Schriftliche Frage 17 von Jan Köstering (DIE LINKE): Wie bewertet die Bundesregierung den Zustand der Liegenschaften der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW), und welchen Stand hat das „TH…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 7. April 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen.
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Schriftliche Frage 17 von Jan Köstering (DIE LINKE): Wie bewertet die Bundesregierung den Zustand der Liegenschaften der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW), und welchen Stand hat das „TH…
Frage 17 (Jan Köstering, Die Linke):
Wie bewertet die Bundesregierung den Zustand der Liegenschaften der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW), und welchen Stand hat das „THW-Bauprogramm“ (www.bundesimmobilie n.de/mit-dem-thw-bauprogramm-denzivilschutzstaerken-8f570e03af92087d) mittlerweile erreicht?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Sarah Ryglewski vom 7. April 2025:
Das Technische Hilfswerk (THW) ist über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) im Rahmen des Einheitlichen Liegenschaftsmanagements (ELM) untergebracht und nutzt nach Angaben der BImA ca. 1.200 Gebäude im gesamten Bundesgebiet. Die Gebäude werden durch die BImA auch im Hinblick auf ihre Integrierte Instandhaltungsstrategie hinsichtlich ihres baulichen Zustands und der energetischen Qualität regelmäßig bewertet und in ein Zustandsklassenmodell (ZK) in der Bandbreite von 1 bis 6 (absteigend) sowohl für den baulichen Zustand (ZK-Bau) als auch für den energetischen Zustand (ZK-E) eingestuft. Für die Gebäude des THW sind Zustandsabweichungen vom Gesamtbestand der BImA im ELM nicht erkennbar. 54 Prozent der THW-Gebäude befinden sich in einem guten bis sehr guten baulichen Zustand (ZK-Bau 1 und 2). Zu verbessern wäre der bauliche Zustand bei rund 28 Prozent der Gebäude, bei denen ein erhöhter Instandsetzungsbedarf besteht (ZK-Bau 3). Sanierungsbedürftig bzw. stark sanierungsbedürftig sind rund 16 Prozent der THW-Gebäude (ZK- Bau 4 und 5). Für die übrigen rund 2 Prozent der THW-Gebäude (ZK- Bau 6) ist unter Berücksichtigung der Ergebnisse des liegenschaftsbezogenen Ausbaukonzepts der BImA abzuwägen, ob die Gebäude grundinstandgesetzt, zurückgebaut und durch Neubau ersetzt oder anderweitig verwertet werden sollen. Der energetische Standard für die Gebäude im ELM wird durch die Energieeffizienzfestlegungen für Bundesgebäude (EEFB) vorgegeben und ist damit höher als der gesetzliche Standard aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG). Der energetische Zustand ist bei 5 Prozent der THW-Gebäude sehr gut und vorbildhaft (ZK-E 1 und 2). Rund 39 Prozent der THW-Gebäude entsprechen den Vorgaben für einen Neubau gemäß GEG 2020 und sind damit der energetischen Zustandsklasse 3 (ZK-E 3) zuzuordnen. Die hohe Anzahl dieser Gebäude liegt darin begründet, dass auch bestimmte Gebäudetypen, die keiner energetischen Verbesserung bedürfen, wie z. B. Garagengebäude, zur ZK-E 3 gezählt werden. Energetisch sanierungsbedürftig sind rund 50 Prozent der THW-Gebäude. Eine darüber hinausgehende umfassende Grundinstandsetzung oder eine Erneuerung im energetischen Sinne ist bei rund 6 Prozent der THW-Gebäude erforderlich. Dabei ist abzuwägen, ob das jeweilige Gebäude gemäß energetischem Standard EGB 55 grundinstandzusetzen, rückzubauen, durch Neubau gemäß EGB 40 zu ersetzen oder anderweitig zu verwerten ist. Das THW-Bauprogramm sieht den Neubau bei bis zu 200 Ortsverbänden bis zum Jahr 2030 vor. Aktuell ist ein erster Rahmenvertrag in der Umsetzung. Dieser beinhaltet die Errichtung von 30 Neubauvorhaben für Ortsverbände in serieller Bauweise.
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