Frage von Charlotte Antonia Neuhäuser (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/4849)
Teil von Protokoll der 67. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Frage von Charlotte Antonia Neuhäuser (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/4849)
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Bundeshaushalt für entwicklungspolitische Mittel an die am wenigsten entwickelten Länder (Least Developed Countries, LDC) von 2022 bis heute entwickelt (bitte die LDC als Gesamtkategorie betrachten und dabei bitte nach Haushaltsjahren, absoluten Mitteln und jeweiligem Anteil am jährlichen deutschen Bruttoinlandseinkommen tabellarisch aufschlüsseln), und welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die im Jahr 2023 auf der Konferenz der Vereinten Nationen für die am wenigsten entwickelten Länder gemachten Zusagen zu erfüllen, damit „die reichen Länder 0,2 Prozent ihres Bruttoinlandseinkommens für die Entwicklungszusammenarbeit mit den LDC zur Verfügung stellen“ (www.bmz.de/de/aktuelles/archiv-aktuelle-meldungen/bmz-verstaerkt-unterstuetzung-fuer-aermste-laender-146524)?
Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Bärbel Kofler:
Die Zahlen zur öffentlichen Entwicklungsfinanzierung der OECD-Mitgliedstaaten werden von der OCED erfasst und entsprechende Statistiken veröffentlicht. Die Zahlen für die Jahre 2024 und 2025 sind noch nicht final ermittelt. Die Beiträge Deutschlands für die Jahre 2022 und 2023 sowie die entsprechenden Anteile am Bruttonationaleinkommen für die Least Developed Countries lauten wie folgt:
HH-Jahr
Absolut in Millionen USD
Anteil BNE
2022
5 096,3
0,12 %
2023
9 853,5
0,21 %
Zur Erläuterung: Die LDC-Quote wurde im Jahr 2023 in nicht unerheblichem Maße durch die Anrechnung eines multilateralen Kredits an den IWF Resilience and Stability Trust in Höhe von 6,3 Milliarden Euro erreicht. Da LDC meist über Zuschüsse gefördert werden, ist die Quote 2023 nicht direkt mit Vorjahreswerten vergleichbar.
Konkrete Maßnahmen der Bundesregierung umfassen neben der bilateralen EZ auch unser multilaterales Engagement. So setzt sich die Bundesregierung für die Förderung von LDC auf europäischer Ebene, bei den Organisationen der Vereinten Nationen und den internationalen Entwicklungsbanken ein. Mit dem Reformplan setzt sich das BMZ das Ziel, die Ländergruppe der LDCs substanziell zu stärken, auch jenseits von Finanzierung durch politische Maßnahmen.
Relationen
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