Schriftliche Frage 143 von Dr. Christina Baum (AfD): Sind der Bundesregierung die Pescara-Studie (https://pmc.ncbi.nlm.nih.gov/articles/PMC12381 369/) und die Südkorea-Studie zu COVID-19- Impfs…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 10. November 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.
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Schriftliche Frage 143 von Dr. Christina Baum (AfD): Sind der Bundesregierung die Pescara-Studie (https://pmc.ncbi.nlm.nih.gov/articles/PMC12381 369/) und die Südkorea-Studie zu COVID-19- Impfs…
Frage 143 (Dr. Christina Baum, AfD):
Sind der Bundesregierung die Pescara-Studie (https://pmc.ncbi.nlm.nih.gov/articles/PMC12381 369/) und die Südkorea-Studie zu COVID-19- Impfstoffen (https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/410 13858/) bekannt, und wenn ja, hat sie sich bereits eine eigene Auffassung hinsichtlich ihrer Relevanz für die Bewertung von Impfrisiken und - nebenwirkungen gebildet, und wenn ja, wie lautet diese (bitte unter Angabe der detaillierten Position der Bundesregierung zu den Ergebnissen beider Studien), und werden diese Studien durch die Bundesregierung als Sicherheitssignal bewertet?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Tino Sorge vom 12. November 2025:
Die fortlaufenden Bewertung von Nebenwirkungen und die Überwachung der Risiken in Relation zum Nutzen eines Arzneimittels nach der Zulassung für in der Europäischen Union zentral zugelassene Arzneimittel – wie COVID-19-Impfstoffe – liegt primär bei der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA), die die Pharmakovigilanz-Aktivitäten koordiniert. Der Ausschuss für Risikobewertung im Bereich der Pharmakovigilanz (PRAC) bei der EMA ist für die Bewertung und Überwachung der Sicherheit von Humanarzneimitteln in Europa, einschließlich der Bewertung von Nebenwirkungen, der Risikominderung und der Kommunikation von Risiken zuständig. Zu den Aufgaben dieses Ausschusses gehört auch die Bewertung neuer Erkenntnisse im Hinblick auf die Sicherheit zugelassener Arzneimittel, die sich aus publizierten Studien ergeben (Pharmacovigilance Risk Assessment Committee EMA/PRAC/567515/ 2012: www.ema.europa.eu/en/documents/other/prac-rules-procedure_e n.pdf). Der Bundesregierung ist nicht bekannt, ob sich der PRAC mit den beiden Studien befasst hat. Nach Einschätzung der für die Bewertung der Sicherheit von COVID-19-Impfstoffen in Deutschland fachlich zuständigen Bundesoberbehörde, dem Paul-Ehrlich-Institut (PEI), lassen sich die in den in Rede stehenden Veröffentlichungen zitierten Studien am ehesten als retrospektive Beobachtungsstudien bezeichnen. Für diesen Studientyp gelte grundsätzlich, dass der Schluss auf kausale Zusammenhänge von Ereignissen und Arzneimitteltherapie/Impfungen nicht zulässig sei. Zudem wiesen beide Studien statistische und methodische Limitationen auf. Ein Risikosignal bezüglich des erhöhten Risikos für das Auftreten von Krebsneuerkrankung nach COVID-19-Impfung sei nicht bekannt.
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