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Schriftliche Frage 146 von René Springer (AfD): Wie hoch sind die durchschnittlichen Bestandsrenten sowie Neurenten der Jahre 2020, 2023 sowie 2024 (bzw. letzter verfügbarer Stand; bitte g…

dip / schriftliche_frage 12.12.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 8. Dezember 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

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Schriftliche Frage 146 von René Springer (AfD): Wie hoch sind die durchschnittlichen Bestandsrenten sowie Neurenten der Jahre 2020, 2023 sowie 2024 (bzw. letzter verfügbarer Stand; bitte g… Frage 146 (René Springer, AfD): Wie hoch sind die durchschnittlichen Bestandsrenten sowie Neurenten der Jahre 2020, 2023 sowie 2024 (bzw. letzter verfügbarer Stand; bitte getrennt ausweisen nach: Bund, neue Bundesländer, alte Bundesländer sowie für die beiden Bundesländer Berlin und Brandenburg zusammengenommen), und wie hoch ist der Anteil der Neurenten der Jahre 2020, 2023 sowie 2024 (bzw. letzter verfügbarer Stand), die jeweils einem Rentenzahlbetrag unterhalb der bundeseinheitlichen Grundsicherungsschwelle aufweisen? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese vom 9. Dezember 2025: Die durchschnittlichen monatlichen Rentenzahlbeträge bei Renten wegen Alters im Rentenbestand sowie im Rentenzugang können in der erfragten Differenzierung der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Tabelle: Durchschnittlicher monatlicher Rentenzahlbetrag bei Renten wegen Alters im Rentenbestand (hier jeweils zum 31. Dezember) und im Rentenzugang nach Wohnort Wohnort Durchschnittlicher Rentenzahlbetrag in Euro im Rentenbestand im Rentenzugang für die Jahre 2020 2023 2024 2020 2023 2024 Bundesgebiet gesamt 1.034 1.149 1.202 1.015 1.136 1.180 alte Bundesländer   996 1.108 1.162   997 1.121 1.166 neue Bundesländer 1.171 1.303 1.354 1.089 1.200 1.243 Bundesländer Berlin und Brandenburg 1.139 1.261 1.311 1.058 1.172 1.205 Quelle: Statistik der Deutschen Rentenversicherung In der Grundsicherung im Alter gibt es keine bundeseinheitliche Grundsicherungsschwelle, sondern es wird vom Statistischen Bundesamt ein durchschnittlicher Bruttobedarf aller Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger ermittelt. Ein Vergleich der durchschnittlichen Rentenzahlbeträge mit dem durchschnittlichen Bruttobedarf in der Grundsicherung ist daher nur für den Rentenbestand sinnvoll möglich, da durchschnittliche Bruttobedarfe für den Neuzugang in die Grundsicherung nicht vorliegen. Der durchschnittliche monatliche Bruttobedarf eines Beziehenden von Grundsicherung im Alter lag zum Ende des Jahres 2020 bei 833 Euro, zum Ende des Jahres 2023 bei 938 Euro und zum Ende des Jahres 2024 bei 1.007 Euro. Ergebnisse zu den Rentenzahlbeträgen liegen nur klassiert in 50-Euro- Schritten vor. Für die Auswertung wurde daher auf Renten wegen Alters mit einem Zahlbetrag im Jahr 2020 von unter 850 Euro im Monat, im Jahr 2023 von unter 950 Euro im Monat und im Jahr 2024 von unter 1.000 Euro im Monat abgestellt. Danach lag der Anteil der Renten wegen Alters im Rentenbestand zum 31. Dezember des Jahres 2020 mit einem monatlichen Zahlbetrag von unter 850 Euro bei 39,3 Prozent aller Renten wegen Alters, die ins Inland gezahlt wurden, zum 31. Dezember 2023 lag der Anteil der Altersrenten mit einem Zahlbetrag von unter 950 Euro bei 39 Prozent und zum 31. Dezember 2024 lag der Anteil der Altersrenten mit einem Zahlbetrag von unter 1.000 Euro bei 39,4 Prozent. Aus einer niedrigen Altersrente in der gesetzlichen Rentenversicherung kann grundsätzlich nicht auf ein niedriges Alterseinkommen geschlossen werden, da u. a. weitere Alterseinkommen und der Haushaltskontext nicht berücksichtigt sind. Die Höhe der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung verteilt sich von kleinen Renten bis hin zu sehr hohen Rentenbeträgen. Ein Rentenanspruch entsteht bereits nach einer Wartezeit von fünf Jahren. Gerade bei geringen Renten bestehen oft auch Ansprüche in anderen Sicherungssystemen, über die in der Statistik der Deutschen Rentenversicherung keine Informationen vorliegen.

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