Mögliche Auswirkungen von EU-Sanktionen gegen Russland bei Importen von Alaska-Seelachs auf die deutsche Wirtschaft und Verbraucherpreise (Antwort zu Drs. 21/7206)
Text
Mögliche Auswirkungen von EU-Sanktionen gegen Russland bei Importen von Alaska-Seelachs auf die deutsche Wirtschaft und Verbraucherpreise (Antwort zu Drs. 21/7206)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7454
21. Wahlperiode 31.07.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dario Seifert, Stephan Protschka,
Bernd Schattner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/7206 –
Mögliche Auswirkungen von EU-Sanktionen gegen Russland bei Importen von
Alaska-Seelachs auf die deutsche Wirtschaft und Verbraucherpreise
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die EU-Kommission plant im Rahmen ihres 21. Sanktionspakets gegen
Russland, laut Erklärung der Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula
von der Leyen, zum 21. Sanktionspaket gegen Russland, „erhebliche
Einfuhrbeschränkungen für einige Fischerzeugnisse und ein vollständiges Verbot für
andere, einschließlich Kabeljau“ im Fischereisektor (https://europa.eu/newsro
om/ecpc-failover/pdf/statement-26-1314_de.pdf). Medien zufolge solle die
Einfuhr von russischem Alaska-Seelachs innerhalb von zwei Jahren um die
Hälfte gekürzt werden (https://lebensmittelpraxis.de/handel-aktuell/48973-rus
sland-sanktionen-eu-will-importe-von-alaska-seelachs-aus-russland-halbiere
n .html). Unmittelbar nach Inkrafttreten solle die Einfuhr auf den
Durchschnittswert der Jahre 2023 bis 2025 begrenzt werden (ebd., www.lebensmitte
lpraxis.de). Nach einem Jahr dürften dann nur noch 75 Prozent dieser Menge
importiert werden, nach zwei Jahren nur noch 50 Prozent. Das vorgestellte
Sanktionspaket soll laut Diplomatenkreisen neben den Beschränkungen für
Alaska-Seelachs auch ein vollständiges Importverbot für russischen Kabeljau
ab 2028 umfassen (ebd., www.lebensmittelpraxis.de). Das Thünen-Institut
stellt fest, dass Deutschland als größter Abnehmer für Alaska-Seelachs in der
EU besonders betroffen wäre, und warnt in einem Dossier mit dem Titel
„Droht eine Fischstäbchenkrise?“ vor steigenden Preisen, Engpässen bei
Fischstäbchen und Arbeitsplatzverlusten in der deutschen fischverarbeitenden
Industrie (www.thuenen.de/de/themenfelder/maerkte-handel-zertifizierung/wi
e-sich-der-krieg-in-der-ukraine-auf-die-agrar-fischerei-und-holzmaerkte-auswi
rken-kann/standard-titel-1). Allein im vergangenen Jahr importierte die
Bundesrepublik Deutschland 93 500 Tonnen gefrorene Filets im Wert von rund
228 Mio. Euro (https://oplan.de/2026/06/15/eu-sanktionen-koennten-deutsche-
fischstaebchen-produktion-belasten/). Der Anteil Russlands an den deutschen
Alaska-Seelachsfiletimporten stieg dem Thünen-Institut zufolge zwischen
2020 und 2024 von 15 auf 45 Prozent (ebd., www.thuenen.de). In
Deutschland stehen den Angaben zufolge die größten Fischstäbchenfabriken der Welt
(ebd., www.thuenen.de). Das Bundesministerium für Landwirtschaft,
Ernährung und Heimat (BMLEH) prüfe derzeit nach Aussagen eines Sprechers des
Bundesministeriums gemeinsam mit Wirtschaftsbeteiligten und der
Wissenschaft die möglichen Auswirkungen des Kommissionsvorschlags (ebd., www.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung
und Heimat vom 31. Juli 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
lebensmittelpraxis.de). Die Fragesteller sind über mögliche wirtschaftliche
Konsequenzen des EU-Sanktionspakets für die heimischen
fischverarbeitenden Unternehmen besorgt und sie möchten in Erfahrung bringen, welche
Folgen für Beschäftigung, Endverbraucherpreise und Verfügbarkeit in
Deutschland anhand der Prüfung des BMLEH zu möglichen Auswirkungen des
Kommissionsvorschlags zu erwarten sind.
1. Sind der Bundesregierung die genauen Inhalte des von der EU-
Kommission vorgelegten 21. Sanktionspakets gegen Russland für den
Fischereisektor bekannt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
a) Wenn ja, welche Pläne, die den Fischereisektor bzw. den
fischverarbeitenden Sektor betreffen, sind detailliert in der Vorlage vorgesehen
(bitte den jeweiligen Vorhaben auch immer einen Zeitstrahl mit
möglichen geplanten Präzisierungen von Sanktionen zuordnen)?
b) Wenn nein, warum hat die Bundesregierung keine näheren
Kenntnisse zum vorgelegten 21. Sanktionspaket der EU-Kommission
gegen Russland (bitte detailliert begründen)?
2. Wenn Frage 1 bejaht wurde, welche genauen Importbeschränkungen für
Alaska-Seelachs wurden im vorgelegten 21. Sanktionspaket gegen
Russland festgelegt?
a) Ab wann gelten die Beschränkungen, und gibt es Übergangsfristen
oder Ausnahmeregelungen?
b) Kann die Bundesregierung das von Präsidentin Ursula von der Leyen
angekündigte vollständige Importverbot für russischen Kabeljau ab
2028 bestätigen, und wenn ja, wird es Übergangsfristen geben (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
3. Wenn Frage 1 bejaht wurde, welche weiteren Fischarten und
Fischereierzeugnisse sind von Einfuhrbeschränkungen betroffen?
4. Wenn Frage 1 bejaht wurde, welche Fischarten und anderen
Fischereierzeugnisse dürfen mit Inkrafttreten des 21. Sanktionspakets gegen
Russland generell nicht mehr importiert werden?
5. Prüft die Bundesregierung mit Wirtschaftsbeteiligten und
wissenschaftlichen Institutionen die möglichen Auswirkungen des
Kommissionsvorschlags zum 21. Sanktionspaket (https://lebensmittelpraxis.de/handel-akt
uell/48973-russland-sanktionen-eu-will-importe-von-alaska-seelachs-au
s-russland-halbieren.html)?
a) Wenn ja, welche Vertreter der Wirtschaft und wissenschaftlichen
Institutionen sind daran beteiligt, und zu welchen Ergebnissen ist
diese Arbeitsgemeinschaft bisher gelangt?
b) Wenn nein, warum prüft die Bundesregierung nicht die
Auswirkungen des Kommissionsvorschlags?
6. Sind der Bundesregierung Pläne der deutschen Fischindustrie zu
möglichen Produktionsverlagerungen ins Ausland und den damit
verbundenen Jobverlusten hierzulande, als Reaktion auf Sanktionsvorhaben der
EU-Kommission, bekannt, wenn ja, welche Auswirkungen wird der
Kommissionsvorschlag in diesem Sektor mit sich bringen, und welche
Maßnahmen erwägt die Bundesregierung gegebenenfalls zur Abfederung
der Folgen?
7. Hat sich die Bundesregierung zu den möglichen sozialen Folgen für die
Beschäftigten des fischverarbeitenden Sektors in Deutschland mit
Inkrafttreten des 21. Sanktionspakets bereits einen Handlungskatalog
erarbeitet?
a) Wenn ja, welche Herausforderungen sieht die Bundesregierung, wie
sollen die sozialen Folgen für die Beschäftigten kompensiert werden,
und welche Maßnahmen sind allgemein geplant?
b) Wenn nein, warum hat sich die Bundesregierung mit den sozialen
Auswirkungen, die der Kommissionsvorschlag zur Folge haben
könnte, noch keine Arbeitsgrundlage geschaffen?
8. Ist der Bundesregierung bekannt, ob das Inkrafttreten des 21.
Sanktionspakets der EU zu Versorgungsengpässen ganz speziell bei Alaska-
Seelachs führen wird, und wenn ja, welche Auswirkungen auf die
Versorgung sind zu erwarten?
9. Ist der Bundesregierung bekannt, ob das Inkrafttreten des 21.
Sanktionspakets der EU zu Versorgungsengpässen bei anderen Fischarten und
Fischereierzeugnissen führen wird, und wenn ja, welche Auswirkungen auf
die Versorgung sind zu erwarten?
10. Sind der Bundesregierung Fischarten bekannt, die Fehlmengen von
russischem Alaska-Seelachs, sowohl in Menge als auch nach
Darbietungsform und Preis, ausgleichen können, und wenn ja, welche Fischarten sind
von besonderem Interesse, und woher stammen sie?
11. Ist der Bundesregierung bekannt, inwieweit alternative Lieferquellen für
Alaska-Seelachs oder auch alternative Fischarten die reduzierte russische
Importmenge mengen- und preismäßig ersetzen können, und wenn ja,
welche Importeure für Alaska-Seelachs und/oder welche alternativen
Fischarten kommen infrage, und ist damit zu rechnen, dass die Preise
stabil bleiben oder es zu Preissprüngen kommt (bitte ausführlich
begründen)?
Die Fragen 1 bis 11 werden gemeinsam beantwortet.
Russland setzt seinen brutalen, völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen die
Ukraine mit unverminderter Härte fort. Die Bundesregierung setzt sich daher
gemeinsam mit der Europäischen Union und weiteren Partnern dafür ein, den
wirtschaftlichen Druck auf Russland durch weitere Sanktionen zu erhöhen. Die
Sanktionsmaßnahmen sind darauf ausgelegt, Russlands Fähigkeit zur Führung
seines völkerrechtswidrigen Angriffskriegs gegen die Ukraine mit allen
verfügbaren Mitteln einzuschränken. Das 21. Sanktionspaket leistet dazu einen
substanziellen Beitrag mit weiteren Maßnahmen aus den Bereichen Finanzen,
Energie, Schattenflotte und Sanktionsumgehung.
Die Bundesregierung unterstützt im Rahmen der Sanktionen die Ausweitung
von Importverboten, mit denen die Einnahmen Russlands weiter beschränkt
und dadurch finanzielle Mittel zur Fortführung des Krieges entzogen werden,
mit Blick auf alle verbleibenden russischen Einnahmequellen. Bei der
Ausgestaltung der Sanktionen werden die Auswirkungen auf europäische
Verbraucherinnen und Verbraucher sowie die hiesige Wirtschaft im Blick behalten. Die
Bundesregierung, ebenso wie die Europäische Kommission, betrachtet
mögliche wirtschaftliche Auswirkungen angedachter Sanktionen sehr genau. Die
Bundesregierung befindet sich hierzu in einem fortlaufenden Austausch mit
Wirtschaft und Wissenschaft und bezieht deren Einschätzungen in ihre
Bewertung ein.
Im 21. Sanktionspaket, das am 23. Juli 2026 vom Rat der Europäischen Union
verabschiedet wurde, sind Sanktionen auf Fisch aus russischen Fängen nicht
vorgesehen.
12. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, wie hoch der russische Anteil
am in Deutschland verarbeiteten Alaska-Seelachs seit dem Jahr 2020 bis
heute ist?
a) Wenn ja, wie hoch ist der russische Anteil an verarbeiteten Alaska-
Seelachs in Deutschland in den zurückliegenden Jahren (bitte die
Importmengen den jeweiligen Jahren 2020 bis 2026 zuordnen)?
b) Wenn nein, warum hat die Bundesregierung keine Kenntnis davon?
Die Fragen 12 bis 12b werden gemeinsam beantwortet.
Der Rohwarenbezug von Alaska-Seelachs erfolgte in den Jahren 2020 bis 2025
zu großen Teilen aus Russland (vgl. Tabelle 1). Importe aus Russland stellten in
diesen Jahren zwischen 15 und knapp 60 Prozent der Gesamtimporte von
Alaska-Seelachs nach Deutschland dar. Für das Jahr 2026 liegen der
Bundesregierung noch keine abschließenden Daten vor.
Bei der Bewertung des Anteils ist zu berücksichtigen, dass bis zum Jahr 2023
Fisch aus russischen Fängen bei einer Erstverarbeitung in Drittländern
(insbesondere China) nicht konsequent als Fisch aus Russland eingestuft wurde.
Tabelle 1: Importe von Alaska-Seelachs gesamt und aus Russland nach
Deutschland in den Jahren 2020 bis 2025
2020 2021 2022 2023 2024 2025
Gesamtimporte [in
Tonnen]
146.336 147.369 153.887 161.633 120.430 168.487
davon aus
Russland [in Tonnen]
22.623 31.211 36.440 32.122 54.008 100.900
Anteil Russland an
Gesamtimporten
[in Prozent]
15,5 21,2 23,7 19,9 44,8 59,9
Quelle: Eurostat
13. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, wie hoch der russische Anteil
an anderen in Deutschland verarbeiteten Fischarten und
Fischereierzeugnissen seit dem Jahr 2020 bis heute ist?
a) Wenn ja, wie hoch ist der russische Anteil an anderen Fischarten und
Fischereierzeugnissen in Deutschland in den zurückliegenden Jahren
(bitte die Importmengen von Fischarten und Fischereierzeugnissen
den jeweiligen Jahren 2020 bis 2026 zuordnen)?
b) Wenn nein, warum hat die Bundesregierung keine Kenntnis davon?
Die Fragen 13 bis 13b werden gemeinsam beantwortet.
Neben Alaska-Seelachs ist pazifischer Wildlachs für die fischverarbeitende
Industrie in Deutschland eine weitere relevante Rohwarenkategorie. Der
Rohwarenbezug erfolgte in den Jahren 2020 bis 2025 ebenfalls zum Teil aus Russland
(vgl. Tabelle 2). Importe aus Russland stellten in diesen Jahren bis zu 4,2
Prozent der Gesamtimporte von Pazifischem Wildlachs nach Deutschland dar. Für
das Jahr 2026 liegen der Bundesregierung noch keine abschließenden Daten
vor.
Bei der Bewertung des Anteils ist auch hier zu berücksichtigen, dass Fisch aus
russischen Fängen bei einer Erstverarbeitung in Drittländern (insbesondere
China) bis zum Jahr 2023 nicht konsequent als Fisch aus Russland eingestuft
wurde.
Tabelle 2: Importe von Pazifischem Wildlachs gesamt und aus Russland nach
Deutschland in den Jahren 2020 bis 2025
2020 2021 2022 2023 2024 2025
Gesamtimporte [in
Tonnen]
33.519 31.649 32.413 27.573 30.312 36.294
davon aus
Russland [in Tonnen]
174 330 850 638 626 1.538
Anteil Russland an
Gesamtimporten
[in Prozent]
0,5 1,0 2,6 2,3 2,1 4,2
Quelle: Eurostat
14. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, welche weiteren, bereits
verzehrfähigen Fischereierzeugnisse von Russland nach Deutschland seit
dem Jahr 2020 bis heute importiert wurden?
a) Wenn ja, wie hoch ist der russische Anteil an bereits verzehrfähigen
Fischereierzeugnissen in Deutschland in den zurückliegenden Jahren,
und um welche fischereilichen Erzeugnisse handelt es sich (bitte die
Importmengen von verzehrfähigen fischereilichen Erzeugnissen den
jeweiligen Jahren 2020 bis 2026 zuordnen)?
b) Wenn nein, warum hat die Bundesregierung keine Kenntnis davon?
Die Fragen 14 bis 14b werden gemeinsam beantwortet.
Fischimporte aus Russland haben überwiegend in Form von Rohware bzw.
minimal verarbeiteter Rohware (filetiert) Relevanz für den deutschen Markt. Aus
diesem Grund wurden die Daten zum Import verzehrfertiger
Fischereierzeugnisse aus Russland bislang nicht im Detail analysiert.
15. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, welche fischverarbeitenden
Betriebe aus Deutschland besonders durch das Sanktionspaket und die
damit einhergehende Fehlmenge bei Alaska-Seelachs betroffen wären,
und wenn ja, wo sind diese Unternehmen angesiedelt, wie viele
Angestellte beschäftigen sie jeweils, und wie hoch sind die Anteile bei
russischem Alaska-Seelachs im Vergleich zu anderen Importquellen von
Alaska-Seelachs?
16. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, ob die Gefahr besteht, dass
nicht mehr nach Europa exportierter russischer Alaska-Seelachs
dauerhaft in andere Märkte abfließt und die europäische Versorgung langfristig
verschlechtert wird, wenn ja, welche weiteren Absatzmärkte sind im
Gespräch, und welche Auswirkungen ergeben sich daraus langfristig für die
europäische und explizit für die heimische Versorgung mit Alaska-
Seelachs?
17. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, mit welchen Preisanstiegen
bei Fischstäbchen, Schlemmerfilets und ähnlichen Produkten, die auf
Alaska-Seelachs als Hauptkomponente basieren, im Einzelhandel zu
rechnen ist, wenn ja, von welcher Verteuerungsrate geht die
Bundesregierung aus, und wie begründet sie das (bitte detailliert angeben, woher
beispielsweise die Preisprognosen oder Modellrechnungen stammen)?
18. Sind der Bundesregierung erste Reaktionen oder Stellungnahmen großer
Hersteller (z. B. Iglo, Frosta) oder des Bundesverbands der deutschen
Fischindustrie zu den Kommissionsvorschlägen bekannt, und wenn ja,
welche Rückmeldungen liegen von wem vor und wie sind diese
einzuordnen?
Die Fragen 15 bis 18 werden gemeinsam beantwortet.
Auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 11 wird verwiesen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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