Probleme bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln (Antwort zu Drs. 21/313)
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Probleme bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln (Antwort zu Drs. 21/313)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/743
21. Wahlperiode 01.07.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Protschka, Peter Felser, Danny
Meiners, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/313 –
Probleme bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Situation im Bereich des Pflanzenschutzes wird immer kritischer.
Zunehmend brechen Wirkstoffe weg und stehen den deutschen Landwirten nicht
mehr zur Verfügung. Während zwischen 2000 und 2010 jährlich noch rund
zehn neue Wirkstoffe zugelassen wurden, ist seit 2019 kein einziger neuer
chemischer Wirkstoff mehr genehmigt worden. Gleichzeitig haben jedoch
76 Wirkstoffe ihre Zulassung verloren. Auch bei den biologischen Wirkstoffen
sieht es nicht besser aus. Seit 2022 wurde kein neuer biologischer Wirkstoff
mehr genehmigt, während im gleichen Zeitraum 21 biologische Wirkstoffe
vom Markt verschwanden (www.agrarheute.com/pflanze/getreide/deutsche-ba
uern-verlieren-wichtige-pflanzenschutzmittel-631402).
Währenddessen steigt die Anzahl an Notfallzulassungen seit 2020 stetig an.
Jährlich werden in Deutschland zwischen 50 und 60 Pflanzenschutzmittel für
Notfälle zugelassen (www.agrarheute.com/pflanze/getreide/deutsche-bauern-v
erlieren-wichtige-pflanzenschutzmittel-631402). Diese Notfallzulassungen
sind jedoch nur eine kurzfristige Maßnahme und können die zunehmenden
Herausforderungen bei der Schädlingsbekämpfung nicht langfristig lösen. Sie
verdeutlichen vielmehr die Dringlichkeit des Problems und die Lücke, die
durch den Verlust zugelassener Pflanzenschutzmittel entsteht.
Die Ursachen für diese Entwicklung liegen nach Ansicht der Fragesteller
insbesondere in den strengen Zulassungskriterien, die die Entwicklung neuer
chemischer Wirkstoffe kostspielig und zeitaufwendig machen. In den Augen
der Fragesteller haben Überregulierung und Bürokratie Unternehmen zudem
davon abgehalten, in neue Wirkstoffe zu investieren. Politischer Druck und
ideologische Reduktionsziele verschärfen ihrer Meinung nach die Verfahren
und schränken die Innovationskraft weiter ein (www.iva.de/fachbereiche/pflan
zenschutz).
In ihrem Koalitionsvertrag haben sich CDU/CSU und SPD zum Ziel gesetzt,
die Zulassungssituation von Pflanzenschutzmitteln zu verbessern und für
transparente, schnelle und wissenschaftsbasierte Verfahren sowie Effizienz
durch Verschlankung der behördlichen Zusammenarbeit zu sorgen.
Gleichzeitig sollen der Umfang und das Risiko beim Pflanzenschutzmitteleinsatz, unter
anderem durch Anreize für die Präzisionslandwirtschaft und integrierten
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung
und Heimat vom 1. Juli 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Pflanzenschutz reduziert werden (www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.k
oalitionsvertrag2025.de/files/koalitionsvertrag.pdf, S. 41).
1. Wird die Bundesregierung die im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU
und SPD vereinbarte Forderung umsetzen, die Zulassungssituation von
Pflanzenschutzmitteln zu verbessern und für „transparente, schnelle und
wissenschaftsbasierte Verfahren sowie Effizienz durch Verschlankung
der behördlichen Zusammenarbeit sorgen“ (www.koalitionsvertrag202
5.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koalitionsvertrag.pdf,
S. 41)?
a) Wenn ja, was ist damit konkret gemeint, wie soll das umgesetzt
werden, und bis wann?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 1 bis 1b werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung bekennt sich zum effizienten Einsatz von
Pflanzenschutzmitteln als wichtiges Instrument der landwirtschaftlichen Erzeugung.
Die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln soll die Verfügbarkeit sicherer
Pflanzenschutzmittel für die Praxis und zugleich den Schutz für Mensch, Tier und
Umwelt sicherstellen. Daher ist die fristgerechte Entscheidung über das
Zulassungsverfahren für die Bundesregierung von hoher Bedeutung.
Für die Umsetzung der genannten Vereinbarungen des Koalitionsvertrages
erörtert die Bundesregierung mit allen relevanten Akteuren, wie das
Zulassungsverfahren verbessert und beschleunigt werden kann. Hierzu werden unter
anderem die Empfehlungen aus dem Projekt „Pflanzenschutzmittelzulassung 2030“,
die unter www.bvl.bund.de/SharedDocs/Fachmeldungen/04_pflanzenschutzmit
tel/2024/2024_07_09_Fa_Zulassung_2030_Abschlussbericht.html abrufbar
sind, auf ihre Umsetzbarkeit geprüft bzw. wurden bereits umgesetzt.
2. Wird die Bundesregierung die im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU
und SPD vereinbarte Forderung umsetzen, gleichzeitig den „Umfang und
das Risiko beim Pflanzenschutzmitteleinsatz, unter anderem durch
Anreize für die Präzisionslandwirtschaft und integrierten Pflanzenschutz“
zu reduzieren (ebd.)?
a) Wenn ja, wie konkret, bis wann, und in welchem finanziellen
Umfang?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 2 bis 2b werden gemeinsam beantwortet.
Eine Förderung mitteleinsparender Anwendungstechnik erfolgt derzeit in der
Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des
Küstenschutzes“ (GAK) über das Agrarinvestitionsförderungsprogramm gemeinsam von
Bund und Ländern. Die Umsetzung der Maßnahmen des GAK-Rahmenplans
liegt in der Zuständigkeit der Länder. Mögliche darüber hinausgehende
Anreizsetzungen werden geprüft.
Möglichkeiten zur Stärkung des Integrierten Pflanzenschutzes werden unter
anderem im Rahmen des Nationalen Aktionsplans zur nachhaltigen Anwendung
von Pflanzenschutzmitteln gegenwärtig diskutiert. Die Bundesregierung setzt
sich zudem für die Stärkung biologischer und anderer alternativer sowie
risikoarmer Pflanzenschutzverfahren, die technische Weiterentwicklung von
computergestützten Prognosemodellen und die Stärkung der
Resistenzzüchtungsforschung ein.
Des Weiteren wird die Forschung zu digitalen Techniken in der Landwirtschaft
gefördert. Dies schließt u. a. auch Forschung zur präziseren Ausbringung von
Pflanzenschutzmitteln oder alternativer Ansätze, wie z. B. Hackrobotern sowie
der entsprechende Wissenstransfer in die Praxis, ein. Die Förderung erfolgt
u. a. im Rahmen der „Digitalen Experimentierfelder in der Landwirtschaft“,
den „Experimentierfeldern als Zukunftsbetrieben und Zukunftsregionen“,
zahlreichen KI-Projekten. Weitere Fördermaßnahmen sind vorgesehen.
3. Wie positioniert sich die Bundesregierung zum existierenden
„Zukunftspro-gramm Pflanzenschutz“ des damaligen Bundesministeriums für
Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), mit dem vor allem die
Verwendung und das Risiko von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln
um 50 Prozent verringert werden soll, und wird die Bundesregierung
dieses Programm fortführen (www.bmel.de/DE/themen/landwirtschaft/pflan
zenbau/pflanzenschutz/zukunftsprogramm-pflanzenschutz.html)?
a) Wenn ja, wird das „Zukunftsprogramm Pflanzenschutz“ unverändert
weitergeführt oder soll es inhaltliche Änderungen geben?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 3 bis 3b werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung will Rahmenbedingungen im Pflanzenschutz schaffen,
die eine wirtschaftlich tragfähige, regionale Produktion trotz der zunehmenden
Schwierigkeiten bei der Schaderregerkontrolle weiterhin ermöglichen; auch mit
sicheren Pflanzenschutzmitteln.
Gleichzeitig haben die Regierungsparteien im Koalitionsvertrag vereinbart, den
Umfang und das Risiko beim Pflanzenschutzmitteleinsatz zu reduzieren, unter
anderem durch Anreize für die Präzisionslandwirtschaft und integrierten
Pflanzenschutz. Hinsichtlich der Umsetzung dieser Vorhaben wird auf die Antwort
zu Frage 2 verwiesen.
Das Zukunftsprogramm Pflanzenschutz wird unter diesen Gesichtspunkten
evaluiert.
4. Teilt die Bundesregierung das Anliegen der vorherigen Koalition der
Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, die
Verfügbarkeit risikoärmerer sowie biologischer Pflanzenschutzmittel zu
verbessern und um dieses Ziel zu erreichen, die Zulassungsverfahren für
diese Mittel so effizient wie möglich zu gestalten (Antwort zu Frage 15
auf Bundestagsdrucksache 20/8033, S. 7)?
a) Wenn ja, wie konkret soll das umgesetzt werden, und bedeutet das,
dass es unterschiedliche Zulassungsverfahren für chemische und
biologische Pflanzenschutzmittel geben soll?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 4 bis 4b werden gemeinsam beantwortet.
Um trotz zunehmender Wirkstoffverluste die landwirtschaftliche Produktion
abzusichern, setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass die Auswahl
risikoarmer sowie biologischer Pflanzenschutzmittel verbessert wird. Eine bessere
Verfügbarkeit dieser Produkte ist ein wichtiger Baustein, um das Risiko beim
Pflanzenschutzmitteleinsatz zu reduzieren.
Die Zulassung erfolgt nach den Vorgaben der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009
über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln. In der Vision für
Ernährung und Landwirtschaft hat die EU-Kommission mögliche Initiativen für die
Verbesserung des Marktzugangs für Pflanzenschutzmittel mit „Biocontrol
Wirkstoffen“ skizziert, die unter anderem auch eine entsprechende Definition
vorsieht. Für diese hatte sich die Bundesregierung zuvor auf EU-Ebene
eingesetzt, um ein einheitliches Verständnis dafür zu bekommen, was konkret als
Alternative zum chemischen Pflanzenschutz gilt. Diese Definition ist eine
Grundvoraussetzung für eine effizientere Gestaltung der Zulassungsverfahren
für entsprechende Produkte.
5. Wie positioniert sich die Bundesregierung zu der Forderung des
Umweltbundesamtes (UBA), das Ziel der Farm-to-Fork-Strategie des
Europäischen Green Deals, die Verwendung und das Risiko von
Pflanzenschutzmitteln bis 2030 um 50 Prozent zu reduzieren, in den Nationalen
Aktionsplan für die nachhaltige Anwendung von Pflanzenschutzmitteln
(NAP) aufzunehmen und mit konkreten Maßnahmen zu untermauern
(www.umweltbundesamt.de/presse/pressemitteilungen/einsatz-problemat
ischer-pflanzenschutzmittel)?
a) Wenn ja, wie konkret, und bis wann?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 5 bis 5b werden gemeinsam beantwortet.
Der Nationale Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von
Pflanzenschutzmitteln (NAP) wurde am 10. April 2013 von der Bundesregierung
verabschiedet. Die Bundesregierung plant, im Zuge der Berichterstattung zum NAP für
das Jahr 2025 eine Bilanzierung vornehmen.
6. Hat die Bundesregierung Kenntnis von den Auswirkungen eines
Verzichts auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel oder einer
Halbierung ihrer Einsatzmenge auf Ertragssicherheit und Ertragsqualität, und
wenn ja, welche?
In der landwirtschaftlichen Praxis werden Landwirtinnen und Landwirte bei
einem Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel immer mit
entsprechenden Anpassungen und Änderungen, wie z. B. der Fruchtfolge, der
Sortenwahl, des Düngeniveaus oder dem verstärkten Einsatz mechanischer oder
biologischer Verfahren im Pflanzenschutz, reagieren und so die Auswirkungen
auf Ertrag und Qualität des Erntegutes vermeiden oder vermindern. Eine
allgemeingültige Antwort auf die Frage ist daher nicht möglich.
Die Datenlage zu Verzicht bzw. Reduktion der Anwendung von
Pflanzenschutzmitteln auf Ertrag und Qualität aus Feldversuchen in Deutschland ist
bisher nicht sehr umfangreich. Um die Effekte des Verzichts auf chemisch-
synthetische Pflanzenschutzmittel bei durchgeführter mineralischer Düngung zu
erfassen, wurden und werden spezielle Forschungsprojekte mit einem
Schwerpunkt im Ackerbau durchgeführt. Am Standort Dahnsdorf des Julius Kühn-
Instituts (JKI) in Brandenburg wurde beispielsweise ein Langzeitversuch in den
Jahren 2004 bis 2016 durchgeführt. Beim Winterweizen wurden Ertragsverluste
im Mittel über die Jahre von rund 26 dt/ha oder etwa 30 Prozent festgestellt.
Das Projekt „Landwirtschaft 4.0 ohne chemisch-synthetischen Pflanzenschutz
(NOcsPS)“ untersucht den Verzicht auf chemisch-synthetische
Pflanzenschutzmittel an den Standorten Hohenheim (Baden-Württemberg) und Dahnsdorf
(Brandenburg). Über die ersten drei Versuchsjahre 2020, 2021 und 2023
zeigten sich im Mittel beim Winterweizen für den Standort Hohenheim prozentuale
Ertragsverluste zwischen 1 und 14 Prozent. Am Standort Dahnsdorf lagen die
Ertragsverluste mit Werten zwischen 21 und 26 Prozent deutlich höher. Dies
unterstreicht, dass allgemeine Aussagen nur sehr schwer möglich sind und hier
insbesondere der Standort eine entscheidende Rolle gespielt hat.
Anders als beim vollständigen Verzicht auf chemisch-synthetische
Pflanzenschutzmittel fallen die Ertragsverluste bei einer Halbierung der
Pflanzenschutzmittelaufwandmengen deutlich niedriger aus. Eine Reduzierung des
chemischen Pflanzenschutzes um 25 Prozent im Ackerbau hatte in einem
Langzeitversuch der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft keine gravierenden
Ertragsverluste zur Folge. Die Reduzierung des chemischen Pflanzenschutzes
um 50 Prozent führte in einem Langzeitversuch des JKI am Versuchsstandort
Dahnsdorf im Mittel über die Jahre zu Mindererträgen von 4,3 dt/ha bei A-
Weizen bzw. 3,8 dt/ha bei E-Weizen. Im Winterroggen lagen die mittleren
Ertragsverluste unter Halbierung des Pflanzenschutzmittelaufwandes bei 3,8 dt/ha
(jeweils im Vergleich zur Variante mit Anwendung von Pflanzenschutzmitteln
nach dem notwendigen Maß).
Im Gegensatz zu den dargestellten Versuchen werden in der
landwirtschaftlichen Praxis keine pauschalen Reduktionen über alle
Pflanzenschutzmittelkategorien hinweg durchgeführt. Hier erfolgt die Entscheidung über den Verzicht
oder die Reduktion von Pflanzenschutzmaßnahmen in Abhängigkeit von den
Standortbedingungen, dem Witterungsverlauf, dem Befallsdruck und der
Widerstandsfähigkeit der angebauten Sorten. Die Notwendigkeit der Anwendung
von Pflanzenschutzmitteln ist bei resistenten Sorten deutlich geringer und eine
Reduktion der Pflanzenschutzmittelanwendung ohne Ertragseinbußen möglich.
7. Hat die Bundesregierung eine Position zu der Forderung des
Umweltbundesamtes, eine Rechtsgrundlage zu schaffen, um „besonders
umweltschädliche Wirkstoffe“ über nationale Verordnungen rechtssicher
verbieten zu können, und wenn ja, wie lautet diese, und wenn sie diese
Forderung teilt, wie wird dies umgesetzt, welche Wirkstoffe sind betroffen,
und wie ist dies mit EU-Recht (EU = Europäische Union) vereinbar
(www.umweltbundesamt.de/presse/pressemitteilungen/einsatz-problemat
ischer-pflanzenschutzmittel)?
Vollständige nationale Verbote von Wirkstoffen, die auf EU-Ebene gemäß
Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 zur Verwendung in Pflanzenschutzmitteln
genehmigt sind, stehen nicht im Einklang mit dem Regelungsrahmen der genannten
EU-Verordnung.
Aus Artikel 29 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 ergibt sich eine Pflicht der
Mitgliedstaaten jedes Pflanzenschutzmittel, für welches ein Antrag auf
Zulassung gestellt wird, zu bewerten und – sofern es die in der Verordnung
verankerten Kriterien erfüllt – zuzulassen. Daher plant die Bundesregierung derzeit
keine Verbote von Wirkstoffen. Neue Erkenntnisse zu unannehmbaren Risiken
einzelner Pflanzenschutzmittel können im Rahmen der Möglichkeiten der
Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 zur Überprüfung und Änderung bestehender
Zulassungen begegnet werden.
8. Wie positioniert sich die Bundesregierung zu der Forderung des
Umweltbundesamtes, eine zweckgebundene Pflanzenschutzmittelabgabe nach
dänischem Vorbild einzuführen, um „Anreize für eine pestizidärmere
Landwirtschaft zu schaffen“ (www.umweltbundesamt.de/presse/pressem
itteilungen/einsatz-problematischer-pflanzenschutzmittel)?
a) Würde die Einführung einer solchen nationalen
Pflanzenschutzmittelabgabe nach Einschätzung der Bundesregierung zu
Wettbewerbsverzerrungen für die deutsche Landwirtschaft führen, und wenn ja,
wie konkret?
b) Sind diesbezüglich Maßnahmen der Bundesregierung geplant, und
wenn ja, welche, und bis wann?
Die Fragen 8 bis 8b werden gemeinsam beantwortet.
Hinsichtlich der seitens der Bundesregierung verfolgten Ansätze zur
Erreichung einer Reduzierung des Umfangs und des Risikos beim
Pflanzenschutzmitteleinsatz wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
9. Wird die Bundesregierung sich auf EU-Ebene, wie durch die vorherige
Koalition der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und
FDP geschehen, für die Erarbeitung einer harmonisierten und von der
Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) anerkannten
Methode zur Bewertung indirekter Nahrungsnetzeffekte bei der
Zulassung von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen einsetzen
(Bundestagsdrucksache 20/121162, S. 8)?
Die EU-Kommission hat die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit
(EFSA) beauftragt, eine solche Methode zu entwickeln. Die Bundesregierung
wird sich im Rahmen des Ständigen Ausschusses für Pflanzen, Tiere, Lebens-
und Futtermittel (Standing Committee on Plants, Animals, Food and Feed,
kurz: SCoPAFF) in die Abstimmungen zu einer solchen Methode einbringen.
10. Welche Pflanzenschutzmittelwirkstoffe, die in der EU genehmigt
wurden, haben in den vergangenen zehn Jahren keine Zulassung durch das
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
erhalten, und was waren die Gründe dafür (bitte nach Jahr und Wirkstoff
aufschlüsseln)?
Die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln erfolgt gemäß Verordnung (EG)
Nr. 1107/2009 in einem zweistufigen Verfahren. Die Wirkstoffe für
Pflanzenschutzmittel werden von der EU-Kommission genehmigt. Pflanzenschutzmittel
mit genehmigten Wirkstoffen werden durch das Bundesamt für
Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) national zugelassen. Voraussetzung
für die nationale Mittelzulassung ist ein entsprechender Antrag durch die
Herstellerfirma. Die Zulassung des Pflanzenschutzmittels erfolgt, wenn die
Risikobewertung die Erfüllung alle gesetzlich vorgegebenen
Zulassungsanforderungen ergeben hat.
11. Wie bewertet die Bundesregierung die Umsetzung der im Nationalen
Aktionsplan Pflanzenschutz festgelegten Zielquote, dass in 80 Prozent aller
relevanten Anwendungsgebiete mindestens drei Wirkstoffgruppen zur
Verfügung stehen, und sind diesbezüglich Maßnahmen geplant (www.bm
el.de/SharedDocs/Downloads/DE/_Landwirtschaft/Pflanzenbau/Pflanzen
schutz/NAP-NationalerAktionsplanPflanzenschutz2017.pdf?__blob=pub
licationFile&v=4, S. 36)?
Im Nationalen Aktionsplan Pflanzenschutz (NAP) ist für den Bereich
Lückenindikationen zur Verbesserung der Verfügbarkeit von Pflanzenschutzmitteln als
Ziel formuliert, dass in 80 Prozent aller relevanten Anwendungsgebiete bis zum
Jahr 2023 mindestens drei Wirkstoffgruppen zur Verfügung stehen. Zur
Ermittlung des Indikators wird die Anzahl der zur Verfügung stehenden
Wirkmechanismen für unterschiedliche Kulturen im Untersuchungszeitraum seit dem Jahr
2003 alle vier Jahre erhoben. Die aktuellste Auswertung liegt für das Jahr 2023
vor und ist abrufbar unter www.nap-pflanzenschutz.de/indikatorenforschung/in
dikatoren-und-deutscher-pflanzenschutzindex/deutscher-pflanzenschutzindex-2
023/verfuegbarkeit-von-pflanzenschutzmitteln. Die nächste Auswertung wird
zum Ende des Jahres 2027 vorliegen.
12. Beabsichtigt die Bundesregierung über die bestehenden
Einschränkungen hinaus ein vollständiges oder teilweises Verbot der Anwendung von
Glyphosat in der Landwirtschaft?
Die Europäische Kommission hat im November 2023 die
Wirkstoffgenehmigung für Glyphosat um zehn Jahre verlängert. Der Wirkstoff ist nun bis zum
15. Dezember 2033 genehmigt.
Durch die erneute Wirkstoffgenehmigung auf EU-Ebene wurde das
vollständige nationale Anwendungsverbot von Glyphosat ab dem 1. Januar 2024
europarechtswidrig. Die nationale Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung wurde
daher angepasst, so dass sich Landwirtinnen und Landwirte auf bewährte Regeln
zum Einsatz des Mittels verlassen können. Gleichzeitig wird sichergestellt, dass
Glyphosat nicht dort eingesetzt wird, wo die natürlichen Ressourcen einen
besonderen Schutz benötigen, wie beispielsweise in Wasserschutzgebieten.
13. Wie positioniert sich die Bundesregierung zu der aus der Industrie
vorgetragenen Forderung, das Bundesamt für Verbraucherschutz und
Lebensmittelsicherheit im Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel
tatsächlich in eine übergeordnete Rolle zu bringen und die weiteren
beteiligten Behörden auf eine Zuarbeit zu beschränken, entsprechend dem
gesetzlichen Auftrag, und sind Maßnahmen geplant, um die
Unabhängigkeit sowie die Entpolitisierung der Zulassungsverfahren durch eine
institutionelle Trennung von Politikberatung und Umweltbewertung zu
stärken (www.proplanta.de/agrar-nachrichten/agrarpolitik/agrarministerkonf
erenz-prekaere-situation-im-pflanzenschutz_article1744013586.html;
www.topagrar.com/acker/news/interview-guendel-gonzalez-sorgt-sich-u
m-wirkstoffverluste-im-pflanzenschutz-20013781.html)?
Die die Bundesregierung tragenden Parteien haben sich im Koalitionsvertrag
verpflichtet, die Zulassungssituation von Pflanzenschutzmitteln zu verbessern
und für transparente, schnelle und wissenschaftsbasierte Verfahren sowie
Effizienz durch Verschlankung der behördlichen Zusammenarbeit zu sorgen. Den
hierfür notwendigen Abstimmungsprozess wird die Bundesregierung zügig
aufnehmen.
14. Wie positioniert sich die Bundesregierung zu dem Beschluss der
Agrarministerkonferenz (AMK) vom 28. März 2025, wonach der Bund das für
Pflanzenschutzmittelzulassungen zuständige Bundesamt für
Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit bei Notfallzulassungen unterstützen
und das gesamte Verfahren entbürokratisieren soll, und sind
diesbezüglich Maßnahmen geplant (www.proplanta.de/agrar-nachrichten/agrarpolit
ik/agrarministerkonferenz-prekaere-situation-im-pflanzenschutz_article1
744013586.html)?
Der Bürokratieabbau in der Land- und Forstwirtschaft ist für die
Bundesregierung ein zentrales Anliegen.
Notfallzulassungen können auf Grundlage von Artikel 53 der Verordnung (EG)
Nr. 1107/2009 beantragt und genehmigt werden. Im Pflanzenschutzgesetz ist
geregelt, dass das BVL für die Prüfung und Entscheidung von Anträgen auf
zeitweise Zulassung einzelner nicht regulär zugelassener Anwendungen von
Pflanzenschutzmitteln zuständig ist. Das Verfahren dient vor allem dazu,
kurzfristige Entscheidungen im Notfall treffen zu können. Das Instrument der
Notfallzulassungen ist für diesen Zweck geeignet. Daher sind derzeit keine
Änderungen am etablierten Verfahren vorgesehen.
15. Wie positioniert sich die Bundesregierung zu dem Beschluss der
Agrarministerkonferenz vom 28. März 2025, wonach künftig in der
europäischen Regulierung eine „wissenschaftsbasierte Nutzen-Risiko-
Abwägung“ statt der bisherigen gefahrenorientierten Bewertung von
Wirkstoffen durchgeführt werden soll, und wird sich die Bundesregierung auf
EU-Ebene hierfür einsetzen (ebd.)?
Wirkstoffe werden risikobasiert und wissenschaftsbasiert bewertet. Die
Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 legt einige Ausschlusskriterien fest, welche
gefahrenbasiert sind. So dürfen Wirkstoffe nur dann zugelassen werden, wenn sie nicht
als krebserregend, erbgutverändernd, hormonschädigend oder besonders
reproduktionstoxisch eingestuft sind.
16. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob die für die Zulassung von
Pflanzenschutzmitteln zuständigen Behörden, das Bundesamt für
Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, das Bundesinstitut für
Risikobewertung (BfR), das Julius Kühn-Institut (JKI) und das
Umweltbundesamt, personell und finanziell ausreichend ausgestattet sind, und wie
wirkt sich dies gegebenenfalls auf die Entscheidungsprozesse aus?
In den Jahren 2018/2019 wurden die an der Zulassung beteiligten Behörden
personell aufgestockt. Dies hat sich positiv auf die Geschwindigkeit der
Zulassungsentscheidungen ausgewirkt.
17. Welche Pflanzenschutzmittelwirkstoffe werden nach Kenntnis der
Bundesregierung in den kommenden fünf Jahren ihre Zulassung verlieren,
und welche Auswirkungen wird dies auf die Landwirtschaft und die
Ertragssicherheit haben?
Jede Genehmigung eines Pflanzenschutzmittelwirkstoffes ist zeitlich befristet.
Für eine Erneuerung der Genehmigung bedarf es eines entsprechenden
Antrages von Seiten der Hersteller mit den für die Risikoprüfung erforderlichen
Daten. Jeder Antrag wird geprüft. Eine Entscheidung erfolgt auf Grundlage eines
Vorschlags der EU-Kommission unter Beteiligung der Mitgliedsstaaten.
Bezüglich der EU-Genehmigung von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen wird auf die
einschlägigen, öffentlich zugänglichen Informationen der EU-Kommission in
der unter https://ec.europa.eu/food/plant/pesticides/eu-pesticides-database/start/
screen/active-substances abrufbaren „Pesticides Database“ verwiesen.
18. Ist der Bundesregierung bekannt, dass Experten prognostizieren, dass in
den kommenden zehn Jahren weitere 40 Prozent der verbleibenden
Pflanzenschutzsubstanzen vom Markt verschwinden könnten und dass
dies vor allem Sonderkulturen wie Hopfen, Obst und Gemüse stark
betreffen würde und dies möglicherweise die wirtschaftliche Tragfähigkeit
des Sektors gefährden könnte (www.topagrar.com/acker/news/
interviewguendel-gonzalez-sorgt-sich-um-wirkstoffverluste-im-pflanzenschutz-20
013781.html)?
Der Bundesregierung ist bekannt, dass seit Inkrafttreten der Verordnung (EG)
Nr. 1107/2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln
zunehmend Bekämpfungslücken im Pflanzenschutz entstehen, weil immer mehr
Wirkstoffe die geltenden Anforderungen nicht erfüllen und daher keine erneute
EU-Genehmigung erhalten. Für eine Absicherung der pflanzenbaulichen
Produktion durch praktikable Pflanzenschutzverfahren spielen neben dem Verlust
bestehender Wirkstoffe unter anderem auch Aspekte der Entwicklung und
Beantragung von Genehmigungen neuer Wirkstoffe sowie Fortschritte in der
Resistenzzüchtung eine wichtige Rolle. Die Entscheidung über die Beantragung
nationaler Zulassungen für neue Pflanzenschutzmittel liegt in den Händen der
Hersteller.
Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat hat mit
seiner Bekanntmachung über die Förderung von Innovationen nicht-chemischer
Pflanzenschutzverfahren im Gartenbau vom 18. Juli 2019 Forschungs- und
Entwicklungsvorhaben im Rahmen des Programms zur Innovationsförderung
sowie des Bundesprogramms Ökologischer Landbau und andere Formen
nachhaltiger Landwirtschaft (jetzt Bundesprogramm Ökologischer Landbau)
eingeworben. Die eingeworbenen Vorhaben decken ein breites Spektrum an
Innovationen ab.
19. Ist der Bundesregierung bekannt, dass der Pflanzenschutzmitteleinsatz in
der Landwirtschaft derzeit von knapp 1 200 Anwendungsbestimmungen
eingeschränkt wird, die meist bußgeldbewehrt sind, und sind in diesem
Bereich Deregulierungen geplant (www.agrarheute.com/pflanze/mais/11
92-auflagen-pflanzenschutz-diese-3-neuen-muessen-landwirte-kennen-6
34241)?
Anwendungsbestimmungen sind ein zentrales Instrument im
Risikomanagement von Pflanzenschutzmitteln und eine Grundvoraussetzung für die
Zulassung sicherer Anwendungen. Basierend auf der Empfehlung des
abgeschlossenen BVL-Projektes „Pflanzenschutzmittelzulassung 2030“ arbeitet die
Bundesregierung an der Vereinfachung von Anwendungsbestimmungen, wo dies
sinnvoll und umsetzbar ist.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
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