Schriftliche Frage 22 von Kathrin Vogler (Gruppe Die Linke): Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung vor, die die aktuell vom Bundesminister der Finanzen Christian Lindner verbreiteten Äußerunge…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 23. September 2024 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen.
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Schriftliche Frage 22 von Kathrin Vogler (Gruppe Die Linke): Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung vor, die die aktuell vom Bundesminister der Finanzen Christian Lindner verbreiteten Äußerunge…
Frage 22 (Kathrin Vogler, Gruppe Die Linke):
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung vor, die die aktuell vom Bundesminister der Finanzen Christian Lindner verbreiteten Äußerungen stützen, dass eine Korrelation zwischen der telefonischen Krankmeldung und hohen Krankenständen in Deutschland besteht?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Hessel vom 23. September 2024:
Mit dem Beschluss des gemeinsamen Bundesausschusses vom 20. März 2020 wurde erstmals eine befristete Regelung für eine telefonische Feststellung der Arbeitsunfähigkeit getroffen, welche am 31. März 2023 endete. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat die Möglichkeit der telefonischen Feststellung einer Arbeitsunfähigkeit durch Änderung der entsprechenden Richtlinie auf Basis des gesetzlichen Auftrags in § 92 Absatz 4a Satz 5 SGB V mit Wirkung ab dem 7. Dezember 2023 für Patientinnen und Patienten mit leichten Erkrankungen erneut eingeführt. In den Jahren 2022 und 2023 sind laut Statistischem Bundesamt die durchschnittlichen Krankheitstage je Beschäftigten in Deutschland gegenüber den Vorjahren deutlich gestiegen. Lagen die durchschnittlichen Krankheitstage je Beschäftigten im Zeitraum 2017 bis 2021 zwischen 10,6 und 11,2 Tagen, wurden im Jahr 2022 14,8 Krankheitstage und im Jahr 2023 15,1 Krankheitstage je Beschäftigten verzeichnet. Auch die Daten zu den Krankenständen in der amtlichen Statistik der gesetzlichen Krankenversicherung (in von Hundert der krankengeldberechtigten Mitglieder) zeigen einen starken Aufwuchs, wonach die jahresdurchschnittlichen Werte im Zeitraum 2017 bis 2021 zwischen 4,2 und 4,3 lagen und 2022 und 2023 auf 5,8 beziehungsweise 6,1 anstiegen. Auch im Jahr 2024 entwickeln sich die Krankenstände auf hohem Niveau fort (Mittelwert der monatlichen Meldungen Januar–August: 5,9). Mit der Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab Jahresbeginn 2022 erfolgt eine automatische Meldung der ärztlich festgestellten Arbeitsunfähigkeit an die Krankenkassen und es entfiel die Notwendigkeit zur Übermittlung der papiergebundenen Bescheinigung durch den Versicherten an die Krankenkasse. Daher ist in den oben genannten Daten von einem Meldeeffekt auszugehen, der unabhängig von der tatsächlichen Krankheitsdynamik zu einer vollständigeren Erfassung der Arbeitsunfähigkeit durch die Krankenkassen führt. Damit kann dieser auch Niederschlag in statistischen Rechenwerken zum Krankenstand finden sowie weitere Effekte auf den Krankenstand überlagern, es ist jedoch nur ein Teil des Anstiegs des Krankenstandes auf diesen statistischen Effekt zurückzuführen. Unter anderem aufgrund der oben dargestellten komplexen Sachlage sowie dem kontinuierlichen Bestreben der Bundesregierung, verabschiedete Maßnahmen im Hinblick auf ihre zielgenaue Wirkung umfassend zu evaluieren, hat die Bundesregierung im Juli 2024 gemeinsam mit dem Bundeshaushalt eine Wachstumsinitiative im Kabinett beschlossen, die unter Punkt 20.d die folgende Prüfabsicht aufführt: „Die Bundesregierung wird die während der Corona-Pandemie geltenden Sonderregelungen zur telefonischen Krankschreibung durch Arztpraxen überprüfen und ggf. im Rahmen einer möglichst bürokratiearmen Lösung anpassen.“
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