Rede von Dr. Ralf Brauksiepe (Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Verteidigung) – Fragestunde
Teil von Protokoll der 6. Sitzung des 19. Deutschen Bundestages · TOP 5: Fragestunde.
Text
Rede von Dr. Ralf Brauksiepe (Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Verteidigung) – Fragestunde
Frau Kollegin, ich weiß nicht, was Sie unter „erweiterten Schutzkonzepten“ verstehen. Aber vielleicht kann ich Ihre Frage dadurch beantworten, dass ich noch einmal ausführe, was ich eben zu den Schutzvorschriften kurz angedeutet habe.
Für freiwillig Wehrdienstleistende besteht insbesondere gemäß § 58h Absatz 2 des Soldatengesetzes die Möglichkeit, während der sechsmonatigen Probezeit das Wehrdienstverhältnis ohne Angabe von Gründen jederzeit zu beenden. Darüber hinaus können sie auch nach Ablauf der Probezeit – ebenfalls gemäß § 58h Absatz 1, in Verbindung mit § 75 Absatz 2 Nummer 1 des Soldatengesetzes – ihre Entlassung beantragen. Das gilt selbstverständlich für minderjährige Soldatinnen und Soldaten an allen Standorten.