Initiative Klimabetrug Stoppen
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Initiative Klimabetrug Stoppen
Tätigkeit: Plattform, Netzwerk, Interessengemeinschaft, Denkfabrik, Initiative, Aktionsbündnis o. ä.
Als breites Bündnis von Unternehmen und Verbänden aus der Branche der Erneuerbaren Energien
setzt sich die Initiative Klimabetrug Stoppen geschlossen für die Aufklärung von sowie den
Umgang mit mutmaßlichen Betrugsfällen und fragwürdigen Geschäftspraktiken im Kontext der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) ein. Konkret geht es um den mutmaßlichen Betrug mit Nachweisen über Upstream-Emissions-Reduktionen (UER) aus gefälschten Projekten und vermutlich
fälschlich als fortschrittschlich deklarierte Biokraftstoffimporte. Dazu treten wir in Kontakt mit Behörden und der Politik, sowie geben Stellungnahmen ab.
Interessenbereiche: Sonstiges im Bereich "Energie"; Erneuerbare Energien; Allgemeine Energiepolitik; Fossile Energien
Regelungsvorhaben:
- Aufklärung des Betrugs bei Upstream-Emissions-Reduktionen (UER) und des vermeintlichen Betrugs bei Biodieselimporten: Aufklärung des Betrugs bei Upstream-Emissions-Reduktionen (UER) & Anpassung der UERV, um diese betrugssicher zu machen. Regelung zum Ausgleich von falsch ausgestellten UER-Nachweisen. Aufklärung und Aufarbeitung des vermeintlichen Betrugs bei Biodieselimporten.
- RED III Umsetzung & Weiterentwicklung der THG-Quote: Forderungen der Initiative Klimabetrug Stoppen:
- Inkrafttreten 2026 darf nicht gefährdet werden
- Witness-Audits jährlich und stichprobenartig auch bei Anfallstellen
- Anhebung der Quote 2027: Erneuten Einbruch verhindern
- Vertrauensschutz reformieren: Beweislast umkehren
- Registrierungspflicht für Produzenten fortschrittlicher Biokraftstoffe
- Obligatorische Registrierung für Auditoren
- Kein „Nachhaltigkeitsnachweis-Tausch“ mit Nicht-EU-Ware“
- Mehr Informationszugriff für BLE
- Schlupfloch im Flugsektor stopfen
- Härtere Sanktionen für Betrug
- Trennscharfe Rohstoff-Definition in BLE-Codemasse-Liste
- Stärkung der Betrugsprävention in der Biokraft-NachV/BioSt-NachV: - Beibehaltung der im Ref. Entwurf notierten Streichung des § 17 BioSt-NachV.
- Betrug mit Nachhaltigkeitszertifikaten ist Betrug am Klimaschutz und sollte als solcher als Umweltstraftat eingestuft werden.
- Zertifizierungsstellen sollen ihre Akkreditierung in einem regelmäßigen Turnus von zwei Jahren erneuern
- Die zuständige Behörde soll bei begründetem Verdacht, dass die Voraussetzungen für die Ausstellung eines Zertifikates nach § 21 nicht mehr erfüllt sind, entweder bestimmen, dass Kontrollen in kürzeren Abständen durchgeführt werden müssen oder diese auch selbst durchführen.
- Die Anzahl repräsentativer Stichproben sollte konkretisiert werden
- Einführung verpflichtender Sperr-/Beobachtungslisten
Relationen
Keine Relationen.