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Probleme bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln (Antwort zu Drs. 21/313)

dip / drucksache 01.07.2025 · WP 21 · 21/743 · Antwort · Original ↗

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Probleme bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln (Antwort zu Drs. 21/313) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/743 21. Wahlperiode 01.07.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Protschka, Peter Felser, Danny Meiners, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/313 – Probleme bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Situation im Bereich des Pflanzenschutzes wird immer kritischer. Zunehmend brechen Wirkstoffe weg und stehen den deutschen Landwirten nicht mehr zur Verfügung. Während zwischen 2000 und 2010 jährlich noch rund zehn neue Wirkstoffe zugelassen wurden, ist seit 2019 kein einziger neuer chemischer Wirkstoff mehr genehmigt worden. Gleichzeitig haben jedoch 76 Wirkstoffe ihre Zulassung verloren. Auch bei den biologischen Wirkstoffen sieht es nicht besser aus. Seit 2022 wurde kein neuer biologischer Wirkstoff mehr genehmigt, während im gleichen Zeitraum 21 biologische Wirkstoffe vom Markt verschwanden (www.agrarheute.com/pflanze/getreide/deutsche-ba uern-verlieren-wichtige-pflanzenschutzmittel-631402). Währenddessen steigt die Anzahl an Notfallzulassungen seit 2020 stetig an. Jährlich werden in Deutschland zwischen 50 und 60 Pflanzenschutzmittel für Notfälle zugelassen (www.agrarheute.com/pflanze/getreide/deutsche-bauern-v erlieren-wichtige-pflanzenschutzmittel-631402). Diese Notfallzulassungen sind jedoch nur eine kurzfristige Maßnahme und können die zunehmenden Herausforderungen bei der Schädlingsbekämpfung nicht langfristig lösen. Sie verdeutlichen vielmehr die Dringlichkeit des Problems und die Lücke, die durch den Verlust zugelassener Pflanzenschutzmittel entsteht. Die Ursachen für diese Entwicklung liegen nach Ansicht der Fragesteller insbesondere in den strengen Zulassungskriterien, die die Entwicklung neuer chemischer Wirkstoffe kostspielig und zeitaufwendig machen. In den Augen der Fragesteller haben Überregulierung und Bürokratie Unternehmen zudem davon abgehalten, in neue Wirkstoffe zu investieren. Politischer Druck und ideologische Reduktionsziele verschärfen ihrer Meinung nach die Verfahren und schränken die Innovationskraft weiter ein (www.iva.de/fachbereiche/pflan zenschutz). In ihrem Koalitionsvertrag haben sich CDU/CSU und SPD zum Ziel gesetzt, die Zulassungssituation von Pflanzenschutzmitteln zu verbessern und für transparente, schnelle und wissenschaftsbasierte Verfahren sowie Effizienz durch Verschlankung der behördlichen Zusammenarbeit zu sorgen. Gleichzeitig sollen der Umfang und das Risiko beim Pflanzenschutzmitteleinsatz, unter anderem durch Anreize für die Präzisionslandwirtschaft und integrierten Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat vom 1. Juli 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Pflanzenschutz reduziert werden (www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.k oalitionsvertrag2025.de/files/koalitionsvertrag.pdf, S. 41).  1. Wird die Bundesregierung die im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD vereinbarte Forderung umsetzen, die Zulassungssituation von Pflanzenschutzmitteln zu verbessern und für „transparente, schnelle und wissenschaftsbasierte Verfahren sowie Effizienz durch Verschlankung der behördlichen Zusammenarbeit sorgen“ (www.koalitionsvertrag202 5.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koalitionsvertrag.pdf, S. 41)? a) Wenn ja, was ist damit konkret gemeint, wie soll das umgesetzt werden, und bis wann? b) Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 1 bis 1b werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung bekennt sich zum effizienten Einsatz von Pflanzenschutzmitteln als wichtiges Instrument der landwirtschaftlichen Erzeugung. Die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln soll die Verfügbarkeit sicherer Pflanzenschutzmittel für die Praxis und zugleich den Schutz für Mensch, Tier und Umwelt sicherstellen. Daher ist die fristgerechte Entscheidung über das Zulassungsverfahren für die Bundesregierung von hoher Bedeutung. Für die Umsetzung der genannten Vereinbarungen des Koalitionsvertrages erörtert die Bundesregierung mit allen relevanten Akteuren, wie das Zulassungsverfahren verbessert und beschleunigt werden kann. Hierzu werden unter anderem die Empfehlungen aus dem Projekt „Pflanzenschutzmittelzulassung 2030“, die unter www.bvl.bund.de/SharedDocs/Fachmeldungen/04_pflanzenschutzmit tel/2024/2024_07_09_Fa_Zulassung_2030_Abschlussbericht.html abrufbar sind, auf ihre Umsetzbarkeit geprüft bzw. wurden bereits umgesetzt.  2. Wird die Bundesregierung die im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD vereinbarte Forderung umsetzen, gleichzeitig den „Umfang und das Risiko beim Pflanzenschutzmitteleinsatz, unter anderem durch Anreize für die Präzisionslandwirtschaft und integrierten Pflanzenschutz“ zu reduzieren (ebd.)? a) Wenn ja, wie konkret, bis wann, und in welchem finanziellen Umfang? b) Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 2 bis 2b werden gemeinsam beantwortet. Eine Förderung mitteleinsparender Anwendungstechnik erfolgt derzeit in der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) über das Agrarinvestitionsförderungsprogramm gemeinsam von Bund und Ländern. Die Umsetzung der Maßnahmen des GAK-Rahmenplans liegt in der Zuständigkeit der Länder. Mögliche darüber hinausgehende Anreizsetzungen werden geprüft. Möglichkeiten zur Stärkung des Integrierten Pflanzenschutzes werden unter anderem im Rahmen des Nationalen Aktionsplans zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln gegenwärtig diskutiert. Die Bundesregierung setzt sich zudem für die Stärkung biologischer und anderer alternativer sowie risikoarmer Pflanzenschutzverfahren, die technische Weiterentwicklung von computergestützten Prognosemodellen und die Stärkung der Resistenzzüchtungsforschung ein. Des Weiteren wird die Forschung zu digitalen Techniken in der Landwirtschaft gefördert. Dies schließt u. a. auch Forschung zur präziseren Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln oder alternativer Ansätze, wie z. B. Hackrobotern sowie der entsprechende Wissenstransfer in die Praxis, ein. Die Förderung erfolgt u. a. im Rahmen der „Digitalen Experimentierfelder in der Landwirtschaft“, den „Experimentierfeldern als Zukunftsbetrieben und Zukunftsregionen“, zahlreichen KI-Projekten. Weitere Fördermaßnahmen sind vorgesehen.  3. Wie positioniert sich die Bundesregierung zum existierenden „Zukunftspro-gramm Pflanzenschutz“ des damaligen Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), mit dem vor allem die Verwendung und das Risiko von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln um 50 Prozent verringert werden soll, und wird die Bundesregierung dieses Programm fortführen (www.bmel.de/DE/themen/landwirtschaft/pflan zenbau/pflanzenschutz/zukunftsprogramm-pflanzenschutz.html)? a) Wenn ja, wird das „Zukunftsprogramm Pflanzenschutz“ unverändert weitergeführt oder soll es inhaltliche Änderungen geben? b) Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 3 bis 3b werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung will Rahmenbedingungen im Pflanzenschutz schaffen, die eine wirtschaftlich tragfähige, regionale Produktion trotz der zunehmenden Schwierigkeiten bei der Schaderregerkontrolle weiterhin ermöglichen; auch mit sicheren Pflanzenschutzmitteln. Gleichzeitig haben die Regierungsparteien im Koalitionsvertrag vereinbart, den Umfang und das Risiko beim Pflanzenschutzmitteleinsatz zu reduzieren, unter anderem durch Anreize für die Präzisionslandwirtschaft und integrierten Pflanzenschutz. Hinsichtlich der Umsetzung dieser Vorhaben wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Das Zukunftsprogramm Pflanzenschutz wird unter diesen Gesichtspunkten evaluiert.  4. Teilt die Bundesregierung das Anliegen der vorherigen Koalition der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, die Verfügbarkeit risikoärmerer sowie biologischer Pflanzenschutzmittel zu verbessern und um dieses Ziel zu erreichen, die Zulassungsverfahren für diese Mittel so effizient wie möglich zu gestalten (Antwort zu Frage 15 auf Bundestagsdrucksache 20/8033, S. 7)? a) Wenn ja, wie konkret soll das umgesetzt werden, und bedeutet das, dass es unterschiedliche Zulassungsverfahren für chemische und biologische Pflanzenschutzmittel geben soll? b) Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 4 bis 4b werden gemeinsam beantwortet. Um trotz zunehmender Wirkstoffverluste die landwirtschaftliche Produktion abzusichern, setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass die Auswahl risikoarmer sowie biologischer Pflanzenschutzmittel verbessert wird. Eine bessere Verfügbarkeit dieser Produkte ist ein wichtiger Baustein, um das Risiko beim Pflanzenschutzmitteleinsatz zu reduzieren. Die Zulassung erfolgt nach den Vorgaben der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln. In der Vision für Ernährung und Landwirtschaft hat die EU-Kommission mögliche Initiativen für die Verbesserung des Marktzugangs für Pflanzenschutzmittel mit „Biocontrol Wirkstoffen“ skizziert, die unter anderem auch eine entsprechende Definition vorsieht. Für diese hatte sich die Bundesregierung zuvor auf EU-Ebene eingesetzt, um ein einheitliches Verständnis dafür zu bekommen, was konkret als Alternative zum chemischen Pflanzenschutz gilt. Diese Definition ist eine Grundvoraussetzung für eine effizientere Gestaltung der Zulassungsverfahren für entsprechende Produkte.  5. Wie positioniert sich die Bundesregierung zu der Forderung des Umweltbundesamtes (UBA), das Ziel der Farm-to-Fork-Strategie des Europäischen Green Deals, die Verwendung und das Risiko von Pflanzenschutzmitteln bis 2030 um 50 Prozent zu reduzieren, in den Nationalen Aktionsplan für die nachhaltige Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (NAP) aufzunehmen und mit konkreten Maßnahmen zu untermauern (www.umweltbundesamt.de/presse/pressemitteilungen/einsatz-problemat ischer-pflanzenschutzmittel)? a) Wenn ja, wie konkret, und bis wann? b) Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 5 bis 5b werden gemeinsam beantwortet. Der Nationale Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (NAP) wurde am 10. April 2013 von der Bundesregierung verabschiedet. Die Bundesregierung plant, im Zuge der Berichterstattung zum NAP für das Jahr 2025 eine Bilanzierung vornehmen.  6. Hat die Bundesregierung Kenntnis von den Auswirkungen eines Verzichts auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel oder einer Halbierung ihrer Einsatzmenge auf Ertragssicherheit und Ertragsqualität, und wenn ja, welche? In der landwirtschaftlichen Praxis werden Landwirtinnen und Landwirte bei einem Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel immer mit entsprechenden Anpassungen und Änderungen, wie z. B. der Fruchtfolge, der Sortenwahl, des Düngeniveaus oder dem verstärkten Einsatz mechanischer oder biologischer Verfahren im Pflanzenschutz, reagieren und so die Auswirkungen auf Ertrag und Qualität des Erntegutes vermeiden oder vermindern. Eine allgemeingültige Antwort auf die Frage ist daher nicht möglich. Die Datenlage zu Verzicht bzw. Reduktion der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf Ertrag und Qualität aus Feldversuchen in Deutschland ist bisher nicht sehr umfangreich. Um die Effekte des Verzichts auf chemisch- synthetische Pflanzenschutzmittel bei durchgeführter mineralischer Düngung zu erfassen, wurden und werden spezielle Forschungsprojekte mit einem Schwerpunkt im Ackerbau durchgeführt. Am Standort Dahnsdorf des Julius Kühn- Instituts (JKI) in Brandenburg wurde beispielsweise ein Langzeitversuch in den Jahren 2004 bis 2016 durchgeführt. Beim Winterweizen wurden Ertragsverluste im Mittel über die Jahre von rund 26 dt/ha oder etwa 30 Prozent festgestellt. Das Projekt „Landwirtschaft 4.0 ohne chemisch-synthetischen Pflanzenschutz (NOcsPS)“ untersucht den Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel an den Standorten Hohenheim (Baden-Württemberg) und Dahnsdorf (Brandenburg). Über die ersten drei Versuchsjahre 2020, 2021 und 2023 zeigten sich im Mittel beim Winterweizen für den Standort Hohenheim prozentuale Ertragsverluste zwischen 1 und 14 Prozent. Am Standort Dahnsdorf lagen die Ertragsverluste mit Werten zwischen 21 und 26 Prozent deutlich höher. Dies unterstreicht, dass allgemeine Aussagen nur sehr schwer möglich sind und hier insbesondere der Standort eine entscheidende Rolle gespielt hat. Anders als beim vollständigen Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel fallen die Ertragsverluste bei einer Halbierung der Pflanzenschutzmittelaufwandmengen deutlich niedriger aus. Eine Reduzierung des chemischen Pflanzenschutzes um 25 Prozent im Ackerbau hatte in einem Langzeitversuch der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft keine gravierenden Ertragsverluste zur Folge. Die Reduzierung des chemischen Pflanzenschutzes um 50 Prozent führte in einem Langzeitversuch des JKI am Versuchsstandort Dahnsdorf im Mittel über die Jahre zu Mindererträgen von 4,3 dt/ha bei A- Weizen bzw. 3,8 dt/ha bei E-Weizen. Im Winterroggen lagen die mittleren Ertragsverluste unter Halbierung des Pflanzenschutzmittelaufwandes bei 3,8 dt/ha (jeweils im Vergleich zur Variante mit Anwendung von Pflanzenschutzmitteln nach dem notwendigen Maß). Im Gegensatz zu den dargestellten Versuchen werden in der landwirtschaftlichen Praxis keine pauschalen Reduktionen über alle Pflanzenschutzmittelkategorien hinweg durchgeführt. Hier erfolgt die Entscheidung über den Verzicht oder die Reduktion von Pflanzenschutzmaßnahmen in Abhängigkeit von den Standortbedingungen, dem Witterungsverlauf, dem Befallsdruck und der Widerstandsfähigkeit der angebauten Sorten. Die Notwendigkeit der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln ist bei resistenten Sorten deutlich geringer und eine Reduktion der Pflanzenschutzmittelanwendung ohne Ertragseinbußen möglich.  7. Hat die Bundesregierung eine Position zu der Forderung des Umweltbundesamtes, eine Rechtsgrundlage zu schaffen, um „besonders umweltschädliche Wirkstoffe“ über nationale Verordnungen rechtssicher verbieten zu können, und wenn ja, wie lautet diese, und wenn sie diese Forderung teilt, wie wird dies umgesetzt, welche Wirkstoffe sind betroffen, und wie ist dies mit EU-Recht (EU = Europäische Union) vereinbar (www.umweltbundesamt.de/presse/pressemitteilungen/einsatz-problemat ischer-pflanzenschutzmittel)? Vollständige nationale Verbote von Wirkstoffen, die auf EU-Ebene gemäß Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 zur Verwendung in Pflanzenschutzmitteln genehmigt sind, stehen nicht im Einklang mit dem Regelungsrahmen der genannten EU-Verordnung. Aus Artikel 29 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 ergibt sich eine Pflicht der Mitgliedstaaten jedes Pflanzenschutzmittel, für welches ein Antrag auf Zulassung gestellt wird, zu bewerten und – sofern es die in der Verordnung verankerten Kriterien erfüllt – zuzulassen. Daher plant die Bundesregierung derzeit keine Verbote von Wirkstoffen. Neue Erkenntnisse zu unannehmbaren Risiken einzelner Pflanzenschutzmittel können im Rahmen der Möglichkeiten der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 zur Überprüfung und Änderung bestehender Zulassungen begegnet werden.  8. Wie positioniert sich die Bundesregierung zu der Forderung des Umweltbundesamtes, eine zweckgebundene Pflanzenschutzmittelabgabe nach dänischem Vorbild einzuführen, um „Anreize für eine pestizidärmere Landwirtschaft zu schaffen“ (www.umweltbundesamt.de/presse/pressem itteilungen/einsatz-problematischer-pflanzenschutzmittel)? a) Würde die Einführung einer solchen nationalen Pflanzenschutzmittelabgabe nach Einschätzung der Bundesregierung zu Wettbewerbsverzerrungen für die deutsche Landwirtschaft führen, und wenn ja, wie konkret? b) Sind diesbezüglich Maßnahmen der Bundesregierung geplant, und wenn ja, welche, und bis wann? Die Fragen 8 bis 8b werden gemeinsam beantwortet. Hinsichtlich der seitens der Bundesregierung verfolgten Ansätze zur Erreichung einer Reduzierung des Umfangs und des Risikos beim Pflanzenschutzmitteleinsatz wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.  9. Wird die Bundesregierung sich auf EU-Ebene, wie durch die vorherige Koalition der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP geschehen, für die Erarbeitung einer harmonisierten und von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) anerkannten Methode zur Bewertung indirekter Nahrungsnetzeffekte bei der Zulassung von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen einsetzen (Bundestagsdrucksache 20/121162, S. 8)? Die EU-Kommission hat die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) beauftragt, eine solche Methode zu entwickeln. Die Bundesregierung wird sich im Rahmen des Ständigen Ausschusses für Pflanzen, Tiere, Lebens- und Futtermittel (Standing Committee on Plants, Animals, Food and Feed, kurz: SCoPAFF) in die Abstimmungen zu einer solchen Methode einbringen. 10. Welche Pflanzenschutzmittelwirkstoffe, die in der EU genehmigt wurden, haben in den vergangenen zehn Jahren keine Zulassung durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) erhalten, und was waren die Gründe dafür (bitte nach Jahr und Wirkstoff aufschlüsseln)? Die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln erfolgt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 in einem zweistufigen Verfahren. Die Wirkstoffe für Pflanzenschutzmittel werden von der EU-Kommission genehmigt. Pflanzenschutzmittel mit genehmigten Wirkstoffen werden durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) national zugelassen. Voraussetzung für die nationale Mittelzulassung ist ein entsprechender Antrag durch die Herstellerfirma. Die Zulassung des Pflanzenschutzmittels erfolgt, wenn die Risikobewertung die Erfüllung alle gesetzlich vorgegebenen Zulassungsanforderungen ergeben hat. 11. Wie bewertet die Bundesregierung die Umsetzung der im Nationalen Aktionsplan Pflanzenschutz festgelegten Zielquote, dass in 80 Prozent aller relevanten Anwendungsgebiete mindestens drei Wirkstoffgruppen zur Verfügung stehen, und sind diesbezüglich Maßnahmen geplant (www.bm el.de/SharedDocs/Downloads/DE/_Landwirtschaft/Pflanzenbau/Pflanzen schutz/NAP-NationalerAktionsplanPflanzenschutz2017.pdf?__blob=pub licationFile&v=4, S. 36)? Im Nationalen Aktionsplan Pflanzenschutz (NAP) ist für den Bereich Lückenindikationen zur Verbesserung der Verfügbarkeit von Pflanzenschutzmitteln als Ziel formuliert, dass in 80 Prozent aller relevanten Anwendungsgebiete bis zum Jahr 2023 mindestens drei Wirkstoffgruppen zur Verfügung stehen. Zur Ermittlung des Indikators wird die Anzahl der zur Verfügung stehenden Wirkmechanismen für unterschiedliche Kulturen im Untersuchungszeitraum seit dem Jahr 2003 alle vier Jahre erhoben. Die aktuellste Auswertung liegt für das Jahr 2023 vor und ist abrufbar unter www.nap-pflanzenschutz.de/indikatorenforschung/in dikatoren-und-deutscher-pflanzenschutzindex/deutscher-pflanzenschutzindex-2 023/verfuegbarkeit-von-pflanzenschutzmitteln. Die nächste Auswertung wird zum Ende des Jahres 2027 vorliegen. 12. Beabsichtigt die Bundesregierung über die bestehenden Einschränkungen hinaus ein vollständiges oder teilweises Verbot der Anwendung von Glyphosat in der Landwirtschaft? Die Europäische Kommission hat im November 2023 die Wirkstoffgenehmigung für Glyphosat um zehn Jahre verlängert. Der Wirkstoff ist nun bis zum 15. Dezember 2033 genehmigt. Durch die erneute Wirkstoffgenehmigung auf EU-Ebene wurde das vollständige nationale Anwendungsverbot von Glyphosat ab dem 1. Januar 2024 europarechtswidrig. Die nationale Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung wurde daher angepasst, so dass sich Landwirtinnen und Landwirte auf bewährte Regeln zum Einsatz des Mittels verlassen können. Gleichzeitig wird sichergestellt, dass Glyphosat nicht dort eingesetzt wird, wo die natürlichen Ressourcen einen besonderen Schutz benötigen, wie beispielsweise in Wasserschutzgebieten. 13. Wie positioniert sich die Bundesregierung zu der aus der Industrie vorgetragenen Forderung, das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit im Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel tatsächlich in eine übergeordnete Rolle zu bringen und die weiteren beteiligten Behörden auf eine Zuarbeit zu beschränken, entsprechend dem gesetzlichen Auftrag, und sind Maßnahmen geplant, um die Unabhängigkeit sowie die Entpolitisierung der Zulassungsverfahren durch eine institutionelle Trennung von Politikberatung und Umweltbewertung zu stärken (www.proplanta.de/agrar-nachrichten/agrarpolitik/agrarministerkonf erenz-prekaere-situation-im-pflanzenschutz_article1744013586.html; www.topagrar.com/acker/news/interview-guendel-gonzalez-sorgt-sich-u m-wirkstoffverluste-im-pflanzenschutz-20013781.html)? Die die Bundesregierung tragenden Parteien haben sich im Koalitionsvertrag verpflichtet, die Zulassungssituation von Pflanzenschutzmitteln zu verbessern und für transparente, schnelle und wissenschaftsbasierte Verfahren sowie Effizienz durch Verschlankung der behördlichen Zusammenarbeit zu sorgen. Den hierfür notwendigen Abstimmungsprozess wird die Bundesregierung zügig aufnehmen. 14. Wie positioniert sich die Bundesregierung zu dem Beschluss der Agrarministerkonferenz (AMK) vom 28. März 2025, wonach der Bund das für Pflanzenschutzmittelzulassungen zuständige Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit bei Notfallzulassungen unterstützen und das gesamte Verfahren entbürokratisieren soll, und sind diesbezüglich Maßnahmen geplant (www.proplanta.de/agrar-nachrichten/agrarpolit ik/agrarministerkonferenz-prekaere-situation-im-pflanzenschutz_article1 744013586.html)? Der Bürokratieabbau in der Land- und Forstwirtschaft ist für die Bundesregierung ein zentrales Anliegen. Notfallzulassungen können auf Grundlage von Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 beantragt und genehmigt werden. Im Pflanzenschutzgesetz ist geregelt, dass das BVL für die Prüfung und Entscheidung von Anträgen auf zeitweise Zulassung einzelner nicht regulär zugelassener Anwendungen von Pflanzenschutzmitteln zuständig ist. Das Verfahren dient vor allem dazu, kurzfristige Entscheidungen im Notfall treffen zu können. Das Instrument der Notfallzulassungen ist für diesen Zweck geeignet. Daher sind derzeit keine Änderungen am etablierten Verfahren vorgesehen. 15. Wie positioniert sich die Bundesregierung zu dem Beschluss der Agrarministerkonferenz vom 28. März 2025, wonach künftig in der europäischen Regulierung eine „wissenschaftsbasierte Nutzen-Risiko- Abwägung“ statt der bisherigen gefahrenorientierten Bewertung von Wirkstoffen durchgeführt werden soll, und wird sich die Bundesregierung auf EU-Ebene hierfür einsetzen (ebd.)? Wirkstoffe werden risikobasiert und wissenschaftsbasiert bewertet. Die Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 legt einige Ausschlusskriterien fest, welche gefahrenbasiert sind. So dürfen Wirkstoffe nur dann zugelassen werden, wenn sie nicht als krebserregend, erbgutverändernd, hormonschädigend oder besonders reproduktionstoxisch eingestuft sind. 16. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob die für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln zuständigen Behörden, das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), das Julius Kühn-Institut (JKI) und das Umweltbundesamt, personell und finanziell ausreichend ausgestattet sind, und wie wirkt sich dies gegebenenfalls auf die Entscheidungsprozesse aus? In den Jahren 2018/2019 wurden die an der Zulassung beteiligten Behörden personell aufgestockt. Dies hat sich positiv auf die Geschwindigkeit der Zulassungsentscheidungen ausgewirkt. 17. Welche Pflanzenschutzmittelwirkstoffe werden nach Kenntnis der Bundesregierung in den kommenden fünf Jahren ihre Zulassung verlieren, und welche Auswirkungen wird dies auf die Landwirtschaft und die Ertragssicherheit haben? Jede Genehmigung eines Pflanzenschutzmittelwirkstoffes ist zeitlich befristet. Für eine Erneuerung der Genehmigung bedarf es eines entsprechenden Antrages von Seiten der Hersteller mit den für die Risikoprüfung erforderlichen Daten. Jeder Antrag wird geprüft. Eine Entscheidung erfolgt auf Grundlage eines Vorschlags der EU-Kommission unter Beteiligung der Mitgliedsstaaten. Bezüglich der EU-Genehmigung von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen wird auf die einschlägigen, öffentlich zugänglichen Informationen der EU-Kommission in der unter https://ec.europa.eu/food/plant/pesticides/eu-pesticides-database/start/ screen/active-substances abrufbaren „Pesticides Database“ verwiesen. 18. Ist der Bundesregierung bekannt, dass Experten prognostizieren, dass in den kommenden zehn Jahren weitere 40 Prozent der verbleibenden Pflanzenschutzsubstanzen vom Markt verschwinden könnten und dass dies vor allem Sonderkulturen wie Hopfen, Obst und Gemüse stark betreffen würde und dies möglicherweise die wirtschaftliche Tragfähigkeit des Sektors gefährden könnte (www.topagrar.com/acker/news/ interviewguendel-gonzalez-sorgt-sich-um-wirkstoffverluste-im-pflanzenschutz-20 013781.html)? Der Bundesregierung ist bekannt, dass seit Inkrafttreten der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln zunehmend Bekämpfungslücken im Pflanzenschutz entstehen, weil immer mehr Wirkstoffe die geltenden Anforderungen nicht erfüllen und daher keine erneute EU-Genehmigung erhalten. Für eine Absicherung der pflanzenbaulichen Produktion durch praktikable Pflanzenschutzverfahren spielen neben dem Verlust bestehender Wirkstoffe unter anderem auch Aspekte der Entwicklung und Beantragung von Genehmigungen neuer Wirkstoffe sowie Fortschritte in der Resistenzzüchtung eine wichtige Rolle. Die Entscheidung über die Beantragung nationaler Zulassungen für neue Pflanzenschutzmittel liegt in den Händen der Hersteller. Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat hat mit seiner Bekanntmachung über die Förderung von Innovationen nicht-chemischer Pflanzenschutzverfahren im Gartenbau vom 18. Juli 2019 Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Rahmen des Programms zur Innovationsförderung sowie des Bundesprogramms Ökologischer Landbau und andere Formen nachhaltiger Landwirtschaft (jetzt Bundesprogramm Ökologischer Landbau) eingeworben. Die eingeworbenen Vorhaben decken ein breites Spektrum an Innovationen ab. 19. Ist der Bundesregierung bekannt, dass der Pflanzenschutzmitteleinsatz in der Landwirtschaft derzeit von knapp 1 200 Anwendungsbestimmungen eingeschränkt wird, die meist bußgeldbewehrt sind, und sind in diesem Bereich Deregulierungen geplant (www.agrarheute.com/pflanze/mais/11 92-auflagen-pflanzenschutz-diese-3-neuen-muessen-landwirte-kennen-6 34241)? Anwendungsbestimmungen sind ein zentrales Instrument im Risikomanagement von Pflanzenschutzmitteln und eine Grundvoraussetzung für die Zulassung sicherer Anwendungen. Basierend auf der Empfehlung des abgeschlossenen BVL-Projektes „Pflanzenschutzmittelzulassung 2030“ arbeitet die Bundesregierung an der Vereinfachung von Anwendungsbestimmungen, wo dies sinnvoll und umsetzbar ist. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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