Krankenhausschließungen und medizinische Versorgung im ländlichen Raum in Brandenburg (Antwort zu Drs. 21/5255)
Text
Krankenhausschließungen und medizinische Versorgung im ländlichen Raum in Brandenburg (Antwort zu Drs. 21/5255)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5647
21. Wahlperiode 27.04.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Christian Görke, Nicole Gohlke,
Dr. Michael Arndt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/5255 –
Krankenhausschließungen und medizinische Versorgung im ländlichen Raum in
Brandenburg
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die stationäre medizinische Versorgung in Deutschland befindet sich seit
Jahren in einem tiefgreifenden Strukturwandel. In den letzten 35 Jahren hat sich
die Anzahl der Krankenhäuser um mehr als 20 Prozent verringert. Gleichzeitig
ist die Anzahl privater Krankenhäuser gestiegen, sodass mittlerweile rund
40 Prozent der Krankenhäuser in privater Hand sind (vgl. Destatis,
Grunddaten der Krankenhäuser 2024, www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umw
elt/Gesundheit/Krankenhauser/Publikationen/_publikationen-innen-grunddate
n-krankenhaus.html).
Der Abbau der stationären Versorgung betrifft insbesondere kleinere
Krankenhäuser im ländlichen Raum. Hier kommt es vermehrt zu Schließungen von
Abteilungen oder ganzen Krankenhäusern, Standortzusammenlegungen und
dem Abbau medizinischer Angebote. Diese Entwicklungen können erhebliche
Auswirkungen auf die Erreichbarkeit von Gesundheitsleistungen, die
Notfallversorgung sowie auf spezialisierte Versorgungsbereiche wie die Geburtshilfe
und den Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen haben. Die Zahl der
Kreißsäle hat sich in den letzten 35 Jahren halbiert. Während im Jahr 1991 noch fast
die Hälfte aller Krankenhäuser eine Geburtshilfe anboten, waren es im
Jahr 2023 weniger als ein Drittel (Schulz/Valentukeviciute: Kahlschlag in der
Krankenhauslandschaft. Wie Schließungen und Privatisierung die
medizinische Versorgung verschlechtern und was wir dagegen tun können, S. 41,
www.gemeingut.org/wordpress/wp-content/uploads/2025/10/lux_beitr_28_Kr
ankenhausschliessungen_web.pdf).
In Ostdeutschland wurden vor allem in den Jahren nach 1990 Krankenhäuser
geschlossen (Schulz/Valentukeviciute, a. a. O., S. 9), so auch in Brandenburg.
Aktuell sind vor allem im Süden Brandenburgs Krankenhäuser von
Schließung bedroht (www.gemeingut.org/wordpress/wp-content/uploads/2023/09/K
ARTE_dez2025_FINAL_151225-pdf.jpg).
Die sich aktuell in der Umsetzung befindliche Krankenhausreform hat weitere
Zentralisierung und Spezialisierung zum Ziel und wird so weitere
Krankenhausschließungen bewirken (www.deutschlandfunk.de/ministerin-warken-cd
u-klinikschliessungen-trotz-anpassung-der-krankenhausreform-104.html).
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit
vom 24. April 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Nach Ansicht der Fragestellenden steht die Bundesregierung jedoch in der
Verantwortung, eine flächendeckende und bedarfsgerechte Versorgung
sicherzustellen und Ungleichheiten zwischen städtischem und ländlichem Raum
nicht weiter zu verschärfen. Mit dieser Kleinen Anfrage sollen die
zahlenmäßige Entwicklung von Krankenhausschließungen, die Erreichbarkeit
stationärer Versorgung sowie die Versorgungslage im Bereich Geburtshilfe und
Schwangerschaftsabbrüche in Brandenburg erfragt werden.
1. Wie viele Krankenhäuser in Brandenburg wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung in den letzten zehn Jahren geschlossen,
zusammengelegt oder in ihrer Versorgungsstufe herabgestuft (bitte nach Jahren sowie
den Kategorien „Landkreis“ und „kreisfreie Stadt“ aufschlüsseln und
nach Trägerschaft: privat, öffentlich, freigemeinnützig, differenzieren)?
2. Wie viele Krankenhausbetten je 100 000 Einwohnerinnen und
Einwohner standen in Brandenburg in den letzten zehn Jahren zur Verfügung,
und wie stellt sich dieser Wert im Vergleich zum Bundesdurchschnitt dar
(bitte nach Jahren sowie den Kategorien „Landkreis“ und „kreisfreie
Stadt“ aufschlüsseln)?
3. Wie viele der in Brandenburg erfolgten Krankenhausschließungen
betrafen nach Kenntnis der Bundesregierung Standorte im ländlichen Raum,
und wie definiert die Bundesregierung in diesem Zusammenhang
„ländlichen Raum“?
14. Welche Rolle spielen wirtschaftliche Gründe, Personalmangel oder
Vorgaben der Krankenhausplanung nach Kenntnis der Bundesregierung als
Ursache von Krankenhausschließungen in Brandenburg?
Die Fragen 1 bis 3 und 14 werden gemeinsam beantwortet.
Die Sicherstellung einer flächendeckenden, bedarfsgerechten stationären
Versorgung mit leistungsfähigen und eigenverantwortlich wirtschaftenden
Krankenhäusern ist Aufgabe der Länder. Zu diesem Zweck erstellt jedes Land einen
Krankenhausplan und entscheidet damit über die Anzahl der erforderlichen
Krankenhäuser. In ihren Krankenhausplänen haben die Länder die
Versorgungsangebote im stationären Bereich unter Berücksichtigung des
unterschiedlichen Versorgungsbedarfs und des demografischen Wandels in den einzelnen
Regionen angemessen weiterzuentwickeln.
Die Krankenhausstatistik des Statistischen Bundesamtes erfasst allgemein die
Anzahl der Einrichtungen sowie die Anzahl der aufgestellten Betten, einsehbar
in der Tabelle der beigefügten Anlage 1.* Ob die Veränderung der Zahl der
Einrichtungen aufgrund von Schließungen oder Fusionen erfolgt, kann hierbei
nicht unterschieden werden. Ergebnisse unterhalb der Landesebene liegen dem
Statistischen Bundesamt nicht vor. Das gilt für alle Fragen unterhalb der
Landesebene und wird im Folgenden nicht wiederholt.
Zu den hier gestellten Fragen könnten die in Brandenburg zuständigen
Behörden Auskunft geben.
4. Wie viele Menschen in Brandenburg leben nach Kenntnis der
Bundesregierung in Regionen, in denen das nächstgelegene Krankenhaus eine
Fahrzeit von mehr als 20 Minuten, 30 Minuten und 45 Minuten mit dem
motorisierten Individualverkehr aufweist (bitte nach Landkreisen
aufschlüsseln)?
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/5647 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
5. Wie hat sich die durchschnittliche Fahrzeit zum nächstgelegenen
Krankenhaus in Brandenburg seit 2015 entwickelt?
Die Fragen 4 und 5 werden gemeinsam beantwortet.
Bundesweite Vorschriften für die Erreichbarkeit von Krankenhäusern gibt es
nicht. Angaben bezüglich der Fahrtzeiten zum nächstgelegenen Krankenhaus in
Brandenburg kann der Krankenhausatlas des Statistischen Bundesamtes liefern
(vgl. www.destatis.de/DE/Service/Statistik-Visualisiert/krankenhausatlas.html).
Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 3 verwiesen.
6. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Auswirkungen
von Krankenhausschließungen in Brandenburg auf die Notfallversorgung
und Rettungsdienstzeiten vor?
7. Wurden in Orten und Landkreisen, wo Krankenhäuser geschlossen
wurden (z. B. Kloster Lehnin), die Rettungsdienstkapazitäten
dementsprechend aufgestockt?
Die Fragen 6 und 7 werden gemeinsam beantwortet.
Die Krankenhausplanung liegt in der Verantwortung der Länder. Dies gilt
gleichermaßen für die Rettungsdienstbedarfsplanung, für welche die Länder die
organisatorische und planerische Hoheit innehaben. Fragen zu Anpassungen der
Kapazitäten unterhalb der Landesebene sind entsprechend an die in
Brandenburg zuständigen Behörden zu richten. Der Bundesregierung liegen dazu keine
Erkenntnisse vor.
8. Wie viele geburtshilfliche Abteilungen wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung in Brandenburg seit 2010 geschlossen (bitte nach Jahren
und Regionen sowie den Kategorien „Landkreis“ und „kreisfreie Stadt“
aufschlüsseln)?
9. Wie viele Landkreise und kreisfreie Städte in Brandenburg verfügen
aktuell über keine geburtshilfliche Abteilung?
Die Fragen 8 und 9 werden gemeinsam beantwortet.
Informationen über einzelne Schließungen liegen der Bundesregierung nicht
vor; es können lediglich Entwicklungen abgebildet werden. Es wird auf die
entsprechende Krankenhausstatistik des Statistischen Bundesamtes verwiesen,
einsehbar in der Tabelle der beigefügten Anlage 2.*
Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 3 verwiesen.
10. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Erreichbarkeit der
Geburtshilfe in Brandenburg vom Wohnort aus und deren Entwicklung?
Im Rahmen eines vom Bundesministerium für Gesundheit im Jahr 2019 in
Auftrag gegebenen Gutachtens zur stationären Hebammenversorgung wurden für
die Erreichbarkeit der nächstgelegenen Geburtshilfe in Deutschland
Erreichbarkeitsanalysen mit zwei unterschiedlichen Geschwindigkeitsmodellen (KBV-
Geschwindigkeitsmodell und VRP-Geschwindigkeitsmodell) durchgeführt, vgl.
die Kapitel 2.2. und 5.2 des IGES-Gutachtens zur stationären
Hebammenversorgung (www.iges.com/sites/igesgruppe/iges/content/e2622/e2634/e8244/e86
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/5647 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
16/e8617/e8619/attr_objs8621/IGES_stationaere_Hebammenversorgung_0920
19_ger.pdf). Bei Zugrundelegung des KBV-Geschwindigkeitsmodells beträgt
die durchschnittliche Fahrzeit zur nächsten Geburtsklinik in Deutschland
17,6 Minuten bei einer durchschnittlichen Entfernung von 10,6 Kilometern.
Unter Zugrundelegung eines Geschwindigkeitsmodells aus der Verkehrs- und
Raumplanung mit höheren Durchschnittsgeschwindigkeiten („VRP-
Geschwindigkeitsmodell“) sinken die Fahrzeiten bis zum nächstgelegenen Klinikstandort
deutlich. Demnach beträgt die durchschnittliche Fahrzeit zur nächsten
Geburtsklinik in Deutschland 10,2 Minuten bei einer durchschnittlichen Entfernung
von 9,0 Kilometern.
Neuere Erkenntnisse liefert der Krankenhausatlas des Statistischen
Bundesamtes (vgl. www.destatis.de/DE/Service/Statistik-Visualisiert/krankenhausatla
s.html).
11. Wie viele Kliniken in Brandenburg boten nach Kenntnis der
Bundesregierung im Jahr 2025 Schwangerschaftsabbrüche an, und wie stellt sich
diese Zahl im Vergleich zu den Jahren 2015 und 2020 dar?
Die Zahl der durchgeführten Schwangerschaftsabbrüche in Brandenburg in den
in der Frage genannten Jahren kann der entsprechenden Krankenhausstatistik
des Statistischen Bundesamtes entnommen werden, einsehbar in der Tabelle der
beigefügten Anlage 3.*
Die Zahl der Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, wird
statistisch nicht erfasst. Die Zahl der Meldestellen gemäß § 18 Absatz 1 Satz 2
des Schwangerschaftskonfliktgesetzes (SchKG) lässt keine Rückschlüsse auf
die Anzahl der Kliniken zu.
Nach § 13 Absatz 2 SchKG ist es Aufgabe der Länder, ein ausreichendes
Angebot ambulanter und stationärer Einrichtungen zur Vornahme von
Schwangerschaftsabbrüchen und den ungehinderten Zugang zu diesen sicherzustellen. Die
Bundesärztekammer führt nach § 13 Absatz 5 SchKG für den Bund eine Liste
der Ärztinnen und Ärzte sowie der Krankenhäuser und Einrichtungen, die ihr
mitgeteilt haben, dass sie Schwangerschaftsabbrüche unter den
Voraussetzungen des § 218a Absatz 1 bis 3 des Strafgesetzbuches (StGB) durchführen. Die
Liste ist auf der Internetseite der Bundesärztekammer abrufbar (www.bundesae
rztekammer.de/aerzte/versorgung/schwangerschaftsabbruch/). Die
Bundesärztekammer stellt die Liste zudem dem Bundesinstitut für Öffentliche
Gesundheit, dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben und den
Ländern zur Verfügung. Die Eintragung in diese Liste ist jedoch freiwillig,
sodass die Liste nicht vollständig ist. Zusätzlich erfasst sie neben Kliniken auch
Ärztinnen und Ärzte sowie andere Einrichtungen.
12. Welche durchschnittlichen Wegstrecken bzw. Fahrzeiten müssen Frauen
in Brandenburg nach Kenntnis der Bundesregierung für einen
Schwangerschaftsabbruch zurücklegen (bitte regionale Unterschiede darstellen)?
13. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu regionalen
Versorgungsengpässen im Bereich Schwangerschaftsabbrüche in Brandenburg
vor?
Die Fragen 12 und 13 werden gemeinsam beantwortet.
Innerhalb des sogenannten ELSA-Projektes „Erfahrungen und Lebenslagen
ungewollt Schwangerer – Angebote der Beratung und Versorgung“ (vgl. www.bu
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/5647 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
ndesgesundheitsministerium.de/service/publikationen/details/elsa) wurden in
einer Erreichbarkeitsanalyse auf Grundlage von selbst ermittelten Adressen von
Angeboten zum Schwangerschaftsabbruch Berechnungen angestellt über den
Anteil der gesamten Bevölkerung eines Bundeslandes, die mehr als 40 Minuten
mit dem Auto von der nächsten Einrichtung für einen
Schwangerschaftsabbruch entfernt sind. Für Brandenburg wurde ein Bevölkerungsanteil von
1,9 Prozent ermittelt.
15. Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung durch die geplante
Krankenhausreform konkret für die stationäre Versorgung im ländlichen
Raum in Brandenburg?
Ziel der Krankenhausreform ist eine auf Dauer qualitativ hochwertige,
flächendeckende und gleichzeitig effiziente medizinische Versorgung. Die Belange
von ländlichen und strukturschwächeren Räumen werden im Rahmen der
Krankenhausreform besonders berücksichtigt. Die Krankenhausplanung und die
Sicherstellung der stationären medizinischen Versorgung sind und bleiben
jedoch Aufgabe der Länder; dies wird durch die Krankenhausreform nicht
geändert. Die konkreten Auswirkungen hängen dann von den
Planungsentscheidungen des Landes ab.
16. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den aktuellen Stand
der Zuteilung von Leistungsgruppen an die Krankenhausträger in
Brandenburg und die Folgen der Zuteilung für die Anzahl von
Krankenhausstandorten?
Die Bundesregierung hat keine Kenntnis über den aktuell in Brandenburg
bestehenden Umsetzungsstand der Zuweisung von Leistungsgruppen nach § 6a
des Krankenhausfinanzierungsgesetzes durch die zuständigen Landesbehörden.
17. Welche Maßnahmen sieht die Bundesregierung vor, um eine
flächendeckende stationäre Versorgung sowie den Zugang zu Geburtshilfe und
Schwangerschaftsabbrüchen in Brandenburg dauerhaft sicherzustellen?
Die Sicherstellung der flächendeckenden stationären Versorgung liegt in der
Planungshoheit der Länder. Unabhängig davon ist anzumerken, dass
Krankenhäuser mit einer Fachabteilung für Geburtshilfe oder einer Fachabteilung für
Gynäkologie und Geburtshilfe seit dem Jahr 2023 jährlich zusätzlich 120 Mio.
Euro erhalten. Die Länder verteilen die Mittel, um Geburtshilfestandorte nach
bestimmten Kriterien zu fördern. Diese finanzielle Förderung wurde mit dem
Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) verstetigt und wird
fortgeführt. Ab dem Jahr 2028 erfolgt die Verteilung des Förderbetrags mit der
Einführung der Vorhaltevergütung und der neuen Leistungsgruppensystematik
gezielt an diejenigen Krankenhäuser, denen die Länder eine geburtshilfliche
Leistungsgruppe zugewiesen haben. Die Festlegung, welche Leistungsgruppen
dem geburtshilflichen Bereich zugeordnet sind, hat der Gesetzgeber den
Vertragsparteien auf Bundesebene übertragen. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass
Krankenhäuser mit einer Fachabteilung für Geburtshilfe oder einer
Fachabteilung für Gynäkologie und Geburtshilfe von der Förderung für ländliche
Krankenhäuser profitieren können. Mit dem KHVVG wurden diese Fördermittel
erhöht. Jedes Krankenhaus, das die Vorgaben für den Erhalt eines
Sicherstellungszuschlags nach § 136c Absatz 3 Satz 2 des Fünften Buches
Sozialgesetzbuch (SGB V) erfüllt, erhält – auch ohne Vorhandensein eines Defizits –
seitdem zusätzlich 500 000 Euro pro Jahr. Hält ein Krankenhaus mehr als zwei der
basisversorgungsrelevanten Fachabteilungen vor und erfüllt es die für die
jeweiligen Leistungsbereiche vorgesehenen Kriterien, erhält es je weiterer
basisversorgungsrelevanter Fachabteilung zusätzlich 250 000 Euro pro Jahr.
18. Welche Mittel aus dem Krankenhausstrukturfonds wurden in den Jahren
2016 bis 2025 für Vorhaben in Brandenburg bewilligt (bitte nach
geförderten Vorhaben, Fördertatbeständen, Antragstellenden, Zeitraum, Höhe
der Mittel, Ergebnis aufschlüsseln)?
Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden in Brandenburg aus dem
Krankenhausstrukturfonds I nach § 12 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG)
ein Konzentrationsvorhaben mit einem Fördervolumen von insgesamt 4,9 Mio.
Euro und zwei Umwandlungsvorhaben mit einem Fördervolumen von
9,09 Mio. Euro gefördert. Die diesbezüglichen Förderanträge des Landes
Brandenburg wurden im Jahr 2017 bewilligt. Zwei dieser drei Vorhaben sind noch
nicht abgeschlossen.
Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden aus dem
Krankenhaustrukturfonds II nach § 12a KHG insgesamt 18 Förderanträge des Landes Brandenburg
mit einem Fördervolumen von insgesamt 47,2 Mio. Euro in den Jahren 2021
bis 2026 bewilligt. Bei zwei dieser Fördervorhaben handelt es sich um
Konzentrationsvorhaben mit einem Fördervolumen von insgesamt 20 Mio. Euro
und zwei Umwandlungsvorhaben mit einem Fördervolumen von insgesamt
3,6 Mio. Euro. Bei den übrigen Vorhaben handelt es sich um IT-Vorhaben,
Ausbildungskapazitäten und telemedizinische Netzwerkstrukturen. Bis zum
heutigen Zeitpunkt sind die beantragten Vorhaben nicht abgeschlossen.
19. Wie viele Fachkliniken gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in
Brandenburg aktuell, welche medizinischen Leistungen bieten sie jeweils
an, und in welcher Trägerschaft (öffentlich, freigemeinnützig oder privat)
sind sie jeweils?
Die Angaben können dem Vierten Krankenhausplan des Landes Brandenburg
entnommen werden.
Anlage 1 - Tabelle zu AW auf Frage 1-3, Kleine Anfrage 21/5255
Krankenhäuser und aufgestellte Bettenabsolut und je 100 000 Einwohner in Krankenhäusern in Brandenburg und Deutschland nach Jahren
Merkmale 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024
Brandenburg
Krankenhäuser (Anzahl) 56 56 56 57 58 58 59 61 63 63 63
Aufgestellte Betten 15 290 15 305 15 291 15 362 15 460 15 207 15 020 14 911 14 865 14 970 14 912
Krankenhäuser je 100 000 Einwohner 2,3 2,3 2,2 2,3 2,3 2,3 2,3 2,4 2,5 2,5 2,5
Aufgestellte Betten je 100 000 Einwohner 623,2 619,3 614,2 614,6 616,4 604,2 594,5 588,3 588,3 587,1 583,5
Deutschland
Krankenhäuser (Anzahl) 1 980 1 956 1 951 1 942 1 925 1 914 1 903 1 887 1 893 1 874 1 841
Aufgestellte Betten 500 680 499 351 498 718 497 182 498 192 494 326 487 783 483 606 480 382 476 924 472 851
Krankenhäuser je 100 000 Einwohner 2,4 2,4 2,4 2,3 2,3 2,3 2,3 2,3 2,3 2,3 2,2
Aufgestellte Betten je 100 000 Einwohner 618,3 611,3 605,6 601,5 600,9 594,9 586,6 581,3 582,1 572,6 566,2
Quelle: Grunddaten der Krankenhäuser, Statistisches Bundesamt (Destatis), 2026
Anlage 2 - Tabelle zu AW Frage 8-9, Kleine Anfrage 21/5255
Fachabteilungen für Frauenheilkunde und Geburtshilfe und dort aufgestellte Betten absolut in Krankenhäusern in Brandenburg und Deutschland nach Jahren
Fachabteilungen gem. KHStatV (bis 2017) 2014 2015 2016 2017 Hauptfachabteilung gem. § 301
SGB V (ab 2018) 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024
Brandenburg
Anzahl Fachabteilungen
Frauenheilkunde und Geburtshilfe 27 27 26 26 Frauenheilkunde und Geburtshilfe 27 27 27 27 27 27 25
darunter: Geburtshilfe 2 2 2 2 2 2 2
Frauenheilkunde 5 6 5 4
Geburtshilfe 5 6 5 3
Anzahl Aufgestellte Betten
Frauenheilkunde und Geburtshilfe 808 782 756 744 Frauenheilkunde und Geburtshilfe 656 625 595 566 538 550 521
darunter: Geburtshilfe 57 63 41 57 57 55 55
Frauenheilkunde 86 88 73 66
Geburtshilfe 135 132 128 107
Deutschland
Anzahl Fachabteilungen
Frauenheilkunde und Geburtshilfe 850 834 819 801 Frauenheilkunde und Geburtshilfe 778 759 744 734 722 702 681
darunter: Geburtshilfe 95 86 79 76 74 75 77
Frauenheilkunde 487 475 473 443
Geburtshilfe 399 390 382 355
Anzahl Aufgestellte Betten
Frauenheilkunde und Geburtshilfe 31 395 30 877 30 128 29 055 Frauenheilkunde und Geburtshilfe 25 846 25 039 24 125 23 658 23 119 22 550 21906
darunter: Geburtshilfe 2 349 2 205 2 137 2 176 2 235 2 200 2189
Frauenheilkunde 10 461 10 177 9 757 8 785
Geburtshilfe 7 983 7 893 7 758 7 306
Fachabteilungsgliederung: Durch die Reform der Krankenhausstatistik liegt ab dem Berichtsjahr 2018 eine andere Fachabteilungsgliederung zugrunde.
Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), 2026
Anlage 3 - Tabelle zu AW auf Frage1, Kleine Anfrage 21/5255
Anzahl der Schwangerschaftsabbrüche in Brandenburg. Diese Tabelle enthält Werte zum Eingriffsort für ausgewählte Zeiträume
Land, in dem der
Eingriff vorgenommen wurde Anzahl insgesamt Anzahl mit Eingriffsort: Krankenhaus
(ambulant)
Anzahl mit Eingriffsort: Krankenhaus
(stationär)
Anzahl mit Eingriffsort: Praxis / OP-
Zentrum
2015 3 724 2 316 33 1 375
2020 3 156 1 599 25 1 532
2024 3 110 1 475 35 1 605
1. Quartal 2025 815 375 10 435
2. Quartal 2025 740 310 15 415
3. Quartal 2025 730 280 15 435
4. Quartal 2025 . . . . . . . . . . . .
Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), 2026
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
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