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Frage von Karl Bär (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/6835)

dip / rede 08.07.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 88. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Frage von Karl Bär (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/6835) Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Einstufung von Trifluoressigsäure (TFA) als fruchtbarkeitsschädigend durch die Europäische Chemikalienagentur in Bezug auf die Zulassungssituation von Mitteln mit Pestizidwirkstoffen, die zu TFA zerfallen (siehe: www.tagesschau.de/ausland/eu-chemikalienbehoerde-tfa-hochgefaehrlich-100.html)? Antwort der Parl. Staatssekretärin Silvia Breher: Der Ausschuss für Risikobewertung (RAC) hat in seiner Stellungnahme die Einstufung von TFA als reproduktionstoxisch Kategorie 1 B empfohlen. Das Einstufungsverfahren nach der CLP-Verordnung ist allerdings erst abgeschlossen, wenn die EU-Kommission eine Entscheidung über die harmonisierte Einstufung trifft. Wichtig ist auch, dass es sich bei der Einstufung nach der CLP-Verordnung um eine reine Gefahreneinstufung handelt. Sie sagt nichts über tatsächliche Gesundheitsrisiken aus; hierfür ist die aufgenommene Menge des Stoffes entscheidend. Im Pflanzenschutzrecht wird für jeden Wirkstoff und für jedes Produkt geprüft, ob die Voraussetzungen für die Genehmigung bzw. Zulassung erfüllt sind. Die Auswirkungen der (öko-)toxikologischen Relevanz eines Metaboliten – wie TFA – auf die Produktzulassungen können nicht pauschal benannt werden; denn diese hängen von der Bildungsrate der Anwendungen ab. Die Bundesregierung ist bestrebt, mit der EU-Kommission, der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und den anderen EU-Mitgliedstaaten einen harmonisierten Weg zum Umgang mit TFA-bildenden Pflanzenschutzmittelwirkstoffen zu finden. Für Wirkstoffe, die sich aktuell im Erneuerungsverfahren der Genehmigung befinden, arbeitet Deutschland gemeinsam mit den anderen EU-Mitgliedstaaten an pragmatischen Lösungen. Hierbei wird, sofern möglich, berücksichtigt, dass die Landwirtschaft zur Sicherung der Ernten bestimmte Wirkstoffe benötigt. Ohne diese würden die Bekämpfung und das Resistenzmanagement einiger Unkräuter, Krankheiten und Schädlinge in vielen Kulturen schwieriger, es könnte zu Ertragseinbußen und wirtschaftlichen Verlusten kommen. Ausnahmegenehmigungen oder Notfallzulassungen gibt es nach geltendem Recht jedoch nur für eine nicht anders abzuwehrende Gefahr. Im Rahmen der nationalen Zulassungsverfahren prüfen die Bewertungsbehörden in jedem Einzelfall, inwieweit TFA-Bildung und TFA-Einträge in das Grundwasser anzunehmen sind und wie dies vor dem Hintergrund der Zulassungskriterien einzuordnen ist.

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