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Frage von Canan Bayram (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 20/14640)

dip / rede 29.01.2025 · WP 20 · Original ↗

Teil von Protokoll der 209. Sitzung des 20. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

Das Protokoll 20/209 liegt bei DIP nur als Vorabfassung vor: Der Text endet vor dem Schluss der Sitzung, zu Protokoll gegebene Reden fehlen in polradar (der endgültige Bericht war für den 04.02.2025 angekündigt). Vollständig im Plenarprotokoll (PDF) ↗.

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Text

Frage von Canan Bayram (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 20/14640) Ist der Bundesregierung bekannt, dass der Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs Karim Khan Haftbefehl gegen Taliban-Chef Haibatullah Akhundzada und den Obersten Richter Abdul Hakim Haqqani wegen der Verfolgung von Frauen „strafrechtlich für das Verbrechen gegen die Menschlichkeit der Verfolgung aus Gründen des Geschlechts“ beantragt hat (siehe dazu: www.faz.net/aktuell/politik/ausland/istgh-chefanklaeger-fordert-haftbefehl-gegen-taliban-anfuehrer-110249985.html, www.deutschlandfunk.de/haftbefehl-gegen-taliban-anfuehrer-achundsada-wegen-verfolgung-von-frauen-gefordert-100.html), und, falls ja, wie positioniert sich die Bundesregierung dazu? Antwort der Staatsministerin Dr. Anna Lührmann: Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) führt wegen der systematischen Unterdrückung von Frauen ein Ermittlungsverfahren gegen Talibanführer. Die Bundesregierung nimmt zur Kenntnis, dass der IStGH-Chefankläger am 23. Januar 2025 nun Haftbefehle gegen zwei hochrangige Taliban, darunter deren Anführer Haibatullah Akhundzada beantragt hat. Nun wird eine Vorverfahrenskammer über diese Anträge entscheiden.

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