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Wohnkostenbelastung für Studierende (Antwort zu Drs. 21/2489)

dip / drucksache 11.11.2025 · WP 21 · 21/2807 · Antwort · Original ↗

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Wohnkostenbelastung für Studierende (Antwort zu Drs. 21/2489) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/2807 21. Wahlperiode 11.11.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sahra Mirow, Caren Lay, Nicole Gohlke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke – Drucksache 21/2489 – Wohnkostenbelastung für Studierende V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Das Studium markiert einen wichtigen Lebensabschnitt im Werdegang vieler Menschen. In dieser Phase kann die Notwendigkeit, einer zusätzlichen Erwerbstätigkeit zur Finanzierung der Wohnsituation nachzugehen, neben dem Vollzeitstudium eine besondere Belastung für Studierende darstellen. In 70 von 88 Städten findet man zu Semesterbeginn kaum ein Zimmer, das man mit der aktuellen BAföG-Wohnkostenpauschale bezahlen kann (vgl.: Studie Moses Mendelssohn Institut https://moses-mendelssohn-institut.de/aktuell es/Studentische_Wohnkosten_Hochschulorte_WiSe_2025_2026/). Selbst die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vorgesehene Anhebung der Pauschale auf 440 Euro würde in vielen Städten nicht ausreichen, um die tatsächlichen Mieten vollständig zu bezahlen. Die Aufnahme eines zusätzlichen Jobs wird für viele Studierende zunehmend zur Notwendigkeit. So waren im Oktober 2023 in Deutschland fast 70 Prozent der Studierenden erwerbstätig. 85,5 Prozent der befragten Studierenden gaben an, dass die Arbeit für ihren Lebensunterhalt notwendig ist (vgl.: Jobvalley, Sonderauswertung zur Studienreihe Fachkraft 2030 https://assets.ctfassets.net/ dfdfljvo99uc/JsEBExY6Vj683E2yfFple/b1e1177161ba0b4389d6367c5b3356 8e/240305_jobvalley_Whitepaper_Fachkraft2030_Jobmarkt_RZ.pdf). Zum Wintersemester 2025/2026 hat die durchschnittliche Miete erstmals die Grenze von 500 Euro überschritten (vgl.: Studie Moses Mendelssohn Institut https://moses-mendelssohn-institut.de/aktuelles/Studentische_Wohnkosten_H ochschulorte_WiSe_2025_2026/). Dies bedeutet, dass Studierende in vielen Fällen über 50 Prozent ihres Einkommens für Wohnkosten aufwenden (vgl.: Pressemitteilung Destatis www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/202 5/08/PD25_N045_63.html?nn=2110). Vor allem in Berlin und den Hochschulstädten der Länder Bayern und Baden-Württemberg sind die Wohnkosten für Studierende besonders stark angestiegen: So liegen die Kosten für ein WG- Zimmer in Heidelberg inzwischen bei 670 Euro (vgl.: Artikel SWR www.sw r.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/mannheim/heidelberg-teuer-wohnungen- mlp-studentenwohnreport-100.html). Etwa zwei Drittel der Studierendenhaushalte gelten als überbelastet durch Wohnkosten (vgl.: Pressemitteilung Destatis www.destatis.de/DE/Presse/Press emitteilungen/2025/08/PD25_N045_63.html?nn=2110). Diese Entwicklung Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen vom 11. November 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. betrifft vermehrt Studierende aus einkommensschwächeren Familien, die keine ausreichende finanzielle Unterstützung vonseiten der Eltern erhalten können. Daraus resultiert eine potenzielle Abhängigkeit der Studienortswahl von den finanziellen Möglichkeiten des Elternhauses, was den gleichen Zugang zu Bildung für alle Studierenden beeinflussen kann und eine Selektion befördert. Mit dieser Kleinen Anfrage beabsichtigen die Fragestellenden, die aktuelle Situation von Studierenden auf dem Wohnungsmarkt sachlich zu untersuchen und die zugrunde liegenden Daten zu erfassen. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung setzt sich für ein ausreichendes Wohnungsangebot zu bezahlbaren Preisen für Studierende ein. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass sich die Wohnkostenbelastung für Studierende regional sehr unterschiedlich darstellt. Das Angebot an Wohnheimplätzen, wie auch die Angebotsmieten für kleine und WG-taugliche Wohnungen für Studierende variieren in den Hochschulstädten stark. Die Bundesregierung hat dies erkannt und den Sozialen Wohnungsbau wiederbelebt. Die Förderung des Wohnens von Studierenden (und auch Auszubildenden) steht dabei besonders im Fokus des Sozialen Wohnungsbaus, weshalb auch das Sonderprogramm Junges Wohnen aufgelegt wurde. Die Förderergebnisse des Sonderprogramms Junges Wohnen im Rahmen des Sozialen Wohnungsbaus sowie die Gespräche der Bundesregierung mit den Ländern und betroffenen Akteuren verdeutlichen, dass das Programm Junges Wohnen gut angenommen wird. Aktuelle Übersichten zeigen, dass alle Bundesländer die Nutzung des Programms in eigenen Förderrichtlinien oder allgemeinen Förderrichtlinien des Sozialen Wohnungsbaus anbieten. Darüber hinaus wurde vom Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) eine Studie zum Thema „Wohnraumversorgung und Wohnraumbedarfe Studierender und Auszubildender“ in Auftrag gegeben, um eine Handlungsgrundlage für die kommenden Jahre zu haben. Diese Studie steht kurz vor der Veröffentlichung. 1. Wie viele Studierende wohnen, nach Kenntnis der Bundesregierung, in privaten und öffentlichen Studierendenwohnheimen (bitte nach Stadt und Trägerschaft aufschlüsseln)? In Deutschland gibt es keine amtliche Statistik zu privaten und öffentlichen Wohnheimplätzen. Das Deutsche Studierendenwerk veröffentlicht jedes Jahr die Zahl der öffentlich geförderten Wohnheimplätze für Studierende in der Bundesrepublik Deutschland. Im Jahr 2024 waren es demnach 240 728 Wohnheimplätze. Die Verteilung auf die einzelnen Hochschulstandorte kann unter www.studierendenwerke.de/fileadmin/user_upload/241212_DSW_Wohnen24_ web.pdf eingesehen werden. Auf die in der Vorbemerkung der Bundesregierung genannte Studie wird verwiesen. 2. Wie hat sich der durchschnittliche Quadratmeterpreis in Studierendenwohnheimen im Vergleich zum Jahr 2015 entwickelt (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)? In Deutschland gibt es keine amtliche Statistik zu den Wohnheimen und deren Mieten. Gleiches gilt für Quadratmeterpreise. Die durchschnittliche Bruttowarmmiete in einer Wohnanlage des Studierendenwerks stieg jedoch von 233,76 Euro im Jahr 2014 auf 305,52 Euro im Jahr 2024. 3. Welchen durchschnittlichen prozentualen Anteil ihres Gesamteinkommens wenden Studierende nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell für ihre Unterkunft auf (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)? Nach Ergebnissen der Erhebung zu Einkommen und Lebensbedingungen (EU- SILC) 2024 des Statistischen Bundesamtes liegt die durchschnittliche Wohnkostenbelastung von Studierenden bei 53 Prozent. Angaben zu den einzelnen Bundesländern liegen der Bundesregierung nicht vor. 4. Was ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Bedarf an studentischem Wohnraum im Zeitraum bis 2035? Hierzu liegen der Bundesregierung keine amtlichen Zahlen vor. Auf die in der Vorbemerkung der Bundesregierung genannte Studie wird verwiesen. 5. Welche konkreten Hürden und Bürokratiehemmnisse bei der gleichzeitigen oder aufeinanderfolgenden Beantragung von BAföG und Wohngeld für Studierende sind der Bundesregierung bekannt, und welche Maßnahmen plant sie, um die Verfahrensweisen und administrativen Schnittstellen zu optimieren und damit die Zugänglichkeit beider Leistungen zu verbessern? Zur Vermeidung von Doppelleistungen besteht kein Anspruch auf Wohngeld, wenn allen Haushaltsmitgliedern dem Grunde nach BAföG-Leistungen zustehen. Denn Studierende, die nach dem BAföG leistungsberechtigt sind, haben, wenn sie in einer eigenen Unterkunft leben, einen Anspruch auf die Kosten der Unterkunft nach dem BAföG. Zur Feststellung, ob dem Grunde nach eine BAföG-Berechtigung vorliegt, müssen Personen, die einen Antrag auf Wohngeld stellen, zunächst einen Antrag auf Leistungen nach dem BAföG stellen. Der BAföG-Bescheid gibt im Rahmen der Wohngeldbeantragung Aufschluss darüber, ob ein Ausschluss aufgrund einer BAföG-Berechtigung vorliegt. Die Zugänglichkeit der Leistungen und ihrer administrativen Schnittstellen wird kontinuierlich evaluiert und verbessert. 6. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um das Wohngeld für Studierende zu vereinfachen und damit die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigte „WG-Garantie“ zu realisieren? Es wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. Die Bundesregierung versteht die WG-Garantie eng im Sinne des Wortlauts des Koalitionsvertrags und verweist insofern auf die Antworten zu den Fragen 7 und 15. 7. Wie beabsichtigt die Bundesregierung, das Förderprogramm „Junges Wohnen“ in dieser Legislaturperiode konzeptionell und finanziell fortzuführen? Die Bundesregierung plant ab 2026 die weitere Aufstockung der Bundesmittel für den Sozialen Wohnungsbau von derzeit 3,5 Mrd. Euro im Programmjahr 2025. Nach dem vom Bundeskabinett beschlossenen Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2026 und den Finanzplan bis 2029 sollen die Bundesmittel schrittweise erhöht werden: im Jahr 2026 auf 4 Mrd. Euro, im Jahr 2027 auf 5 Mrd. Euro und für die Programmjahre 2028 und 2029 auf jeweils 5,5 Mrd. Euro. Dabei ist geplant, die Mittel für das Sonderprogramm Junges Wohnen ab dem Programmjahr 2027 auf 1 Mrd. Euro zu erhöhen. Die Förderergebnisse des Sonderprogramms Junges Wohnen im Rahmen des Sozialen Wohnungsbaus sowie die Gespräche der Bundesregierung mit den Ländern und betroffenen Akteuren verdeutlichen, dass das Programm Junges Wohnen gut angenommen wird. Es ist deshalb aktuell vorgesehen, das Programm in der vorhandenen Ausgestaltung fortzusetzen. 8. Inwiefern beabsichtigt die Bundesregierung, mit Mitteln aus dem Förderprogramm „Junges Wohnen“ auch die Sanierung bestehender Wohnbestände zu fördern, und wenn sie dies nicht beabsichtigt, warum nicht? Seit Beginn des Sonderprogramms Junges Wohnen im Programmjahr 2023 ist in den entsprechenden Verwaltungsvereinbarungen als Fördergegenstand neben der Schaffung neuer Wohnheimplätze durch Neu-, Aus- oder Umbau, einschließlich des erstmaligen Erwerbs von Wohnheimplätzen innerhalb von zwei Jahren nach Fertigstellung (Ersterwerb), auch die Modernisierung von Wohnheimplätzen vereinbart. Die Länder fördern in diesem Segment bestehende Wohnheimplätze. Es wird in diesem Zusammenhang auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen. 9. Wie viele Neubauprojekte von Studierendenwohnheimen sind der Bundesregierung in welchen Bundesländern bekannt, und inwieweit werden diese spezifisch durch Bundesmittel aus dem Förderprogramm „Junges Wohnen“ unterstützt? Nach Angaben der Länder wurden im Kalenderjahr 2024 bundesweit 8 864 Wohnheimplätze für Studierende und Auszubildende im Rahmen des Sozialen Wohnungsbau (Junges Wohnen) gefördert, darunter 7 078 im Neubau. Nach Ländern differenzierte Angaben sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Belastbare Angaben zu der Unterscheidung nach Studierenden- und Auszubildendenwohnheimen können nicht gemacht werden. Der Bundesregierung ist nicht bekannt, wie viele Neubauprojekte sich derzeit tatsächlich im Bau befinden. Tabelle 1: Geförderte Wohnheimplätze für Studierende und Auszubildende (Junges Wohnen) im Sozialen Wohnungsbau im Kalenderjahr 2024 nach Ländern Junges Wohnen insgesamt davon Neubau davon Modernisierungen Baden-Württemberg 1 319 1 319 0 Bayern 2 371 2 371 0 Berlin 418 418 0 Brandenburg 138 138 0 Bremen 0 0 0 Hamburg 216 216 0 Hessen 679 663 16 Mecklenburg- Vorpommern 172 0 172 Junges Wohnen insgesamt davon Neubau davon Modernisierungen Niedersachsen 532 393 139 Nordrhein-Westfalen 1 152 477 675 Rheinland-Pfalz 0 0 0 Saarland 226 226 0 Sachsen 556 497 59 Sachsen-Anhalt 0 0 0 Schleswig-Holstein 188 188 0 Thüringen 897 172 725 Deutschland 8 864 7 078 1 786 Datenbasis: Angaben der Länder (Stand: 4. November 2025) 10. Inwiefern plant die Bundesregierung, den Bau von selbstverwaltetem studentischem Wohnen gezielt zu fördern, und wenn nein, warum nicht? Der Bund stellt die Finanzhilfen des Sozialen Wohnungsbaus und des Jungen Wohnens den Ländern für ihre Landesförderprogramme zur Verfügung. Dabei stehen die Mittel grundsätzlich allen Investorengruppen offen. Die Länder entscheiden innerhalb ihrer Zuständigkeiten für die soziale Wohnraumförderung über die konkrete Ausgestaltung ihrer Förderprogramme und die konkreten Förderzusagen. 11. Wie viele Studierende waren im Sommersemester 2025 bzw. sind im Wintersemester 2025/2026 nach Kenntnis der Bundesregierung an einer Hochschule eingeschrieben, und wie viele öffentlich geförderte Wohnheimplätze standen dem jeweils pro Semester gegenüber? In Deutschland gibt es keine amtliche Statistik zu der Anzahl an Wohnheimplätzen. Das Deutsche Studierendenwerk veröffentlicht jedes Jahr die Zahl der öffentlich geförderten Wohnheimplätze für Studierende in der Bundesrepublik Deutschland. Im Jahr 2024 standen demnach 240 728 Wohnheimplätze den 2 396 417 Studierenden gegenüber. Daten zu dem Jahr 2025 liegen noch nicht vor. 12. Wie hoch ist der Anteil aller Studierenden, die aktuell einen Platz in einem universitären Wohnheim haben? Das Deutsche Studierendenwerk ermittelte für 2024 eine Unterbringungsquote von 10,05 Prozent aller Studierenden in der Bundesrepublik Deutschland. 13. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der öffentlich geförderten Studierendenwohnheimplätze und der privaten Studierendenwohnheimplätze seit 2015 entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? In Deutschland gibt es keine amtliche Statistik zu der Anzahl an Wohnheimplätzen. Das Deutsche Studierendenwerk veröffentlicht jedes Jahr die Zahl der öffentlich geförderten Wohnheimplätze für Studierende in der Bundesrepublik Deutschland. Tabelle 2: Anzahl der öffentlich geförderten Wohnheimplätze für Studierende Jahr Anzahl der öffentlich geförderten Wohnheimplätze für Studierende 2015 238 388 2016 239 934 2017 240 163 2018 242 740 2019 238 649 2020 239 058 2021 239 684 2022 237 626 2023 237 215 2024 240 728 Quelle: Deutsches Studierendenwerk, 2024: Wohnraum für Studierende: Statistische Übersicht 2024. Zugriff: www.studierendenwerke.de/fileadmin/user_upload/241212_DSW_Wohnen24_we b.pdf [abgerufen am 4. November 2025]. Zahlen zu der Entwicklung privater Studierendenwohnheimplätze liegen der Bundesregierung nicht vor. 14. In welcher Höhe gewährte der Bund Zuschüsse für Wohnheimplätze für Studierende in den Jahren 2014, 2019 und 2024, und in welchem Verhältnis stand in diesen Jahren die Zahl der in Hochschulen eingeschriebenen Studierenden zu der Zahl geförderter Wohnheimplätze? Der Bund stellt den Ländern seit 2020 Finanzhilfen für den Sozialen Wohnungsbau zur Verfügung. Die Mittel für den Sozialen Wohnungsbau werden von den Ländern nach ihrem regionalen Bedarf vor Ort eingesetzt und können auch für die Förderung von Wohnheimplätzen für Studierende und Auszubildende eingesetzt werden. Seit dem Programmjahr 2023 stellt der Bund den Ländern 500 Mio. Euro pro Jahr explizit für die Förderung von Wohnheimplätzen für Studierende und Auszubildende bereit. Es können allerdings keine belastbaren Angaben zu der Unterscheidung nach Studierenden- und Auszubildendenwohnheimplätzen gemacht werden. Vor diesem Hintergrund ist eine Gegenüberstellung mit der Anzahl der eingeschrieben Studierenden nicht sachgerecht. Für weitere Informationen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 8 und 10 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN „Situation junger Menschen auf dem Wohnungsmarkt und Pläne der Bundesregierung zur Unterstützung“ auf Bundestagsdrucksache 21/1790 verwiesen. Für die Jahre vor 2020 liegen der Bundesregierung keine Angaben der Länder zu der Anzahl der von den Ländern geförderten Wohnheimplätze für Studierende und Auszubildenden vor. 15. In welchem Umfang plant die Bundesregierung, die Förderbestimmungen für den Belegungsankauf (gemäß Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD) zu erweitern? Der Ankauf und die Verlängerung von Belegungsbindungen ist sowohl im klassischen Sozialen Wohnungsbau als auch im Sonderprogramm Junges Wohnen im Rahmen der bestehenden Landesregelungen mit Landesmitteln möglich. 16. Wie viele Fälle von Klagen gegen (private) Wohnheime aufgrund des Verdachts auf Mietwucher sind der Bundesregierung bekannt? Der Bundesregierung liegt Zahlenmaterial im Sinne der Fragestellung nicht vor. 17. Welche konkreten Schritte plant die Bundesregierung, um den Verbraucherschutz zugunsten junger Menschen zur effektiven Durchsetzung ihrer Mieterrechte (gemäß in der Vorbemerkung der Fragesteller genanntem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD) zu stärken? Die Bundesregierung prüft derzeit, wie diese Vorgabe des Koalitionsvertrags am besten umgesetzt werden kann. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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