Wohnkostenbelastung für Studierende (Antwort zu Drs. 21/2489)
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Wohnkostenbelastung für Studierende (Antwort zu Drs. 21/2489)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2807
21. Wahlperiode 11.11.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sahra Mirow, Caren Lay, Nicole Gohlke,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/2489 –
Wohnkostenbelastung für Studierende
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Das Studium markiert einen wichtigen Lebensabschnitt im Werdegang vieler
Menschen. In dieser Phase kann die Notwendigkeit, einer zusätzlichen
Erwerbstätigkeit zur Finanzierung der Wohnsituation nachzugehen, neben dem
Vollzeitstudium eine besondere Belastung für Studierende darstellen.
In 70 von 88 Städten findet man zu Semesterbeginn kaum ein Zimmer, das
man mit der aktuellen BAföG-Wohnkostenpauschale bezahlen kann (vgl.:
Studie Moses Mendelssohn Institut https://moses-mendelssohn-institut.de/aktuell
es/Studentische_Wohnkosten_Hochschulorte_WiSe_2025_2026/). Selbst die
im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vorgesehene Anhebung
der Pauschale auf 440 Euro würde in vielen Städten nicht ausreichen, um die
tatsächlichen Mieten vollständig zu bezahlen.
Die Aufnahme eines zusätzlichen Jobs wird für viele Studierende zunehmend
zur Notwendigkeit. So waren im Oktober 2023 in Deutschland fast 70 Prozent
der Studierenden erwerbstätig. 85,5 Prozent der befragten Studierenden gaben
an, dass die Arbeit für ihren Lebensunterhalt notwendig ist (vgl.: Jobvalley,
Sonderauswertung zur Studienreihe Fachkraft 2030 https://assets.ctfassets.net/
dfdfljvo99uc/JsEBExY6Vj683E2yfFple/b1e1177161ba0b4389d6367c5b3356
8e/240305_jobvalley_Whitepaper_Fachkraft2030_Jobmarkt_RZ.pdf). Zum
Wintersemester 2025/2026 hat die durchschnittliche Miete erstmals die
Grenze von 500 Euro überschritten (vgl.: Studie Moses Mendelssohn Institut
https://moses-mendelssohn-institut.de/aktuelles/Studentische_Wohnkosten_H
ochschulorte_WiSe_2025_2026/). Dies bedeutet, dass Studierende in vielen
Fällen über 50 Prozent ihres Einkommens für Wohnkosten aufwenden (vgl.:
Pressemitteilung Destatis www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/202
5/08/PD25_N045_63.html?nn=2110). Vor allem in Berlin und den
Hochschulstädten der Länder Bayern und Baden-Württemberg sind die Wohnkosten für
Studierende besonders stark angestiegen: So liegen die Kosten für ein WG-
Zimmer in Heidelberg inzwischen bei 670 Euro (vgl.: Artikel SWR www.sw
r.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/mannheim/heidelberg-teuer-wohnungen-
mlp-studentenwohnreport-100.html).
Etwa zwei Drittel der Studierendenhaushalte gelten als überbelastet durch
Wohnkosten (vgl.: Pressemitteilung Destatis www.destatis.de/DE/Presse/Press
emitteilungen/2025/08/PD25_N045_63.html?nn=2110). Diese Entwicklung
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung
und Bauwesen vom 11. November 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
betrifft vermehrt Studierende aus einkommensschwächeren Familien, die
keine ausreichende finanzielle Unterstützung vonseiten der Eltern erhalten
können. Daraus resultiert eine potenzielle Abhängigkeit der Studienortswahl
von den finanziellen Möglichkeiten des Elternhauses, was den gleichen
Zugang zu Bildung für alle Studierenden beeinflussen kann und eine Selektion
befördert.
Mit dieser Kleinen Anfrage beabsichtigen die Fragestellenden, die aktuelle
Situation von Studierenden auf dem Wohnungsmarkt sachlich zu untersuchen
und die zugrunde liegenden Daten zu erfassen.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung setzt sich für ein ausreichendes Wohnungsangebot zu
bezahlbaren Preisen für Studierende ein. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass
sich die Wohnkostenbelastung für Studierende regional sehr unterschiedlich
darstellt. Das Angebot an Wohnheimplätzen, wie auch die Angebotsmieten für
kleine und WG-taugliche Wohnungen für Studierende variieren in den
Hochschulstädten stark.
Die Bundesregierung hat dies erkannt und den Sozialen Wohnungsbau
wiederbelebt. Die Förderung des Wohnens von Studierenden (und auch
Auszubildenden) steht dabei besonders im Fokus des Sozialen Wohnungsbaus, weshalb
auch das Sonderprogramm Junges Wohnen aufgelegt wurde.
Die Förderergebnisse des Sonderprogramms Junges Wohnen im Rahmen des
Sozialen Wohnungsbaus sowie die Gespräche der Bundesregierung mit den
Ländern und betroffenen Akteuren verdeutlichen, dass das Programm Junges
Wohnen gut angenommen wird. Aktuelle Übersichten zeigen, dass alle
Bundesländer die Nutzung des Programms in eigenen Förderrichtlinien oder
allgemeinen Förderrichtlinien des Sozialen Wohnungsbaus anbieten.
Darüber hinaus wurde vom Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung
(BBSR) eine Studie zum Thema „Wohnraumversorgung und Wohnraumbedarfe
Studierender und Auszubildender“ in Auftrag gegeben, um eine
Handlungsgrundlage für die kommenden Jahre zu haben. Diese Studie steht kurz vor der
Veröffentlichung.
1. Wie viele Studierende wohnen, nach Kenntnis der Bundesregierung, in
privaten und öffentlichen Studierendenwohnheimen (bitte nach Stadt und
Trägerschaft aufschlüsseln)?
In Deutschland gibt es keine amtliche Statistik zu privaten und öffentlichen
Wohnheimplätzen. Das Deutsche Studierendenwerk veröffentlicht jedes Jahr
die Zahl der öffentlich geförderten Wohnheimplätze für Studierende in der
Bundesrepublik Deutschland. Im Jahr 2024 waren es demnach 240 728
Wohnheimplätze. Die Verteilung auf die einzelnen Hochschulstandorte kann unter
www.studierendenwerke.de/fileadmin/user_upload/241212_DSW_Wohnen24_
web.pdf eingesehen werden. Auf die in der Vorbemerkung der
Bundesregierung genannte Studie wird verwiesen.
2. Wie hat sich der durchschnittliche Quadratmeterpreis in
Studierendenwohnheimen im Vergleich zum Jahr 2015 entwickelt (bitte nach
Bundesländern aufschlüsseln)?
In Deutschland gibt es keine amtliche Statistik zu den Wohnheimen und deren
Mieten. Gleiches gilt für Quadratmeterpreise. Die durchschnittliche
Bruttowarmmiete in einer Wohnanlage des Studierendenwerks stieg jedoch von
233,76 Euro im Jahr 2014 auf 305,52 Euro im Jahr 2024.
3. Welchen durchschnittlichen prozentualen Anteil ihres
Gesamteinkommens wenden Studierende nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell
für ihre Unterkunft auf (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Nach Ergebnissen der Erhebung zu Einkommen und Lebensbedingungen (EU-
SILC) 2024 des Statistischen Bundesamtes liegt die durchschnittliche
Wohnkostenbelastung von Studierenden bei 53 Prozent. Angaben zu den einzelnen
Bundesländern liegen der Bundesregierung nicht vor.
4. Was ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Bedarf an studentischem
Wohnraum im Zeitraum bis 2035?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine amtlichen Zahlen vor. Auf die in der
Vorbemerkung der Bundesregierung genannte Studie wird verwiesen.
5. Welche konkreten Hürden und Bürokratiehemmnisse bei der
gleichzeitigen oder aufeinanderfolgenden Beantragung von BAföG und Wohngeld
für Studierende sind der Bundesregierung bekannt, und welche
Maßnahmen plant sie, um die Verfahrensweisen und administrativen
Schnittstellen zu optimieren und damit die Zugänglichkeit beider Leistungen zu
verbessern?
Zur Vermeidung von Doppelleistungen besteht kein Anspruch auf Wohngeld,
wenn allen Haushaltsmitgliedern dem Grunde nach BAföG-Leistungen
zustehen. Denn Studierende, die nach dem BAföG leistungsberechtigt sind, haben,
wenn sie in einer eigenen Unterkunft leben, einen Anspruch auf die Kosten der
Unterkunft nach dem BAföG.
Zur Feststellung, ob dem Grunde nach eine BAföG-Berechtigung vorliegt,
müssen Personen, die einen Antrag auf Wohngeld stellen, zunächst einen
Antrag auf Leistungen nach dem BAföG stellen. Der BAföG-Bescheid gibt im
Rahmen der Wohngeldbeantragung Aufschluss darüber, ob ein Ausschluss
aufgrund einer BAföG-Berechtigung vorliegt.
Die Zugänglichkeit der Leistungen und ihrer administrativen Schnittstellen
wird kontinuierlich evaluiert und verbessert.
6. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um das Wohngeld für
Studierende zu vereinfachen und damit die im Koalitionsvertrag
zwischen CDU, CSU und SPD angekündigte „WG-Garantie“ zu realisieren?
Es wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. Die Bundesregierung versteht
die WG-Garantie eng im Sinne des Wortlauts des Koalitionsvertrags und
verweist insofern auf die Antworten zu den Fragen 7 und 15.
7. Wie beabsichtigt die Bundesregierung, das Förderprogramm „Junges
Wohnen“ in dieser Legislaturperiode konzeptionell und finanziell
fortzuführen?
Die Bundesregierung plant ab 2026 die weitere Aufstockung der Bundesmittel
für den Sozialen Wohnungsbau von derzeit 3,5 Mrd. Euro im Programmjahr
2025. Nach dem vom Bundeskabinett beschlossenen Regierungsentwurf für
den Bundeshaushalt 2026 und den Finanzplan bis 2029 sollen die Bundesmittel
schrittweise erhöht werden: im Jahr 2026 auf 4 Mrd. Euro, im Jahr 2027 auf
5 Mrd. Euro und für die Programmjahre 2028 und 2029 auf jeweils 5,5 Mrd.
Euro. Dabei ist geplant, die Mittel für das Sonderprogramm Junges Wohnen ab
dem Programmjahr 2027 auf 1 Mrd. Euro zu erhöhen.
Die Förderergebnisse des Sonderprogramms Junges Wohnen im Rahmen des
Sozialen Wohnungsbaus sowie die Gespräche der Bundesregierung mit den
Ländern und betroffenen Akteuren verdeutlichen, dass das Programm Junges
Wohnen gut angenommen wird. Es ist deshalb aktuell vorgesehen, das
Programm in der vorhandenen Ausgestaltung fortzusetzen.
8. Inwiefern beabsichtigt die Bundesregierung, mit Mitteln aus dem
Förderprogramm „Junges Wohnen“ auch die Sanierung bestehender
Wohnbestände zu fördern, und wenn sie dies nicht beabsichtigt, warum nicht?
Seit Beginn des Sonderprogramms Junges Wohnen im Programmjahr 2023 ist
in den entsprechenden Verwaltungsvereinbarungen als Fördergegenstand neben
der Schaffung neuer Wohnheimplätze durch Neu-, Aus- oder Umbau,
einschließlich des erstmaligen Erwerbs von Wohnheimplätzen innerhalb von zwei
Jahren nach Fertigstellung (Ersterwerb), auch die Modernisierung von
Wohnheimplätzen vereinbart. Die Länder fördern in diesem Segment bestehende
Wohnheimplätze. Es wird in diesem Zusammenhang auf die Antwort zu
Frage 9 verwiesen.
9. Wie viele Neubauprojekte von Studierendenwohnheimen sind der
Bundesregierung in welchen Bundesländern bekannt, und inwieweit werden
diese spezifisch durch Bundesmittel aus dem Förderprogramm „Junges
Wohnen“ unterstützt?
Nach Angaben der Länder wurden im Kalenderjahr 2024 bundesweit 8 864
Wohnheimplätze für Studierende und Auszubildende im Rahmen des Sozialen
Wohnungsbau (Junges Wohnen) gefördert, darunter 7 078 im Neubau. Nach
Ländern differenzierte Angaben sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.
Belastbare Angaben zu der Unterscheidung nach Studierenden- und
Auszubildendenwohnheimen können nicht gemacht werden.
Der Bundesregierung ist nicht bekannt, wie viele Neubauprojekte sich derzeit
tatsächlich im Bau befinden.
Tabelle 1: Geförderte Wohnheimplätze für Studierende und Auszubildende
(Junges Wohnen) im Sozialen Wohnungsbau im Kalenderjahr 2024 nach
Ländern
Junges Wohnen
insgesamt
davon Neubau davon
Modernisierungen
Baden-Württemberg 1 319 1 319 0
Bayern 2 371 2 371 0
Berlin 418 418 0
Brandenburg 138 138 0
Bremen 0 0 0
Hamburg 216 216 0
Hessen 679 663 16
Mecklenburg-
Vorpommern
172 0 172
Junges Wohnen
insgesamt
davon Neubau davon
Modernisierungen
Niedersachsen 532 393 139
Nordrhein-Westfalen 1 152 477 675
Rheinland-Pfalz 0 0 0
Saarland 226 226 0
Sachsen 556 497 59
Sachsen-Anhalt 0 0 0
Schleswig-Holstein 188 188 0
Thüringen 897 172 725
Deutschland 8 864 7 078 1 786
Datenbasis: Angaben der Länder (Stand: 4. November 2025)
10. Inwiefern plant die Bundesregierung, den Bau von selbstverwaltetem
studentischem Wohnen gezielt zu fördern, und wenn nein, warum nicht?
Der Bund stellt die Finanzhilfen des Sozialen Wohnungsbaus und des Jungen
Wohnens den Ländern für ihre Landesförderprogramme zur Verfügung. Dabei
stehen die Mittel grundsätzlich allen Investorengruppen offen. Die Länder
entscheiden innerhalb ihrer Zuständigkeiten für die soziale Wohnraumförderung
über die konkrete Ausgestaltung ihrer Förderprogramme und die konkreten
Förderzusagen.
11. Wie viele Studierende waren im Sommersemester 2025 bzw. sind im
Wintersemester 2025/2026 nach Kenntnis der Bundesregierung an einer
Hochschule eingeschrieben, und wie viele öffentlich geförderte
Wohnheimplätze standen dem jeweils pro Semester gegenüber?
In Deutschland gibt es keine amtliche Statistik zu der Anzahl an
Wohnheimplätzen. Das Deutsche Studierendenwerk veröffentlicht jedes Jahr die Zahl der
öffentlich geförderten Wohnheimplätze für Studierende in der Bundesrepublik
Deutschland. Im Jahr 2024 standen demnach 240 728 Wohnheimplätze den
2 396 417 Studierenden gegenüber. Daten zu dem Jahr 2025 liegen noch nicht
vor.
12. Wie hoch ist der Anteil aller Studierenden, die aktuell einen Platz in
einem universitären Wohnheim haben?
Das Deutsche Studierendenwerk ermittelte für 2024 eine Unterbringungsquote
von 10,05 Prozent aller Studierenden in der Bundesrepublik Deutschland.
13. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der öffentlich
geförderten Studierendenwohnheimplätze und der privaten
Studierendenwohnheimplätze seit 2015 entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
In Deutschland gibt es keine amtliche Statistik zu der Anzahl an
Wohnheimplätzen. Das Deutsche Studierendenwerk veröffentlicht jedes Jahr die Zahl der
öffentlich geförderten Wohnheimplätze für Studierende in der Bundesrepublik
Deutschland.
Tabelle 2: Anzahl der öffentlich geförderten Wohnheimplätze für Studierende
Jahr Anzahl der öffentlich geförderten Wohnheimplätze für
Studierende
2015 238 388
2016 239 934
2017 240 163
2018 242 740
2019 238 649
2020 239 058
2021 239 684
2022 237 626
2023 237 215
2024 240 728
Quelle: Deutsches Studierendenwerk, 2024: Wohnraum für Studierende: Statistische Übersicht
2024. Zugriff: www.studierendenwerke.de/fileadmin/user_upload/241212_DSW_Wohnen24_we
b.pdf [abgerufen am 4. November 2025].
Zahlen zu der Entwicklung privater Studierendenwohnheimplätze liegen der
Bundesregierung nicht vor.
14. In welcher Höhe gewährte der Bund Zuschüsse für Wohnheimplätze für
Studierende in den Jahren 2014, 2019 und 2024, und in welchem
Verhältnis stand in diesen Jahren die Zahl der in Hochschulen
eingeschriebenen Studierenden zu der Zahl geförderter Wohnheimplätze?
Der Bund stellt den Ländern seit 2020 Finanzhilfen für den Sozialen
Wohnungsbau zur Verfügung. Die Mittel für den Sozialen Wohnungsbau werden
von den Ländern nach ihrem regionalen Bedarf vor Ort eingesetzt und können
auch für die Förderung von Wohnheimplätzen für Studierende und
Auszubildende eingesetzt werden. Seit dem Programmjahr 2023 stellt der Bund den
Ländern 500 Mio. Euro pro Jahr explizit für die Förderung von
Wohnheimplätzen für Studierende und Auszubildende bereit. Es können allerdings keine
belastbaren Angaben zu der Unterscheidung nach Studierenden- und
Auszubildendenwohnheimplätzen gemacht werden. Vor diesem Hintergrund ist eine
Gegenüberstellung mit der Anzahl der eingeschrieben Studierenden nicht
sachgerecht.
Für weitere Informationen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den
Fragen 8 und 10 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN „Situation junger Menschen auf dem Wohnungsmarkt und Pläne der
Bundesregierung zur Unterstützung“ auf Bundestagsdrucksache 21/1790
verwiesen.
Für die Jahre vor 2020 liegen der Bundesregierung keine Angaben der Länder
zu der Anzahl der von den Ländern geförderten Wohnheimplätze für
Studierende und Auszubildenden vor.
15. In welchem Umfang plant die Bundesregierung, die
Förderbestimmungen für den Belegungsankauf (gemäß Koalitionsvertrag zwischen CDU,
CSU und SPD) zu erweitern?
Der Ankauf und die Verlängerung von Belegungsbindungen ist sowohl im
klassischen Sozialen Wohnungsbau als auch im Sonderprogramm Junges Wohnen
im Rahmen der bestehenden Landesregelungen mit Landesmitteln möglich.
16. Wie viele Fälle von Klagen gegen (private) Wohnheime aufgrund des
Verdachts auf Mietwucher sind der Bundesregierung bekannt?
Der Bundesregierung liegt Zahlenmaterial im Sinne der Fragestellung nicht
vor.
17. Welche konkreten Schritte plant die Bundesregierung, um den
Verbraucherschutz zugunsten junger Menschen zur effektiven Durchsetzung
ihrer Mieterrechte (gemäß in der Vorbemerkung der Fragesteller
genanntem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD) zu stärken?
Die Bundesregierung prüft derzeit, wie diese Vorgabe des Koalitionsvertrags
am besten umgesetzt werden kann.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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