Haushaltsentwurf 2026 – Kapitel 0215 Mitglieder des Europäischen Parlaments (Einzelplan 02 Deutscher Bundestag)
Text
Haushaltsentwurf 2026 – Kapitel 0215 Mitglieder des Europäischen Parlaments (Einzelplan 02 Deutscher Bundestag)
0215 Mitglieder des Europäischen Parlaments
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Ausgaben
Personalausgaben
411 01
-011
Entschädigung nach § 9 Europaabgeordnetengesetz 550
520
497
Erläuterungen:
Auf die monatliche Entschädigung werden andere Bezüge aus öffentlichen
Kassen nach Maßgabe des § 13 des Europaabgeordnetengesetzes angerechnet.
411 04
-011
Zuschuss zu den Kosten in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen sowie
Unterstützungen nach § 11 Europaabgeordnetengesetz
556
541
583
Haushaltsvermerk:
Erstattungen Dritter fließen den Ausgaben zu.
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Zuschüsse....................................................................................... 551
2. Unterstützungen.............................................................................. 5
Zusammen............................................................................................ 556
Die Vorschriften der §§ 27 und 28 des Abgeordnetengesetzes finden Anwendung.
411 05
-011
Übergangsgeld für ausgeschiedene Mitglieder des Europäischen
Parlaments nach § 10 b Europaabgeordnetengesetz
144
330
-
Erläuterungen:
Es gelten die Vorschriften des § 18 des Abgeordnetengesetzes.
411 11
-011
Überbrückungsgeld/Sterbegeld an Hinterbliebene nach § 10 b
Europaabgeordnetengesetz
10
10
20
Haushaltsvermerk:
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgendem
Titel geleistet werden: 411 12.
Erläuterungen:
Es gelten die Vorschriften der §§ 24, 26, 35 a, 35 b, 37 und 38 Abs. 1 des
Abgeordnetengesetzes.
411 12
-011
Altersentschädigung an ausgeschiedene Mitglieder des Europäischen
Parlaments sowie Hinterbliebenenversorgung nach § 10 b
Europaabgeordnetengesetz
6 781
6 620
6 160
Haushaltsvermerk:
Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgenden
Titeln: 411 11 und 411 13.
Erläuterungen:
Es gelten die Vorschriften des Fünften Abschnitts und die §§ 32 Abs. 4 bis 8, 35,
35 a, 35 b, 37 und 38 Abs. 1 des Abgeordnetengesetzes.
- 37 -
Mitglieder des Europäischen Parlaments 0215
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
411 13
-011
Versorgungsabfindung nach § 10 b Europaabgeordnetengesetz 50
50
-
Haushaltsvermerk:
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgendem
Titel geleistet werden: 411 12.
Erläuterungen:
Es gelten die Vorschriften des § 23 des Abgeordnetengesetzes.
411 16
-011
Reisekostenvergütungen für Mandatsreisen nach § 10
Europaabgeordnetengesetz
10
10
-
Erläuterungen:
Erstattet werden die nachgewiesenen Kosten bei Benutzung von Flugzeugen und
Schlafwagen innerhalb des Bundesgebietes in Ausübung des Mandats, soweit
diese nicht im Zusammenhang mit einer Sitzung des Europäischen Parlaments
stehen.
411 17
-011
Inanspruchnahme von Leistungen des Deutschen Bundestages nach §
10 a Europaabgeordnetengesetz
100
100
-
Erläuterungen:
Mitglieder des Europäischen Parlaments erhalten eine Aufwandsentschädigung,
die die Mitbenutzung eines Büroraumes am Sitz des Bundestages, die Benutzung
der Dienstfahrzeuge und der Fernmeldeanlagen des Bundestages sowie
Leistungen nach Maßgabe der vom Ältestenrat erlassenen Ausführungsbestimmungen
umfasst.
411 20
-011
Kostenerstattung an die Deutsche Bahn für die Benutzung ihrer
Verkehrsmittel durch die deutschen Mitglieder des Europäischen Parlaments
372
360
360
- 38 -
0215 Mitglieder des Europäischen Parlaments
Vorbemerkung
Nach § 5a des Gesetzes über die parlamentarische
Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes wird das
Parlamentarische Kontrollgremium durch regelmäßige und
einzelfallbezogene Untersuchungen einer oder eines Ständigen
Bevollmächtigten unterstützt. Diese oder dieser wird auf
Weisung des Parlamentarischen Kontrollgremiums zur Prüfung
von Sachverhalten tätig. Die dafür zur Verfügung zu
stellende Personal- und Sachausstattung wird im Einzelplan des
Deutschen Bundestages in einem gesonderten Kapitel
ausgewiesen. Die, der oder dem Ständigen Bevollmächtigten zur
Erfüllung seiner Aufgaben, beigegebenen Beschäftigten bilden
eine Unterabteilung der Verwaltung des Deutschen
Bundestages.
Überblick zum Kapitel 0216
Soll
2026
1 000 €
Soll
2025
1 000 €
Veränderung
gegenüber
2025
1 000 €
Ausgabereste
2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen........................................... 2 2 - -
Gesamteinnahmen.................................................. 2 2 - -
Ausgaben
Personalausgaben.................................................. 3 110 3 098 +12 1 845 2 347
Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 648 748 -100 12 386
Ausgaben für Investitionen...................................... 77 77 - 54
Gesamtausgaben.................................................... 3 835 3 923 -88 1 857 2 787
davon flexibilisiert.................................................... 3 835 3 923 -88 1 857 2 787
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Parlamentarische Kontrolle
der Nachrichtendienste