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Schriftliche Frage 57 von Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): In welchem Kostenrahmen bewegt sich die mögliche Steigerung der Kosten zum Bau der zweiten Stammstrecke München (bitte konkreten Betrag in E…

dip / schriftliche_frage 17.04.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 14. April 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr.

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Schriftliche Frage 57 von Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): In welchem Kostenrahmen bewegt sich die mögliche Steigerung der Kosten zum Bau der zweiten Stammstrecke München (bitte konkreten Betrag in E… Frage 57 (Matthias Gastel, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): In welchem Kostenrahmen bewegt sich die mögliche Steigerung der Kosten zum Bau der zweiten Stammstrecke München (bitte konkreten Betrag in Euro nennen, vgl. www.sueddeutsche.de/wirtsc haft/deutsche-bahn-sanierung-hamburg-berlin-mu enchen-stammstrecke-li.3227500?reduced=true), und was ist das Nutzen-Kosten-Verhältnis aktuell für das Projekt? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sören Bartol vom 15. April 2025: Für das Vorhaben 2. S-Bahn-Stammstrecke München wurden zuletzt im November 2023 zusätzliche zuwendungsfähige Kosten in Höhe von rund 2,3 Mrd. Euro in das Bundesprogramm nach den §§ 5 und 6 des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes aufgenommen, womit sich die gesamten zuwendungsfähigen Kosten auf rund 4,5 Mrd. Euro erhöhten. Die darauf bezogenen Investitionszuschüsse betragen rund 2,7 Mrd. Euro. Die Förderfähigkeit des Vorhabens wurde durch eine Aktualisierung der Nutzen-Kosten-Untersuchung, die ein Nutzen-Kosten- Verhältnis in Höhe von 1,07 aufweist, bestätigt. Der Kosten- und Terminplan liegt in der Verantwortung des Vorhabenträgers DB InfraGO AG. Die Förderfähigkeit der über die Summe von 4,5 Mrd. Euro hinausgehenden Kosten für die Realisierung des Vorhabens 2. S-Bahn Stammstrecke München würde nur auf gesonderten Antrag geprüft. Das Ergebnis dieser Prüfung hinge neben dem Vorliegen der Fördervoraussetzungen für dieses Vorhaben insbesondere von der Gesamtschau der förderfähigen Vorhaben im Bundesprogramm samt ihrem jeweiligen jährlichen Mittelbedarf ab. Ein solcher Antrag liegt dem BMDV aktuell nicht vor.

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