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Haushaltsentwurf 2025 – Kapitel 0215 Mitglieder des Europäischen Parlaments (Einzelplan 02 Deutscher Bundestag)

dip / haushalt 26.06.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025 - HG 2025).

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Haushaltsentwurf 2025 – Kapitel 0215 Mitglieder des Europäischen Parlaments (Einzelplan 02 Deutscher Bundestag) 0215 Mitglieder des Europäischen Parlaments Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € 411 13 -011 Versorgungsabfindung nach § 10 b Europaabgeordnetengesetz 50 50 - Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgendem Titel geleistet werden: 411 12. Erläuterungen: Es gelten die Vorschriften des § 23 des Abgeordnetengesetzes. 411 16 -011 Reisekostenvergütungen für Mandatsreisen nach § 10 Europaabgeordnetengesetz 10 10 - Erläuterungen: Erstattet werden die nachgewiesenen Kosten bei Benutzung von Flugzeugen und Schlafwagen innerhalb des Bundesgebietes in Ausübung des Mandats, soweit diese nicht im Zusammenhang mit einer Sitzung des Europäischen Parlaments stehen. 411 17 -011 Inanspruchnahme von Leistungen des Deutschen Bundestages nach § 10 a Europaabgeordnetengesetz 100 100 - Erläuterungen: Mitglieder des Europäischen Parlaments erhalten eine Aufwandsentschädigung, die die Mitbenutzung eines Büroraumes am Sitz des Bundestages, die Benutzung der Dienstfahrzeuge und der Fernmeldeanlagen des Bundestages sowie Leistungen nach Maßgabe der vom Ältestenrat erlassenen Ausführungsbestimmungen umfasst. 411 20 -011 Kostenerstattung an die Deutsche Bahn für die Benutzung ihrer Verkehrsmittel durch die deutschen Mitglieder des Europäischen Parlaments 360 347 347 - 39 - Mitglieder des Europäischen Parlaments 0215 Vorbemerkung Nach § 5a des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes wird das Parlamentarische Kontrollgremium durch regelmäßige und einzelfallbezogene Untersuchungen einer oder eines Ständigen Bevollmächtigten unterstützt. Diese oder dieser wird auf Weisung des Parlamentarischen Kontrollgremiums zur Prüfung von Sachverhalten tätig. Die dafür zur Verfügung zu stellende Personal- und Sachausstattung wird im Einzelplan des Deutschen Bundestages in einem gesonderten Kapitel ausgewiesen. Die, der oder dem Ständigen Bevollmächtigten zur Erfüllung seiner Aufgaben, beigegebenen Beschäftigten bilden eine Unterabteilung der Verwaltung des Deutschen Bundestages. Überblick zum Kapitel 0216 Soll 2025 1 000 € Soll 2024 1 000 € Veränderung gegenüber 2024 1 000 € Ausgabereste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen........................................... 2 2 - - Gesamteinnahmen.................................................. 2 2 - - Ausgaben Personalausgaben.................................................. 3 098 3 055 +43 1 238 2 204 Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 748 728 +20 7 468 Ausgaben für Investitionen...................................... 77 77 - 60 12 Gesamtausgaben.................................................... 3 923 3 860 +63 1 305 2 684 davon flexibilisiert.................................................... 3 923 3 860 +63 1 305 2 684 davon Ausgaben der Bereichsausnahmen............. - - - - - 40 -

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