Schriftliche Frage 147 von Cornelia Möhring (Gruppe Die Linke): Wie hat sich laut Kenntnis der Bundesregierung der Haushaltsanteil des Bundesministeriums für wirtschaftliche Entwicklung und Zusammenarbeit…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 9. September 2024 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung.
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Schriftliche Frage 147 von Cornelia Möhring (Gruppe Die Linke): Wie hat sich laut Kenntnis der Bundesregierung der Haushaltsanteil des Bundesministeriums für wirtschaftliche Entwicklung und Zusammenarbeit…
Frage 147 (Cornelia Möhring, Gruppe Die Linke):
Wie hat sich laut Kenntnis der Bundesregierung der Haushaltsanteil des Bundesministeriums für wirtschaftliche Entwicklung und Zusammenarbeit (BMZ) am Gesamthaushalt des Bundes von 2012 bis 2025 (unter Berücksichtigung des Entwurfs für den Bundeshaushalt 2025 durch das Bundeskabinett am 17. Juli 2024 als Berechnungsgrundlage für 2025) entwickelt (bitte tabellarisch nach Jahr und Anteil am Gesamthaushalt darstellen), und wie hoch ist die tatsächliche, inflationsbereinigte Kaufkraft des aktuellen BMZ-Haushalts (Kabinettentwurf für den Bundeshaushalt 2025) im Vergleich zum BMZ-Haushalt von 2012 (bitte in Euro unter Erläuterung der Berechnung angeben)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Bärbel Kofler vom 12. September 2024:
Der Haushaltsanteil des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) am Gesamthaushalt des Bundes von 2012 bis 2025 (unter Berücksichtigung des Entwurfs für den Bundeshaushalt 2025 durch das Bundeskabinett am 17. Juli 2024 als Berechnungsgrundlage für 2025) hat sich wie folgt entwickelt: Anteile in % Jahr SOLL IST 2012* 2,05 2,07 2013* 2,03 1,96 2014 2,17 2,20 2015* 2,13 2,10 2016* 2,34 2,49 2017 2,60 2,57 2018 2,75 2,70 2019 2,87 2,85 2020* 2,45 2,78 2021* 2,17 2,40 2022 2,49 2,87 2023* 2,64 2,64 2024 2,35 2,29** RegE 2025 2,10 * inkl. Nachtragshaushalte ** inkl. Nachtragshaushalt 2024 (noch vom Bundestag zu beschließen) Eine pauschale Kaufkraftberechnung nach deutschem Kaufkraftäquivalent wäre nicht aussagekräftig angesichts des weltweiten Mitteleinsatzes unter sehr unterschiedlichen Bedingungen und der unterschiedlich von Inflation betroffenen Länder und Finanzierungsbereiche.
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