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Schriftliche Frage 50 von Dr. Christina Baum (AfD): Hat die Bundesregierung – insbesondere auf Grundlage ihr vorliegender Erkenntnisse oder Einschätzungen zur Möglichkeit einer Laborherkunft d…

dip / schriftliche_frage 17.04.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 14. April 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.

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Schriftliche Frage 50 von Dr. Christina Baum (AfD): Hat die Bundesregierung – insbesondere auf Grundlage ihr vorliegender Erkenntnisse oder Einschätzungen zur Möglichkeit einer Laborherkunft d… Frage 50 (Dr. Christina Baum, AfD): Hat die Bundesregierung – insbesondere auf Grundlage ihr vorliegender Erkenntnisse oder Einschätzungen zur Möglichkeit einer Laborherkunft des SARS-CoV-2-Virus – vor der Zulassung der COVID-19-Impfstoffe die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) darüber informiert oder eine solche Information in Erwägung gezogen, und liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob die EMA ihrerseits Informationen, Hinweise oder Bewertungen zur Möglichkeit einer Laborherkunft an die Bundesregierung übermittelt hat? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Sabine Dittmar vom 17. April 2025: Die Aufgaben der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) und die Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten sind in der Verordnung (EG) Nr. 726/2004 zur Festlegung von Verfahren der Union für die Genehmigung und Überwachung von Humanarzneimitteln und zur Errichtung einer EMA zu entnehmen. Auf die europäischen Zulassungsverfahren hatte die Frage der möglichen Herkunft des COVID-19-Virus nach Kenntnis der Bundesregierung keinen Einfluss.

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