Heizkostenfalle verhindern - Wärmewende weiterführen für ein warmes und bezahlbares Zuhause
Text
Heizkostenfalle verhindern - Wärmewende weiterführen für ein warmes und bezahlbares Zuhause
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2724
21. Wahlperiode 11.11.2025
Antrag
der Abgeordneten Dr. Alaa Alhamwi, Kassem Taher Saleh, Dr. Julia Verlinden,
Hanna Steinmüller, Lisa Badum, Lisa Paus, Dr. Sandra Detzer, Julian Joswig,
Michael Kellner, Sandra Stein, Katrin Uhlig, Sylvia Rietenberg, Mayra
Vriesema, Dr. Armin Grau, Karoline Otte, Dr. Till Steffen und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Heizkostenfalle verhindern – Wärmewende weiterführen für ein warmes und
bezahlbares Zuhause
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Immer mehr Menschen machen ihr Zuhause zukunftsfit. Sie bauen erneuerbare
Heizsysteme wie die Wärmepumpe ein und rüsten bei der Dämmung nach. Neue
Fenster und Türen oder zusätzlich gedämmte Dächer und Wände sorgen dafür, dass die
warme Luft im Winter drinnen und im Sommer draußen bleibt. Das sichert dauerhaft
günstige Heizrechnungen und schützt das Klima. Und das macht Mut für all
diejenigen, die diese Schritte noch vor sich haben. Denn die Wärmewende hat längst
begonnen.
Wir haben in der vergangenen Legislaturperiode wichtige Rahmenbedingungen
geschaffen, um einen planbaren und bezahlbaren Umstieg zu ermöglichen. Die Novelle
des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), die einkommensabhängige Staffelung und
massive Aufstockung der Fördermittel und das Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung
(WPG) zeigen mess- und spürbare positive Effekte. Im Jahr 2024 wurden bei der KfW
rund 227.000 Anträge auf Heizungsförderung gestellt, die sehr schnell bewilligt
wurden. Im ersten Halbjahr 2025 war die Wärmepumpe die meistverkaufte
Heiztechnologie. Damit ist die Gasheizung abgelöst. Viele Städte und Gemeinden sind weit
fortgeschritten bei der Wärmeplanung oder haben diese bereits abgeschlossen und setzen
den Umbau der Wärmeversorgung bereits um. Deshalb muss auch das WPG in der
derzeitigen Fassung bestehen bleiben, um Verlässlichkeit für die Verbraucherinnen
und Verbraucher und Kommunen sicherzustellen.
Doch anstatt an diese Innovationskraft anzuknüpfen, hin zu mehr warmen und
bezahlbaren Wohnungen, verschärft die aktuelle Bundesregierung und ihre
Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche mit Falschaussagen und Hängepartien die
Verunsicherung für die Verbraucherinnen und Verbraucher wie auch für das Handwerk und
die Wirtschaft. Mit der Umrüstung auf saubere Alternativen machen wir uns
unabhängiger von fossilen Energien und schützen die Menschen vor einer Heizkostenfalle
durch steigende Gaspreise. Ebenso braucht es endlich die von Union und SPD im
Koalitionsvertrag groß angekündigte Senkung der Stromsteuer für alle. Bislang ist die
Entlastung für Haushalte ausgeblieben, obwohl sie zentral wäre, um den Umstieg auf
elektrische Heizsysteme wie Wärmepumpen zu unterstützen. Nur mit günstigem
Strom werden Effizienz und Klimaschutz auch im Alltag attraktiv und bezahlbar.
Die klima- und sozialpolitischen Herausforderungen im Gebäudesektor sind weiterhin
groß. Neben dem Heizungstausch braucht es eine sozialverträgliche
Sanierungsoffensive. Nur eine Strategie, die das Heizen mit erneuerbaren Energien und die
energetische Modernisierung des Bestands gleichzeitig vorantreibt, bekämpft die Klimakrise
wirksam:
Gebäude verursachen einen erheblichen Anteil der CO₂-Emissionen, vor allem durch
den laufenden Energiebedarf für Heizung und Warmwasser. Strengere CO₂-
Grenzwerte leisten einen Beitrag, reichen in der Praxis aber nicht aus. Die Europäische
Union hat ihren Mitgliedstaaten mit der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) zur
Verbesserung der Energieeffizienz eindeutige Hausaufgaben aufgegeben, die nun zügig in
nationales Recht umgesetzt werden müssen. Denn besonders die sogenannten „Worst
Performing Buildings“, also ältere schlecht gedämmte Gebäude, werden ohne
umfassende Sanierung auch mit moderner Heiztechnik zur Heizkostenfalle werden.
Notwendig ist daher das Zusammenspiel eines wirtschaftlich tragfähigen Sanierungskonzepts
und des gezielten Einsatzes erneuerbarer Energien. Nur so werden die Klimaziele im
Gebäudesektor realistisch, sozialverträglich und wirtschaftlich erreicht – und wir
sichern ein bezahlbares, warmes Zuhause für alle, heute und in Zukunft.
Um insbesondere Eigentümerinnen und Eigentümer mit kleinem Einkommen und
geringem Vermögen langfristig vor Energiearmut zu schützen, muss die Förderung sich
an den finanziellen Bedarfen der Menschen orientieren und auf die Sanierung der
schlechtesten Gebäude konzentrieren. Ganz konkret heißt das: Die Heizungs- und
Sanierungsförderung (BEG) muss sozial gestaffelt sein und verlässlich mehrjährig
ausfinanziert werden. Ein besonderer Fokus sollte auf einkommensabhängigen Zuschüssen
und Bonuskomponenten für besonders effiziente Lösungen sowie einfachen, digitalen
Antrags- und Nachweisverfahren und kurzen Bewilligungsfristen liegen. Zudem
braucht es mehr Transparenz bei der Preisentstehung von Fernwärme sowie eine
bundesweite Preisaufsicht, um die Verbraucherinnen und Verbraucher, die Fernwärme
nutzen, vor übermäßig hohen Kosten zu schützen.
Da Mietende weder über die Art der Heizung noch den Sanierungszustand ihres
Zuhauses entscheiden können, sind sie Kostensteigerungen ausgeliefert. Mietende
müssen daher insbesondere mit dem Drittelmodell durch eine faire Aufteilung der
Modernisierungskosten zwischen Vermietenden, Mietenden und Staat vor Mehrkosten und
Energiearmut geschützt werden, sodass die Warmmiete nach der Modernisierung nicht
steigt und niemand durch Sanierungskosten überfordert wird. Klimaverträgliches
Sanieren nützt nicht nur dem Klima, es reduziert auch zukünftige Wohnkosten.
Menschen mit Eigentum profitieren durch das Zusammenspiel von Sanierung und
Heizungstausch durch den Erhalt und die Steigerung des Werts ihrer Immobilie.
Die Klimakrise wird mit ihren Extremwettereignissen wie Hitzeperioden zunehmend
in unserem Alltag spürbar. Gute Gebäude schützen uns doppelt vor einer weiteren
Verschärfung. Unsere Wohnungen geben uns Schutz vor Hitze und Kälte und gleichzeitig
tragen jede neue Heizung und jedes saniertes Haus dazu bei, dass sich diese Situation
nicht weiter verschärft. Die Weiterentwicklung des Gebäudeenergiegesetzes muss
eingebettet sein in die europäischen Vorgaben aus der EU-Gebäuderichtlinie zur
Wärmewende und diese konsequent umsetzen. Die europäischen Klimaziele nach der
Lastenteilung (Effort Sharing) geben zudem eindeutige Einsparziele vor, die Deutschland
insbesondere im Gebäudesektor zu verfehlen droht. Rückschritte können wir uns nicht
leisten, denn eine Zielverfehlung könnte teuer werden und Strafzahlungen in
Milliardenhöhe nach sich ziehen.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
einen Gesetzentwurf für die systematische Umsetzung der Wärmewende inklusive der
europäischen Vorgaben zur Umsetzung der EPBD vorzulegen, der
1. die 65-Prozent-Regel des § 71 GEG erhält und rechtlich sowie administrativ
absichert unter Wahrung von Wirtschaftlichkeit, sozialer Abfederung und
ausreichenden Übergangsfristen;
2. die EPBD so zügig und bürokratiearm wie möglich spätestens jedoch fristgerecht
bis Mai 2026 sozialverträglich durch die Einführung von
Mindesteffizienzstandards (MEPS), nach denen die energetisch schlechtesten Gebäude vorrangig
saniert werden („worst first“), umsetzt,
a) mit stufenweisem Zeitpfad und geeigneten Härtefall- sowie
Ausnahmeregelungen,
b) mit dem Ziel, die Sanierungsrate auf mindestens 2 Prozent pro Jahr
anzuheben;
3. ein Drittelmodell zur fairen Kostenteilung bei energetischen Modernisierungen
etabliert, das
a) die Modernisierungsumlage im Mietrecht deutlich reduziert und gleichzeitig
Fördermittel so ausgestaltet, dass sie zusätzlich zur Finanzierung beitragen
– und nicht von den umlagefähigen Kosten abgezogen werden müssen.
Dadurch werden klimafreundliche Sanierungen für Vermieterinnen
wirtschaftlich attraktiv und für Mieterinnen bezahlbar;
b) die Kosten energetischer Sanierungen gerecht zwischen Vermieterinnen,
Mieterinnen und Staat verteilt, damit ein tragfähiges Modell, das
Klimaschutz und soziale Gerechtigkeit miteinander verbindet entsteht;
4. die Sanierungsförderung (BEG Wohn- und Nichtwohngebäude) sozial staffelt –
je geringer das Einkommen und je größer die Einsparwirkung, desto höher der
Zuschuss,
a) einschließlich Kombinationsmöglichkeiten mit kommunalen/landesweiten
Programmen und
b) zielgruppenspezifischen Bonuslinien z. B. für serielle Sanierung;
5. die einkommensabhängige Förderung für Heizungstausch mit bis zu 70 Prozent
Zuschuss für Eigentümerinnen und Eigentümer mit kleinem Einkommen und
geringem Vermögen ausbaut und weitere Rahmenbedingungen schafft, sodass der
Umstieg auf ein warmes Zuhause für alle möglich ist, auch dann, wenn trotz
Förderung die finanziellen Mittel für die Investitionen fehlen;
6. Energieausweise nach EU-Vorgaben vereinheitlicht (Inhalte, Methodik,
Gültigkeit, digitale Verfügbarkeit) und deren Aussagekraft erhöht;
7. ein Gebäudeenergiekataster aufbaut, das rechtskonforme, datenschutzwahrende
Bestands- und Sanierungsinformationen für Planung, Monitoring und Förderung
bereitstellt;
8. individuelle Sanierungsfahrpläne (iSFP) flächendeckend und kostenfrei
bereitstellt, inklusive Qualitätssicherung und Verknüpfung mit Förderentscheidungen;
9. unkomplizierte Beratungs- und Unterstützungsangebote für die Beantragung von
Fördermitteln (One-Stop-Shops) etabliert, insbesondere auf kommunaler bzw.
regionaler Ebene, um mit standardisierten Prozessen, Lotsenfunktion und aktiver
Begleitung bis zur Umsetzung, direkte Umsetzungsunterstützung zu leisten,
einschließlich qualifizierungs- und kapazitätsaufbauender Maßnahmen für Planung,
Handwerk und Bauleitung.
Berlin, den 11. November 2025
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Begründung
Deutschland steht aktuell vor erheblichen Herausforderungen im Gebäudesektor, sowohl hinsichtlich der
Klimaziele aber auch hinsichtlich der Lebenshaltungs- und Wohnkosten. Die Heizkostenbelastung für Privathaushalte
und Unternehmen nimmt weiter zu, weil fossile Energieträger wie Gas und Öl immer unsicherer und teurer
werden. In Deutschland heizt derzeit ungefähr die Hälfte der Menschen mit Gas und ca. 23 % mit Öl. Deutschland
ist von Importen abhängig, was bereits 2022 infolge des völkerrechtswidrigen Angriffs Russlands auf die Ukraine
zu extremen Preissteigerungen führte. Millionen Menschen sind also bereits heute auf einen planbaren und
bezahlbaren Umstieg angewiesen: Aus Verbraucherschutzgründen sollten neue Gasheizungen nur in
Ausnahmefällen eingebaut werden dürfen. Die Akzeptanz für klimafreundliche Technologien steigt. 43 % der Eigentümer mit
Gasheizung und 38 % der Eigentümer mit Ölheizung können sich die Anschaffung einer Wärmepumpe vorstellen
(www.kfw.de/PDF/Download-Center/Konzernthemen/Research/PDF-Dokumente-KfW-
Energiewendebarometer/KfW-Energiewendebarometer-2024.pdf).
Diese positive Stimmung müssen wir nutzen um endlich den Nachholbedarf, den Deutschland hinsichtlich der
EU-Gebäuderichtlinie hat, aufzuholen. Im europäischen Vergleich hinkt Deutschland sowohl beim
Heizungstausch als auch bei der energetischen Sanierung und Dekarbonisierung des Gebäudebestands spürbar hinterher.
Andere Länder sind bereits viel weiter in der Implementierung und Umsetzung neuer Standards für effiziente
Gebäude. Die Europäische Union hat mit der Europäischen Gebäuderichtlinie (EPBD) verbindliche Ziele gesetzt,
deren Umsetzung hierzulande dringend beschleunigt werden muss. Insbesondere die Sanierung der „Worst
Performing Buildings“ und die Einführung von Mindesteffizienzstandards (MEPS) sind unabdingbar, um die
sozialen und klimatischen Herausforderungen im Gebäudesektor zu bewältigen. Der größte Teil der THG-
Emissionen über die Lebensdauer eines Gebäudes entsteht durch den Betrieb, nicht durch die Bau- oder
Sanierungsmaßnahmen selbst. Maßnahmen wie eine bessere Dämmung der Gebäudehülle oder Fenstertausch senken den
laufenden Energiebedarf dauerhaft. Dadurch werden nicht nur die Emissionen gesenkt, sondern auch die Heizkosten
reduziert. Bei Verzicht auf Sanierungen besteht die Gefahr, dass der laufende Verbrauch an (auch grüner) Energie
und damit die Emissionen unnötig hoch bleiben.
Die vorliegenden Forderungen adressieren zentrale Stellschrauben für eine zukunftssichere, sozial ausgewogene
Wärmewende und die Umsetzung der EPBD:
Zu 3, 4 und 5: Im Jahr 2024 konnten 5,3 Millionen Menschen nach eigener Einschätzung ihr Haus oder ihre
Wohnung aus finanziellen Gründen nicht angemessen warm halten (www.destatis.de/DE/Presse/
Pressemitteilungen/2025/10/PD25_N056_61_63.html). Eine gerechte Verteilung der finanziellen Lasten, die durch Sanierung
und Heizungstausch entstehen, ist die Basis des Erfolgs der Wärmewende für alle. Die Umsetzung des
Drittelmodells garantiert, dass die Warmmiete nach der Sanierung bezahlbar bleibt und eine faire Lastenverteilung
zwischen Vermietenden, Mietenden und Staat erfolgt. Die sozial gestaffelte Ausgestaltung der Förderung
energetischer Sanierungen und des Heizungstauschs (BEG) ermöglicht es insbesondere Menschen mit geringerem
Einkommen, sich gegen Energiearmut zu schützen und von Effizienzgewinnen direkt zu profitieren.
Zu 6, 7 und 8: Die konsequente Sanierung insbesondere der energetisch schlechtesten Gebäude, verbunden mit
Bonusprogrammen und digitalisierten Verfahren, beschleunigt den Klimaschutz und entlastet Haushalte und
Unternehmen nachhaltig und auf lange Sicht. Einheitliche und digital verfügbare Energieausweise, ein bundesweites
Gebäudeenergiekataster sowie kostenfreie individuelle Sanierungsfahrpläne schaffen Transparenz und
Planungssicherheit und stärken das Vertrauen in die Wärmewende, insbesondere für Unternehmen, die die Umsetzung
stemmen müssen.
Zu 9: Für Bürgerinnen und Bürger ist eine umfassende und leicht zugängliche Beratung insbesondere im Rahmen
der Einrichtung von „One Stop Shops“ essenziell. Die Bündelung von Beratungsangeboten ermöglicht allen
einen niedrigschwelligen, ganzheitlichen Zugang zum komplexen Thema Heizen und energetische
Gebäudesanierung; nur durch klare Informationen, verständliche Aufklärung und qualifizierte Begleitung können
Unsicherheiten abgebaut, Fördermöglichkeiten optimal genutzt und nachhaltige Investitionen in Heiztechnik und Dämmung
erfolgreich umgesetzt werden.
Nur ein umfassender, sozial gerechter und europakonformer Ansatz wird das Ziel eines bezahlbaren,
nachhaltigen und klimasicheren Wohnens für alle in Deutschland erreichen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
Relationen
- authored ← Alaa Alhamwi (Antrag)
- authored ← Armin Grau (Antrag)
- authored ← Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
- authored ← Hanna Steinmüller (Antrag)
- authored ← Julian Joswig (Antrag)
- authored ← Julia Verlinden (Antrag)
- authored ← Karoline Otte (Antrag)
- authored ← Kassem Taher Saleh (Antrag)
- authored ← Katrin Uhlig (Antrag)
- authored ← Lisa Badum (Antrag)
- authored ← Lisa Paus (Antrag)
- authored ← Mayra Vriesema (Antrag)
- authored ← Michael Kellner (Antrag)
- authored ← Sandra Detzer (Antrag)
- authored ← Sandra Stein (Antrag)
- authored ← Sylvia Rietenberg (Antrag)
- authored ← Till Steffen (Antrag)
- part_of_vorgang → Heizkostenfalle verhindern - Wärmewende weiterführen für ein warmes und bezahlbares Zuhause (Antrag)