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Schriftliche Frage 52 von Sergej Minich (AfD): Setzt sich die Bundesregierung weiterhin auf europäischer Ebene aktiv für eine ambitionierte Ausgestaltung des „Right to Repair“ ein, insbes…

dip / schriftliche_frage 09.05.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 5. Mai 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz.

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Schriftliche Frage 52 von Sergej Minich (AfD): Setzt sich die Bundesregierung weiterhin auf europäischer Ebene aktiv für eine ambitionierte Ausgestaltung des „Right to Repair“ ein, insbes… Frage 52 (Sergej Minich, AfD): Setzt sich die Bundesregierung weiterhin auf europäischer Ebene aktiv für eine ambitionierte Ausgestaltung des „Right to Repair“ ein, insbesondere im Hinblick auf verbindliche Vorgaben zur Ersatzteilverfügbarkeit, zur Offenlegung von Reparaturinformationen für unabhängige Werkstätten sowie zur Stärkung der Verbraucherrechte, und wenn ja, wie, und welche konkreten nationalen Gesetzesinitiativen sind zur Umsetzung des EU-Richtlinienvorschlags geplant oder in Umsetzung? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 9. Mai 2025: Die Richtlinie (EU) 2024/1799 vom 13. Juni 2024 über gemeinsame Vorschriften zur Förderung der Reparatur von Waren ist am 30. Juli 2024 in Kraft getreten. Die Umsetzungsfrist für diese „Recht auf Reparatur“-Richtlinie endet am 31. Juli 2026. Das Bundeministerium der Justiz und für Verbraucherschutz wird zeitnah einen Referentenentwurf zur Umsetzung vorlegen.

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