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MEW Mittelständische Energiewirtschaft Deutschland e.V.

lobbyregister / register_entry 22.02.2022 · Original ↗

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MEW Mittelständische Energiewirtschaft Deutschland e.V. Tätigkeit: Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein Vertretung der Interessen der mittelständisch geprägten Einzelverbände AFM+E, FPE sowie UTV in der Funktion als Dachverband. Der MEW setzt sich insbesondere für die Interessen seiner Mitgliedsverbände sowie deren Mitgliedsunternehmen auf den Themenfeldern "Allgemeine Energiepolitik", "Energiewende", "Klimaschutzpolitik" und "Energie- und Verbrauchssteuern" ein. Der MEW e.V. verfolgt die Vertretung der zuvor beschriebenen Themenfelder mit den folgenden Instrumenten bzw. durch folgende Tätigkeiten: - Erstellung von Positionspapieren und Stellungnahmen - Erstellung und Publikation von Pressemitteilungen - Verbreitung von Positionen auf Social Media Kanälen - Gespräche mit Bundestagsabgeordneten und Mitarbeitern in Ministerien - Gespräche mit Medienvertretern - Gespräche mit Wirtschaftsvertretern - Vorbereitung und Durchführung von Informationsveranstaltungen - Besuch von Informationsveranstaltungen Dritter - Produktion und Ausstrahlung von Podcasts - Produktion und Versendung von Newslettern - Teilnahme an Podiumsdiskussionen (inkl. Redebeiträgen) Interessenbereiche: Wohnen; Wettbewerbsrecht; Erneuerbare Energien; Güterverkehr; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Bauwesen und Bauwirtschaft; Verkehrsinfrastruktur; Personenverkehr; Sonstiges im Bereich "Energie"; Immissionsschutz; Schifffahrt; Klimaschutz; Allgemeine Energiepolitik; Verkehrspolitik; Luft- und Raumfahrt; Schienenverkehr; Fossile Energien; Straßenverkehr Regelungsvorhaben: - Gesetz zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (Ladeinfrastruktur-Ausbau für den Verkehrssektor): Der MEW e.V. verfolgt das Ziel, dass mittelständische Tankstellenunternehmen sowie freie Partnertankstellen von der Pflicht des zwingenden Ausbaus der Elektroladeinfrastruktur ausgenommen werden, da die Investitionen aus betriebswirtschaftlicher Sicht in keinem ökonomisch gesunden Verhältnis zu den Erlösen stehen. - Aufnahme von paraffinischen Kraftstoffen (HVO 100, PtX) und Dieselkraftstoff B10 für den Vertrieb an öffentlichen Tankstellen: Zur Erreichung der gesetzten Klimaziele in Deutschland ist es notwendig, dass klimaneutrale Kraft- und Brennstoffe in den Verkehr gebracht werden dürfen, zu denen HVO 100 und PtX gehören. Aus diesem Grund setzt sich der MEW e.V. dafür ein, dass diese Kraft- und Brennstoffe im Rahmen der Novellierung der 10. BImSchV zukünftig zugelassen sind. - Gebäude-Energie-Gesetz (GEG). Verpflichtender Einsatz erneuerbarer Energien im Wärmesektor.: Der MEW e.V. setzt sich für die Einführung einer massenbilanziellen Erfüllungsoption in Zusammenhang mit der Erreichung der 65%-Quote für Erneuerbare Energien im Wärmesektor ein. - Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht: Der MEW e.V. setzt sich für eine Beibehaltung des § 60 EnergieStG ein. § 60 des EnergieStG regelt für Kraftstofflieferungen einen Energiesteuerentlastungsanspruch des Mineralölhändlers im Falle eines Zahlungsausfalls. Der Fortbestand dieser Vorschrift ist besonders für den mittelständischen Mineralölhändler von elementarer Bedeutung. Der Händler kann einen Anspruch auf Erstattung des Energiesteueranteils geltend machen, wenn sein Kunde oder Lieferant insolvent geworden ist. - Einflussnahme auf die Ausführungen des Ref-Entwurfs zur Anpassung des TEHG an die Änderung der RL 2003/87/TEHG: Der MEW e.V. setzt sich dafür ein, dass auf Grundlage von konkreten Änderungsvorschlägen das aktuell implizierte Steuerrisiko durch die Anpassung des TEHG an die Änderung der RL 2003/87/TEHG vermieden werden kann. Mit dem vorliegenden Referentenentwurf soll die EU-Richtlinie 2003/87/TEHG umgesetzt werden, indem die nationalen Regelungen im Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) entsprechend angepasst werden. Der vorliegende Referentenentwurf lässt jedoch aus Sicht des MEW einige Punkte außer acht, die zukünftig für die (mittelständische) Energiewirtschaft nachteilige Folgen insbesondere auf dem gebiet der Energiesteuererhebung haben könnten. - Ergänzung des BImSchG: Aufhebung PtL-Kerosinquote und Betrugsprävention bei nachhaltigen Kraftstoffen: Der MEW e.V. setzt sich für eine Beibehaltung des Vertrauensschutz ein, da bereits eingekaufte Ware hierdurch praktisch wertlos werden würde und die Mitglieder des MEW in ihrer Existenz bedroht wären. Außerdem unterstützt der MEW das Vorgehen gegen möglichen Betrug im Biokraftstoffsektor und unterstützt die Einführung einer starken und vertrauenswürdigen Zertifizierung mit Vor-Ort-Kontrollen. - Gleichstellung des Wasserstoffmotors mit der Brennstoffzelle im Energiesteuerrecht: Der MEW e.V. und die anderen beteiligten Verbände und Unternehmen setzen sich dafür ein, dass Fahrzeuge mit Wasserstoffverbrennungsmotor und Fahrzeuge mit Brennstoffzelle beim Betanken von der Energiesteuer befreit werden. Das Energiesteuerrecht befreit Wasserstoff für die Brennstoffzelle von der Energiesteuer, belastet aber Wasserstoff für den Wasserstoffmotor. Beide Technologien können wichtige Beiträge zum Klimaschutz leisten, gerade bei schweren Nutzfahrzeugen und mobilen Arbeitsmaschinen. Daher sollte der Wasserstoff für beide Technologien von der Energiesteuer befreit werden. - Schiffskraftstoffe im Energiesteuergesetz: Der MEW e.V. setzt sich für die direkte Steuerbefreiung aller Kraftstoffe für die gewerbliche Schifffahrt nach § 27 Abs. 1 EnergieStG, die Erleichterung bei der Kennzeichnungspflicht für Schiffskraftstoffe und die Zulassung von Bunkerbooten als Steuerlager ein. - Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes: Der MEW e.V. setzt sich dafür ein, dass im Zuge der Revision des Kohlendioxidspeicherungsgesetzes die kommerzielle Speicherung und der Transport von CO2 – auch zur weiteren Nutzung – ermöglicht werden. Für die mittelständische Mineralölwirtschaft ist ein diskriminierungsfreier Zugang zu CO2-Speicher- und Transportinfrastrukturen von zentraler Bedeutung. Der gesetzliche Rahmen sollte zügig geschaffen werden und die gesamte CO2-Wertschöpfungskette umfassen. Zudem spricht sich der MEW e.V. dafür aus, dass eine CO2-Speicherung auch ohne ein Opt-In der Bundesländer auf dem Festland zulässig sein sollte. Ehemalige Ölfernleitungen sollten künftig für den CO2-Transport genutzt werden dürfen und dabei durch erleichterte Genehmigungsverfahren flankiert werden. - Festsetzung eines Festpreis im nationalen Emissionshandelssystem (nEHS): Der MEW und die überragende Mehrheit der in ihm organisierten Unternehmen, appelliert eindringlich an die Bundesregierung, auch für das Jahr 2026 einen Festpreis im nationalen Emissionshandelssystem (nEHS) vorzusehen. - Stellungnahmen zum Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote: Der MEW e.V. begrüßt die Fortschreibung der THG-Quote bis 2040, lent die Einbeziehung der Flugkraftstoffanbieter ab, fordert die weitere Zulassung aller Rohstoffe gemäß Anhang 9 der RED, lehnt eine Abweichung der Quotenhöhe von der FuelEU Maritime ab, sclägt vor die Einführung eines RFNBO-Mindestanteil zu verschieben, lehnt den vorgesehenen Wegfall der Ausnahmeregelung für den Erdölbevorratungsverband (EBV) ab, spricht sich für eine europäische Harmonisierung der Datenbank aus und lehnt die geplante schrittweise Begrenzung der Anrechenbarkeit von Biokraftstoffen aus Nahrungs- und Futtermitteln auf 3% im Jahre 2030 ab. - Stellungnahme zum Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes: Die Verbände en2x – Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V., MEW – Mittelständische Energiewirtschaft Deutschland e.V., bft – Bundesverband Freier Tankstellen e.V. und UNITI – Bundesverband EnergieMittelstand e.V. haben eine gemeinsame Stellungnahme zum Entwurf des Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes veröffentlicht und fordern entscheidende Anpassungen für eine zukunftsfähige Energie- und Kraftstoffbesteuerung. - Stellungnahme zum Referentenentwurf zur Novelle der BioSt-NachV und der Biokraft-NachV zur Umsetzung der RED III im Bereich Bioenergie: Einsatz für wirksame Betrugsprävention und Unterstützung von strengeren Aufsichtsmaßnahmen für die Zertifizierungsstellen sowie die Durchführung von Zugangskontrollen zum nationalen Nachhaltigkeitsnachweissystem Nabisy. - Vorschlag zum Bürokratieabbau bei Reporting-Anforderungen: Die Jahresquotenanmeldung nach § 37c BImSchG sollte im Sinne des Bürokratieabbaus vollständig digital über das Formular 1155 mit qualifizierter elektronischer Signatur eingereicht werden können, ohne Papierkopien von Nachweisen und Verträgen, wobei Nachforderungen nur im Bedarfsfall erfolgen sollten. - Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der nationalen Umsetzung von Ökodesign etc.: Ziel der Interessenvertretung ist die Anpassung des Referentenentwurfs zum Mineralöldatengesetz und zum Ökodesign. MEW e.V. setzt sich dafür ein, dass die Meldepflichten harmonisiert und praxistauglich ausgestaltet werden, ohne dass Lagerhalter für Verstöße Dritter haften. Zudem soll die statistische Erfassung erneuerbarer Kraft- und Heizstoffe (z. B. HVO100, SAF) eingeführt werden, um Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Im Bereich Ökodesign soll Technologieoffenheit bei Heizsystemen gesichert werden. Schließlich wird eine praxistaugliche Umsetzung der Preisvergleichspflicht an Tankstellen angestrebt. - Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2023/1805 (FuelEU Maritime): Der MEW e.V. und der en2x e.V. verfolgen das Ziel, dass die nationale Umsetzung der FuelEU-Maritime-Verordnung praxisnah und verhältnismäßig erfolgt. Insbesondere soll sichergestellt werden, dass die Pflicht zur Landstromnutzung keine über die EU-Vorgaben hinausgehenden nationalen Belastungen schafft, Einnahmen aus FuelEU-Zahlungen zweckgebunden dem Seeverkehrssektor zugutekommen und Doppelregulierungen durch parallele Quotenpflichten vermieden werden. - Anpassung der Emissionshandelsverordnung 2030 (EHV 2030) an das TEHG-Europarechtsanpassungsgesetz 2024 (Vermeidung Doppelbelastung).: Gegenstand der Interessenvertretung ist der Referentenentwurf einer Verordnung zur Anpassung der Emissionshandelsverordnung 2030 (EHV 2030) an das TEHG-Europarechtsanpassungsgesetz 2024. Ziel ist eine praxistaugliche Ausgestaltung der Regelungen zur Überwachung und Berichterstattung im nationalen Brennstoffemissionshandel, insbesondere zur Vermeidung von Doppelerfassungen und Doppelbelastungen sowie zur Klarstellung zentraler Begriffsbestimmungen. Zudem wird eine unbefristete Anwendung bestimmter Entlastungs- und Vereinfachungsregelungen sowie eine sachgerechte Berücksichtigung neuer Brennstoffarten (u.a. strombasierte Kraftstoffe) angestrebt. - Änderungen am Referentenentwurf zum Gebäudemodernisierungsgesetz: Ziel der Interessenvertretung ist die Anpassung des Gebäudemodernisierungsgesetzes im Hinblick auf eine technologieoffene und bundesweit einheitliche Ausgestaltung der Regelungen für den Wärmemarkt. Dabei geht es insbesondere um die Berücksichtigung flüssiger und gasförmiger erneuerbarer Energieträger als Erfüllungsoptionen, die Ausgestaltung der Vorgaben zu Bioöl und Biogas, eine bürokratiearme Umsetzung erneuerbarer Anteile, etwa über massenbilanzielle Nachweissysteme beim Inverkehrbringer, sowie um eine technologieoffene Aktualisierung der 1. BImSchV. - Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen im Rahmen der 12. GWB-Novelle: MEW e.V. begleitet das Gesetzgebungsverfahren zur 12. GWB-Novelle und setzt sich dafür ein, dass die Änderungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen praxistauglich, verhältnismäßig und mittelstandsfreundlich ausgestaltet werden. Im Fokus stehen insbesondere die Auswirkungen auf Unternehmen, Verfahren vor den Wettbewerbsbehörden sowie mögliche bürokratische Belastungen. - Gesetz zur Änderung des BEHG: Der MEW setzt sich im Rahmen der Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes für eine praxistaugliche, rechtssichere und wettbewerbsneutrale Weiterentwicklung des nationalen Emissionshandels ein. - Nationaler Aktionsplan klimafreundliche Schifffahrt: Einflussnahme auf die Ausgestaltung des Nationalen Aktionsplans klimafreundliche Schifffahrt (NAPS). Ziel ist, bei den vorgesehenen Finanzierungsinstrumenten auch Maßnahmen zur Optimierung des Schiffseinsatzes bei Niedrigwasser zu berücksichtigen. Bei der Kraftstoffversorgung der Schifffahrt soll der Ausschluss von Importen gestrichen und die Berücksichtigung gefahrgutrechtlicher sowie gefahrstoffrechtlicher Anforderungen ergänzt werden. Darüber hinaus sollen die Ergebnisse des Raffineriedialogs einbezogen sowie inhaltsgleiche Berichts- und Informationspflichten gebündelt und zentralisiert werden.

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