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Zweiter Bericht über die Evaluierung des Investitionsgesetzes Kohleregionen

dip / drucksache 11.11.2025 · WP 21 · 21/2800 · Unterrichtung · Original ↗

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Zweiter Bericht über die Evaluierung des Investitionsgesetzes Kohleregionen [__________________________________________________________________________________________ Zugeleitet mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 5. November 2025 gemäß § 26 Absatz 1 des Investitionsgesetzes Kohleregionen. Deutscher Bundestag Drucksache 21/2800 21. Wahlperiode 11.11.2025 Unterrichtung durch die Bundesregierung Zweiter Bericht über die Evaluierung des Investitionsgesetzes Kohleregionen Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) evaluiert gemäß § 26 Absatz 1 des Investitionsgesetzes Kohleregionen (InvKG) die Anwendung der Vorschriften des Gesetzes sowie deren Auswirkung auf die wirtschaftliche Dynamik in den Kohleregionen – Lausitzer Revier, Rheinisches Revier und Mitteldeutsches Revier auf wissenschaftlicher Grundlage alle zwei Jahre. Im Fokus der Evaluierung stehen dabei insbesondere die Wirkungen der Maßnahmen nach den Kapiteln 1, 2 und 5 sowie nach Kapitel 3, mit Ausnahme der §§ 18 und 19 InvKG auf die ⎯ Wertschöpfung, ⎯ die Arbeitsmarktsituation und ⎯ das kommunale Steueraufkommen. Über die Ergebnisse berichtet das BMWE ⎯ dem Bund-Länder Koordinierungsgremium nach § 25 InvKG, ⎯ dem Deutschen Bundestag und ⎯ dem Bundesrat. Die betroffenen Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände sind zur Mitwirkung verpflichtet. Für die begleitende Evaluierung der ersten Förderperiode 2020 bis 2026 wurden die Leibniz-Institute für Wirtschaftsforschung in Halle (IWH) und Essen (RWI) beauftragt. Innerhalb des Evaluierungsauftrags handelt es sich um den dritten Bericht der Gutachter, zugleich jedoch um den zweiten gemäß § 26 Absatz 1 InvKG vom BMWE vorzulegenden Bericht. Der vorliegende Evaluierungsbericht deckt den Zeitraum August 2020 bis Dezember 2024 ab. Zugeleitet m it Schreiben des Bundesm inis teriums für Wirtscha ft und Energie vom 5. November 2025 gemäß § 26 Absatz 1 des Investi tionsgesetzes Kohleregionen. Die an den Deutschen Bundestag übermittelte Ursprungsdatei ermöglichte keine Weiterverarbeitung zu einer barrierefreien Bundestagsdrucksache. Begleitende Evaluierung des Investitionsgesetzes Kohleregionen (InvKG) und des STARK-Bundesprogramms – Zwischenbericht 2025 – Gutachten im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie Halle (Saale) und Essen, 30. Oktober 2025 Matthias Brachert Katja Heinisch Oliver Holtemöller Florian Kirsch Uwe Neumann Michael Rothgang Torsten Schmidt Jochen Dehio Clara Krause Silvia Mühlbauer Christoph Schult Anna Solms Mirko Titze Kontakt: Prof. Dr. Oliver Holtemöller, Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung Halle (IWH), Kleine Märkerstraße 8, 06108 Halle (Saale), E-Mail: oliver.holtemoeller@iwh-halle.de. Die Autoren danken Erik Füßlein für die Unterstützung bei der Erstellung des Manuskripts. Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2800– 3 – Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis x 1 Einleitung 3 2 Rechtliche Grundlagen und Evaluierungsdesign 4 2.1 Wirtschaftspolitische Diskussionen um den Kohleausstieg . . . . . . . . . . . . . . . . 4 2.2 Überblick über das StStG und das InvKG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 2.3 Fördergebietsabgrenzung und Überlegungen zu einer Kontrollgruppe . . . . . . . . . . . 6 2.4 Bewilligungsprozesse in der 1. Säule . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 2.5 Bewilligungsprozesse in der 2. Säule . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 2.6 Verzögerungen bei der Messung der Wirkungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 3 Formale Inzidenz der InvKG-Mittel 16 3.1 Maßnahmen in der Verantwortung der Länder (1. Säule) . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 3.1.1 Budget, Planungen, Bewilligungen und Mittelabfluss in der 1. Säule . . . . . . . 18 3.1.2 Sektorale Analyse der geplanten und bewilligten Mittel in der 1. Säule . . . . . . 18 3.1.3 Regionale Analyse der geplanten und bewilligten Mittel in der 1. Säule . . . . . 24 3.2 Maßnahmen in der Verantwortung des Bundes (2. Säule) . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 3.2.1 Maßnahmen des Bundes in den §§ 14-22 InvKG . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 3.2.2 STARK-Bundesprogramm (§ 15 InvKG) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41 3.3 Gesamtschau auf die Maßnahmen der 1. und 2. Säule . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51 3.3.1 Budget, Bewilligungen und Mittelabfluss . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51 3.3.2 Bewilligungen nach Clustern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53 3.3.3 Bewilligungen nach Regionen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54 4 Regionalökonomische Bedeutung des Braunkohleausstiegs für die Reviere 59 4.1 Methodik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59 4.2 Daten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60 4.3 Indirekte Effekte des Braunkohlesektors . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60 4.3.1 Nationaler indirekter Multiplikator . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61 4.3.2 Regionale indirekte Multiplikatoren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61 4.3.3 Indirekte Effekte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62 i Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2800 – 4 – 4.4 Projektion der direkten und indirekten Effekte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65 4.4.1 Szenarien mit und ohne Kohleausstieg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65 4.4.2 Multiplikatoren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67 4.4.3 Projektionsergebnisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67 4.5 Zusammenfassung der Projektionen bis zum Jahr 2040 . . . . . . . . . . . . . . . . . . 75 5 Kurzfristige Effekte der Förderung durch das InvKG 77 5.1 Vorüberlegungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 77 5.2 Vorher-Nachher-Vergleich der Entwicklung der Zielgrößen des InvKG . . . . . . . . . . 79 5.2.1 Methodik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 79 5.2.2 Bruttoinlandsprodukt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 79 5.2.3 Private Investitionen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 82 5.2.4 Öffentliche (Sach-)Investitionen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 84 5.2.5 Neugründungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 87 5.2.6 Arbeitslosenquote . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 90 5.2.7 Beschäftigungsquote . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 93 5.2.8 Ausbildungssituation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 96 5.2.9 Wanderung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 99 5.2.10 Entgelte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 101 5.2.11 Erwerbstätigkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 106 5.2.12 Offene Stellen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 112 5.2.13 Steuerkraft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 115 5.2.14 Bewertung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 118 5.3 Entwicklung von Nachhaltigkeitsindikatoren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 119 5.3.1 Daten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 120 5.3.2 Treibhausgasemissionen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 121 5.3.3 Verkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 123 5.3.4 Bauen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 126 5.3.5 Energierzeugung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 129 5.3.6 Bewertung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 130 5.4 Vergleich der Entwicklung der InvKG-Regionen mit Kreisen und Gemeinden außerhalb des Fördergebiets . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 133 ii Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2800– 5 – 5.4.1 Methodik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 133 5.4.2 Schätzergebnisse für Arbeitsmarktgrößen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 136 5.4.3 Bewertung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 141 6 Fallstudien zu geförderten Projekten im Rheinischen Revier 143 6.1 Motivation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 143 6.2 Einbindung der Projekte in die Strategie der Landesregierung für die Transformation des Rheinischen Reviers . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 144 6.3 Projekt: Modellfabrik Papier . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 147 6.3.1 Kontext, Entstehung und Zielsetzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 147 6.3.2 Zeitliche Entwicklung, Teilprojekte und Finanzierung . . . . . . . . . . . . . . . 148 6.3.3 Bisherige Impulse in die Region und in den Arbeitsmarkt . . . . . . . . . . . . . 151 6.3.4 Erwarteter Beitrag des Projekts zum Gelingen des Strukturwandels . . . . . . . 152 6.3.5 Vergleich der Entwicklung der beiden Modellfabriken . . . . . . . . . . . . . . 154 6.4 Projekt: BioökonomieREVIER . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 155 6.4.1 Kontext, Entstehung und Zielsetzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 155 6.4.2 Zeitliche Entwicklung, Teilprojekte und Finanzierung . . . . . . . . . . . . . . . 156 6.4.3 Entwicklung seit 2024 und organisationale Herausforderungen . . . . . . . . . . 158 6.4.4 Bisherige Impulse in die Region und in den Arbeitsmarkt . . . . . . . . . . . . . 159 6.4.5 Erwarteter Beitrag des Projekts zum Gelingen des Strukturwandels . . . . . . . 163 6.4.6 Vergleich der Entwicklungen der beiden Bioökonomie-Regionen . . . . . . . . . 164 6.5 Fazit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 165 7 Zusammenfassung und Ausblick 168 Literaturverzeichnis 173 A Anhang 176 A.1 Daten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 176 A.2 Abbildungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 179 A.3 Technischer Anhang für die Projektionen der direkten und indirekten Effekte . . . . . . . 180 A.3.1 Daten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 180 A.3.2 Indirekte Effekte des Braunkohlesektors . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 181 A.3.3 Unsicherheitsintervalle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 184 iii Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2800 – 6 – A.4 Kreis-Tabellen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 186 A.5 Regressionsergebnisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 193 iv Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2800– 7 – Abbildungsverzeichnis 2-1 Überblick über die Gesetzeslage zum InvKG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 2-2 Fördergebietskulisse des InvKG und der GRW (ab 01.01.2022) . . . . . . . . . . . . . . 7 2-3 Kontrollgruppendefinition . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 2-4 Schematische Darstellung zur Zeitverzögerungen bei der Wirkungsmessung . . . . . . . 15 3-1 Mittelplanung und Bewilligung der Finanzhilfen nach Revieren und Förderbereichen (Anteile in Prozent) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 3-2 Mittelplanung und Bewilligung der Finanzhilfen nach Revieren und Clustern (Anteile in Prozent) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 3-3 Mittelverwendung im Rahmen des STARK-Bundesprogramms nach Förderkategorie und Jahren (Stand 31.12.2024) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46 3-4 Vergleich von Budgets, bewilligten Mitteln und tatsächlichen Mittelabflüssen . . . . . . 52 3-5 Bewilligte Mittel nach Clustern (in Prozent) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53 3-6 Absorption bewilligter Mittel auf der Kreisebene aus 1. und 2. Säule . . . . . . . . . . . 55 4-1 Identifikation der Maßnahmeneffekte im regionalökonomischen Modell . . . . . . . . . 59 4-2 Regionaler indirekter Output-Multiplikator . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63 4-3 Vorleistungsherkunft für Wirtschaftsabschnitt B nach Zielregion . . . . . . . . . . . . . 63 4-4 Entwicklung der Braunkohleindustrie und ihrer Vorleistungsbereiche . . . . . . . . . . . 64 4-5 Annahmen über die Entwicklung der Braunkohlenwirtschaft im Kohleausstiegsszenario im Vergleich zum Basisszenario . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66 4-6 Projektion: Direkte und indirekte Effekte im Vergleich zum Basisszenario, in Prozent . . 68 4-7 Projektion der BWS (preisbereinigt, in Mio. Euro) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 69 4-8 Projektion des Kapitalstocks (preisbereinigt, in Mio. Euro) . . . . . . . . . . . . . . . . 70 4-9 Projektion der Investitionen (preisbereinigt, in Mio. Euro) . . . . . . . . . . . . . . . . . 71 4-10 Projektion der Erwerbstätigenquote (in Prozent) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 72 4-11 Projektion des Arbeitsvolumens (in Mio. Stunden) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 73 4-12 Projektion Multifaktorproduktivität (Index: 2000=100) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 74 5-1 Öffentliche und private Investitionen im Vergleich 2022/2023 . . . . . . . . . . . . . . . 86 5-2 Gründungsdynamik in den Revierkreisen im Jahr 2024 im Vergleich . . . . . . . . . . . 89 5-3 Arbeitslosenquote und erwerbsfähige Bevölkerung in den Revierkreisen – Veränderung zwischen 2019 und 2025 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 92 5-4 Beschäftigungsquoten der In- und Ausländer in den Revierkreisen im Jahr 2024 . . . . . 96 v Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2800 – 8 – 5-5 Kreiswanderungsbewegungen in den Revieren (nur Inländer) . . . . . . . . . . . . . . . 99 5-6 Medianentgelte in den Revierkreisen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 104 5-7 Medianentgelte im Verarbeitenden Gewerbe der Revierkreise . . . . . . . . . . . . . . . 105 5-8 Beschäftigtenentwicklung nach Anforderungsniveaus – 2019 bis 2024 . . . . . . . . . . 109 5-9 Beschäftigtenentwicklung nach Gruppen – 2019 bis 2024 . . . . . . . . . . . . . . . . . 110 5-10 Beschäftigungsdynamik in den Revierkreisen 2019 bis 2024 . . . . . . . . . . . . . . . 111 5-11 Offenen Stellen nach verschiedenen Merkmalen – 2019 bis 2025 . . . . . . . . . . . . . 113 5-12 Vergleich der Gewerbesteuerhebesätze und der Realsteueraufbringungskraft der Revierkreise im Jahr 2023 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 118 5-13 Treibhausgasemissionen (2022) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 122 5-14 Treibhausgasemissionen im Zeitverlauf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 123 5-15 Bevölkerungsanteil mit ÖPNV-Haltestelle innerhalb eines Kilometers . . . . . . . . . . 124 5-16 PKW je Einwohner . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 125 5-17 Wohnfläche in m² je Einwohner . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 127 5-18 Wohnfläche je Einwohner (Index) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 128 5-19 Neubauten mit erneuerbarer Heizenergie (2022) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 128 5-20 Stromerzeugung: Nettonennleistung* in kW/Einwohner (2023) . . . . . . . . . . . . . . 130 5-21 Stromerzeugung: Anteil erneuerbare Energieträger* (2023) . . . . . . . . . . . . . . . . 131 5-22 Stromerzeugung: Anteil fossile Energieträger* (2023) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 132 5-23 Analyse der Beschäftigtenentwicklung in den Kohlegebieten . . . . . . . . . . . . . . . 139 5-24 Analyse der Entwicklung der Arbeitslosenquote in den Kohlegebieten . . . . . . . . . . 140 5-25 Analyse der Stellen-Entwicklung in den Kohlegebieten . . . . . . . . . . . . . . . . . . 142 6-1 Ankerprojekte im Rheinischen Revier . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 146 6-2 Zeitplan Modellfabrik Papier . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 149 6-3 Projektförderung für BioökonomieREVIERa . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 157 A-1 Investitionsquote in der Braunkohleindustrie und bergbaulichen Vorleistungsbereichen . 179 A-2 Überblick über das Kohleausstiegsgesetz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 179 vi Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2800– 9 – Tabellenverzeichnis 2-1 Überlappungen zwischen GRW- und InvKG-Fördergebiet . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 2-2 Förderfähige Kreise (Gebietsstand: 31.12.2021) nach GRW-Abgrenzung . . . . . . . . . 10 3-1 Verteilung der Finanzvoluminaa im InvKG auf die Länder (in Mrd. Euro soweit nicht anders angegeben) (Stand 31.12.2024) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 3-2 Mittelplanung und Bewilligung der Finanzhilfen nach Revieren und Ländern . . . . . . . 19 3-3 Planung und Bewilligung der Finanzhilfen nach Kreisen (Top 15) . . . . . . . . . . . . . 25 3-4 Planung und Bewilligung der Finanzhilfen nach Gemeinden (Top 15) . . . . . . . . . . . 26 3-5 Verplante Mittel der 2. Säule nach Revieren (Stand 31.12.2024) . . . . . . . . . . . . . . 27 3-6 Verplante Mittel der 2. Säule für Verkehrsprojekte nach Revieren . . . . . . . . . . . . . 29 3-7 Verplante Mittel (in Prozent) der 2. Säule nach Revieren und Clustern (Stand 31.12.2024) 29 3-8 Abgeflossene Mittel der 2. Säule (Stand 31.12.2024) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 3-9 Abgeflossene Mittel der 2. Säule nach Revieren (Stand 31.12.2024) . . . . . . . . . . . . 31 3-10 Abgeflossene Mittel der 2. Säule nach Clustern (Stand 31.12.2024) . . . . . . . . . . . . 33 3-11 Budgetierte Mittel der 2. Säule in Verkehrsprojekten (VP) nach Kreisen (Top 15 – Stand 31.12.2024) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34 3-12 Budgetierte Mittel in Projekten nach § 16 InvKG – Maßnahmen zur Unterstützung der Energiewende und des Klimaschutzes nach Kreisen (Stand 31.12.2024) . . . . . . . . . 36 3-13 Budgetierte Mittel in Projekten nach § 17 InvKG (Stand 31.12.2024) . . . . . . . . . . . 37 3-14 Budgetierte Mittel in Projekten nach § 18 InvKG – Behördenansiedlungen nach Kreisen (Stand 31.12.2024) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38 3-15 Geplantes Stellenvolumen in Vollzeitäquivalenten (VZÄ) ausgewählter Einrichtungen mit Förderung durch das InvKG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39 3-16 Budgetierte Mittel der 2. Säule nach Gemeinden (Top 15) . . . . . . . . . . . . . . . . . 40 3-17 Mittelbewilligung im Rahmen des STARK-Bundesprogrammes nach Revieren (Stand – bewilligte Projekte bis 31.12.2024) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43 3-18 Mittelbewilligungen im STARK-Bundesprogramm nach Förderkategorien . . . . . . . . 44 3-19 Mittelbewilligungen im Rahmen des STARK-Bundesprogrammes nach Förderkategorien und Ländern (31.12.2025) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45 3-20 Mittelbewilligungen im Rahmen des STARK-Bundesprogrammes nach Clustern und Ländern (31.12.2025) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47 3-21 Struktur der STARK-Projekte (nach Ort der ausführenden Stelle) nach Kreisen (Top 15 – Stand: Bewilligungen bis 31.12.2024) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49 vii Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2800 – 10 – 3-22 Im Beantragungsprozess befindliche STARK-Projekte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50 3-23 Gesamtschau bewilligter regionalisierbarer Mittel im InvKG nach Kreisen (1. und 2. Säule, Top 15, in Mio. Euro – Stand 31.12.2024) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56 3-24 Gesamtschau bewilligter regionalisierbarer Mittel im InvKG nach Gemeinden (1. und 2. Säule, Top 15, in Mio. Euro – Stand 31.12.2024) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57 4-1 Prozentuale Abweichung der Variablen im Kohleausstiegsszenario im Vergleich zum Basisszenario für das Jahr 2040 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 76 5-1 Relative Wirtschaftskraft (BIP je Einwohner im Vergleich) . . . . . . . . . . . . . . . . 80 5-2 Wirtschaftliches Wachstum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 81 5-3 Private Investitionen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 83 5-4 Öffentliche Investitionen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 85 5-5 Gründungsgeschehen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 88 5-6 Arbeitslosenquote . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 91 5-7 Beschäftigtenquote . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 94 5-8 Ausbildungssituation in den Revieren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 97 5-9 Medianentgelte zum 31.12. des jeweiligen Jahres . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 101 5-10 Medianentgelte nach Anforderungsprofil der Beschäftigten . . . . . . . . . . . . . . . . 103 5-11 Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (2019 = 100) . . . . . . . . . . . 107 5-12 Steueraufkommen nach Revieren (2017–2023) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 116 5-13 PKW nach Antriebsarten (in %) und Ladepunkte je 100 000 Einwohner . . . . . . . . . 126 5-14 Deskriptive Statistiken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 137 6-1 Fallbeispiele Projekte im Rheinischen Revier . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 147 6-2 Bewilligte und beantragte Teilprojekte der „Modellfabrik Papier“ . . . . . . . . . . . . . 150 6-3 Fallbeispiel „Modellfabrik Papier“ – Angestrebter Nutzen laut MWIKEa . . . . . . . . . 153 6-4 Fallbeispiel „BioökonomieREVIER“ – Angestrebter Nutzen laut MWIKEa . . . . . . . . 164 A-1 Clusterung der Förderbereiche nach § 4(1) InvKG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 176 A-2 Clusterung der Förderkategorien nach STARK-Richtlinie (§ 15 InvKG) . . . . . . . . . 177 A-3 Daten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 178 A-4 Private Investitionen – Kreisebene . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 186 A-5 Öffentliche Investitionen -– Kreisebene . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 187 A-6 Gründungsgeschehen – Kreisebene . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 188 A-7 Arbeitslosenquote – Kreisebene . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 189 viii Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2800– 11 – A-8 Beschäftigtenquote – Kreisebene . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 190 A-9 Ausbildungssituation in den Revieren – Kreisebene . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 191 A-10 Offene Stellen nach Gruppe – Kreisebene . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 192 A-11 Regressionsergebnisse – Beschäftigung (TWFE) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 193 A-12 Regressionsergebnisse – Beschäftigung (SDiD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 194 A-13 Regressionsergebnisse – Arbeitslosenquote (TWFE) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 195 A-14 Regressionsergebnisse – Arbeitslosenquote (SDiD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 196 A-15 Regressionsergebnisse – Offene Stellen (TWFE) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 197 A-16 Regressionsergebnisse – Offene Stellen (SDiD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 198 ix Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2800 – 12 – Abkürzungsverzeichnis BAFA Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BB Brandenburg BBSR Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung BGR Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe BIP Bruttoinlandsprodukt BLKG Bund-Länder-Koordinierungsgremium BMFTR Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt BMV Bundesministerium für Verkehr BMUKN Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit BMWE Bundesministerium für Wirtschaft und Energie BWS Bruttowertschöpfung GFS Gesamtdeutsches System zur Förderung strukturschwacher Regionen GW Gigawatt GRW Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ IB Investitionsbank Sachsen-Anhalt ILB Investitionsbank des Landes Brandenburg IPCEI Important Project of Common European Interest IUC Innovationscampus Universitätsmedizin Cottbus IWH Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung Halle JTF Just Transition Fund KoMoNa Kommunale Modellvorhaben zur Umsetzung der ökologischen Nachhaltigkeitsziele in Strukturwandelregionen KMU Kleine und mittlere Unternehmen KSG Klimaschutzgesetz KVBG Kohleverstromungsbeendigungsgesetz LSP Lausitz Science Park LVwA Landesverwaltungsamt MWIKE Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie MWh Megawattstunde NASA Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH NW Nordrhein-Westfalen PK Prozesskosten RefLau Referenzkraftwerk Lausitz RWI RWI – Leibniz Institut für Wirtschaftsforschung x Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2800– 13 – SAS Sächsische Agentur für Strukturentwicklung SAB Sächsische Aufbaubank-Förderbank SN Sachsen SP Sofortprogramm ST Sachsen-Anhalt STARK Stärkung der Transformationsdynamik und Aufbruch in den Revieren und an den Kohlekraftwerkstandorten StStG Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen TCTF Temporary Crisis and Transition Framework TWh Terrawattstunde VP Verkehrsprojekte VZÄ Vollzeitäquivalent WRL Wirtschaftsregion Lausitz ZKI Zentrum für Künstliche Intelligenz in der Public Health-Forschung xi Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2800 – 14 – Das Wichtigste in Kürze 1. Die gesetzlichen Klimaschutzziele sehen vor, dass Wirtschaft und Gesellschaft ihren Ausstoß an Treibhausgasen drastisch verringern. Dabei kommt der Kohlewirtschaft eine besondere Bedeutung zu, da sie für einen großen Teil der Emissionen verantwortlich ist. 2. Eine Beendigung der thermischen Verwertung von (Braun)Kohle zieht wirtschaftliche und gesellschaftliche Anpassungsprozesse nach sich. Im gesamtdeutschen Maßstab haben die auf (Braun) Kohle basierenden Industrien nur einen geringen Anteil an der Produktion und der Beschäftigung. Sofern die Energieversorgungssicherheit gewährleistet bleibt, sind daher vom Kohleausstieg keine substanziellen gesamtwirtschaftlichen Effekte zu erwarten. 3. Da die Braunkohlenwirtschaft auf wenige Reviere begrenzt ist, sind die ökonomischen Kosten regional ungleich verteilt. Der Braunkohleausstieg würde für sich genommen Rückgänge der wirtschaftlichen Aktivität in den Revieren verursachen: Nach Berechnungen mit einem regionalökonomischen Modell liegt die preisbereinigte Bruttowertschöpfung in den Braunkohlerevieren im Jahr 2040 0,5% bis 2,3% unter den ohne den Kohleausstieg zu erwartenden Werten. 4. Zur Kompensation dieser negativen wirtschaftlichen Effekte erhalten die betroffenen Regionen Unterstützungsleistungen von insgesamt 41,09 Mrd. Euro bis zum Jahr 2038. 5. Die vom Kohleausstieg betroffenen Regionen verbindet, dass sie auch ohne einen Stopp der thermischen Verwertung der (Braun)Kohle vor enormen wirtschaftsstrukturellen Herausforderungen stehen, vor allem aufgrund der zahlenmäßig sinkenden Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter. Auf diese Bedingungen sollten die Förderinstrumente zugeschnitten sein. 6. Das Investitionsgesetzes Kohleregionen ermöglicht den Einsatz eines ganzen Bündels an verschiedenen Maßnahmen, angefangen bei der Errichtung und Ertüchtigung von wirtschaftsnahen Infrastrukturen über die Verbesserung von Verkehrsanbindungen bis zur Stärkung von regionaler (Weiter)Bildung sowie Forschung und Entwicklung. Diese Maßnahmen unterliegen Entscheidungs-, Implementierungs- und Wirkungsverzögerungen. Ferner sind relevante Daten oft erst mit zeitlicher Verzögerung verfügbar. Es wird somit noch einiges an Zeit vergehen, bis sich die Effekte der Maßnahmen verlässlich statistisch nachweisen lassen. 7. Bis zum Ende des Jahres 2024 waren 24,8 Mrd. Euro in konkreten Projekten gebunden. Das entspricht einer Quote von rund 60% des gesamten Budgets. Tatsächlich abgeflossen waren bis Jahresende 2024 Mittel im Umfang von 2,2 Mrd. Euro. Das entspricht einer Quote von etwa 5,5% des Gesamtbudgets. Der Mittelabfluss hat sich über die Zeit leicht beschleunigt. 8. Die bislang bewilligten Mittel konzentrierten sich vor allem auf zwei Gruppen von Maßnahmen. Die erste Gruppe umfasst Projekte zur Verbesserung der verkehrlichen Erreichbarkeit. Hier reichen die Anteile bewilligter Mittel von 31% im sächsischen Teil des Mitteldeutschen Reviers bis 43% im Rheinischen Revier. Die zweite Gruppe beinhaltet Maßnahmen zum Auf- und Ausbau von Kapazitäten in Forschung und Entwicklung. Hier liegen die Anteile bewilligter Mittel zwischen 33% im sachsen-anhaltinischen und 55% im sächsischen Teil des Mitteldeutschen Reviers. Der Anteil von 22%, der im brandenburgischen Teil des Lausitzer Reviers für den Aufbau der Medizinischen Universität Lausitz Carl Thiem am Standort Cottbus anfällt, dürfte eine große Nähe zu den Aktivitäten 1 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2800– 15 – im Bereich Forschung und Entwicklung aufweisen. In Sachsen-Anhalt ist der Anteil gebundener Mittel für die Verbesserung von Standortbedingungen für Betriebe mit 15% deutlich höher als in den anderen Regionen. 9. Die Budgetverteilung auf Revierebene richtet sich nach den im InvKG festgelegten Revierschlüsseln. Zugleich ist das Programm nachfragegetrieben: Mittel werden dort bewilligt, wo Anträge gestellt werden. Entsprechend konzentrieren sich die bislang bewilligten Mittel stark auf wenige Kreise innerhalb der Reviere. Eine gleichmäßige Verteilung der InvKG-Mittel ist aus ökonomischer Sicht jedoch nicht sinnvoll. Fördermittel sollten vielmehr dort eingesetzt werden, wo die größte Wirkung zu erwarten ist. Auffällig ist zudem, dass auch Akteure außerhalb des Fördergebiets an Bewilligungen partizipieren. Dies steht im Einklang mit den Förderregeln, sofern hierdurch positive Effekte für die Reviere entstehen. 10. Ein Vorher-Nachher-Vergleich zeigt bislang eine überwiegend positive Entwicklung wichtiger ökonomischer Indikatoren in den Revieren. 11. Die drei Braunkohlereviere weisen dabei erwartungsgemäß noch deutlich höhere Treibhausgasemissionen aus als der Bundesdurchschnitt. Allerdings folgen sie seit Mitte des vergangenen Jahrzehnts einem bundesweiten Trend rückläufiger Emissionen. 12. Eine zentrale Frage beim Einsatz der InvKG-Fördermittel ist, ob sie ursächlich zur Erreichung wirtschaftspolitischer Zielgrößen beitragen. Im Fokus stehen dabei arbeitsmarktrelevante Indikatoren: die Anzahl sozialversicherungspflichtig Beschäftigter, die Arbeitslosenquote und die Anzahl offener Stellen. Für diese drei Größen zeigt sich im Beobachtungszeitraum bis Ende 2024 kein eindeutiges, dem InvKG klar zurechenbares, Wirkungsbild. Dieser Befund ist angesichts des institutionellen und konjunkturellen Umfelds plausibel: Der regional asynchrone Kohleausstieg und temporäre Reaktivierungen von Kraftwerkskapazitäten wirken gegenläufig, der Mittelabfluss aus dem InvKG war bislang begrenzt, und viele Maßnahmen entfalten ihre Effekte erst zeitverzögert. Eine belastbare Wirkungseinschätzung erfordert daher einen längeren Beobachtungszeitraum. 13. Exemplarisch werden ausgewählte Projekte im Rheinischen Revier anhand von Fallstudien analysiert. Dabei handelt es sich um die Modellfabrik Papier und um das BioökonomieREVIER. Die Projekte befinden sich zwar in einem frühen Umsetzungsstand, einige ausgewählte wirtschaftspolitische Zielindikatoren zeigen jedoch schon eine Reaktion. Dies betrifft vor allem Arbeitsplätze, die bisher vor allem in den Gebieten Forschung und Entwicklung sowie Organisation und Öffentlichkeitsarbeit geschaffen wurden. Hinsichtlich der Administration der Förderprogramme zeigt sich, dass eine Ergänzung der Förderlinien innerhalb des InvKG sinnvoll ist. 14. Transformation bedeutet für alle Akteure große Herausforderungen. Der Förderprozess, die wirtschaftlichen und sozialen Veränderungen und die tatsächlichen Wirkungen der Maßnahmen sollten weiterhin begleitend wissenschaftlich evaluiert und die Ergebnisse zeitnah und transparent veröffentlicht werden. 2 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2800 – 16 – 1 Einleitung Das Klimaschutzgesetz (KSG) sieht eine Reduktion der deutschen Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2030 um 65% gegenüber den Emissionen im Jahr 1990 vor. Der Ausstieg aus der thermischen Verwertung der Kohle (vor allem der Braunkohle) leistet einen substanziellen Beitrag zum Erreichen dieser Ziele. Der Kohleausstieg stellt die Braunkohlereviere (und die Standorte der Steinkohlekraftwerke) jedoch vor strukturpolitische Herausforderungen. Um den Strukturwandel in diesen Regionen aktiv zu gestalten, hat der Bundestag im August 2020 mit Zustimmung des Bundesrats das Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen (StStG) beschlossen. Über dieses Gesetz stellt der Bund bis zum Jahr 2038 Finanzhilfen in Höhe von 41,09 Mrd. Euro zur Verfügung. Im Fokus der Politikmaßnahmen stehen verschiedene Ziele, vor allem gesamtwirtschaftliche (Wertschöpfung, Wachstum, Steueraufkommen), wettbewerbliche (Produktivität), arbeitsmarktpolitische (Beschäftigung, Beschäftigungsstrukturen), verteilungspolitische (regionale Disparitäten) sowie klimapolitische (Treibhausgasreduzierung, Nachhaltigkeit). Die im StStG vorgesehenen strukturpolitischen Interventionen umfassen ein breites Maßnahmenbündel. Das Gesetz fordert eine begleitende wissenschaftliche Evaluierung des Gesetzes. Bei dem vorliegenden Bericht handelt es sich um das dritte Dokument in diesem Evaluierungszyklus. Der erste Bericht (Brachert u. a., 2023) präsentierte ein erstes Lagebild nach dem Start der im Rahmen des Investitionsgesetzes Kohleregionen (InvKG) und des STARK-Bundesprogramms geplanten Maßnahmen. Der zweite Bericht (Brachert u. a., 2025) enthielt eine Aktualisierung und erweiterte Aussagen zu den möglichen Effekten der Maßnahmen aus dem InvKG. An diesem Punkt setzt der vorliegende Zwischenbericht 2025 an. Es gehen immer mehr Maßnahmen in die Umsetzung, wodurch der Strukturwandel an Fahrt aufnimmt. Jedoch bleibt auch für diesen Bericht zu berücksichtigen, dass viele der geplanten Maßnahmen noch nicht oder gerade erst begonnen haben, was bei einer fast zwanzigjährigen Laufzeit des Programms naheliegend ist. Die in diesem Bericht vorgelegten empirischen Analysen basieren auf dem Datenstand vom 31.12.2024, also rund viereinhalb Jahre nachdem das InvKG in Kraft getreten ist. Die Inhalte des Zwischenberichts 2025 sind so angelegt, dass der Bericht für sich selbst lesbar bleibt, auch wenn dies gewisse Doppelungen gegenüber den ersten beiden Berichten mit sich bringt. Aus Gründen der Lesbarkeit und Übersichtlichkeit wird teilweise auf die entsprechenden Stellen aus den Vorgängerberichten verwiesen, statt diese zu wiederholen. Der vorliegende Zwischenbericht gliedert sich folgendermaßen. Kapitel 2 schildert den rechtlichen Hintergrund des InvKG und entwickelt auf Basis der institutionellen Regelungen ein Evaluationsdesign. In Kapitel 3 erfolgt die Analyse der formalen Inzidenz der InvKG-Mittel. Im Fokus steht, wie viel Mittel bewilligt wurden und wie viel Mittel bereits abgeflossen sind. Darüber hinaus widmet sich dieses Kapitel der Frage, in welche Verwendungen und Regionen die Mittel fließen. Kapitel 4 befasst sich mit der regionalökonomischen Bedeutung des Braunkohlenausstiegs für die Reviere. Hauptanliegen diese Kapitels ist die Projektion von direkten und indirekten Effekten auf der Revierebene. In Kapitel 5 geht es um die kurzfristigen Effekte der InvKG-Förderung. Das Kapitel startet mit deskriptiven Analysen grundlegender Indikatoren regionaler Entwicklung. In einem weiteren Untersuchungsschritt wird analysiert, wie sich die Regionen des Fördergebiets im Vergleich mit geeigneten Kontrollregionen entwickelt haben. Kapitel 6 widmet sich schließlich in zwei Fallstudienuntersuchungen den Mechanismen, die bei der InvKG-Förderung zum Tragen kommen. Kapitel 7 fasst die Ergebnisse des Berichts zusammen und gibt einen Ausblick auf die anstehenden nächsten Untersuchungsschritte. 3 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2800– 17 – 2 Rechtliche Grundlagen und Evaluierungsdesign Die Strukturhilfen für die vom Kohleausstieg betroffenen Regionen sind das Ergebnis eines intensiv geführten politischen Diskussionsprozesses, an dessen Ende ein unter Einbeziehung breiter gesellschaftlicher Schichten ausgehandelter Kompromiss steht. Dieser zielt darauf ab, Klimaschutz sozial gerecht und wirtschaftlich verträglich zu erreichen. Die Genese des Regelwerks zum Ausstieg aus der thermischen Verwertung der (Braun-)Kohle ist Gegenstand von Abschnitt 2.1. Mit der konkreten Ausgestaltung des Rechtsrahmens setzt sich Abschnitt 2.2 auseinander. Abschnitt 2.3 thematisiert den Zuschnitt des Fördergebiets des InvKG. Die Abschnitte 2.4 und 2.5 befassen sich mit der Auswahl der durch das InvKG geförderten Projekte in der ersten und zweiten Säule. Abschnitt 2.6 zeigt schließlich auf, dass viel Zeit vergehen wird, ehe erste Effekte erwartet werden können. Dies ist der speziellen Natur ausgewählter Fördergegenstände - insbesondere der Auf- und Ausbau von Infrastrukturen - geschuldet, die hohen Wirkungsverzögerungen unterliegen. 2.1 Wirtschaftspolitische Diskussionen um den Kohleausstieg Ausgangspunkt der Diskussion um die thermische Verwertung der (Braun-)Kohle ist die Erkenntnis, dass die weltweiten Kohlendioxidemissionen rigoros gesenkt werden müssen, um die Erderwärmung zu begrenzen. Hierfür existieren eine Reihe von (Selbst-)Verpflichtungen auf multilateraler und nationaler Ebene. Deutschland hat seine Reduktionsziele auf der Ebene von Sektoren definiert, und zwar: Energiewirtschaft, Gebäude, Verkehr, Industrie und Landwirtschaft. Unter den genannten Sektoren ist es vor allem die Energiewirtschaft, die einen erheblichen Anteil ihres Primärenergiebedarfs über den Rohstoff (Braun- )Kohle abdeckt, was mit vergleichsweise hohen Kohlendioxidemissionen einhergeht.1 Ohne einen Ausstieg aus der thermischen Verwertung der (Braun-) Kohle wird dieser Sektor seine Reduktionsziele nicht erfüllen können (Kohlekommission, 2019, insbesondere Abschnitt 3.1 und die dort angegebene Literatur). Das Erreichen der nationalen Klimaschutzziele steht dabei in einem Zielkonflikt mit sozialen und ökonomischen Entwicklungszielen. Dieser Aspekt hat vor allem deshalb eine hohe Bedeutung, da die Kohlewirtschaft eine hohe regionale Konzentration aufweist. Während der Beitrag des Kohlesektors zur gesamtwirtschaftlichen Wertschöpfung sowie zur Gesamtbeschäftigung vergleichsweise gering ausfällt, zeigt sich auf regionaler Ebene – etwa im Lausitzer Revier – ein deutlich anderes Bild. In diesen Regionen stellt die Kohlewirtschaft einen zentralen Wirtschaftsfaktor dar und prägt sowohl die Beschäftigungsstruktur als auch die Einkommensverteilung. Zudem fallen die Kohlestandorte häufig mit strukturschwachen Regionen zusammen, in denen die wirtschaftliche Diversifizierung nur begrenzt fortgeschritten ist. Diese räumliche Überlagerung führt dazu, dass die Anpassungskosten des Strukturwandels besonders hoch ausfallen können und ein Kohleausstieg mit erhöhten regionalen ökonomischen Risiken einhergeht (Holtemöller und Schult, 2019). Um die Zielkonflikte in den vom Kohleausstieg betroffenen Gebieten auf breiter gesellschaftlicher Basis zu einem Konsens auszuhandeln, hat die Bundesregierung im Juni 2018 die Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ eingerichtet. Konkret ging es bei der Arbeit der Kommission darum, 1Der Anteil der Kohle an der Bruttostromerzeugung in Deutschland betrug nach Meldung des Statistischen Bundesamts im Jahr 2024 21,4%, wovon der überwiegende Teil (15,8%) auf den Energieträger Braunkohle entfällt (Statistisches Bundesamt 2025, Bruttostromerzeugung in Deutschland für 2019 bis 2024, https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unt ernehmen/Energie/Erzeugung/Tabellen/bruttostromerzeugung.html, Zugriff 01.09.2025). 4 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2800 – 18 – zukunftssichere Beschäftigungsperspektiven für die in den Kohleregionen lebenden Bürger auszuloten, bei gleichzeitiger Gewährleistung der Versorgungssicherheit der Bevölkerung mit Strom und Wärme. Von Beginn an war es ein Anliegen der Kommission, die unterschiedlichen Perspektiven der Betroffenen anzuhören und abzuwägen. Zu diesem Zweck führte die Kommission Anhörungen mit Sachverständigen aus verschiedenen Bereichen der Gesellschaft durch (Vertreter verschiedener Ressorts von Bund und Ländern, Akteure aus Wirtschaft, Gewerkschaften, Wissenschaft und Zivilgesellschaft). Zusätzlich nahm die Kommission Vor-Ort-Besichtigungen vor. Auf der Basis dieser Eindrücke erarbeitete die Kommission Empfehlungen und legte im Jahr 2019 der Bundesregierung ihren Abschlussbericht vor (Kohlekommission, 2019, insbesondere Abschnitt 2), mit dessen Hilfe die Bundesregierung zwei Gesetze erließ: das Kohleverstromungsbeendigungsgesetz (KVBG) und das Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen (StStG). Beide Gesetze wurden im August 2020 vom Bundestag beschlossen, letzteres mit Zustimmung des Bundesrates. Das KVBG regelt die schrittweise Stilllegung von Kraftwerkskapazitäten zur Stromerzeugung auf der Basis von Braun- und Steinkohle. Dieser gesetzlich festgelegte Ausstieg aus der Verstromung von Kohle bildet die Rechtfertigung für den Einsatz von Strukturstärkungsmitteln im Rahmen des StStG. 2.2 Überblick über das StStG und das InvKG Der vorliegende Bericht fokussiert sich mit dem StStG auf diejenige rechtliche Regelung, die die Abfederung sozialer und ökonomischer Folgen des Kohleausstiegs zum Gegenstand hat. Gleichwohl darf an dieser Stelle nicht unberücksichtigt bleiben, dass auch das KVBG Regelungen enthält, die soziale und ökonomische Folgen für die betroffenen Akteure kompensieren sollen (Anhang A-2).2 Beim StStG handelt es sich um ein sogenanntes Artikelgesetz. Die einzelnen Artikel repräsentieren für sich genommen eigene Gesetze oder Änderungen bestehender Gesetze (Abbildung 2-1). Gegenstand der Evaluierung ist Artikel 1 des StStG, der das InvKG beinhaltet. Dieses gliedert sich wiederum in fünf Kapitel. Die ersten beiden Kapitel regeln die Finanzhilfen, die der Bund den Ländern Nordrhein-Westfalen, Brandenburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt (Kapitel 1) sowie Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland und abermals Nordrhein-Westfalen (Kapitel 2) zum Ausgleich unterschiedlicher Wirtschaftskraft und zur Förderung des wirtschaftlichen Wachstums zur Verfügung stellt (GG Artikel 104 Absatz 1 Ziffern 1 und 2).3 Über die in Kapitel 1 (mit einem Finanzvolumen von 14 Mrd. Euro) sowie Kapitel 2 (mit einem Finanzvolumen von 1,09 Mrd. Euro) zur Verfügung stehenden Mittel entscheiden die Länder in eigener Verantwortung. Die Kapitel 3 und 4 betreffen Maßnahmen (unterlegt mit einem Finanzvolumen von 26 Mrd. Euro), mit denen der Bund direkt im Gebiet des Geltungsbereichs des InvKG aktiv werden kann, wobei die Länder ein Vorschlagsrecht besitzen. Diese Vorhaben können nur in den in Kapitel 1 genannten Regionen zur Anwendung kommen, mit Ausnahme des STARK-Bundesprogramms (§ 15 InvKG), welches auch den Kapitel 2-Gebieten offensteht. Kapitel 5 behandelt schließlich gemeinsame Vorschriften sowie Grundsätze in der Anwendung des InvKG. Die Maßnahmen nach den Kapiteln 1 und 2 werden auch als 1. Säule, die Maßnahmen nach den Kapiteln 3 und 4 als 2. Säule bezeichnet. Artikel 2 bis 4 des StStG betreffen Änderungen von Gesetzen, mit denen die Behörden Infrastrukturprojekte größe 2So erhalten etwa die Betreiber der Braunkohlekraftwerke nach § 44 KVBG Entschädigungszahlungen: RWE Power AG 2,6 Mrd. Euro (mit Standorten in Nordrhein-Westfalen) sowie die LEAG 1,75 Mrd. Euro (mit Standorten in Brandenburg und Sachsen). Darüber hinaus erhalten Arbeitskräfte, die mindestens 58 Jahre alt sind und aus dem Arbeitsleben ausscheiden, maximal fünf Jahre Anpassungsgeld als Überbrückungshilfe bis zum Eintritt in die gesetzliche Altersrente (§ 57 KVBG). 3Im Rahmen von Kapitel 2 InvKG erhält auch der Freistaat Thüringen Zugang zu den Fördermitteln dieses Gesetzes. Das Budget wird hälftig aus den Kapitel 1-Regionen Sachsen und Sachsen-Anhalt für das Mitteldeutsche Revier bereit gestellt. 5 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2800– 19 – Abbildung 2-1: Überblick über die Gesetzeslage zum InvKG Quelle: Eigene Darstellung. ren Umfangs (planungs-)rechtlich umsetzen. Diese Tatbestände sind nicht Gegenstand der vorliegenden Evaluierung. 2.3 Fördergebietsabgrenzung und Überlegungen zu einer Kontrollgruppe Die Besonderheit des InvKG besteht darin, dass es nur in ausgewählten Regionen – und zwar in 34 von derzeit 400 Kreisen und kreisfreien Städten – in Deutschland zur Anwendung kommt. Davon fallen 22 Kreise in das Fördergebiet von Kapitel 1 InvKG (Lausitzer, Mitteldeutsches [ohne den Landkreis Altenburger Land] und Rheinisches Revier). Die übrigen zwölf Kreise (Landkreis Altenburger Land, das Helmstedter Revier sowie die Standorte der Steinkohlekraftwerke) gehören in die Förderkategorie von Kapitel 2 InvKG. Die Abgrenzung des InvKG-Fördergebiets erfolgte während des Gesetzgebungsprozesses. Die ökonomische Literatur diskutiert derartige Interventionen unter der Überschrift „place-based policies“ (Neumark und Simpson, 2015). Abbildung 2-2 zeigt die geografische Verortung der Fördergebiete. Sie bildet zudem die Fördergebietskulisse der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) ab, wie sie seit dem 1. Januar 2022 gültig ist. Das GRW-Programm richtet sich an Betriebe und Kommunen in strukturschwachen Regionen.4 Die Abgrenzung des GRW-Fördergebiets erfolgt anhand eines Strukturschwächeindikators.5 Bis auf einige wenige Ausnahmen liegen die InvKG-Regionen im GRW-Fördergebiet, unterliegen also ohnehin vergleichsweise ungünstigen Strukturbedingungen. Die InvKG-Förderung erfolgt 4Seit dem 1. Januar 2020 orientieren sich auch weitere raumwirksame Bundespolitiken, die unter dem Dach des „Gesamtdeutschen Systems zur Förderung strukturschwacher Regionen“ (GFS) zusammengefasst sind, an der GRW-Fördergebietskarte. Die GRW stellt dabei das volumenmäßig bedeutendste Programm im GFS dar. 5Die Zusammensetzung der für die jeweilige Förderperiode gültigen Strukturschwächeindikatoren ist in den betreffenden Koordinierungsrahmen zur GRW beschrieben. 6 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2800 – 20 – Abbildung 2-2: Fördergebietskulisse des InvKG und der GRW (ab 01.01.2022) � Landesgrenzen Fördergebiete des lnvKG Gesamtdeutsches Fördersystem - ehemaliges Helmstedter Revier D Fördergebiet - Landkreis Altenburger Land Lausitzer Revier - Mitteldeutsches Revier - Rheinisches Revier - Standort Steinkohlekraftwerk Anmerkungen: Das Lausitzer, das Mitteldeutsche (ohne den Landkreis Altenburger Land) und das Rheinische Revier umfassen Regionen, die unter die Förderkategorie des Kapitel 1 InvKG fallen. – Das Helmstedter Revier, der Landkreis Altenburger Land sowie die Standorte der Steinkohlekraftwerke fallen unter die Förderkategorie des Kapitel 2 InvKG. Quelle: Eigene Darstellung. 7 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2800– 21 – in diesen Gebieten additional zur GRW-Förderung und den übrigen Programmen des Gesamtdeutschen Systems zur Förderung strukturschwacher Regionen (GFS). Diese Eigenschaften werfen die Frage auf, wie sich die Entwicklung des InvKG-Fördergebiets im Vergleich zu nicht InvKG-geförderten Regionen bewerten lässt. Die Identifikation eines kausalen Programmeffekts – etwa auf das Beschäftigungswachstum in den Kreisen des Fördergebiets – erfordert grundsätzlich die Konstruktion einer geeigneten Kontrollgruppe. Ziel wäre es, Regionen zu identifizieren, die sich in ihren zentralen wirtschaftsstrukturellen Merkmalen möglichst nicht von den InvKG-Gebieten unterscheiden, jedoch keine Förderung erhalten haben. In der Praxis stellt sich dabei jedoch ein grundlegendes Problem: Die Auswahl der InvKG-Regionen ist nicht zufällig, sondern durch das Vorkommen von Kohlelagerstätten und die räumliche Verteilung von Kraftwerksstandorten determiniert. Damit hängt die Förderzugehörigkeit unmittelbar mit spezifischen strukturellen und historischen Faktoren zusammen, die zugleich die wirtschaftliche Entwicklung beeinflussen können. Diese endogene Zuordnung erschwert die Bildung einer echten Kontrollgruppe, da sich keine Regionen finden lassen, die gleichzeitig nicht gefördert wurden und dennoch über vergleichbare Standortbedingungen verfügen. Eine mögliche Strategie besteht jedoch darin, die Kontrollgruppe aus anderen, strukturell ähnlichen GRW-Regionen zu bilden, die keine InvKG-Förderung erhalten haben, und diese mithilfe beobachtbarer Merkmale – etwa Beschäftigungsniveau, sektorale Struktur, Humankapitalausstattung oder demografischer Entwicklung – an die InvKG-Gebiete anzugleichen. Auf diese Weise lässt sich zumindest der relative Unterschied zwischen InvKG-geförderten und ähnlich strukturschwachen, jedoch nicht durch den Kohleausstieg betroffenen Regionen analysieren. Die so gewonnene Schätzung erfasst zwar keinen rein kausalen Effekt, erlaubt aber eine empirisch fundierte Einschätzung der Wirkung der (zusätzlichen) InvKG-Förderung im Kontext bestehender Strukturschwächen und des gleichzeitig stattfindenden Kohleausstiegs. Dieser Ansatz wird nachfolgend detailliert beschrieben. Die wichtigste Determinante bei der Auswahl einer Kontrollgruppe für das InvKG-Fördergebiet ist, dass die ausgewählten Kontrollregionen ähnliche sozioökonomische Bedingungen wie die InvKG-Regionen aufweisen. Hier bietet sich die Analyse von Regionen mit ähnlicher Ausprägung des GRW-Regionalindikators an. Die GRW-Regionen eignen sich vor allem deshalb gut als Grundlage für die Auswahl von Kontrollregionen, da eine fast vollständige Überlappung zwischen dem InvKG- und dem GRW-Fördergebiet besteht. Rund 90% der Kreise aus dem InvKG sind ebenfalls antragsberechtigt im GRW-Programm (Tabelle 2-1). Diese Quote erhöht sich sogar noch etwas mit der GRW-Fördergebietsabgrenzung, die ab 1. Januar 2022 gilt. Ein nächster Schritt grenzt die mögliche Kontrollgruppe weiter ein. Im Spenderpool verbleiben nur diejenigen GRW-Regionen, die kontinuierlich in beiden Förderperioden GRW-förderfähig waren (Tabelle 2-2). Von den 400 deutschen Kreisen und kreisfreien Städten trifft dies auf 163 zu. Darüber hinaus finden auch Aspekte der räumlichen Nähe Eingang in die Auswahl. So erscheint es notwendig, nur diejenigen GRW- Kreise als Kontrollregionen auszuwählen, die geografisch ähnlich oder benachbart (aber nicht unmittelbar angrenzend) zu den Kohleregionen liegen. Diese Vorgehensweise berücksichtigt einerseits mögliche regionale Besonderheiten und vermeidet andererseits durch den Ausschluss direkt angrenzender Regionen mögliche Verzerrungen durch Spillover-Effekte. Diese können etwa vorliegen, wenn inter-regionale Verlagerungsprozesse durch Arbeitskräftemobilität bestehen. Ein Beispiel hierfür wäre, wenn die neu im InvKG-Fördergebiet eingestellte Arbeitskraft ihren Arbeitsplatz im Nachbarkreis (GRW-förderfähig; 8 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2800 – 22 – Kasten 2.1: Der GRW-Strukturschwächeindikator Der GRW-Strukturschwächeindikator wird auf Ebene der Arbeitsmarktregionen berechnet. Alle Kreise in einer Arbeitsmarkregion erhalten dabei den gleichen Indikatorwert. Die auf der Basis der Berufspendlerverflechtungen räumlich abgegrenzten Arbeitsmarktregionen werden anhand eines Indikatorenmodells in eine Reihenfolge von der struktur- bzw. wirtschaftsschwächsten Arbeitsmarktregion bis hin zur struktur- bzw. wirtschaftsstärksten Arbeitsmarktregion gebracht (Ranking). Der Gesamtindikator ist grundsätzlich ausschlaggebend für die Verteilung der Fördergebietseinwohner und Festlegung der Fördergebiete. Er setzt sich für die am 1. Januar 2022 beginnende Förderperiode aus den folgenden Regionalindikatoren zusammen: Regionale Produktivität (Bruttoinlandsprodukt je Erwerbstätigen 2018), Gewichtung: 37,5%; durchschnittliche Unterbeschäftigtenquote 2017 bis 2019: 37,5%; Entwicklung der Zahl der Erwerbsfähigen 2017 bis 2040: 17,5%; Infrastrukturindikator: 7,5%. In der Förderperiode 2014-2020 beinhaltete der GRW- Regionalindikator die folgenden Variablen: durchschnittliche Arbeitslosenquote der Jahre 2009 bis 2012: 45%; Bruttojahreslohn je sozialversicherungspflichtig Beschäftigtem in 2010: 40%; Erwerbstätigenprognose 2011 bis 2018: 7,5%; Infrastrukturindikator (Stand: 30. September 2012): 7,5%. kein InvKG-Fördergebiet) aufgibt. Beim Vorliegen solcher Spillover-Effekte wären die in Kapitel 5.4 zu bestimmenden Effekte verzerrt und mit ihnen die Interpretation des Effekts der Förderung. Aus diesem Grund sind die direkt an die InvKG-Fördergebiete angrenzenden Kreise aus dem Spenderpool von der weiteren Betrachtung ausgeschlossen. Schließlich fokussiert sich die Kontrollgruppenanalyse in Abschnitt 5.4 zum gegenwärtigen Zeitpunkt nur auf die 22 Kreise aus Kapitel 1 des InvKG. Aktuell erscheint es weiterhin wenig sinnvoll, die 12 Kapitel Tabelle 2-1: Überlappungen zwischen GRW- und InvKG-Fördergebiet GRW-Fördergebietskarte bis 31.12.2021 ab 01.01.2022 InvKG-Fördergebietskarte nichtförderfähig förderfähig nichtförderfähig förderfähig gesamt nicht-förderfähig 226 140 208 158 365 förderfähig 4 30 2 32 34 davon: Kapitel 1-Regionen 4b 18 2c 20 22 Kapitel 2-Regionen 0 12 0 12 12 Gesamt 230 170 210 190 400a Anmerkungen: a Die Festlegung der GRW-Fördergebiete erfolgt letztendlich auf der Ebene der Gemeinden. Es gibt Kreise, in denen nur ausgewählte Gemeinden förderfähig sind. Diese Untersuchung behandelt in solchen Fällen den Kreis als GRW-förderfähig. – b Dies betrifft die Kreise Euskirchen, Rhein-Kreis Neuss, Rhein-Erft-Kreis sowie Düren. – c Hier handelt es sich um die Kreise Rhein-Kreis Neuss und Rhein-Erft-Kreis. Quelle: Eigene Darstellung auf Basis der jeweiligen Koordinierungsrahmen und des InvKG. 9 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2800– 23 – Tabelle 2-2: Förderfähige Kreise (Gebietsstand: 31.12.2021) nach GRW-Abgrenzung ab 2022 bis 2021 nicht-förderfähig förderfähig gesamt nicht-förderfähig 203 27 230 förderfähig 7 163 170 gesamt 210 190 400 Anmerkungen: Die Abgrenzung der GRW-Gebiete ist nicht vollständig kreisscharf. In einigen Kreisen sind nur einzelne Gemeinden (oder Teile davon) förderfähig. Diese Untersuchung behandelt einen Kreis dann als förderfähig, wenn es mindestens eine Gemeinde in diesem Kreis gibt, die zum GRW-Fördergebiet gehört. Quelle: Eigene Darstellung auf Basis der jeweiligen Koordinierungsrahmen. 2-Regionen in der Untersuchung zu berücksichtigen, zum einen wegen der ohnehin deutlich niedrigeren geplanten Förderintensität (Tabelle 3-1). Hinzu kommen die bislang quasi nicht existenten Mittelabflüsse in diese Regionen. Zukünftige Berichte werden auch diese Regionen in die Analysen integrieren. Die sich aus diesem Vorgehen herausbildende Gesamtheit der betrachteten Regionen besteht aus 118 Kreisen. Diese umfassen die 22 InvKG-Kreise aus Kapitel 1 und 96 Kreise des GRW-Fördergebiets, die als Kontrollgruppe dienen (Abbildung 2-3). Dabei gilt es zu beachten, dass die Kontrollgruppe als Vergleichsmaßstab für die Gesamtheit der Kreise der Reviere dient. Sowohl innerhalb der Reviere als auch innerhalb der Kontrollgruppe bestehen z.T. deutlich unterschiedliche Entwicklungen, sodass ein Vergleich der Entwicklung der Kontrollgruppe mit einzelnen Revieren nicht angebracht ist. Abschnitt 5.4 verfeinert das Untersuchungsdesign. Er thematisiert, ob und in welchem Umfang sich die beiden Gruppen von Regionen in wesentlichen beobachtbaren Merkmalen unterscheiden. Für ein glaubwürdiges Untersuchungsdesign ist es zwingend erforderlich, dass die Gruppe der InvKG-Förderregionen und der Regionen aus dem Pool der Kontrollregionen so gut ausbalanciert sind, dass sich keine Unterschiede in der Entwicklung der betrachteten Zielgröße vor dem Start des InvKG zeigen. Insofern repräsentieren die GRW-Regionen aus dem Nicht-Fördergebiet des InvKG eine Vorauswahl für die endgültige Kontrollgruppe. Die in Abschnitt 5.4 angewendeten ökonometrische Verfahren zielen darauf ab, die Vorauswahl an Regionen für die Kontrollgruppe so zu strukturieren, dass sie ein glaubwürdiges Evaluationsdesign repräsentiert. 2.4 Bewilligungsprozesse in der 1. Säule Eine wichtige Rolle in der praktischen Umsetzung des InvKG fällt dem Auswahlprozess für die zu fördernden Projekte zu. Generell erfolgt hierbei bei allen Projekten zunächst die Überprüfung, ob die formalen Fördervoraussetzungen erfüllt sind. Diese grundsätzlich förderfähigen Projekte erfahren anschließend eine weitere Überprüfung hinsichtlich ihrer Förderwürdigkeit. In diesem Schritt bewerten die Bewilligungsbehörden, ob und wenn ja in welchem Umfang die Projektvorschläge zur Erfüllung der Ziele des InvKG beitragen. Verschiedene Behörden sind in den Auswahlprozess involviert, wodurch es Unterschiede in den Verfahren geben kann. Die folgenden Ausführungen beschreiben zunächst die Auswahlprozesse entlang der Gliederung des Gesetzes, und zwar nach den Förderkategorien, die die Länder in eigener Verantwortung umsetzen (1. Säule), und anschließend (Abschnitt 2.5 denjenigen, die in der Verantwortung 10 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2800 – 24 – A bb ild un g 2- 3: K on tro llg ru pp en de fin iti on An m er ku ng en : D as L au si tz er , d as M itt el de ut sc he (o hn e de n La nd kr ei s A lte nb ur ge r L an d) u nd d as R he in is ch e Re vi er u m fa ss en R eg io ne n, d ie u nt er d ie F ör de rk at eg or ie d es K ap ite l 1 In vK G fa lle n. D as H el m ste dt er R ev ie r, de r L an dk re is A lte nb ur ge r L an d so w ie d ie S ta nd or te d er S te in ko hl ek ra ftw er ke fa lle n un te r d ie F ör de rk at eg or ie d es K ap ite l 2 In vK G . Q ue lle : R oh da te n: K oo rd in ie ru ng sr ah m en , I nv K G . E ig en e B er ec hn un g un d D ar ste llu ng . 11 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2800– 25 – des Bundes liegen (2. Säule)). Gegenstand der 1. Säule sind die Regelungen aus Kapitel 1 und 2 InvKG. Gegeben, dass rund 93% des Budgets in der Verantwortung der Länder auf die Kapitel 1-Gebiete entfallen, fokussiert sich dieser Abschnitt vorerst auf die Beschreibung der Auswahlprozesse in diesen Regionen. Diese Entscheidung ist auch vor dem Hintergrund gerechtfertigt, dass es bislang lediglich acht Bewilligungen in den Kapitel 2- Regionen gibt. In zukünftigen Berichten werden auch die Bewilligungsprozesse in den übrigen Regionen des InvKG-Fördergebiets einer tiefergehenden Untersuchung unterzogen. Nach § 1 Absatz 3 InvKG waren die Länder, in denen die Kapitel 1-Regionen liegen, verpflichtet, Leitbilder zu entwickeln. In diesen Leitbildern, die in den Anlagen 1-3 des InvKG zu finden sind, beschreiben die Länder, wie sie die Finanzhilfen des Bundes einsetzen wollen, um die Förderziele des InvKG zu erreichen. Diese Leitbilder haben die Länder zu Konzepten weiterentwickelt, in denen sie den Prozess der Projektauswahl beschreiben (Land Brandenburg, 2024, Land Sachsen, n.d. Land Sachsen-Anhalt, 2021). Auf Basis dieser Konzepte erfolgte dann die Erarbeitung der rechtlich bindenden Richtlinien. Ein wesentliches Merkmal der Landeskonzepte ist, dass die Projektauswahl auf einer Kombination aus Top-down- und Bottom-up-Ansätzen beruht. Ein weiteres Merkmal, das sich über alle Konzepte findet, betrifft die umfangreiche Beratung und Begleitung der Projektideen vor der formellen Antragstellung. In die Prozesse eingebunden ist zudem das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), welches begleitend prüft, ob die Vorhaben ihrer Art nach der im InvKG festgelegten Zweckbindung entsprechen und ob sie geeignet sind, zur Verwirklichung der Förderziele beizutragen. Schließlich haben die Länder Routinen entwickelt, um Gemeinden – die ihren Eigenanteil aus eigener Kraft nicht stemmen können – finanzielle Ressourcen außerhalb des InvKG bereit zu stellen. Hintergrund ist, dass das InvKG eine Höchstförderquote von 90% der förderfähigen Kosten vorsieht. Insbesondere bei finanziell großvolumigen Projekten kann eine Selbstbeteiligung von 10% einen – in absoluten Beträgen ausgedrückten – hohen Eigenanteil bedeuten und damit kleinere oder finanzschwache Gemeinden stark belasten und im Extremfall eine Finanzierung unmöglich machen. Über zusätzliche Landesmittel versuchen die Länder daher, diesem Problem zu begegnen. Im Einzelnen lassen sich die Prozesse zur Projektauswahl auf Landesebene wie folgt skizzieren: • Erste Anlaufstelle im Land Brandenburg ist die Wirtschaftsregion Lausitz GmbH (WRL). Hierbei handelt es sich um eine Landesstrukturentwicklungsgesellschaft in der Trägerschaft des Landes Brandenburg, der Landkreise Spree-Neiße, Dahme-Spreewald, Elbe-Elster, Oberspreewald-Lausitz sowie der kreisfreien Stadt Cottbus. Die Antragsteller reichen hier einen (niedrigschwelligen) Projektsteckbrief ein. Projektideen mit Entwicklungspotenzial werden in einen Qualifizierungsprozess übernommen. Am Ende dieses Prozesses steht die Empfehlung (oder Ablehnung) für die Förderwürdigkeit des Vorhabens. Eine interministerielle Arbeitsgruppe entscheidet sodann, ob für förderwürdig befundene Projektideen in die formelle Antragstellung übernommen werden, die ab diesem Zeitpunkt durch die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) begleitet wird. Über den gesamten Prozess hinweg sind regionale Stakeholder in alle Entscheidungen mit eingebunden. • Ähnlich angelegt ist der Projektauswahlprozess im Freistaat Sachsen. Die Betreuung der Projektträger liegt hier in den Händen der Sächsischen Agentur für Strukturentwicklung (SAS). Bei der SAS handelt es sich, ähnlich wie bei der WRL in Brandenburg, um eine Gesellschaft in öffentlicher 12 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2800 – 26 – Trägerschaft (Gründung durch die Sächsische Staatsregierung gemeinsam mit der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank [SAB]). Nach einer fachlichen Vorprüfung unter Beteiligung der betroffenen Landratsämter und der Landesdirektion Sachsen bewertet die SAS den Projektvorschlag anhand eines indikatorbasierten Scoring-Systems. Auf Basis dieser Bewertung erarbeitet eine interministerielle Arbeitsgruppe eine Stellungnahme, die Grundlage für die endgültige Förderempfehlung in die Sitzungen der regionalen Begleitausschüsse ist. Parallel erfolgt die Prüfung durch das BAFA. Anschließend beginnt der formale Antragsprozess, den die SAB federführend begleitet. • Das Land Sachsen-Anhalt hat drei Förderlinien entwickelt: Erstens können Bewilligungen im Rahmen der Regelförderung vorgenommen werden. Die Vorgehensweise in dieser Förderlinie unterscheidet sich etwas von derjenigen der Länder Brandenburg und Sachsen. Die Projektträger werden durch Förderlotsen (formell Beschäftigte der Investitionsbank Sachsen-Anhalt [IB]) sowie regionale Wirtschaftsförderer aus den Gebietskörperschaften begleitet. Die Beurteilung der Förderwürdigkeit wird auf der Ebene der involvierten Gebietskörperschaften (etwa Kreis- oder Gemeinderat) vorgenommen. Wird diese bejaht, startet der formelle Antragsprozess, der die Prüfung der Förderfähigkeit des Vorhabens beinhaltet. Involviert ist, je nach Förderbereich, entweder die IB, das Landesverwaltungsamt (LVwA) oder die Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH (NASA).6 Die Landesregierung bündelt die Bewilligungsentscheidungen und übermittelt diese an das BAFA zur Prüfung. Wenn keine Einwände vorliegen, erstellt die zuständige Bewilligungsbehörde den Zuwendungsbescheid. Die zweite Förderlinie Förderaufrufe ermöglicht es der Landesregierung, einzelne Antragsteller zu thematischen Schwerpunkten gezielt anzusprechen. Eingebunden in diesen Entscheidungsprozess sind regionale Stakeholder. Der Förderaufruf wird durch einen Kabinettsbeschluss herbeigeführt. Die endgültige Förderentscheidung trifft das verantwortliche Ressort der Landesregierung. Mit der dritten Förderlinie Investitionen des Landes besteht für die Landesregierung die Möglichkeit, eigene Projekte zu initiieren. Der Ablauf zur Projektauswahl folgt im Wesentlichen der Vorgehensweise der Förderlinie Förderaufrufe. • In Nordrhein-Westfalen übernimmt die Zukunftsagentur Rheinisches Revier GmbH die regionale Steuerungs- und Koordinierungsfunktion, während die Stabsstelle Strukturwandel Rheinisches Revier im Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie (MWIKE) auf Landesebene zuständig ist und die regionalökonomische und fördertechnische Gesamtverantwortung innehat. Die Zukunftsagentur begleitet, unterstützt durch den Projektträger Jülich, die Vorbereitung der Projektanträge. Neben einer fachlichen Vorprüfung – insbesondere der Passgenauigkeit zum Wirtschafts- und Strukturprogramm – gehört hierzu die Identifikation des passenden Förderzugangs. Im Rahmen der Projektauswahl stellt, entsprechend dem zwischen Land und der durch die Zukunftsagentur vertretenen Region geschlossenen Reviervertrag, der Aufsichtsrat der Zukunftsagentur, in dem Land und Region vertreten sind, den Regionalen Konsens fest. Dieser wird im weiteren Bewilligungsverfahren vorausgesetzt. Die Projekte werden anschließend von der Landesregierung beschlossen. Die Anträge werden dann der zuständigen Bewilligungsbehörde übermittelt. Für das Rheinische Revier ist dies im Falle der Landeskomponenten die Bezirksregierung Köln. 6Diese Aufgabenteilung ist historisch in anderen Förderprogrammen gewachsen, weshalb sich die Landesregierung Sachsen-Anhalt entschieden hat, an diesem Verfahren auch bei der Umsetzung des InvKG festzuhalten. 13 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2800– 27 – 2.5 Bewilligungsprozesse in der 2. Säule Anders als bei der Projektauswahl in der 1. Säule gibt es für die 2. Säule nicht den einen Bewilligungsprozess. Vielmehr ordnet sich die Auswahl an Fördermaßnahmen in das allgemeine Geschäft des verantwortlichen Ressorts ein. Dies reicht von der Entscheidung über Behördenansiedlungen über die Aufstockung bereits bestehender Programme bis zu großen Infrastrukturprojekten. Allgemein gilt, dass die Länder Vorschläge in das BLKG einbringen können. Dem geht auf der Ebene der Länder in der Regel ein Kabinettsbeschluss voraus. Eine Sonderrolle nimmt das STARK-Bundesprogramm (§ 15 InvKG) ein, für das eine eigene Richtlinie entwickelt wurde. Als Bewilligungsbehörde fungiert das BAFA, das den gesamten Antragsprozess koordiniert. Auch wenn die Auswahl der Projekte auf der Ebene des Bundes angelegt ist, so sind die Länder dennoch institutionell in diesem Prozess eingebunden. Die zuständigen Landesministerien und zum Teil auch regionale Stellen sind an der Vorbereitung der STARK-Projekte beteiligt. In der Regel wird kein Projekt beim BAFA eingereicht, das nicht bereits auf Landesebene einen Qualifizierungsprozess durchlaufen hat. Dabei wird unter anderem die Möglichkeit anderer Förderzugänge geprüft. Wurde ein Projekt dann beim BAFA eingereicht, geben die Länder eine Stellungnahme zur Förderwürdigkeit jedes einzelnen Projektantrags ab, die das BAFA bei seiner Förderentscheidung berücksichtigt. 2.6 Verzögerungen bei der Messung der Wirkungen Dieser Abschnitt behandelt die Frage, inwiefern sich belastbare Erkenntnisse zu Wirkungen von Maßnahmen des InvKG bereits zum jetzigen Zeitpunkt ableiten lassen. In diesem Zusammenhang sind vier Aspekte zu berücksichtigen, und zwar unterschiedliche Zeitpunkte für den Beginn und das Ende der Maßnahmen der InvKG, Wirkungsverzögerungen der Maßnahmen auf Ergebnisgrößen selbst sowie Meldeverzögerungen bei der Bereitstellung geeigneter statistischer Daten zur Analyse der Ergebnisgrößen. Abbildung 2-4 stellt diese Aspekte schematisch anhand von drei Beispielen dar. Bei Maßnahme 1 könnte es sich bspw. um die Erweiterung eines Gewerbegebiets im Rahmen der Förderung von Säule 1-Maßnahmen handeln. In diesem Beispiel beginnen die Bauaktivitäten am 01.01.2022, und die Maßnahme ist nach drei Jahren abgeschlossen. Weitere zwei Jahre dauert die Vermarktung der Flächen und die Errichtung der Produktionsanlagen in diesem Gewerbegebiet. Geht man von Meldeverzögerungen in der amtlichen Statistik bei der regionalen Bruttowertschöpfung von weiteren zwei Jahren aus, dann wären erste Effekte (soweit vorhanden) der Maßnahme erst im Jahr 2029 nachweisbar. Maßnahme 2 beinhaltet ein Beispiel für ein Infrastrukturvorhaben aus der zweiten Säule. In diesem Fall startet die Maßnahme am 01.01.2025 und die Realisierung des Projektes nimmt inklusive aller Planungs- und Bauaktivitäten zehn Jahre in Anspruch. Unterstellt man weitere vier Jahre für Wirkungsverzögerungen und zwei Jahre, bis geeignete Daten vorliegen, wären Wirkungen, welche über die Effekte der Errichtungsphase hinausgehen, erst im Jahr 2040 nachweisbar. Maßnahme 3 schließlich könnte den Aufbau eines Forschungsinstituts im Rahmen von Säule 2-Maßnahmen betreffen. Nach einem Start am 01.01.2026 nimmt die Personalrekrutierung weitere zwei Jahre in Anspruch. Für die Abschätzung der Wirkungsverzögerung kann man sich an den Evaluierungszyklen orientieren, denen sich außeruniversitäre Forschungsinstitute regelmäßig stellen müssen. In diesen Evaluierungszyklen müssen die Institute ihre wissenschaftliche Leistungsfähigkeit und ihre gesellschaftliche Bedeutung unter Beweis stellen. Gelingt dies nicht, endet die öffentliche Forschungsförderung. Evaluierungen finden üblicherweise in einem Rhythmus von sieben Jahren statt. Geht es um die Wirkungen, 14 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2800 – 28 – Abbildung 2-4: Schematische Darstellung zur Zeitverzögerungen bei der Wirkungsmessung Quelle: Eigene Darstellung. die die Institute auf die (über-)regionale Wirtschaft und die Gesellschaft haben, müssen möglicherweise zusätzliche Verzögerungen bei der Datenbereitstellung berücksichtigt werden. In diesem Beispiel betragen sie weitere zwei Jahre, sodass sich erste umfassende Aussagen zu den Wirkungen von Maßnahme 3 im Jahr 2033 tätigen ließen. Gegeben der großen Heterogenität der im InvKG angestoßenen Maßnahmen sind demnach deutliche Zeitverzögerungen bei der Wirkungsmessung der Effekte zu erwarten. 15 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2800– 29 – 3 Formale Inzidenz der InvKG-Mittel Um die wirtschaftlichen und sozialen Folgen des Ausstiegs aus der Kohleverstromung abzufedern, stellt der Bund den Ländern über das InvKG umfangreiche Finanzhilfen zur Verfügung. Diese verteilen sich nach den im Gesetz festgelegten Schlüsseln auf die Länder mit Braunkohlerevieren (Tabelle 3-1) und betragen insgesamt 40 Mrd. Euro (Kapitel 1, 3 und 4 InvKG). Zusätzlich erhalten die Standorte der Steinkohlekraftwerke in den Ländern Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland sowie das ehemalige Helmstedter Revier im Land Niedersachsen im Rahmen von Kapitel 2 (§§ 11-12) InvKG- Mittel im Umfang von insgesamt 1,09 Mrd. Euro. In die Regelungen des Kapitel 2 fällt auch der Landkreis Altenburger Land im Freistaat Thüringen, für den ein Budget in Höhe von 90 Mio. Euro bereitsteht. Dieser Betrag speist sich je zur Hälfte aus den Budgets der Länder Sachsen und Sachsen-Anhalt für das Mitteldeutsche Revier. Mit den Zielen des InvKG in direktem Zusammenhang steht das Programm des Just Transition Fund (JTF). Über diesen Fonds stellt die Europäische Union den Gebieten, die aufgrund des Übergangs zu einer klimaneutralen Wirtschaft schwerwiegende sozioökonomische Herausforderungen bewältigen müssen, zusätzliche finanzielle Mittel für investive Zwecke zur Verfügung.7 Die geplanten JTF-Mittel werden zu 77,5% mit den Säule 2-Maßnahmen (Kapitel 3 und 4 InvKG) verrechnet, wobei das Land Brandenburg eine Ausnahme darstellt. Hier erfolgt die Anrechnung in Säule 1 (Kapitel 1 InvKG). Die Budgets der Länder für die Säule 2- bzw. Säule 1-Mittel verringern sich demnach um 77,5% der Mittel, die dem Land im JTF zustehen (unabhängig vom tatsächlichen Abruf der Mittel). Im Gegensatz zum InvKG, das (von wenigen besonderen Einzelfällen abgesehen) nur die Förderung wirtschaftsnaher Infrastrukturen erlaubt, gehören private Unternehmen explizit auch zum Adressatenkreis des JTF. Über den JTF sind bislang keine Mittel in den Revieren abgeflossen. Der vorliegende Bericht nimmt daher keine detaillierte Auswertung des JTF vor – diese bleibt zukünftigen Untersuchungen vorbehalten. Gegenstand dieses Kapitels ist nun die Analyse der formalen Inzidenz der InvKG-Maßnahmen. Die Auswertungen basieren auf denselben Rohdaten wie der Bericht der Bundesregierung nach § 26 InvKG (Bundesregierung, 2025). Konkret geht es in diesem Kapitel darum, die Mittelverplanungen, die Mittelbindung durch bereits erfolgte Bewilligungen sowie den tatsächlichen Mittelabfluss abzubilden. Die Auswertungen erfolgen, soweit möglich, auf disaggregierter Ebene, und zwar nach sektoralen (Maßnahmekategorien bzw. Cluster) und regionalen (Revier, Land-Revier-Ebene, Kreis- und Gemeindeebene) Merkmalen. 3.1 Maßnahmen in der Verantwortung der Länder (1. Säule) Mit Inkrafttreten der Bund-Länder-Vereinbarung am 27.08.2020 konnte die Förderung der durch den Ausstieg aus dem Braunkohleabbau und der Braunkohleverstromung betroffenen Regionen durch die Finanzhilfen des Bundes an die Länder beginnen. Gegenstand der folgenden Auswertungen sind die Maßnahmen, die in die Verantwortung der Länder fallen (1. Säule, Kapitel 1 und 2 InvKG, Abbildung 2-1). Um den Stand der Umsetzung zu analysieren, finden zwei Meldungen Berücksichtigung, die verschiedene Phasen des administrativen Förderprozesses abbilden. Zum einen handelt es sich um die Ex-ante-Meldung der Länder an das BAFA. Zum anderen geht eine Abfrage bei den Ländern zum Datenstand 31.12.2024 in 7Verordnung (EU) 2021/1056 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 zur Einrichtung des Fonds für einen gerechten Übergang, Amtsblatt der Europäischen Union L 231/1, 30.06.2021. 16 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2800 – 30 – Tabelle 3-1: Verteilung der Finanzvoluminaa im InvKG auf die Länder (in Mrd. Euro soweit nicht anders angegeben) (Stand 31.12.2024) Schlüssel für die Aufteilung der Mittel in den Kapiteln 1, 3 und 4 Verantwortung der Länder (1. Säule) Verantwortung des Bundes (2. Säule) Gesamt auf das InvKG angerechnete JTF- Mittelb JTF- Mittel insgesamt Land (in Prozent) Kapitel 1 Kapitel 2 Kapitel 3 und 4 Kapitel 1 bis 4 Brandenburg 25,8 3,612 - 6,708 10,320 0,609 0,786 Nordrhein- Westfalen 37,0 5,180 0,662 9,620 15,462 0,529 0,683 Sachsen 25,2 3,528 - 6,552 10,080c 0,500 0,645 Sachsen- Anhalt 12,0 1,680 - 3,120 4,800c 0,282 0,364 Niedersachsen – – 0,247 – 0,247 – – Mecklenburg- Vorpommern – – 0,053 – 0,053 – – Saarland – – 0,129 – 0,129 – – Gesamt 100,0 14,000 1,090 26,000 41,090 1,920 2,478 Anmerkungen: a Zusätzlich zu den hier genannten Volumina fließen in die vom Kohleausstieg betroffenen Regionen noch die Entschädigungszahlungen für die Betreiber der Standorte der Braunkohlekraftwerke in Nordrhein-Westfalen (RWE Power AG, 2,6 Mrd. Euro) sowie Brandenburg und Sachsen (LEAG, 1,75 Mrd. Euro) (Kohleverstromungsbeendigungsgesetz [KVBG] § 44). Darüber hinaus erhalten Arbeitskräfte, die mindestens 58 Jahre alt sind und aus dem Arbeitsleben ausscheiden, maximal 5 Jahre Anpassungsgeld als Überbrückungshilfe bis zum Eintritt in die gesetzliche Altersrente (§ 57 KVBG). – b Die Mittel aus dem JTF werden auf das Budget der Länder zu 77,5 Prozent angerechnet. Im Fall von Brandenburg erfolgt die Anrechnung auf das Budget in Kapitel 1. Im Fall der Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt und Nordrhein-Westfalen erfolgt die Anrechnung auf die Budgets in den Kapiteln 3 und 4. - c Zum Geltungsbereich des InvKG gehört auch der Landkreis Altenburger Land im Freistaat Thüringen. Im Rahmen von Kapitel 2 InvKG erhält dieser Landkreis Finanzhilfen im Umfang von 90 Mio. Euro, die zu gleichen Anteilen zu Lasten der Budgets der Länder Sachsen und Sachsen-Anhalt für das Mitteldeutsche Revier angerechnet werden. Quelle: Darstellung des IWH. die Untersuchungen ein, die an die Berichtspflicht der Länder nach § 8 Abs. 3 InvKG angelehnt ist. Alle Länder haben der formalen Bewilligung ein Projektqualifizierungsverfahren vorgeschaltet. Intention dieser Vorgehensweise ist, aus dem Pool möglicher Projektideen diejenigen auszuwählen, die förderfähig und förderwürdig sind. In die Evaluation der Förderfähigkeit ist das BAFA eingeschaltet, woraus sich die Ex-ante-Meldungen speisen. Der Schritt der Ex-ante-Meldung versucht, „gänzlich ungeeignete Projekte“ vorab von der Förderung auszuschließen. Diese Information entsteht in einer relativ frühen Phase des administrativen Förderprozesses. Die resultierende Liste lässt sich als eine Art „Pool“ an Projekten verstehen. Nicht alle der hier angemeldeten Projekte erfahren tatsächlich eine Bewilligung. Einige Projekte werden etwa zurückgezogen oder in die Zukunft verschoben. Wichtig aber ist, dass keine formale Bewilligung erfolgen kann, wenn es nicht vorab eine Ex-ante-Prüfung durch das BAFA gegeben hat. 17 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2800– 31 – 3.1.1 Budget, Planungen, Bewilligungen und Mittelabfluss in der 1. Säule Die Länder haben bislang 409 Projekte in der 1. Säule des InvKG angemeldet (Tabelle 3-2, Spalte 1), davon entfallen 395 auf die Kapitel 1-Regionen (ohne den Landkreis Altenburger Land), 13 auf die Kapitel 2-Regionen sowie ein Projekt auf den Landkreis Altenburger Land. Hinter den 409 beim BAFA angemeldeten Projekten steht ein Fördervolumen von 7,3 Mrd. Euro (Spalte 3, rund 7 Mrd. Euro für die Kapitel 1-Regionen und 261,1 Mio. Euro für die Kapitel 2-Regionen und den Landkreis Altenburger Land). Die Budgets der Länder sind unterschiedlich stark ausgelastet (Spalte 4). Mit seinen Ex-ante-Meldungen hat das Land Sachsen-Anhalt sein Budget fast vollständig aufgebraucht (Budgetauslastung 94,6%). Die im Land Brandenburg und im Freistaat Sachsen liegenden Reviere schöpfen ihr Budget mit den Ex-ante- Meldungen gut zur Hälfte sowie etwas darüber aus (Quoten von 47,0 bis 56,6%). Größere Puffer im Budget bestehen insbesondere im Rheinischen Revier, in den Kapitel 2-Regionen sowie im Landkreis Altenburger Land. Der zweite Teil von Tabelle 3-2 (Spalten 5-9) widmet sich dem Aspekt, wie viele Projekte die Länder bewilligt (und abgeschlossen) haben. So wurden bisher 248 und damit fast 60% der beim BAFA angemeldeten Projekte bewilligt (Spalte 6). Folglich sind rund 18% (18,8% Kapitel 1-Regionen, 6,2% bei den Kapitel 2-Regionen) des in der 1. Säule insgesamt zur Verfügung stehenden Budgets fest gebunden (Spalte 7). Auch hier zeigt sich eine hohe Varianz unter den Ländern. Die Bewilligungen sind besonders weit vorangeschritten im Freistaat Sachsen (35,3% im sächsischen Teil des Lausitzer Reviers, 39,1% im sächsischen Teil des Mitteldeutschen Reviers), gefolgt von Sachsen-Anhalt (28,6%). Unter den Kapitel 2-Regionen weist das Land Niedersachsen hohe Bewilligungsquoten auf (29,2% für das ehemalige Helmstedter Revier, 23,9% für den Standort des Steinkohlekraftwerks). Mecklenburg-Vorpommern und das Saarland (beide verantwortlich für Kapitel 2-Regionen) haben bislang noch kein Projekt bewilligt. Dasselbe gilt für den Landkreis Altenburger Land. Der Zeitpunkt der Bewilligung stellt einen wichtigen Meilenstein im administrativen Förderprozess dar, weil die Zuwendungsempfänger ab diesem Moment (Bundes-)Mittel abrufen können. Der Aspekt des Mittelabflusses ist in den Spalten 8 und 9 der Tabelle ersichtlich. Diese Größen geben über den Umsetzungsstand der Strukturwandelmaßnahmen Auskunft. Der Mittelabfluss für alle Länder zusammen liegt zum 31.12.2024 bei 640,3 Mio. Euro. Die Quote des Mittelabflusses unter den bewilligten Projekten gemessen am gesamten Budget in der Verantwortung der Länder (Spalte 1) erreicht daher 4,2%. Vorreiter ist hier der Standort des Steinkohlekraftwerks im Land Niedersachsen (Kapitel 2-Region), an welchem 20% des insgesamt zur Verfügung stehenden Budgets bereits abgeflossen sind. Unter den Revieren ist das Mitteldeutsche Revier Sachsen mit 13,9% führend.Generell übersteigen die Abflussquoten der sächsischen Reviere jene der anderen Reviere bisher zum Teil deutlich. 3.1.2 Sektorale Analyse der geplanten und bewilligten Mittel in der 1. Säule Die 248 bewilligten sowie die 409 Projekte aus dem „Pool“ lassen sich ferner auf unterschiedliche, in § 4(1) InvKG genannte, Förderbereiche und Maßnahmecluster verteilen. Mit dieser Analyse lässt sich die Frage beantworten, für welche Art von Nutzung die Fördermittel in der 1. Säule eingesetzt werden. Die nachfolgende Auswertung erfolgt auf der Land-Revier-Ebene. Diese Vorgehensweise folgt der Untersuchung von Markwardt, Schnellenbach u. a., 2022 und ermöglicht, unterschiedliche Prioritätensetzungen der Länder für ihre Reviere sichtbar zu machen. Diese Unterschiede offenbaren sich sowohl hinsichtlich der bereits bewilligten Projekte als auch derjenigen im „Pool“. Aufgrund der bislang geringen Anzahl 18 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2800 – 32 – Ta be lle 3 -2 : M itt el pl an un g un d B ew ill ig un g de r F in an zh ilf en n ac h Re vi er en u nd L än de rn Ex -a nt e- M eld un ge n an d as B AF A bi s 31 .1 2. 20 24 m it Ve rm er k „ k ein e Ei nw en du ng en “ Be ric ht e de r L än de r / S ta nd 3 1. 12 .2 02 4 m it St at us „ a bg es ch lo ss en “, „ be wi lli gt “ od er „ be wi lli gt u nt er Vo rb eh al t“ Re vi er a Bu dg et in M io . Eu ro An za hl Pr oj ek te b Bu nd es m itt el in M io . E ur o Bu dg et au sla st un g in % c An za hl Pr oj ek te d ge bu nd en e Bu nd es m itt el in M io . E ur o Bu dg et au sla st un g in % e ab ge flo ss ene M itt el in M io . Eu ro Q uo te f a bge flo ss en er M itt el in % (1 ) (2 ) (3 ) (4 ) (5 ) (6 ) (7 ) (8 ) (9 ) La us itz er R ev ier ( BB ) 3 61 2, 0 80 2 07 7, 7 56 ,6 36 49 4, 3 13 ,7 11 4, 3 3, 2 La us itz er R ev ier ( SN ) 2 40 8, 0 12 6, 5 1 13 1, 1 47 ,0 10 4 85 0, 8 35 ,3 20 9, 8 8, 7 M itt eld eu ts ch es R ev ier ( SN ) 1 07 5, 0 51 ,5 55 8, 6 52 ,0 40 41 9, 8 39 ,1 14 9, 7 13 ,9 M itt eld eu ts ch es R ev ier ( ST ) 1 63 5, 0 88 1 54 7, 3 94 ,6 42 46 7, 3 28 ,6 33 ,0 2, 0 Rh ein isc he s Re vi er ( N W ) 5 18 0, 0 49 1 70 3, 5 32 ,9 18 38 4, 3 7, 4 10 1, 0 2, 0 Ka pi te l 1 ( oh ne A lte nb ur ge r La nd ) 13 9 10 ,0 39 5 6 98 5, 2 50 ,2 24 0 2 61 6, 6 18 ,8 60 7, 9 4, 4 Br au nk oh ler ev ier A lte nb ur ge r La nd 90 ,0 1 14 ,4 16 ,0 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 Ka pi te l 1 (i nk l. Al te nb ur ge r L an d) 14 0 00 ,0 39 6 6 99 9, 7 50 ,0 24 0 2 61 6, 6 18 ,7 60 7, 9 4, 3 Eh em al ig es H elm st äd te r R ev ier 90 ,0 3 33 ,6 37 ,3 3 26 ,3 29 ,2 1, 0 1, 1 St ein ko hl e- KW ( N I) 15 7, 0 3 41 ,2 26 ,2 3 37 ,6 23 ,9 31 ,4 20 ,0 St ein ko hl e- KW ( N RW ) 66 2, 0 6 17 7, 7 26 ,8 2 3, 2 0, 5 0, 1 0, 0 St ein ko hl e- KW ( M V) 52 ,5 1 8, 7 16 ,6 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 St ein ko hl e- KW ( SL ) 12 8, 5 0 0, 0 0, 0 0 0, 0 0, 0 0, 0 0, 0 Ka pi te l 2 1 09 0, 0 13 2 61 ,1 24 ,0 8 67 ,1 6, 2 32 ,4 3, 0 Ka pi te l 1 u nd 2 15 0 90 ,0 40 9 7 26 0, 8 48 ,1 24 8 2 68 3, 6 17 ,8 64 0, 3 4, 2 An m er ku ng en : a A bk ür zu ng en : B B – B ra nd en bu rg . S N – S ac hs en . S T – Sa ch se n- A nh al t. H E – H el m ste dt . K W – K ra ftw er k. N W – N or dr he in -W es tfa le n. M V – M ec kl en bu rg -V or po m m er n. S L – Sa ar la nd . – b N ac hk om m aste lle n si nd d em U m sta nd g es ch ul de t, da ss e in P ro je kt a n m eh re re n St an do rte n sta ttfi nd et . I m k on kr et en F al l l ie ge n di e St an do rte in u nt er sc hi ed lic he n Re vi er en S ac hs en s. – c A nt ei l d er b ei m B A FA a ng em el de te n M itt el a m ge sa m te n B ud ge t. – d A nt ei l d er v on d en L än de rn b ew ill ig te n M itt el a m g es am te n B ud ge t. – e B ew ill ig te P ro je kt e, b ei d en en e in e be w ill ig te F ör de rs um m e vo n 0 Eu ro h in te rle gt w ar , s in d vo n de r A na ly se a us ge sc hl os se n. – f A nt ei l a bg efl os se ne r M itt el a m g es am te n B ud ge t. Q ue lle : R oh da te n: B M W E, B A FA , M el du ng en d er L än de r. Ei ge ne B er ec hn un g. 19 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2800– 33 – an angemeldeten und bewilligten Projekten in den Kapitel 2-Regionen (einschließlich des Landkreises Altenburger Land) fokussiert sich die Auswertung im Folgenden vollständig auf die Kapitel 1-Regionen. Die detaillierte Untersuchung der Kapitel 2-Regionen bleibt zukünftigen Auswertungen vorbehalten. Die Analyse des bislang bewilligten Fördervolumens offenbart nach Abbildung 3-1 (unterer Teil) eine hohe Varianz in den Förderprioritäten zwischen den Ländern. Der Förderbereich 1 (wirtschaftsnahe Infrastruktur) spielt im brandenburgischen Teil des Lausitzer Reviers mit 42,2% sowie im sachsenanhaltinischen Teil des Mitteldeutschen Reviers mit 59,6% an den bewilligten Fördermitteln eine sehr dominante Rolle. In den anderen Revieren weist dieser Förderbereich deutlich geringere Anteile auf, zwischen 8,0% im sächsischen Teil des Mitteldeutschen Reviers und 16,0% im Rheinischen Revier. Der Förderbereich 2 (Verkehrsinfrastrukturen) verkörpert mit 28,6% der bewilligten Fördermittel im sächsischen Teil des Mitteldeutschen Reviers einen im Reviervergleich hohen Anteil. Dahinter folgen der brandenburgische Teil des Lausitzer Reviers sowie der sächsische Teil des Lausitzer Reviers, in denen 13,1 bzw. 8,3% der bewilligten Mittel für diesen Förderbereich vorgesehen sind. In den beiden übrigen Revieren spielt dieser Förderbereich bisher keine Rolle. Auf den Förderbereich 3 (Infrastrukturen zur Daseinsvorsorge) entfallen 17,7% der bewilligten Fördermittel in den beiden sächsischen Revieren. Sie nehmen damit den Spitzenplatz in diesem Förderbereich im Reviervergleich ein, gefolgt vom brandenburgischen Teil des Lausitzer Reviers (9,5%) sowie dem sachsen-anhaltinischen Teil des Mitteldeutschen Reviers (8,4%). Im Rheinischen Revier gab es faktisch keine Bewilligungen in diesem Feld. Bei Projekten aus dem Förderbereich 4 (Städtebau) reicht der Anteil bewilligter Mittel von 14,2% im sächsischen Teil des Lausitzer Reviers bis 7,6% im sächsischen Teil des Mitteldeutschen Reviers. Die Anteile für diesen Förderbereich im sachsen-anhaltinischen Teil des Mitteldeutschen Reviers sowie im Rheinischen Revier liegen dazwischen. Im Land Brandenburg sind in diesem Förderbereich bislang keine nennenswerten Mittel bewilligt worden. Auffallend für den sachsenanhaltinischen Teil des Mitteldeutschen Reviers ist, dass sich hinter den bewilligten Mitteln in diesem Förderbereich eine Vielzahl an Projekten verbirgt. Der Anteil bewilligter Projekte für diesen Förderbereich umfasst fast die Hälfte aller bewilligten Projekte, nämlich 47,6%. Der Anteil an bewilligten Mitteln im Förderbereich 5 (Kommunikationsinfrastruktur) bewegt sich in allen Revieren unter einem Niveau von 5%. Relativ niedrige Anteile am Bewilligungsvolumen sind auch für den Förderbereich 6 (touristische Infrastruktur) zu verzeichnen. Die höchsten Werte erreichen hier die sächsischen Teile des Mitteldeutschen Reviers (14,1%) und des Lausitzer Reviers (7,0%). Demgegenüber spielen die bewilligten Mittel im Förderbereich 7 (Infrastrukturen in FuE, Wissenstransfer, Aus- und Weiterbildung) eine wichtige Rolle im sächsischen Teil des Lausitzer Reviers (39,9%), im brandenburgischen Teil des Lausitzer Reviers (30,3%), im Rheinischen Revier (29,5%) sowie im sächsischen Teil des Mitteldeutschen Reviers (22,5%). Auffallend ist, dass im sachsen-anhaltinischen Teil des Mitteldeutschen Reviers Bewilligungen in diesem Förderbereich realiter nicht vorkommen. Die Anteile an bewilligten Mitteln für den Förderbereich 8 (Klima- und Umweltschutz) sind in den Revieren wiederum sehr niedrig, mit Ausnahme des Rheinischen Reviers, wo Mittelbewilligungen in diesem Förderbereich mit einem Anteil von 40,0% die wichtigste Verwendung von Mitteln in der Verantwortung der Länder darstellen. De facto keine Bewilligungen erfolgen im Förderbereich 9 (Naturschutz). Dieser Befund zeigt sich über alle Reviere hinweg. Das Muster, welches sich in den Bewilligungen der Länder offenbart, spiegelt sich auch in der Pipeline 20 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2800 – 34 – Abbildung 3-1: Mittelplanung und Bewilligung der Finanzhilfen nach Revieren und Förderbereichen (Anteile in Prozent) 36.6 5.9 8.1 10.6 26.2 31.3 6.3 22.5 12.5 13.8 6.3 15.5 7.2 13.5 21.9 12.3 21.8 13.4 30.8 10.3 19.8 12.6 32.5 17.7 17.2 9.6 12.2 6.6 15.5 7.8 31.1 11.7 17.5 9.7 62.2 6.4 11.1 12.2 19.3 19.3 17.0 22.7 6.8 9.1 11.1 25.8 8.4 42.1 10.7 12.2 12.2 12.2 6.1 42.9 14.3 0 20 40 60 80 100 Pr oz en t Lausitzer Rev. (BB) Lausitzer Rev. (SN) Mitteldt. Rev. (SN) Mitteldt. Rev. (ST) Rheinisches Rev. Mittel Projekte Mittel Projekte Mittel Projekte Mittel Projekte Mittel Projekte Ex-ante Meldungen mit Vermerk >keine Einwendungen< 42.2 13.1 9.5 30.3 22.2 11.1 22.2 22.2 16.7 8.1 8.3 17.7 14.2 7.0 39.9 12.5 7.7 30.8 9.6 15.4 18.3 8.0 28.6 17.7 7.6 14.1 22.5 7.5 10.0 35.0 15.0 15.0 12.5 5.0 59.6 8.4 13.7 8.9 11.9 7.1 9.5 47.6 14.3 16.0 14.0 29.5 40.0 16.7 11.1 11.1 27.8 33.3 0 20 40 60 80 100 Pr oz en t Lausitzer Rev. (BB) Lausitzer Rev. (SN) Mitteldt. Rev. (SN) Mitteldt. Rev. (ST) Rheinisches Rev. Mittel Projekte Mittel Projekte Mittel Projekte Mittel Projekte Mittel Projekte Berichte der Länder mit Status >abgeschlossen<, >bewilligt< oder >bewilligt unter Vorbehalt< 1 - wirtschaftsnahe Infrastruktur 2 - Verkehrsinfrastruktur 3 - Infrastruktur Daseinsvorsorge 4 - Städtebau, Stadt- u. Regionalentw. 5 - Kommunikationsinfrastruktur 6 - touristische Infrastruktur 7 - Infrastrukturen FuE, Wissenstransfer, Aus- u. Weiterb. 8 - Klima- und Umweltschutz 9 - Naturschutz Anmerkungen: Nur Kapitel 1-Regionen. Eine Darstellung für die Kapitel 2-Regionen erscheint aufgrund der sehr geringen Anzahl von geplanten und bewilligten Projekten wenig sinnvoll. Quelle: Rohdaten: BMWE, BAFA, Meldungen der Länder. Eigene Berechnung und Darstellung. 21 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2800– 35 – der Ex-ante-Meldungen wider (oberer Teil von Abbildung 3-1), wenngleich sich naturgemäß die Anteile etwas verschieben. Tendenziell ist der Anteil von geplanten Mitteln im Förderbereich 1 (wirtschaftsnahe Infrastruktur) etwas höher als für die schon erfolgten Bewilligungen. Die Anteile von Mitteln im Förderbereich 7 (Infrastrukturen in FuE, Wissenstransfer, Aus- und Weiterbildung) sind in den Revieren in Brandenburg und Sachsen tendenziell etwas niedriger, wohingegen sie im sachsen-anhaltinischen Teil des Mitteldeutschen Reviers in Zukunft etwas und im Rheinischen Revier sehr stark ansteigen dürften. In der Gesamtschau lässt sich festhalten, dass die Länder - wenn man die Bewilligungen nach Förderbereichen betrachtet - sehr unterschiedliche Förderschwerpunkte setzen. In den Revieren Nordrhein- Westfalens, Brandenburgs sowie im Lausitzer Revier im Freistaat Sachsen besitzen Bewilligungen im Förderbereich 7 (Infrastrukturen in FuE, Wissenstransfer, Aus- und Weiterbildung) eine vergleichsweise hohe Bedeutung, wobei das Gewicht dieses Förderbereichs am deutlichsten im Rheinischen Revier zum Tragen kommt. Gemein ist allen Revieren, dass die Förderbereiche 1 (wirtschaftsnahe Infrastruktur) und 2 (Verkehrsinfrastrukturen) zusammen genommen einen hohen Anteil an Mitteln auf sich vereinen. Am deutlichsten wird dies im Land Sachsen-Anhalt sichtbar, wo der Anteil bei ungefähr 60% liegt. Sachsen- Anhalt weist zudem den geringsten Anteil an Mitteln im Förderbereich 7 (Infrastrukturen in FuE, Wissenstransfer, Aus- und Weiterbildung) auf. Die Förderbereiche stellen eine von mehreren Möglichkeiten dar, den Einsatz der Fördermittel zu systematisieren. Dieses Klassifikationsschema ist durch den § 4 (1) InvKG vorgegeben. Allerdings gilt dieses Klassifikationsschema nicht für die anderen Maßnahmen des InvKG, also jene aus den Kapiteln 3 und 4 des Gesetzes (Abbildung 2-1). Um eine Analyse der Nutzungszwecke über alle Maßnahmen des InvKG abbilden zu können, findet zusätzlich ein Clustermodell Anwendung (Brachert u. a., 2023, Kapitel 4) (vgl. hierzu auch Anhang A-1). Grenzt man die bewilligten Mittel der 1. Säule nach dem Clusterkonzept ab (unterer Teil der Abbildung 3-2), wird eine stärkere Konzentration sichtbar als in der Kategorisierung nach Förderbereichen (Abbildung 3-1). Das mit Abstand wichtigste Einsatzgebiet ist der Cluster 8 (Standorte für Betriebe). Hier reicht der Anteil bewilligter Mittel von 30,5% im sächsischen Teil des Mitteldeutschen Reviers bis zu 81,7% im sachsen-anhaltischen Teil des Mitteldeutschen Reviers. Die übrigen Cluster spielen im Land Sachsen- Anhalt faktisch keine Rolle bei den Bewilligungen. Als zweitwichtigste Kategorie kristallisiert sich der Cluster 2 (Bildung) heraus, der bewilligte Mittel mit Anteilen von 14,8% im Rheinischen Revier bis 25,8% im sächsischen Teil des Lausitzer Reviers bindet. Ein im Reviervergleich auffallend hoher Anteil bewilligter Mittel entfällt im sächsischen Teil des Mitteldeutschen Reviers auf den Cluster 1 (Erreichbarkeit). Die Anteile für den Cluster 6 (Forschung und Entwicklung) reichen von 20,0% im sächsischen Teil des Lausitzer Reviers bis 11,3% im sächsischen Teil des Mitteldeutschen Reviers. Die übrigen Cluster (3 – Kultur, 4 – Gesundheit, 8 – Sozialkapital) spielen kaum eine Rolle bei den bewilligten Mitteln. Eine Ausnahme findet sich noch für den Cluster 7 (Klima), auf den im Rheinischen Revier 20,0% der bewilligten Mittel entfallen. Das Bild eines konzentrierten Mitteleinsatzes in einzelnen Clustern verstärkt sich, wenn man den „ Pool“ an Mitteln analysiert (oberer Teil der Abbildung 3-2). Tendenziell steigt der Anteil geplanter Mittel für den Cluster 5 (Standorte für Betriebe) in den Revieren. Als Ausnahmen können der sachsen-anhaltinische Teil des Mitteldeutschen Reviers sowie das Rheinische Revier angesehen werden, wo der Anteil geplanter Mittel leicht (Sachsen-Anhalt) bzw. stark (Nordrhein-Westfalen) zurück geht. Rückgänge gibt es auch für 22 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2800 – 36 – Abbildung 3-2: Mittelplanung und Bewilligung der Finanzhilfen nach Revieren und Clustern (Anteile in Prozent) 10.3 15.8 52.1 13.1 10.0 14.4 7.5 8.1 49.4 6.9 9.7 15.4 51.9 10.9 6.7 16.6 10.3 11.1 45.8 6.3 17.7 11.8 5.7 7.0 47.0 6.1 8.7 15.2 10.4 11.3 46.6 8.2 78.8 6.1 5.7 9.8 6.4 6.4 63.6 25.8 21.0 26.7 21.0 5.4 12.2 21.4 37.8 21.4 7.1 0 20 40 60 80 100 Pr oz en t Lausitzer Rev. (BB) Lausitzer Rev. (SN) Mitteldt. Rev. (SN) Mitteldt. Rev. (ST) Rheinisches Rev. Mittel Projekte Mittel Projekte Mittel Projekte Mittel Projekte Mittel Projekte Ex-ante Meldungen mit Vermerk >keine Einwendungen< 13.3 18.3 46.9 15.2 13.9 15.7 7.4 7.4 47.2 8.3 9.1 25.8 5.9 6.5 30.7 20.0 9.6 19.4 10.3 10.7 38.9 9.1 28.6 17.2 5.9 5.9 30.5 11.3 10.0 17.9 11.7 11.7 40.0 6.2 81.7 11.9 75.0 14.8 50.0 14.8 20.0 11.1 13.9 44.4 13.9 16.7 0 20 40 60 80 100 Pr oz en t Lausitzer Rev. (BB) Lausitzer Rev. (SN) Mitteldt. Rev. (SN) Mitteldt. Rev. (ST) Rheinisches Rev. Mittel Projekte Mittel Projekte Mittel Projekte Mittel Projekte Mittel Projekte Berichte der Länder mit Status >abgeschlossen<, >bewilligt< oder >bewilligt unter Vorbehalt< 1 - Erreichbarkeit 2 - Bildung 3 - Kultur 4 - Gesundheit 5 - Standorte für Betriebe 6 - Forschung und Entwicklung 7 - Klima (Energieeffizienz, Emissionsmind.) und Nachhaltigkeit 8 - Sozialkapital Anmerkungen: Nur Kapitel 1-Regionen. Eine Darstellung für die Kapitel 2-Regionen erscheint aufgrund der sehr geringen Anzahl von geplanten und bewilligten Projekten wenig sinnvoll. Quelle: Rohdaten: BMWE, BAFA, Meldungen der Länder. Eigene Berechnung und Darstellung. 23 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2800– 37 – den Cluster 6 (Forschung und Entwicklung) (mit Ausnahme des Rheinischen Reviers) sowie den Cluster 7 (Klima). Alle übrigen Cluster bleiben nahezu unverändert bei geringen Anteilen geplanter Mittel. Insgesamt offenbart sich ein hohes Gewicht des Einsatzes an Mitteln aus der ersten Säule in Projekten, die auf eine Verbesserung der Standortbedingungen für Betriebe abzielen. 3.1.3 Regionale Analyse der geplanten und bewilligten Mittel in der 1. Säule Dieser Abschnitt widmet sich der Regionalisierung der Maßnahmen aus der 1. Säule. Die Auswertungen beziehen sich dabei auf die Ortsangaben in den Ex-ante-Listen sowie den Meldungen der Länder. Die Auswertungen erfolgen sowohl auf der Ebene der Kreise als auch auf der Ebene der Gemeinden. Letzteres ist vor allem dann sinnvoll, wenn die Kreise sehr viele Gemeinden umfassen (was vor allem für den sächsischen Teil des Lausitzer Reviers zutrifft) und regionale Heterogenität innerhalb der Kreise abgebildet werden soll. Wenn die Ortsangabe in den beiden genannten Listen lediglich auf aggregierter Ebene erfolgt, werden die einzelnen Maßnahmen zu gleichen Anteilen auf die jeweiligen räumlichen Subeinheiten aufgeteilt, also Kreise bzw. Gemeinden. Tabelle 3-3 zeigt die Verteilung der Mittel aus der 1. Säule auf die Kreise des Fördergebiets, und zwar wiederum unterschieden nach Ex-ante-Meldungen beim BAFA (Spalten 1-3) sowie bislang erfolgten Bewilligungen und Mittelabflüssen gemäß der Meldungen durch die Länder (Spalten 4-7). Die Tabelle stellt die Top-15-Kreise dar, beginnend mit dem Kreis, für den die meisten Mittel laut den Ex-ante-Meldungen verplant sind. In den Top-15-Kreisen sind 85,6% aller Mittel verplant. Die höchsten Werte finden sich hier für die kreisfreie Stadt Cottbus mit einem Volumen von 932,9 Mio. Euro, gefolgt vom Landkreis Bautzen mit 707,9 und dem Kreis Düren mit 644,8 Mio. Euro. In der kreisfreien Stadt Cottbus (Rang 1) sind mehr als sechsmal so viele Mittel verplant wie im Landkreis Leipzig (Rang 15). Aus den Meldungen der Länder (Spalten 4-7) wird deutlich, dass sich die hohen Mittelplanungen aus den Ex-ante-Meldungen nicht zwingend in Bewilligungen und Mittelabflüssen niederschlagen. Diese Kennzahlen sind tendenziell etwas höher für die sächsischen Regionen sowie den Kreis Düren im Rheinischen Revier. Tabelle 3-4 knüpft an diese Logik an und stellt nunmehr den Umfang der Mittel aus den Ex-ante- sowie den Ländermeldungen auf der Ebene der Gemeinden dar. Ordnet man die Gemeinden wiederum absteigend nach der Höhe der verplanten Mittel (Ex-ante-Meldungen), so liegt die kreisfreie Stadt Cottbus folgerichtig ebenso an Rang 1, gefolgt von der Stadt Halle (Saale) mit 295,4 Mio. Euro sowie der Gemeinde Leuna im Saalekreis (Land Sachsen-Anhalt) mit 227,6 Mio. Euro. Auf die Top-15-Gemeinden entfallen 45,4% der insgesamt verplanten Mittel. Für die Stadt Cottbus (Rang 1) sind mehr als neunmal so viele Mittel verplant wie für die Gemeinde Senftenberg Landkreis Oberspreewald-Lausitz (Land Brandenburg) auf Rang 15. Der überwiegende Teil der verplanten Mittel entfällt im Landkreis Bautzen (Freistaat Sachsen) sowie im Kreis Düren (Land Nordrhein-Westfalen) - beide Kreise zählten zu den Top 3 in Tabelle 3-3 - auf einige wenige Städte und Gemeinden, etwa Hoyerswerda und Bischofswerda (Landkreis Bautzen) sowie Jülich und Merzenich (Kreis Düren). Zusammengefasst zeigt die Analyse der regionalen Aufteilung der Mittel, dass diese konzentriert an einigen wenigen Standorten im InvKG-Fördergebiet zum Einsatz kommen. Aus diesem Befund kann jedoch nicht geschlussfolgert werden, dass zukünftige Mittelplanungen regional ausgewogener erfolgen sollten. Es ist nicht Aufgabe des InvKG, die Mittel gleichmäßig auf alle Gemeinden des Fördergebiets aufzuteilen. Vielmehr sollte es darum gehen, die Mittel an denjenigen Orten (und denjenigen „ Sektoren“ zum 24 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2800 – 38 – Ta be lle 3 -3 : P la nu ng u nd B ew ill ig un g de r F in an zh ilf en n ac h K re is en (T op 1 5 – D at en sta nd : 3 1. 12 .2 02 4) Bu nd es m itt el lt. e x an te M el du ng en in M io . E ur o An te il an de n Ge sa m tau sg ab en lt . ex a nt e M el du ng en in % An te il an de n Ge sa m tau sg ab en lt . ex a nt e M el du ng en in % (k um ul ie rt ) Bu nd es m itt el lt. M el du ng en de r L än de r i n M io . E ur o An te il an de n Ge sa m tau sg ab en lt . M el du ng en de r L än de r i n % An te il an de n Ge sa m tau sg ab en lt . M el du ng en de r L än de r i n % (k um ul ie rt ) ab ge flo ss en e M itt el lt . M el du ng en de r L än de r i n M io . E ur o Ra ng K re is Re vi er (1 ) (2 ) (3 ) (4 ) (5 ) (6 ) (7 ) 1 Co tt bu s La us itz er R ev ie r ( BB ) 93 2, 9 12 ,8 12 ,8 23 4, 3 8, 7 8, 7 67 ,5 2 Ba ut ze n La us itz er R ev ie r ( SN ) 70 7, 9 9, 7 22 ,5 52 1, 8 19 ,4 28 ,2 12 2, 2 3 D ür en Rh ei ni sc he s Re vi er 64 4, 8 8, 8 31 ,3 25 1, 8 9, 4 37 ,6 91 ,4 4 St äd te re gi on A ac he n Rh ei ni sc he s Re vi er 54 1, 8 7, 4 38 ,7 11 9, 7 4, 5 42 ,0 9, 0 5 Sp re e- N ei ße La us itz er R ev ie r ( BB ) 52 9, 0 7, 2 45 ,9 58 ,0 2, 2 44 ,2 19 ,9 6 Gö rli tz La us itz er R ev ie r ( SN ) 43 4, 6 5, 9 51 ,9 32 8, 9 12 ,3 56 ,4 87 ,4 7 Bu rg en la nd -k re is M itt el de ut sc he s Re vi er ( ST ) 41 8, 4 5, 7 57 ,6 11 1, 5 4, 2 60 ,6 14 ,2 8 Sa al ek re is M itt el de ut sc he s Re vi er ( ST ) 39 6, 3 5, 4 63 ,0 20 5, 3 7, 6 68 ,2 1, 3 9 O be rs pr ee -w al d- La us itz La us itz er R ev ie r ( BB ) 34 6, 6 4, 7 67 ,8 17 9, 0 6, 7 74 ,9 12 ,2 10 H al le ( Sa al e) M itt el de ut sc he s Re vi er ( ST ) 29 5, 4 4, 0 71 ,8 12 ,9 0, 5 75 ,4 5, 8 11 M an sf el d- Sü dh ar z M itt el de ut sc he s Re vi er ( ST ) 26 4, 6 3, 6 75 ,4 91 ,6 3, 4 78 ,8 1, 7 12 Le ip zig M itt el de ut sc he s Re vi er ( SN ) 22 6, 0 3, 1 78 ,5 18 8, 7 7, 0 85 ,8 63 ,6 13 An ha lt- Bi tt er fe ld M itt el de ut sc he s Re vi er ( ST ) 18 6, 6 2, 6 81 ,1 46 ,1 1, 7 87 ,5 10 ,1 14 N or ds ac hs en M itt el de ut sc he s Re vi er ( SN ) 18 2, 4 2, 5 83 ,6 98 ,3 3, 7 91 ,2 44 ,2 15 Le ip zig M itt el de ut sc he s Re vi er ( SN ) 15 0, 3 2, 1 85 ,6 13 2, 8 4, 9 96 ,2 41 ,9 üb rig e K re ise 1 04 9, 2 14 ,4 10 0, 0 10 3, 2 3, 8 10 0, 0 47 ,3 In sg es am t 7 30 6, 7 10 0, 0 2 68 3, 6 10 0, 0 63 9, 8 An m er ku ng en : R un du ng sd iff er en ze n im N ac hk om m as te lle nb er ei ch m ög lic h. L ie ge n di e O rts an ga be n le di gl ic h au f a gg re gi er te r E be ne v or , w er de n di e M aß na hm en z u gl ei ch en A nt ei le n au f d ie b et ro ffe ne n K re is e au fg et ei lt. Q ue lle : R oh da te n: B M W E, B A FA , M el du ng en d er L än de r. Ei ge ne B er ec hn un g. 25 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2800– 39 – Ta be lle 3 -4 : P la nu ng u nd B ew ill ig un g de r F in an zh ilf en n ac h G em ei nd en (T op 1 5 – D at en sta nd : 3 1. 12 .2 02 4) Bu nd es m itt el lt . ex -a nt e M el du nge n in M io . Eu ro An te il an de n Ge sa m tau sg ab en lt. ex -a nt e M el du nge n in % An te il an de n Ge sa m tau sg ab en lt. ex -a nt e M el du nge n in % (k um ulie rt ) Bu nd es m itt el lt . M el du nge n de r Lä nd er in M io . Eu ro An te il an de n Ge sa m tau sg ab en lt. M el du ng en de r Lä nd er in % An te il an de n Ge sa m tau sg ab en lt. M el du ng en de r Lä nd er in % ( ku m ul ie rt ) ab ge flo sse ne M itt el lt . M el du nge n de r Lä nd er in M io . Eu ro Ra ng Ge m ei nd e K re is Re vi er (1 ) (2 ) (3 ) (4 ) (6 ) (7 ) (8 ) 1 Co tt bu s/ Ch óś eb uz Co tt bu s La us itz er R ev ie r ( BB ) 93 2, 9 12 ,8 12 ,8 23 4, 3 8, 7 8, 7 67 ,5 2 H al le ( Sa al e) H al le ( Sa al e) M itt el de ut sc he s Re vi er ( ST ) 29 5, 4 4, 0 16 ,8 12 ,9 0, 5 9, 2 5, 8 3 Le un a Sa al ek re is M itt el de ut sc he s Re vi er ( ST ) 22 7, 6 3, 1 19 ,9 18 0, 3 6, 7 15 ,9 0, 1 4 Le ip zig Le ip zig M itt el de ut sc he s Re vi er ( SN ) 22 6, 0 3, 1 23 ,0 18 8, 7 7, 0 23 ,0 63 ,6 5 Jü lic h D ür en Rh ei ni sc he s Re vi er 22 5, 8 3, 1 26 ,1 62 ,7 2, 3 25 ,3 86 ,6 6 H oy er sw er da / W oj er ec y Ba ut ze n La us itz er R ev ie r ( SN ) 20 3, 9 2, 8 28 ,9 15 8, 8 5, 9 31 ,2 50 ,0 7 D ür en D ür en Rh ei ni sc he s Re vi er 19 4, 4 2, 7 31 ,6 13 5, 0 5, 0 36 ,2 4, 2 8 Bi sc ho fs we rd a Ba ut ze n La us itz er R ev ie r ( SN ) 16 3, 1 2, 2 33 ,8 72 ,0 2, 7 38 ,9 14 ,3 9 Gö rli tz Gö rli tz La us itz er R ev ie r ( SN ) 14 5, 0 2, 0 35 ,8 12 7, 1 4, 7 43 ,7 32 ,8 10 W ür se le n St äd te re gi on A ac he n Rh ei ni sc he s Re vi er 13 4, 7 1, 8 37 ,6 7, 7 0, 3 44 ,0 0, 4 11 Aa ch en St äd te re gi on A ac he n Rh ei ni sc he s Re vi er 13 0, 2 1, 8 39 ,4 10 5, 0 3, 9 47 ,9 7, 7 12 H er zo ge nr at h St äd te re gi on A ac he n Rh ei ni sc he s Re vi er 11 7, 7 1, 6 41 ,0 0, 2 0, 0 47 ,9 0, 0 13 M er ze ni ch D ür en Rh ei ni sc he s Re vi er 10 9, 4 1, 5 42 ,5 51 ,5 1, 9 49 ,8 0, 6 14 M ön ch en gl ad ba ch M ön ch en -g la db ac h Rh ei ni sc he s Re vi er 10 9, 0 1, 5 44 ,0 0, 2 0, 0 49 ,8 0, 0 15 Se nf te nb er g/ Zł y Ko m or ow O be rs pr ee wa ld -L au sit z La us itz er R ev ie r ( BB ) 10 0, 7 1, 4 45 ,4 9, 9 0, 4 50 ,2 8, 3 üb rig e Ge m ei nd en üb rig e K re ise 3 99 0, 9 54 ,6 10 0, 0 1 33 7, 3 49 ,8 10 0, 0 29 7, 9 In sg es am t 7 30 6, 7 10 0, 0 2 68 3, 6 10 0, 0 63 9, 8 An m er ku ng en : Ru nd un gs di ffe re nz en im N ac hk om m as te lle nb er ei ch m ög lic h. L ie ge n di e O rts an ga be n le di gl ic h au f a gg re gi er te r E be ne v or , w er de n di e M aß na hm en z u gl ei ch en A nt ei le n au f d ie b et ro ffe ne n G em ei nd en au fg et ei lt. Q ue lle : R oh da te n: B M W E, B A FA , M el du ng en d er L än de r. Ei ge ne B er ec hn un g. 26 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2800 – 40 – Tabelle 3-5: Verplante Mittel der 2. Säule nach Revieren (Stand 31.12.2024) Gesamtbudget Summe aller Projekte (in Mio. Euro) Summe insgesamt Budgetauslastung Revier (Mio. Euro) §§ 14–17 VP § 18 PK und SF (Mio. Euro) (in %) Lausitzer Revier (BB) 6 708 3 520 1 977 239 110 5 846 87,2 Lausitzer Revier (SN) 4 472 2 377 1 468 193 64 4 102 91,7 Mitteldeutsches Revier (SN) 2 080 1 461 557 0 43 2 061 99,1 Mitteldeutsches Revier (ST) 3 120 1 879 918 0 52 2 849 91,3 Rheinisches Revier (NW) 9 620 4 788 2 314 0 141 7 243 75,3 Reviere insgesamt 26 000 14 025 7 233 433 410 22 101 85,0 Anmerkungen: VP=Verkehrsprojekte, PK=Prozesskosten, SF=Sofortprogramm. – Das Sofortprogramm (SF) ist rechtlich den § 17-Maßnahmen zuzuordnen Quelle: Rohdaten des BMWE. Eigene Berechnung. Einsatz zu bringen, die die höchstmöglichen Effekte bewirken. 3.2 Maßnahmen in der Verantwortung des Bundes (2. Säule) Die folgenden Analysen werten die Bewilligungsstatistik derjenigen Maßnahmen aus, die in der Verantwortung des Bundes liegen. Die Auswertungen folgen einem einheitlichen Schema. Sie beginnen mit einer Darstellung der Zahlen im Aggregat und erfolgen dann differenziert auf räumlicher (Land-Revier- Ebene und Kreisebene) und inhaltlicher (d.h. sektoraler) Ebene (Struktur nach dem Gesetz und nach dem Clustermodell). Es werden bewilligte Projekte, verplante Mittel und Mittelabflüsse mit Stand 31.12.2024 ausgewertet. 3.2.1 Maßnahmen des Bundes in den §§ 14-22 InvKG In Zuständigkeit des Bundes wurden bisher 78 Maßnahmen nach den §§ 14-17 InvKG (inkl. dem Sofortprogramm des BMF) mit einem verplanten Ausgabenvolumen von 14,2 Mrd. Euro (bis zum Laufzeitende der jeweiligen Maßnahmen) durch das Bund-Länder-Koordinierungsgremium (BLKG) beschlossen (Stand 31.12.2024). Die Verteilung der Mittel auf die Reviere nach Ländern ist in Tabelle 3-5 dargestellt. Hinzu kommen in dieser Darstellung die Projekte nach § 18 InvKG, welche auf die Schaffung neuer Arbeitsplätze in den Braunkohleregionen durch die Ansiedlung von Behörden und Einrichtungen des Bundes abzielen. Hier wurden bisher Maßnahmen mit einem Antragsvolumen von 433 Mio. Euro beschlossen. Es gilt jedoch zu beachten, dass auch nach § 17 InvKG verschiedene Einrichtungen 27 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2800– 41 – (bspw. Ressortforschungseinrichtungen einzelner Bundesministerien oder nachgelagerter Behörden wie das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung [BBSR] in Cottbus) mit Strukturstärkungsmitteln gefördert werden. Ferner finden sich in Tabelle 3-5 die Verkehrsinfrastrukturprojekte nach Kapitel 4 Anlage 4 und 5 des InvKG. Das BLKG hat für diesen Fördertatbestand bisher 34 Projekte (29 Schienenbauprojekte, vier Projekte zu Bundesfernstraßen und ein Projekt zu Bundesautobahnen) mit einem Gesamtvolumen von 7,2 Mrd. Euro freigegeben. Die Gesamtschau dieser Maßnahmen erlaubt zudem Einblicke in die bisher erzielte Budgetauslastung (Verhältnis der Summe der bisher verplanten Mittel zum Gesamtbudget des Reviers) der Reviere nach Ländern. Hier stoßen die sächsischen und sachsenanhaltischen Standorte an die Budgetgrenzen. Im brandenburgischen Teil des Lausitzer Reviers sowie im Rheinischen Revier bestehen hingegen noch Spielräume für die Verplanung weiterer Mittel, denen jedoch bereits konkrete Umsetzungsabsichten unterliegen. Der administrative Aufwand für die Implementierung der Bundesmaßnahmen (bspw. für Personalkosten zur StStG-Umsetzung) beträgt planmäßig rund 1,2% der Gesamtaufwendungen (244 Mio. Euro). Die Ausgaben fallen schwerpunktmäßig beim BMV (81%) und dem BMWE (19%) an. Tabelle 3-6 erlaubt einen Einblick in das relative Gewicht der Verkehrsinfrastrukturprojekte in den einzelnen Revieren. Diese absorbieren revierübergreifend 27,8% der verplanten Mittel. Im Hinblick auf den bisherigen Umsetzungsstand bestehen dabei eher geringe Unterschiede zwischen den Revieren. Im Rheinischen Revier zeigt sich ein vergleichsweise niedriger Mittelanteil der Verkehrsprojekte von 24,1%. Demgegenüber findet sich eine relativ hohe Bedeutung dieser Maßnahmenkategorie im Lausitzer Revier und den Fördergebieten in Sachsen-Anhalt (29,4 bis 32,8%). Zudem zeigen die Anteile der verplanten Mittel nach unterschiedlichen Verkehrsträgern einen deutlichen Fokus der Verkehrsinfrastrukturprojekte auf den Schienenverkehr. Einzig Sachsen-Anhalt setzt hier gewisse Prioritäten auf Investitionen in Bundesfernstraßen. Im sächsischen Teil des Mitteldeutschen Reviers ist die Fertigstellung der Bundesautobahn 72 von besonderer Relevanz.Die Verkehrsprojekte entstammen zu überwiegenden Teilen der Anlage 4 des InvKG. Hier gilt es zu beachten, dass der verkehrliche und volkswirtschaftliche Nutzen der Projekte aus Gründen der Strukturförderung als gegeben angenommen wird. Die Feststellung des Bedarfs ist für die Planfeststellung der Projekte verbindlich. Dies impliziert, dass nicht zwingend ex-ante positive Nutzen- Kosten-Verhältnisse in der Bewertung der Verkehrsprojekte als Grundlage für ihre Realisierung vorliegen müssen. Es gilt folglich mittelfristig zu prüfen, ob die geschaffenen Infrastrukturen auch wirtschaftlich nachhaltig betrieben bzw. genutzt werden können. Tabelle 3-7 ordnet die bisher verplanten Mittel in das Clustermodell ein. Dabei werden neben den acht Clusterbereichen noch vier weitere Kategorien eingeführt. Diese beinhalten neben den oben bereits genannten Prozesskosten das Sofortprogramm des BMF in Verbindung mit dem STARK-Bundesprogramm, welches weiter unten eine gesonderte Auswertung erfährt. Zudem finden sich hier auch die Kategorien für den Just-Transition-Fund (JTF) und Behördenansiedlungen. Diese werden durch besondere Fördergegenstände charakterisiert und sind daher nicht Teil der klassifizierten Maßnahmen im Cluster-Modell. Wie bereits oben beschrieben, handelt es sich beim JTF um ein eigenständiges Programm, mit dem die EU den Regionen, die besondere Herausforderungen beim klimaneutralen Umbau von Wirtschaft und Gesellschaft zu meistern haben, zusätzliche finanzielle Mittel bereitstellt. Der JTF unterliegt dabei einem eigenen Förderregime außerhalb des InvKG. Die Klassifikation der Maßnahmen des Bundes verdeutlicht, dass eine unterschiedliche Schwerpunktsetzung in den Revieren vorliegt. Im Lausitzer Revier (Brandenburg) entfällt ein erheblicher Teil der Mittel auf die Bereiche Erreichbarkeit (33,8%), Gesundheit 28 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2800 – 42 – Tabelle 3-6: Verplante Mittel der 2. Säule für Verkehrsprojekte nach Revieren (Stand 31.12.2024) Gesamtbetrag verplanter Mittel für VP Anteil VP am Gesamtbudget Anteil Verkehrsträger (in %) Revier (in Mio. Euro) (in %) Schiene Autobahn Straßen Lausitzer Revier (BB) 1 977 29,5 95,6 0,0 4,4 Lausitzer Revier (SN) 1 468 32,8 95,8 0,0 4,2 Mitteldeutsches Revier (SN) 557 26,8 63,5 36,5 0,0 Mitteldeutsches Revier (ST) 918 29,4 68,5 0,0 31,5 Rheinisches Revier 2 314 24,1 100,0 0,0 0,0 Reviere insgesamt 7 233 27,8 91,1 2,8 6,0 Anmerkungen: VP=Verkehrsprojekte. Quelle: Rohdaten des BMWE. Eigene Berechnung. Tabelle 3-7: Verplante Mittel (in Prozent) der 2. Säule nach Revieren und Clustern (Stand 31.12.2024) Cluster LR (BB) LR (SN) MR (SN) MR (ST) RR (NW) 1 – Erreichbarkeit 33,8 35,8 27,0 32,2 32,9 2 – Bildung 9,9 0,1 0,0 4,4 0,1 3 – Kultur 1,8 2,6 1,3 4,7 1,7 4 – Gesundheit 20,5 0,0 0,0 4,9 0,0 5 – Standorte für Betriebe 2,2 0,0 0,0 0,0 0,0 6 – Forschung und Entwicklung 16,8 38,9 54,4 31,1 33,4 7 – Klima und Nachhaltigkeit 1,0 0,4 0,4 1,0 1,2 8 – Sozialkapital 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 weitere Maßnahmen des Bundes 9 – Prozesskosten 1,1 1,2 1,0 1,2 1,1 10 – Sofortprogramm und STARK 8,8 8,0 8,1 10,7 22,3 11 – Behördenansiedlungen 4,1 4,7 0,0 0,0 0,0 12 – JTF 0,0 8,3 7,7 9,9 7,3 Insgesamt 100 100 100 100 100 Anmerkungen: LR = Lausitzer Revier, MR = Mitteldeutsches Revier, RR = Rheinisches Revier. BB = Brandenburg, SN = Sachsen, ST = Sachsen- Anhalt, NW = Nordrhein-Westfalen, JTF = Just Transition Fund. Quelle: Rohdaten des BMWE. Eigene Berechnung. 29 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2800– 43 – Tabelle 3-8: Abgeflossene Mittel der 2. Säule (Stand 31.12.2024) Maßnahmen- Gesamt- Mittelabfluss nach Jahren in Mio. Euro Summe Anteil in kategorie betrag 2019 2020 2021 2022 2023 2024 Mittel Prozent § 14–17 14 025,2 0,0 52,2 88,8 138,7 279,8 360,7 920,3 6,6 VP 7 233,2 0,0 38,6 37,6 82,5 157,8 152,7 469,3 6,5 davon Autobahn 0,0 37,7 25,4 36,0 49,4 32,1 180,5 Bundesstraße 0,0 0,9 11,4 42,8 97,8 98,4 251,3 Schiene 0,0 0,0 0,8 3,8 10,6 22,3 37,5 § 18 432,7 0,0 1,5 9,3 22,4 21,3 19,9 74,3 17,2 SF 166,0 11,9 52,7 55,7 8,8 2,1 0,0 131,3 79,1 PK 244,1 0,0 0,0 0,0 1,6 2,6 3,0 7,2 2,9 Gesamt 22 101,3 11,9 145,0 191,4 254,1 463,7 536,3 1 602,4 7,3 Anmerkungen: VP=Verkehrsprojekte, PK=Prozesskosten, SF=Sofortprogramm. - Das Sofortprogramm ist rechtlich Bestandteil der § 17- Maßnahmen. Quelle: Rohdaten des BMWE. Eigene Berechnung. (20,5%) sowie Forschung und Entwicklung (16,8%). Ergänzend sind Bildung (9,9%) und das STARK- Bundesprogramm (8,8%) von besonderer Bedeutung. Im sächsischen Teil des Lausitzer Reviers konzentrieren sich die Ausgaben vorrangig auf Forschung und Entwicklung (38,9%) und Erreichbarkeit (35,8%). Zusätzlich werden hier die Maßnahmen aus dem Just Transition Fund (JTF) in diesen Bereichen angerechnet, was in Brandenburg nicht der Fall ist. Im sächsischen Teil des Mitteldeutschen Reviers liegt der Schwerpunkt klar auf Forschung und Entwicklung (54,4%). Weitere relevante Cluster sind Erreichbarkeit (27,0%) und der Just Transition Fund (7,7%). Damit kennzeichnet die Region im Reviervergleich den höchsten Mittelanteil im FuE-Cluster. Im sachsen-anhaltischen Teil des Mitteldeutschen Reviers ist die Mittelverteilung ausgewogener. Erreichbarkeit (32,2%) und Forschung und Entwicklung (31,1%) liegen nahezu gleichauf. Daneben entfallen relevante Anteile auf Bildung (4,4%), Gesundheit (4,9%), das STARK-Bundesprogramm (10,7%) sowie den Just Transition Fund (9,9%). Das Rheinische Revier weist ebenfalls eine breite Streuung auf. Die größten Anteile betreffen Forschung und Entwicklung (33,4%) sowie Erreichbarkeit (32,9%). Zusätzlich hebt sich die Region durch eine überdurchschnittliche Gewichtung des STARK-Bundesprogramms (22,3%) hervor. Entscheidend für eine erfolgreiche Bewältigung des Strukturwandels ist, dass die verplanten Mittel auch zügig verausgabt werden, um ihre Wirkung in den Fördergebieten zu entfalten. Hierzu werden in den nächsten Abschnitten die tatsächlichen Mittelabflüsse analysiert. Tabelle 3-8 zeigt den bisherigen Mittelabfluss im Zeitraum von 2019 bis 2024, unterteilt in verschiedene Maßnahmenkategorien. Der Gesamtbetrag der verfügbaren Mittel beträgt wie oben bereits dargelegt 22 101 Mio. Euro, aufgeteilt auf die Kategorien §§ 14-17, Verkehrsprojekte, § 18, das Sofortprogramm (SP) und Prozesskosten (PK). In der Kategorie §§ 14-17 wurden erstmals im Jahr 2020 52,2 Mio. Euro verausgabt. Die Abflüsse stiegen in den folgenden Jahren stetig an, bis im Jahr 2024 361 Mio. Euro abflossen. Insgesamt belaufen sich die 30 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2800 – 44 – Tabelle 3-9: Abgeflossene Mittel der 2. Säule nach Revieren (Stand 31.12.2024) Davon abgeflossen in Mio. Euro Revier VP §§ 14–17 § 18 SP PK Insgesamt Lausitzer Revier (BB) 44,9 218,0 42,1 43,3 2,0 350,3 Lausitzer Revier (SN) 54,0 118,4 32,2 9,7 1,5 215,9 Mitteldeutsches Revier (SN) 188,9 80,1 0,0 2,1 0,5 271,6 Mitteldeutsches Revier (ST) 169,4 125,6 0,0 14,6 0,8 310,4 Rheinisches Revier 12,0 377,3 0,0 61,6 2,5 453,3 Reviere insgesamt 469,3 919,4 74,3 131,3 7,2 1 601,5 Anmerkungen: VP=Verkehrsprojekte, PK=Prozesskosten, SF=Sofortprogramm. Die Differenz zur angegebenen Summe abgeflossener Mitten in Tabelle 3-8 resultiert aus einer Ausgabe einer Maßnahme in Höhe von 0,9 Mio. Euro, die noch nicht auf Revierebene zugeordnet werden konnte. Quelle: Rohdaten des BMWE. Eigene Berechnung. abgeflossenen Mittel dieser Kategorie auf 920 Mio. Euro, was zum 31.12.2024 6,6% der verfügbaren Mittel entspricht. Ähnlich verhält es sich bei den Verkehrsprojekten. Auch hier begann der Mittelabfluss im Jahr 2020 mit 38,6 Mio. Euro. Seit 2022 zeigt sich ein steigendes Ausgabenvolumen, welches in den Jahren 2023 und 2024 auf einem Niveau von rund 150 Mio. Euro im Jahr stabilisiert. Aktuell summierten sich die abgeflossenen Mittel im Bereich der Verkehrsprojekte auf 469 Mio. Euro, was wiederum etwa 6,5% der verfügbaren Gesamtmittel dieser Kategorie ausmacht. Die § 18-Maßnahmen umfassen bisher die Errichtung der BAFA-Außenstelle in Weißwasser, die Erweiterung der Bundesnetzagentur-Außenstelle in Cottbus, die Errichtung des Kompetenzzentrums Elektromagnetische Felder sowie die Einrichtung des Zentrums für Künstliche Intelligenz in der Public Health- Forschung (ZKI) am Robert Koch-Institut. Bis Ende 2024 belief sich der gesamte Mittelabfluss in dieser Kategorie auf 74 Mio. Euro, was 17,2% der Gesamtmittel in dieser Kategorie darstellt. Der Maßnahmenfortschritt ist in dieser Kategorie somit am weitesten vorangeschritten. Das Sofortprogramm (SP) ist bereits abgeschlossen. Bis zum Jahr 2022 konnten rund 80% der verplanten Mittel verausgabt werden. Die Prozesskosten (PK) zeigen bisher einen eher geringen Mittelabfluss. Insgesamt sind bis zum Jahr 2024 7 Mio. Euro abgeflossen, was 2,9% der Gesamtmittel in dieser Kategorie darstellt. Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass bis zum 31. Dezember 2024 insgesamt 1,6 Mrd. Euro der geplanten Mittel abgerufen wurden, was einem Anteil von 7,3% entspricht. Die Daten verdeutlichen, dass sich der Mittelabfluss über die Jahre positiv entwickelt hat und einem stetigen Wachstum unterliegt. Dennoch verbleibt der Anteil der abgeflossenen Mittel auch fünf Jahre nach Beginn der Förderung auf niedrigem Niveau, was eine zeitnah intendierte Wirkung der Fördermittel beeinträchtigen könnte. Die Ursachen hierfür sind vielfältig. So sind Infrastrukturprojekten umfangreiche Planungs- und Beteiligungsprozesse vorgeschaltet. Zudem ist auch der Aufbau von Forschungsinfrastrukturen (siehe bspw. die beiden Großforschungseinrichtungen im Mitteldeutschen und Lausitzer Revier) zeit- und planungsintensiv. Tabelle 3-9 bietet eine erste regionalisierte Perspektive auf den Mittelabfluss. Die Zuordnung erfolgt nach den Finanzierungsanteilen der Einzelmaßnahmen in den jeweiligen Revieren. Dargestellt sind die bislang abgeflossenen Mittel nach Maßnahmenkategorien. Im Lausitzer Revier (Brandenburg) beträgt 31 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2800– 45 – das Gesamtbudget 6 708 Mio. Euro. Davon sind 1 977 Mio. Euro für Verkehrsprojekte vorgesehen. Den größten Anteil der verplanten Mittel bilden jedoch die Maßnahmen nach §§ 14-17 mit 3 520 Mio. Euro, gefolgt von § 18-Maßnahmen mit 239 Mio.Euro. Bis Ende 2024 wurden insgesamt 350 Mio. Euro verausgabt, was einem Anteil von 6,0% entspricht. Der Schwerpunkt des Mittelabflusses liegt auf den §§ 14–17, auf die 218 Mio. Euro entfallen. Im Lausitzer Revier (Sachsen) beläuft sich das Gesamtbudget auf 4 472 Mio. Euro. Schwerpunkte bilden die §§ 14–17 mit 2 377 Mio. Euro sowie die Verkehrsprojekte mit 1 468 Mio. Euro; auf § 18-Maßnahmen entfallen 193 Mio. Euro. Bis Ende 2024 wurden hier 216 Mio. Euro ausgezahlt, entsprechend 5,2% des Gesamtbudgets. Auch in diesem Fall entfällt der größte Teil des Mittelabflusses auf die §§ 14–17 (118 Mio. Euro). Im Mitteldeutschen Revier (Sachsen) beträgt das Gesamtbudget 2 080 Mio. Euro, von denen bereits 2 061 Mio. Euro verplant sind. Davon entfallen 1 461 Mio. Euro auf die §§ 14–17 und 557 Mio. Euro auf Verkehrsprojekte, während für § 18 keine Mittel vorgesehen sind. Bis Ende 2024 sind 272 Mio. Euro abgeflossen, was einem Anteil von 13,2% entspricht – dem höchsten Wert aller Reviere. Im Mitteldeutschen Revier (Sachsen-Anhalt) beträgt das Gesamtbudget 3 120 Mio. Euro, von denen 2 849 Mio. Euro verplant sind. Der größte Anteil entfällt mit 1 879 Mio. Euro auf die §§ 14–17, gefolgt von 918 Mio. Euro für Verkehrsprojekte. Bis Ende 2024 sind 310 Mio. Euro ausgezahlt worden, was einem Anteil von 10,9% entspricht. Im Rheinischen Revier beträgt schließlich das Gesamtbudget 9 620 Mio. Euro, wovon 7 243 Mio. Euro verplant sind. Den Schwerpunkt bilden auch hier die §§ 14–17 mit 4 788 Mio. Euro. Bis Ende 2024 sind 453 Mio. Euro abgeflossen, was einem Anteil von 6,2% entspricht. Analog zu den Ausführungen oben verharrt der Mittelabfluss insgesamt weiterhin auf einem niedrigen Niveau. Dieses Muster zeigt sich in allen Revieren, wenn auch mit gewissen Unterschieden in der Ausprägung. Den höchsten Anteil weist das Mitteldeutsche Revier in Sachsen auf. Die Ergebnisse unterstreichen die Notwendigkeit, den Umsetzungsfortschritt bei den Maßnahmen ganzheitlich zu beschleunigen, um die veranschlagten Mittel zeitgerecht und wirksam in Wertschöpfung und regionale Entwicklung zu überführen. Tabelle 3-10 verdeutlicht Unterschiede im Mittelabfluss nach Maßnahmenclustern. In absoluten Zahlen entfallen die größten Beträge auf die Cluster Forschung und Entwicklung (591 Mio. Euro) sowie Erreichbarkeit (470 Mio. Euro). Gemeinsam stellen sie damit mehr als zwei Drittel aller abgeflossenen Mittel. Auch das bereits abgeschlossene Sofortprogramm und STARK sind mit 319 Mio. Euro von erheblicher Bedeutung, während die Behördenansiedlungen mit 74 Mio. Euro im Vergleich zwar ein deutlich geringeres Volumen aufweisen, jedoch eine wichtige Ergänzung darstellen. Auffällig ist, dass in allen vier zentralen Clustern ein kontinuierlicher Zuwachs der Mittelabflüsse über die Jahre hinweg erkennbar ist. Dies gilt insbesondere für Forschung und Entwicklung, wo die jährlichen Auszahlungen seit 2020 stetig gestiegen sind. Neben diesen großen Clustern treten weitere Ausgabenfelder wie Kultur (64 Mio. Euro) und Standorte für Betriebe (14 Mio. Euro) hervor, die zwar ein geringeres absolutes Volumen erreichen, im Verhältnis zu ihrem Gesamtbudget jedoch eine hohe Ausschöpfung aufweisen. Besonders deutlich zeigt sich dies im Cluster Behördenansiedlungen mit einem Abflussanteil von 17,2% sowie in der Kultur mit 13,0% – die beiden höchsten Werte aller Kategorien. Insgesamt lässt sich somit festhalten, dass der Mittelabfluss stark auf wenige Schwerpunkte konzentriert ist: Während Forschung und Entwicklung sowie Erreichbarkeit die größten absoluten Beträge binden, weisen die Behördenansiedlungen, Klima und die Kultur im Verhältnis die höchsten Abflussquoten auf. 32 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2800 – 46 – Tabelle 3-10: Abgeflossene Mittel der 2. Säule nach Clustern (Stand 31.12.2024) Mittelabfluss nach Jahren in Mio. Euro Cluster 2019 2020 2021 2022 2023 2024 Insg. Anteil 1 – Erreichbarkeit 0,0 38,6 37,6 82,5 157,8 153,7 470,3 6,4 2 – Bildung 0,0 0,0 2,4 3,7 10,9 14,1 31,1 4,4 3 – Kultur 0,0 10,3 25,5 5,4 11,1 11,7 64,0 13,0 4 – Gesundheit 0,0 0,0 0,0 0,0 0,1 0,6 0,7 0,1 5 – Standorte für Betriebe 0,0 0,0 0,8 4,1 4,0 5,0 14,0 10,8 6 – Forschung und Entwicklung 0,0 42,0 49,5 93,4 175,9 230,2 590,9 8,4 7 – Klima 0,0 0,0 1,2 3,9 9,2 16,5 30,8 15,4 8 – Sozialkapitel 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 weitere Maßnahmen des Bundes 9 – Prozesskosten 0,0 0,0 0,0 1,6 2,6 3,0 7,2 2,9 10 – Sofortprogramm und STARK 11,9 52,7 65,0 37,0 70,8 81,7 319,2 10,9 11 – Behördenansiedlungen 0,0 1,5 9,3 22,4 21,3 19,9 74,3 17,2 12 – JTF 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Insgesamt 11,9 145,0 191,4 254,1 463,7 536,3 1 602,4 7,3 Quelle: Rohdaten des BMWE. Eigene Berechnung. Die Maßnahmen des Bundes unterscheiden sich ferner in ihrer Raumwirksamkeit innerhalb der Reviere. So können für Maßnahmen, wie die Ansiedlungen von Behörden oder Forschungseinrichtungen, zunächst lokalisierte Beschäftigungseffekte am Standort der Einrichtungen erwartet werden. Gleiches gilt für die Infrastrukturprojekte, welche je nach Art durch den Verlauf der Strecken unterschiedliche regionale Wirkungen innerhalb der Reviere entfalten werden. Demgegenüber stehen Maßnahmen, welche ex-ante keinen expliziten räumlichen Fokus aufweisen und allen antragsberechtigten Akteuren in den Revieren offenstehen. Hier sind beispielsweise das STARK-Bundesprogramm, die revierbezogenen Aufstockungen im 7. Energieforschungsprogramm des BMWE oder auch das BMUKN-Förderprogramm „Kommunale Modellvorhaben zur Umsetzung der ökologischen Nachhaltigkeitsziele in Strukturwandelregionen“ (KoMoNa) zu nennen. Um eine formale regionale Inzidenz der Mittel abzubilden, werden in einem nächsten Schritt die Projekte hinsichtlich ihrer unmittelbar zu erwartenden Raumwirksamkeit charakterisiert. Startpunkt der Analyse bilden die bisher durch das BLKG beschlossenen Verkehrsprojekte. Die zugrundeliegenden geplanten Streckenverläufe lassen eine erste Regionalisierung der Mittel auf kleinräumiger Ebene zu. Die Verkehrsprojekte dienen zur Stärkung des öffentlichen Kapitalstocks in den Fördergebieten und sollen die Erreichbarkeit der Regionen verbessern. Von den Verkehrsprojekten profitiert die überwiegende Mehrheit der Kreise (19 von 22) in den Fördergebieten. So findet sich in allen Kreisen des Lausitzer Reviers (Brandenburg und Sachsen) sowie des Mitteldeutschen Reviers (Sachsen und Sachsen- Anhalt, mit Ausnahme des Landkreises Nordsachsen) zumindest ein Verkehrsprojekt. Im Rheinischen Revier sind nur die Kreise Heinsberg und Euskirchen noch nicht Gegenstand der Förderung. Darüber hinaus profitieren in geringem Umfang auch direkt an die Reviere angrenzende Kreise von der Förderung 33 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2800– 47 – Tabelle 3-11: Budgetierte Mittel der 2. Säule in Verkehrsprojekten (VP) nach Kreisen (Top 15 – Stand 31.12.2024) Kreisname Revier Summe Mittel Anteil Mittel (in %) Kum. Anteil (in %) Görlitz Lausitzer Revier (SN) 1 200,1 16,6 16,6 Spree-Neiße Lausitzer Revier (BB) 773,3 10,7 27,3 Burgenlandkreis Mitteldeutsches Revier (ST) 585,5 8,1 35,4 Städteregion Aachen Rheinisches Revier 555,4 7,7 43,1 Rhein-Erft-Kreis Rheinisches Revier 552,4 7,6 50,7 Oberspreewald-Lausitz Lausitzer Revier (BB) 439,5 6,1 56,8 Rhein-Kreis Neuss Rheinisches Revier 438,2 6,1 62,8 Elbe-Elster Lausitzer Revier (BB) 397,3 5,5 68,3 Düren Rheinisches Revier 392,6 5,4 73,7 Cottbus, Stadt Lausitzer Revier (BB) 356,3 4,9 78,7 Leipzig Mitteldeutsches Revier (SN) 330,3 4,6 83,2 Saalekreis Mitteldeutsches Revier (ST) 185,6 2,6 85,8 Leipzig, Stadt Mitteldeutsches Revier (SN) 181,6 2,5 88,3 Düsseldorf, Stadt kein Fördergebiet 176,3 2,4 90,8 Köln, Stadt kein Fördergebiet 157,7 2,2 92,9 Übrige Kreise (𝑛=12) 316,1 7,1 100,0 Ingesamt 7 233 – – Anmerkungen: VP=Verkehrsprojekte. Die Verteilung der Gesamtmittel je Verkehrsprojekt erfolgte durch proportionale Aufteilung der Maßnahmenkosten auf die Streckenkilometer je Infrastrukturart und Kreis. Die Aufteilung der Maßnahmenkosten auf die Reviere und Länder kann davon abweichen. Quelle: Rohdaten des BMWE. Eigene Berechnung. durch das InvKG. Die Standorte der Steinkohlekraftwerke, das ehemalige Braunkohlerevier Helmstedt sowie das Altenburger Land sind bisher nicht unmittelbar von den Verkehrsprojekten betroffen. Eine regionale Förderintensität auf Kreisebene für die Verkehrsprojekte kann nun mit Hilfe der Verteilung der verplanten Mittel je Verkehrsprojekt auf die Streckenkilometer der davon unmittelbar profitierenden Kreise erfolgen. Tabelle 3-11 erlaubt Einblicke in die TOP-15-Kreise, welche annahmegemäß am meisten von der Förderung profitieren. Dabei ist zu berücksichtigen, dass diese Mittel über einen längeren Zeitraum abgerufen werden und sich die regionalen Effekte der Bereitstellung der Infrastrukturen erst nach Erstellung der Straßen und Schienen einstellen werden. Zum gegenwärtigen Planungsstand profitiert insbesondere der Landkreis Görlitz (Lausitzer Revier Sachsen) von den Verkehrsprojekten, in welche er eingebunden ist. Umfangreiche Investitionen finden sich zudem im Spree-Neiße-Kreis (Lausitzer Revier Brandenburg), dem Burgenlandkreis (Mitteldeutsches Revier Sachsen-Anhalt) sowie in der Städteregion 34 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2800 – 48 – Aachen und im Rhein-Erft-Kreis im Rheinischen Revier. Die TOP-Kreise vereinen insgesamt über 90% der verplanten Mittel auf sich. Dennoch verläuft der Mittelabfluss bislang relativ langsam, da umfangreiche Planungsprozesse notwendig sind und die Projekte langfristig angelegt sind. In Kapitel 3 des InvKG finden sich weitere Maßnahmen des Bundes, welche in den Fördergebieten nach § 2 InvKG Anwendung finden können. Diese unterteilen sich in die Bereiche: • Förderung von Wissenschaft, Forschung, Lehre und Bildung in den Fördergebieten, • Bundesförderprogramm für Modellregionen mit einer treibhausgasneutralen, ressourceneffizienten und nachhaltigen Entwicklung, • Maßnahmen zur Unterstützung der Energiewende und des Klimaschutzes, • Erweiterung und Einrichtung von Programmen und Initiativen des Bundes zur Förderung der Gebiete nach § 2 und • Ansiedlung von Einrichtungen des Bundes in den Revieren. Auch hier kann für jeden einzelnen Bereich eine Regionalisierung der Fördermittel bzw. der Förderprojekte vorgenommen werden. Eine solche Regionalisierung findet sich in den nachfolgenden Tabellen für die jeweiligen §§ 16-18 InvKG. Begonnen werden soll mit § 16 InvKG und den darin enthaltenen Maßnahmen zur Unterstützung der Energiewende und des Klimaschutzes. Förderprojekte in diesem Bereich beinhalten insbesondere die Etablierung von unterschiedlichen DLR-Instituten, die Errichtung von Reallaboren für die Energiewende sowie die Schaffung eines Kompetenzzentrums Wärmewende in den Fördergebieten. Von diesen Maßnahmen profitieren insbesondere fünf Kreise (Tabelle 3-12). Gemessen an den verplanten Mitteln für die Projekte profitieren die Stadt Cottbus, die Städteregion Aachen, der Kreis Düren sowie Halle (Saale) und der nicht im InvKG-Fördergebiet liegende Salzlandkreis (mit dem DLR-Standort Cochstedt) von Mittelflüssen von über 100 Mio. Euro während der Projektlaufzeiten. Da der Aufbau dieser Forschungseinrichtungen Zeit benötigt, ist der Anteil der bisher abgeflossenen Mittel in diesem Bereich jedoch gering. Anders verhält es sich bei den restlichen Kreisen, welche insbesondere an der Maßnahme der Reallabore der Energiewende (bspw. Forschungsvorhaben Referenzkraftwerk Lausitz – RefLau oder der EnergiePark Bad Lauchstädt) partizipieren. Diese Projektförderung richtet sich zumeist an bestehende Akteure mit zeitnah umsetzbaren Projekten. Daher ist der Mittelabfluss in dieser Kategorie ungleich höher und bewegt sich oftmals bereits über einem Anteil von 50% abgeflossener Mittel. Projekte nach § 17 InvKG dienen der Erweiterung und Einrichtung von Programmen und Initiativen des Bundes zur Förderung der Gebiete nach § 2 des InvKG. Die Projekte in diesem Bereich können darin unterschieden werden, dass sie einerseits eine direkte Raumwirksamkeit aufweisen (bspw. der Neubau eines Technikums am deutschen Biomasseforschungszentrum Leipzig) oder aber verschiedenen nicht ex-ante festgelegten Akteuren im Fördergebiet im Rahmen eines Antragsverfahrens offenstehen. Tabelle 3-13 gibt Einblicke in die räumliche Struktur der Projekte nach § 17 InvKG. Dabei können 7 624 Mio. Euro der budgetierten Mittel ein primärer räumlicher Fokus zugeordnet werden. So profitieren insbesondere die kreisfreie Stadt Cottbus, die Kreise Görlitz (siehe Anmerkung unter der Tabelle) und Düren, der Landkreis Nordsachsen sowie der Saalekreis von den Projekten. Hier beträgt das verplante Mittelvolumen 35 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2800– 49 – Tabelle 3-12: Budgetierte Mittel in Projekten nach § 16 InvKG – Maßnahmen zur Unterstützung der Energiewende und des Klimaschutzes nach Kreisen (Stand 31.12.2024) Kreisname Revier Summe Mittel Anteil Mittel (in %) Kum. Anteil (in %) Cottbus, Stadt Lausitzer Revier (BB) 367 31 31 Städteregion Aachen Rheinisches Revier 244 21 52 Düren Rheinisches Revier 244 21 72 Halle (Saale), Stadt Mitteldeutsches Revier (ST) 132 11 84 Salzlandkreis kein Fördergebiet 122 10 94 Düsseldorf, Stadt kein Fördergebiet 23 2 96 Spree-Neiße Lausitzer Revier (BB) 15 1 97 Mittelsachsen kein Fördergebiet 15 1 98 Bochum, Stadt kein Fördergebiet 11 1 99 Leipzig, Stadt Mitteldeutsches Revier (SN) 6 1 100 Dresden, Stadt kein Fördergebiet 2 0 100 Insgesamt 1 181 – – Quelle: Rohdaten des BMWE. Eigene Berechnung. zwischen 0,5 und 2,3 Mrd. Euro bis zum Ende der Projektlaufzeit. Zugleich gilt es zu konstatieren, dass der reale Mittelabfluss in diese Regionen noch relativ gering ist. So zeigen Düren und Cottbus ein Anlaufen der Maßnahmen. Gleiches gilt auch für die etwas nachfolgenden Städte wie Aachen, Leipzig und Halle (Saale). Die Landkreise Görlitz, Nordsachsen und der Saalekreis stehen vor der Herausforderung, dass Projekte wie die Großforschungszentren sich noch in den ersten Aufbauschritten befinden und eine Anlaufzeit benötigen, um ihre geplante Wirkung zu erzielen. Dabei entfallen etwa 92% der gesamten budgetierten Mittel auf die sieben Landkreise mit den höchsten verplanten Mittelvolumina. Bei Akteuren in Nicht-Revier-Kreisen gilt es zu beachten, dass die Wirkung der von ihnen realisierten Projekte in den Revieren liegt, die ausführende Stelle jedoch außerhalb der Reviere liegen kann. § 18 des InvKG behandelt zudem die Ansiedlung von Einrichtungen des Bundes in den Revieren. So hat sich die Bundesregierung verpflichtet, bis zum 31. Dezember 2028 mindestens 5 000 neue, zusätzliche Arbeitsplätze in Behörden des Bundes und sonstigen Bundeseinrichtungen in den Gemeinden und Gemeindeverbänden nach § 2 InvKG einzurichten.8 Über § 18 InvKG gefördert werden dabei folgende Einrichtungen: • Errichtung der BAFA-Außenstelle in Weißwasser, • Erweiterung der Bundesnetzagentur-Außenstelle in Cottbus, • Kompetenzzentrum Elektromagnetische Felder und, 8In ihrem Bericht zum Umsetzungsstand des Investitionsgesetzes Kohleregionen (InvKG) gemäß § 26 Abs. 2 bis 4 InvKG führt die Bundesregierung aus (Bundesregierung, 2025, S. 23): „Zusätzlich zu den geplanten Arbeitsplätzen, die auf Beschlüssen des BLKG basieren und durch Mittel des InvKG finanziert werden, plant der Bund weitere Stellen. Diese werden in den Kohleregionen eingerichtet, jedoch von den jeweiligen Bundesministerien aus eigenen Haushaltsmitteln finanziert.“ 36 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2800 – 50 – Tabelle 3-13: Budgetierte Mittel in Projekten nach § 17 InvKG (Stand 31.12.2024) Kreisname Revier Summe Mittel Anteil Mittel (in %) Kum. Anteil (in %) Cottbus, Stadt Lausitzer Revier (BB) 2 284 30,0 30,0 Görlitz Lausitzer Revier (SN) 1 571 20,6 50,6 Düren Rheinisches Revier 1 275 16,7 67,3 Nordsachsen Mitteldeutsches Revier (SN) 890 11,7 79,0 Saalekreis Mitteldeutsches Revier (ST) 471 6,2 85,1 Städteregion Aachen Rheinisches Revier 314 4,1 89,3 Leipzig, Stadt Mitteldeutsches Revier (SN) 218 2,9 92,1 Halle (Saale), Stadt Mitteldeutsches Revier (ST) 178 2,3 94,4 Rhein-Erft-Kreis Rheinisches Revier 35 0,5 94,9 Teltow-Fläming kein Fördergebiet 29 0,4 95,3 Dresden, Stadt kein Fördergebiet 28 0,4 95,6 Bautzen Lausitzer Revier (SN) 27 0,4 96,0 Potsdam, Stadt kein Fördergebiet 27 0,4 96,3 Euskirchen Rheinisches Revier 26 0,3 96,7 Berlin, Stadt kein Fördergebiet 24 0,3 97,0 Übrige Kreise (𝑛 = 93) 229 3,0 100,0 Insgesamt 7 624 100,0 100,0 Anmerkungen: Die Verteilung der verplanten Mittel für das Großforschungszentrum Deutsches Zentrum für Astrophysik erfolgt bis zur Festlegung des zweiten Standortes ausschließlich an den Kreis Görlitz. Dies gilt es in späteren Berichten zu beachten, da hier eine Aufwertung des Kreises Bautzen wahrscheinlich ist. Ferner kann die Aufteilung der Maßnahmenkosten auf die Reviere und Länder von den präsentierten Werten abweichen. Quelle: Rohdaten des BMWE. Eigene Berechnung. • die dauerhafte Einrichtung eines „Zentrums für Künstliche Intelligenz in der Public Health- Forschung (ZKI)“ am Robert Koch-Institut. Auch diese Ansiedlungsentscheidungen lassen sich direkt räumlich verorten. So profitieren davon aktuell drei Kreise in den Fördergebieten nach § 2 InvKG (Tabelle 3-14). Im Landkreis Görlitz finden sich rund 45% der verplanten Mittel. Auch die anderen beiden Kreise finden sich im Lausitzer Revier. So wurden als Standorte der Behördenansiedlungen bzw. Behördenerweiterungen die Kreise Cottbus, Stadt sowie Dahme-Spreewald ausgewählt. Anders als in den zuvor betrachteten Kategorien ist in diesem Bereich ein hoher Anteil bereits abgeflossener Mittel zu beobachten. Projekte wie die Außenstelle des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Weißwasser/Oberlausitz operieren bereits nahe ihrer Gleichgewichtsgröße und entfalten damit bereits unmittelbare regionale Beschäftigungswirkungen. Tabelle 3-15 gibt einen Überblick über das geplante Stellenvolumen in Vollzeitäquivalenten (VZÄ) in ausgewählten Bundesbehörden und -einrichtungen, die im Rahmen des InvKG gefördert werden. Sie weist die Ressorts, Einrichtungen, Reviere, Bundesländer und Standorte aus und verdeutlicht damit die räumliche 37 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2800– 51 – Tabelle 3-14: Budgetierte Mittel in Projekten nach § 18 InvKG – Behördenansiedlungen nach Kreisen (Stand 31.12.2024) Kreisname Revier Summe Mittel Anteil Mittel (in %) Kum. Anteil (in %) Görlitz Lausitzer Revier (SN) 193 44,7 44,7 Cottbus, Stadt Lausitzer Revier (BB) 160 37,0 81,7 Dahme-Spreewald Lausitzer Revier (BB) 79 18,3 100,0 Insgesamt 433 – – Quelle: Rohdaten des BMWE. Eigene Berechnung. Breite der Maßnahmen. Die Größenordnung der Stellen variiert deutlich zwischen den Einrichtungen. Besonders hervorzuheben sind das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Weißwasser mit 268 VZÄ, die Bundesnetzagentur in Cottbus mit 125 VZÄ sowie das Helmholtz-Cluster für nachhaltige Wasserstoffwirtschaft (HC-H2) in Jülich, Aachen und Düren mit 124 VZÄ. Ebenfalls von Bedeutung sind die Fraunhofer-Einrichtungen in Aachen sowie das Zentrum für datenintensive Systemforschung (CASUS) in Görlitz. Die regionale Verteilung zeigt, dass insbesondere die Reviere in Nordrhein-Westfalen, Brandenburg und Sachsen-Anhalt von den Maßnahmen profitieren. In Cottbus entsteht eine besonders hohe Konzentration an Einrichtungen, darunter neben der Bundesnetzagentur auch die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR), das DLR-Institut für CO2-arme Industrieprozesse sowie das Power-to-X- Kompetenzzentrum. In Halle (Saale) kommen mit dem Kompetenzzentrum für Energieeffizienz durch Digitalisierung (KEDi) und dem Kompetenzzentrum Kommunale Wärmewende zwei weitere relevante Einrichtungen hinzu. In Wildau wird das Zentrum für Künstliche Intelligenz in der Public Health-Forschung aufgebaut, während Leipzig Sitz des Nationalen Monitoringzentrums zur Biodiversität wird. Besondere Aufmerksamkeit verdienen zudem die beiden geplanten Großforschungseinrichtungen: das Center for the Transformation of Chemistry (CTC) mit Standorten in Delitzsch und Merseburg sowie das Deutsche Zentrum für Astrophysik in Görlitz. Beide Vorhaben befinden sich derzeit noch im Aufbau, die konkreten Stellenumfänge sind daher noch nicht endgültig quantifiziert. Sie werden jedoch voraussichtlich zu den größten Einzelprojekten im Rahmen der InvKG-Förderung gehören und eine langfristige Strahlkraft für die regionale Forschungs- und Innovationslandschaft entfalten. Tabelle 3-16 beschreibt abschließend die räumliche Verteilung der Gesamtheit der bisher budgetierten Mittel auf Ebene der Gemeinden. Mit einem Gesamtvolumen von rund 10 961,3 Mio. Euro entfallen etwa 64% dieser Mittel auf die in der Tabelle aufgeführten 15 größten Empfängerkommunen. Den mit Abstand höchsten Anteil weist die Stadt Cottbus im Lausitzer Revier (BB) auf, der rund 3,2 Mrd. Euro beziehungsweise 19% der Gesamtförderung zugeordnet werden. Auf den weiteren Plätzen folgen Jülich im Rheinischen Revier mit 8,6%, Zittau im Lausitzer Revier (SN) mit 7,5% sowie Delitzsch im Mitteldeutschen Revier (SN) mit 5,2%. Diese vier Kommunen vereinen somit bereits über 40% der gesamten budgetierten Mittel auf sich. Das weitere Fördervolumen verteilt sich relativ gleichmäßige auf Städte wie Aachen, Görlitz, Leuna oder Leipzig. Sie erhalten jeweils zwischen 2% und 4% der Gesamtmittel. Kleinere Kommunen wie Bedburg, Neuhausen/Spree, Düren oder Würselen folgenden mit Anteilen zwi 38 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2800 – 52 – Tabelle 3-15: Geplantes Stellenvolumen in Vollzeitäquivalenten (VZÄ) ausgewählter Einrichtungen mit Förderung durch das InvKG Ressort Bundesbehörde bzw. Einrichtung Revier Bundesland Standort Stellen geplant (in VZÄ) BMFTR Fraunhofer IEG RR / LR NW / BB, SN Aachen, Jülich, Cottbus, Zittau 74 BMFTR Fraunhofer-Zentrum Digitale Energie RR NW Aachen 110 BMFTR Helmholtz-Cluster für nachhaltige und infrastrukturkompatible Wasserstoffwirtschaft (HC-H2) RR NW Jülich, Aachen, Kreis Düren 124 BMFTR Zentrum für datenintensive Systemforschung CASUS LR SN Görlitz 66 BMG Zentrum für Künstliche Intelligenz in der Public Health-Forschung LR BB Wildau 101 BMUKN Kompetenzzentrum Elektromagnetische Felder beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) LR BB Cottbus 32 BMUKN Nationales Monitoringzentrum zur Biodiversität beim Bundesamt für Naturschutz MR SN Leipzig 55 BMUKN umwelt.info beim Umweltbundesamt MR ST Merseburg 25 BMWE Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) LR SN Weißwasser 268 BMWE Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR), Forschungs- und Entwicklungszentrum (FEZ) LR BB Cottbus 34 BMWE Bundesnetzagentur LR BB Cottbus 125 BMWE DLR, Institut für CO-arme Industrieprozesse LR BB Cottbus 69 BMWE DLR, Institut für Elektrifizierte Luftfahrtantriebe LR BB Cottbus 80 BMWE DLR, Institut für Future Fuels RR NW Jülich 103 BMWE DLR, Institut für Technologien für Kleinflugzeuge RR NW Würselen 72 BMWE Kompetenzzentrum für Energieeffizienz durch Digitalisierung in Industrie und Gebäuden (KEDi) MR ST Halle (Saale) 36 BMWE Kompetenzzentrum Kommunale Wärmewende (KWW) MR ST Halle (Saale) 41 BMWE Power-to-X-Kompetenzzentrum LR BB Cottbus 120 BMWE Kompetenzzentrum energieintensive Industrien bei der Zukunft - Umwelt - Gesellschaft (ZUG) gGmbH LR BB Cottbus 63 BMWSB Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) LR BB Cottbus 56 BMFTR Inkubator Nachhaltige Elektrochemische Wertschöpfungsketten (iNEW 2.0) RR NW Jülich 28 BMFTR Center for the Transformation of Chemistry (CTC) MR SN, ST Delitzsch, Merseburg1 – BMFTR Deutsches Zentrum für Astrophysik LR LR Görlitz, tba – Anmerkungen: Durch Haushaltsmittel des Bundes finanziert (§§ 17-18 InvKG). 1 Der Interimsstandort befindet sich in Leuna. Datenstand zum Teil übernommen aus Clearingstelle BMI zum 31.12.2024. LR = Lausitzer Revier, MR = Mitteldeutsches Revier, RR = Rheinisches Revier. Quelle: Eigene Darstellung. 39 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2800– 53 – Tabelle 3-16: Budgetierte Mittel der 2. Säule nach Gemeinden (Top 15 – Stand 31.12.2024) Gemeindename Revier Summe Mittel (in Mio. Euro) Anteil Mittel (in %) Kum. Anteil (in %) Cottbus, Stadt Lausitzer Revier (BB) 3 239,7 19,0 19,0 Jülich, Stadt Rheinisches Revier 1 467,9 8,6 27,6 Zittau, Stadt Lausitzer Revier (SN) 1 275,6 7,5 35,1 Delitzsch, Stadt Mitteldeutsches Revier (SN) 886,2 5,2 40,3 Aachen, Stadt Rheinisches Revier 716,2 4,2 44,5 Görlitz, Stadt Lausitzer Revier (SN) 466,1 2,7 47,2 Leuna, Stadt Mitteldeutsches Revier (ST) 449,3 2,6 49,9 Leipzig, Stadt Mitteldeutsches Revier (SN) 426,1 2,5 52,4 Halle (Saale), Stadt Mitteldeutsches Revier (ST) 364,5 2,1 54,5 Weißwasser/O.L. Lausitzer Revier (SN) 328,6 1,9 56,4 Bedburg, Stadt Rheinisches Revier 294,1 1,7 58,1 Neuhausen/Spree Lausitzer Revier (BB) 276,5 1,6 59,8 Düren, Stadt Rheinisches Revier 269,7 1,6 61,3 Würselen, Stadt Rheinisches Revier 250,5 1,5 62,8 Düsseldorf, Stadt kein Fördergebiet 250,1 1,5 64,3 Übrige Gemeinden (𝑛=557) 6 089,5 35,7 100,0 Insgesamt 17 050,8 – – Anmerkungen: Es gelten die Annahmen der vorherigen Darstellungen. Die Verteilung der Gesamtmittel je Verkehrsprojekt erfolgte durch proportionale Aufteilung der Maßnahmenkosten auf die Streckenkilometer je Infrastrukturart und Kreis. Die Aufteilung der Maßnahmenkosten auf die Reviere und Länder kann davon abweichen. Budgetierte Mittel enthalten auch die Bewilligungen aus dem STARK-Bundesprogramm. Quelle: Rohdaten des BMWE. Eigene Berechnung. 40 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2800 – 54 – schen 1,5% und 1,7%. Auch Düsseldorf, das keinem Fördergebiet zugeordnet ist, erhält mit 1,5% einen signifikanten Betrag der Fördermitteln. Der verbleibenden 36% entfallen auf die Gruppe der „übrigen Gemeinden“, in der eine Vielzahl kleinerer Zuwendungsempfänger zusammengefasst ist. In der Gesamtschau spiegelt die Mittelverteilung die prioritäre Förderung von Schlüsselkommunen in den drei aktiven Braunkohlerevieren – Lausitzer, Mitteldeutsches und Rheinisches Revier – wider. Zusammenfassend zeigt die Analyse in diesem Abschnitt, dass der Bund mit einem Gesamtvolumen von rund 22,1 Mrd. Euro (Stand 31.12.2024) eine Vielzahl von Maßnahmen zur Strukturstärkung in den Braunkohlerevieren auf den Weg gebracht hat. Mit den §§ 14–17 InvKG werden Investitionen in Infrastruktur, Wissenschaft, Forschung und Bildung finanziert, während § 18 gezielt die Ansiedlung von Bundesbehörden und -einrichtungen adressiert. Schwerpunkte liegen dabei insbesondere in den Bereichen Forschung und Entwicklung sowie Verkehrsinfrastruktur. Einzelne Regionen, wie die sächsischen und sachsen-anhaltischen Teile der Reviere, haben ihre Budgets nahezu vollständig verplant und stoßen bereits an die Grenzen ihrer Budgets. In anderen Regionen, vor allem im Rheinischen Revier und im brandenburgischen Teil der Lausitz, bestehen dagegen noch finanzielle Spielräume, die allerdings bereits mit konkreten Projektplanungen hinterlegt sind. Auffällig ist, dass sich zentrale Projekte stark auf wenige Standorte konzentrieren – etwa Cottbus, Aachen/Jülich und Görlitz – und dort langfristig regionale Innovations- und Wachstumskerne entstehen sollen. Der Mittelabfluss bewegt sich zum Ende des Jahres 2024 trotz dieser umfangreichen Planungen noch auf vergleichsweise niedrigem Niveau (7,3% der Gesamtsumme). Dies verdeutlicht die Herausforderungen, die mit der Umsetzung der Projekte verbunden sind: komplexe Planungs- und Genehmigungsverfahren, lange Vorlaufzeiten bei Forschungsinfrastrukturen sowie der schrittweise Aufbau neuer Institutionen. Gleichwohl zeichnet sich eine positive Dynamik im Mittelabfluss ab. Mit den Ansiedlungen von Behörden, Forschungseinrichtungen und insbesondere den beiden Großforschungszentren sind wichtige Elemente für die künftige Wirtschafts- und Forschungslandschaft der Reviere im Aufbau. Allerdings bleibt die Herausforderung, die geplanten Mittel zeitgerecht und wirksam in Beschäftigung und regionale Entwicklung zu überführen, um die intendierte Wirkung des I

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