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Haushaltsentwurf 2026 – Kapitel 0215 Mitglieder des Europäischen Parlaments (Einzelplan 02 Deutscher Bundestag)

dip / haushalt 15.08.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026 (Haushaltsgesetz 2026 - HG 2026).

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Haushaltsentwurf 2026 – Kapitel 0215 Mitglieder des Europäischen Parlaments (Einzelplan 02 Deutscher Bundestag) 0215 Mitglieder des Europäischen Parlaments Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Ausgaben Personalausgaben 411 01 -011 Entschädigung nach § 9 Europaabgeordnetengesetz 550 520 497 Erläuterungen: Auf die monatliche Entschädigung werden andere Bezüge aus öffentlichen Kassen nach Maßgabe des § 13 des Europaabgeordnetengesetzes angerechnet. 411 04 -011 Zuschuss zu den Kosten in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen sowie Unterstützungen nach § 11 Europaabgeordnetengesetz 556 541 583 Haushaltsvermerk: Erstattungen Dritter fließen den Ausgaben zu. Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Zuschüsse....................................................................................... 551 2. Unterstützungen.............................................................................. 5 Zusammen............................................................................................ 556 Die Vorschriften der §§ 27 und 28 des Abgeordnetengesetzes finden Anwendung. 411 05 -011 Übergangsgeld für ausgeschiedene Mitglieder des Europäischen Parlaments nach § 10 b Europaabgeordnetengesetz 144 330 - Erläuterungen: Es gelten die Vorschriften des § 18 des Abgeordnetengesetzes. 411 11 -011 Überbrückungsgeld/Sterbegeld an Hinterbliebene nach § 10 b Europaabgeordnetengesetz 10 10 20 Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgendem Titel geleistet werden: 411 12. Erläuterungen: Es gelten die Vorschriften der §§ 24, 26, 35 a, 35 b, 37 und 38 Abs. 1 des Abgeordnetengesetzes. 411 12 -011 Altersentschädigung an ausgeschiedene Mitglieder des Europäischen Parlaments sowie Hinterbliebenenversorgung nach § 10 b Europaabgeordnetengesetz 6 781 6 620 6 160 Haushaltsvermerk: Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgenden Titeln: 411 11 und 411 13. Erläuterungen: Es gelten die Vorschriften des Fünften Abschnitts und die §§ 32 Abs. 4 bis 8, 35, 35 a, 35 b, 37 und 38 Abs. 1 des Abgeordnetengesetzes. - 37 - Mitglieder des Europäischen Parlaments 0215 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € 411 13 -011 Versorgungsabfindung nach § 10 b Europaabgeordnetengesetz 50 50 - Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgendem Titel geleistet werden: 411 12. Erläuterungen: Es gelten die Vorschriften des § 23 des Abgeordnetengesetzes. 411 16 -011 Reisekostenvergütungen für Mandatsreisen nach § 10 Europaabgeordnetengesetz 10 10 - Erläuterungen: Erstattet werden die nachgewiesenen Kosten bei Benutzung von Flugzeugen und Schlafwagen innerhalb des Bundesgebietes in Ausübung des Mandats, soweit diese nicht im Zusammenhang mit einer Sitzung des Europäischen Parlaments stehen. 411 17 -011 Inanspruchnahme von Leistungen des Deutschen Bundestages nach § 10 a Europaabgeordnetengesetz 100 100 - Erläuterungen: Mitglieder des Europäischen Parlaments erhalten eine Aufwandsentschädigung, die die Mitbenutzung eines Büroraumes am Sitz des Bundestages, die Benutzung der Dienstfahrzeuge und der Fernmeldeanlagen des Bundestages sowie Leistungen nach Maßgabe der vom Ältestenrat erlassenen Ausführungsbestimmungen umfasst. 411 20 -011 Kostenerstattung an die Deutsche Bahn für die Benutzung ihrer Verkehrsmittel durch die deutschen Mitglieder des Europäischen Parlaments 372 360 360 - 38 - 0215 Mitglieder des Europäischen Parlaments Vorbemerkung Nach § 5a des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes wird das Parlamentarische Kontrollgremium durch regelmäßige und einzelfallbezogene Untersuchungen einer oder eines Ständigen Bevollmächtigten unterstützt. Diese oder dieser wird auf Weisung des Parlamentarischen Kontrollgremiums zur Prüfung von Sachverhalten tätig. Die dafür zur Verfügung zu stellende Personal- und Sachausstattung wird im Einzelplan des Deutschen Bundestages in einem gesonderten Kapitel ausgewiesen. Die, der oder dem Ständigen Bevollmächtigten zur Erfüllung seiner Aufgaben, beigegebenen Beschäftigten bilden eine Unterabteilung der Verwaltung des Deutschen Bundestages. Überblick zum Kapitel 0216 Soll 2026 1 000 € Soll 2025 1 000 € Veränderung gegenüber 2025 1 000 € Ausgabereste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen........................................... 2 2 - - Gesamteinnahmen.................................................. 2 2 - - Ausgaben Personalausgaben.................................................. 3 110 3 098 +12 1 845 2 347 Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 648 748 -100 12 386 Ausgaben für Investitionen...................................... 77 77 - 54 Gesamtausgaben.................................................... 3 835 3 923 -88 1 857 2 787 davon flexibilisiert.................................................... 3 835 3 923 -88 1 857 2 787 - 39 - Parlamentarische Kontrolle der Nachrichtendienste

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