Strukturelle Defizite beim Ausbau von Wohnraum für Auszubildende (Antwort zu Drs. 21/4970)
Text
Strukturelle Defizite beim Ausbau von Wohnraum für Auszubildende (Antwort zu Drs. 21/4970)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5298
21. Wahlperiode 08.04.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sahra Mirow, Luigi Pantisano, Marcel
Bauer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/4970 –
Strukturelle Defizite beim Ausbau von Wohnraum für Auszubildende
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Wohnsituation für Auszubildende in Deutschland ist prekär. Laut
Ausbildungsreport des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) wohnen noch immer
über 70 Prozent der Auszubildenden im Elternhaus, obwohl zwei Drittel von
ihnen einen eigenen Haushalt führen möchten. Hohe Mieten und ein Mangel
an bezahlbarem Wohnraum verhindern dies und zwingen viele junge
Menschen zu langen Pendelwegen. Ein geringer Anteil (rund 1,5 Prozent) der
Auszubildenden lebt in Wohnheimen. Für rund 1,3 Millionen Azubis stehen
bundesweit etwa 20 000 Wohnheimplätze zur Verfügung (vgl. www.bbsr.bund.de/
BBSR/DE/startseite/topmeldungen/wohnen-studierende-auszubildende.html).
Mit dem Programm „Junges Wohnen“ werden zwar Bundesmittel
bereitgestellt, um Wohnheimplätze zu fördern. In der Antwort der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke teilte die Bundesregierung mit,
dass sie keine belastbaren Angaben zur Unterscheidung zwischen geförderten
Wohnheimplätzen für Studierende und solchen für Auszubildende machen
kann (vgl. Bundestagsdrucksache 21/2807). Jedoch werden anderen Quellen
zufolge die Mittel überwiegend von Studierendenwerken abgerufen, weil für
Auszubildende vergleichbare institutionelle Strukturen fehlen. Während die
Zahl der geförderten Plätze insgesamt steigt, bleibt die Schaffung von
spezifischem Wohnraum für Auszubildende deutlich dahinter zurück (vgl. www.jaza.
berlin/news/artikel/sonderprogramm-junges-wohnen-azubis-kaum-beruecksic
htigt.html).
Dieser Missstand soll durch die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU
und SPD vereinbarte Anlaufstelle für Auszubildenden-Wohnen auf
Bundesebene behoben werden. Jedoch bestehen Unklarheiten über die strukturelle
Anbindung dieser Stelle.
Vor diesem Hintergrund beabsichtigen die Fragestellenden, mit dieser Kleinen
Anfrage die aktuelle Situation von Auszubildenden auf dem Wohnungsmarkt
zu beleuchten.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wohnen,
Stadtentwicklung und Bauwesen vom 8. April 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Schaffung eines ausreichenden Wohnungsangebots zu bezahlbaren Preisen
ist ein wichtiger Schwerpunkt der Arbeit der Bundesregierung. Die
Wohnungsmarktlage stellt sich, auch für junge Menschen, regional sehr unterschiedlich
dar. Den wachstumsstarken Regionen mit Wohnungsknappheiten stehen
Regionen mit ausgeglichenen Wohnungsmärkten oder Bevölkerungsrückgang in
ländlichen, peripheren oder strukturschwachen Regionen gegenüber.
Nach aktuellen Berechnungen des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln
fehlen je nach Szenario zwischen rund 23 000 und rund 71 000 Wohnheimplätze
für Auszubildende – der vorausberechnete Bedarf wird auch bis 2040 nicht
kleiner (vergleiche Publikation des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und
Raumforschung (BBSR) zur Wohnraumversorgung und Wohnraumbedarfen von
Studierenden und Auszubildenden, www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/veroeffentlichun
gen/bbsr-online/2025/bbsr-online-046-2025.html).
Die Bundesregierung hat dies erkannt. Mit dem Sonderprogramm Junges
Wohnen als Teilprogramm des Sozialen Wohnungsbaus werden deshalb seit 2023
verstärkt auch wieder Wohnheime und Wohnungen für Studierende und
Auszubildende geschaffen. Mit der Förderung von rund 8 500 Wohnheimplätzen für
Studierende und Auszubildende konnte das Förderergebnis in 2024 gegenüber
2023 erneut mehr als verdoppelt werden (plus 104 Prozent). Im Vergleich zum
Jahr 2022 haben sich die Förderzahlen in diesem Bereich sogar verfünffacht.
Das ist ein enormer Erfolg für die Wohnraumversorgung dieser Zielgruppen.
Diese Förderstatistiken sowie die Gespräche der Bundesregierung mit den
Ländern und den betroffenen Akteuren verdeutlichen, dass das Programm Junges
Wohnen gut angenommen wird. Aktuelle Übersichten zeigen, dass alle
Bundesländer die Nutzung des Programms in eigenen Förderrichtlinien oder
allgemeinen Förderrichtlinien des Sozialen Wohnungsbaus anbieten.
Nach dem enormen Aufwuchs der Bundesmittel in der letzten
Legislaturperiode hat der Bund die Bundesfinanzhilfen für den Sozialen Wohnungsbau
für das Programmjahr 2025 auf 3,5 Mrd. Euro und für das Programmjahr 2026
auf 4 Mrd. Euro aufgestockt. Nach dem aktuellen Finanzplan bis 2029 sollen
die Bundesmittel schrittweise weiter erhöht werden: in 2027 auf 5 Mrd. Euro
und für die Programmjahre 2028 und 2029 auf jeweils 5,5 Mrd. Euro. Dabei ist
geplant, die Mittel für das Sonderprogramm Junges Wohnen ab dem
Programmjahr 2027 auf 1 Mrd. Euro zu erhöhen.
Die Bundesregierung möchte darüber hinaus mit dem Beratungsnetzwerk
Azubi-Wohnen die Kooperation, das Engagement aller Akteure und Investitionen in
den Wohnungsbau für Auszubildende stärken.
1. Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass die Mittel aus dem
Programm „Junges Wohnen“ derzeit überwiegend von
Studierendenwerken abgerufen werden und Auszubildende aufgrund fehlender
Trägerstrukturen kaum davon profitieren?
Die Gesetzgebungs- und Verwaltungszuständigkeit für den Sozialen
Wohnungsbau liegt bei den Ländern. Der Bund stellt den Ländern seit 2020
Finanzhilfen für den Sozialen Wohnungsbau zur Verfügung. Seit dem Programmjahr
2023 stellt der Bund den Ländern 500 Mio. Euro pro Jahr explizit für die
Förderung von Wohnheimplätzen für Studierende und Auszubildende bereit. Die
Mittel für den Sozialen Wohnungsbau, inklusive des Jungen Wohnens, werden
von den Ländern nach ihrem jeweiligen regionalen Bedarf vor Ort eingesetzt.
Der Umstand, dass ein größerer Anteil der Mittel des Programms Junges
Wohnen für Förderungen im Bereich der Studierenden eingesetzt wird, ist für die
Bundesregierung bereits deshalb nachvollziehbar, weil die Zielgruppe der
Studierenden einen deutlich höheren Bedarf an Wohneinheiten aufweist als die
Gruppe der Auszubildenden (vergleiche oben genannte Studie des BBSR).
Zudem ist die Struktur der Studierendenwerke, die einen großen Anteil an den
Förderempfängern im Bereich des Jungen Wohnens ausmachen, über
Jahrzehnte gewachsen und etabliert. Für den Bereich der Auszubildenden ist eine
entsprechende Struktur mit Erfahrungen im Fördergeschäft nicht vorhanden. Es
gibt zudem derzeit nicht so viele Anbieter, die Investitionen im Bereich des
Auszubildendenwohnens vorsehen.
Der Aufbau von regionalen Strukturen für das Thema Auszubildendenwohnen
ist angelaufen. Die Bundesregierung begleitet das Thema weiter und entwickelt
derzeit ein Konzept für ein entsprechendes Beratungsnetzwerk. Es ist jedoch
nachvollziehbar, dass der Anlauf für diesen Förderbereich eine gewisse Zeit in
Anspruch nimmt.
2. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um
sicherzustellen, dass die Fördermittel künftig bedarfsgerecht auch für explizites
Azubi-Wohnen eingesetzt werden, und plant sie die Einführung einer
Quote?
Die Mittel für den Sozialen Wohnungsbau inklusive des Jungen Wohnens
werden von den Ländern nach ihrem regionalen Bedarf vor Ort eingesetzt. Das
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)
erarbeitet derzeit ein Konzept für ein bundesweites Beratungsnetzwerk Azubi-
Wohnen.
Die Einführung einer Quote ist hingegen nicht geplant. Zur Begründung wird
zunächst auf die Ausführungen in der Antwort zu Frage 1 verwiesen.
Ergänzend sei darauf hingewiesen, dass die Erfüllung einer Quote ein entsprechendes
Antragsaufkommen durch Investoren voraussetzt, die sich im Bereich des
Auszubildendenwohnens engagieren wollen. Da auf der Anbieter- wie auch auf der
Bedarfsseite regionale Unterschiede bestehen, ist eine bundesweite
Quotenvorgabe nicht zielführend.
3. Warum ist die Bundesregierung bisher nicht in der Lage, statistisch
zwischen geförderten Wohnheimplätzen für Studierende und für
Auszubildende zu unterscheiden, und welche konkreten Schritte unternimmt sie,
um diese Datenlücke bis zur nächsten Förderperiode zu schließen?
Die Berichterstattung der Länder zum Fördergeschehen im Sozialen
Wohnungsbau gemäß der Verwaltungsvereinbarung Sozialer Wohnungsbau sieht
eine Differenzierung zwischen den geförderten Wohnheimplätzen für
Studierende und für Auszubildende vor. Bundesweit belastbare Angaben zu der
Unterscheidung nach Studierenden- und Auszubildendenwohnheimen können
allerdings bisher nicht gemacht werden. Hintergrund ist, dass einzelne Länder
keine Aussagen zu der konkreten Belegung der geförderten Wohnheimplätze
treffen können, beispielsweise da die Wohnheimplätze auf Grundlage einer
gemeinsamen Förderrichtlinie für Studierende und Auszubildende gefördert
werden. Somit können die geförderten Wohnheimplätze in der Statistik nicht
trennscharf einer der beiden Zielgruppen zugeordnet werden. Das BMWSB steht
hierzu in Kontakt mit den betroffenen Ländern. Darüber hinaus ist in der
Verwaltungsvereinbarung Sozialer Wohnungsbau 2026/2027 eine Anpassung der
Berichterstattung ab 2026 vereinbart, um die entsprechende Datenlage zu
verbessern.
4. In welchen Bundesländern existieren nach Kenntnis der Bundesregierung
bereits spezifische Förderrichtlinien für Azubi-Wohnen, und in welchen
Ländern fehlen diese?
In den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hamburg, Rheinland-
Pfalz, Sachsen und Sachsen-Anhalt bestehen nach Kenntnis der
Bundesregierung eigenständige Richtlinien zur Förderung von Wohnheimplätzen für
Auszubildende. In den Ländern Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern,
Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland und Schleswig-Holstein
erfolgt eine Förderung von Wohnheimplätzen für Auszubildende über die
regulären Wohnraumförderungsrichtlinien.
5. Welchen Ressorts sind die Förderrichtlinien in den jeweiligen
Bundesländern zugeordnet (bitte nach Bundesländern, Ressort und der
jeweiligen Zuständigkeit für das Auszubildenden- und das Studierendenwohnen
aufschlüsseln)?
Abgesehen von wenigen Ausnahmen liegt die Zuständigkeit für die Förderung
von Wohnheimplätzen für Studierende und Auszubildende bei den für die
soziale Wohnraumförderung zuständigen Ressorts der Länder. Abweichende
Zuständigkeiten können der nachstehenden Tabelle entnommen werden.
Zuständigkeiten für die Förderung von Wohnheimplätzen für Studierende und
Auszubildende im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung der Länder
(Quelle: Angaben der Länder)
Land Soziale
Wohnraumförderung
Förderung
Wohnheimplätze für
Studierende
Förderung
Wohnheimplätze für
Auszubildende
Baden-
Württemberg
Ministerium für
Landesentwicklung und Wohnen
Ministerium für Wissenschaft,
Forschung und Kunst
Ministerium für
Landesentwicklung und Wohnen
Bayern Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
Berlin Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Brandenburg Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung
Bremen Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung
Hamburg Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Hessen Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Mecklenburg-
Vorpommern
Ministerium für Inneres und Bau Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
Nordrhein-
Westfalen
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung
Rheinland-Pfalz Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz
Saarland Ministerium für Inneres, Bauen und Sport
Sachsen Staatsministerium für
Infrastruktur und
Landesentwicklung
Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus
Sachsen-Anhalt Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt
Schleswig-
Holstein
Ministerium für Inneres,
Kommunales, Wohnen und
Sport
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung,
Wissenschaft, Forschung und Kultur
Thüringen Thüringer Ministerium für
Infrastruktur und
Landwirtschaft
Thüringer Ministerium für
Wissenschaft, Bildung und
Kultur
Thüringer Ministerium für
Infrastruktur und
Landwirtschaft
6. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Länder mit Blick
auf die Schaffung von Wohnheimplätzen für Auszubildende in die Pflicht
zu nehmen?
Die Gesetzgebungs- und Verwaltungszuständigkeit für den Sozialen
Wohnungsbau liegt bei den Ländern. Die Mittel für den Sozialen Wohnungsbau
inklusive des Jungen Wohnens werden von den Ländern nach ihrem regionalen
Bedarf vor Ort eingesetzt. Es wird zudem auf die Ausführungen in der
Vorbemerkung und der Antwort zu Frage 2 verwiesen.
7. Fordert der Bund von den Ländern regelmäßige Berichte zur Umsetzung
der Verwaltungsvereinbarung „Junges Wohnen“ ein, und wenn nein,
warum nicht?
In den Verwaltungsvereinbarungen zum Sozialen Wohnungsbau wurden jeweils
Berichtspflichten der Länder vereinbart, die auch für die
Verwaltungsvereinbarungen Junges Wohnen galten und gelten. Die Berichtspflichten umfassen
Angaben zu den Planungen der Länder für die Programme des Sozialen
Wohnungsbaus, Übersichten über die für den Sozialen Wohnungsbau eingesetzten
Bundes- und Landesmittel und Berichterstattungen der Länder über die
Förderergebnisse. Die Einzelheiten sind den jeweiligen Verwaltungsvereinbarungen
zu entnehmen; abrufbar über die Internetseite des BMWSB (www.bmwsb.bun
d.de/DE/wohnen/foerderprogramme-bmwsb/foerderprogramme-wohnen/sozial
er-wohnungsbau/sozialer-wohnungsbau_node.html).
8. Inwiefern ist die Schaffung von Wohnheimplätzen für den
Blockschulunterricht von der Verwaltungsvereinbarung „Junges Wohnen“ umfasst (vor
dem Hintergrund, dass insbesondere bei der Unterbringung von
Landesfachklassen in stark spezialisierten Berufen regelmäßig längere
Unterrichtsblöcke an zentralen Schulstandorten notwendig sind)?
Aus Sicht der Bundesregierung ist erheblich, ob die Fördergegenstände der
Verwaltungsvereinbarung Junges Wohnen eingehalten werden, damit eine
zweckentsprechende Verwendung der Bundesfinanzhilfen angenommen werden kann.
Sofern eine Förderung von Auszubildenden-Wohnheimen erfolgen soll, kann
die Förderung im Rahmen der Verwaltungsvereinbarung Junges Wohnen
erfolgen. Dies betrifft auch Wohnheime, die an Berufsschulen oder
Berufsfachschulen angegliedert sind. Dabei sind die Besonderheiten des
Ausbildungsverhältnisses zu berücksichtigen, bei dem die Ausbildung regelmäßig an mehreren
Orten erfolgt.
Die Entscheidung über die konkrete Förderung verbleibt in der Kompetenz der
Länder.
9. Wie ist der aktuelle Sachstand bei der im o. g. Koalitionsvertrag
vereinbarten Anlaufstelle für Auszubildenden-Wohnen auf Bundesebene, und
wann wird diese ihre Arbeit vollumfänglich aufnehmen?
Am 26. Februar 2026 fand die Auftakt-Veranstaltung des BMWSB „Vernetzt
für Azubi-Wohnen“ statt. Ziel war es, sinnvolle Umsetzungswege für die
Beratung zum Auszubildendenwohnen auch auf überregionaler Ebene zu erarbeiten.
Die Veranstaltung fand großes Interesse. Aktuell wird auf Fachebene ein
Konzept für ein bundessweites Beratungsnetzwerk Azubi-Wohnen erarbeitet. Es ist
vorgesehen, das Beratungs-Netzwerk bis zum Ende des zweiten Quartals 2026
zu starten.
a) Wie begründet die Bundesregierung, dass 300 000 Euro, die im
Bundeshaushalt für diese Anlaufstelle vorgesehen sind, ausreichen, und
wie viele Euro davon sind noch für dieses Jahr übrig?
Der Deutsche Bundestag hat die Höhe der Mittel für die Beratung zum
Auszubildendenwohnen bestimmt und gewidmet.
b) Inwieweit bindet das Bundesministerium für Wohnen,
Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) bei der Konzeptentwicklung für die
Kompetenzstelle bzw. Anlaufstelle bereits existierende Träger wie das
AzubiWerk München oder die Kolpingwerke direkt ein?
Das BMWSB prüft aktuell, welche externen Träger direkt eingebunden werden
können.
10. Inwieweit berücksichtigt die Bundesregierung bei der Förderung von
Wohnraum für Auszubildende, dass diese Zielgruppe bei
Ausbildungsbeginn zum Teil minderjährig ist und – anders als Studierende – u. a. eine
sozialpädagogische Begleitung sowie eine ganzjährige Unterbringung
(keine Semesterferien) benötigt?
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) kann Jugendwohnheime zum Ausgleich auf
dem Ausbildungsmarkt und zur Förderung der Berufsausbildung derzeit in
Form von Zinszuschüssen fördern, wenn sich Träger oder Dritte in
angemessenem Umfang an den Kosten beteiligen (§ 80a des Dritten Buches
Sozialgesetzbuch (SGB III). Eine sozialpädagogische Begleitung kann Bestandteil der
Konzepte der Träger sein, die der BA-Jugendwohnheimförderung zugrunde liegen.
Für Auszubildende unter 27 Jahren, die Berufsausbildungsbeihilfe beziehen,
werden als Bedarf für den Lebensunterhalt zusätzlich Entgelte für die
sozialpädagogische Begleitung zugrunde gelegt, soweit diese nicht von Dritten –
insbesondere aus dem SGB VIII – erstattet werden.
Über die Bundesfinanzhilfen für den Sozialen Wohnungsbau gemäß
Artikel 104d des Grundgesetzes (GG), in dem auch das Sonderprogramm Junges
Wohnen verortet ist, können Bauinvestitionen im Bereich des Sozialen
Wohnungsbaus durch die Länder gefördert werden, darüberhinausgehende
Förderbedarfe des Jugend- beziehungsweise Auszubildendenwohnens können
hingegen nicht mit den Bundesfinanzhilfen bedient werden.
11. Inwieweit berücksichtigt die Bundesregierung bei der Förderung von
Wohnraum für Auszubildende, dass auch Menschen mit Behinderungen
zur Zielgruppe gehören und teilweise barrierefreien Wohnraum
benötigen?
Die Zuständigkeit für die soziale Wohnraumförderung und die Barrierefreiheit
im Rahmen des Bauordnungsrechts liegt bei den Ländern. Die zwischen Bund
und Ländern abgeschlossenen Verwaltungsvereinbarungen für den Sozialen
Wohnungsbau und das Junge Wohnen ermöglichen den Ländern Förderungen
im Bereich der Barrierefreiheit für alle Maßnahmen und Zielgruppen des
Sozialen Wohnungsbaus und damit auch für die Gruppe der Auszubildenden.
12. Welche Strategie verfolgt die Bundesregierung, um die Gründung
unabhängiger „Azubiwerke“ zu fördern, die spezifisch auf die Bedürfnisse
von Auszubildenden (wie z. B. pädagogische Begleitung, geringere
Mieten) ausgerichtet sind?
Das BMWSB wird bei der Konzipierung des Beratungsnetzwerkes Azubi-
Wohnen vielfältige Belange berücksichtigen und unabhängige Partner eng im
Netzwerk einbinden.
13. Plant die Bundesregierung, die Vorgabe bestimmter Kriterien (z. B.
Gemeinnützigkeit, Mietobergrenzen) Anbietern von Azubi-Wohnen
verbindlich vorzuschreiben?
Nein.
14. Inwiefern differenziert die Bundesregierung zwischen der Förderung von
„Azubi-Wohnen“ durch gemeinnützige Träger und dem sogenannten
Mitarbeitendenwohnen durch Unternehmen?
15. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass betriebliche
Werkswohnungen allein keine Lösung für die Wohnungsnot von
Auszubildenden sind, weil hier Abhängigkeitsverhältnisse entstehen können (Verlust
der Wohnung bei Kündigung) und oft keine pädagogische Begleitung
stattfindet?
Die Fragen 14 und 15 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Mitarbeitendenwohnen ist ein zentrales Thema, das als Segment am
Wohnungsmarkt gestärkt werden soll. Ziel des BMWSB ist es, den
Informationsaustausch zu stärken, über gute Beispiele, erfolgreiche Strategien und
Kooperationen zu informieren und auf diesem Weg Projekte zu initiieren.
Gemeinsam mit der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) hat das
BMWSB in 2025 in vielen Regionen – digital oder in Präsenz – über das
Thema informiert und die bundesweite Veranstaltungsreihe „Zukunft
Beschäftigtenwohnen“ durchgeführt. So konnten in 40 Veranstaltungen insgesamt rund
2 700 Teilnehmende erreicht und 650 Unternehmen direkt angesprochen
werden. Diese wertvolle Zusammenarbeit wird auch im Jahr 2026 fortgesetzt.
Die Bundesregierung schätzt sowohl das Engagement von gemeinnützigen
Trägern als auch von Unternehmen. Letztere sind als Investoren für die Zielgruppe
der Auszubildenden wichtig.
16. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um sicherzustellen, dass
bei gefördertem Wohnraum für Auszubildende demokratische
Mitbestimmungsstrukturen (z. B. Wohnheimsräte) implementiert werden, um
Selbstwirksamkeit und Demokratieerfahrung zu fördern?
Die Bundesregierung könnte sich hier insbesondere ein Engagement der
Gewerkschaften vorstellen, sich bei den Azubiwerken für entsprechende
Strukturen einzusetzen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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