Schriftliche Frage 45 von Albert Stegemann (CDU/CSU): Welche Staaten haben nach Kenntnis der Bundesregierung ihre Importverbote im Zusammenhang mit dem Ausbruch der Maul- und Klauenseuche in Bra…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 14. April 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft.
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Schriftliche Frage 45 von Albert Stegemann (CDU/CSU): Welche Staaten haben nach Kenntnis der Bundesregierung ihre Importverbote im Zusammenhang mit dem Ausbruch der Maul- und Klauenseuche in Bra…
Frage 45 (Albert Stegemann, CDU/CSU):
Welche Staaten haben nach Kenntnis der Bundesregierung ihre Importverbote im Zusammenhang mit dem Ausbruch der Maul- und Klauenseuche in Brandenburg Anfang des Jahres zwischenzeitlich wieder aufgehoben (vgl. z. B. www.bmel.de/ SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/025-mk s-vereinigtes-k%C3%B6nigreich.html), und welche Staaten halten ihre Importverbote bisher noch aufrecht?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Ophelia Nick vom 14. April 2025:
Auf Antrag des Bundesministeriums für Landwirtschaft und Ernährung (BMEL) hat die Weltorganisation für Tiergesundheit (WOAH) am 12. März 2025 der Einrichtung einer „Containment Zone“ gemäß des im Durchführungsbeschluss (EU) 2025/323 in Artikel 2 genannten und in Anhang II aufgeführten Gebiets in Brandenburg und Berlin zugestimmt. Damit ist offiziell der WOAH-Status „MKS-frei ohne Impfung“ (MKS = Maul- und Klauenseuche) für das außerhalb dieser Zone liegende Gebiet Deutschlands wiedereingesetzt. Darüber hinaus konnte das BMEL im Rahmen von bilateral ausgehandelten Regionalisierungsvereinbarungen auch Marktöffnungen für einzelne Produkte, unter anderem für wärmebehandelte Milchprodukte und Fleisch sowie Fleischerzeugnisse, erreichen. Dies erläuternd vorangestellt, haben nach Kenntnis der Bundesregierung die folgenden Drittländer entweder aufgrund des aktuellen WOAH- Status Deutschlands beziehungsweise auf Basis bilateral getroffener Vereinbarungen ihre, im Zusammenhang mit dem Ausbruch der MKS in Deutschland ausgesprochenen Importverbote vollständig beziehungsweise teilweise aufgehoben (Stand: 2. April 2025): Japan, Bosnien und Herzegowina, Chile, China, Malaysia, Marokko, Mexiko, Nordmazedonien, Paraguay, Republik Korea, Serbien, Singapur, Südafrika, Ukraine, Uruguay, Vereinigtes Königreich. Folgende Drittländer halten nach Kenntnis der Bundesregierung ihre Sperren derzeit noch aufrecht (Stand: 2. April 2025): Albanien, Argentinien, Australien, Belarus, Brasilien, Kanada, Katar, Kasachstan, Kolumbien, Kuba, Namibia, Peru, Philippinen, Russische Föderation, Vereinigte Staaten, Vereinigte Arabische Emirate.
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