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Schriftliche Frage 48 von Sebastian Maack (AfD): Welche Gründe wurden nach Kenntnis der Bundesregierung für die über 3.000 Fälle von Schwangerschaftsabbrüchen nach der zwölften Schwangersch…

dip / schriftliche_frage 17.04.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 14. April 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

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Schriftliche Frage 48 von Sebastian Maack (AfD): Welche Gründe wurden nach Kenntnis der Bundesregierung für die über 3.000 Fälle von Schwangerschaftsabbrüchen nach der zwölften Schwangersch… Frage 48 (Sebastian Maack, AfD): Welche Gründe wurden nach Kenntnis der Bundesregierung für die über 3.000 Fälle von Schwangerschaftsabbrüchen nach der zwölften Schwangerschaftswoche im Jahr 2024 (Statistisches Bundesamt, Pressemeldung 128 vom 3. April 2025) abseits medizinischer und kriminologischer Indikationen dokumentiert, und welche juristischen Konsequenzen resultierten ggf. daraus? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Ekin Deligöz vom 17. April 2025: Gemäß § 16 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes erfasst das Statistische Bundesamt nur den rechtlichen Grund für den Schwangerschaftsabbruch (Beratungsregelung oder Indikationsstellung). Statistisch erfasste Abbrüche ab der 12. Schwangerschaftswoche sind stets medizinisch indiziert. Medizinische Indikation (§ 218a Absatz 2 des Strafgesetzbuches) bedeutet, dass der Schwangerschaftsabbruch unter Berücksichtigung der gegenwärtigen und zukünftigen Lebensverhältnisse notwendig ist, um Lebensgefahr oder die Gefahr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des körperlichen oder seelischen Gesundheitszustandes der schwangeren Frau abzuwenden. In diesen Fällen besteht keine zeitliche Begrenzung. Im Rahmen der Schwangerschaftsabbruchstatistik werden genauere medizinische Gründe für den medizinisch indizierten Abbruch nicht erfasst.

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