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Strukturelle Defizite beim Ausbau von Wohnraum für Auszubildende (Antwort zu Drs. 21/4970)

dip / drucksache 08.04.2026 · WP 21 · 21/5298 · Antwort · Original ↗

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Strukturelle Defizite beim Ausbau von Wohnraum für Auszubildende (Antwort zu Drs. 21/4970) Deutscher Bundestag Drucksache 21/5298 21. Wahlperiode 08.04.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sahra Mirow, Luigi Pantisano, Marcel Bauer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke – Drucksache 21/4970 – Strukturelle Defizite beim Ausbau von Wohnraum für Auszubildende V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Wohnsituation für Auszubildende in Deutschland ist prekär. Laut Ausbildungsreport des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) wohnen noch immer über 70 Prozent der Auszubildenden im Elternhaus, obwohl zwei Drittel von ihnen einen eigenen Haushalt führen möchten. Hohe Mieten und ein Mangel an bezahlbarem Wohnraum verhindern dies und zwingen viele junge Menschen zu langen Pendelwegen. Ein geringer Anteil (rund 1,5 Prozent) der Auszubildenden lebt in Wohnheimen. Für rund 1,3 Millionen Azubis stehen bundesweit etwa 20 000 Wohnheimplätze zur Verfügung (vgl. www.bbsr.bund.de/ BBSR/DE/startseite/topmeldungen/wohnen-studierende-auszubildende.html). Mit dem Programm „Junges Wohnen“ werden zwar Bundesmittel bereitgestellt, um Wohnheimplätze zu fördern. In der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke teilte die Bundesregierung mit, dass sie keine belastbaren Angaben zur Unterscheidung zwischen geförderten Wohnheimplätzen für Studierende und solchen für Auszubildende machen kann (vgl. Bundestagsdrucksache 21/2807). Jedoch werden anderen Quellen zufolge die Mittel überwiegend von Studierendenwerken abgerufen, weil für Auszubildende vergleichbare institutionelle Strukturen fehlen. Während die Zahl der geförderten Plätze insgesamt steigt, bleibt die Schaffung von spezifischem Wohnraum für Auszubildende deutlich dahinter zurück (vgl. www.jaza. berlin/news/artikel/sonderprogramm-junges-wohnen-azubis-kaum-beruecksic htigt.html). Dieser Missstand soll durch die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbarte Anlaufstelle für Auszubildenden-Wohnen auf Bundesebene behoben werden. Jedoch bestehen Unklarheiten über die strukturelle Anbindung dieser Stelle. Vor diesem Hintergrund beabsichtigen die Fragestellenden, mit dieser Kleinen Anfrage die aktuelle Situation von Auszubildenden auf dem Wohnungsmarkt zu beleuchten. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen vom 8. April 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Schaffung eines ausreichenden Wohnungsangebots zu bezahlbaren Preisen ist ein wichtiger Schwerpunkt der Arbeit der Bundesregierung. Die Wohnungsmarktlage stellt sich, auch für junge Menschen, regional sehr unterschiedlich dar. Den wachstumsstarken Regionen mit Wohnungsknappheiten stehen Regionen mit ausgeglichenen Wohnungsmärkten oder Bevölkerungsrückgang in ländlichen, peripheren oder strukturschwachen Regionen gegenüber. Nach aktuellen Berechnungen des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln fehlen je nach Szenario zwischen rund 23 000 und rund 71 000 Wohnheimplätze für Auszubildende – der vorausberechnete Bedarf wird auch bis 2040 nicht kleiner (vergleiche Publikation des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) zur Wohnraumversorgung und Wohnraumbedarfen von Studierenden und Auszubildenden, www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/veroeffentlichun gen/bbsr-online/2025/bbsr-online-046-2025.html). Die Bundesregierung hat dies erkannt. Mit dem Sonderprogramm Junges Wohnen als Teilprogramm des Sozialen Wohnungsbaus werden deshalb seit 2023 verstärkt auch wieder Wohnheime und Wohnungen für Studierende und Auszubildende geschaffen. Mit der Förderung von rund 8 500 Wohnheimplätzen für Studierende und Auszubildende konnte das Förderergebnis in 2024 gegenüber 2023 erneut mehr als verdoppelt werden (plus 104 Prozent). Im Vergleich zum Jahr 2022 haben sich die Förderzahlen in diesem Bereich sogar verfünffacht. Das ist ein enormer Erfolg für die Wohnraumversorgung dieser Zielgruppen. Diese Förderstatistiken sowie die Gespräche der Bundesregierung mit den Ländern und den betroffenen Akteuren verdeutlichen, dass das Programm Junges Wohnen gut angenommen wird. Aktuelle Übersichten zeigen, dass alle Bundesländer die Nutzung des Programms in eigenen Förderrichtlinien oder allgemeinen Förderrichtlinien des Sozialen Wohnungsbaus anbieten. Nach dem enormen Aufwuchs der Bundesmittel in der letzten Legislaturperiode hat der Bund die Bundesfinanzhilfen für den Sozialen Wohnungsbau für das Programmjahr 2025 auf 3,5 Mrd. Euro und für das Programmjahr 2026 auf 4 Mrd. Euro aufgestockt. Nach dem aktuellen Finanzplan bis 2029 sollen die Bundesmittel schrittweise weiter erhöht werden: in 2027 auf 5 Mrd. Euro und für die Programmjahre 2028 und 2029 auf jeweils 5,5 Mrd. Euro. Dabei ist geplant, die Mittel für das Sonderprogramm Junges Wohnen ab dem Programmjahr 2027 auf 1 Mrd. Euro zu erhöhen. Die Bundesregierung möchte darüber hinaus mit dem Beratungsnetzwerk Azubi-Wohnen die Kooperation, das Engagement aller Akteure und Investitionen in den Wohnungsbau für Auszubildende stärken.  1. Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass die Mittel aus dem Programm „Junges Wohnen“ derzeit überwiegend von Studierendenwerken abgerufen werden und Auszubildende aufgrund fehlender Trägerstrukturen kaum davon profitieren? Die Gesetzgebungs- und Verwaltungszuständigkeit für den Sozialen Wohnungsbau liegt bei den Ländern. Der Bund stellt den Ländern seit 2020 Finanzhilfen für den Sozialen Wohnungsbau zur Verfügung. Seit dem Programmjahr 2023 stellt der Bund den Ländern 500 Mio. Euro pro Jahr explizit für die Förderung von Wohnheimplätzen für Studierende und Auszubildende bereit. Die Mittel für den Sozialen Wohnungsbau, inklusive des Jungen Wohnens, werden von den Ländern nach ihrem jeweiligen regionalen Bedarf vor Ort eingesetzt. Der Umstand, dass ein größerer Anteil der Mittel des Programms Junges Wohnen für Förderungen im Bereich der Studierenden eingesetzt wird, ist für die Bundesregierung bereits deshalb nachvollziehbar, weil die Zielgruppe der Studierenden einen deutlich höheren Bedarf an Wohneinheiten aufweist als die Gruppe der Auszubildenden (vergleiche oben genannte Studie des BBSR). Zudem ist die Struktur der Studierendenwerke, die einen großen Anteil an den Förderempfängern im Bereich des Jungen Wohnens ausmachen, über Jahrzehnte gewachsen und etabliert. Für den Bereich der Auszubildenden ist eine entsprechende Struktur mit Erfahrungen im Fördergeschäft nicht vorhanden. Es gibt zudem derzeit nicht so viele Anbieter, die Investitionen im Bereich des Auszubildendenwohnens vorsehen. Der Aufbau von regionalen Strukturen für das Thema Auszubildendenwohnen ist angelaufen. Die Bundesregierung begleitet das Thema weiter und entwickelt derzeit ein Konzept für ein entsprechendes Beratungsnetzwerk. Es ist jedoch nachvollziehbar, dass der Anlauf für diesen Förderbereich eine gewisse Zeit in Anspruch nimmt.  2. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um sicherzustellen, dass die Fördermittel künftig bedarfsgerecht auch für explizites Azubi-Wohnen eingesetzt werden, und plant sie die Einführung einer Quote? Die Mittel für den Sozialen Wohnungsbau inklusive des Jungen Wohnens werden von den Ländern nach ihrem regionalen Bedarf vor Ort eingesetzt. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) erarbeitet derzeit ein Konzept für ein bundesweites Beratungsnetzwerk Azubi- Wohnen. Die Einführung einer Quote ist hingegen nicht geplant. Zur Begründung wird zunächst auf die Ausführungen in der Antwort zu Frage 1 verwiesen. Ergänzend sei darauf hingewiesen, dass die Erfüllung einer Quote ein entsprechendes Antragsaufkommen durch Investoren voraussetzt, die sich im Bereich des Auszubildendenwohnens engagieren wollen. Da auf der Anbieter- wie auch auf der Bedarfsseite regionale Unterschiede bestehen, ist eine bundesweite Quotenvorgabe nicht zielführend.  3. Warum ist die Bundesregierung bisher nicht in der Lage, statistisch zwischen geförderten Wohnheimplätzen für Studierende und für Auszubildende zu unterscheiden, und welche konkreten Schritte unternimmt sie, um diese Datenlücke bis zur nächsten Förderperiode zu schließen? Die Berichterstattung der Länder zum Fördergeschehen im Sozialen Wohnungsbau gemäß der Verwaltungsvereinbarung Sozialer Wohnungsbau sieht eine Differenzierung zwischen den geförderten Wohnheimplätzen für Studierende und für Auszubildende vor. Bundesweit belastbare Angaben zu der Unterscheidung nach Studierenden- und Auszubildendenwohnheimen können allerdings bisher nicht gemacht werden. Hintergrund ist, dass einzelne Länder keine Aussagen zu der konkreten Belegung der geförderten Wohnheimplätze treffen können, beispielsweise da die Wohnheimplätze auf Grundlage einer gemeinsamen Förderrichtlinie für Studierende und Auszubildende gefördert werden. Somit können die geförderten Wohnheimplätze in der Statistik nicht trennscharf einer der beiden Zielgruppen zugeordnet werden. Das BMWSB steht hierzu in Kontakt mit den betroffenen Ländern. Darüber hinaus ist in der Verwaltungsvereinbarung Sozialer Wohnungsbau 2026/2027 eine Anpassung der Berichterstattung ab 2026 vereinbart, um die entsprechende Datenlage zu verbessern.  4. In welchen Bundesländern existieren nach Kenntnis der Bundesregierung bereits spezifische Förderrichtlinien für Azubi-Wohnen, und in welchen Ländern fehlen diese? In den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hamburg, Rheinland- Pfalz, Sachsen und Sachsen-Anhalt bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung eigenständige Richtlinien zur Förderung von Wohnheimplätzen für Auszubildende. In den Ländern Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland und Schleswig-Holstein erfolgt eine Förderung von Wohnheimplätzen für Auszubildende über die regulären Wohnraumförderungsrichtlinien.  5. Welchen Ressorts sind die Förderrichtlinien in den jeweiligen Bundesländern zugeordnet (bitte nach Bundesländern, Ressort und der jeweiligen Zuständigkeit für das Auszubildenden- und das Studierendenwohnen aufschlüsseln)? Abgesehen von wenigen Ausnahmen liegt die Zuständigkeit für die Förderung von Wohnheimplätzen für Studierende und Auszubildende bei den für die soziale Wohnraumförderung zuständigen Ressorts der Länder. Abweichende Zuständigkeiten können der nachstehenden Tabelle entnommen werden. Zuständigkeiten für die Förderung von Wohnheimplätzen für Studierende und Auszubildende im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung der Länder (Quelle: Angaben der Länder) Land Soziale Wohnraumförderung Förderung Wohnheimplätze für Studierende Förderung Wohnheimplätze für Auszubildende Baden- Württemberg Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Bayern Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr Berlin Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Brandenburg Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Bremen Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung Hamburg Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Hessen Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum Mecklenburg- Vorpommern Ministerium für Inneres und Bau Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen Nordrhein- Westfalen Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung Rheinland-Pfalz Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz Saarland Ministerium für Inneres, Bauen und Sport Sachsen Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus Sachsen-Anhalt Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt Schleswig- Holstein Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur Thüringen Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft Thüringer Ministerium für Wissenschaft, Bildung und Kultur Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft  6. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Länder mit Blick auf die Schaffung von Wohnheimplätzen für Auszubildende in die Pflicht zu nehmen? Die Gesetzgebungs- und Verwaltungszuständigkeit für den Sozialen Wohnungsbau liegt bei den Ländern. Die Mittel für den Sozialen Wohnungsbau inklusive des Jungen Wohnens werden von den Ländern nach ihrem regionalen Bedarf vor Ort eingesetzt. Es wird zudem auf die Ausführungen in der Vorbemerkung und der Antwort zu Frage 2 verwiesen.  7. Fordert der Bund von den Ländern regelmäßige Berichte zur Umsetzung der Verwaltungsvereinbarung „Junges Wohnen“ ein, und wenn nein, warum nicht? In den Verwaltungsvereinbarungen zum Sozialen Wohnungsbau wurden jeweils Berichtspflichten der Länder vereinbart, die auch für die Verwaltungsvereinbarungen Junges Wohnen galten und gelten. Die Berichtspflichten umfassen Angaben zu den Planungen der Länder für die Programme des Sozialen Wohnungsbaus, Übersichten über die für den Sozialen Wohnungsbau eingesetzten Bundes- und Landesmittel und Berichterstattungen der Länder über die Förderergebnisse. Die Einzelheiten sind den jeweiligen Verwaltungsvereinbarungen zu entnehmen; abrufbar über die Internetseite des BMWSB (www.bmwsb.bun d.de/DE/wohnen/foerderprogramme-bmwsb/foerderprogramme-wohnen/sozial er-wohnungsbau/sozialer-wohnungsbau_node.html).  8. Inwiefern ist die Schaffung von Wohnheimplätzen für den Blockschulunterricht von der Verwaltungsvereinbarung „Junges Wohnen“ umfasst (vor dem Hintergrund, dass insbesondere bei der Unterbringung von Landesfachklassen in stark spezialisierten Berufen regelmäßig längere Unterrichtsblöcke an zentralen Schulstandorten notwendig sind)? Aus Sicht der Bundesregierung ist erheblich, ob die Fördergegenstände der Verwaltungsvereinbarung Junges Wohnen eingehalten werden, damit eine zweckentsprechende Verwendung der Bundesfinanzhilfen angenommen werden kann. Sofern eine Förderung von Auszubildenden-Wohnheimen erfolgen soll, kann die Förderung im Rahmen der Verwaltungsvereinbarung Junges Wohnen erfolgen. Dies betrifft auch Wohnheime, die an Berufsschulen oder Berufsfachschulen angegliedert sind. Dabei sind die Besonderheiten des Ausbildungsverhältnisses zu berücksichtigen, bei dem die Ausbildung regelmäßig an mehreren Orten erfolgt. Die Entscheidung über die konkrete Förderung verbleibt in der Kompetenz der Länder.  9. Wie ist der aktuelle Sachstand bei der im o. g. Koalitionsvertrag vereinbarten Anlaufstelle für Auszubildenden-Wohnen auf Bundesebene, und wann wird diese ihre Arbeit vollumfänglich aufnehmen? Am 26. Februar 2026 fand die Auftakt-Veranstaltung des BMWSB „Vernetzt für Azubi-Wohnen“ statt. Ziel war es, sinnvolle Umsetzungswege für die Beratung zum Auszubildendenwohnen auch auf überregionaler Ebene zu erarbeiten. Die Veranstaltung fand großes Interesse. Aktuell wird auf Fachebene ein Konzept für ein bundessweites Beratungsnetzwerk Azubi-Wohnen erarbeitet. Es ist vorgesehen, das Beratungs-Netzwerk bis zum Ende des zweiten Quartals 2026 zu starten. a) Wie begründet die Bundesregierung, dass 300 000 Euro, die im Bundeshaushalt für diese Anlaufstelle vorgesehen sind, ausreichen, und wie viele Euro davon sind noch für dieses Jahr übrig? Der Deutsche Bundestag hat die Höhe der Mittel für die Beratung zum Auszubildendenwohnen bestimmt und gewidmet. b) Inwieweit bindet das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) bei der Konzeptentwicklung für die Kompetenzstelle bzw. Anlaufstelle bereits existierende Träger wie das AzubiWerk München oder die Kolpingwerke direkt ein? Das BMWSB prüft aktuell, welche externen Träger direkt eingebunden werden können. 10. Inwieweit berücksichtigt die Bundesregierung bei der Förderung von Wohnraum für Auszubildende, dass diese Zielgruppe bei Ausbildungsbeginn zum Teil minderjährig ist und – anders als Studierende – u. a. eine sozialpädagogische Begleitung sowie eine ganzjährige Unterbringung (keine Semesterferien) benötigt? Die Bundesagentur für Arbeit (BA) kann Jugendwohnheime zum Ausgleich auf dem Ausbildungsmarkt und zur Förderung der Berufsausbildung derzeit in Form von Zinszuschüssen fördern, wenn sich Träger oder Dritte in angemessenem Umfang an den Kosten beteiligen (§ 80a des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III). Eine sozialpädagogische Begleitung kann Bestandteil der Konzepte der Träger sein, die der BA-Jugendwohnheimförderung zugrunde liegen. Für Auszubildende unter 27 Jahren, die Berufsausbildungsbeihilfe beziehen, werden als Bedarf für den Lebensunterhalt zusätzlich Entgelte für die sozialpädagogische Begleitung zugrunde gelegt, soweit diese nicht von Dritten – insbesondere aus dem SGB VIII – erstattet werden. Über die Bundesfinanzhilfen für den Sozialen Wohnungsbau gemäß Artikel 104d des Grundgesetzes (GG), in dem auch das Sonderprogramm Junges Wohnen verortet ist, können Bauinvestitionen im Bereich des Sozialen Wohnungsbaus durch die Länder gefördert werden, darüberhinausgehende Förderbedarfe des Jugend- beziehungsweise Auszubildendenwohnens können hingegen nicht mit den Bundesfinanzhilfen bedient werden. 11. Inwieweit berücksichtigt die Bundesregierung bei der Förderung von Wohnraum für Auszubildende, dass auch Menschen mit Behinderungen zur Zielgruppe gehören und teilweise barrierefreien Wohnraum benötigen? Die Zuständigkeit für die soziale Wohnraumförderung und die Barrierefreiheit im Rahmen des Bauordnungsrechts liegt bei den Ländern. Die zwischen Bund und Ländern abgeschlossenen Verwaltungsvereinbarungen für den Sozialen Wohnungsbau und das Junge Wohnen ermöglichen den Ländern Förderungen im Bereich der Barrierefreiheit für alle Maßnahmen und Zielgruppen des Sozialen Wohnungsbaus und damit auch für die Gruppe der Auszubildenden. 12. Welche Strategie verfolgt die Bundesregierung, um die Gründung unabhängiger „Azubiwerke“ zu fördern, die spezifisch auf die Bedürfnisse von Auszubildenden (wie z. B. pädagogische Begleitung, geringere Mieten) ausgerichtet sind? Das BMWSB wird bei der Konzipierung des Beratungsnetzwerkes Azubi- Wohnen vielfältige Belange berücksichtigen und unabhängige Partner eng im Netzwerk einbinden. 13. Plant die Bundesregierung, die Vorgabe bestimmter Kriterien (z. B. Gemeinnützigkeit, Mietobergrenzen) Anbietern von Azubi-Wohnen verbindlich vorzuschreiben? Nein. 14. Inwiefern differenziert die Bundesregierung zwischen der Förderung von „Azubi-Wohnen“ durch gemeinnützige Träger und dem sogenannten Mitarbeitendenwohnen durch Unternehmen? 15. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass betriebliche Werkswohnungen allein keine Lösung für die Wohnungsnot von Auszubildenden sind, weil hier Abhängigkeitsverhältnisse entstehen können (Verlust der Wohnung bei Kündigung) und oft keine pädagogische Begleitung stattfindet? Die Fragen 14 und 15 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Mitarbeitendenwohnen ist ein zentrales Thema, das als Segment am Wohnungsmarkt gestärkt werden soll. Ziel des BMWSB ist es, den Informationsaustausch zu stärken, über gute Beispiele, erfolgreiche Strategien und Kooperationen zu informieren und auf diesem Weg Projekte zu initiieren. Gemeinsam mit der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) hat das BMWSB in 2025 in vielen Regionen – digital oder in Präsenz – über das Thema informiert und die bundesweite Veranstaltungsreihe „Zukunft Beschäftigtenwohnen“ durchgeführt. So konnten in 40 Veranstaltungen insgesamt rund 2 700 Teilnehmende erreicht und 650 Unternehmen direkt angesprochen werden. Diese wertvolle Zusammenarbeit wird auch im Jahr 2026 fortgesetzt. Die Bundesregierung schätzt sowohl das Engagement von gemeinnützigen Trägern als auch von Unternehmen. Letztere sind als Investoren für die Zielgruppe der Auszubildenden wichtig. 16. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um sicherzustellen, dass bei gefördertem Wohnraum für Auszubildende demokratische Mitbestimmungsstrukturen (z. B. Wohnheimsräte) implementiert werden, um Selbstwirksamkeit und Demokratieerfahrung zu fördern? Die Bundesregierung könnte sich hier insbesondere ein Engagement der Gewerkschaften vorstellen, sich bei den Azubiwerken für entsprechende Strukturen einzusetzen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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