Aktuelle Lage am deutschen Milchmarkt (Antwort zu Drs. 21/3053)
Text
Aktuelle Lage am deutschen Milchmarkt (Antwort zu Drs. 21/3053)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3279
21. Wahlperiode 15.12.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Bernd Schattner, Stephan Protschka,
Peter Felser, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/3053 –
Aktuelle Lage am deutschen Milchmarkt
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
„Nahezu alle Molkereien im agrarheute-Milchpreisspiegel haben im Oktober
den Auszahlungspreis für OGT-Milch gesenkt“ (www.agrarheute.com/markt/
milch/milchpreise-fuer-landwirte-fallen-deutlich-rohstoffwert-stuerzt-40-cent-
637604). Die Abschläge fielen unterschiedlich aus und reichten bis zu 7 Cent
pro Kilogramm Milch (ebd.). Im Gegensatz dazu bleiben die Preise für
Biomilch vergleichsweise stabil, auch wenn der Preisanstieg bereits im September
2025 schwächer ausfiel als in den Monaten zuvor (ebd.).
Der Rohstoffwert Milch, den das ife (Informations- und Forschungszentrum
für Ernährungswirtschaft)-Institut in Kiel monatlich aus den Erlösen von
Butter und Magermilchpulver berechnet, verdeutlicht die aktuelle Entwicklung:
Im Oktober ist der Wert um 5,4 Cent pro Kilogramm Milch gefallen und liegt
nun bei 39,10 Cent/kg – dem niedrigsten Stand seit zwei Jahren (www.agrarhe
ute.com/markt/milch/milchpreise-fuer-landwirte-fallen-deutlich-rohstoffwert-s
tuerzt-40-cent-637604).
Der Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, Alois Rainer,
unterstrich in seinem Impulsvortrag die „große Bedeutung der
Milchwirtschaft“ für Deutschland und betonte die Notwendigkeit von Planbarkeit,
Bürokratieabbau und einer modernen Agrarexportstrategie (https://milchindustri
e.de/pressemitteilungen/deutscher-milchmarkt-von-hohem-niveau-auf-normal
zustand/).
1. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie die
Blauzungenkrankheit die deutsche Milchwirtschaft in den letzten drei Jahren
beeinträchtigt hat, wie viele Milchkühe sind nach Kenntnis der
Bundesregierung im genannten Zeitraum an der Blauzungenkrankheit verendet,
und wie hat sich dies auf die Milchanlieferung in Deutschland
ausgewirkt (www.lgl.bayern.de/tiergesundheit/tierkrankheiten/virusinfektione
n/blauzungenkrankheit/bt_verbringung_nach_bayern.htm)?
Der Bundesregierung liegen keine Kenntnisse darüber vor, wie die
Blauzungenkrankheit die deutsche Milchwirtschaft in den letzten drei Jahren beein-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung
und Heimat vom 15. Dezember 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
trächtigt hat bzw. wie viele Milchkühe im genannten Zeitraum an der
Blauzungenkrankheit verendet sind.
2. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über das Export- und
Importvolumen von Milch und Milchprodukten in den vergangenen zehn
Jahren vor (bitte nach Produktgruppen und Jahren aufschlüsseln; www.a
mi-informiert.de/ami-markt-nachrich-ten?tx_aminews_singleview%5Bac
tion%5D=show&tx_aminews_singleview%5Bcontroller%5D=News&t
x_aminews_singleview%5Bnews%5D=50936&cHash=eb70a549b17cc4
b8631679d)?
Das Export- und Importvolumen von Milch und Milchprodukten der
vergangenen zehn Jahre kann unter dem Link www-genesis.destatis.de/datenbank/onlin
e/url/acebedc2 öffentlich eingesehen werden.
3. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Rolle des
Lebensmitteleinzelhandels (LEH) bei der Preisbildung am deutschen
Milchmarkt, welche Eingriffsmöglichkeiten bestehen aus Sicht der
Bundesregierung, etwa mithilfe des Bundeskartellamtes, zur Begrenzung
marktverzerrender Effekte (www.bild.de/leben-wissen/mein-geld-finanzportal/
milchpreiskampf-aldi-lidl-edeka-und-netto-senken-weiter-preise-6919af5
158d2cfb625f5db45/)?
Preise bilden sich in der Sozialen Marktwirtschaft grundsätzlich durch Angebot
und Nachfrage. Die Bundesregierung beobachtet das Marktgeschehen wie in
allen anderen Märkten auch. Ihr liegen aber keine über die öffentlich
verfügbaren Informationen hinausgehenden Erkenntnisse vor.
Das Bundeskartellamt ist unabhängig und entscheidet bei der Einleitung von
Verfahren von Amts wegen nach pflichtgemäßem Ermessen. Das
Bundeskartellamt hat den Wettbewerb in allen Wirtschaftsbereichen stets im Blick. Es hat
sich zudem mit den besonderen Marktstrukturen auf dem Milchmarkt im
Rahmen einer Sektoruntersuchung im Jahr 2012 befasst.
4. Hat die Bundesregierung Kenntnisse über die Anwendung der UTP
(unlautere Handelspraktiken)-Richtlinie auf dem deutschen Milchmarkt
(wenn ja, bitte Beispiele aus den letzten fünf Jahren nennen), wenn keine
Kenntnisse vorliegen, welche Auswirkungen hätte eine Anwendung von
Artikel 148 der Gemeinsamen Marktorganisation (GMO) auf die
Wertschöpfungskette der deutschen Milchwirtschaft (https://eur-lex.europ
a.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32019L0633)?
Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) hat in den zurück
liegenden fünf Jahren zwei Verfahren nach dem Agrarorganisationen-und-
Lieferketten-Gesetz (AgrarOLkG) gegen Lebensmitteleinzelhändler geführt, deren
Streitgegenstände auch Molkereien betreffen bzw. betreffen können. Beide
Verfahren wurden vorläufig durch das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf
entschieden (OLG Düsseldorf, Urteil vom 9. Juli 2025 – Kart 4/24 [V]; OLG
Düsseldorf, Urteil vom 30. Juli 2025 – Kart 7/24 [V]). Gegen beide
Entscheidungen hat die BLE Rechtsmittel eingelegt, insoweit sind beide Entscheidungen
noch nicht rechtskräftig.
Darüber hinaus hat die BLE am 21. Juni 2025 einen Fallbericht zur
Anwendung des Verbots unlauterer Handelspraktiken auf Lieferbeziehungen zwischen
Erzeugergenossenschaften und ihren Mitgliedern veröffentlicht, die die
Verarbeitungsstufe der Molkereien betreffen. Dieser ist unter dem Link www.ble.de/
SharedDocs/Downloads/DE/Marktorganisation/Unlautere-Handelspraktiken/Fa
llbericht_Arla_220621.pdf?__blob=publicationFile&v=1 abrufbar.
Zwischen der Anwendung der Richtlinie (EU) 2019/633 über unlautere
Handelspraktiken in den Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen in der
Agrar- und Lebensmittelversorgungskette (UTP-Richtlinie) und der Anwendung
von Artikel 148 der Verordnung über die Gemeinsame Marktorganisation
(GMO) besteht kein unmittelbarer Sachzusammenhang. Artikel 148 GMO
regelt Vertragsbeziehungen in der Milchwirtschaft. Eine nationale Anwendung
der aktuellen Regelung sieht die Bundesregierung nicht vor. Ergänzend sei auf
das aktuelle Änderungsvorhaben der GMO zur Stärkung der Stellung der
Landwirtschaft in der Kette (KOM-Vorschlag von Dezember 2024) verwiesen, das
sich derzeit in den Trilogverhandlungen befindet. Die Auswirkungen des
Vorhabens auf die deutsche Milchwirtschaft können erst nach Abschluss der
Verhandlungen vollumfänglich beurteilt werden.
5. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über das Exportpotenzial
deutscher Milchprodukte nach Asien, Südamerika und Europa (bitte ggf.
Tonnen je Kontinent sowie die fünf größten Zielländer aufführen, www.a
mi-informiert.de/ami-markt-nachrich-ten?tx_aminews_singleview%5Bac
tion%5D=show&tx_aminews_singleview%5Bcontroller%5D=News&t
x_aminews_singleview%5Bnews%5D=50936&cHash=eb70a549b17cc4
b8631679d)?
Rund 80 Prozent der Ausfuhren von Milchprodukten aus Deutschland gehen in
den europäischen Binnenmarkt. Insofern ist der Binnenmarkt wichtigster
Absatzmarkt für Milchprodukte aus Deutschland. Zu Exportpotenzialen deutscher
Milchprodukte (Käse, Milchpulver, Babynahrung) nach Südamerika wird auf
die Antwort zu Frage 10 verwiesen.
6. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie viele
landwirtschaftliche Betriebe in Deutschland Milchprodukte in der
Direktvermarktung anbieten (bitte die Anzahl der Direktvermarkter nennen, www.
lfl.bayern.de/mam/cms07/publikationen/daten/informationen/diversifizie
rung_direktvermarktung-milchautomaten_lfl-information.pdf/)?
In der Offizialstatistik wird keine separate, spezifische Zahl für die Anzahl der
Betriebe, die Milch direkt vermarkten, veröffentlicht. Der Bundesregierung
liegen daher keine konkreten Erkenntnisse über die erfragte Aufschlüsselung vor.
Die Agrarstrukturerhebung 2023 lieferte beispielsweise allgemeine Zahlen zu
viehhaltenden Betrieben mit Direktvermarktung, ohne spezifische
Aufschlüsselung nach deren Art. Diese ist unter dem Link www.destatis.de/DE/Themen/Br
anchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Landwirtschaftl
iche-Betriebe/Publikationen/Downloads-Landwirtschaftliche-Betriebe/statistisc
her-bericht-einkommenskombinationen-2030217239005.html abrufbar.
Überdies wird auf die folgenden thematisch passenden Veröffentlichungen
verwiesen:
– FibL Direktvermarktung/Die wirtschaftliche Bedeutung der (Bio-)
Direktvermarktung (www.fibl.org/de/themen/projektdatenbank/projektitem/projec
t/2450)
– BöL Umfrage zur Bio-Direktvermarktung (www.oekolandbau.nrw.de/
boelumfrage-zur-bio-direktvermarktung)
7. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über aktuelle bürokratische
Hürden in der deutschen Milchwirtschaft, welche dieser Hürden wurden
bereits abgeschafft, und welche sollen insbesondere ggf. im Bereich
Qualitätsmanagement (QM)-Kontrollen künftig abgebaut werden
(https://qm-milch.de/qm-standard-2/)?
Der Bundesregierung ist die Entlastung von Unternehmen, Bürgerinnen und
Bürgern und Verwaltung ein wichtiges Anliegen. Im Bundesministerium für
Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) wird ein systematischer
Ansatz zum Bürokratieabbau verfolgt, der alle Bereiche adressiert. Mit Bezug zum
Milchmarkt ist dies unter anderem die Zusammenfassung des deutschen
Milchproduktrechts in der Milchproduktrecht-Anpassungsverordnung. Diese sorgt
für eine verbesserte Übersichtlichkeit für den Rechtsanwender sowie für eine
verlängerte Umsetzungsfrist.
8. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie viele
landwirtschaftliche Betriebe in den vergangenen zehn Jahren die
Milchviehhaltung eingestellt haben (www.agrarheute.com/markt/tiere/tierhalter-wider
stehen-krisenzeiten-viehhaltung-bleibt-extrem-wichtig-618246)?
Der Bundesregierung liegen keine konkreten Zahlen zur Entwicklung der
landwirtschaftlichen Betriebe im Bereich der Milchviehhaltung vor. Die
Viehbestandserhebung Mai 2015 zählte 74.762 Haltungen mit Milchkühen. Zum
Stichtag Mai 2025 betrug die Anzahl der Haltungen mit Milchkühen 47.719.
Hierbei ist zu beachten, dass eine Haltung nicht mit einem Betrieb gleichgesetzt
werden kann.
9. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie viele
Landwirte in den vergangenen zehn Jahren in neue Milchviehställe investiert
haben, wie möchte die Bundesregierung ggf. künftig den Neubau von
Milchviehställen fördern, und welche Anforderungen sollen Landwirte
dabei ggf. erfüllen (www.agrarheute.com/tier/rind/16500-euro-je-kuhplat
z-stallbau-schwierig-teuer-619884)?
Der Bundesregierung liegen keine Gesamtzahlen zu Investitionen in neue
Milchviehställe vor. Im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der
Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) werden von Bund und Ländern
Investitionen in Ställe, darunter auch Milchviehställe, die bauliche
Anforderungen an eine besonders tiergerechte Haltung erfüllen, unterstützt.
10. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die möglichen
Auswirkungen des bevorstehenden Mercosur-Abkommens auf den deutschen
Milchmarkt (www.abl-ev.de/aktuelles/details/europaeische-milchbauern
bewegung-spricht-sich-gegen-mercosur-abkommen-aus)?
Das Abkommen sieht reziproke Zollkontingente für Käse (30.000 t),
Milchpulver (10.000 t) und Säuglingsnahrung (5.000 t) vor, deren Zölle schrittweise
über zehn Jahre abgebaut werden. Dies eröffnet der deutschen Milchwirtschaft
einerseits Wertschöpfungspotentiale durch verbesserte Exportchancen und
bietet andererseits aber auch Schutz vor Marktverzerrungen durch Importe.
Ergänzend gewährleistet eine im Abkommen verankerte bilaterale Schutzklausel,
dass bei unerwarteten, erheblichen Marktstörungen geeignete
Gegenmaßnahmen ergriffen werden können. Zusätzlich hat die EU-Kommission einen
Verordnungsentwurf vorgelegt, der bezüglich sensibler Agrarprodukte,
einschließlich der oben genannten Produkte, beschleunigte und vereinfachte Verfahren
zur Umsetzung der im Abkommen verankerten bilateralen Schutzklausel
enthält. Darüberhinausgehende Kenntnisse über die möglichen Auswirkungen des
Mercosur-Abkommens auf den deutschen Milchmarkt liegen der
Bundesregierung nicht vor.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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