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Mögliche Auswirkungen von EU-Sanktionen gegen Russland bei Importen von Alaska-Seelachs auf die deutsche Wirtschaft und Verbraucherpreise (Antwort zu Drs. 21/7206)

dip / drucksache 31.07.2026 · WP 21 · 21/7454 · Antwort · Original ↗

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Mögliche Auswirkungen von EU-Sanktionen gegen Russland bei Importen von Alaska-Seelachs auf die deutsche Wirtschaft und Verbraucherpreise (Antwort zu Drs. 21/7206) Deutscher Bundestag Drucksache 21/7454 21. Wahlperiode 31.07.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dario Seifert, Stephan Protschka, Bernd Schattner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/7206 – Mögliche Auswirkungen von EU-Sanktionen gegen Russland bei Importen von Alaska-Seelachs auf die deutsche Wirtschaft und Verbraucherpreise V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die EU-Kommission plant im Rahmen ihres 21. Sanktionspakets gegen Russland, laut Erklärung der Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, zum 21. Sanktionspaket gegen Russland, „erhebliche Einfuhrbeschränkungen für einige Fischerzeugnisse und ein vollständiges Verbot für andere, einschließlich Kabeljau“ im Fischereisektor (https://europa.eu/newsro om/ecpc-failover/pdf/statement-26-1314_de.pdf). Medien zufolge solle die Einfuhr von russischem Alaska-Seelachs innerhalb von zwei Jahren um die Hälfte gekürzt werden (https://lebensmittelpraxis.de/handel-aktuell/48973-rus sland-sanktionen-eu-will-importe-von-alaska-seelachs-aus-russland-halbiere n .html). Unmittelbar nach Inkrafttreten solle die Einfuhr auf den Durchschnittswert der Jahre 2023 bis 2025 begrenzt werden (ebd., www.lebensmitte lpraxis.de). Nach einem Jahr dürften dann nur noch 75 Prozent dieser Menge importiert werden, nach zwei Jahren nur noch 50 Prozent. Das vorgestellte Sanktionspaket soll laut Diplomatenkreisen neben den Beschränkungen für Alaska-Seelachs auch ein vollständiges Importverbot für russischen Kabeljau ab 2028 umfassen (ebd., www.lebensmittelpraxis.de). Das Thünen-Institut stellt fest, dass Deutschland als größter Abnehmer für Alaska-Seelachs in der EU besonders betroffen wäre, und warnt in einem Dossier mit dem Titel „Droht eine Fischstäbchenkrise?“ vor steigenden Preisen, Engpässen bei Fischstäbchen und Arbeitsplatzverlusten in der deutschen fischverarbeitenden Industrie (www.thuenen.de/de/themenfelder/maerkte-handel-zertifizierung/wi e-sich-der-krieg-in-der-ukraine-auf-die-agrar-fischerei-und-holzmaerkte-auswi rken-kann/standard-titel-1). Allein im vergangenen Jahr importierte die Bundesrepublik Deutschland 93 500 Tonnen gefrorene Filets im Wert von rund 228 Mio. Euro (https://oplan.de/2026/06/15/eu-sanktionen-koennten-deutsche- fischstaebchen-produktion-belasten/). Der Anteil Russlands an den deutschen Alaska-Seelachsfiletimporten stieg dem Thünen-Institut zufolge zwischen 2020 und 2024 von 15 auf 45 Prozent (ebd., www.thuenen.de). In Deutschland stehen den Angaben zufolge die größten Fischstäbchenfabriken der Welt (ebd., www.thuenen.de). Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) prüfe derzeit nach Aussagen eines Sprechers des Bundesministeriums gemeinsam mit Wirtschaftsbeteiligten und der Wissenschaft die möglichen Auswirkungen des Kommissionsvorschlags (ebd., www. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat vom 31. Juli 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. lebensmittelpraxis.de). Die Fragesteller sind über mögliche wirtschaftliche Konsequenzen des EU-Sanktionspakets für die heimischen fischverarbeitenden Unternehmen besorgt und sie möchten in Erfahrung bringen, welche Folgen für Beschäftigung, Endverbraucherpreise und Verfügbarkeit in Deutschland anhand der Prüfung des BMLEH zu möglichen Auswirkungen des Kommissionsvorschlags zu erwarten sind.  1. Sind der Bundesregierung die genauen Inhalte des von der EU- Kommission vorgelegten 21. Sanktionspakets gegen Russland für den Fischereisektor bekannt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? a) Wenn ja, welche Pläne, die den Fischereisektor bzw. den fischverarbeitenden Sektor betreffen, sind detailliert in der Vorlage vorgesehen (bitte den jeweiligen Vorhaben auch immer einen Zeitstrahl mit möglichen geplanten Präzisierungen von Sanktionen zuordnen)? b) Wenn nein, warum hat die Bundesregierung keine näheren Kenntnisse zum vorgelegten 21. Sanktionspaket der EU-Kommission gegen Russland (bitte detailliert begründen)?  2. Wenn Frage 1 bejaht wurde, welche genauen Importbeschränkungen für Alaska-Seelachs wurden im vorgelegten 21. Sanktionspaket gegen Russland festgelegt? a) Ab wann gelten die Beschränkungen, und gibt es Übergangsfristen oder Ausnahmeregelungen? b) Kann die Bundesregierung das von Präsidentin Ursula von der Leyen angekündigte vollständige Importverbot für russischen Kabeljau ab 2028 bestätigen, und wenn ja, wird es Übergangsfristen geben (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?  3. Wenn Frage 1 bejaht wurde, welche weiteren Fischarten und Fischereierzeugnisse sind von Einfuhrbeschränkungen betroffen?  4. Wenn Frage 1 bejaht wurde, welche Fischarten und anderen Fischereierzeugnisse dürfen mit Inkrafttreten des 21. Sanktionspakets gegen Russland generell nicht mehr importiert werden?  5. Prüft die Bundesregierung mit Wirtschaftsbeteiligten und wissenschaftlichen Institutionen die möglichen Auswirkungen des Kommissionsvorschlags zum 21. Sanktionspaket (https://lebensmittelpraxis.de/handel-akt uell/48973-russland-sanktionen-eu-will-importe-von-alaska-seelachs-au s-russland-halbieren.html)? a) Wenn ja, welche Vertreter der Wirtschaft und wissenschaftlichen Institutionen sind daran beteiligt, und zu welchen Ergebnissen ist diese Arbeitsgemeinschaft bisher gelangt? b) Wenn nein, warum prüft die Bundesregierung nicht die Auswirkungen des Kommissionsvorschlags?  6. Sind der Bundesregierung Pläne der deutschen Fischindustrie zu möglichen Produktionsverlagerungen ins Ausland und den damit verbundenen Jobverlusten hierzulande, als Reaktion auf Sanktionsvorhaben der EU-Kommission, bekannt, wenn ja, welche Auswirkungen wird der Kommissionsvorschlag in diesem Sektor mit sich bringen, und welche Maßnahmen erwägt die Bundesregierung gegebenenfalls zur Abfederung der Folgen?  7. Hat sich die Bundesregierung zu den möglichen sozialen Folgen für die Beschäftigten des fischverarbeitenden Sektors in Deutschland mit Inkrafttreten des 21. Sanktionspakets bereits einen Handlungskatalog erarbeitet? a) Wenn ja, welche Herausforderungen sieht die Bundesregierung, wie sollen die sozialen Folgen für die Beschäftigten kompensiert werden, und welche Maßnahmen sind allgemein geplant? b) Wenn nein, warum hat sich die Bundesregierung mit den sozialen Auswirkungen, die der Kommissionsvorschlag zur Folge haben könnte, noch keine Arbeitsgrundlage geschaffen?  8. Ist der Bundesregierung bekannt, ob das Inkrafttreten des 21. Sanktionspakets der EU zu Versorgungsengpässen ganz speziell bei Alaska- Seelachs führen wird, und wenn ja, welche Auswirkungen auf die Versorgung sind zu erwarten?  9. Ist der Bundesregierung bekannt, ob das Inkrafttreten des 21. Sanktionspakets der EU zu Versorgungsengpässen bei anderen Fischarten und Fischereierzeugnissen führen wird, und wenn ja, welche Auswirkungen auf die Versorgung sind zu erwarten? 10. Sind der Bundesregierung Fischarten bekannt, die Fehlmengen von russischem Alaska-Seelachs, sowohl in Menge als auch nach Darbietungsform und Preis, ausgleichen können, und wenn ja, welche Fischarten sind von besonderem Interesse, und woher stammen sie? 11. Ist der Bundesregierung bekannt, inwieweit alternative Lieferquellen für Alaska-Seelachs oder auch alternative Fischarten die reduzierte russische Importmenge mengen- und preismäßig ersetzen können, und wenn ja, welche Importeure für Alaska-Seelachs und/oder welche alternativen Fischarten kommen infrage, und ist damit zu rechnen, dass die Preise stabil bleiben oder es zu Preissprüngen kommt (bitte ausführlich begründen)? Die Fragen 1 bis 11 werden gemeinsam beantwortet. Russland setzt seinen brutalen, völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen die Ukraine mit unverminderter Härte fort. Die Bundesregierung setzt sich daher gemeinsam mit der Europäischen Union und weiteren Partnern dafür ein, den wirtschaftlichen Druck auf Russland durch weitere Sanktionen zu erhöhen. Die Sanktionsmaßnahmen sind darauf ausgelegt, Russlands Fähigkeit zur Führung seines völkerrechtswidrigen Angriffskriegs gegen die Ukraine mit allen verfügbaren Mitteln einzuschränken. Das 21. Sanktionspaket leistet dazu einen substanziellen Beitrag mit weiteren Maßnahmen aus den Bereichen Finanzen, Energie, Schattenflotte und Sanktionsumgehung. Die Bundesregierung unterstützt im Rahmen der Sanktionen die Ausweitung von Importverboten, mit denen die Einnahmen Russlands weiter beschränkt und dadurch finanzielle Mittel zur Fortführung des Krieges entzogen werden, mit Blick auf alle verbleibenden russischen Einnahmequellen. Bei der Ausgestaltung der Sanktionen werden die Auswirkungen auf europäische Verbraucherinnen und Verbraucher sowie die hiesige Wirtschaft im Blick behalten. Die Bundesregierung, ebenso wie die Europäische Kommission, betrachtet mögliche wirtschaftliche Auswirkungen angedachter Sanktionen sehr genau. Die Bundesregierung befindet sich hierzu in einem fortlaufenden Austausch mit Wirtschaft und Wissenschaft und bezieht deren Einschätzungen in ihre Bewertung ein. Im 21. Sanktionspaket, das am 23. Juli 2026 vom Rat der Europäischen Union verabschiedet wurde, sind Sanktionen auf Fisch aus russischen Fängen nicht vorgesehen. 12. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, wie hoch der russische Anteil am in Deutschland verarbeiteten Alaska-Seelachs seit dem Jahr 2020 bis heute ist? a) Wenn ja, wie hoch ist der russische Anteil an verarbeiteten Alaska- Seelachs in Deutschland in den zurückliegenden Jahren (bitte die Importmengen den jeweiligen Jahren 2020 bis 2026 zuordnen)? b) Wenn nein, warum hat die Bundesregierung keine Kenntnis davon? Die Fragen 12 bis 12b werden gemeinsam beantwortet. Der Rohwarenbezug von Alaska-Seelachs erfolgte in den Jahren 2020 bis 2025 zu großen Teilen aus Russland (vgl. Tabelle 1). Importe aus Russland stellten in diesen Jahren zwischen 15 und knapp 60 Prozent der Gesamtimporte von Alaska-Seelachs nach Deutschland dar. Für das Jahr 2026 liegen der Bundesregierung noch keine abschließenden Daten vor. Bei der Bewertung des Anteils ist zu berücksichtigen, dass bis zum Jahr 2023 Fisch aus russischen Fängen bei einer Erstverarbeitung in Drittländern (insbesondere China) nicht konsequent als Fisch aus Russland eingestuft wurde. Tabelle 1: Importe von Alaska-Seelachs gesamt und aus Russland nach Deutschland in den Jahren 2020 bis 2025 2020 2021 2022 2023 2024 2025 Gesamtimporte [in Tonnen] 146.336 147.369 153.887 161.633 120.430 168.487 davon aus Russland [in Tonnen] 22.623 31.211 36.440 32.122 54.008 100.900 Anteil Russland an Gesamtimporten [in Prozent] 15,5 21,2 23,7 19,9 44,8 59,9 Quelle: Eurostat 13. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, wie hoch der russische Anteil an anderen in Deutschland verarbeiteten Fischarten und Fischereierzeugnissen seit dem Jahr 2020 bis heute ist? a) Wenn ja, wie hoch ist der russische Anteil an anderen Fischarten und Fischereierzeugnissen in Deutschland in den zurückliegenden Jahren (bitte die Importmengen von Fischarten und Fischereierzeugnissen den jeweiligen Jahren 2020 bis 2026 zuordnen)? b) Wenn nein, warum hat die Bundesregierung keine Kenntnis davon? Die Fragen 13 bis 13b werden gemeinsam beantwortet. Neben Alaska-Seelachs ist pazifischer Wildlachs für die fischverarbeitende Industrie in Deutschland eine weitere relevante Rohwarenkategorie. Der Rohwarenbezug erfolgte in den Jahren 2020 bis 2025 ebenfalls zum Teil aus Russland (vgl. Tabelle 2). Importe aus Russland stellten in diesen Jahren bis zu 4,2 Prozent der Gesamtimporte von Pazifischem Wildlachs nach Deutschland dar. Für das Jahr 2026 liegen der Bundesregierung noch keine abschließenden Daten vor. Bei der Bewertung des Anteils ist auch hier zu berücksichtigen, dass Fisch aus russischen Fängen bei einer Erstverarbeitung in Drittländern (insbesondere China) bis zum Jahr 2023 nicht konsequent als Fisch aus Russland eingestuft wurde. Tabelle 2: Importe von Pazifischem Wildlachs gesamt und aus Russland nach Deutschland in den Jahren 2020 bis 2025 2020 2021 2022 2023 2024 2025 Gesamtimporte [in Tonnen] 33.519 31.649 32.413 27.573 30.312 36.294 davon aus Russland [in Tonnen] 174 330 850 638 626 1.538 Anteil Russland an Gesamtimporten [in Prozent] 0,5 1,0 2,6 2,3 2,1 4,2 Quelle: Eurostat 14. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, welche weiteren, bereits verzehrfähigen Fischereierzeugnisse von Russland nach Deutschland seit dem Jahr 2020 bis heute importiert wurden? a) Wenn ja, wie hoch ist der russische Anteil an bereits verzehrfähigen Fischereierzeugnissen in Deutschland in den zurückliegenden Jahren, und um welche fischereilichen Erzeugnisse handelt es sich (bitte die Importmengen von verzehrfähigen fischereilichen Erzeugnissen den jeweiligen Jahren 2020 bis 2026 zuordnen)? b) Wenn nein, warum hat die Bundesregierung keine Kenntnis davon? Die Fragen 14 bis 14b werden gemeinsam beantwortet. Fischimporte aus Russland haben überwiegend in Form von Rohware bzw. minimal verarbeiteter Rohware (filetiert) Relevanz für den deutschen Markt. Aus diesem Grund wurden die Daten zum Import verzehrfertiger Fischereierzeugnisse aus Russland bislang nicht im Detail analysiert. 15. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, welche fischverarbeitenden Betriebe aus Deutschland besonders durch das Sanktionspaket und die damit einhergehende Fehlmenge bei Alaska-Seelachs betroffen wären, und wenn ja, wo sind diese Unternehmen angesiedelt, wie viele Angestellte beschäftigen sie jeweils, und wie hoch sind die Anteile bei russischem Alaska-Seelachs im Vergleich zu anderen Importquellen von Alaska-Seelachs? 16. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, ob die Gefahr besteht, dass nicht mehr nach Europa exportierter russischer Alaska-Seelachs dauerhaft in andere Märkte abfließt und die europäische Versorgung langfristig verschlechtert wird, wenn ja, welche weiteren Absatzmärkte sind im Gespräch, und welche Auswirkungen ergeben sich daraus langfristig für die europäische und explizit für die heimische Versorgung mit Alaska- Seelachs? 17. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, mit welchen Preisanstiegen bei Fischstäbchen, Schlemmerfilets und ähnlichen Produkten, die auf Alaska-Seelachs als Hauptkomponente basieren, im Einzelhandel zu rechnen ist, wenn ja, von welcher Verteuerungsrate geht die Bundesregierung aus, und wie begründet sie das (bitte detailliert angeben, woher beispielsweise die Preisprognosen oder Modellrechnungen stammen)? 18. Sind der Bundesregierung erste Reaktionen oder Stellungnahmen großer Hersteller (z. B. Iglo, Frosta) oder des Bundesverbands der deutschen Fischindustrie zu den Kommissionsvorschlägen bekannt, und wenn ja, welche Rückmeldungen liegen von wem vor und wie sind diese einzuordnen? Die Fragen 15 bis 18 werden gemeinsam beantwortet. Auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 11 wird verwiesen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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