Zweiter Bericht über die Evaluierung des Investitionsgesetzes Kohleregionen
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Zweiter Bericht über die Evaluierung des Investitionsgesetzes Kohleregionen
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Zugeleitet mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 5. November 2025 gemäß § 26
Absatz 1 des Investitionsgesetzes Kohleregionen.
Deutscher Bundestag Drucksache 21/2800
21. Wahlperiode 11.11.2025
Unterrichtung
durch die Bundesregierung
Zweiter Bericht über die Evaluierung des Investitionsgesetzes Kohleregionen
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) evaluiert gemäß
§ 26 Absatz 1 des Investitionsgesetzes Kohleregionen (InvKG) die Anwendung
der Vorschriften des Gesetzes sowie deren Auswirkung auf die wirtschaftliche
Dynamik in den Kohleregionen – Lausitzer Revier, Rheinisches Revier und
Mitteldeutsches Revier auf wissenschaftlicher Grundlage alle zwei Jahre.
Im Fokus der Evaluierung stehen dabei insbesondere die Wirkungen der
Maßnahmen nach den Kapiteln 1, 2 und 5 sowie nach Kapitel 3, mit Ausnahme der §§ 18
und 19 InvKG auf die
⎯ Wertschöpfung,
⎯ die Arbeitsmarktsituation und
⎯ das kommunale Steueraufkommen.
Über die Ergebnisse berichtet das BMWE
⎯ dem Bund-Länder Koordinierungsgremium nach § 25 InvKG,
⎯ dem Deutschen Bundestag und
⎯ dem Bundesrat.
Die betroffenen Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände sind zur Mitwirkung
verpflichtet.
Für die begleitende Evaluierung der ersten Förderperiode 2020 bis 2026 wurden
die Leibniz-Institute für Wirtschaftsforschung in Halle (IWH) und Essen (RWI)
beauftragt. Innerhalb des Evaluierungsauftrags handelt es sich um den dritten
Bericht der Gutachter, zugleich jedoch um den zweiten gemäß § 26 Absatz 1 InvKG
vom BMWE vorzulegenden Bericht.
Der vorliegende Evaluierungsbericht deckt den Zeitraum August 2020 bis
Dezember 2024 ab.
Zugeleitet m it Schreiben des Bundesm inis teriums für Wirtscha ft und Energie vom 5. November 2025 gemäß § 26 Absatz 1 des Investi tionsgesetzes Kohleregionen.
Die an den Deutschen Bundestag übermittelte Ursprungsdatei ermöglichte keine Weiterverarbeitung zu einer
barrierefreien Bundestagsdrucksache.
Begleitende Evaluierung des
Investitionsgesetzes Kohleregionen (InvKG)
und des STARK-Bundesprogramms
– Zwischenbericht 2025 –
Gutachten im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
Halle (Saale) und Essen, 30. Oktober 2025
Matthias Brachert
Katja Heinisch
Oliver Holtemöller
Florian Kirsch
Uwe Neumann
Michael Rothgang
Torsten Schmidt
Jochen Dehio
Clara Krause
Silvia Mühlbauer
Christoph Schult
Anna Solms
Mirko Titze
Kontakt: Prof. Dr. Oliver Holtemöller, Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung Halle (IWH), Kleine
Märkerstraße 8, 06108 Halle (Saale), E-Mail: oliver.holtemoeller@iwh-halle.de. Die Autoren danken
Erik Füßlein für die Unterstützung bei der Erstellung des Manuskripts.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2800– 3 –
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis x
1 Einleitung 3
2 Rechtliche Grundlagen und Evaluierungsdesign 4
2.1 Wirtschaftspolitische Diskussionen um den Kohleausstieg . . . . . . . . . . . . . . . . 4
2.2 Überblick über das StStG und das InvKG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5
2.3 Fördergebietsabgrenzung und Überlegungen zu einer Kontrollgruppe . . . . . . . . . . . 6
2.4 Bewilligungsprozesse in der 1. Säule . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10
2.5 Bewilligungsprozesse in der 2. Säule . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14
2.6 Verzögerungen bei der Messung der Wirkungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14
3 Formale Inzidenz der InvKG-Mittel 16
3.1 Maßnahmen in der Verantwortung der Länder (1. Säule) . . . . . . . . . . . . . . . . . 16
3.1.1 Budget, Planungen, Bewilligungen und Mittelabfluss in der 1. Säule . . . . . . . 18
3.1.2 Sektorale Analyse der geplanten und bewilligten Mittel in der 1. Säule . . . . . . 18
3.1.3 Regionale Analyse der geplanten und bewilligten Mittel in der 1. Säule . . . . . 24
3.2 Maßnahmen in der Verantwortung des Bundes (2. Säule) . . . . . . . . . . . . . . . . . 27
3.2.1 Maßnahmen des Bundes in den §§ 14-22 InvKG . . . . . . . . . . . . . . . . . 27
3.2.2 STARK-Bundesprogramm (§ 15 InvKG) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41
3.3 Gesamtschau auf die Maßnahmen der 1. und 2. Säule . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51
3.3.1 Budget, Bewilligungen und Mittelabfluss . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51
3.3.2 Bewilligungen nach Clustern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53
3.3.3 Bewilligungen nach Regionen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54
4 Regionalökonomische Bedeutung des Braunkohleausstiegs für die Reviere 59
4.1 Methodik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59
4.2 Daten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60
4.3 Indirekte Effekte des Braunkohlesektors . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60
4.3.1 Nationaler indirekter Multiplikator . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61
4.3.2 Regionale indirekte Multiplikatoren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61
4.3.3 Indirekte Effekte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62
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Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2800 – 4 –
4.4 Projektion der direkten und indirekten Effekte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65
4.4.1 Szenarien mit und ohne Kohleausstieg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65
4.4.2 Multiplikatoren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67
4.4.3 Projektionsergebnisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67
4.5 Zusammenfassung der Projektionen bis zum Jahr 2040 . . . . . . . . . . . . . . . . . . 75
5 Kurzfristige Effekte der Förderung durch das InvKG 77
5.1 Vorüberlegungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 77
5.2 Vorher-Nachher-Vergleich der Entwicklung der Zielgrößen des InvKG . . . . . . . . . . 79
5.2.1 Methodik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 79
5.2.2 Bruttoinlandsprodukt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 79
5.2.3 Private Investitionen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 82
5.2.4 Öffentliche (Sach-)Investitionen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 84
5.2.5 Neugründungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 87
5.2.6 Arbeitslosenquote . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 90
5.2.7 Beschäftigungsquote . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 93
5.2.8 Ausbildungssituation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 96
5.2.9 Wanderung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 99
5.2.10 Entgelte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 101
5.2.11 Erwerbstätigkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 106
5.2.12 Offene Stellen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 112
5.2.13 Steuerkraft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 115
5.2.14 Bewertung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 118
5.3 Entwicklung von Nachhaltigkeitsindikatoren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 119
5.3.1 Daten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 120
5.3.2 Treibhausgasemissionen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 121
5.3.3 Verkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 123
5.3.4 Bauen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 126
5.3.5 Energierzeugung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 129
5.3.6 Bewertung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 130
5.4 Vergleich der Entwicklung der InvKG-Regionen mit Kreisen und Gemeinden außerhalb
des Fördergebiets . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 133
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Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2800– 5 –
5.4.1 Methodik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 133
5.4.2 Schätzergebnisse für Arbeitsmarktgrößen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 136
5.4.3 Bewertung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 141
6 Fallstudien zu geförderten Projekten im Rheinischen Revier 143
6.1 Motivation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 143
6.2 Einbindung der Projekte in die Strategie der Landesregierung für die Transformation des
Rheinischen Reviers . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 144
6.3 Projekt: Modellfabrik Papier . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 147
6.3.1 Kontext, Entstehung und Zielsetzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 147
6.3.2 Zeitliche Entwicklung, Teilprojekte und Finanzierung . . . . . . . . . . . . . . . 148
6.3.3 Bisherige Impulse in die Region und in den Arbeitsmarkt . . . . . . . . . . . . . 151
6.3.4 Erwarteter Beitrag des Projekts zum Gelingen des Strukturwandels . . . . . . . 152
6.3.5 Vergleich der Entwicklung der beiden Modellfabriken . . . . . . . . . . . . . . 154
6.4 Projekt: BioökonomieREVIER . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 155
6.4.1 Kontext, Entstehung und Zielsetzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 155
6.4.2 Zeitliche Entwicklung, Teilprojekte und Finanzierung . . . . . . . . . . . . . . . 156
6.4.3 Entwicklung seit 2024 und organisationale Herausforderungen . . . . . . . . . . 158
6.4.4 Bisherige Impulse in die Region und in den Arbeitsmarkt . . . . . . . . . . . . . 159
6.4.5 Erwarteter Beitrag des Projekts zum Gelingen des Strukturwandels . . . . . . . 163
6.4.6 Vergleich der Entwicklungen der beiden Bioökonomie-Regionen . . . . . . . . . 164
6.5 Fazit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 165
7 Zusammenfassung und Ausblick 168
Literaturverzeichnis 173
A Anhang 176
A.1 Daten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 176
A.2 Abbildungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 179
A.3 Technischer Anhang für die Projektionen der direkten und indirekten Effekte . . . . . . . 180
A.3.1 Daten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 180
A.3.2 Indirekte Effekte des Braunkohlesektors . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 181
A.3.3 Unsicherheitsintervalle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 184
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Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2800 – 6 –
A.4 Kreis-Tabellen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 186
A.5 Regressionsergebnisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 193
iv
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2800– 7 –
Abbildungsverzeichnis
2-1 Überblick über die Gesetzeslage zum InvKG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6
2-2 Fördergebietskulisse des InvKG und der GRW (ab 01.01.2022) . . . . . . . . . . . . . . 7
2-3 Kontrollgruppendefinition . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11
2-4 Schematische Darstellung zur Zeitverzögerungen bei der Wirkungsmessung . . . . . . . 15
3-1 Mittelplanung und Bewilligung der Finanzhilfen nach Revieren und Förderbereichen
(Anteile in Prozent) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21
3-2 Mittelplanung und Bewilligung der Finanzhilfen nach Revieren und Clustern (Anteile in
Prozent) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23
3-3 Mittelverwendung im Rahmen des STARK-Bundesprogramms nach Förderkategorie und
Jahren (Stand 31.12.2024) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46
3-4 Vergleich von Budgets, bewilligten Mitteln und tatsächlichen Mittelabflüssen . . . . . . 52
3-5 Bewilligte Mittel nach Clustern (in Prozent) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53
3-6 Absorption bewilligter Mittel auf der Kreisebene aus 1. und 2. Säule . . . . . . . . . . . 55
4-1 Identifikation der Maßnahmeneffekte im regionalökonomischen Modell . . . . . . . . . 59
4-2 Regionaler indirekter Output-Multiplikator . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63
4-3 Vorleistungsherkunft für Wirtschaftsabschnitt B nach Zielregion . . . . . . . . . . . . . 63
4-4 Entwicklung der Braunkohleindustrie und ihrer Vorleistungsbereiche . . . . . . . . . . . 64
4-5 Annahmen über die Entwicklung der Braunkohlenwirtschaft im Kohleausstiegsszenario
im Vergleich zum Basisszenario . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66
4-6 Projektion: Direkte und indirekte Effekte im Vergleich zum Basisszenario, in Prozent . . 68
4-7 Projektion der BWS (preisbereinigt, in Mio. Euro) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 69
4-8 Projektion des Kapitalstocks (preisbereinigt, in Mio. Euro) . . . . . . . . . . . . . . . . 70
4-9 Projektion der Investitionen (preisbereinigt, in Mio. Euro) . . . . . . . . . . . . . . . . . 71
4-10 Projektion der Erwerbstätigenquote (in Prozent) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 72
4-11 Projektion des Arbeitsvolumens (in Mio. Stunden) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 73
4-12 Projektion Multifaktorproduktivität (Index: 2000=100) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 74
5-1 Öffentliche und private Investitionen im Vergleich 2022/2023 . . . . . . . . . . . . . . . 86
5-2 Gründungsdynamik in den Revierkreisen im Jahr 2024 im Vergleich . . . . . . . . . . . 89
5-3 Arbeitslosenquote und erwerbsfähige Bevölkerung in den Revierkreisen – Veränderung
zwischen 2019 und 2025 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 92
5-4 Beschäftigungsquoten der In- und Ausländer in den Revierkreisen im Jahr 2024 . . . . . 96
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Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2800 – 8 –
5-5 Kreiswanderungsbewegungen in den Revieren (nur Inländer) . . . . . . . . . . . . . . . 99
5-6 Medianentgelte in den Revierkreisen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 104
5-7 Medianentgelte im Verarbeitenden Gewerbe der Revierkreise . . . . . . . . . . . . . . . 105
5-8 Beschäftigtenentwicklung nach Anforderungsniveaus – 2019 bis 2024 . . . . . . . . . . 109
5-9 Beschäftigtenentwicklung nach Gruppen – 2019 bis 2024 . . . . . . . . . . . . . . . . . 110
5-10 Beschäftigungsdynamik in den Revierkreisen 2019 bis 2024 . . . . . . . . . . . . . . . 111
5-11 Offenen Stellen nach verschiedenen Merkmalen – 2019 bis 2025 . . . . . . . . . . . . . 113
5-12 Vergleich der Gewerbesteuerhebesätze und der Realsteueraufbringungskraft der
Revierkreise im Jahr 2023 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 118
5-13 Treibhausgasemissionen (2022) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 122
5-14 Treibhausgasemissionen im Zeitverlauf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 123
5-15 Bevölkerungsanteil mit ÖPNV-Haltestelle innerhalb eines Kilometers . . . . . . . . . . 124
5-16 PKW je Einwohner . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 125
5-17 Wohnfläche in m² je Einwohner . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 127
5-18 Wohnfläche je Einwohner (Index) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 128
5-19 Neubauten mit erneuerbarer Heizenergie (2022) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 128
5-20 Stromerzeugung: Nettonennleistung* in kW/Einwohner (2023) . . . . . . . . . . . . . . 130
5-21 Stromerzeugung: Anteil erneuerbare Energieträger* (2023) . . . . . . . . . . . . . . . . 131
5-22 Stromerzeugung: Anteil fossile Energieträger* (2023) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 132
5-23 Analyse der Beschäftigtenentwicklung in den Kohlegebieten . . . . . . . . . . . . . . . 139
5-24 Analyse der Entwicklung der Arbeitslosenquote in den Kohlegebieten . . . . . . . . . . 140
5-25 Analyse der Stellen-Entwicklung in den Kohlegebieten . . . . . . . . . . . . . . . . . . 142
6-1 Ankerprojekte im Rheinischen Revier . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 146
6-2 Zeitplan Modellfabrik Papier . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 149
6-3 Projektförderung für BioökonomieREVIERa . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 157
A-1 Investitionsquote in der Braunkohleindustrie und bergbaulichen Vorleistungsbereichen . 179
A-2 Überblick über das Kohleausstiegsgesetz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 179
vi
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2800– 9 –
Tabellenverzeichnis
2-1 Überlappungen zwischen GRW- und InvKG-Fördergebiet . . . . . . . . . . . . . . . . . 9
2-2 Förderfähige Kreise (Gebietsstand: 31.12.2021) nach GRW-Abgrenzung . . . . . . . . . 10
3-1 Verteilung der Finanzvoluminaa im InvKG auf die Länder (in Mrd. Euro soweit nicht
anders angegeben) (Stand 31.12.2024) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17
3-2 Mittelplanung und Bewilligung der Finanzhilfen nach Revieren und Ländern . . . . . . . 19
3-3 Planung und Bewilligung der Finanzhilfen nach Kreisen (Top 15) . . . . . . . . . . . . . 25
3-4 Planung und Bewilligung der Finanzhilfen nach Gemeinden (Top 15) . . . . . . . . . . . 26
3-5 Verplante Mittel der 2. Säule nach Revieren (Stand 31.12.2024) . . . . . . . . . . . . . . 27
3-6 Verplante Mittel der 2. Säule für Verkehrsprojekte nach Revieren . . . . . . . . . . . . . 29
3-7 Verplante Mittel (in Prozent) der 2. Säule nach Revieren und Clustern (Stand 31.12.2024) 29
3-8 Abgeflossene Mittel der 2. Säule (Stand 31.12.2024) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30
3-9 Abgeflossene Mittel der 2. Säule nach Revieren (Stand 31.12.2024) . . . . . . . . . . . . 31
3-10 Abgeflossene Mittel der 2. Säule nach Clustern (Stand 31.12.2024) . . . . . . . . . . . . 33
3-11 Budgetierte Mittel der 2. Säule in Verkehrsprojekten (VP) nach Kreisen (Top 15 – Stand
31.12.2024) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34
3-12 Budgetierte Mittel in Projekten nach § 16 InvKG – Maßnahmen zur Unterstützung der
Energiewende und des Klimaschutzes nach Kreisen (Stand 31.12.2024) . . . . . . . . . 36
3-13 Budgetierte Mittel in Projekten nach § 17 InvKG (Stand 31.12.2024) . . . . . . . . . . . 37
3-14 Budgetierte Mittel in Projekten nach § 18 InvKG – Behördenansiedlungen nach Kreisen
(Stand 31.12.2024) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38
3-15 Geplantes Stellenvolumen in Vollzeitäquivalenten (VZÄ) ausgewählter Einrichtungen mit
Förderung durch das InvKG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39
3-16 Budgetierte Mittel der 2. Säule nach Gemeinden (Top 15) . . . . . . . . . . . . . . . . . 40
3-17 Mittelbewilligung im Rahmen des STARK-Bundesprogrammes nach Revieren (Stand –
bewilligte Projekte bis 31.12.2024) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43
3-18 Mittelbewilligungen im STARK-Bundesprogramm nach Förderkategorien . . . . . . . . 44
3-19 Mittelbewilligungen im Rahmen des STARK-Bundesprogrammes nach Förderkategorien
und Ländern (31.12.2025) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45
3-20 Mittelbewilligungen im Rahmen des STARK-Bundesprogrammes nach Clustern und
Ländern (31.12.2025) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47
3-21 Struktur der STARK-Projekte (nach Ort der ausführenden Stelle) nach Kreisen (Top 15 –
Stand: Bewilligungen bis 31.12.2024) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49
vii
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2800 – 10 –
3-22 Im Beantragungsprozess befindliche STARK-Projekte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50
3-23 Gesamtschau bewilligter regionalisierbarer Mittel im InvKG nach Kreisen (1. und 2.
Säule, Top 15, in Mio. Euro – Stand 31.12.2024) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56
3-24 Gesamtschau bewilligter regionalisierbarer Mittel im InvKG nach Gemeinden (1. und 2.
Säule, Top 15, in Mio. Euro – Stand 31.12.2024) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57
4-1 Prozentuale Abweichung der Variablen im Kohleausstiegsszenario im Vergleich zum
Basisszenario für das Jahr 2040 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 76
5-1 Relative Wirtschaftskraft (BIP je Einwohner im Vergleich) . . . . . . . . . . . . . . . . 80
5-2 Wirtschaftliches Wachstum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 81
5-3 Private Investitionen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 83
5-4 Öffentliche Investitionen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 85
5-5 Gründungsgeschehen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 88
5-6 Arbeitslosenquote . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 91
5-7 Beschäftigtenquote . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 94
5-8 Ausbildungssituation in den Revieren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 97
5-9 Medianentgelte zum 31.12. des jeweiligen Jahres . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 101
5-10 Medianentgelte nach Anforderungsprofil der Beschäftigten . . . . . . . . . . . . . . . . 103
5-11 Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (2019 = 100) . . . . . . . . . . . 107
5-12 Steueraufkommen nach Revieren (2017–2023) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 116
5-13 PKW nach Antriebsarten (in %) und Ladepunkte je 100 000 Einwohner . . . . . . . . . 126
5-14 Deskriptive Statistiken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 137
6-1 Fallbeispiele Projekte im Rheinischen Revier . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 147
6-2 Bewilligte und beantragte Teilprojekte der „Modellfabrik Papier“ . . . . . . . . . . . . . 150
6-3 Fallbeispiel „Modellfabrik Papier“ – Angestrebter Nutzen laut MWIKEa . . . . . . . . . 153
6-4 Fallbeispiel „BioökonomieREVIER“ – Angestrebter Nutzen laut MWIKEa . . . . . . . . 164
A-1 Clusterung der Förderbereiche nach § 4(1) InvKG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 176
A-2 Clusterung der Förderkategorien nach STARK-Richtlinie (§ 15 InvKG) . . . . . . . . . 177
A-3 Daten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 178
A-4 Private Investitionen – Kreisebene . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 186
A-5 Öffentliche Investitionen -– Kreisebene . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 187
A-6 Gründungsgeschehen – Kreisebene . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 188
A-7 Arbeitslosenquote – Kreisebene . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 189
viii
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2800– 11 –
A-8 Beschäftigtenquote – Kreisebene . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 190
A-9 Ausbildungssituation in den Revieren – Kreisebene . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 191
A-10 Offene Stellen nach Gruppe – Kreisebene . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 192
A-11 Regressionsergebnisse – Beschäftigung (TWFE) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 193
A-12 Regressionsergebnisse – Beschäftigung (SDiD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 194
A-13 Regressionsergebnisse – Arbeitslosenquote (TWFE) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 195
A-14 Regressionsergebnisse – Arbeitslosenquote (SDiD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 196
A-15 Regressionsergebnisse – Offene Stellen (TWFE) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 197
A-16 Regressionsergebnisse – Offene Stellen (SDiD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 198
ix
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2800 – 12 –
Abkürzungsverzeichnis
BAFA Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
BB Brandenburg
BBSR Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung
BGR Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe
BIP Bruttoinlandsprodukt
BLKG Bund-Länder-Koordinierungsgremium
BMFTR Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
BMV Bundesministerium für Verkehr
BMUKN Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
BMWE Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
BWS Bruttowertschöpfung
GFS Gesamtdeutsches System zur Förderung strukturschwacher Regionen
GW Gigawatt
GRW Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“
IB Investitionsbank Sachsen-Anhalt
ILB Investitionsbank des Landes Brandenburg
IPCEI Important Project of Common European Interest
IUC Innovationscampus Universitätsmedizin Cottbus
IWH Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung Halle
JTF Just Transition Fund
KoMoNa
Kommunale Modellvorhaben zur Umsetzung der ökologischen Nachhaltigkeitsziele
in Strukturwandelregionen
KMU Kleine und mittlere Unternehmen
KSG Klimaschutzgesetz
KVBG Kohleverstromungsbeendigungsgesetz
LSP Lausitz Science Park
LVwA Landesverwaltungsamt
MWIKE Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie
MWh Megawattstunde
NASA Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH
NW Nordrhein-Westfalen
PK Prozesskosten
RefLau Referenzkraftwerk Lausitz
RWI RWI – Leibniz Institut für Wirtschaftsforschung
x
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2800– 13 –
SAS Sächsische Agentur für Strukturentwicklung
SAB Sächsische Aufbaubank-Förderbank
SN Sachsen
SP Sofortprogramm
ST Sachsen-Anhalt
STARK
Stärkung der Transformationsdynamik und Aufbruch in den Revieren und an den
Kohlekraftwerkstandorten
StStG Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen
TCTF Temporary Crisis and Transition Framework
TWh Terrawattstunde
VP Verkehrsprojekte
VZÄ Vollzeitäquivalent
WRL Wirtschaftsregion Lausitz
ZKI Zentrum für Künstliche Intelligenz in der Public Health-Forschung
xi
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2800 – 14 –
Das Wichtigste in Kürze
1. Die gesetzlichen Klimaschutzziele sehen vor, dass Wirtschaft und Gesellschaft ihren Ausstoß an
Treibhausgasen drastisch verringern. Dabei kommt der Kohlewirtschaft eine besondere Bedeutung
zu, da sie für einen großen Teil der Emissionen verantwortlich ist.
2. Eine Beendigung der thermischen Verwertung von (Braun)Kohle zieht wirtschaftliche und
gesellschaftliche Anpassungsprozesse nach sich. Im gesamtdeutschen Maßstab haben die auf (Braun)
Kohle basierenden Industrien nur einen geringen Anteil an der Produktion und der Beschäftigung.
Sofern die Energieversorgungssicherheit gewährleistet bleibt, sind daher vom Kohleausstieg keine
substanziellen gesamtwirtschaftlichen Effekte zu erwarten.
3. Da die Braunkohlenwirtschaft auf wenige Reviere begrenzt ist, sind die ökonomischen Kosten
regional ungleich verteilt. Der Braunkohleausstieg würde für sich genommen Rückgänge der
wirtschaftlichen Aktivität in den Revieren verursachen: Nach Berechnungen mit einem
regionalökonomischen Modell liegt die preisbereinigte Bruttowertschöpfung in den Braunkohlerevieren im Jahr
2040 0,5% bis 2,3% unter den ohne den Kohleausstieg zu erwartenden Werten.
4. Zur Kompensation dieser negativen wirtschaftlichen Effekte erhalten die betroffenen Regionen
Unterstützungsleistungen von insgesamt 41,09 Mrd. Euro bis zum Jahr 2038.
5. Die vom Kohleausstieg betroffenen Regionen verbindet, dass sie auch ohne einen Stopp der
thermischen Verwertung der (Braun)Kohle vor enormen wirtschaftsstrukturellen Herausforderungen
stehen, vor allem aufgrund der zahlenmäßig sinkenden Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter. Auf
diese Bedingungen sollten die Förderinstrumente zugeschnitten sein.
6. Das Investitionsgesetzes Kohleregionen ermöglicht den Einsatz eines ganzen Bündels an
verschiedenen Maßnahmen, angefangen bei der Errichtung und Ertüchtigung von wirtschaftsnahen
Infrastrukturen über die Verbesserung von Verkehrsanbindungen bis zur Stärkung von regionaler
(Weiter)Bildung sowie Forschung und Entwicklung. Diese Maßnahmen unterliegen Entscheidungs-,
Implementierungs- und Wirkungsverzögerungen. Ferner sind relevante Daten oft erst mit
zeitlicher Verzögerung verfügbar. Es wird somit noch einiges an Zeit vergehen, bis sich die Effekte der
Maßnahmen verlässlich statistisch nachweisen lassen.
7. Bis zum Ende des Jahres 2024 waren 24,8 Mrd. Euro in konkreten Projekten gebunden. Das
entspricht einer Quote von rund 60% des gesamten Budgets. Tatsächlich abgeflossen waren bis
Jahresende 2024 Mittel im Umfang von 2,2 Mrd. Euro. Das entspricht einer Quote von etwa 5,5% des
Gesamtbudgets. Der Mittelabfluss hat sich über die Zeit leicht beschleunigt.
8. Die bislang bewilligten Mittel konzentrierten sich vor allem auf zwei Gruppen von Maßnahmen.
Die erste Gruppe umfasst Projekte zur Verbesserung der verkehrlichen Erreichbarkeit. Hier reichen
die Anteile bewilligter Mittel von 31% im sächsischen Teil des Mitteldeutschen Reviers bis 43% im
Rheinischen Revier. Die zweite Gruppe beinhaltet Maßnahmen zum Auf- und Ausbau von
Kapazitäten in Forschung und Entwicklung. Hier liegen die Anteile bewilligter Mittel zwischen 33% im
sachsen-anhaltinischen und 55% im sächsischen Teil des Mitteldeutschen Reviers. Der Anteil von
22%, der im brandenburgischen Teil des Lausitzer Reviers für den Aufbau der Medizinischen
Universität Lausitz Carl Thiem am Standort Cottbus anfällt, dürfte eine große Nähe zu den Aktivitäten
1
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2800– 15 –
im Bereich Forschung und Entwicklung aufweisen. In Sachsen-Anhalt ist der Anteil gebundener
Mittel für die Verbesserung von Standortbedingungen für Betriebe mit 15% deutlich höher als in
den anderen Regionen.
9. Die Budgetverteilung auf Revierebene richtet sich nach den im InvKG festgelegten
Revierschlüsseln. Zugleich ist das Programm nachfragegetrieben: Mittel werden dort bewilligt, wo Anträge
gestellt werden. Entsprechend konzentrieren sich die bislang bewilligten Mittel stark auf wenige
Kreise innerhalb der Reviere. Eine gleichmäßige Verteilung der InvKG-Mittel ist aus
ökonomischer Sicht jedoch nicht sinnvoll. Fördermittel sollten vielmehr dort eingesetzt werden, wo die
größte Wirkung zu erwarten ist. Auffällig ist zudem, dass auch Akteure außerhalb des
Fördergebiets an Bewilligungen partizipieren. Dies steht im Einklang mit den Förderregeln, sofern hierdurch
positive Effekte für die Reviere entstehen.
10. Ein Vorher-Nachher-Vergleich zeigt bislang eine überwiegend positive Entwicklung wichtiger
ökonomischer Indikatoren in den Revieren.
11. Die drei Braunkohlereviere weisen dabei erwartungsgemäß noch deutlich höhere
Treibhausgasemissionen aus als der Bundesdurchschnitt. Allerdings folgen sie seit Mitte des vergangenen
Jahrzehnts einem bundesweiten Trend rückläufiger Emissionen.
12. Eine zentrale Frage beim Einsatz der InvKG-Fördermittel ist, ob sie ursächlich zur Erreichung
wirtschaftspolitischer Zielgrößen beitragen. Im Fokus stehen dabei arbeitsmarktrelevante
Indikatoren: die Anzahl sozialversicherungspflichtig Beschäftigter, die Arbeitslosenquote und die Anzahl
offener Stellen. Für diese drei Größen zeigt sich im Beobachtungszeitraum bis Ende 2024 kein
eindeutiges, dem InvKG klar zurechenbares, Wirkungsbild. Dieser Befund ist angesichts des
institutionellen und konjunkturellen Umfelds plausibel: Der regional asynchrone Kohleausstieg und
temporäre Reaktivierungen von Kraftwerkskapazitäten wirken gegenläufig, der Mittelabfluss aus
dem InvKG war bislang begrenzt, und viele Maßnahmen entfalten ihre Effekte erst zeitverzögert.
Eine belastbare Wirkungseinschätzung erfordert daher einen längeren Beobachtungszeitraum.
13. Exemplarisch werden ausgewählte Projekte im Rheinischen Revier anhand von Fallstudien
analysiert. Dabei handelt es sich um die Modellfabrik Papier und um das BioökonomieREVIER. Die
Projekte befinden sich zwar in einem frühen Umsetzungsstand, einige ausgewählte
wirtschaftspolitische Zielindikatoren zeigen jedoch schon eine Reaktion. Dies betrifft vor allem Arbeitsplätze, die
bisher vor allem in den Gebieten Forschung und Entwicklung sowie Organisation und
Öffentlichkeitsarbeit geschaffen wurden. Hinsichtlich der Administration der Förderprogramme zeigt sich,
dass eine Ergänzung der Förderlinien innerhalb des InvKG sinnvoll ist.
14. Transformation bedeutet für alle Akteure große Herausforderungen. Der Förderprozess, die
wirtschaftlichen und sozialen Veränderungen und die tatsächlichen Wirkungen der Maßnahmen sollten
weiterhin begleitend wissenschaftlich evaluiert und die Ergebnisse zeitnah und transparent
veröffentlicht werden.
2
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2800 – 16 –
1 Einleitung
Das Klimaschutzgesetz (KSG) sieht eine Reduktion der deutschen Treibhausgasemissionen bis zum Jahr
2030 um 65% gegenüber den Emissionen im Jahr 1990 vor. Der Ausstieg aus der thermischen Verwertung
der Kohle (vor allem der Braunkohle) leistet einen substanziellen Beitrag zum Erreichen dieser Ziele. Der
Kohleausstieg stellt die Braunkohlereviere (und die Standorte der Steinkohlekraftwerke) jedoch vor
strukturpolitische Herausforderungen. Um den Strukturwandel in diesen Regionen aktiv zu gestalten, hat der
Bundestag im August 2020 mit Zustimmung des Bundesrats das Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen
(StStG) beschlossen. Über dieses Gesetz stellt der Bund bis zum Jahr 2038 Finanzhilfen in Höhe von
41,09 Mrd. Euro zur Verfügung. Im Fokus der Politikmaßnahmen stehen verschiedene Ziele, vor allem
gesamtwirtschaftliche (Wertschöpfung, Wachstum, Steueraufkommen), wettbewerbliche (Produktivität),
arbeitsmarktpolitische (Beschäftigung, Beschäftigungsstrukturen), verteilungspolitische (regionale
Disparitäten) sowie klimapolitische (Treibhausgasreduzierung, Nachhaltigkeit).
Die im StStG vorgesehenen strukturpolitischen Interventionen umfassen ein breites Maßnahmenbündel.
Das Gesetz fordert eine begleitende wissenschaftliche Evaluierung des Gesetzes. Bei dem vorliegenden
Bericht handelt es sich um das dritte Dokument in diesem Evaluierungszyklus. Der erste Bericht
(Brachert u. a., 2023) präsentierte ein erstes Lagebild nach dem Start der im Rahmen des Investitionsgesetzes
Kohleregionen (InvKG) und des STARK-Bundesprogramms geplanten Maßnahmen. Der zweite Bericht
(Brachert u. a., 2025) enthielt eine Aktualisierung und erweiterte Aussagen zu den möglichen Effekten
der Maßnahmen aus dem InvKG. An diesem Punkt setzt der vorliegende Zwischenbericht 2025 an. Es
gehen immer mehr Maßnahmen in die Umsetzung, wodurch der Strukturwandel an Fahrt aufnimmt. Jedoch
bleibt auch für diesen Bericht zu berücksichtigen, dass viele der geplanten Maßnahmen noch nicht oder
gerade erst begonnen haben, was bei einer fast zwanzigjährigen Laufzeit des Programms naheliegend ist.
Die in diesem Bericht vorgelegten empirischen Analysen basieren auf dem Datenstand vom 31.12.2024,
also rund viereinhalb Jahre nachdem das InvKG in Kraft getreten ist.
Die Inhalte des Zwischenberichts 2025 sind so angelegt, dass der Bericht für sich selbst lesbar bleibt, auch
wenn dies gewisse Doppelungen gegenüber den ersten beiden Berichten mit sich bringt. Aus Gründen der
Lesbarkeit und Übersichtlichkeit wird teilweise auf die entsprechenden Stellen aus den
Vorgängerberichten verwiesen, statt diese zu wiederholen.
Der vorliegende Zwischenbericht gliedert sich folgendermaßen. Kapitel 2 schildert den rechtlichen
Hintergrund des InvKG und entwickelt auf Basis der institutionellen Regelungen ein Evaluationsdesign. In
Kapitel 3 erfolgt die Analyse der formalen Inzidenz der InvKG-Mittel. Im Fokus steht, wie viel Mittel
bewilligt wurden und wie viel Mittel bereits abgeflossen sind. Darüber hinaus widmet sich dieses
Kapitel der Frage, in welche Verwendungen und Regionen die Mittel fließen. Kapitel 4 befasst sich mit der
regionalökonomischen Bedeutung des Braunkohlenausstiegs für die Reviere. Hauptanliegen diese
Kapitels ist die Projektion von direkten und indirekten Effekten auf der Revierebene. In Kapitel 5 geht es
um die kurzfristigen Effekte der InvKG-Förderung. Das Kapitel startet mit deskriptiven Analysen
grundlegender Indikatoren regionaler Entwicklung. In einem weiteren Untersuchungsschritt wird analysiert,
wie sich die Regionen des Fördergebiets im Vergleich mit geeigneten Kontrollregionen entwickelt
haben. Kapitel 6 widmet sich schließlich in zwei Fallstudienuntersuchungen den Mechanismen, die bei der
InvKG-Förderung zum Tragen kommen. Kapitel 7 fasst die Ergebnisse des Berichts zusammen und gibt
einen Ausblick auf die anstehenden nächsten Untersuchungsschritte.
3
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2800– 17 –
2 Rechtliche Grundlagen und Evaluierungsdesign
Die Strukturhilfen für die vom Kohleausstieg betroffenen Regionen sind das Ergebnis eines intensiv
geführten politischen Diskussionsprozesses, an dessen Ende ein unter Einbeziehung breiter
gesellschaftlicher Schichten ausgehandelter Kompromiss steht. Dieser zielt darauf ab, Klimaschutz sozial gerecht
und wirtschaftlich verträglich zu erreichen. Die Genese des Regelwerks zum Ausstieg aus der
thermischen Verwertung der (Braun-)Kohle ist Gegenstand von Abschnitt 2.1. Mit der konkreten
Ausgestaltung des Rechtsrahmens setzt sich Abschnitt 2.2 auseinander. Abschnitt 2.3 thematisiert den Zuschnitt
des Fördergebiets des InvKG. Die Abschnitte 2.4 und 2.5 befassen sich mit der Auswahl der durch das
InvKG geförderten Projekte in der ersten und zweiten Säule. Abschnitt 2.6 zeigt schließlich auf, dass viel
Zeit vergehen wird, ehe erste Effekte erwartet werden können. Dies ist der speziellen Natur
ausgewählter Fördergegenstände - insbesondere der Auf- und Ausbau von Infrastrukturen - geschuldet, die hohen
Wirkungsverzögerungen unterliegen.
2.1 Wirtschaftspolitische Diskussionen um den Kohleausstieg
Ausgangspunkt der Diskussion um die thermische Verwertung der (Braun-)Kohle ist die Erkenntnis, dass
die weltweiten Kohlendioxidemissionen rigoros gesenkt werden müssen, um die Erderwärmung zu
begrenzen. Hierfür existieren eine Reihe von (Selbst-)Verpflichtungen auf multilateraler und nationaler
Ebene. Deutschland hat seine Reduktionsziele auf der Ebene von Sektoren definiert, und zwar:
Energiewirtschaft, Gebäude, Verkehr, Industrie und Landwirtschaft. Unter den genannten Sektoren ist es vor allem
die Energiewirtschaft, die einen erheblichen Anteil ihres Primärenergiebedarfs über den Rohstoff (Braun-
)Kohle abdeckt, was mit vergleichsweise hohen Kohlendioxidemissionen einhergeht.1 Ohne einen
Ausstieg aus der thermischen Verwertung der (Braun-) Kohle wird dieser Sektor seine Reduktionsziele nicht
erfüllen können (Kohlekommission, 2019, insbesondere Abschnitt 3.1 und die dort angegebene Literatur).
Das Erreichen der nationalen Klimaschutzziele steht dabei in einem Zielkonflikt mit sozialen und
ökonomischen Entwicklungszielen. Dieser Aspekt hat vor allem deshalb eine hohe Bedeutung, da die
Kohlewirtschaft eine hohe regionale Konzentration aufweist. Während der Beitrag des Kohlesektors zur
gesamtwirtschaftlichen Wertschöpfung sowie zur Gesamtbeschäftigung vergleichsweise gering ausfällt, zeigt
sich auf regionaler Ebene – etwa im Lausitzer Revier – ein deutlich anderes Bild. In diesen Regionen
stellt die Kohlewirtschaft einen zentralen Wirtschaftsfaktor dar und prägt sowohl die
Beschäftigungsstruktur als auch die Einkommensverteilung. Zudem fallen die Kohlestandorte häufig mit
strukturschwachen Regionen zusammen, in denen die wirtschaftliche Diversifizierung nur begrenzt fortgeschritten ist.
Diese räumliche Überlagerung führt dazu, dass die Anpassungskosten des Strukturwandels besonders
hoch ausfallen können und ein Kohleausstieg mit erhöhten regionalen ökonomischen Risiken einhergeht
(Holtemöller und Schult, 2019).
Um die Zielkonflikte in den vom Kohleausstieg betroffenen Gebieten auf breiter gesellschaftlicher Basis
zu einem Konsens auszuhandeln, hat die Bundesregierung im Juni 2018 die Kommission „Wachstum,
Strukturwandel und Beschäftigung“ eingerichtet. Konkret ging es bei der Arbeit der Kommission darum,
1Der Anteil der Kohle an der Bruttostromerzeugung in Deutschland betrug nach Meldung des Statistischen Bundesamts
im Jahr 2024 21,4%, wovon der überwiegende Teil (15,8%) auf den Energieträger Braunkohle entfällt (Statistisches Bundesamt
2025, Bruttostromerzeugung in Deutschland für 2019 bis 2024, https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unt
ernehmen/Energie/Erzeugung/Tabellen/bruttostromerzeugung.html, Zugriff 01.09.2025).
4
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2800 – 18 –
zukunftssichere Beschäftigungsperspektiven für die in den Kohleregionen lebenden Bürger auszuloten,
bei gleichzeitiger Gewährleistung der Versorgungssicherheit der Bevölkerung mit Strom und Wärme. Von
Beginn an war es ein Anliegen der Kommission, die unterschiedlichen Perspektiven der Betroffenen
anzuhören und abzuwägen. Zu diesem Zweck führte die Kommission Anhörungen mit Sachverständigen aus
verschiedenen Bereichen der Gesellschaft durch (Vertreter verschiedener Ressorts von Bund und
Ländern, Akteure aus Wirtschaft, Gewerkschaften, Wissenschaft und Zivilgesellschaft). Zusätzlich nahm die
Kommission Vor-Ort-Besichtigungen vor. Auf der Basis dieser Eindrücke erarbeitete die Kommission
Empfehlungen und legte im Jahr 2019 der Bundesregierung ihren Abschlussbericht vor
(Kohlekommission, 2019, insbesondere Abschnitt 2), mit dessen Hilfe die Bundesregierung zwei Gesetze erließ: das
Kohleverstromungsbeendigungsgesetz (KVBG) und das Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen (StStG).
Beide Gesetze wurden im August 2020 vom Bundestag beschlossen, letzteres mit Zustimmung des
Bundesrates. Das KVBG regelt die schrittweise Stilllegung von Kraftwerkskapazitäten zur Stromerzeugung
auf der Basis von Braun- und Steinkohle. Dieser gesetzlich festgelegte Ausstieg aus der Verstromung von
Kohle bildet die Rechtfertigung für den Einsatz von Strukturstärkungsmitteln im Rahmen des StStG.
2.2 Überblick über das StStG und das InvKG
Der vorliegende Bericht fokussiert sich mit dem StStG auf diejenige rechtliche Regelung, die die
Abfederung sozialer und ökonomischer Folgen des Kohleausstiegs zum Gegenstand hat. Gleichwohl darf an
dieser Stelle nicht unberücksichtigt bleiben, dass auch das KVBG Regelungen enthält, die soziale und
ökonomische Folgen für die betroffenen Akteure kompensieren sollen (Anhang A-2).2
Beim StStG handelt es sich um ein sogenanntes Artikelgesetz. Die einzelnen Artikel repräsentieren für
sich genommen eigene Gesetze oder Änderungen bestehender Gesetze (Abbildung 2-1). Gegenstand der
Evaluierung ist Artikel 1 des StStG, der das InvKG beinhaltet. Dieses gliedert sich wiederum in fünf
Kapitel. Die ersten beiden Kapitel regeln die Finanzhilfen, die der Bund den Ländern Nordrhein-Westfalen,
Brandenburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt (Kapitel 1) sowie Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern,
Saarland und abermals Nordrhein-Westfalen (Kapitel 2) zum Ausgleich unterschiedlicher
Wirtschaftskraft und zur Förderung des wirtschaftlichen Wachstums zur Verfügung stellt (GG Artikel 104 Absatz 1
Ziffern 1 und 2).3 Über die in Kapitel 1 (mit einem Finanzvolumen von 14 Mrd. Euro) sowie Kapitel 2
(mit einem Finanzvolumen von 1,09 Mrd. Euro) zur Verfügung stehenden Mittel entscheiden die Länder
in eigener Verantwortung. Die Kapitel 3 und 4 betreffen Maßnahmen (unterlegt mit einem
Finanzvolumen von 26 Mrd. Euro), mit denen der Bund direkt im Gebiet des Geltungsbereichs des InvKG aktiv
werden kann, wobei die Länder ein Vorschlagsrecht besitzen. Diese Vorhaben können nur in den in
Kapitel 1 genannten Regionen zur Anwendung kommen, mit Ausnahme des STARK-Bundesprogramms (§ 15
InvKG), welches auch den Kapitel 2-Gebieten offensteht. Kapitel 5 behandelt schließlich gemeinsame
Vorschriften sowie Grundsätze in der Anwendung des InvKG. Die Maßnahmen nach den Kapiteln 1 und
2 werden auch als 1. Säule, die Maßnahmen nach den Kapiteln 3 und 4 als 2. Säule bezeichnet. Artikel 2
bis 4 des StStG betreffen Änderungen von Gesetzen, mit denen die Behörden Infrastrukturprojekte größe
2So erhalten etwa die Betreiber der Braunkohlekraftwerke nach § 44 KVBG Entschädigungszahlungen: RWE Power AG 2,6
Mrd. Euro (mit Standorten in Nordrhein-Westfalen) sowie die LEAG 1,75 Mrd. Euro (mit Standorten in Brandenburg und
Sachsen). Darüber hinaus erhalten Arbeitskräfte, die mindestens 58 Jahre alt sind und aus dem Arbeitsleben ausscheiden, maximal
fünf Jahre Anpassungsgeld als Überbrückungshilfe bis zum Eintritt in die gesetzliche Altersrente (§ 57 KVBG).
3Im Rahmen von Kapitel 2 InvKG erhält auch der Freistaat Thüringen Zugang zu den Fördermitteln dieses Gesetzes. Das
Budget wird hälftig aus den Kapitel 1-Regionen Sachsen und Sachsen-Anhalt für das Mitteldeutsche Revier bereit gestellt.
5
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2800– 19 –
Abbildung 2-1: Überblick über die Gesetzeslage zum InvKG
Quelle: Eigene Darstellung.
ren Umfangs (planungs-)rechtlich umsetzen. Diese Tatbestände sind nicht Gegenstand der vorliegenden
Evaluierung.
2.3 Fördergebietsabgrenzung und Überlegungen zu einer Kontrollgruppe
Die Besonderheit des InvKG besteht darin, dass es nur in ausgewählten Regionen – und zwar in 34 von
derzeit 400 Kreisen und kreisfreien Städten – in Deutschland zur Anwendung kommt. Davon fallen 22
Kreise in das Fördergebiet von Kapitel 1 InvKG (Lausitzer, Mitteldeutsches [ohne den Landkreis
Altenburger Land] und Rheinisches Revier). Die übrigen zwölf Kreise (Landkreis Altenburger Land, das
Helmstedter Revier sowie die Standorte der Steinkohlekraftwerke) gehören in die Förderkategorie von
Kapitel 2 InvKG. Die Abgrenzung des InvKG-Fördergebiets erfolgte während des
Gesetzgebungsprozesses. Die ökonomische Literatur diskutiert derartige Interventionen unter der Überschrift „place-based
policies“ (Neumark und Simpson, 2015).
Abbildung 2-2 zeigt die geografische Verortung der Fördergebiete. Sie bildet zudem die
Fördergebietskulisse der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) ab, wie sie seit
dem 1. Januar 2022 gültig ist. Das GRW-Programm richtet sich an Betriebe und Kommunen in
strukturschwachen Regionen.4 Die Abgrenzung des GRW-Fördergebiets erfolgt anhand eines
Strukturschwächeindikators.5 Bis auf einige wenige Ausnahmen liegen die InvKG-Regionen im GRW-Fördergebiet,
unterliegen also ohnehin vergleichsweise ungünstigen Strukturbedingungen. Die InvKG-Förderung erfolgt
4Seit dem 1. Januar 2020 orientieren sich auch weitere raumwirksame Bundespolitiken, die unter dem Dach des
„Gesamtdeutschen Systems zur Förderung strukturschwacher Regionen“ (GFS) zusammengefasst sind, an der GRW-Fördergebietskarte.
Die GRW stellt dabei das volumenmäßig bedeutendste Programm im GFS dar.
5Die Zusammensetzung der für die jeweilige Förderperiode gültigen Strukturschwächeindikatoren ist in den betreffenden
Koordinierungsrahmen zur GRW beschrieben.
6
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2800 – 20 –
Abbildung 2-2: Fördergebietskulisse des InvKG und der GRW (ab 01.01.2022)
� Landesgrenzen Fördergebiete des lnvKG
Gesamtdeutsches Fördersystem - ehemaliges Helmstedter Revier
D Fördergebiet - Landkreis Altenburger Land
Lausitzer Revier
- Mitteldeutsches Revier
- Rheinisches Revier
- Standort Steinkohlekraftwerk
Anmerkungen: Das Lausitzer, das Mitteldeutsche (ohne den Landkreis Altenburger Land) und das Rheinische Revier umfassen Regionen, die
unter die Förderkategorie des Kapitel 1 InvKG fallen. – Das Helmstedter Revier, der Landkreis Altenburger Land sowie die Standorte der
Steinkohlekraftwerke fallen unter die Förderkategorie des Kapitel 2 InvKG.
Quelle: Eigene Darstellung.
7
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2800– 21 –
in diesen Gebieten additional zur GRW-Förderung und den übrigen Programmen des Gesamtdeutschen
Systems zur Förderung strukturschwacher Regionen (GFS).
Diese Eigenschaften werfen die Frage auf, wie sich die Entwicklung des InvKG-Fördergebiets im
Vergleich zu nicht InvKG-geförderten Regionen bewerten lässt. Die Identifikation eines kausalen
Programmeffekts – etwa auf das Beschäftigungswachstum in den Kreisen des Fördergebiets – erfordert
grundsätzlich die Konstruktion einer geeigneten Kontrollgruppe. Ziel wäre es, Regionen zu identifizieren, die sich
in ihren zentralen wirtschaftsstrukturellen Merkmalen möglichst nicht von den InvKG-Gebieten
unterscheiden, jedoch keine Förderung erhalten haben. In der Praxis stellt sich dabei jedoch ein
grundlegendes Problem: Die Auswahl der InvKG-Regionen ist nicht zufällig, sondern durch das Vorkommen von
Kohlelagerstätten und die räumliche Verteilung von Kraftwerksstandorten determiniert. Damit hängt die
Förderzugehörigkeit unmittelbar mit spezifischen strukturellen und historischen Faktoren zusammen, die
zugleich die wirtschaftliche Entwicklung beeinflussen können. Diese endogene Zuordnung erschwert die
Bildung einer echten Kontrollgruppe, da sich keine Regionen finden lassen, die gleichzeitig nicht
gefördert wurden und dennoch über vergleichbare Standortbedingungen verfügen. Eine mögliche Strategie
besteht jedoch darin, die Kontrollgruppe aus anderen, strukturell ähnlichen GRW-Regionen zu bilden,
die keine InvKG-Förderung erhalten haben, und diese mithilfe beobachtbarer Merkmale – etwa
Beschäftigungsniveau, sektorale Struktur, Humankapitalausstattung oder demografischer Entwicklung – an die
InvKG-Gebiete anzugleichen. Auf diese Weise lässt sich zumindest der relative Unterschied zwischen
InvKG-geförderten und ähnlich strukturschwachen, jedoch nicht durch den Kohleausstieg betroffenen
Regionen analysieren. Die so gewonnene Schätzung erfasst zwar keinen rein kausalen Effekt, erlaubt aber
eine empirisch fundierte Einschätzung der Wirkung der (zusätzlichen) InvKG-Förderung im Kontext
bestehender Strukturschwächen und des gleichzeitig stattfindenden Kohleausstiegs.
Dieser Ansatz wird nachfolgend detailliert beschrieben. Die wichtigste Determinante bei der Auswahl
einer Kontrollgruppe für das InvKG-Fördergebiet ist, dass die ausgewählten Kontrollregionen ähnliche
sozioökonomische Bedingungen wie die InvKG-Regionen aufweisen. Hier bietet sich die Analyse von
Regionen mit ähnlicher Ausprägung des GRW-Regionalindikators an.
Die GRW-Regionen eignen sich vor allem deshalb gut als Grundlage für die Auswahl von
Kontrollregionen, da eine fast vollständige Überlappung zwischen dem InvKG- und dem GRW-Fördergebiet besteht.
Rund 90% der Kreise aus dem InvKG sind ebenfalls antragsberechtigt im GRW-Programm (Tabelle 2-1).
Diese Quote erhöht sich sogar noch etwas mit der GRW-Fördergebietsabgrenzung, die ab 1. Januar 2022
gilt.
Ein nächster Schritt grenzt die mögliche Kontrollgruppe weiter ein. Im Spenderpool verbleiben nur
diejenigen GRW-Regionen, die kontinuierlich in beiden Förderperioden GRW-förderfähig waren (Tabelle 2-2).
Von den 400 deutschen Kreisen und kreisfreien Städten trifft dies auf 163 zu. Darüber hinaus finden auch
Aspekte der räumlichen Nähe Eingang in die Auswahl. So erscheint es notwendig, nur diejenigen GRW-
Kreise als Kontrollregionen auszuwählen, die geografisch ähnlich oder benachbart (aber nicht
unmittelbar angrenzend) zu den Kohleregionen liegen. Diese Vorgehensweise berücksichtigt einerseits mögliche
regionale Besonderheiten und vermeidet andererseits durch den Ausschluss direkt angrenzender
Regionen mögliche Verzerrungen durch Spillover-Effekte. Diese können etwa vorliegen, wenn inter-regionale
Verlagerungsprozesse durch Arbeitskräftemobilität bestehen. Ein Beispiel hierfür wäre, wenn die neu
im InvKG-Fördergebiet eingestellte Arbeitskraft ihren Arbeitsplatz im Nachbarkreis (GRW-förderfähig;
8
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2800 – 22 –
Kasten 2.1: Der GRW-Strukturschwächeindikator
Der GRW-Strukturschwächeindikator wird auf Ebene der Arbeitsmarktregionen berechnet. Alle
Kreise in einer Arbeitsmarkregion erhalten dabei den gleichen Indikatorwert. Die auf der
Basis der Berufspendlerverflechtungen räumlich abgegrenzten Arbeitsmarktregionen werden anhand
eines Indikatorenmodells in eine Reihenfolge von der struktur- bzw. wirtschaftsschwächsten
Arbeitsmarktregion bis hin zur struktur- bzw. wirtschaftsstärksten Arbeitsmarktregion gebracht
(Ranking). Der Gesamtindikator ist grundsätzlich ausschlaggebend für die Verteilung der
Fördergebietseinwohner und Festlegung der Fördergebiete. Er setzt sich für die am 1. Januar 2022
beginnende Förderperiode aus den folgenden Regionalindikatoren zusammen: Regionale
Produktivität (Bruttoinlandsprodukt je Erwerbstätigen 2018), Gewichtung: 37,5%; durchschnittliche
Unterbeschäftigtenquote 2017 bis 2019: 37,5%; Entwicklung der Zahl der Erwerbsfähigen 2017 bis
2040: 17,5%; Infrastrukturindikator: 7,5%. In der Förderperiode 2014-2020 beinhaltete der GRW-
Regionalindikator die folgenden Variablen: durchschnittliche Arbeitslosenquote der Jahre 2009
bis 2012: 45%; Bruttojahreslohn je sozialversicherungspflichtig Beschäftigtem in 2010: 40%;
Erwerbstätigenprognose 2011 bis 2018: 7,5%; Infrastrukturindikator (Stand: 30. September 2012):
7,5%.
kein InvKG-Fördergebiet) aufgibt. Beim Vorliegen solcher Spillover-Effekte wären die in Kapitel 5.4 zu
bestimmenden Effekte verzerrt und mit ihnen die Interpretation des Effekts der Förderung. Aus diesem
Grund sind die direkt an die InvKG-Fördergebiete angrenzenden Kreise aus dem Spenderpool von der
weiteren Betrachtung ausgeschlossen.
Schließlich fokussiert sich die Kontrollgruppenanalyse in Abschnitt 5.4 zum gegenwärtigen Zeitpunkt nur
auf die 22 Kreise aus Kapitel 1 des InvKG. Aktuell erscheint es weiterhin wenig sinnvoll, die 12 Kapitel
Tabelle 2-1: Überlappungen zwischen GRW- und InvKG-Fördergebiet
GRW-Fördergebietskarte
bis 31.12.2021 ab 01.01.2022
InvKG-Fördergebietskarte
nichtförderfähig förderfähig
nichtförderfähig förderfähig gesamt
nicht-förderfähig 226 140 208 158 365
förderfähig 4 30 2 32 34
davon:
Kapitel 1-Regionen 4b 18 2c 20 22
Kapitel 2-Regionen 0 12 0 12 12
Gesamt 230 170 210 190 400a
Anmerkungen: a Die Festlegung der GRW-Fördergebiete erfolgt letztendlich auf der Ebene der Gemeinden. Es gibt Kreise, in denen nur
ausgewählte Gemeinden förderfähig sind. Diese Untersuchung behandelt in solchen Fällen den Kreis als GRW-förderfähig. – b Dies betrifft die Kreise
Euskirchen, Rhein-Kreis Neuss, Rhein-Erft-Kreis sowie Düren. – c Hier handelt es sich um die Kreise Rhein-Kreis Neuss und Rhein-Erft-Kreis.
Quelle: Eigene Darstellung auf Basis der jeweiligen Koordinierungsrahmen und des InvKG.
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Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2800– 23 –
Tabelle 2-2: Förderfähige Kreise (Gebietsstand: 31.12.2021) nach GRW-Abgrenzung
ab 2022
bis 2021 nicht-förderfähig förderfähig gesamt
nicht-förderfähig 203 27 230
förderfähig 7 163 170
gesamt 210 190 400
Anmerkungen: Die Abgrenzung der GRW-Gebiete ist nicht vollständig kreisscharf. In einigen Kreisen sind nur einzelne Gemeinden (oder Teile
davon) förderfähig. Diese Untersuchung behandelt einen Kreis dann als förderfähig, wenn es mindestens eine Gemeinde in diesem Kreis gibt,
die zum GRW-Fördergebiet gehört.
Quelle: Eigene Darstellung auf Basis der jeweiligen Koordinierungsrahmen.
2-Regionen in der Untersuchung zu berücksichtigen, zum einen wegen der ohnehin deutlich niedrigeren
geplanten Förderintensität (Tabelle 3-1). Hinzu kommen die bislang quasi nicht existenten Mittelabflüsse
in diese Regionen. Zukünftige Berichte werden auch diese Regionen in die Analysen integrieren. Die sich
aus diesem Vorgehen herausbildende Gesamtheit der betrachteten Regionen besteht aus 118 Kreisen.
Diese umfassen die 22 InvKG-Kreise aus Kapitel 1 und 96 Kreise des GRW-Fördergebiets, die als
Kontrollgruppe dienen (Abbildung 2-3). Dabei gilt es zu beachten, dass die Kontrollgruppe als Vergleichsmaßstab
für die Gesamtheit der Kreise der Reviere dient. Sowohl innerhalb der Reviere als auch innerhalb der
Kontrollgruppe bestehen z.T. deutlich unterschiedliche Entwicklungen, sodass ein Vergleich der Entwicklung
der Kontrollgruppe mit einzelnen Revieren nicht angebracht ist.
Abschnitt 5.4 verfeinert das Untersuchungsdesign. Er thematisiert, ob und in welchem Umfang sich die
beiden Gruppen von Regionen in wesentlichen beobachtbaren Merkmalen unterscheiden. Für ein
glaubwürdiges Untersuchungsdesign ist es zwingend erforderlich, dass die Gruppe der InvKG-Förderregionen
und der Regionen aus dem Pool der Kontrollregionen so gut ausbalanciert sind, dass sich keine
Unterschiede in der Entwicklung der betrachteten Zielgröße vor dem Start des InvKG zeigen. Insofern repräsentieren
die GRW-Regionen aus dem Nicht-Fördergebiet des InvKG eine Vorauswahl für die endgültige
Kontrollgruppe. Die in Abschnitt 5.4 angewendeten ökonometrische Verfahren zielen darauf ab, die Vorauswahl
an Regionen für die Kontrollgruppe so zu strukturieren, dass sie ein glaubwürdiges Evaluationsdesign
repräsentiert.
2.4 Bewilligungsprozesse in der 1. Säule
Eine wichtige Rolle in der praktischen Umsetzung des InvKG fällt dem Auswahlprozess für die zu
fördernden Projekte zu. Generell erfolgt hierbei bei allen Projekten zunächst die Überprüfung, ob die formalen
Fördervoraussetzungen erfüllt sind. Diese grundsätzlich förderfähigen Projekte erfahren anschließend
eine weitere Überprüfung hinsichtlich ihrer Förderwürdigkeit. In diesem Schritt bewerten die
Bewilligungsbehörden, ob und wenn ja in welchem Umfang die Projektvorschläge zur Erfüllung der Ziele des
InvKG beitragen. Verschiedene Behörden sind in den Auswahlprozess involviert, wodurch es
Unterschiede in den Verfahren geben kann. Die folgenden Ausführungen beschreiben zunächst die Auswahlprozesse
entlang der Gliederung des Gesetzes, und zwar nach den Förderkategorien, die die Länder in eigener
Verantwortung umsetzen (1. Säule), und anschließend (Abschnitt 2.5 denjenigen, die in der Verantwortung
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Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2800 – 24 –
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Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2800– 25 –
des Bundes liegen (2. Säule)).
Gegenstand der 1. Säule sind die Regelungen aus Kapitel 1 und 2 InvKG. Gegeben, dass rund 93% des
Budgets in der Verantwortung der Länder auf die Kapitel 1-Gebiete entfallen, fokussiert sich dieser
Abschnitt vorerst auf die Beschreibung der Auswahlprozesse in diesen Regionen. Diese Entscheidung ist
auch vor dem Hintergrund gerechtfertigt, dass es bislang lediglich acht Bewilligungen in den Kapitel 2-
Regionen gibt. In zukünftigen Berichten werden auch die Bewilligungsprozesse in den übrigen Regionen
des InvKG-Fördergebiets einer tiefergehenden Untersuchung unterzogen.
Nach § 1 Absatz 3 InvKG waren die Länder, in denen die Kapitel 1-Regionen liegen, verpflichtet,
Leitbilder zu entwickeln. In diesen Leitbildern, die in den Anlagen 1-3 des InvKG zu finden sind, beschreiben
die Länder, wie sie die Finanzhilfen des Bundes einsetzen wollen, um die Förderziele des InvKG zu
erreichen. Diese Leitbilder haben die Länder zu Konzepten weiterentwickelt, in denen sie den Prozess der
Projektauswahl beschreiben (Land Brandenburg, 2024, Land Sachsen, n.d. Land Sachsen-Anhalt, 2021).
Auf Basis dieser Konzepte erfolgte dann die Erarbeitung der rechtlich bindenden Richtlinien. Ein
wesentliches Merkmal der Landeskonzepte ist, dass die Projektauswahl auf einer Kombination aus Top-down-
und Bottom-up-Ansätzen beruht. Ein weiteres Merkmal, das sich über alle Konzepte findet, betrifft die
umfangreiche Beratung und Begleitung der Projektideen vor der formellen Antragstellung. In die Prozesse
eingebunden ist zudem das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), welches begleitend
prüft, ob die Vorhaben ihrer Art nach der im InvKG festgelegten Zweckbindung entsprechen und ob sie
geeignet sind, zur Verwirklichung der Förderziele beizutragen.
Schließlich haben die Länder Routinen entwickelt, um Gemeinden – die ihren Eigenanteil aus eigener
Kraft nicht stemmen können – finanzielle Ressourcen außerhalb des InvKG bereit zu stellen. Hintergrund
ist, dass das InvKG eine Höchstförderquote von 90% der förderfähigen Kosten vorsieht. Insbesondere
bei finanziell großvolumigen Projekten kann eine Selbstbeteiligung von 10% einen – in absoluten
Beträgen ausgedrückten – hohen Eigenanteil bedeuten und damit kleinere oder finanzschwache Gemeinden
stark belasten und im Extremfall eine Finanzierung unmöglich machen. Über zusätzliche Landesmittel
versuchen die Länder daher, diesem Problem zu begegnen.
Im Einzelnen lassen sich die Prozesse zur Projektauswahl auf Landesebene wie folgt skizzieren:
• Erste Anlaufstelle im Land Brandenburg ist die Wirtschaftsregion Lausitz GmbH (WRL).
Hierbei handelt es sich um eine Landesstrukturentwicklungsgesellschaft in der Trägerschaft des Landes
Brandenburg, der Landkreise Spree-Neiße, Dahme-Spreewald, Elbe-Elster, Oberspreewald-Lausitz
sowie der kreisfreien Stadt Cottbus. Die Antragsteller reichen hier einen (niedrigschwelligen)
Projektsteckbrief ein. Projektideen mit Entwicklungspotenzial werden in einen Qualifizierungsprozess
übernommen. Am Ende dieses Prozesses steht die Empfehlung (oder Ablehnung) für die
Förderwürdigkeit des Vorhabens. Eine interministerielle Arbeitsgruppe entscheidet sodann, ob für
förderwürdig befundene Projektideen in die formelle Antragstellung übernommen werden, die ab diesem
Zeitpunkt durch die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) begleitet wird. Über den
gesamten Prozess hinweg sind regionale Stakeholder in alle Entscheidungen mit eingebunden.
• Ähnlich angelegt ist der Projektauswahlprozess im Freistaat Sachsen. Die Betreuung der
Projektträger liegt hier in den Händen der Sächsischen Agentur für Strukturentwicklung (SAS). Bei der
SAS handelt es sich, ähnlich wie bei der WRL in Brandenburg, um eine Gesellschaft in öffentlicher
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Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2800 – 26 –
Trägerschaft (Gründung durch die Sächsische Staatsregierung gemeinsam mit der Sächsischen
Aufbaubank – Förderbank [SAB]). Nach einer fachlichen Vorprüfung unter Beteiligung der betroffenen
Landratsämter und der Landesdirektion Sachsen bewertet die SAS den Projektvorschlag anhand
eines indikatorbasierten Scoring-Systems. Auf Basis dieser Bewertung erarbeitet eine
interministerielle Arbeitsgruppe eine Stellungnahme, die Grundlage für die endgültige Förderempfehlung in
die Sitzungen der regionalen Begleitausschüsse ist. Parallel erfolgt die Prüfung durch das BAFA.
Anschließend beginnt der formale Antragsprozess, den die SAB federführend begleitet.
• Das Land Sachsen-Anhalt hat drei Förderlinien entwickelt: Erstens können Bewilligungen im
Rahmen der Regelförderung vorgenommen werden. Die Vorgehensweise in dieser Förderlinie
unterscheidet sich etwas von derjenigen der Länder Brandenburg und Sachsen. Die Projektträger werden
durch Förderlotsen (formell Beschäftigte der Investitionsbank Sachsen-Anhalt [IB]) sowie
regionale Wirtschaftsförderer aus den Gebietskörperschaften begleitet. Die Beurteilung der
Förderwürdigkeit wird auf der Ebene der involvierten Gebietskörperschaften (etwa Kreis- oder Gemeinderat)
vorgenommen. Wird diese bejaht, startet der formelle Antragsprozess, der die Prüfung der
Förderfähigkeit des Vorhabens beinhaltet. Involviert ist, je nach Förderbereich, entweder die IB, das
Landesverwaltungsamt (LVwA) oder die Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH (NASA).6 Die
Landesregierung bündelt die Bewilligungsentscheidungen und übermittelt diese an das BAFA zur
Prüfung. Wenn keine Einwände vorliegen, erstellt die zuständige Bewilligungsbehörde den
Zuwendungsbescheid. Die zweite Förderlinie Förderaufrufe ermöglicht es der Landesregierung,
einzelne Antragsteller zu thematischen Schwerpunkten gezielt anzusprechen. Eingebunden in diesen
Entscheidungsprozess sind regionale Stakeholder. Der Förderaufruf wird durch einen
Kabinettsbeschluss herbeigeführt. Die endgültige Förderentscheidung trifft das verantwortliche Ressort der
Landesregierung. Mit der dritten Förderlinie Investitionen des Landes besteht für die
Landesregierung die Möglichkeit, eigene Projekte zu initiieren. Der Ablauf zur Projektauswahl folgt im
Wesentlichen der Vorgehensweise der Förderlinie Förderaufrufe.
• In Nordrhein-Westfalen übernimmt die Zukunftsagentur Rheinisches Revier GmbH die
regionale Steuerungs- und Koordinierungsfunktion, während die Stabsstelle Strukturwandel Rheinisches
Revier im Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie (MWIKE) auf
Landesebene zuständig ist und die regionalökonomische und fördertechnische Gesamtverantwortung
innehat. Die Zukunftsagentur begleitet, unterstützt durch den Projektträger Jülich, die
Vorbereitung der Projektanträge. Neben einer fachlichen Vorprüfung – insbesondere der Passgenauigkeit
zum Wirtschafts- und Strukturprogramm – gehört hierzu die Identifikation des passenden
Förderzugangs. Im Rahmen der Projektauswahl stellt, entsprechend dem zwischen Land und der durch die
Zukunftsagentur vertretenen Region geschlossenen Reviervertrag, der Aufsichtsrat der
Zukunftsagentur, in dem Land und Region vertreten sind, den Regionalen Konsens fest. Dieser wird im
weiteren Bewilligungsverfahren vorausgesetzt. Die Projekte werden anschließend von der
Landesregierung beschlossen. Die Anträge werden dann der zuständigen Bewilligungsbehörde übermittelt.
Für das Rheinische Revier ist dies im Falle der Landeskomponenten die Bezirksregierung Köln.
6Diese Aufgabenteilung ist historisch in anderen Förderprogrammen gewachsen, weshalb sich die Landesregierung
Sachsen-Anhalt entschieden hat, an diesem Verfahren auch bei der Umsetzung des InvKG festzuhalten.
13
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2800– 27 –
2.5 Bewilligungsprozesse in der 2. Säule
Anders als bei der Projektauswahl in der 1. Säule gibt es für die 2. Säule nicht den einen
Bewilligungsprozess. Vielmehr ordnet sich die Auswahl an Fördermaßnahmen in das allgemeine Geschäft des
verantwortlichen Ressorts ein. Dies reicht von der Entscheidung über Behördenansiedlungen über die
Aufstockung bereits bestehender Programme bis zu großen Infrastrukturprojekten. Allgemein gilt, dass die
Länder Vorschläge in das BLKG einbringen können. Dem geht auf der Ebene der Länder in der Regel ein
Kabinettsbeschluss voraus.
Eine Sonderrolle nimmt das STARK-Bundesprogramm (§ 15 InvKG) ein, für das eine eigene Richtlinie
entwickelt wurde. Als Bewilligungsbehörde fungiert das BAFA, das den gesamten Antragsprozess
koordiniert. Auch wenn die Auswahl der Projekte auf der Ebene des Bundes angelegt ist, so sind die Länder
dennoch institutionell in diesem Prozess eingebunden. Die zuständigen Landesministerien und zum Teil
auch regionale Stellen sind an der Vorbereitung der STARK-Projekte beteiligt. In der Regel wird kein
Projekt beim BAFA eingereicht, das nicht bereits auf Landesebene einen Qualifizierungsprozess
durchlaufen hat. Dabei wird unter anderem die Möglichkeit anderer Förderzugänge geprüft. Wurde ein Projekt
dann beim BAFA eingereicht, geben die Länder eine Stellungnahme zur Förderwürdigkeit jedes einzelnen
Projektantrags ab, die das BAFA bei seiner Förderentscheidung berücksichtigt.
2.6 Verzögerungen bei der Messung der Wirkungen
Dieser Abschnitt behandelt die Frage, inwiefern sich belastbare Erkenntnisse zu Wirkungen von
Maßnahmen des InvKG bereits zum jetzigen Zeitpunkt ableiten lassen. In diesem Zusammenhang sind vier
Aspekte zu berücksichtigen, und zwar unterschiedliche Zeitpunkte für den Beginn und das Ende der Maßnahmen
der InvKG, Wirkungsverzögerungen der Maßnahmen auf Ergebnisgrößen selbst sowie
Meldeverzögerungen bei der Bereitstellung geeigneter statistischer Daten zur Analyse der Ergebnisgrößen. Abbildung 2-4
stellt diese Aspekte schematisch anhand von drei Beispielen dar. Bei Maßnahme 1 könnte es sich bspw.
um die Erweiterung eines Gewerbegebiets im Rahmen der Förderung von Säule 1-Maßnahmen handeln.
In diesem Beispiel beginnen die Bauaktivitäten am 01.01.2022, und die Maßnahme ist nach drei Jahren
abgeschlossen. Weitere zwei Jahre dauert die Vermarktung der Flächen und die Errichtung der
Produktionsanlagen in diesem Gewerbegebiet. Geht man von Meldeverzögerungen in der amtlichen Statistik
bei der regionalen Bruttowertschöpfung von weiteren zwei Jahren aus, dann wären erste Effekte (soweit
vorhanden) der Maßnahme erst im Jahr 2029 nachweisbar. Maßnahme 2 beinhaltet ein Beispiel für ein
Infrastrukturvorhaben aus der zweiten Säule. In diesem Fall startet die Maßnahme am 01.01.2025 und die
Realisierung des Projektes nimmt inklusive aller Planungs- und Bauaktivitäten zehn Jahre in Anspruch.
Unterstellt man weitere vier Jahre für Wirkungsverzögerungen und zwei Jahre, bis geeignete Daten
vorliegen, wären Wirkungen, welche über die Effekte der Errichtungsphase hinausgehen, erst im Jahr 2040
nachweisbar. Maßnahme 3 schließlich könnte den Aufbau eines Forschungsinstituts im Rahmen von Säule
2-Maßnahmen betreffen. Nach einem Start am 01.01.2026 nimmt die Personalrekrutierung weitere zwei
Jahre in Anspruch. Für die Abschätzung der Wirkungsverzögerung kann man sich an den
Evaluierungszyklen orientieren, denen sich außeruniversitäre Forschungsinstitute regelmäßig stellen müssen. In diesen
Evaluierungszyklen müssen die Institute ihre wissenschaftliche Leistungsfähigkeit und ihre
gesellschaftliche Bedeutung unter Beweis stellen. Gelingt dies nicht, endet die öffentliche Forschungsförderung.
Evaluierungen finden üblicherweise in einem Rhythmus von sieben Jahren statt. Geht es um die Wirkungen,
14
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2800 – 28 –
Abbildung 2-4: Schematische Darstellung zur Zeitverzögerungen bei der Wirkungsmessung
Quelle: Eigene Darstellung.
die die Institute auf die (über-)regionale Wirtschaft und die Gesellschaft haben, müssen möglicherweise
zusätzliche Verzögerungen bei der Datenbereitstellung berücksichtigt werden. In diesem Beispiel
betragen sie weitere zwei Jahre, sodass sich erste umfassende Aussagen zu den Wirkungen von Maßnahme 3
im Jahr 2033 tätigen ließen. Gegeben der großen Heterogenität der im InvKG angestoßenen Maßnahmen
sind demnach deutliche Zeitverzögerungen bei der Wirkungsmessung der Effekte zu erwarten.
15
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2800– 29 –
3 Formale Inzidenz der InvKG-Mittel
Um die wirtschaftlichen und sozialen Folgen des Ausstiegs aus der Kohleverstromung abzufedern, stellt
der Bund den Ländern über das InvKG umfangreiche Finanzhilfen zur Verfügung. Diese verteilen sich
nach den im Gesetz festgelegten Schlüsseln auf die Länder mit Braunkohlerevieren (Tabelle 3-1) und
betragen insgesamt 40 Mrd. Euro (Kapitel 1, 3 und 4 InvKG). Zusätzlich erhalten die Standorte der
Steinkohlekraftwerke in den Ländern Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland sowie das
ehemalige Helmstedter Revier im Land Niedersachsen im Rahmen von Kapitel 2 (§§ 11-12) InvKG-
Mittel im Umfang von insgesamt 1,09 Mrd. Euro. In die Regelungen des Kapitel 2 fällt auch der
Landkreis Altenburger Land im Freistaat Thüringen, für den ein Budget in Höhe von 90 Mio. Euro bereitsteht.
Dieser Betrag speist sich je zur Hälfte aus den Budgets der Länder Sachsen und Sachsen-Anhalt für das
Mitteldeutsche Revier.
Mit den Zielen des InvKG in direktem Zusammenhang steht das Programm des Just Transition Fund
(JTF). Über diesen Fonds stellt die Europäische Union den Gebieten, die aufgrund des Übergangs zu einer
klimaneutralen Wirtschaft schwerwiegende sozioökonomische Herausforderungen bewältigen müssen,
zusätzliche finanzielle Mittel für investive Zwecke zur Verfügung.7 Die geplanten JTF-Mittel werden zu
77,5% mit den Säule 2-Maßnahmen (Kapitel 3 und 4 InvKG) verrechnet, wobei das Land Brandenburg
eine Ausnahme darstellt. Hier erfolgt die Anrechnung in Säule 1 (Kapitel 1 InvKG). Die Budgets der
Länder für die Säule 2- bzw. Säule 1-Mittel verringern sich demnach um 77,5% der Mittel, die dem Land
im JTF zustehen (unabhängig vom tatsächlichen Abruf der Mittel). Im Gegensatz zum InvKG, das (von
wenigen besonderen Einzelfällen abgesehen) nur die Förderung wirtschaftsnaher Infrastrukturen erlaubt,
gehören private Unternehmen explizit auch zum Adressatenkreis des JTF. Über den JTF sind bislang keine
Mittel in den Revieren abgeflossen. Der vorliegende Bericht nimmt daher keine detaillierte Auswertung
des JTF vor – diese bleibt zukünftigen Untersuchungen vorbehalten.
Gegenstand dieses Kapitels ist nun die Analyse der formalen Inzidenz der InvKG-Maßnahmen. Die
Auswertungen basieren auf denselben Rohdaten wie der Bericht der Bundesregierung nach § 26 InvKG
(Bundesregierung, 2025). Konkret geht es in diesem Kapitel darum, die Mittelverplanungen, die Mittelbindung
durch bereits erfolgte Bewilligungen sowie den tatsächlichen Mittelabfluss abzubilden. Die
Auswertungen erfolgen, soweit möglich, auf disaggregierter Ebene, und zwar nach sektoralen (Maßnahmekategorien
bzw. Cluster) und regionalen (Revier, Land-Revier-Ebene, Kreis- und Gemeindeebene) Merkmalen.
3.1 Maßnahmen in der Verantwortung der Länder (1. Säule)
Mit Inkrafttreten der Bund-Länder-Vereinbarung am 27.08.2020 konnte die Förderung der durch den
Ausstieg aus dem Braunkohleabbau und der Braunkohleverstromung betroffenen Regionen durch die
Finanzhilfen des Bundes an die Länder beginnen. Gegenstand der folgenden Auswertungen sind die Maßnahmen,
die in die Verantwortung der Länder fallen (1. Säule, Kapitel 1 und 2 InvKG, Abbildung 2-1). Um den
Stand der Umsetzung zu analysieren, finden zwei Meldungen Berücksichtigung, die verschiedene Phasen
des administrativen Förderprozesses abbilden. Zum einen handelt es sich um die Ex-ante-Meldung der
Länder an das BAFA. Zum anderen geht eine Abfrage bei den Ländern zum Datenstand 31.12.2024 in
7Verordnung (EU) 2021/1056 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 zur Einrichtung des Fonds
für einen gerechten Übergang, Amtsblatt der Europäischen Union L 231/1, 30.06.2021.
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Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2800 – 30 –
Tabelle 3-1: Verteilung der Finanzvoluminaa im InvKG auf die Länder (in Mrd. Euro soweit nicht anders
angegeben) (Stand 31.12.2024)
Schlüssel für
die Aufteilung
der Mittel in
den Kapiteln
1, 3 und 4
Verantwortung der
Länder (1. Säule)
Verantwortung
des
Bundes
(2.
Säule)
Gesamt
auf das
InvKG
angerechnete
JTF-
Mittelb
JTF-
Mittel
insgesamt
Land (in Prozent) Kapitel 1 Kapitel
2
Kapitel 3
und 4
Kapitel 1
bis 4
Brandenburg 25,8 3,612 - 6,708 10,320 0,609 0,786
Nordrhein-
Westfalen 37,0 5,180 0,662 9,620 15,462 0,529 0,683
Sachsen 25,2 3,528 - 6,552 10,080c 0,500 0,645
Sachsen-
Anhalt 12,0 1,680 - 3,120 4,800c 0,282 0,364
Niedersachsen – – 0,247 – 0,247 – –
Mecklenburg-
Vorpommern – – 0,053 – 0,053 – –
Saarland – – 0,129 – 0,129 – –
Gesamt 100,0 14,000 1,090 26,000 41,090 1,920 2,478
Anmerkungen: a Zusätzlich zu den hier genannten Volumina fließen in die vom Kohleausstieg betroffenen Regionen noch die
Entschädigungszahlungen für die Betreiber der Standorte der Braunkohlekraftwerke in Nordrhein-Westfalen (RWE Power AG, 2,6 Mrd. Euro) sowie Brandenburg
und Sachsen (LEAG, 1,75 Mrd. Euro) (Kohleverstromungsbeendigungsgesetz [KVBG] § 44). Darüber hinaus erhalten Arbeitskräfte, die
mindestens 58 Jahre alt sind und aus dem Arbeitsleben ausscheiden, maximal 5 Jahre Anpassungsgeld als Überbrückungshilfe bis zum Eintritt in die
gesetzliche Altersrente (§ 57 KVBG). – b Die Mittel aus dem JTF werden auf das Budget der Länder zu 77,5 Prozent angerechnet. Im Fall von
Brandenburg erfolgt die Anrechnung auf das Budget in Kapitel 1. Im Fall der Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt und Nordrhein-Westfalen erfolgt
die Anrechnung auf die Budgets in den Kapiteln 3 und 4. - c Zum Geltungsbereich des InvKG gehört auch der Landkreis Altenburger Land
im Freistaat Thüringen. Im Rahmen von Kapitel 2 InvKG erhält dieser Landkreis Finanzhilfen im Umfang von 90 Mio. Euro, die zu gleichen
Anteilen zu Lasten der Budgets der Länder Sachsen und Sachsen-Anhalt für das Mitteldeutsche Revier angerechnet werden.
Quelle: Darstellung des IWH.
die Untersuchungen ein, die an die Berichtspflicht der Länder nach § 8 Abs. 3 InvKG angelehnt ist.
Alle Länder haben der formalen Bewilligung ein Projektqualifizierungsverfahren vorgeschaltet. Intention
dieser Vorgehensweise ist, aus dem Pool möglicher Projektideen diejenigen auszuwählen, die förderfähig
und förderwürdig sind. In die Evaluation der Förderfähigkeit ist das BAFA eingeschaltet, woraus sich
die Ex-ante-Meldungen speisen. Der Schritt der Ex-ante-Meldung versucht, „gänzlich ungeeignete
Projekte“ vorab von der Förderung auszuschließen. Diese Information entsteht in einer relativ frühen Phase
des administrativen Förderprozesses. Die resultierende Liste lässt sich als eine Art „Pool“ an Projekten
verstehen. Nicht alle der hier angemeldeten Projekte erfahren tatsächlich eine Bewilligung. Einige
Projekte werden etwa zurückgezogen oder in die Zukunft verschoben. Wichtig aber ist, dass keine formale
Bewilligung erfolgen kann, wenn es nicht vorab eine Ex-ante-Prüfung durch das BAFA gegeben hat.
17
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2800– 31 –
3.1.1 Budget, Planungen, Bewilligungen und Mittelabfluss in der 1. Säule
Die Länder haben bislang 409 Projekte in der 1. Säule des InvKG angemeldet (Tabelle 3-2, Spalte 1),
davon entfallen 395 auf die Kapitel 1-Regionen (ohne den Landkreis Altenburger Land), 13 auf die Kapitel
2-Regionen sowie ein Projekt auf den Landkreis Altenburger Land. Hinter den 409 beim BAFA
angemeldeten Projekten steht ein Fördervolumen von 7,3 Mrd. Euro (Spalte 3, rund 7 Mrd. Euro für die Kapitel
1-Regionen und 261,1 Mio. Euro für die Kapitel 2-Regionen und den Landkreis Altenburger Land). Die
Budgets der Länder sind unterschiedlich stark ausgelastet (Spalte 4). Mit seinen Ex-ante-Meldungen hat
das Land Sachsen-Anhalt sein Budget fast vollständig aufgebraucht (Budgetauslastung 94,6%). Die im
Land Brandenburg und im Freistaat Sachsen liegenden Reviere schöpfen ihr Budget mit den Ex-ante-
Meldungen gut zur Hälfte sowie etwas darüber aus (Quoten von 47,0 bis 56,6%). Größere Puffer im
Budget bestehen insbesondere im Rheinischen Revier, in den Kapitel 2-Regionen sowie im Landkreis
Altenburger Land.
Der zweite Teil von Tabelle 3-2 (Spalten 5-9) widmet sich dem Aspekt, wie viele Projekte die Länder
bewilligt (und abgeschlossen) haben. So wurden bisher 248 und damit fast 60% der beim BAFA
angemeldeten Projekte bewilligt (Spalte 6). Folglich sind rund 18% (18,8% Kapitel 1-Regionen, 6,2% bei
den Kapitel 2-Regionen) des in der 1. Säule insgesamt zur Verfügung stehenden Budgets fest gebunden
(Spalte 7). Auch hier zeigt sich eine hohe Varianz unter den Ländern. Die Bewilligungen sind
besonders weit vorangeschritten im Freistaat Sachsen (35,3% im sächsischen Teil des Lausitzer Reviers, 39,1%
im sächsischen Teil des Mitteldeutschen Reviers), gefolgt von Sachsen-Anhalt (28,6%). Unter den
Kapitel 2-Regionen weist das Land Niedersachsen hohe Bewilligungsquoten auf (29,2% für das ehemalige
Helmstedter Revier, 23,9% für den Standort des Steinkohlekraftwerks). Mecklenburg-Vorpommern und
das Saarland (beide verantwortlich für Kapitel 2-Regionen) haben bislang noch kein Projekt bewilligt.
Dasselbe gilt für den Landkreis Altenburger Land. Der Zeitpunkt der Bewilligung stellt einen wichtigen
Meilenstein im administrativen Förderprozess dar, weil die Zuwendungsempfänger ab diesem Moment
(Bundes-)Mittel abrufen können. Der Aspekt des Mittelabflusses ist in den Spalten 8 und 9 der Tabelle
ersichtlich. Diese Größen geben über den Umsetzungsstand der Strukturwandelmaßnahmen Auskunft. Der
Mittelabfluss für alle Länder zusammen liegt zum 31.12.2024 bei 640,3 Mio. Euro. Die Quote des
Mittelabflusses unter den bewilligten Projekten gemessen am gesamten Budget in der Verantwortung der Länder
(Spalte 1) erreicht daher 4,2%. Vorreiter ist hier der Standort des Steinkohlekraftwerks im Land
Niedersachsen (Kapitel 2-Region), an welchem 20% des insgesamt zur Verfügung stehenden Budgets bereits
abgeflossen sind. Unter den Revieren ist das Mitteldeutsche Revier Sachsen mit 13,9% führend.Generell
übersteigen die Abflussquoten der sächsischen Reviere jene der anderen Reviere bisher zum Teil deutlich.
3.1.2 Sektorale Analyse der geplanten und bewilligten Mittel in der 1. Säule
Die 248 bewilligten sowie die 409 Projekte aus dem „Pool“ lassen sich ferner auf unterschiedliche, in
§ 4(1) InvKG genannte, Förderbereiche und Maßnahmecluster verteilen. Mit dieser Analyse lässt sich die
Frage beantworten, für welche Art von Nutzung die Fördermittel in der 1. Säule eingesetzt werden. Die
nachfolgende Auswertung erfolgt auf der Land-Revier-Ebene. Diese Vorgehensweise folgt der
Untersuchung von Markwardt, Schnellenbach u. a., 2022 und ermöglicht, unterschiedliche Prioritätensetzungen
der Länder für ihre Reviere sichtbar zu machen. Diese Unterschiede offenbaren sich sowohl hinsichtlich
der bereits bewilligten Projekte als auch derjenigen im „Pool“. Aufgrund der bislang geringen Anzahl
18
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2800 – 32 –
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19
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2800– 33 –
an angemeldeten und bewilligten Projekten in den Kapitel 2-Regionen (einschließlich des Landkreises
Altenburger Land) fokussiert sich die Auswertung im Folgenden vollständig auf die Kapitel 1-Regionen.
Die detaillierte Untersuchung der Kapitel 2-Regionen bleibt zukünftigen Auswertungen vorbehalten.
Die Analyse des bislang bewilligten Fördervolumens offenbart nach Abbildung 3-1 (unterer Teil)
eine hohe Varianz in den Förderprioritäten zwischen den Ländern. Der Förderbereich 1
(wirtschaftsnahe Infrastruktur) spielt im brandenburgischen Teil des Lausitzer Reviers mit 42,2% sowie im
sachsenanhaltinischen Teil des Mitteldeutschen Reviers mit 59,6% an den bewilligten Fördermitteln eine sehr
dominante Rolle. In den anderen Revieren weist dieser Förderbereich deutlich geringere Anteile auf,
zwischen 8,0% im sächsischen Teil des Mitteldeutschen Reviers und 16,0% im Rheinischen Revier. Der
Förderbereich 2 (Verkehrsinfrastrukturen) verkörpert mit 28,6% der bewilligten Fördermittel im sächsischen
Teil des Mitteldeutschen Reviers einen im Reviervergleich hohen Anteil. Dahinter folgen der
brandenburgische Teil des Lausitzer Reviers sowie der sächsische Teil des Lausitzer Reviers, in denen 13,1 bzw. 8,3%
der bewilligten Mittel für diesen Förderbereich vorgesehen sind. In den beiden übrigen Revieren spielt
dieser Förderbereich bisher keine Rolle.
Auf den Förderbereich 3 (Infrastrukturen zur Daseinsvorsorge) entfallen 17,7% der bewilligten
Fördermittel in den beiden sächsischen Revieren. Sie nehmen damit den Spitzenplatz in diesem Förderbereich
im Reviervergleich ein, gefolgt vom brandenburgischen Teil des Lausitzer Reviers (9,5%) sowie dem
sachsen-anhaltinischen Teil des Mitteldeutschen Reviers (8,4%). Im Rheinischen Revier gab es faktisch
keine Bewilligungen in diesem Feld. Bei Projekten aus dem Förderbereich 4 (Städtebau) reicht der
Anteil bewilligter Mittel von 14,2% im sächsischen Teil des Lausitzer Reviers bis 7,6% im sächsischen Teil
des Mitteldeutschen Reviers. Die Anteile für diesen Förderbereich im sachsen-anhaltinischen Teil des
Mitteldeutschen Reviers sowie im Rheinischen Revier liegen dazwischen. Im Land Brandenburg sind in
diesem Förderbereich bislang keine nennenswerten Mittel bewilligt worden. Auffallend für den
sachsenanhaltinischen Teil des Mitteldeutschen Reviers ist, dass sich hinter den bewilligten Mitteln in diesem
Förderbereich eine Vielzahl an Projekten verbirgt. Der Anteil bewilligter Projekte für diesen
Förderbereich umfasst fast die Hälfte aller bewilligten Projekte, nämlich 47,6%.
Der Anteil an bewilligten Mitteln im Förderbereich 5 (Kommunikationsinfrastruktur) bewegt sich in
allen Revieren unter einem Niveau von 5%. Relativ niedrige Anteile am Bewilligungsvolumen sind auch
für den Förderbereich 6 (touristische Infrastruktur) zu verzeichnen. Die höchsten Werte erreichen hier
die sächsischen Teile des Mitteldeutschen Reviers (14,1%) und des Lausitzer Reviers (7,0%).
Demgegenüber spielen die bewilligten Mittel im Förderbereich 7 (Infrastrukturen in FuE, Wissenstransfer, Aus-
und Weiterbildung) eine wichtige Rolle im sächsischen Teil des Lausitzer Reviers (39,9%), im
brandenburgischen Teil des Lausitzer Reviers (30,3%), im Rheinischen Revier (29,5%) sowie im sächsischen
Teil des Mitteldeutschen Reviers (22,5%). Auffallend ist, dass im sachsen-anhaltinischen Teil des
Mitteldeutschen Reviers Bewilligungen in diesem Förderbereich realiter nicht vorkommen. Die Anteile an
bewilligten Mitteln für den Förderbereich 8 (Klima- und Umweltschutz) sind in den Revieren wiederum
sehr niedrig, mit Ausnahme des Rheinischen Reviers, wo Mittelbewilligungen in diesem Förderbereich
mit einem Anteil von 40,0% die wichtigste Verwendung von Mitteln in der Verantwortung der Länder
darstellen. De facto keine Bewilligungen erfolgen im Förderbereich 9 (Naturschutz). Dieser Befund zeigt
sich über alle Reviere hinweg.
Das Muster, welches sich in den Bewilligungen der Länder offenbart, spiegelt sich auch in der Pipeline
20
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2800 – 34 –
Abbildung 3-1: Mittelplanung und Bewilligung der Finanzhilfen nach Revieren und Förderbereichen
(Anteile in Prozent)
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Lausitzer Rev. (BB) Lausitzer Rev. (SN) Mitteldt. Rev. (SN) Mitteldt. Rev. (ST) Rheinisches Rev.
Mittel Projekte Mittel Projekte Mittel Projekte Mittel Projekte Mittel Projekte
Berichte der Länder mit Status >abgeschlossen<, >bewilligt< oder >bewilligt unter Vorbehalt<
1 - wirtschaftsnahe Infrastruktur 2 - Verkehrsinfrastruktur
3 - Infrastruktur Daseinsvorsorge 4 - Städtebau, Stadt- u. Regionalentw.
5 - Kommunikationsinfrastruktur 6 - touristische Infrastruktur
7 - Infrastrukturen FuE, Wissenstransfer, Aus- u. Weiterb. 8 - Klima- und Umweltschutz
9 - Naturschutz
Anmerkungen: Nur Kapitel 1-Regionen. Eine Darstellung für die Kapitel 2-Regionen erscheint aufgrund der sehr geringen Anzahl von geplanten
und bewilligten Projekten wenig sinnvoll.
Quelle: Rohdaten: BMWE, BAFA, Meldungen der Länder. Eigene Berechnung und Darstellung.
21
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2800– 35 –
der Ex-ante-Meldungen wider (oberer Teil von Abbildung 3-1), wenngleich sich naturgemäß die Anteile
etwas verschieben. Tendenziell ist der Anteil von geplanten Mitteln im Förderbereich 1 (wirtschaftsnahe
Infrastruktur) etwas höher als für die schon erfolgten Bewilligungen. Die Anteile von Mitteln im
Förderbereich 7 (Infrastrukturen in FuE, Wissenstransfer, Aus- und Weiterbildung) sind in den Revieren in
Brandenburg und Sachsen tendenziell etwas niedriger, wohingegen sie im sachsen-anhaltinischen Teil des
Mitteldeutschen Reviers in Zukunft etwas und im Rheinischen Revier sehr stark ansteigen dürften.
In der Gesamtschau lässt sich festhalten, dass die Länder - wenn man die Bewilligungen nach
Förderbereichen betrachtet - sehr unterschiedliche Förderschwerpunkte setzen. In den Revieren Nordrhein-
Westfalens, Brandenburgs sowie im Lausitzer Revier im Freistaat Sachsen besitzen Bewilligungen im
Förderbereich 7 (Infrastrukturen in FuE, Wissenstransfer, Aus- und Weiterbildung) eine vergleichsweise hohe
Bedeutung, wobei das Gewicht dieses Förderbereichs am deutlichsten im Rheinischen Revier zum
Tragen kommt. Gemein ist allen Revieren, dass die Förderbereiche 1 (wirtschaftsnahe Infrastruktur) und 2
(Verkehrsinfrastrukturen) zusammen genommen einen hohen Anteil an Mitteln auf sich vereinen. Am
deutlichsten wird dies im Land Sachsen-Anhalt sichtbar, wo der Anteil bei ungefähr 60% liegt. Sachsen-
Anhalt weist zudem den geringsten Anteil an Mitteln im Förderbereich 7 (Infrastrukturen in FuE,
Wissenstransfer, Aus- und Weiterbildung) auf.
Die Förderbereiche stellen eine von mehreren Möglichkeiten dar, den Einsatz der Fördermittel zu
systematisieren. Dieses Klassifikationsschema ist durch den § 4 (1) InvKG vorgegeben. Allerdings gilt dieses
Klassifikationsschema nicht für die anderen Maßnahmen des InvKG, also jene aus den Kapiteln 3 und 4
des Gesetzes (Abbildung 2-1). Um eine Analyse der Nutzungszwecke über alle Maßnahmen des InvKG
abbilden zu können, findet zusätzlich ein Clustermodell Anwendung (Brachert u. a., 2023, Kapitel 4) (vgl.
hierzu auch Anhang A-1).
Grenzt man die bewilligten Mittel der 1. Säule nach dem Clusterkonzept ab (unterer Teil der Abbildung
3-2), wird eine stärkere Konzentration sichtbar als in der Kategorisierung nach Förderbereichen
(Abbildung 3-1). Das mit Abstand wichtigste Einsatzgebiet ist der Cluster 8 (Standorte für Betriebe). Hier reicht
der Anteil bewilligter Mittel von 30,5% im sächsischen Teil des Mitteldeutschen Reviers bis zu 81,7%
im sachsen-anhaltischen Teil des Mitteldeutschen Reviers. Die übrigen Cluster spielen im Land Sachsen-
Anhalt faktisch keine Rolle bei den Bewilligungen. Als zweitwichtigste Kategorie kristallisiert sich der
Cluster 2 (Bildung) heraus, der bewilligte Mittel mit Anteilen von 14,8% im Rheinischen Revier bis
25,8% im sächsischen Teil des Lausitzer Reviers bindet. Ein im Reviervergleich auffallend hoher Anteil
bewilligter Mittel entfällt im sächsischen Teil des Mitteldeutschen Reviers auf den Cluster 1
(Erreichbarkeit). Die Anteile für den Cluster 6 (Forschung und Entwicklung) reichen von 20,0% im sächsischen
Teil des Lausitzer Reviers bis 11,3% im sächsischen Teil des Mitteldeutschen Reviers. Die übrigen
Cluster (3 – Kultur, 4 – Gesundheit, 8 – Sozialkapital) spielen kaum eine Rolle bei den bewilligten Mitteln.
Eine Ausnahme findet sich noch für den Cluster 7 (Klima), auf den im Rheinischen Revier 20,0% der
bewilligten Mittel entfallen.
Das Bild eines konzentrierten Mitteleinsatzes in einzelnen Clustern verstärkt sich, wenn man den „ Pool“
an Mitteln analysiert (oberer Teil der Abbildung 3-2). Tendenziell steigt der Anteil geplanter Mittel für
den Cluster 5 (Standorte für Betriebe) in den Revieren. Als Ausnahmen können der sachsen-anhaltinische
Teil des Mitteldeutschen Reviers sowie das Rheinische Revier angesehen werden, wo der Anteil geplanter
Mittel leicht (Sachsen-Anhalt) bzw. stark (Nordrhein-Westfalen) zurück geht. Rückgänge gibt es auch für
22
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2800 – 36 –
Abbildung 3-2: Mittelplanung und Bewilligung der Finanzhilfen nach Revieren und Clustern (Anteile in
Prozent)
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Mittel Projekte Mittel Projekte Mittel Projekte Mittel Projekte Mittel Projekte
Berichte der Länder mit Status >abgeschlossen<, >bewilligt< oder >bewilligt unter Vorbehalt<
1 - Erreichbarkeit 2 - Bildung
3 - Kultur 4 - Gesundheit
5 - Standorte für Betriebe 6 - Forschung und Entwicklung
7 - Klima (Energieeffizienz, Emissionsmind.) und Nachhaltigkeit 8 - Sozialkapital
Anmerkungen: Nur Kapitel 1-Regionen. Eine Darstellung für die Kapitel 2-Regionen erscheint aufgrund der sehr geringen Anzahl von geplanten
und bewilligten Projekten wenig sinnvoll.
Quelle: Rohdaten: BMWE, BAFA, Meldungen der Länder. Eigene Berechnung und Darstellung.
23
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2800– 37 –
den Cluster 6 (Forschung und Entwicklung) (mit Ausnahme des Rheinischen Reviers) sowie den Cluster
7 (Klima). Alle übrigen Cluster bleiben nahezu unverändert bei geringen Anteilen geplanter Mittel.
Insgesamt offenbart sich ein hohes Gewicht des Einsatzes an Mitteln aus der ersten Säule in Projekten, die
auf eine Verbesserung der Standortbedingungen für Betriebe abzielen.
3.1.3 Regionale Analyse der geplanten und bewilligten Mittel in der 1. Säule
Dieser Abschnitt widmet sich der Regionalisierung der Maßnahmen aus der 1. Säule. Die
Auswertungen beziehen sich dabei auf die Ortsangaben in den Ex-ante-Listen sowie den Meldungen der Länder.
Die Auswertungen erfolgen sowohl auf der Ebene der Kreise als auch auf der Ebene der Gemeinden.
Letzteres ist vor allem dann sinnvoll, wenn die Kreise sehr viele Gemeinden umfassen (was vor allem
für den sächsischen Teil des Lausitzer Reviers zutrifft) und regionale Heterogenität innerhalb der Kreise
abgebildet werden soll. Wenn die Ortsangabe in den beiden genannten Listen lediglich auf
aggregierter Ebene erfolgt, werden die einzelnen Maßnahmen zu gleichen Anteilen auf die jeweiligen räumlichen
Subeinheiten aufgeteilt, also Kreise bzw. Gemeinden.
Tabelle 3-3 zeigt die Verteilung der Mittel aus der 1. Säule auf die Kreise des Fördergebiets, und zwar
wiederum unterschieden nach Ex-ante-Meldungen beim BAFA (Spalten 1-3) sowie bislang erfolgten
Bewilligungen und Mittelabflüssen gemäß der Meldungen durch die Länder (Spalten 4-7). Die Tabelle stellt
die Top-15-Kreise dar, beginnend mit dem Kreis, für den die meisten Mittel laut den Ex-ante-Meldungen
verplant sind. In den Top-15-Kreisen sind 85,6% aller Mittel verplant. Die höchsten Werte finden sich
hier für die kreisfreie Stadt Cottbus mit einem Volumen von 932,9 Mio. Euro, gefolgt vom Landkreis
Bautzen mit 707,9 und dem Kreis Düren mit 644,8 Mio. Euro. In der kreisfreien Stadt Cottbus (Rang 1)
sind mehr als sechsmal so viele Mittel verplant wie im Landkreis Leipzig (Rang 15). Aus den Meldungen
der Länder (Spalten 4-7) wird deutlich, dass sich die hohen Mittelplanungen aus den Ex-ante-Meldungen
nicht zwingend in Bewilligungen und Mittelabflüssen niederschlagen. Diese Kennzahlen sind tendenziell
etwas höher für die sächsischen Regionen sowie den Kreis Düren im Rheinischen Revier.
Tabelle 3-4 knüpft an diese Logik an und stellt nunmehr den Umfang der Mittel aus den Ex-ante- sowie den
Ländermeldungen auf der Ebene der Gemeinden dar. Ordnet man die Gemeinden wiederum absteigend
nach der Höhe der verplanten Mittel (Ex-ante-Meldungen), so liegt die kreisfreie Stadt Cottbus
folgerichtig ebenso an Rang 1, gefolgt von der Stadt Halle (Saale) mit 295,4 Mio. Euro sowie der Gemeinde Leuna
im Saalekreis (Land Sachsen-Anhalt) mit 227,6 Mio. Euro. Auf die Top-15-Gemeinden entfallen 45,4%
der insgesamt verplanten Mittel. Für die Stadt Cottbus (Rang 1) sind mehr als neunmal so viele Mittel
verplant wie für die Gemeinde Senftenberg Landkreis Oberspreewald-Lausitz (Land Brandenburg) auf
Rang 15. Der überwiegende Teil der verplanten Mittel entfällt im Landkreis Bautzen (Freistaat Sachsen)
sowie im Kreis Düren (Land Nordrhein-Westfalen) - beide Kreise zählten zu den Top 3 in Tabelle 3-3
- auf einige wenige Städte und Gemeinden, etwa Hoyerswerda und Bischofswerda (Landkreis Bautzen)
sowie Jülich und Merzenich (Kreis Düren).
Zusammengefasst zeigt die Analyse der regionalen Aufteilung der Mittel, dass diese konzentriert an
einigen wenigen Standorten im InvKG-Fördergebiet zum Einsatz kommen. Aus diesem Befund kann jedoch
nicht geschlussfolgert werden, dass zukünftige Mittelplanungen regional ausgewogener erfolgen sollten.
Es ist nicht Aufgabe des InvKG, die Mittel gleichmäßig auf alle Gemeinden des Fördergebiets
aufzuteilen. Vielmehr sollte es darum gehen, die Mittel an denjenigen Orten (und denjenigen „ Sektoren“ zum
24
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2800 – 38 –
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26
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2800 – 40 –
Tabelle 3-5: Verplante Mittel der 2. Säule nach Revieren (Stand 31.12.2024)
Gesamtbudget Summe aller Projekte (in Mio. Euro)
Summe
insgesamt
Budgetauslastung
Revier (Mio.
Euro) §§ 14–17 VP § 18 PK und
SF
(Mio.
Euro) (in %)
Lausitzer Revier
(BB) 6 708 3 520 1 977 239 110 5 846 87,2
Lausitzer Revier
(SN) 4 472 2 377 1 468 193 64 4 102 91,7
Mitteldeutsches
Revier (SN) 2 080 1 461 557 0 43 2 061 99,1
Mitteldeutsches
Revier (ST) 3 120 1 879 918 0 52 2 849 91,3
Rheinisches Revier
(NW) 9 620 4 788 2 314 0 141 7 243 75,3
Reviere insgesamt 26 000 14 025 7 233 433 410 22 101 85,0
Anmerkungen: VP=Verkehrsprojekte, PK=Prozesskosten, SF=Sofortprogramm. – Das Sofortprogramm (SF) ist rechtlich den § 17-Maßnahmen
zuzuordnen
Quelle: Rohdaten des BMWE. Eigene Berechnung.
Einsatz zu bringen, die die höchstmöglichen Effekte bewirken.
3.2 Maßnahmen in der Verantwortung des Bundes (2. Säule)
Die folgenden Analysen werten die Bewilligungsstatistik derjenigen Maßnahmen aus, die in der
Verantwortung des Bundes liegen. Die Auswertungen folgen einem einheitlichen Schema. Sie beginnen mit
einer Darstellung der Zahlen im Aggregat und erfolgen dann differenziert auf räumlicher (Land-Revier-
Ebene und Kreisebene) und inhaltlicher (d.h. sektoraler) Ebene (Struktur nach dem Gesetz und nach dem
Clustermodell). Es werden bewilligte Projekte, verplante Mittel und Mittelabflüsse mit Stand 31.12.2024
ausgewertet.
3.2.1 Maßnahmen des Bundes in den §§ 14-22 InvKG
In Zuständigkeit des Bundes wurden bisher 78 Maßnahmen nach den §§ 14-17 InvKG (inkl. dem
Sofortprogramm des BMF) mit einem verplanten Ausgabenvolumen von 14,2 Mrd. Euro (bis zum
Laufzeitende der jeweiligen Maßnahmen) durch das Bund-Länder-Koordinierungsgremium (BLKG) beschlossen
(Stand 31.12.2024). Die Verteilung der Mittel auf die Reviere nach Ländern ist in Tabelle 3-5
dargestellt. Hinzu kommen in dieser Darstellung die Projekte nach § 18 InvKG, welche auf die Schaffung
neuer Arbeitsplätze in den Braunkohleregionen durch die Ansiedlung von Behörden und
Einrichtungen des Bundes abzielen. Hier wurden bisher Maßnahmen mit einem Antragsvolumen von 433 Mio.
Euro beschlossen. Es gilt jedoch zu beachten, dass auch nach § 17 InvKG verschiedene Einrichtungen
27
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2800– 41 –
(bspw. Ressortforschungseinrichtungen einzelner Bundesministerien oder nachgelagerter Behörden wie
das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung [BBSR] in Cottbus) mit
Strukturstärkungsmitteln gefördert werden. Ferner finden sich in Tabelle 3-5 die Verkehrsinfrastrukturprojekte nach Kapitel
4 Anlage 4 und 5 des InvKG. Das BLKG hat für diesen Fördertatbestand bisher 34 Projekte (29
Schienenbauprojekte, vier Projekte zu Bundesfernstraßen und ein Projekt zu Bundesautobahnen) mit einem
Gesamtvolumen von 7,2 Mrd. Euro freigegeben. Die Gesamtschau dieser Maßnahmen erlaubt zudem
Einblicke in die bisher erzielte Budgetauslastung (Verhältnis der Summe der bisher verplanten Mittel
zum Gesamtbudget des Reviers) der Reviere nach Ländern. Hier stoßen die sächsischen und
sachsenanhaltischen Standorte an die Budgetgrenzen. Im brandenburgischen Teil des Lausitzer Reviers sowie im
Rheinischen Revier bestehen hingegen noch Spielräume für die Verplanung weiterer Mittel, denen jedoch
bereits konkrete Umsetzungsabsichten unterliegen. Der administrative Aufwand für die Implementierung
der Bundesmaßnahmen (bspw. für Personalkosten zur StStG-Umsetzung) beträgt planmäßig rund 1,2%
der Gesamtaufwendungen (244 Mio. Euro). Die Ausgaben fallen schwerpunktmäßig beim BMV (81%)
und dem BMWE (19%) an.
Tabelle 3-6 erlaubt einen Einblick in das relative Gewicht der Verkehrsinfrastrukturprojekte in den
einzelnen Revieren. Diese absorbieren revierübergreifend 27,8% der verplanten Mittel. Im Hinblick auf den
bisherigen Umsetzungsstand bestehen dabei eher geringe Unterschiede zwischen den Revieren. Im
Rheinischen Revier zeigt sich ein vergleichsweise niedriger Mittelanteil der Verkehrsprojekte von 24,1%.
Demgegenüber findet sich eine relativ hohe Bedeutung dieser Maßnahmenkategorie im Lausitzer Revier und
den Fördergebieten in Sachsen-Anhalt (29,4 bis 32,8%). Zudem zeigen die Anteile der verplanten Mittel
nach unterschiedlichen Verkehrsträgern einen deutlichen Fokus der Verkehrsinfrastrukturprojekte auf den
Schienenverkehr. Einzig Sachsen-Anhalt setzt hier gewisse Prioritäten auf Investitionen in
Bundesfernstraßen. Im sächsischen Teil des Mitteldeutschen Reviers ist die Fertigstellung der Bundesautobahn 72
von besonderer Relevanz.Die Verkehrsprojekte entstammen zu überwiegenden Teilen der Anlage 4 des
InvKG. Hier gilt es zu beachten, dass der verkehrliche und volkswirtschaftliche Nutzen der Projekte aus
Gründen der Strukturförderung als gegeben angenommen wird. Die Feststellung des Bedarfs ist für die
Planfeststellung der Projekte verbindlich. Dies impliziert, dass nicht zwingend ex-ante positive Nutzen-
Kosten-Verhältnisse in der Bewertung der Verkehrsprojekte als Grundlage für ihre Realisierung vorliegen
müssen. Es gilt folglich mittelfristig zu prüfen, ob die geschaffenen Infrastrukturen auch wirtschaftlich
nachhaltig betrieben bzw. genutzt werden können.
Tabelle 3-7 ordnet die bisher verplanten Mittel in das Clustermodell ein. Dabei werden neben den acht
Clusterbereichen noch vier weitere Kategorien eingeführt. Diese beinhalten neben den oben bereits
genannten Prozesskosten das Sofortprogramm des BMF in Verbindung mit dem STARK-Bundesprogramm,
welches weiter unten eine gesonderte Auswertung erfährt. Zudem finden sich hier auch die Kategorien
für den Just-Transition-Fund (JTF) und Behördenansiedlungen. Diese werden durch besondere
Fördergegenstände charakterisiert und sind daher nicht Teil der klassifizierten Maßnahmen im Cluster-Modell.
Wie bereits oben beschrieben, handelt es sich beim JTF um ein eigenständiges Programm, mit dem die
EU den Regionen, die besondere Herausforderungen beim klimaneutralen Umbau von Wirtschaft und
Gesellschaft zu meistern haben, zusätzliche finanzielle Mittel bereitstellt. Der JTF unterliegt dabei
einem eigenen Förderregime außerhalb des InvKG. Die Klassifikation der Maßnahmen des Bundes
verdeutlicht, dass eine unterschiedliche Schwerpunktsetzung in den Revieren vorliegt. Im Lausitzer Revier
(Brandenburg) entfällt ein erheblicher Teil der Mittel auf die Bereiche Erreichbarkeit (33,8%), Gesundheit
28
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2800 – 42 –
Tabelle 3-6: Verplante Mittel der 2. Säule für Verkehrsprojekte nach Revieren (Stand 31.12.2024)
Gesamtbetrag
verplanter
Mittel für VP
Anteil VP am
Gesamtbudget Anteil Verkehrsträger (in %)
Revier (in Mio. Euro) (in %) Schiene Autobahn Straßen
Lausitzer Revier (BB) 1 977 29,5 95,6 0,0 4,4
Lausitzer Revier (SN) 1 468 32,8 95,8 0,0 4,2
Mitteldeutsches Revier (SN) 557 26,8 63,5 36,5 0,0
Mitteldeutsches Revier (ST) 918 29,4 68,5 0,0 31,5
Rheinisches Revier 2 314 24,1 100,0 0,0 0,0
Reviere insgesamt 7 233 27,8 91,1 2,8 6,0
Anmerkungen: VP=Verkehrsprojekte.
Quelle: Rohdaten des BMWE. Eigene Berechnung.
Tabelle 3-7: Verplante Mittel (in Prozent) der 2. Säule nach Revieren und Clustern (Stand 31.12.2024)
Cluster LR (BB) LR (SN) MR (SN) MR (ST) RR (NW)
1 – Erreichbarkeit 33,8 35,8 27,0 32,2 32,9
2 – Bildung 9,9 0,1 0,0 4,4 0,1
3 – Kultur 1,8 2,6 1,3 4,7 1,7
4 – Gesundheit 20,5 0,0 0,0 4,9 0,0
5 – Standorte für Betriebe 2,2 0,0 0,0 0,0 0,0
6 – Forschung und Entwicklung 16,8 38,9 54,4 31,1 33,4
7 – Klima und Nachhaltigkeit 1,0 0,4 0,4 1,0 1,2
8 – Sozialkapital 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
weitere Maßnahmen des Bundes
9 – Prozesskosten 1,1 1,2 1,0 1,2 1,1
10 – Sofortprogramm und STARK 8,8 8,0 8,1 10,7 22,3
11 – Behördenansiedlungen 4,1 4,7 0,0 0,0 0,0
12 – JTF 0,0 8,3 7,7 9,9 7,3
Insgesamt 100 100 100 100 100
Anmerkungen: LR = Lausitzer Revier, MR = Mitteldeutsches Revier, RR = Rheinisches Revier. BB = Brandenburg, SN = Sachsen, ST = Sachsen-
Anhalt, NW = Nordrhein-Westfalen, JTF = Just Transition Fund.
Quelle: Rohdaten des BMWE. Eigene Berechnung.
29
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2800– 43 –
Tabelle 3-8: Abgeflossene Mittel der 2. Säule (Stand 31.12.2024)
Maßnahmen- Gesamt- Mittelabfluss nach Jahren in Mio. Euro Summe Anteil in
kategorie betrag 2019 2020 2021 2022 2023 2024 Mittel Prozent
§ 14–17 14 025,2 0,0 52,2 88,8 138,7 279,8 360,7 920,3 6,6
VP 7 233,2 0,0 38,6 37,6 82,5 157,8 152,7 469,3 6,5
davon
Autobahn 0,0 37,7 25,4 36,0 49,4 32,1 180,5
Bundesstraße 0,0 0,9 11,4 42,8 97,8 98,4 251,3
Schiene 0,0 0,0 0,8 3,8 10,6 22,3 37,5
§ 18 432,7 0,0 1,5 9,3 22,4 21,3 19,9 74,3 17,2
SF 166,0 11,9 52,7 55,7 8,8 2,1 0,0 131,3 79,1
PK 244,1 0,0 0,0 0,0 1,6 2,6 3,0 7,2 2,9
Gesamt 22 101,3 11,9 145,0 191,4 254,1 463,7 536,3 1 602,4 7,3
Anmerkungen: VP=Verkehrsprojekte, PK=Prozesskosten, SF=Sofortprogramm. - Das Sofortprogramm ist rechtlich Bestandteil der § 17-
Maßnahmen.
Quelle: Rohdaten des BMWE. Eigene Berechnung.
(20,5%) sowie Forschung und Entwicklung (16,8%). Ergänzend sind Bildung (9,9%) und das STARK-
Bundesprogramm (8,8%) von besonderer Bedeutung. Im sächsischen Teil des Lausitzer Reviers
konzentrieren sich die Ausgaben vorrangig auf Forschung und Entwicklung (38,9%) und Erreichbarkeit (35,8%).
Zusätzlich werden hier die Maßnahmen aus dem Just Transition Fund (JTF) in diesen Bereichen
angerechnet, was in Brandenburg nicht der Fall ist. Im sächsischen Teil des Mitteldeutschen Reviers liegt der
Schwerpunkt klar auf Forschung und Entwicklung (54,4%). Weitere relevante Cluster sind
Erreichbarkeit (27,0%) und der Just Transition Fund (7,7%). Damit kennzeichnet die Region im Reviervergleich
den höchsten Mittelanteil im FuE-Cluster. Im sachsen-anhaltischen Teil des Mitteldeutschen Reviers ist
die Mittelverteilung ausgewogener. Erreichbarkeit (32,2%) und Forschung und Entwicklung (31,1%)
liegen nahezu gleichauf. Daneben entfallen relevante Anteile auf Bildung (4,4%), Gesundheit (4,9%), das
STARK-Bundesprogramm (10,7%) sowie den Just Transition Fund (9,9%). Das Rheinische Revier weist
ebenfalls eine breite Streuung auf. Die größten Anteile betreffen Forschung und Entwicklung (33,4%)
sowie Erreichbarkeit (32,9%). Zusätzlich hebt sich die Region durch eine überdurchschnittliche Gewichtung
des STARK-Bundesprogramms (22,3%) hervor.
Entscheidend für eine erfolgreiche Bewältigung des Strukturwandels ist, dass die verplanten Mittel auch
zügig verausgabt werden, um ihre Wirkung in den Fördergebieten zu entfalten. Hierzu werden in den
nächsten Abschnitten die tatsächlichen Mittelabflüsse analysiert. Tabelle 3-8 zeigt den bisherigen
Mittelabfluss im Zeitraum von 2019 bis 2024, unterteilt in verschiedene Maßnahmenkategorien.
Der Gesamtbetrag der verfügbaren Mittel beträgt wie oben bereits dargelegt 22 101 Mio. Euro, aufgeteilt
auf die Kategorien §§ 14-17, Verkehrsprojekte, § 18, das Sofortprogramm (SP) und Prozesskosten (PK).
In der Kategorie §§ 14-17 wurden erstmals im Jahr 2020 52,2 Mio. Euro verausgabt. Die Abflüsse stiegen
in den folgenden Jahren stetig an, bis im Jahr 2024 361 Mio. Euro abflossen. Insgesamt belaufen sich die
30
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2800 – 44 –
Tabelle 3-9: Abgeflossene Mittel der 2. Säule nach Revieren (Stand 31.12.2024)
Davon abgeflossen in Mio. Euro
Revier VP §§ 14–17 § 18 SP PK Insgesamt
Lausitzer Revier (BB) 44,9 218,0 42,1 43,3 2,0 350,3
Lausitzer Revier (SN) 54,0 118,4 32,2 9,7 1,5 215,9
Mitteldeutsches Revier (SN) 188,9 80,1 0,0 2,1 0,5 271,6
Mitteldeutsches Revier (ST) 169,4 125,6 0,0 14,6 0,8 310,4
Rheinisches Revier 12,0 377,3 0,0 61,6 2,5 453,3
Reviere insgesamt 469,3 919,4 74,3 131,3 7,2 1 601,5
Anmerkungen: VP=Verkehrsprojekte, PK=Prozesskosten, SF=Sofortprogramm. Die Differenz zur angegebenen Summe abgeflossener Mitten
in Tabelle 3-8 resultiert aus einer Ausgabe einer Maßnahme in Höhe von 0,9 Mio. Euro, die noch nicht auf Revierebene zugeordnet werden
konnte.
Quelle: Rohdaten des BMWE. Eigene Berechnung.
abgeflossenen Mittel dieser Kategorie auf 920 Mio. Euro, was zum 31.12.2024 6,6% der verfügbaren
Mittel entspricht. Ähnlich verhält es sich bei den Verkehrsprojekten. Auch hier begann der Mittelabfluss
im Jahr 2020 mit 38,6 Mio. Euro. Seit 2022 zeigt sich ein steigendes Ausgabenvolumen, welches in den
Jahren 2023 und 2024 auf einem Niveau von rund 150 Mio. Euro im Jahr stabilisiert. Aktuell summierten
sich die abgeflossenen Mittel im Bereich der Verkehrsprojekte auf 469 Mio. Euro, was wiederum etwa
6,5% der verfügbaren Gesamtmittel dieser Kategorie ausmacht.
Die § 18-Maßnahmen umfassen bisher die Errichtung der BAFA-Außenstelle in Weißwasser, die
Erweiterung der Bundesnetzagentur-Außenstelle in Cottbus, die Errichtung des Kompetenzzentrums
Elektromagnetische Felder sowie die Einrichtung des Zentrums für Künstliche Intelligenz in der Public Health-
Forschung (ZKI) am Robert Koch-Institut. Bis Ende 2024 belief sich der gesamte Mittelabfluss in dieser
Kategorie auf 74 Mio. Euro, was 17,2% der Gesamtmittel in dieser Kategorie darstellt. Der
Maßnahmenfortschritt ist in dieser Kategorie somit am weitesten vorangeschritten. Das Sofortprogramm (SP) ist
bereits abgeschlossen. Bis zum Jahr 2022 konnten rund 80% der verplanten Mittel verausgabt werden.
Die Prozesskosten (PK) zeigen bisher einen eher geringen Mittelabfluss. Insgesamt sind bis zum Jahr
2024 7 Mio. Euro abgeflossen, was 2,9% der Gesamtmittel in dieser Kategorie darstellt.
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass bis zum 31. Dezember 2024 insgesamt 1,6 Mrd. Euro der
geplanten Mittel abgerufen wurden, was einem Anteil von 7,3% entspricht. Die Daten verdeutlichen, dass
sich der Mittelabfluss über die Jahre positiv entwickelt hat und einem stetigen Wachstum unterliegt.
Dennoch verbleibt der Anteil der abgeflossenen Mittel auch fünf Jahre nach Beginn der Förderung auf
niedrigem Niveau, was eine zeitnah intendierte Wirkung der Fördermittel beeinträchtigen könnte. Die Ursachen
hierfür sind vielfältig. So sind Infrastrukturprojekten umfangreiche Planungs- und Beteiligungsprozesse
vorgeschaltet. Zudem ist auch der Aufbau von Forschungsinfrastrukturen (siehe bspw. die beiden
Großforschungseinrichtungen im Mitteldeutschen und Lausitzer Revier) zeit- und planungsintensiv.
Tabelle 3-9 bietet eine erste regionalisierte Perspektive auf den Mittelabfluss. Die Zuordnung erfolgt
nach den Finanzierungsanteilen der Einzelmaßnahmen in den jeweiligen Revieren. Dargestellt sind die
bislang abgeflossenen Mittel nach Maßnahmenkategorien. Im Lausitzer Revier (Brandenburg) beträgt
31
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2800– 45 –
das Gesamtbudget 6 708 Mio. Euro. Davon sind 1 977 Mio. Euro für Verkehrsprojekte vorgesehen. Den
größten Anteil der verplanten Mittel bilden jedoch die Maßnahmen nach §§ 14-17 mit 3 520 Mio.
Euro, gefolgt von § 18-Maßnahmen mit 239 Mio.Euro. Bis Ende 2024 wurden insgesamt 350 Mio. Euro
verausgabt, was einem Anteil von 6,0% entspricht. Der Schwerpunkt des Mittelabflusses liegt auf den
§§ 14–17, auf die 218 Mio. Euro entfallen. Im Lausitzer Revier (Sachsen) beläuft sich das Gesamtbudget
auf 4 472 Mio. Euro. Schwerpunkte bilden die §§ 14–17 mit 2 377 Mio. Euro sowie die Verkehrsprojekte
mit 1 468 Mio. Euro; auf § 18-Maßnahmen entfallen 193 Mio. Euro. Bis Ende 2024 wurden hier 216
Mio. Euro ausgezahlt, entsprechend 5,2% des Gesamtbudgets. Auch in diesem Fall entfällt der größte
Teil des Mittelabflusses auf die §§ 14–17 (118 Mio. Euro). Im Mitteldeutschen Revier (Sachsen) beträgt
das Gesamtbudget 2 080 Mio. Euro, von denen bereits 2 061 Mio. Euro verplant sind. Davon entfallen
1 461 Mio. Euro auf die §§ 14–17 und 557 Mio. Euro auf Verkehrsprojekte, während für § 18 keine Mittel
vorgesehen sind. Bis Ende 2024 sind 272 Mio. Euro abgeflossen, was einem Anteil von 13,2% entspricht
– dem höchsten Wert aller Reviere.
Im Mitteldeutschen Revier (Sachsen-Anhalt) beträgt das Gesamtbudget 3 120 Mio. Euro, von denen 2 849
Mio. Euro verplant sind. Der größte Anteil entfällt mit 1 879 Mio. Euro auf die §§ 14–17, gefolgt von
918 Mio. Euro für Verkehrsprojekte. Bis Ende 2024 sind 310 Mio. Euro ausgezahlt worden, was einem
Anteil von 10,9% entspricht. Im Rheinischen Revier beträgt schließlich das Gesamtbudget 9 620 Mio.
Euro, wovon 7 243 Mio. Euro verplant sind. Den Schwerpunkt bilden auch hier die §§ 14–17 mit 4 788
Mio. Euro. Bis Ende 2024 sind 453 Mio. Euro abgeflossen, was einem Anteil von 6,2% entspricht.
Analog zu den Ausführungen oben verharrt der Mittelabfluss insgesamt weiterhin auf einem niedrigen
Niveau. Dieses Muster zeigt sich in allen Revieren, wenn auch mit gewissen Unterschieden in der
Ausprägung. Den höchsten Anteil weist das Mitteldeutsche Revier in Sachsen auf. Die Ergebnisse unterstreichen
die Notwendigkeit, den Umsetzungsfortschritt bei den Maßnahmen ganzheitlich zu beschleunigen, um die
veranschlagten Mittel zeitgerecht und wirksam in Wertschöpfung und regionale Entwicklung zu
überführen.
Tabelle 3-10 verdeutlicht Unterschiede im Mittelabfluss nach Maßnahmenclustern. In absoluten Zahlen
entfallen die größten Beträge auf die Cluster Forschung und Entwicklung (591 Mio. Euro) sowie
Erreichbarkeit (470 Mio. Euro). Gemeinsam stellen sie damit mehr als zwei Drittel aller abgeflossenen Mittel.
Auch das bereits abgeschlossene Sofortprogramm und STARK sind mit 319 Mio. Euro von erheblicher
Bedeutung, während die Behördenansiedlungen mit 74 Mio. Euro im Vergleich zwar ein deutlich
geringeres Volumen aufweisen, jedoch eine wichtige Ergänzung darstellen. Auffällig ist, dass in allen vier
zentralen Clustern ein kontinuierlicher Zuwachs der Mittelabflüsse über die Jahre hinweg erkennbar ist.
Dies gilt insbesondere für Forschung und Entwicklung, wo die jährlichen Auszahlungen seit 2020 stetig
gestiegen sind. Neben diesen großen Clustern treten weitere Ausgabenfelder wie Kultur (64 Mio. Euro)
und Standorte für Betriebe (14 Mio. Euro) hervor, die zwar ein geringeres absolutes Volumen erreichen,
im Verhältnis zu ihrem Gesamtbudget jedoch eine hohe Ausschöpfung aufweisen. Besonders deutlich
zeigt sich dies im Cluster Behördenansiedlungen mit einem Abflussanteil von 17,2% sowie in der Kultur
mit 13,0% – die beiden höchsten Werte aller Kategorien. Insgesamt lässt sich somit festhalten, dass der
Mittelabfluss stark auf wenige Schwerpunkte konzentriert ist: Während Forschung und Entwicklung
sowie Erreichbarkeit die größten absoluten Beträge binden, weisen die Behördenansiedlungen, Klima und
die Kultur im Verhältnis die höchsten Abflussquoten auf.
32
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2800 – 46 –
Tabelle 3-10: Abgeflossene Mittel der 2. Säule nach Clustern (Stand 31.12.2024)
Mittelabfluss nach Jahren in Mio. Euro
Cluster 2019 2020 2021 2022 2023 2024 Insg. Anteil
1 – Erreichbarkeit 0,0 38,6 37,6 82,5 157,8 153,7 470,3 6,4
2 – Bildung 0,0 0,0 2,4 3,7 10,9 14,1 31,1 4,4
3 – Kultur 0,0 10,3 25,5 5,4 11,1 11,7 64,0 13,0
4 – Gesundheit 0,0 0,0 0,0 0,0 0,1 0,6 0,7 0,1
5 – Standorte für Betriebe 0,0 0,0 0,8 4,1 4,0 5,0 14,0 10,8
6 – Forschung und Entwicklung 0,0 42,0 49,5 93,4 175,9 230,2 590,9 8,4
7 – Klima 0,0 0,0 1,2 3,9 9,2 16,5 30,8 15,4
8 – Sozialkapitel 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
weitere Maßnahmen des Bundes
9 – Prozesskosten 0,0 0,0 0,0 1,6 2,6 3,0 7,2 2,9
10 – Sofortprogramm und STARK 11,9 52,7 65,0 37,0 70,8 81,7 319,2 10,9
11 – Behördenansiedlungen 0,0 1,5 9,3 22,4 21,3 19,9 74,3 17,2
12 – JTF 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Insgesamt 11,9 145,0 191,4 254,1 463,7 536,3 1 602,4 7,3
Quelle: Rohdaten des BMWE. Eigene Berechnung.
Die Maßnahmen des Bundes unterscheiden sich ferner in ihrer Raumwirksamkeit innerhalb der
Reviere. So können für Maßnahmen, wie die Ansiedlungen von Behörden oder Forschungseinrichtungen,
zunächst lokalisierte Beschäftigungseffekte am Standort der Einrichtungen erwartet werden. Gleiches gilt
für die Infrastrukturprojekte, welche je nach Art durch den Verlauf der Strecken unterschiedliche
regionale Wirkungen innerhalb der Reviere entfalten werden. Demgegenüber stehen Maßnahmen, welche ex-ante
keinen expliziten räumlichen Fokus aufweisen und allen antragsberechtigten Akteuren in den Revieren
offenstehen. Hier sind beispielsweise das STARK-Bundesprogramm, die revierbezogenen Aufstockungen
im 7. Energieforschungsprogramm des BMWE oder auch das BMUKN-Förderprogramm „Kommunale
Modellvorhaben zur Umsetzung der ökologischen Nachhaltigkeitsziele in Strukturwandelregionen“
(KoMoNa) zu nennen. Um eine formale regionale Inzidenz der Mittel abzubilden, werden in einem nächsten
Schritt die Projekte hinsichtlich ihrer unmittelbar zu erwartenden Raumwirksamkeit charakterisiert.
Startpunkt der Analyse bilden die bisher durch das BLKG beschlossenen Verkehrsprojekte. Die
zugrundeliegenden geplanten Streckenverläufe lassen eine erste Regionalisierung der Mittel auf kleinräumiger
Ebene zu. Die Verkehrsprojekte dienen zur Stärkung des öffentlichen Kapitalstocks in den
Fördergebieten und sollen die Erreichbarkeit der Regionen verbessern. Von den Verkehrsprojekten profitiert die
überwiegende Mehrheit der Kreise (19 von 22) in den Fördergebieten. So findet sich in allen Kreisen des
Lausitzer Reviers (Brandenburg und Sachsen) sowie des Mitteldeutschen Reviers (Sachsen und Sachsen-
Anhalt, mit Ausnahme des Landkreises Nordsachsen) zumindest ein Verkehrsprojekt. Im Rheinischen
Revier sind nur die Kreise Heinsberg und Euskirchen noch nicht Gegenstand der Förderung. Darüber
hinaus profitieren in geringem Umfang auch direkt an die Reviere angrenzende Kreise von der Förderung
33
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2800– 47 –
Tabelle 3-11: Budgetierte Mittel der 2. Säule in Verkehrsprojekten (VP) nach Kreisen (Top 15 – Stand
31.12.2024)
Kreisname Revier Summe
Mittel
Anteil Mittel
(in %)
Kum. Anteil
(in %)
Görlitz Lausitzer Revier (SN) 1 200,1 16,6 16,6
Spree-Neiße Lausitzer Revier (BB) 773,3 10,7 27,3
Burgenlandkreis Mitteldeutsches Revier
(ST) 585,5 8,1 35,4
Städteregion Aachen Rheinisches Revier 555,4 7,7 43,1
Rhein-Erft-Kreis Rheinisches Revier 552,4 7,6 50,7
Oberspreewald-Lausitz Lausitzer Revier (BB) 439,5 6,1 56,8
Rhein-Kreis Neuss Rheinisches Revier 438,2 6,1 62,8
Elbe-Elster Lausitzer Revier (BB) 397,3 5,5 68,3
Düren Rheinisches Revier 392,6 5,4 73,7
Cottbus, Stadt Lausitzer Revier (BB) 356,3 4,9 78,7
Leipzig Mitteldeutsches Revier
(SN) 330,3 4,6 83,2
Saalekreis Mitteldeutsches Revier
(ST) 185,6 2,6 85,8
Leipzig, Stadt Mitteldeutsches Revier
(SN) 181,6 2,5 88,3
Düsseldorf, Stadt kein Fördergebiet 176,3 2,4 90,8
Köln, Stadt kein Fördergebiet 157,7 2,2 92,9
Übrige Kreise (𝑛=12) 316,1 7,1 100,0
Ingesamt 7 233 – –
Anmerkungen: VP=Verkehrsprojekte. Die Verteilung der Gesamtmittel je Verkehrsprojekt erfolgte durch proportionale Aufteilung der
Maßnahmenkosten auf die Streckenkilometer je Infrastrukturart und Kreis. Die Aufteilung der Maßnahmenkosten auf die Reviere und Länder kann
davon abweichen.
Quelle: Rohdaten des BMWE. Eigene Berechnung.
durch das InvKG. Die Standorte der Steinkohlekraftwerke, das ehemalige Braunkohlerevier Helmstedt
sowie das Altenburger Land sind bisher nicht unmittelbar von den Verkehrsprojekten betroffen.
Eine regionale Förderintensität auf Kreisebene für die Verkehrsprojekte kann nun mit Hilfe der Verteilung
der verplanten Mittel je Verkehrsprojekt auf die Streckenkilometer der davon unmittelbar profitierenden
Kreise erfolgen. Tabelle 3-11 erlaubt Einblicke in die TOP-15-Kreise, welche annahmegemäß am meisten
von der Förderung profitieren. Dabei ist zu berücksichtigen, dass diese Mittel über einen längeren
Zeitraum abgerufen werden und sich die regionalen Effekte der Bereitstellung der Infrastrukturen erst nach
Erstellung der Straßen und Schienen einstellen werden. Zum gegenwärtigen Planungsstand profitiert
insbesondere der Landkreis Görlitz (Lausitzer Revier Sachsen) von den Verkehrsprojekten, in welche er
eingebunden ist. Umfangreiche Investitionen finden sich zudem im Spree-Neiße-Kreis (Lausitzer Revier
Brandenburg), dem Burgenlandkreis (Mitteldeutsches Revier Sachsen-Anhalt) sowie in der Städteregion
34
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2800 – 48 –
Aachen und im Rhein-Erft-Kreis im Rheinischen Revier. Die TOP-Kreise vereinen insgesamt über 90%
der verplanten Mittel auf sich. Dennoch verläuft der Mittelabfluss bislang relativ langsam, da
umfangreiche Planungsprozesse notwendig sind und die Projekte langfristig angelegt sind.
In Kapitel 3 des InvKG finden sich weitere Maßnahmen des Bundes, welche in den Fördergebieten nach
§ 2 InvKG Anwendung finden können. Diese unterteilen sich in die Bereiche:
• Förderung von Wissenschaft, Forschung, Lehre und Bildung in den Fördergebieten,
• Bundesförderprogramm für Modellregionen mit einer treibhausgasneutralen, ressourceneffizienten
und nachhaltigen Entwicklung,
• Maßnahmen zur Unterstützung der Energiewende und des Klimaschutzes,
• Erweiterung und Einrichtung von Programmen und Initiativen des Bundes zur Förderung der
Gebiete nach § 2 und
• Ansiedlung von Einrichtungen des Bundes in den Revieren.
Auch hier kann für jeden einzelnen Bereich eine Regionalisierung der Fördermittel bzw. der
Förderprojekte vorgenommen werden. Eine solche Regionalisierung findet sich in den nachfolgenden Tabellen
für die jeweiligen §§ 16-18 InvKG. Begonnen werden soll mit § 16 InvKG und den darin enthaltenen
Maßnahmen zur Unterstützung der Energiewende und des Klimaschutzes. Förderprojekte in diesem
Bereich beinhalten insbesondere die Etablierung von unterschiedlichen DLR-Instituten, die Errichtung von
Reallaboren für die Energiewende sowie die Schaffung eines Kompetenzzentrums Wärmewende in den
Fördergebieten.
Von diesen Maßnahmen profitieren insbesondere fünf Kreise (Tabelle 3-12). Gemessen an den
verplanten Mitteln für die Projekte profitieren die Stadt Cottbus, die Städteregion Aachen, der Kreis Düren sowie
Halle (Saale) und der nicht im InvKG-Fördergebiet liegende Salzlandkreis (mit dem DLR-Standort
Cochstedt) von Mittelflüssen von über 100 Mio. Euro während der Projektlaufzeiten. Da der Aufbau dieser
Forschungseinrichtungen Zeit benötigt, ist der Anteil der bisher abgeflossenen Mittel in diesem Bereich
jedoch gering. Anders verhält es sich bei den restlichen Kreisen, welche insbesondere an der Maßnahme
der Reallabore der Energiewende (bspw. Forschungsvorhaben Referenzkraftwerk Lausitz – RefLau oder
der EnergiePark Bad Lauchstädt) partizipieren. Diese Projektförderung richtet sich zumeist an
bestehende Akteure mit zeitnah umsetzbaren Projekten. Daher ist der Mittelabfluss in dieser Kategorie ungleich
höher und bewegt sich oftmals bereits über einem Anteil von 50% abgeflossener Mittel.
Projekte nach § 17 InvKG dienen der Erweiterung und Einrichtung von Programmen und Initiativen des
Bundes zur Förderung der Gebiete nach § 2 des InvKG. Die Projekte in diesem Bereich können darin
unterschieden werden, dass sie einerseits eine direkte Raumwirksamkeit aufweisen (bspw. der Neubau eines
Technikums am deutschen Biomasseforschungszentrum Leipzig) oder aber verschiedenen nicht ex-ante
festgelegten Akteuren im Fördergebiet im Rahmen eines Antragsverfahrens offenstehen. Tabelle 3-13 gibt
Einblicke in die räumliche Struktur der Projekte nach § 17 InvKG. Dabei können 7 624 Mio. Euro der
budgetierten Mittel ein primärer räumlicher Fokus zugeordnet werden. So profitieren insbesondere die
kreisfreie Stadt Cottbus, die Kreise Görlitz (siehe Anmerkung unter der Tabelle) und Düren, der
Landkreis Nordsachsen sowie der Saalekreis von den Projekten. Hier beträgt das verplante Mittelvolumen
35
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2800– 49 –
Tabelle 3-12: Budgetierte Mittel in Projekten nach § 16 InvKG – Maßnahmen zur Unterstützung der
Energiewende und des Klimaschutzes nach Kreisen (Stand 31.12.2024)
Kreisname Revier Summe
Mittel
Anteil Mittel
(in %)
Kum. Anteil
(in %)
Cottbus, Stadt Lausitzer Revier (BB) 367 31 31
Städteregion Aachen Rheinisches Revier 244 21 52
Düren Rheinisches Revier 244 21 72
Halle (Saale), Stadt Mitteldeutsches Revier (ST) 132 11 84
Salzlandkreis kein Fördergebiet 122 10 94
Düsseldorf, Stadt kein Fördergebiet 23 2 96
Spree-Neiße Lausitzer Revier (BB) 15 1 97
Mittelsachsen kein Fördergebiet 15 1 98
Bochum, Stadt kein Fördergebiet 11 1 99
Leipzig, Stadt Mitteldeutsches Revier (SN) 6 1 100
Dresden, Stadt kein Fördergebiet 2 0 100
Insgesamt 1 181 – –
Quelle: Rohdaten des BMWE. Eigene Berechnung.
zwischen 0,5 und 2,3 Mrd. Euro bis zum Ende der Projektlaufzeit. Zugleich gilt es zu konstatieren, dass
der reale Mittelabfluss in diese Regionen noch relativ gering ist. So zeigen Düren und Cottbus ein
Anlaufen der Maßnahmen. Gleiches gilt auch für die etwas nachfolgenden Städte wie Aachen, Leipzig und
Halle (Saale). Die Landkreise Görlitz, Nordsachsen und der Saalekreis stehen vor der Herausforderung,
dass Projekte wie die Großforschungszentren sich noch in den ersten Aufbauschritten befinden und
eine Anlaufzeit benötigen, um ihre geplante Wirkung zu erzielen. Dabei entfallen etwa 92% der gesamten
budgetierten Mittel auf die sieben Landkreise mit den höchsten verplanten Mittelvolumina. Bei Akteuren
in Nicht-Revier-Kreisen gilt es zu beachten, dass die Wirkung der von ihnen realisierten Projekte in den
Revieren liegt, die ausführende Stelle jedoch außerhalb der Reviere liegen kann.
§ 18 des InvKG behandelt zudem die Ansiedlung von Einrichtungen des Bundes in den Revieren. So
hat sich die Bundesregierung verpflichtet, bis zum 31. Dezember 2028 mindestens 5 000 neue,
zusätzliche Arbeitsplätze in Behörden des Bundes und sonstigen Bundeseinrichtungen in den Gemeinden und
Gemeindeverbänden nach § 2 InvKG einzurichten.8 Über § 18 InvKG gefördert werden dabei folgende
Einrichtungen:
• Errichtung der BAFA-Außenstelle in Weißwasser,
• Erweiterung der Bundesnetzagentur-Außenstelle in Cottbus,
• Kompetenzzentrum Elektromagnetische Felder und,
8In ihrem Bericht zum Umsetzungsstand des Investitionsgesetzes Kohleregionen (InvKG) gemäß § 26 Abs. 2 bis 4 InvKG
führt die Bundesregierung aus (Bundesregierung, 2025, S. 23): „Zusätzlich zu den geplanten Arbeitsplätzen, die auf
Beschlüssen des BLKG basieren und durch Mittel des InvKG finanziert werden, plant der Bund weitere Stellen. Diese werden in den
Kohleregionen eingerichtet, jedoch von den jeweiligen Bundesministerien aus eigenen Haushaltsmitteln finanziert.“
36
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2800 – 50 –
Tabelle 3-13: Budgetierte Mittel in Projekten nach § 17 InvKG (Stand 31.12.2024)
Kreisname Revier Summe
Mittel
Anteil
Mittel (in
%)
Kum. Anteil
(in %)
Cottbus, Stadt Lausitzer Revier (BB) 2 284 30,0 30,0
Görlitz Lausitzer Revier (SN) 1 571 20,6 50,6
Düren Rheinisches Revier 1 275 16,7 67,3
Nordsachsen Mitteldeutsches Revier (SN) 890 11,7 79,0
Saalekreis Mitteldeutsches Revier (ST) 471 6,2 85,1
Städteregion Aachen Rheinisches Revier 314 4,1 89,3
Leipzig, Stadt Mitteldeutsches Revier (SN) 218 2,9 92,1
Halle (Saale), Stadt Mitteldeutsches Revier (ST) 178 2,3 94,4
Rhein-Erft-Kreis Rheinisches Revier 35 0,5 94,9
Teltow-Fläming kein Fördergebiet 29 0,4 95,3
Dresden, Stadt kein Fördergebiet 28 0,4 95,6
Bautzen Lausitzer Revier (SN) 27 0,4 96,0
Potsdam, Stadt kein Fördergebiet 27 0,4 96,3
Euskirchen Rheinisches Revier 26 0,3 96,7
Berlin, Stadt kein Fördergebiet 24 0,3 97,0
Übrige Kreise (𝑛 = 93) 229 3,0 100,0
Insgesamt 7 624 100,0 100,0
Anmerkungen: Die Verteilung der verplanten Mittel für das Großforschungszentrum Deutsches Zentrum für Astrophysik erfolgt bis zur
Festlegung des zweiten Standortes ausschließlich an den Kreis Görlitz. Dies gilt es in späteren Berichten zu beachten, da hier eine Aufwertung des
Kreises Bautzen wahrscheinlich ist. Ferner kann die Aufteilung der Maßnahmenkosten auf die Reviere und Länder von den präsentierten Werten
abweichen.
Quelle: Rohdaten des BMWE. Eigene Berechnung.
• die dauerhafte Einrichtung eines „Zentrums für Künstliche Intelligenz in der Public Health-
Forschung (ZKI)“ am Robert Koch-Institut.
Auch diese Ansiedlungsentscheidungen lassen sich direkt räumlich verorten. So profitieren davon aktuell
drei Kreise in den Fördergebieten nach § 2 InvKG (Tabelle 3-14). Im Landkreis Görlitz finden sich rund
45% der verplanten Mittel. Auch die anderen beiden Kreise finden sich im Lausitzer Revier. So wurden
als Standorte der Behördenansiedlungen bzw. Behördenerweiterungen die Kreise Cottbus, Stadt sowie
Dahme-Spreewald ausgewählt. Anders als in den zuvor betrachteten Kategorien ist in diesem Bereich
ein hoher Anteil bereits abgeflossener Mittel zu beobachten. Projekte wie die Außenstelle des
Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Weißwasser/Oberlausitz operieren bereits nahe ihrer
Gleichgewichtsgröße und entfalten damit bereits unmittelbare regionale Beschäftigungswirkungen.
Tabelle 3-15 gibt einen Überblick über das geplante Stellenvolumen in Vollzeitäquivalenten (VZÄ) in
ausgewählten Bundesbehörden und -einrichtungen, die im Rahmen des InvKG gefördert werden. Sie weist die
Ressorts, Einrichtungen, Reviere, Bundesländer und Standorte aus und verdeutlicht damit die räumliche
37
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2800– 51 –
Tabelle 3-14: Budgetierte Mittel in Projekten nach § 18 InvKG – Behördenansiedlungen nach Kreisen
(Stand 31.12.2024)
Kreisname Revier Summe
Mittel
Anteil Mittel
(in %)
Kum. Anteil
(in %)
Görlitz Lausitzer Revier (SN) 193 44,7 44,7
Cottbus, Stadt Lausitzer Revier (BB) 160 37,0 81,7
Dahme-Spreewald Lausitzer Revier (BB) 79 18,3 100,0
Insgesamt 433 – –
Quelle: Rohdaten des BMWE. Eigene Berechnung.
Breite der Maßnahmen. Die Größenordnung der Stellen variiert deutlich zwischen den Einrichtungen.
Besonders hervorzuheben sind das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in
Weißwasser mit 268 VZÄ, die Bundesnetzagentur in Cottbus mit 125 VZÄ sowie das Helmholtz-Cluster für
nachhaltige Wasserstoffwirtschaft (HC-H2) in Jülich, Aachen und Düren mit 124 VZÄ. Ebenfalls von
Bedeutung sind die Fraunhofer-Einrichtungen in Aachen sowie das Zentrum für datenintensive
Systemforschung (CASUS) in Görlitz.
Die regionale Verteilung zeigt, dass insbesondere die Reviere in Nordrhein-Westfalen, Brandenburg und
Sachsen-Anhalt von den Maßnahmen profitieren. In Cottbus entsteht eine besonders hohe
Konzentration an Einrichtungen, darunter neben der Bundesnetzagentur auch die Bundesanstalt für
Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR), das DLR-Institut für CO2-arme Industrieprozesse sowie das Power-to-X-
Kompetenzzentrum. In Halle (Saale) kommen mit dem Kompetenzzentrum für Energieeffizienz durch
Digitalisierung (KEDi) und dem Kompetenzzentrum Kommunale Wärmewende zwei weitere relevante
Einrichtungen hinzu. In Wildau wird das Zentrum für Künstliche Intelligenz in der Public Health-Forschung
aufgebaut, während Leipzig Sitz des Nationalen Monitoringzentrums zur Biodiversität wird.
Besondere Aufmerksamkeit verdienen zudem die beiden geplanten Großforschungseinrichtungen: das Center for
the Transformation of Chemistry (CTC) mit Standorten in Delitzsch und Merseburg sowie das Deutsche
Zentrum für Astrophysik in Görlitz. Beide Vorhaben befinden sich derzeit noch im Aufbau, die konkreten
Stellenumfänge sind daher noch nicht endgültig quantifiziert. Sie werden jedoch voraussichtlich zu den
größten Einzelprojekten im Rahmen der InvKG-Förderung gehören und eine langfristige Strahlkraft für
die regionale Forschungs- und Innovationslandschaft entfalten.
Tabelle 3-16 beschreibt abschließend die räumliche Verteilung der Gesamtheit der bisher budgetierten
Mittel auf Ebene der Gemeinden. Mit einem Gesamtvolumen von rund 10 961,3 Mio. Euro entfallen
etwa 64% dieser Mittel auf die in der Tabelle aufgeführten 15 größten Empfängerkommunen. Den mit
Abstand höchsten Anteil weist die Stadt Cottbus im Lausitzer Revier (BB) auf, der rund 3,2 Mrd. Euro
beziehungsweise 19% der Gesamtförderung zugeordnet werden. Auf den weiteren Plätzen folgen Jülich
im Rheinischen Revier mit 8,6%, Zittau im Lausitzer Revier (SN) mit 7,5% sowie Delitzsch im
Mitteldeutschen Revier (SN) mit 5,2%. Diese vier Kommunen vereinen somit bereits über 40% der gesamten
budgetierten Mittel auf sich. Das weitere Fördervolumen verteilt sich relativ gleichmäßige auf Städte
wie Aachen, Görlitz, Leuna oder Leipzig. Sie erhalten jeweils zwischen 2% und 4% der Gesamtmittel.
Kleinere Kommunen wie Bedburg, Neuhausen/Spree, Düren oder Würselen folgenden mit Anteilen zwi
38
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2800 – 52 –
Tabelle 3-15: Geplantes Stellenvolumen in Vollzeitäquivalenten (VZÄ) ausgewählter Einrichtungen mit
Förderung durch das InvKG
Ressort Bundesbehörde bzw. Einrichtung Revier
Bundesland Standort
Stellen
geplant
(in VZÄ)
BMFTR Fraunhofer IEG RR /
LR
NW /
BB, SN
Aachen,
Jülich,
Cottbus,
Zittau
74
BMFTR Fraunhofer-Zentrum Digitale Energie RR NW Aachen 110
BMFTR
Helmholtz-Cluster für nachhaltige und
infrastrukturkompatible Wasserstoffwirtschaft
(HC-H2)
RR NW
Jülich,
Aachen, Kreis
Düren
124
BMFTR Zentrum für datenintensive Systemforschung
CASUS LR SN Görlitz 66
BMG Zentrum für Künstliche Intelligenz in der Public
Health-Forschung LR BB Wildau 101
BMUKN Kompetenzzentrum Elektromagnetische Felder
beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) LR BB Cottbus 32
BMUKN Nationales Monitoringzentrum zur Biodiversität
beim Bundesamt für Naturschutz MR SN Leipzig 55
BMUKN umwelt.info beim Umweltbundesamt MR ST Merseburg 25
BMWE Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
(BAFA) LR SN Weißwasser 268
BMWE
Bundesanstalt für Geowissenschaften und
Rohstoffe (BGR), Forschungs- und
Entwicklungszentrum (FEZ)
LR BB Cottbus 34
BMWE Bundesnetzagentur LR BB Cottbus 125
BMWE DLR, Institut für CO-arme Industrieprozesse LR BB Cottbus 69
BMWE DLR, Institut für Elektrifizierte
Luftfahrtantriebe LR BB Cottbus 80
BMWE DLR, Institut für Future Fuels RR NW Jülich 103
BMWE DLR, Institut für Technologien für
Kleinflugzeuge RR NW Würselen 72
BMWE
Kompetenzzentrum für Energieeffizienz durch
Digitalisierung in Industrie und Gebäuden
(KEDi)
MR ST Halle (Saale) 36
BMWE Kompetenzzentrum Kommunale Wärmewende
(KWW) MR ST Halle (Saale) 41
BMWE Power-to-X-Kompetenzzentrum LR BB Cottbus 120
BMWE
Kompetenzzentrum energieintensive Industrien
bei der Zukunft - Umwelt - Gesellschaft (ZUG)
gGmbH
LR BB Cottbus 63
BMWSB Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und
Raumforschung (BBSR) LR BB Cottbus 56
BMFTR Inkubator Nachhaltige Elektrochemische
Wertschöpfungsketten (iNEW 2.0) RR NW Jülich 28
BMFTR Center for the Transformation of Chemistry
(CTC) MR SN, ST Delitzsch,
Merseburg1 –
BMFTR Deutsches Zentrum für Astrophysik LR LR Görlitz, tba –
Anmerkungen: Durch Haushaltsmittel des Bundes finanziert (§§ 17-18 InvKG). 1 Der Interimsstandort befindet sich in Leuna. Datenstand zum
Teil übernommen aus Clearingstelle BMI zum 31.12.2024. LR = Lausitzer Revier, MR = Mitteldeutsches Revier, RR = Rheinisches Revier.
Quelle: Eigene Darstellung.
39
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2800– 53 –
Tabelle 3-16: Budgetierte Mittel der 2. Säule nach Gemeinden (Top 15 – Stand 31.12.2024)
Gemeindename Revier
Summe
Mittel (in
Mio. Euro)
Anteil Mittel
(in %)
Kum. Anteil
(in %)
Cottbus, Stadt Lausitzer Revier (BB) 3 239,7 19,0 19,0
Jülich, Stadt Rheinisches Revier 1 467,9 8,6 27,6
Zittau, Stadt Lausitzer Revier (SN) 1 275,6 7,5 35,1
Delitzsch, Stadt Mitteldeutsches Revier
(SN) 886,2 5,2 40,3
Aachen, Stadt Rheinisches Revier 716,2 4,2 44,5
Görlitz, Stadt Lausitzer Revier (SN) 466,1 2,7 47,2
Leuna, Stadt Mitteldeutsches Revier
(ST) 449,3 2,6 49,9
Leipzig, Stadt Mitteldeutsches Revier
(SN) 426,1 2,5 52,4
Halle (Saale), Stadt Mitteldeutsches Revier
(ST) 364,5 2,1 54,5
Weißwasser/O.L. Lausitzer Revier (SN) 328,6 1,9 56,4
Bedburg, Stadt Rheinisches Revier 294,1 1,7 58,1
Neuhausen/Spree Lausitzer Revier (BB) 276,5 1,6 59,8
Düren, Stadt Rheinisches Revier 269,7 1,6 61,3
Würselen, Stadt Rheinisches Revier 250,5 1,5 62,8
Düsseldorf, Stadt kein Fördergebiet 250,1 1,5 64,3
Übrige Gemeinden (𝑛=557) 6 089,5 35,7 100,0
Insgesamt 17 050,8 – –
Anmerkungen: Es gelten die Annahmen der vorherigen Darstellungen. Die Verteilung der Gesamtmittel je Verkehrsprojekt erfolgte durch
proportionale Aufteilung der Maßnahmenkosten auf die Streckenkilometer je Infrastrukturart und Kreis. Die Aufteilung der Maßnahmenkosten auf
die Reviere und Länder kann davon abweichen. Budgetierte Mittel enthalten auch die Bewilligungen aus dem STARK-Bundesprogramm.
Quelle: Rohdaten des BMWE. Eigene Berechnung.
40
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2800 – 54 –
schen 1,5% und 1,7%. Auch Düsseldorf, das keinem Fördergebiet zugeordnet ist, erhält mit 1,5% einen
signifikanten Betrag der Fördermitteln. Der verbleibenden 36% entfallen auf die Gruppe der „übrigen
Gemeinden“, in der eine Vielzahl kleinerer Zuwendungsempfänger zusammengefasst ist. In der
Gesamtschau spiegelt die Mittelverteilung die prioritäre Förderung von Schlüsselkommunen in den drei aktiven
Braunkohlerevieren – Lausitzer, Mitteldeutsches und Rheinisches Revier – wider.
Zusammenfassend zeigt die Analyse in diesem Abschnitt, dass der Bund mit einem Gesamtvolumen von
rund 22,1 Mrd. Euro (Stand 31.12.2024) eine Vielzahl von Maßnahmen zur Strukturstärkung in den
Braunkohlerevieren auf den Weg gebracht hat. Mit den §§ 14–17 InvKG werden Investitionen in
Infrastruktur, Wissenschaft, Forschung und Bildung finanziert, während § 18 gezielt die Ansiedlung von
Bundesbehörden und -einrichtungen adressiert. Schwerpunkte liegen dabei insbesondere in den
Bereichen Forschung und Entwicklung sowie Verkehrsinfrastruktur. Einzelne Regionen, wie die sächsischen
und sachsen-anhaltischen Teile der Reviere, haben ihre Budgets nahezu vollständig verplant und stoßen
bereits an die Grenzen ihrer Budgets. In anderen Regionen, vor allem im Rheinischen Revier und im
brandenburgischen Teil der Lausitz, bestehen dagegen noch finanzielle Spielräume, die allerdings bereits
mit konkreten Projektplanungen hinterlegt sind. Auffällig ist, dass sich zentrale Projekte stark auf
wenige Standorte konzentrieren – etwa Cottbus, Aachen/Jülich und Görlitz – und dort langfristig regionale
Innovations- und Wachstumskerne entstehen sollen.
Der Mittelabfluss bewegt sich zum Ende des Jahres 2024 trotz dieser umfangreichen Planungen noch
auf vergleichsweise niedrigem Niveau (7,3% der Gesamtsumme). Dies verdeutlicht die
Herausforderungen, die mit der Umsetzung der Projekte verbunden sind: komplexe Planungs- und
Genehmigungsverfahren, lange Vorlaufzeiten bei Forschungsinfrastrukturen sowie der schrittweise Aufbau neuer
Institutionen. Gleichwohl zeichnet sich eine positive Dynamik im Mittelabfluss ab. Mit den Ansiedlungen von
Behörden, Forschungseinrichtungen und insbesondere den beiden Großforschungszentren sind
wichtige Elemente für die künftige Wirtschafts- und Forschungslandschaft der Reviere im Aufbau. Allerdings
bleibt die Herausforderung, die geplanten Mittel zeitgerecht und wirksam in Beschäftigung und regionale
Entwicklung zu überführen, um die intendierte Wirkung des I
Anzeige gekürzt – vollständiger Text im Original.
Relationen
- authored ← Bundesregierung
- part_of_vorgang → Zweiter Bericht über die Evaluierung des Investitionsgesetzes Kohleregionen (Unterrichtung)