Schriftliche Frage 153 von Dr. Stefan Nacke (CDU/CSU): Wie viele Mittel aus dem Programm „Junges Wohnen“ wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2023 bereits bewilligt (bitte in Euro getren…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 9. September 2024 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.
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Schriftliche Frage 153 von Dr. Stefan Nacke (CDU/CSU): Wie viele Mittel aus dem Programm „Junges Wohnen“ wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2023 bereits bewilligt (bitte in Euro getren…
Frage 153 (Dr. Stefan Nacke, CDU/CSU):
Wie viele Mittel aus dem Programm „Junges Wohnen“ wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2023 bereits bewilligt (bitte in Euro getrennt für die Bereiche des sog. Azubiwohnens und Studierendenwohnens ausweisen), und auf wie viele Einrichtungen verteilen sich diese Mittelbewilligungen (bitte ebenfalls getrennt für die Bereiche des sog. Azubiwohnens und Studierendenwohnens ausweisen)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Elisabeth Kaiser vom 13. September 2024:
Erstmals im Programmjahr 2023 haben Bund und Länder als Teilprogramm des sozialen Wohnungsbaus die Verwaltungsvereinbarung „Junges Wohnen“ abgeschlossen. Die Mittel des Programmjahres 2023 können von den Ländern noch bis Ende 2024 durch Bewilligungen für Neubau- oder Modernisierungsmaßnahmen gebunden werden. Im Kalenderjahr 2023 wurde im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus die Förderung von 4.176 Wohnheimplätzen für Studierende und Auszubildende bewilligt (davon hat Schleswig-Holstein 52 Wohnheimplätze explizit für Auszubildende gemeldet). Die damit verbundenen nominalen Zinssubventionen und Zuschüsse belaufen sich laut Angaben der Länder gemäß Verwaltungsvereinbarung insgesamt auf rund 339 Mio. Euro (Bundes- und Landesmittel; davon rund 5 Mio. Euro für die genannten Wohnheimplätze explizit für Auszubildende). Insgesamt hat sich die Anzahl geförderter Wohnheimplätze für Studierende und Auszubildende damit im Vergleich zum Vorjahr mehr als verdoppelt (+135 Prozent). Das ist ein Erfolg für die Wohnraumversorgung dieser Zielgruppen und zeigt die Wichtigkeit des Sonderprogramms Junges Wohnen. Trotzdem kann die Umsetzung des Programms Junges Wohnen im Programmjahr 2023 erst nach Ende des zweijährigen Bewilligungszeitraums, also erst nach Ablauf des Kalenderjahres 2024, abschließend beurteilt werden. Zumal die Entfaltung des vollen Potenzials des Sonderprogramms Junges Wohnen mit Blick auf die neu aufgebauten Förderstrukturen in vielen Ländern und die Planungszeiten für entsprechende Bauprojekte noch Zeit benötigt.
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