Schriftliche Frage 33 von Peter Aumer (CDU/CSU): Wie erklärt sich die Bundesregierung für das Jahr 2023 das Verhältnis zwischen den tatsächlichen Überstellten deutschen Ersuchen an andere M…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 9. September 2024 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern und für Heimat.
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Schriftliche Frage 33 von Peter Aumer (CDU/CSU): Wie erklärt sich die Bundesregierung für das Jahr 2023 das Verhältnis zwischen den tatsächlichen Überstellten deutschen Ersuchen an andere M…
Frage 33 (Peter Aumer, CDU/CSU):
Wie erklärt sich die Bundesregierung für das Jahr 2023 das Verhältnis zwischen den tatsächlichen Überstellten deutschen Ersuchen an andere Mitgliedstaaten entsprechend des Dublin-Verfahrens (5.053 Personen) und den Ersuchen insgesamt (74.622) im Vergleich zu den tatsächlich Überstellten Ersuchen anderer Mitgliedstaaten an Deutschland entsprechend des Dublin-Verfahrens (4.275) und den Ersuchen insgesamt (15.568), und welche Gründe gibt es für die geringe Anzahl an tatsächlich Überstellten Ersuchen aus Deutschland in andere Mitgliedstaaten im Vergleich zu den Zahlen vor 2020?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Mahmut Özdemir vom 9. September 2024:
Ein Vergleich zwischen den gestellten Übernahmeersuchen und den erfolgten Überstellungen stellt nicht das korrekte Verhältnis dar, da ausschließlich auf eine Zustimmung hin eine Überstellung möglich ist. Für den Rückgang der Überstellungszahlen aus der Bundesrepublik Deutschland gegenüber den Zahlen aus 2020 gibt es verschiedene Gründe. Es gibt Länder, die keine Dublin-Überstellungen mehr annehmen. Bei anderen Ländern wiederum stehen einer Rücküberstellung verwaltungsgerichtliche Urteile aufgrund systematischer Mängel in dem betreffenden Land entgegen.
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