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Aktuelle Lage am deutschen Milchmarkt (Antwort zu Drs. 21/3053)

dip / drucksache 15.12.2025 · WP 21 · 21/3279 · Antwort · Original ↗

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Aktuelle Lage am deutschen Milchmarkt (Antwort zu Drs. 21/3053) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/3279 21. Wahlperiode 15.12.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Bernd Schattner, Stephan Protschka, Peter Felser, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/3053 – Aktuelle Lage am deutschen Milchmarkt V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r „Nahezu alle Molkereien im agrarheute-Milchpreisspiegel haben im Oktober den Auszahlungspreis für OGT-Milch gesenkt“ (www.agrarheute.com/markt/ milch/milchpreise-fuer-landwirte-fallen-deutlich-rohstoffwert-stuerzt-40-cent- 637604). Die Abschläge fielen unterschiedlich aus und reichten bis zu 7 Cent pro Kilogramm Milch (ebd.). Im Gegensatz dazu bleiben die Preise für Biomilch vergleichsweise stabil, auch wenn der Preisanstieg bereits im September 2025 schwächer ausfiel als in den Monaten zuvor (ebd.). Der Rohstoffwert Milch, den das ife (Informations- und Forschungszentrum für Ernährungswirtschaft)-Institut in Kiel monatlich aus den Erlösen von Butter und Magermilchpulver berechnet, verdeutlicht die aktuelle Entwicklung: Im Oktober ist der Wert um 5,4 Cent pro Kilogramm Milch gefallen und liegt nun bei 39,10 Cent/kg – dem niedrigsten Stand seit zwei Jahren (www.agrarhe ute.com/markt/milch/milchpreise-fuer-landwirte-fallen-deutlich-rohstoffwert-s tuerzt-40-cent-637604). Der Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, Alois Rainer, unterstrich in seinem Impulsvortrag die „große Bedeutung der Milchwirtschaft“ für Deutschland und betonte die Notwendigkeit von Planbarkeit, Bürokratieabbau und einer modernen Agrarexportstrategie (https://milchindustri e.de/pressemitteilungen/deutscher-milchmarkt-von-hohem-niveau-auf-normal zustand/).  1. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie die Blauzungenkrankheit die deutsche Milchwirtschaft in den letzten drei Jahren beeinträchtigt hat, wie viele Milchkühe sind nach Kenntnis der Bundesregierung im genannten Zeitraum an der Blauzungenkrankheit verendet, und wie hat sich dies auf die Milchanlieferung in Deutschland ausgewirkt (www.lgl.bayern.de/tiergesundheit/tierkrankheiten/virusinfektione n/blauzungenkrankheit/bt_verbringung_nach_bayern.htm)? Der Bundesregierung liegen keine Kenntnisse darüber vor, wie die Blauzungenkrankheit die deutsche Milchwirtschaft in den letzten drei Jahren beein- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat vom 15. Dezember 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. trächtigt hat bzw. wie viele Milchkühe im genannten Zeitraum an der Blauzungenkrankheit verendet sind.  2. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über das Export- und Importvolumen von Milch und Milchprodukten in den vergangenen zehn Jahren vor (bitte nach Produktgruppen und Jahren aufschlüsseln; www.a mi-informiert.de/ami-markt-nachrich-ten?tx_aminews_singleview%5Bac tion%5D=show&tx_aminews_singleview%5Bcontroller%5D=News&t x_aminews_singleview%5Bnews%5D=50936&cHash=eb70a549b17cc4 b8631679d)? Das Export- und Importvolumen von Milch und Milchprodukten der vergangenen zehn Jahre kann unter dem Link www-genesis.destatis.de/datenbank/onlin e/url/acebedc2 öffentlich eingesehen werden.  3. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Rolle des Lebensmitteleinzelhandels (LEH) bei der Preisbildung am deutschen Milchmarkt, welche Eingriffsmöglichkeiten bestehen aus Sicht der Bundesregierung, etwa mithilfe des Bundeskartellamtes, zur Begrenzung marktverzerrender Effekte (www.bild.de/leben-wissen/mein-geld-finanzportal/ milchpreiskampf-aldi-lidl-edeka-und-netto-senken-weiter-preise-6919af5 158d2cfb625f5db45/)? Preise bilden sich in der Sozialen Marktwirtschaft grundsätzlich durch Angebot und Nachfrage. Die Bundesregierung beobachtet das Marktgeschehen wie in allen anderen Märkten auch. Ihr liegen aber keine über die öffentlich verfügbaren Informationen hinausgehenden Erkenntnisse vor. Das Bundeskartellamt ist unabhängig und entscheidet bei der Einleitung von Verfahren von Amts wegen nach pflichtgemäßem Ermessen. Das Bundeskartellamt hat den Wettbewerb in allen Wirtschaftsbereichen stets im Blick. Es hat sich zudem mit den besonderen Marktstrukturen auf dem Milchmarkt im Rahmen einer Sektoruntersuchung im Jahr 2012 befasst.  4. Hat die Bundesregierung Kenntnisse über die Anwendung der UTP (unlautere Handelspraktiken)-Richtlinie auf dem deutschen Milchmarkt (wenn ja, bitte Beispiele aus den letzten fünf Jahren nennen), wenn keine Kenntnisse vorliegen, welche Auswirkungen hätte eine Anwendung von Artikel 148 der Gemeinsamen Marktorganisation (GMO) auf die Wertschöpfungskette der deutschen Milchwirtschaft (https://eur-lex.europ a.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32019L0633)? Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) hat in den zurück liegenden fünf Jahren zwei Verfahren nach dem Agrarorganisationen-und- Lieferketten-Gesetz (AgrarOLkG) gegen Lebensmitteleinzelhändler geführt, deren Streitgegenstände auch Molkereien betreffen bzw. betreffen können. Beide Verfahren wurden vorläufig durch das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf entschieden (OLG Düsseldorf, Urteil vom 9. Juli 2025 – Kart 4/24 [V]; OLG Düsseldorf, Urteil vom 30. Juli 2025 – Kart 7/24 [V]). Gegen beide Entscheidungen hat die BLE Rechtsmittel eingelegt, insoweit sind beide Entscheidungen noch nicht rechtskräftig. Darüber hinaus hat die BLE am 21. Juni 2025 einen Fallbericht zur Anwendung des Verbots unlauterer Handelspraktiken auf Lieferbeziehungen zwischen Erzeugergenossenschaften und ihren Mitgliedern veröffentlicht, die die Verarbeitungsstufe der Molkereien betreffen. Dieser ist unter dem Link www.ble.de/ SharedDocs/Downloads/DE/Marktorganisation/Unlautere-Handelspraktiken/Fa llbericht_Arla_220621.pdf?__blob=publicationFile&v=1 abrufbar. Zwischen der Anwendung der Richtlinie (EU) 2019/633 über unlautere Handelspraktiken in den Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen in der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette (UTP-Richtlinie) und der Anwendung von Artikel 148 der Verordnung über die Gemeinsame Marktorganisation (GMO) besteht kein unmittelbarer Sachzusammenhang. Artikel 148 GMO regelt Vertragsbeziehungen in der Milchwirtschaft. Eine nationale Anwendung der aktuellen Regelung sieht die Bundesregierung nicht vor. Ergänzend sei auf das aktuelle Änderungsvorhaben der GMO zur Stärkung der Stellung der Landwirtschaft in der Kette (KOM-Vorschlag von Dezember 2024) verwiesen, das sich derzeit in den Trilogverhandlungen befindet. Die Auswirkungen des Vorhabens auf die deutsche Milchwirtschaft können erst nach Abschluss der Verhandlungen vollumfänglich beurteilt werden.  5. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über das Exportpotenzial deutscher Milchprodukte nach Asien, Südamerika und Europa (bitte ggf. Tonnen je Kontinent sowie die fünf größten Zielländer aufführen, www.a mi-informiert.de/ami-markt-nachrich-ten?tx_aminews_singleview%5Bac tion%5D=show&tx_aminews_singleview%5Bcontroller%5D=News&t x_aminews_singleview%5Bnews%5D=50936&cHash=eb70a549b17cc4 b8631679d)? Rund 80 Prozent der Ausfuhren von Milchprodukten aus Deutschland gehen in den europäischen Binnenmarkt. Insofern ist der Binnenmarkt wichtigster Absatzmarkt für Milchprodukte aus Deutschland. Zu Exportpotenzialen deutscher Milchprodukte (Käse, Milchpulver, Babynahrung) nach Südamerika wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen.  6. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie viele landwirtschaftliche Betriebe in Deutschland Milchprodukte in der Direktvermarktung anbieten (bitte die Anzahl der Direktvermarkter nennen, www. lfl.bayern.de/mam/cms07/publikationen/daten/informationen/diversifizie rung_direktvermarktung-milchautomaten_lfl-information.pdf/)? In der Offizialstatistik wird keine separate, spezifische Zahl für die Anzahl der Betriebe, die Milch direkt vermarkten, veröffentlicht. Der Bundesregierung liegen daher keine konkreten Erkenntnisse über die erfragte Aufschlüsselung vor. Die Agrarstrukturerhebung 2023 lieferte beispielsweise allgemeine Zahlen zu viehhaltenden Betrieben mit Direktvermarktung, ohne spezifische Aufschlüsselung nach deren Art. Diese ist unter dem Link www.destatis.de/DE/Themen/Br anchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Landwirtschaftl iche-Betriebe/Publikationen/Downloads-Landwirtschaftliche-Betriebe/statistisc her-bericht-einkommenskombinationen-2030217239005.html abrufbar. Überdies wird auf die folgenden thematisch passenden Veröffentlichungen verwiesen: – FibL Direktvermarktung/Die wirtschaftliche Bedeutung der (Bio-) Direktvermarktung (www.fibl.org/de/themen/projektdatenbank/projektitem/projec t/2450) – BöL Umfrage zur Bio-Direktvermarktung (www.oekolandbau.nrw.de/ boelumfrage-zur-bio-direktvermarktung)  7. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über aktuelle bürokratische Hürden in der deutschen Milchwirtschaft, welche dieser Hürden wurden bereits abgeschafft, und welche sollen insbesondere ggf. im Bereich Qualitätsmanagement (QM)-Kontrollen künftig abgebaut werden (https://qm-milch.de/qm-standard-2/)? Der Bundesregierung ist die Entlastung von Unternehmen, Bürgerinnen und Bürgern und Verwaltung ein wichtiges Anliegen. Im Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) wird ein systematischer Ansatz zum Bürokratieabbau verfolgt, der alle Bereiche adressiert. Mit Bezug zum Milchmarkt ist dies unter anderem die Zusammenfassung des deutschen Milchproduktrechts in der Milchproduktrecht-Anpassungsverordnung. Diese sorgt für eine verbesserte Übersichtlichkeit für den Rechtsanwender sowie für eine verlängerte Umsetzungsfrist.  8. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie viele landwirtschaftliche Betriebe in den vergangenen zehn Jahren die Milchviehhaltung eingestellt haben (www.agrarheute.com/markt/tiere/tierhalter-wider stehen-krisenzeiten-viehhaltung-bleibt-extrem-wichtig-618246)? Der Bundesregierung liegen keine konkreten Zahlen zur Entwicklung der landwirtschaftlichen Betriebe im Bereich der Milchviehhaltung vor. Die Viehbestandserhebung Mai 2015 zählte 74.762 Haltungen mit Milchkühen. Zum Stichtag Mai 2025 betrug die Anzahl der Haltungen mit Milchkühen 47.719. Hierbei ist zu beachten, dass eine Haltung nicht mit einem Betrieb gleichgesetzt werden kann.  9. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie viele Landwirte in den vergangenen zehn Jahren in neue Milchviehställe investiert haben, wie möchte die Bundesregierung ggf. künftig den Neubau von Milchviehställen fördern, und welche Anforderungen sollen Landwirte dabei ggf. erfüllen (www.agrarheute.com/tier/rind/16500-euro-je-kuhplat z-stallbau-schwierig-teuer-619884)? Der Bundesregierung liegen keine Gesamtzahlen zu Investitionen in neue Milchviehställe vor. Im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) werden von Bund und Ländern Investitionen in Ställe, darunter auch Milchviehställe, die bauliche Anforderungen an eine besonders tiergerechte Haltung erfüllen, unterstützt. 10. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die möglichen Auswirkungen des bevorstehenden Mercosur-Abkommens auf den deutschen Milchmarkt (www.abl-ev.de/aktuelles/details/europaeische-milchbauern bewegung-spricht-sich-gegen-mercosur-abkommen-aus)? Das Abkommen sieht reziproke Zollkontingente für Käse (30.000 t), Milchpulver (10.000 t) und Säuglingsnahrung (5.000 t) vor, deren Zölle schrittweise über zehn Jahre abgebaut werden. Dies eröffnet der deutschen Milchwirtschaft einerseits Wertschöpfungspotentiale durch verbesserte Exportchancen und bietet andererseits aber auch Schutz vor Marktverzerrungen durch Importe. Ergänzend gewährleistet eine im Abkommen verankerte bilaterale Schutzklausel, dass bei unerwarteten, erheblichen Marktstörungen geeignete Gegenmaßnahmen ergriffen werden können. Zusätzlich hat die EU-Kommission einen Verordnungsentwurf vorgelegt, der bezüglich sensibler Agrarprodukte, einschließlich der oben genannten Produkte, beschleunigte und vereinfachte Verfahren zur Umsetzung der im Abkommen verankerten bilateralen Schutzklausel enthält. Darüberhinausgehende Kenntnisse über die möglichen Auswirkungen des Mercosur-Abkommens auf den deutschen Milchmarkt liegen der Bundesregierung nicht vor. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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