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Schriftliche Frage 41 von Clara Bünger (Gruppe Die Linke): Was wurde den Taliban ggf. nach Kenntnis der Bundesregierung versprochen bzw. dem vermittelnden Drittstaat Katar in Aussicht gestellt (nicht…

dip / schriftliche_frage 13.09.2024 · WP 20 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 9. September 2024 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern und für Heimat.

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Schriftliche Frage 41 von Clara Bünger (Gruppe Die Linke): Was wurde den Taliban ggf. nach Kenntnis der Bundesregierung versprochen bzw. dem vermittelnden Drittstaat Katar in Aussicht gestellt (nicht… Frage 41 (Clara Bünger, Gruppe Die Linke): Was wurde den Taliban ggf. nach Kenntnis der Bundesregierung versprochen bzw. dem vermittelnden Drittstaat Katar in Aussicht gestellt (nicht unbedingt durch die Bundesregierung, gegebenenfalls durch Mittelsleute oder vermittelnde Drittstaaten wie Katar), um die Einreise und Landung des Abschiebefliegers mit 28 afghanischen Straftätern am 30. August 2024 zu ermöglichen (bitte so genau wie möglich ausführen), und auf welche Weise haben deutsche Behörden sichergestellt, dass den Betroffenen in Afghanistan keine unmenschliche Behandlung, Folter oder Tod droht, obwohl den Taliban nach meiner Einschätzung vermutlich im Vorfeld bekannt gemacht worden sein dürfte, um welche Personen es sich namentlich handelt und welche Straftaten sie begangen haben, sodass ihre erneute Bestrafung nach „Taliban-Recht“ jedenfalls möglich erscheint (bitte ausführen, ob etwa entsprechende Zusicherungen der Taliban abgegeben wurden, die Betroffenen nicht zu misshandeln und nicht erneut zu bestrafen wegen in Deutschland begangener, bereits verbüßter Straftaten)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Mahmut Özdemir vom 10. September 2024: Im Rahmen der Abstimmungen zu den Abschiebungen haben sich keine Anhaltspunkte ergeben, dass die Personen in Afghanistan Verfolgung zu erwarten haben. Die Bundesregierung hat keine direkten Gespräche mit der De-facto-Regierung Afghanistans geführt oder eine Gegenleistung für die Ermöglichung der Abschiebungsmaßnahme vom 30. August 2024 in Aussicht gestellt.

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