Schriftliche Frage 47 von Gerold Otten (AfD): Von wem wird bei der Aufgabe eines Militärstandorts eine Freigabeerklärung ausgesprochen, und handelt es sich dabei um ein rechtlich verbind…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 22. April 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung.
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Schriftliche Frage 47 von Gerold Otten (AfD): Von wem wird bei der Aufgabe eines Militärstandorts eine Freigabeerklärung ausgesprochen, und handelt es sich dabei um ein rechtlich verbind…
Frage 47 (Gerold Otten, AfD):
Von wem wird bei der Aufgabe eines Militärstandorts eine Freigabeerklärung ausgesprochen, und handelt es sich dabei um ein rechtlich verbindliches Dokument?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Hitschler vom 23. April 2025:
Nach Aufgabe eines Militärstandortes erfolgt die Freigabeerklärung im Rahmen eines Erlasses durch das im Bundesministerium der Verteidigung verortete Referat IUD I 3. Der Freigabeerlass ist eine interne Verwaltungsanordnung an das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr. Dieser Freigabeerlass wird durch die Rückgabe der Liegenschaft an die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben umgesetzt.
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