Schriftliche Frage 29 von Clara Bünger (DIE LINKE): Welche Befugnisse haben das Auswärtige Amt, das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und das Bundesministeri…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 9. März 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.
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Schriftliche Frage 29 von Clara Bünger (DIE LINKE): Welche Befugnisse haben das Auswärtige Amt, das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und das Bundesministeri…
Frage 29 (Clara Bünger, Die Linke):
Welche Befugnisse haben das Auswärtige Amt, das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und das Bundesministerium der Verteidigung, über die Aufhebung von Aufnahmezusagen und die Beendigung der weiteren Unterbringung von in ihrem Verantwortungsbereich liegenden Ortskräften zu entscheiden, und ist meine Annahme zutreffend, dass entsprechende Weisungen, also etwa zur Beendigung der Unterbringung oder zur Aufhebung von Aufnahmezusagen, aus den jeweiligen Bundesministerien an die Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH gehen und die GIZ dies dann an die betroffenen Afghaninnen und Afghanen kommuniziert, und wenn nein, wie verhält es sich stattdessen?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 10. März 2026:
Entscheidungen über die Aufhebung von Aufnahmeerklärungen im Ortskräfteverfahren treffen die Ressorts, in deren Verantwortungsbereich die Ortskräfte liegen. Gleiches gilt bei der Beendigung der freiwilligen Unterstützung für Ortskräfte, bei denen die Aufnahmeerklärung erloschen ist. Die Weitergabe der Information an die Betroffenen erfolgt formlos durch einen von der Bundesregierung beauftragten Dienstleister. Der Dienstleister ist dabei weder eine Behörde noch mit Hoheitsrechten beliehen und ebenso wenig ein Bote der Bundesregierung im rechtlichen Sinn.
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