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Abschiebungen und freiwillige Ausreisen im Jahr 2025 - Fortgesetzte Defizite bei der Durchsetzung der Ausreisepflicht (Antwort zu Drs. 21/3692)

dip / drucksache 26.02.2026 · WP 21 · 21/4403 · Antwort · Original ↗

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Abschiebungen und freiwillige Ausreisen im Jahr 2025 - Fortgesetzte Defizite bei der Durchsetzung der Ausreisepflicht (Antwort zu Drs. 21/3692) Deutscher Bundestag Drucksache 21/4403 21. Wahlperiode 26.02.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Gottfried Curio, Dr. Bernd Baumann, Christopher Drößler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/3692 – Abschiebungen und freiwillige Ausreisen im Jahr 2025 – Fortgesetzte Defizite bei der Durchsetzung der Ausreisepflicht V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Mitte des Jahres 2025 waren im Ausländerzentralregister 949 086 Ausländer mit einem abgelehnten Asylantrag erfasst. Dies schließt auch die Personen ein, die zunächst nach Ablehnung des Antrages ausreisepflichtig waren, heute aber mehrheitlich über einen Aufenthaltstitel verfügen (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 16 auf Bundestagsdrucksache 21/1532). Nach Ansicht der Fragesteller drücken sich in dieser Zahl jahrzehntelange und bis heute andauernde Versäumnisse bei der Rückführung ausreisepflichtiger Ausländer aus. Aktuell haben sich zur Mitte des Jahres 2025 226 506 vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer in Deutschland aufgehalten, von denen 184 988 geduldet waren. Die Zahl der Ausreisepflichtigen ist damit im ersten Halbjahr 2025 um 5 698 Personen gestiegen (vgl. Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 10 bzw. 12 auf den Bundestagsdrucksachen 20/15103 bzw. 21/1532). Abgeschoben wurden im ersten Halbjahr 2025 11 807 Personen (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 21/1532). Bezogen auf ihre Gesamtzahl zu Jahresbeginn wurden damit lediglich ca. 5 Prozent der Ausreisepflichtigen zwangsweise zurückgeführt. Es zeichnet sich damit ab, dass Deutschland mit seiner Abschiebungsrate deutlich hinter dem Durchschnitt in der EU zurückbleibt, welcher nach dem dritten Quartal des Jahres 2025 bei 27 Prozent lag (www.welt.de/politik/ausland/article69578139a42fa1 87f142c859/migrationspolitik-hoechste-abschiebungsrate-seit-2019-eu-kommi ssar-verbucht-erfolg.html). Nach wie vor scheitern weitaus mehr Abschiebungen, als dass sie gelingen: Im ersten Halbjahr 2025 standen den 11 807 erfolgreichen Abschiebungen 16 918 gescheiterte Abschiebeversuche gegenüber (vgl. Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 18a und 18b auf Bundestagsdrucksache 21/1532). Überdies wurden im selben Zeitraum wieder tausende Ausreisepflichtige legalisiert: So erhielten 5 812 Ausreisepflichtige eine Aufenthaltserlaubnis gemäß den §§ 25a und 25b des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) und weitere 2 525 Ausreisepflichtige eine Aufenthaltserlaubnis gemäß § 104c Absatz 1 AufenthG (vgl. Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 15 und 15c auf Bundestagsdrucksache 21/1532). Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 26. Februar 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Die Zahl der Abschiebungen hält schließlich nicht einmal ansatzweise Schritt mit der Zahl der im Jahr 2025 bis einschließlich November abgelehnten Antragsteller auf Asyl, die sich bei 288 320 Entscheidungen und einer Ablehnungsquote von 72,80 Prozent auf 209 824 Personen beläuft (vgl. Monatsbericht des Bundesamts für Flüchtlinge und Migration [BAMF] „Aktuelle Zahlen, Ausgabe November 2025“, S. 11), woraus sich spätestens nach Ablehnung hiergegen gerichteter Rechtsbehelfe im Regelfall eine Ausreisepflicht des Asylbewerbers ergibt. Unverändert bilden die Hindernisse bei Überstellungen von Deutschland in den zuständigen Mitgliedstaat nach der Dublin-III-Verordnung (Dublin-III- VO; Verordnung (EU) Nummer 604/2013) eine wichtige Ursache für die Probleme beim Vollzug der Ausreisepflicht. Infolge unterbliebener Überstellungen in den zuständigen Mitgliedstaat bis Fristablauf gingen allein im Jahr 2024 über 40 000 und im ersten Halbjahr 2025 noch einmal 18 145 Asylverfahren auf Deutschland über, für welche es ursprünglich gar nicht zuständig war (vgl. jeweils Antwort der Bundesregierung zu Frage 33 auf den Bundestagsdrucksachen 20/15103 und 21/1532). Im laufenden Jahr 2025 gelangen bis einschließlich November erst 5 112 Überstellungen, obwohl andere Mitgliedstaaten bereits in 22 245 Fällen einer solchen zugestimmt haben (BAMF, „Aktuelle Zahlen, Ausgabe November 2025“, S. 10). Die Erfolgsquote bei Überstellungen liegt damit unter 25 Prozent. Auch die amtierende Bundesregierung geht von einer Dysfunktionalität des Dublin-Systems aus und begründet u. a. hiermit ihre Anweisung zu Zurückweisungen an der Grenze auch bei Äußerung eines Asylgesuchs (www.dw.com/de/migration-deutschland-ale xander-dobrindt-grenzen-fl%C3 ProzentBCchtlinge-innenpolitik-sicherheit/a- 72562877). Neben internen Organisationsdefiziten, welchen mit einer beim Bund zentralisierten Zuständigkeit für Dublin-Überstellungen begegnet werden soll (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, Randnummern 3041, 3042, www.koalitionsvertrag2025.de/ ), scheitern Überstellungen vornehmlich daran, dass sich mehrere Staaten an der EU-Außengrenze ihrer regelhaften Zuständigkeit für Asylverfahren als Land der Ersteinreise gemäß Artikel 17 Dublin-III-VO seit Jahren europarechtswidrig entziehen. Besonders unkooperativ sind hierbei Italien und Griechenland, wohin im ersten Halbjahr 2025 bei jeweils über 3 500 deutschen Übernahmeersuchen gar keine bzw. nur 20 Überstellungen erfolgten (vgl. Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 39a und 39b auf Bundestagsdrucksache 21/1532). Hinsichtlich beider Staaten hat das Bundesverwaltungsgericht in Grundsatzurteilen entschieden, dass eine Abschiebung von nichtvulnerablen, bereits als schutzberechtigt anerkannten Asylbewerbern dorthin rechtlich zulässig ist (www.bverwg.de/de/pm/ 2024/57 und www.bverwg.de/de/pm/2025/309). Anstatt gegenüber Griechenland und Italien darauf hinzuwirken, dass diese ab sofort wieder rechtskonform Überstellungen zulassen, hat die Bundesregierung deren rechtswidriges Verhalten sogar zum Inhalt einer Abrede des Inhalts gemacht, dass Deutschland bis Mitte 2026 von Überstellungen nach Griechenland und Italien absieht und die Asylverfahren übernimmt, soweit die Asylbewerber dort noch nicht als schutzberechtigt anerkannt wurden (www.welt.de/politik/deutschland/plus 6937e0b017663b2de93107e2/deal-mit-italien-und-griechenland-form-der-soli daritaet-deutschland-uebernimmt-verantwortung-fuer-illegal-weitergereiste-mi granten.html). Im Gegenzug sagen beide Länder lediglich zu, ab Mitte 2026 mit Geltung des neuen Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) wieder Überstellungen zuzulassen, wozu sie aber ohnehin nach EU-Recht verpflichtet sind. Nach Einschätzung der Fragesteller belohnt die Bundesregierung mit dem jetzt formal verabredeten weiteren Verzicht auf Überstellungen das jahrelange rechtswidrige und zulasten Deutschlands gehende Verhalten der beiden Länder auch noch. Zudem riskiert die Bundesregierung als Folge des öffentlichen Bekanntwerdens der Abrede, dass sich Asylbewerber im Laufe des nächsten halben Jahres in größerer Zahl gezielt auf den Weg nach Deutschland machen, um von der Abrede zu profitieren. Einem weiteren Haupthindernis für Rückführungen, der mangelnden Kooperation vieler Herkunftsstaaten bei der Rücknahme ihrer Staatsbürger, will die neue Bundesregierung mit einem kohärenten Ansatz begegnen, der Visavergabe, Entwicklungszusammenarbeit sowie Wirtschafts- und Handelsbeziehungen als Instrumente nutzt (Koalitionsvertrag, Randnummer 3026 ff.). Bislang wurde von dem „Visahebel“ gemäß Artikel 25a des Visakodex nur gegenüber zwei Staaten – Gambia und Äthiopien – Gebrauch gemacht (vgl. www.consili um.europa.eu/de/press/press-releases/2021/10/07/council-adopts-visa-measure s-against-the-gambia/ und Antwort zu Frage 45 auf Bundestagsdrucksache 21/1532). Ein neuer Ansatz zum Umgang mit Ausreisepflichtigen aus unkooperativen Herkunftsstaaten könne deren Überführung in aufnahmebereite sichere Drittstaaten sein. Insoweit hat man sich kürzlich auf EU-Ebene auf erweiterte Möglichkeiten verständigt (www.tagesschau.de/ausland/europa/eu-asylrecht-1 00.html). Auch eine aus Sicht der Fragesteller praxisfremde und einseitig an den Interessen der Ausreisepflichtigen orientierte Rechtsprechung internationaler und deutscher Gerichte bildet ein Hindernis für Abschiebungen. Mit Blick auf die Auslegung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) haben deshalb 27 der 46 Staaten des Europarates, darunter eine Mehrheit der EU- Mitgliedstaaten, eine Neubewertung der bei Abschiebungen greifenden Abwägungskriterien mit dem Ziel, weitergehend als bislang Straftäter abschieben zu können, gefordert. Deutschland hat sich der Initiative nicht angeschlossen (www.puls24.at/news/politik/27-europaratsstaaten-fordern-kurswechsel-bei-m igration/454851). Eine weitere Erschwernis bedeutet zudem die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom November 2025, wonach verschlossene Räume von Abzuschiebenden nur noch mit einem richterlichen Durchsuchungsbeschluss betreten werden dürfen. Die Berliner Gewerkschaft der Polizei sieht als Konsequenz des Urteils, dass sich Ausreisepflichtige den Maßnahmen relativ leicht entziehen können (www.morgenpost.de/berlin/article410 710463/abschieben-wird-schwieriger-was-berlins-politik-von-der-justiz-erwar tet.html). Die von der seit Mai 2025 amtierenden Bundesregierung ausgerufene Migrationswende bleibt ausweislich von Umfragen weit hinter den Vorstellungen der Mehrheit der Bevölkerung zurück: Danach wollen 53 Prozent einen Aufnahmestopp, verbunden mit der Rückkehr einer größeren Zahl von Migranten in ihre Heimat (www.welt.de/politik/deutschland/plus693f4e04f679420e000b4e ba/migration-deutsche-halten-zuwanderung-insgesamt-fuer-zu-hoch-auch-lega le-einwanderung.html). Eine Mehrheit der Bürger will also eine Minuszuwanderung von Drittstaatenangehörigen, die sich nach Auffassung der Fragesteller nur mit einer signifikanten Steigerung sowohl der freiwilligen Ausreisen als auch der Abschiebungen erreichen lassen wird.  1. Wie viele Ausländer sind im Jahr 2025 bundesweit abgeschoben worden (bitte monatsweise aufschlüsseln)? Die statistischen Daten können der nachfolgenden Übersicht entnommen werden. 2025 Anzahl Personen Januar 1.733 Februar 2.142 März 2.278 April 1.985 Mai 1.996 Juni 1.676 Juli 2.029 August 1.768 2025 Anzahl Personen September 2.043 Oktober 1.887 November 1.773 Dezember 1.477 Gesamt 22.787 Quelle: Polizeiliche Eingangsstatistik der Bundespolizei  2. Wie verteilen sich die Abschiebungen im Jahr 2025 auf die einzelnen Bundesländer und die Bundespolizei? Die statistischen Daten sind in der nachfolgenden Übersicht aufgeführt. 2025 Anzahl Personen Baden-Württemberg 3.368 Bayern 3.649 Berlin 1.673 Brandenburg 191 Bremen 109 Hamburg 824 Hessen 1.891 Mecklenburg-Vorpommern 321 Niedersachsen 1.262 Nordrhein-Westfalen 4.784 Rheinland-Pfalz 1.124 Saarland 286 Sachsen 927 Sachsen-Anhalt 577 Schleswig-Holstein 724 Thüringen 464 Bundespolizei 613 Gesamt 22.787 Quelle: Polizeiliche Eingangsstatistik der Bundespolizei  3. Wie viele der abgeschobenen Ausländer sind 2025 in ihre Herkunftsländer und wie viele im Rahmen einer Rücküberstellung gemäß Dublin-III- VO in andere Dublin-Staaten überführt worden? Im Rahmen einer Rücküberstellung gemäß Dublin-III-Verordnung wurden ausweislich der Daten des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) im Jahr 2025 insgesamt 5.377 Personen in andere Dublin-Staaten überführt. In das jeweilige Herkunftsland wurden – ausweislich Daten der Bundespolizei – 15.254 Personen im Jahr 2025 abgeschoben.  4. Wie verteilen sich die abgeschobenen Ausländer 2025 nach Nationalitäten? Die statistischen Daten können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. 2025 Staatsangehörigkeit Anzahl Personen Afghanistan 1.532 Ägypten 192 Albanien 801 Algerien 982 Angola 45 Äquatorialguinea 2 Argentinien 1 Armenien 246 Aserbaidschan 374 Äthiopien 97 Bangladesch 43 Belarus 26 Belgien 5 Benin 26 Bosnien und Herzegowina 204 Brasilien 23 Bulgarien 176 Burkina Faso 33 Burundi 10 Chile 21 China 166 Costa Rica 1 Côte d'Ivoire 53 Dänemark 1 Dominikanische Republik 8 Dschibuti 9 Ecuador 4 El Salvador 8 Eritrea 45 Estland 5 Frankreich 23 Gabun 1 Gambia 290 Georgien 1.696 Ghana 138 Griechenland 19 2025 Staatsangehörigkeit Anzahl Personen Vereinigtes Königreich 13 Guinea 393 Guinea-Bissau 11 Honduras 4 Indien 266 Indonesien 3 Irak 1.007 Iran 178 Irland 2 Israel 2 Italien 58 Jamaika 5 Japan 1 Jemen 31 Jordanien 58 Kambodscha 7 Kamerun 87 Kanada 1 Kasachstan 38 Kenia 19 Kirgisistan 11 Kolumbien 125 Kongo, Demokratische Republik 38 Kongo 3 Korea, Republik 1 Kosovo 608 Kroatien 36 Kuba 6 Kuwait 8 Lettland 52 Libanon 65 Liberia 11 Libyen 71 Litauen 59 Luxemburg 2 Malawi 1 Malaysia 6 Mali 27 Marokko 968 Mauretanien 16 2025 Staatsangehörigkeit Anzahl Personen Mauritius 2 Mexiko 6 Moldau 813 Mongolei 45 Montenegro 76 Mosambik 8 Myanmar 10 Namibia 4 Nepal 8 Nicaragua 3 Niederlande 29 Niger 19 Nigeria 516 Nordmazedonien 742 Norwegen 3 Österreich 6 Pakistan 246 Palästinensische Gebiete* 14 Paraguay 2 Peru 14 Philippinen 7 Polen 374 Portugal 13 Ruanda 15 Rumänien 333 Russische Föderation 448 Sambia 1 São Tomé und Príncipe 1 Saudi-Arabien 4 Schweden 6 Schweiz 7 Senegal 44 Serbien 874 Sierra Leone 35 Simbabwe 15 Slowakei 34 Slowenien 3 Somalia 329 Spanien 18 Sri Lanka 65 2025 Staatsangehörigkeit Anzahl Personen staatenlos 11 Südafrika 4 Sudan 46 Südsudan 6 Syrien 1.705 Tadschikistan 157 Tansania 25 Thailand 22 Timor-Leste 3 Togo 31 Tschad 3 Tschechien 43 Tunesien 567 Türkei 2.798 Turkmenistan 11 Uganda 18 Ukraine 79 Ungarn 41 ungeklärt 211 Uruguay 1 Usbekistan 30 Venezuela 51 Vereinigte Staaten 12 Vietnam 115 Zypern 1 Gesamt 22.787 *nicht als Staat anerkannt  5. Wie viele der abgeschobenen Ausländer sind nach Kenntnis der Bundesregierung 2025 per Charterflug abgeschoben worden, wie viele Charterflüge zwecks Abschiebung sind im Jahr 2025 nach Kenntnis der Bundesregierung von Deutschland aus durchgeführt worden, und welche waren die Zielländer dieser Charterflüge? Die nachfolgenden Übersichten bilden die statistischen Daten ab. Abschiebungen 2025 Anzahl Charter Anzahl Personen Charter 240 7.411 Zielland Anzahl Personen Afghanistan 81 Albanien 585 Armenien 118 Aserbaidschan 181 Äthiopien 33 Bosnien und Herzegowina 117 Bulgarien 149 Côte d'Ivoire 4 Gambia 150 Georgien 1.444 Ghana 72 Griechenland 65 Guinea 103 Irak 684 Jemen 3 Kamerun 3 Kolumbien 8 Kongo, Demokratische Republik 3 Kongo 1 Kosovo 557 Kroatien 254 Moldau 628 Montenegro 13 Nigeria 295 Nordmazedonien 692 Pakistan 104 Rumänien 82 Senegal 15 Serbien 760 Sierra Leone 1 Somalia 15 Spanien 79 Tadschikistan 13 Tunesien 94 Türkei 5  6. Wie lange haben sich die Ausländer durchschnittlich im Bundesgebiet aufgehalten, bevor sie abgeschoben wurden? Personen, die im Jahr 2025 abgeschoben wurden, haben sich vor der Abschiebung durchschnittlich rund zwei Jahre und fünf Monate in Deutschland aufgehalten.  7. Wie viele der abgeschobenen Ausländer 2025 waren abgelehnte Asylbewerber, und wie viele waren aus anderen Gründen ausreisepflichtig? Belastbare Daten im Sinne der Fragestellung liegen nicht vor. Angaben zu den Gründen einer Abschiebung werden statistisch nicht erfasst. Zuständig für aufenthaltsbeendende Maßnahmen sind zudem die Länder. Auskunftsersuchen zum Aufenthaltsstatus in Zusammenhang mit einer konkreten Abschiebung sind an die Länder zu richten.  8. Wie viele ausreisepflichtige Ausländer sind im Jahr 2025 freiwillig (unter Vorlage einer Grenzübertrittsbescheinigung) ausgereist? Nach Kenntnis der Bundesregierung sind im Jahr 2025 36.177 Personen erfasst worden, die freiwillig unter Vorlage einer Grenzübertrittsbescheinigung (GÜB) ausgereist sind.  9. Welche sind die zehn Nationalitäten, die im Jahr 2025 am häufigsten freiwillig ausreisten (bitte jeweils die absolute Zahl der freiwilligen Ausreisen mit anführen)? Die Aufschlüsselung nach den zehn häufigsten Staatsangehörigkeiten, die im Jahr 2025 unter Vorlage einer GÜB freiwillig ausreisten, kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Staatsangehörigkeiten Anzahl freiwillig ausgereister Personen mit GÜB türkisch 8.324 syrisch 4.408 albanisch 1.825 russisch 1.748 georgisch 1.725 mazedonisch 1.273 irakisch 1.233 kosovarisch 1.125 vietnamesisch 960 kolumbianisch 894 Quelle: Polizeiliche Eingangsstatistik der BPOL 10. Wie viele ausreisepflichtige Personen und wie viele weitere Personen aus Drittstaaten haben in Verbindung mit ihrer freiwilligen Ausreise im Jahr 2025 Fördermittel zur Rückkehrförderung bzw. Integration vor Ort aus Programmen des Bundes oder nach Kenntnis der Bundesregierung aus Programmen der Länder erhalten? 11. Welchen Aufenthaltsstatus hatten die im Zuge einer Rückkehrförderung 2025 freiwillig Ausgereisten? Die Fragen 10 und 11 werden zusammen beantwortet. Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 17 und 18 der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/4103 verwiesen. Zu den einzelnen Programmen zur Förderung der Reintegration liegen der Bundesregierung nachfolgende Daten vor. Eine statistische Differenzierung nach Aufenthaltsstatus wird bei den einzelnen Programmen nicht erfasst. Rückkehrvorbereitende Maßnahmen (RkVM) Bei den Teilnehmenden der rückkehrvorbereitenden Maßnahme Start Hope@Home wird keine Differenzierung nach Aufenthaltsstatus vorgenommen. Teilnahmeberechtigt an der Maßnahme sind ausreisepflichtige und nicht ausreisepflichtige Drittstaatsangehörige. Im Jahr 2025 haben 324 Personen an der Maßnahme in Deutschland teilgenommen. (Quelle: Social Impact gGmbH). StarthilfePlus Das Programm richtet sich ausschließlich an freiwillig Rückkehrende. Voraussetzung ist u. a. eine REAG/GARP-Förderung (Reintegration and Emigration Programme for Asylum-Seekers in Germany/Government Assisted Repatriation Programme). Bis zum 31. Dezember 2025 wurden 8.861 Personen über das Programm unterstützt. (Quelle: IOM, Stand: 31. Dezember 2025, vorläufige Zahlen). URA Kosovo Förderungen URA Kosovo 01.01.2025 bis 31.12.2025 Personenkreis Anzahl Freiwillige Ausreisen 482 Quelle: Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit, Stand: 31. Dezember 2025, vorläufige Zahlen, Förderungen beinhalten Beratungsleistungen und finanzielle Hilfen. Brückenkomponente Albanien Förderungen Brückenkomponente Albanien 01.01.2025 bis 31.12.2025 Personenkreis Anzahl Freiwillige Ausreisen 372 Quelle: Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit, Stand: 31. Dezember 2025, vorläufige Zahlen, Förderungen beinhalten Beratungsleistungen und finanzielle Hilfen. European Reintegration Programme (EURP) Anträge EURP 01.01.2025 bis 31.12.2025 Personenkreis Anzahl Bewilligte Anträge Freiwillige Ausreisen* 4.921 Quelle: BAMF, Stand: 31. Dezember 2025, vorläufige Zahlen. Zentren für Migration und Entwicklung (Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung [BMZ]): Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 9 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/1532 verwiesen. Die nächste Berichterstattung für den Zeitraum Juni 2025 bis Mai 2026 erfolgt im Sommer 2026. 12. Wie lange war die durchschnittliche Bearbeitungsdauer eines Antrages auf Rückkehrförderung im Rahmen eines Bundesprogrammes im Jahr 2025 im Vergleich zum Vorjahr? Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer eines REAG/GARP-Antrags lag im Jahr 2025 bei ungefähr 50 Kalendertagen. Im Jahr 2024 lag die durchschnittliche Bearbeitungsdauer eines REAG/GARP-Antrags bei 57 Kalendertagen. 13. Wie viele vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer haben sich zum 31. Dezember 2025 in Deutschland aufgehalten, wie viele davon sind geduldet, und bei wie vielen davon ist im Ausländerzentralregister (AZR) ein abgelehnter Asylantrag gespeichert? Ausweislich des Ausländerzentralregister (AZR) haben sich zum Stichtag 31. Dezember 2025 232.067 vollziehbar ausreisepflichtige Personen in Deutschland aufgehalten. Darunter waren 158.053 Personen, bei denen im AZR ein abgelehnter Asylantrag gespeichert war. 190.974 der Ausreisepflichtigen waren geduldet. Es ist darauf hinzuweisen, dass die im AZR gespeicherte Asylablehnung nicht ursächlich für die bestehende Ausreisepflicht sein muss, da diese grundsätzlich gespeichert wird, bis die Voraussetzungen für ihre Löschung gegeben sind (vgl. § 36 des Gesetzes über das Ausländerzentralregister – AZRG), und damit ggf. längere Zeit zurückliegen kann. 14. Welche sind die 15 häufigsten Nationalitäten der 2025 vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländer (bitte die absolute Zahl und den Prozentsatz, welcher auf die jeweilige Nationalität entfällt, angeben)? Die Angaben zu den in Deutschland aufhältigen (vollziehbar) Ausreisepflichtigen zum Stichtag 31. Dezember 2025 können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Staatsangehörigkeit Ausreisepflichtige Anteil in Prozent Gesamt 232.067 100,00 darunter: Türkei 24.355 10,49 Irak 20.851 8,98 Afghanistan 12.473 5,37 Russische Föderation 11.723 5,05 Syrien 10.283 4,43 Nigeria 9.643 4,16 Serbien 8.036 3,46 Iran 7.353 3,17 Georgien 6.010 2,59 Ungeklärt 5.686 2,45 Guinea 5.018 2,16 Ukraine 4.664 2,01 Nordmazedonien 4.568 1,97 Libanon 4.429 1,91 Albanien 4.258 1,83 15. Wie lange halten sich die derzeit vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländer jeweils bereits in Deutschland auf (bitte die Aufenthaltsdauer nach 0 bis 2 Jahre; 2 bis 4 Jahre; 4 bis 6 Jahre und mehr als 6 Jahre aufschlüsseln)? Die Angaben können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Ausreisepflichtige 232.067 Insgesamt (Aufenthalt seit letzter Einreise) Aufenthaltsdauer sechs Jahre und mehr 80.177 Aufenthalt ab vier bis unter sechs Jahre 30.663 Aufenthalt ab zwei bis unter vier Jahre 67.144 Aufenthalt unter zwei Jahre 54.054 Aufenthaltsdauer unbekannt 29 16. Wie viele Personen haben bislang einen Aufenthaltstitel nach dem sog. Chancen-Aufenthaltsrecht (§ 104c Absatz 1 AufenthG) erhalten, und wie viele davon haben den Aufenthaltstitel im zweiten Halbjahr 2025 erhalten? Zum Stichtag 31. Dezember 2025 waren im AZR 65.884 Personen erfasst, denen bislang eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104c Absatz 1 des Gesetzes über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (AufenthG) erteilt worden ist. Von diesen haben 1.750 die Aufenthaltserlaubnis im zweiten Halbjahr 2025 erhalten. a) In wie vielen Fällen ist bislang über die Stichtagsregelung ein Übergang auf eine Aufenthaltserlaubnis gemäß § 25a oder § 25b AufenthG (vgl. § 104c Absatz 3 Satz 4 AufenthG) erfolgt, und wie viele Fälle davon entfallen auf das zweite Halbjahr 2025? Zum Stichtag 31. Dezember 2025 waren im AZR 28.141 Personen erfasst, denen eine Aufenthaltserlaubnis gemäß § 25a oder § 25b AufenthG erteilt wurde, nachdem sie eine gültige Aufenthaltserlaubnis nach § 104c AufenthG besaßen. Auf das zweite Halbjahr 2025 entfallen davon 5.745 Personen. b) In wie vielen Fällen ist bislang nach Ablauf der Frist des § 104c Absatz 3 Satz 3 AufenthG wieder ein Rückfall in den Status der Duldung erfolgt, und wie viele Fälle davon entfallen auf das Jahr 2025? Zum 31. Dezember 2025 waren im AZR 9.874 Personen erfasst, denen nach einer Aufenthaltserlaubnis nach § 104c AufenthG eine Duldung erteilt wurde. 6.503 davon entfallen auf das Jahr 2025. c) An wie viele Personen wurden seit Inkrafttreten der Neufassung der Regelungen im Chancen-Aufenthaltsgesetz Aufenthaltserlaubnisse direkt gemäß § 25a bzw. § 25b AufenthG, also ohne den Zwischenschritt über § 104c AufenthG, erteilt, und wie viele Fälle davon entfallen auf das Jahr 2025? Im AZR waren zum Stichtag 31. Dezember 2025 90.123 Personen erfasst, denen seit 31. Dezember 2022 eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25a bzw. § 25b AufenthG erteilt wurde, ohne dass ihnen jemals zuvor eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104c AufenthG erteilt worden war. Auf das Jahr 2025 entfallen davon 10.382 Personen. 17. Wie viele ehemals oder aktuell abgelehnte Asylbewerber haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung zum 31. Dezember 2025 in Deutschland aufgehalten? Zum Stichtag 31. Dezember 2025 waren 1.020.715 Personen mit einem abgelehnten Asylantrag erfasst. Es ist darauf hinzuweisen, dass die Speicherung eines abgelehnten Asylantrags im AZR nicht bedeutet, dass die betroffenen Personen ausreisepflichtig sind. Der weit überwiegende Teil der Betroffenen hat inzwischen ein befristetes oder unbefristetes Aufenthaltsrecht erworben. 18. Wie viele Ausländer hatten Ende Dezember 2025 den Status einer Duldung mit ungeklärter Identität gemäß § 60b AufenthG, und welche sind die zehn häufigsten Nationalitäten in dieser Gruppe (bitte jeweils die absolute Zahl und den prozentualen Anteil angeben)? Zum Stichtag 31. Dezember 2025 waren im AZR 17.528 Personen mit einer Duldung für Personen mit ungeklärter Identität nach § 60b Absatz 1 AufenthG aufhältig. Die weiteren Angaben können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Anzahl Personen mit ungeklärter Identität gemäß § 60b AufenthG Anteil in Prozent Gesamt 17.528 100,00 darunter: Indien 1.489 8,49 Türkei 1.396 7,96 Ungeklärt 1.066 6,08 Irak 877 5,00 Iran 866 4,94 Nigeria 845 4,82 Libanon 720 4,11 Guinea 697 3,98 Russische Föderation 655 3,74 Pakistan 629 3,59 19. Wie viele geplante Abschiebungen sind im Jahr 2025 a) vor und b) nach Übergabe an die Bundespolizei gescheitert, wie verteilen sich die gescheiterten Abschiebungen auf die Bundesländer, und welche Gründe für das Scheitern der Abschiebungen wurden statistisch erfasst? Im Jahr 2025 scheiterten a) 32.855 Abschiebungen vor und b) 1.152 Abschiebungen nach (441 während) der Übergabe an die Bundespolizei. Die statistischen Daten zu gescheiterten Abschiebungen nach Ländern sowie zu den Gründen des Scheiterns sind den nachfolgenden Übersichten zu entnehmen: Veranlasser gescheiterter Abschiebungen Anzahl Personen 2025 34.448 Baden-Württemberg 4.583 Bayern 4.354 Berlin 9.750 Brandenburg 314 Bremen 156 Hamburg 703 Hessen 1.266 Mecklenburg-Vorpommern 400 Niedersachsen 2.188 Nordrhein-Westfalen 5.294 Rheinland-Pfalz 1.055 Saarland 102 Sachsen 1.446 Sachsen-Anhalt 792 Schleswig-Holstein 1.183 Thüringen 666 Bundespolizei 196 Gesamt 34.448 Gründe des Scheiterns von Abschiebungen Anzahl Personen Ablehnung der Übernahme seitens BPOL 89 aktiver Widerstand 87 aus medizinischen Gründen 134 Beförderungsverweigerung Luftverkehrsgesellschaft/Luftfahrzeugführer/ Reederei/Schiffskapitän 514 den Flug/die Schiffspassage betreffende Gründe 103 fehlende Durchbeförderungsbewilligung 4 fehlender Rückführungsplatz 15 fehlendes Begleitpersonal 32 fehlendes/ungültiges Heimreisedokument 20 Flucht, Fluchtversuch 35 nicht erfolgte Zuführung (einschl. Absage am Tag der Maßnahme) 21.341 passiver Widerstand 222 Rechtsmittel 86 Scheitern während Transitaufenthalt 10 Selbstverletzung bzw. Versuch, Suizid bzw. Suizidversuch 19 sonstige Gründe (Ausnahme) 449 Stornierung des Ersuchens (bis spätestens am Vortag der Maßnahme) 11.184 Übernahmeverweigerung seitens staatl. Begleitpersonal 2 Übernahmeverweigerung im Zielstaat 95 verspätete Zuführung 7 Gesamt 34.448 20. Welche der im Koalitionsvortrag zwischen CDU, CSU und SPD vorgesehenen und welche sonstigen Maßnahmen hat die neue Bundesregierung im zweiten Halbjahr 2025 ergriffen, um die Zahl der Abschiebungen zu erhöhen, ihre Durchführung zu beschleunigen und Abschiebehindernisse abzubauen? Für Maßnahmen der Aufenthaltsbeendigung, und damit auch für Ausweisungen und Rückführungen, sind nach dem Grundsatz der föderalen Aufgabenteilung grundsätzlich die Länder in eigener Zuständigkeit verantwortlich. Gleichwohl haben die die Bundesregierung tragenden Parteien in ihrem Koalitionsvertrag eine Rückführungsoffensive vereinbart, um die Ausreisepflicht noch konsequenter umzusetzen. Für die priorisierte Rückführung von ausländischen Personen mit Bezug zum islamistischen Terrorismus, Straftätern sowie Ausländern, die eine erhebliche Gefährdung für die öffentliche Sicherheit darstellen, unterstützen das Bundesministerium des Innern und das Auswärtige Amt in den entsprechenden Bund-/ Länderkooperationsplattformen die Länder bei der Rückführung solcher Einzelfälle. Hier kann insbesondere auf die bestehenden Strukturen im Gemeinsamen Terrorismus- und Abwehrzentrum (GTAZ) und im Zentrum zur Unterstützung der Rückführung (ZUR) aufgebaut werden. Die Bundesregierung hat im Rahmen technischer Gespräche mit der afghanischen De-facto-Regierung die Voraussetzungen für regelmäßige Abschiebungen auf Linien- und Charterflügen nach Afghanistan geschaffen, wobei zunächst mit Straftätern begonnen wurde. Zuvor konnte die Bundesregierung die Länder bereits bei der Abschiebung von 81 afghanischen Staatsangehörigen nach Afghanistan unterstützen, die in Deutschland strafrechtlich in Erscheinung getreten sind. Die Bundesregierung hat ebenfalls die Voraussetzungen für Rückführungen nach Syrien geschaffen, wobei auch hier zunächst mit Straftätern begonnen wurde. 21. In welcher Form beabsichtigt die Bundesregierung, das auf EU-Ebene vereinbarte erweiterte Konzept der sicheren Drittstaaten (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) zu nutzen, und sollen a) Asylbewerber aus bei Rückführungen unkooperativen Herkunftsstaaten, nachdem sie ihr Asylverfahren in Deutschland mit für sie negativem Ausgang durchlaufen haben, künftig in aufnahmebereite Drittstaaten abgeschoben werden, oder sollen b) auch bereits die Asylverfahren in einem sicheren Drittstaat durchgeführt werden, wo die tatsächlich schutzbedürftigen Asylbewerber dann auch Aufnahme finden (wie beim Ruanda-Modell des Vereinigten Königreichs)? Auf EU-Ebene haben sich die Europäische Kommission, der Rat und das Europäische Parlaments im Dezember 2025 im sogenannten Trilog politisch auf Änderungen am Konzept des sicheren Drittstaats nach der ab 12. Juni 2026 als Teil des neuen Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) anwendbaren Verordnung (EU) 2024/1348 geeinigt. Die Bundesregierung unterstützt diese Änderungen. Ihre formelle Annahme durch die EU-Institutionen vorausgesetzt erleichtern diese Änderungen die praktische Umsetzbarkeit des Konzepts. Das Konzept des sicheren Drittstaats ist ein möglicher Baustein der Asyl- und Migrationspolitik der Bundesregierung. Voraussetzung für die Anwendung des Konzepts ist, dass ein geeigneter und kooperationsbereiter Drittstaat gefunden wird, der die weiterhin hohen rechtlichen Anforderungen erfüllt. Konstellationen im Sinne von Frage 21a, in denen das Asylverfahren bereits abgeschlossen ist, unterfallen nicht dem Konzept des sicheren Drittstaates. 22. Weshalb hat sich die Bundesregierung der Initiative der 27 Staaten des Europarates zur Neuausrichtung der Auslegung der EMRK nicht angeschlossen, und wie positioniert sich die Bundesregierung zu dem Anliegen der Initiative (vgl. jeweils Vorbemerkung der Fragesteller)? Die Unabhängigkeit von Gerichten, auch des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), ist aus Sicht der Bundesregierung ein elementarer Baustein eines Rechtsstaats. Die Bundesregierung äußert sich generell nicht zur Rechtsprechung von Gerichten, um jeden Anschein einer politischen Einflussnahme zu vermeiden. Der in der Fragestellung angesprochenen Erklärung der 27 Staaten hat sich die Bundesregierung daher schon aus grundsätzlichen Überlegungen nicht angeschlossen. In der Sache benennt die Erklärung auch aus Sicht der Bundesregierung wichtige Aspekte. Die Bundesregierung begrüßt daher den Diskussionsprozess über die Auslegung der EMRK im Bereich Migration innerhalb des Europarats. 23. Wie viele Plätze für Abschiebehaft und Ausreisegewahrsam gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit bundesweit, und wie verteilen sich diese auf die Bundesländer? Nach Kenntnis der Bundesregierung verfügen die Länder derzeit im planerischen Maximum über etwa 810 Plätze für Abschiebehaft und Ausreisegewahrsam (Stand: 20. Januar 2026). Die Verteilung auf die Länder ist wie folgt. Land Gesamtanzahl Berlin 10 Brandenburg 20 Baden-Württemberg 51 Bayern (Eichstädt) 90 Bayern (Hof) 150 Bayern (München) 20 Bremen 16 Hessen 80 Niedersachsen 48 Nordrhein-Westfalen 175 Rheinland-Pfalz 40 Sachsen 58 Schleswig-Holstein 42 Thüringen 10 Mecklenburg-Vorpommern 0 Sachsen-Anhalt 0 Saarland 0 Gesamt 810 24. Wie viele Personenbegleiter Luft stehen derzeit bei der Bundespolizei für Abschiebungen zur Verfügung, und erachtet die Bundesregierung es für nötig, deren Zahl zu erhöhen, um künftig die Zahl der Abschiebungen zu steigern? Mit Stand 31. Dezember 2025 betrug die Anzahl einsatzbereiter Personenbegleiter Luft (PBL) 2.021. Aus Sicht der Bundesregierung besteht derzeit keine Notwendigkeit zur Erhöhung der Anzahl der PBL. 25. Haben die „andauernden Gespräche“ (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 25 auf Bundestagsdrucksache 21/1532) über die Einrichtung vom Bund betriebener Ausreisezentren inzwischen zu Ergebnissen geführt? Die Prüfung der Bundesregierung und die Gespräche mit den Ländern dauern aufgrund des komplexen verfassungsrechtlichen Hintergrundes weiterhin an. 26. In wie vielen Fällen wurde beim Gemeinsamen Zentrum zur Unterstützung der Rückkehr (ZUR) im Jahr 2025 seitens eines Bundeslandes oder der Bundespolizei die Vermittlung eines Platzes für Abschiebehaft oder Ausreisegewahrsam angefragt, und in wie vielen Fällen konnte ein solcher vermittelt werden? Im Jahr 2025 wurden beim Gemeinsamen Zentrum zur Unterstützung der Rückkehr (ZUR) seitens eines Landes oder der Bundespolizei insgesamt 1.601 Fälle für die Vermittlung eines Platzes für Abschiebehaft oder Ausreisegewahrsam angefragt und in 231 Fällen konnte ein solcher vermittelt werden. 27. Für wie viele Ausländer war im Jahr 2025 im AZR eine Ausschreibung zur Aufenthaltsermittlung oder zur Festnahme erfasst? Zum Stichtag 31. Dezember 2025 waren im AZR 220.502 Personen registriert, bei denen im Jahr 2025 eine Ausschreibung zur Aufenthaltsermittlung erfasst wurde. Bei 114.807 Personen wurde im Jahr 2025 eine Ausschreibung zur Festnahme erfasst. 28. Wie viel Prozent der abgelehnten Asylbewerber gaben im Jahr 2025 an, über keine Identitätspapiere zu verfügen? Belastbare Angaben liegen ausschließlich für Personen ab 18 Jahren vor. Für etwa 63 Prozent der im Jahr 2025 negativ beschiedenen Asylerstantragstellenden ab 18 Jahren lagen keine Identitätspapiere vor. 29. Wurde im letzten Halbjahr 2025 gegenüber weiteren Herkunftsländern erreicht, dass diese Laissez-Passer-Dokumente akzeptieren, und wenn ja, um welche Länder handelt es sich? Nein. 30. In wie vielen Fällen wurde das BAMF von den Bundesländern im Jahr 2025 um Amtshilfe bei der Beschaffung von Passersatzpapieren gemäß § 75 Nummer 13 AufenthG ersucht, und in wie viel Prozent der Fälle konnten die Ersuchen zu einem positiven Abschluss gebracht werden? Im Jahr 2025 erreichten die Passersatzbeschaffung Bund 9.398 Amtshilfeersuchen. Insgesamt erfolgten 3.697 positive Identifizierungen und 2.876 Passersatzpapiere wurden durch die Länder abgerufen. Zu berücksichtigen ist, dass die beschafften Passersatzpapiere auch aus Amtshilfeersuchen/positiven Identifizierungen aus Vorjahren resultieren können (keine Kohortenbetrachtung), so dass eine prozentuale Darstellung nicht möglich ist. 31. Wie viel Prozent der Asylbewerber, die im Jahr 2025 einen Erstantrag in Deutschland stellten, waren gemäß Eurodac-Verordnung (Eurodac = europäische Datenbank zur Speicherung von Fingerabdrücken) erfasst, und wie hoch war dieser Anteil unter den Asylbewerbern, deren Antrag im zweiten Halbjahr 2025 abgelehnt wurde? Im Jahr 2025 betrug der Anteil der Asylerstantragstellenden ab 14 Jahren, bei denen ein Eurodac-Treffer verzeichnet wurde, rund 43 Prozent. Der entsprechende Anteil von Asylerstantragstellenden ab 14 Jahren mit Eurodac-Treffer, deren Antrag im zweiten Halbjahr 2025 abgelehnt wurde, betrug rund 44 Prozent. 32. In wie vielen Asylverfahren ist im Jahr 2025 die Zuständigkeit auf Deutschland wegen des Versäumens der Überstellungsfrist gemäß Artikel 29 Absatz 2 Dublin-VO übergegangen, und wie viele davon entfallen auf das zweite Halbjahr? Mit Stand vom 31. Dezember 2025 ist die Zuständigkeit für insgesamt 30.778 Personen wegen des Versäumens der Überstellungsfrist auf die Bundesrepublik Deutschland übergegangen. Davon entfallen 12.650 Personen auf das zweite Halbjahr 2025. 33. Welche zentralen Ergebnisse hat die noch unter der Vorgängerregierung eingesetzte Dublin-Task-Force von Bund und Ländern in ihrem im Sommer 2025 finalisierten Bericht festgehalten (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 34 auf Bundestagsdrucksache 21/1532)? 34. Welche der von der Task-Force vorgeschlagenen Maßnahmen wurden bereits umgesetzt, und mit welchem Ergebnis (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Die Fragen 33 und 34 werden zusammen beantwortet. Neben den im Dublin-Task-Force-Bericht niedergelegten Maßnahmen zur notwendigen Verbesserung des Dublin-Systems, hat sich das Bundesministerium des Innern (BMI) auf europäischer Ebene mit Erfolg für eine neue Durchführungsverordnung zur Asyl- und Migrationsmanagement-Verordnung (AMM- DVO) eingesetzt. Diese regelt das praktische Überstellungssystem unter dem neuen GEAS und bildet die normative Grundlage für deutlich effektivere Überstellungen. 35. Wie viele Fälle des sog. Kirchenasyls sind der Bundesregierung mit Stand Ende 2025 bekannt, und wie verteilen sich diese auf die Bundesländer? Im Zeitraum Januar bis Dezember 2025 wurden dem BAMF 1.750 Kirchenasylfälle gemeldet. Die Verteilung der Kirchenasylmeldungen auf die Länder im gleichen Zeitraum kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Land Kirchenasylmeldungen 2025 Nordrhein-Westfalen 633 Hessen 273 Bayern 243 Berlin 122 Niedersachsen 87 Bremen 62 Thüringen 61 Sachsen-Anhalt 50 Rheinland-Pfalz 49 Hamburg 40 Schleswig-Holstein 33 Brandenburg 31 Baden-Württemberg 25 Mecklenburg-Vorpommern 25 Sachsen 11 Saarland 5 Gesamtergebnis 1.750 *Die Zahlen ergehen aus einer im BAMF intern geführten Arbeitsübersicht. 36. In wie vielen Fällen des sog. Kirchenasyls ist im Jahr 2025 die Zuständigkeit infolge des Ablaufs der Überstellungsfrist auf Deutschland übergegangen? Im Jahr 2025 ist die Überstellungsfrist in 2.175 Fällen des sogenannten Kirchenasyls abgelaufen. 37. In wie vielen Fällen des sog. Kirchenasyls hat das BAMF im Jahr 2025 einen Selbsteintritt wegen einer besonderen Härte vollzogen, und in wie vielen Fällen hat es einen solchen abgelehnt? Im Jahr 2025 machte das BAMF in sechs Kirchenasylfällen vom Selbsteintrittsrecht gemäß Artikel 17 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 (Dublin-III- Verordnung) Gebrauch. In 274 Kirchenasylfällen wurde die Ausübung des Selbsteintrittsrechts abgelehnt. 38. Wie viele Übernahmeersuchen, Zustimmungen und tatsächlich erfolgte Dublin-Überstellungen gab es im Jahr 2025 im Verhältnis zu a) Italien, b) Griechenland, c) Kroatien, d) Bulgarien und e) Polen? Die Antwort kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Jahr 2025 Übernahmeersuchen an die Mitgliedstaaten Übernahmeersuchen von Mitgliedstaaten Übernahmeersuchen an MS Zustimmungen erfolgte Überstellungen an MS Übernahmeersuchen an D Zustimmungen erfolgte Überstellungen an Deutschland Gesamt 35.942 23.912 5.377 16.530 10.512 4.865 davon: Italien 6.229 6.633 1 424 307 23 Griechenland 6.518 96 26 1.116 889 806 Kroatien 5.311 4.609 572 239 39 12 Bulgarien 2.227 1.095 220 56 29 22 Polen 952 797 334 108 87 47 39. Auf welcher Rechtsgrundlage beruht die Vereinbarung der Bundesregierung mit Griechenland und Italien, in aus Sicht der Fragesteller rechtswidriger Abweichung von der durch Artikel 17 Dublin-VO vorgegebenen Regelzuständigkeit des Landes der Ersteinreise für Asylverfahren auf Überstellungen dorthin bis Mitte 2026 zu verzichten (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? 40. Weshalb hält es die Bundesregierung für opportun, Länder, die jahrelang zulasten Deutschlands mit der Verweigerung von Dublin-Überstellungen europäisches Recht gebrochen haben, auch noch dadurch entgegenzukommen, dass sie dieses rechtswidrige Verhalten bis Mitte 2026 auf Grundlage einer Abrede mit Deutschland fortsetzen können (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? 41. Für wie viele Asylverfahren von bereits in Deutschland aufhältigen Asylbewerbern geht die Zuständigkeit aufgrund der Abrede mit Griechenland und Italien auf Deutschland über? 42. Mit wie vielen weiteren, also noch nicht in Deutschland aufhältigen Zugängen in das deutsche Asylverfahren als Folge der Abrede rechnet die Bundesregierung bis Mitte 2026? 43. Wie groß ist nach Erkenntnis der Bundesregierung die Zahl der derzeit in Griechenland und Italien aufhältigen Asylbewerber mit offenen Asylverfahren, die nach Deutschland weiterziehen und so auf Grundlage der Abrede in das deutsche Asylverfahren gelangen können? 44. Hat die Abrede mit Griechenland und Italien zur Folge, dass aus diesen Ländern weiterreisende Asylbewerber an der deutschen Landgrenze bei Äußerung eines Asylgesuchs nicht mehr zurückgewiesen werden (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? 45. Wie groß ist nach Erkenntnis der Bundesregierung das Risiko, dass noch in Drittstaaten aufhältige potenzielle Asylbewerber sich nunmehr über Italien oder Griechenland auf den Weg nach Deutschland machen, um auf Grundlage der Abrede in das deutsche Asylverfahren zu gelangen? 46. Weshalb hat die Bundesregierung vor dem Hintergrund des Risikos, dass Asylbewerber nunmehr gezielt aus Italien und Griechenland nach Deutschland weiterziehen oder aus Drittstaaten aufbrechen, um in das hiesige Asylverfahren zu gelangen, nicht sichergestellt, dass die Abrede bis Mitte 2026 geheim bleibt? 47. Welchen Inhalt haben die von Italien und Griechenland im Zuge der Abrede gegenüber Deutschland gemachten Zusagen, und was wurde insbesondere hinsichtlich der Erfassung in Eurodac, der Kooperation bei Überstellungen sowie hinsichtlich der Unterbringung und Versorgung von Asylbewerbern zugesagt? 48. Beinhaltet die Zusage Griechenlands und Italiens, bei Überstellungen ab Mitte 2026 wieder zu kooperieren, dass dort im Verfahren befindliche oder bereits anerkannte Asylbewerber im Einklang mit europäischem Recht versorgt werden, sodass deutsche Gerichte Überstellungen nicht mehr unter Verweis auf die in Italien und Griechenland drohende unmenschliche Behandlung verhindern werden, und schließt dies auch vulnerable Gruppen wie insbesondere Familien mit Kindern mit ein, sodass auch deren Überstellung wieder möglich sein wird? 49. Beinhaltet die Zusage Griechenlands, dass nach Deutschland weitergezogene Asylbewerber, die bereits in Griechenland einen Schutzstatus erhalten haben, ab sofort wieder uneingeschränkt nach Griechenland rücküberstellt werden können? Die Fragen 39 bis 49 werden wegen des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Die Mitgliedstaaten haben sich im Rat am 8. Dezember 2025 auf den Solidaritätspool für das Jahr 2026 verständigt. Auf dieser Grundlage werden erstmals Mitgliedstaaten, die unter Migrationsdruck stehen, durch andere Mitgliedstaaten im Rahmen des neuen Solidaritätsmechanismus entlastet werden. Deutschland wurde von der Kommission als unter der Gefahr von Migrationsdruck stehend eingestuft. Von der Kommission wurde ausdrücklich anerkannt, dass – neben der besonders hohen Zahl an unerlaubten Einreisen im Berichtszeitraum – Deutschland auch aufgrund der sehr hohen Zahl an Asylanträgen in den vergangenen zehn Jahren sowie der Aufnahme der meisten ukrainischen Schutzsuchenden in der EU besonders belastet ist. Vor diesem Hintergrund hat Deutschland mit Griechenland und Italien dahingehende Verständigungen erzielt, dass der deutsche Solidaritätsbeitrag ausschließlich in Form einer Anrechnung mit unserer Belastung aus erfolgter Zuständigkeitsübernahme aus Sekundärmigration der Vergangenheit erfolgen wird. Gleichzeitig wurde vereinbart, dass das Zuständigkeitsbestimmungsverfahren nach der Asyl- und Migrationsmanagement Verordnung – das gegenwärtige Dublin-Verfahren – zwischen Deutschland und Griechenland sowie Deutschland und Italien ab der GEAS-Anwendung wieder vollständig implementiert wird. Dies verdeutlicht das gemeinsame Anliegen, die GEAS-Reform zum Gelingen zu führen, zu der auch ein funktionierendes Überstellungsverfahren ein wichtiger Baustein ist. Die Rückführungen sog. anerkannt Schutzberechtigter aus Griechenland, die seit Frühjahr 2025 wieder aufgenommen wurden, finden davon unbeeinträchtigt weiter statt. 50. Hat die Bundesregierung mit Blick auf die Kooperation bei Überstellungen nach a) Bulgarien, b) Polen und c) Kroatien im Vergleich zum Stand Mitte 2025 konkrete Fortschritte erreicht? Die Antwort kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Erfolgte Überstellungen an den MS (Stand 31.12.2025) Gesamt davon im zweiten Halbjahr 2025 Bulgarien 220 101 Polen 334 102 Kroatien 572 267 51. Wie viele Personen haben im Jahr 2025 in Deutschland Asyl beantragt, denen a) zuvor bereits in Griechenland ein Schutzstatus gewährt worden oder b) bei denen bereits ein Asylverfahren in Griechenland anhängig war? Im Jahr 2025 haben 14.613 Personen, denen bereits in Griechenland ein Schutzstatus zuerkannt wurde, einen Asylerstantrag in der Bundesrepublik Deutschland gestellt. Im Jahr 2025 wurden 13.394 Asylerstantragstellende mit einem Eurodac- Treffer der Kategorie 1 (CAT-1-Treffer) von Griechenland registriert, was auf eine Asylantragsstellung in Griechenland hinweist. 52. Hat die Bundesregierung im Rahmen des freiwilligen europäischen Solidaritätsmechanismus trotz der rechtswidrigen Verweigerung von Überstellungen durch Griechenland, Italien, Bulgarien und Kroatien (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) Asylbewerber oder anerkannte Schutzberechtigte aus diesen Ländern im Jahr 2025 übernommen, und wenn ja, wie viele Personen wurden im Jahr 2025 von dort übernommen? Die Bundesregierung hat im Jahr 2025 im Rahmen des freiwilligen europäischen Solidaritätsmechanismus keine Asylbewerber oder anerkannte Schutzberechtigte aus den Ländern Griechenland, Italien, Bulgarien oder Kroatien aufgenommen. 53. Wie viele Herkunftsstaaten hat die Bundesregierung im Rahmen der jährlichen Abfrage durch die EU-Kommission bei den Mitgliedstaaten zur Qualität der Kooperation bei Rückführungen (vgl. Antwort zu Frage 27 auf Bundestagsdrucksache 20/15103) im Jahr 2025 als unkooperativ gemeldet? Im Rahmen der jährlichen Abfrage durch die EU-Kommission bewerten die Mitgliedstaaten die Qualität der Rückkehrkooperation des jeweils vorangegangenen Jahres. In der Abfrage 2026, in welcher die jeweilige Rückkehrkooperation für das Jahr 2025 bewertet wird, sind 28 Herkunftsstaaten enthalten. Die Anzahl und Auswahl der Herkunftsstaaten erfolgt durch die EU-Kommission anhand bestimmter Kriterien. Die Auswahlkriterien ergeben sich aus Artikel 25a Absatz 2 des Visakodexes (Verordnung (EG) Nr. 810/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über einen Visakodex der Gemeinschaft). Die Auswertung der Rückkehrkooperation erfolgt ebenfalls durch die EU-Kommission. 54. a) Stellt sich die Kooperationsbereitschaft von Äthiopien vor dem Hintergrund des Einsatzes des sog. Visahebels gemäß Artikel 25a Absatz 1 des Visakodex bezüglich Abschiebungen aus Deutschland im Jahr 2025 weiterhin positiv dar (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 45 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/1532)? Die Kooperationsbereitschaft Äthiopiens stellt sich weiterhin positiv dar. b) Wie viele äthiopische Staatsbürger konnten nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2025 aus Deutschland zurückgeführt werden, und wie viele davon in Charterflügen? Im Zeitraum Januar bis Dezember 2025 sind nach Kenntnis der Bundesregierung 72 äthiopische Staatsangehörige abgeschoben wurden. Davon wurden 33 mit Charterflügen in das Heimatland abgeschoben. c) Wie viele vollziehbar ausreisepflichtige Äthiopier haben sich Ende 2025 in Deutschland aufgehalten? Ausweislich des AZR waren zum Stichtag 31. Dezember 2025 insgesamt 1.454 Personen mit äthiopischer Staatsangehörigkeit in Deutschland ausreisepflichtig. 55. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit ihrem Amtsantritt im Rahmen des von ihr angekündigten „kohärenten Ansatzes“ (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) zur Verbesserung der Kooperation der Herkunftsstaaten bei Rückführungen im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit ggf. bereits ergriffen, und was hat die ressortkohärente Abstimmung (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 46 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/1532) insoweit ergeben? Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD stellt ausdrücklich fest, dass zur Durchsetzung einer Ausreisepflicht ein kohärenter Ansatz der Bundesregierung verfolgt werden soll, um mit allen Politikfeldern eine bessere Kooperationsbereitschaft der Herkunftsstaaten zu erreichen, einschließlich der Visa- Vergabe, Entwicklungszusammenarbeit, Wirtschafts- und Handelsbeziehungen. Vor diesem Hintergrund setzt sich die Bundesregierung unter anderem weiterhin für einen effektiven Einsatz des sogenannten Visahebels nach Artikel 25a des Visakodexes in geeigneten Fällen ein. Aufgrund der ausdrücklichen Ausführungen innerhalb der am 29. Januar 2026 veröffentlichten Visum-Strategie der europäischen Kommission werden auch auf europäischer Ebene legislative Überarbeitungen des Artikels 25a des Visakodexes (Verordnung (EG) Nr. 810/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über einen Visakodex der Gemeinschaft) erwartet, die die Effektivität des Einsatzes des Visa-Hebels in geeigneten Fällen weiter erhöhen sollen. Im Bereich der Wirtschafts- und Handelsbeziehungen hat die Europäische Kommission am 22. September 2021 einen Entwurf zur Reform der Verordnung (EU) Nr. 978/2012 über ein Schema allgemeiner Zollpräferenzen (APS- Verordnung) vorgelegt. Darin schlägt sie unter anderem vor, Zollpräferenzen vorübergehend ganz oder teilweise zurücknehmen zu können, wenn schwerwiegende Mängel bei der Rückübernahme eigener Staatsangehöriger festgestellt werden. Derzeit laufen die Trilogverhandlungen. Die Entwicklungszusammenarbeit ist zudem Teil der ressortkohärenten Abstimmung zur Rückkehrkooperation. 56. Wie lange war im Jahr 2025 die durchschnittliche Dauer eines Gerichtsverfahrens gegen die Ablehnung eines Schutzbegehrens, und wie hoch war die Erfolgsquote in Gerichtsverfahren gegen die Ablehnung eines Schutzbegehrens während dieses Zeitraums? Daten aus der Gerichtsstatistik des BAMF liegen derzeit nur für die ersten elf Monate des Jahres 2025 vor. Hierbei handelt es sich nicht um die amtliche Gerichtsstatistik. Diese wird vom Statistischen Bundesamt erstellt. Aufgrund der unterschiedlichen Zählweisen sind diese Statistiken nicht vergleichbar. Im Zeitraum Januar bis November 2025 betrug die durchschnittliche Verfahrensdauer eines Gerichtsverfahrens gegen eine ablehnende Entscheidung 14,7 Monate. Die „Erfolgsquote“ (Zuerkennung eines Schutzstatus durch Gericht im Verhältnis zu allen Gerichtsentscheidungen) lag in diesem Zeitraum bei 6,3 Prozent. 57. Wie viele Ausländer sind im Jahr 2025 erneut nach Deutschland eingereist, nachdem sie zuvor a) in einen anderen Dublin-Staat überstellt worden waren, Zum Stichtag 31. Dezember 2025 waren im ARZ 2.092 Personen registriert, bei denen im Jahr 2025 eine Einreise nach einer Überstellung in einen anderen Dublin-Staat erfolgte. b) unter Gewährung einer Rückkehrförderung des Bundes freiwillig ausgereist waren, Zum Stichtag 31. Dezember 2025 waren im ARZ 278 Personen registriert, bei denen im Jahr 2025 eine Einreise nach einer durch Bundes-, Landes,- und/oder Kommunalmittel oder durch sonstige öffentliche Mittel geförderten Ausreise erfolgte. Die geförderte Ausreise kann dabei auch bereits zu einem früheren Zeitpunkt als dem Jahr 2025 erfolgt sein. c) mit einer noch geltenden Wiedereinreisesperre belegt worden sind? Zum Stichtag 31. Dezember 2025 waren im ARZ 7.534 Personen registriert, bei denen im Jahr 2025 eine Einreise erfolgte, obwohl sie mit einer noch geltenden Wiedereinreisesperre belegt worden sind. 58. Wie viele dieser in Frage 57 erfragten Ausländer haben 2025 nach ihrer erneuten Einreise einen Antrag auf Asyl in Deutschland gestellt? Zum Stichtag 31. Dezember 2025 waren im AZR 1.572 Personen registriert, bei denen nach erneuter Einreise nach der Überstellung in einen anderen Dublin-Staat ein Antrag auf Asyl gestellt wurde; 144 Personen waren registriert, bei denen nach einer durch Bundes-, Landes- und/oder Kommunalmittel oder durch sonstige öffentliche Mittel geförderten Ausreisen eine erneute Einreise verzeichnet war und ein Antrag auf Asyl gestellt wurde. 2.262 Personen waren registriert, die trotz geltender Wiedereinreisesperre erneut nach Deutschland eingereist waren und einen Antrag auf Asyl gestellt haben. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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