Situation junger Menschen auf dem Wohnungsmarkt und Pläne der Bundesregierung zur Unterstützung (Antwort zu Drs. 21/1531)
Text
Situation junger Menschen auf dem Wohnungsmarkt und Pläne der Bundesregierung zur Unterstützung (Antwort zu Drs. 21/1531)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1790
21. Wahlperiode 23.09.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hanna Steinmüller, Ayse Asar, Dr. Anja
Reinalter, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/1531 –
Situation junger Menschen auf dem Wohnungsmarkt und Pläne der
Bundesregierung zur Unterstützung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Junge Menschen sind deutlich stärker von ihren Wohnkosten überlastet als der
Durchschnitt der Gesamtbevölkerung. Studierende, die nicht mehr bei ihren
Eltern wohnen und allein leben, geben im Durchschnitt 54 Prozent ihres
verfügbaren Haushaltseinkommens für Wohnkosten aus. Bei alleinlebenden
Auszubildenden sind es 42 Prozent. Junge Menschen haben meist ein geringes
Einkommen. Viele Auszubildende erhalten zum Beispiel nur eine
Mindestvergütung in Höhe von 682 Euro brutto. Die drastisch gestiegenen Wohnkosten,
besonders in den angespannten Wohnungsmärkten, führen dazu, dass Wohnen
für sie zunehmend unbezahlbar wird. Das Angebot an kleinen Wohnungen
nimmt stetig ab. Die Preise für kleine Wohnungen und WG-Zimmer steigen
auf dem freifinanzierten Wohnungsmarkt stark an (vgl. MLP [2024]:
Studentenwohnreport 2024). Laut einer aktuellen Studie des Moses-Mendelssohn-
Instituts liegt die durchschnittliche Miete für ein WG-Zimmer in deutschen
Hochschulstädten bei 493 Euro (https://moses-mendelssohn-institut.de/aktuell
es/SoSe2025). Die Unterstützungsleistungen wie BAföG und BAB
(Berufsausbildungsbeihilfe) sehen dagegen gerade mal 380 Euro Wohnpauschale vor.
Im Ergebnis sind viele junge Menschen während ihrer Ausbildung besonders
stark von Armut gefährdet (vgl. www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilunge
n/2024/08/PD24_N044_62.html). Das bedeutet, es bleibt kaum Geld zum
Leben. Freizeitaktivitäten sind häufig nicht bezahlbar. Wenn es im Winter kalt
wird, stehen viele Menschen vor der Entscheidung: „Heize ich, oder gehe ich
einkaufen?“ Im schlimmsten Fall finden junge Menschen gar keine Wohnung
an ihrem Ausbildungsort und müssen bei Freundinnen und Freunden auf der
Couch unterkommen oder die ersten Semesterwochen in einer Turnhalle
schlafen (vgl. www1.wdr.de/nachrichten/westfalen-lippe/erstsemester-notquar
tier-turnhalle-100.html). Viele Auszubildene sind unzufrieden mit ihrer
Wohnsituation, sie müssen bei ihren Eltern wohnen, oder weit entfernt von ihrem
Ausbildungsbetrieb (vgl. DGB [2020]: Ausbildungsreport 2020).
Wohnheimplätze für Auszubildene sind knapp, in einigen Fällen bleiben
Ausbildungsstellen unbesetzt, weil Interessentinnen und Interessenten keinen geeigneten
Wohnraum finden (www.hwk-berlin.de/artikel/bezahlbarer-wohnraum-fuer-ju
nge-menschen-berliner-auszubildende-uebergeben-forderungen-an-die-politik-
91,0,834.html). Die Bundesregierung erkennt in ihrem Koalitionsvertrag zwi-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und
Bauwesen vom 23. September 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
schen CDU, CSU und SPD an, dass junge Menschen Unterstützung auf dem
Wohnungsmarkt brauchen. Sie will die Mittel für das Programm „Junges
Wohnen“ verdoppeln und den Ankauf von Belegungsrechten ermöglichen.
Hierdurch soll eine „WG-Garantie“ erreicht werden. Zusätzlich plant die
Bundesregierung, den Verbraucherschutz zur Durchsetzung von Mieterrechten für
junge Menschen zu stärken und Beratungskompetenzen in einer Anlaufstelle
für Auszubildenden-Wohnen auf Bundesebene zu bündeln.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Schaffung eines ausreichenden Wohnungsangebots zu bezahlbaren Preisen
ist ein wichtiger Schwerpunkt der Arbeit der Bundesregierung. Die
Wohnungsmarktlage stellt sich, auch für junge Menschen, regional sehr unterschiedlich
dar. Den wachstumsstarken Regionen mit Wohnungsknappheiten stehen
Regionen mit ausgeglichenen Wohnungsmärkten in ländlichen, peripheren oder
strukturschwachen Regionen gegenüber, in denen die Mieten und Preise
stagnieren oder, zum Beispiel aufgrund von Bevölkerungsrückgang und Leerstand,
sogar sinken.
Die Bundesregierung hat den jahrzehntelang vernachlässigten sozialen
Wohnungsbau wiederbelebt. Im Kalenderjahr 2024 wurden von den Ländern
insgesamt 61 887 Wohneinheiten im Bereich des sozialen Wohnungsbaus gefördert.
Das waren rund 51 Prozent mehr als im Jahr 2022 und rund 25 Prozent mehr
als im Vorjahr. Der soziale Wohnungsbau ist damit Stabilitätsanker in Zeiten
schwieriger wohnungspolitischer Rahmenbedingungen und gibt Sicherheit für
die Immobilien- und Bauwirtschaft. Die massiv erhöhte bundesseitige
Unterstützung ermöglicht es den Ländern, die Attraktivität ihrer Förderprogramme
trotz gestiegener Zinsen und Baukosten zu erhalten und zu steigern. Die
Förderung des Wohnens von Studierenden und Auszubildenden steht dabei besonders
im Fokus des sozialen Wohnungsbaus.
Die Förderstatistiken des Sonderprogramms Junges Wohnen im Rahmen des
sozialen Wohnungsbaus sowie die Gespräche der Bundesregierung mit den
betroffenen Akteuren verdeutlichen, dass das Programm Junges Wohnen gut
angenommen wird. Aktuelle Übersichten zeigen, dass alle Bundesländer die
Nutzung des Programms in eigenen Förderrichtlinien oder allgemeinen
Förderrichtlinien des sozialen Wohnungsbaus anbieten.
Die von den Fragestellern zitierten Passagen im Koalitionsvertrag zum
Programm Junges Wohnen, zum Thema Verbraucherschutz, zur Durchsetzung von
Mieterrechten und der Bündelung von Beratungskompetenzen in einer
Anlaufstelle für Auszubildenden-Wohnen auf Bundesebene werden von den
zuständigen Ressorts innerhalb der Bundesregierung bearbeitet.
1. Wie viele Wohnheimplätze stehen nach Kenntnis der Bundesregierung
Studierenden im Jahr 2025 in Deutschland zur Verfügung?
In Deutschland gibt es keine amtliche Statistik zu der Anzahl an
Wohnheimplätzen. Das Deutsche Studierendenwerk veröffentlicht jedes Jahr die Zahl der
öffentlich geförderten Wohnheimplätze für Studierende in der Bundesrepublik
Deutschland. Im Jahr 2024 waren es demnach 240 728 Wohnheimplätze. Daten
zu dem Jahr 2025 liegen noch nicht vor.
2. Wie viele Wohnheimplätze stehen nach Kenntnis der Bundesregierung
Auszubildenden im Jahr 2025 in Deutschland zur Verfügung?
In Deutschland gibt es keine amtliche Statistik zu der Anzahl an
Wohnheimplätzen.
3. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Bedarf an
Wohnheimplätzen für Studierende und für Auszubildende für das Jahr 2025?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine amtlichen Zahlen vor.
4. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der
Modernisierungsbedarf bei den bestehenden Wohnheimen für Studierende und
Auszubildende?
Der Bundesregierung liegen keine amtlichen Zahlen zu dem
Modernisierungsbedarf bei den bestehenden Wohnheimen für Studierende und Auszubildende
vor. Das Deutsche Studierendenwerk beziffert den Investitionsbedarf aller
deutschen Studierendenwerke auf rund 2,8 Mrd. Euro.
5. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die
durchschnittlichen Mieten für einen Wohnheimplatz im Jahr 2025 (bitte nach
Bundesländern aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen keine amtlichen Zahlen zu den Mieten für einen
Wohnheimplatz vor. Laut Deutschem Studierendenwerk lag die
Bruttowarmmiete Ende 2023 durchschnittlich bei 305,52 Euro in einem Wohnhaus des
Studierendenwerks.
6. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die
durchschnittlichen Mieten für ein WG-Zimmer im Jahr 2025 (bitte nach
Bundesländern aufschlüsseln)?
7. Wie haben sich die Kosten für ein WG-Zimmer nach Kenntnis der
Bundesregierung seit 2019 entwickelt (bitte nach Bundesländern
aufschlüsseln)?
Die Fragen 6 und 7 werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung liegen keine Kenntnisse über die durchschnittlichen
Mieten und die Kostenentwicklung für WG-Zimmer in Deutschland oder den
Bundesländern vor.
8. In welcher Höhe wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den
Jahren 2023 und 2024 Fördermittel aus der Programmlinie „Junges
Wohnen“ von den Bundesländern zugesagt (bitte die Summen gesamt sowie
nach Bundesländern einschließlich Bundesmitteln und Eigenmitteln der
Länder aufschlüsseln)?
10. Wie viele Wohnheimplätze wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
in den Jahren 2023 und 2024 mit Fördermitteln aus der Programmlinie
„Junges Wohnen“ gefördert (bitte die Anzahl gesamt sowie nach
Bundesländern einschließlich Bundesmitteln und Eigenmitteln der Länder
aufschlüsseln)?
Die Fragen 8 und 10 werden gemeinsam beantwortet.
Der folgenden Tabelle ist differenziert nach Ländern zu entnehmen, wie viele
Fördermittel (nominale Zinssubventionen und nominale Zuschüsse; Summe aus
Bundes- und Landesmitteln) in den Kalenderjahren 2023 und 2024 von den
Bundesländern für Wohnheimplätze für Studierende und Auszubildende
bewilligt wurden und wie viele entsprechende Wohnheimplätze damit gefördert
wurden.
Es ist zu beachten, dass es sich bei den dargestellten Zinssubventionen und
Zuschüssen um nominale Werte handelt. Zur Berechnung der Kofinanzierung der
Länder wird dagegen eine barwertige Betrachtung herangezogen, wodurch
insbesondere die über viele Jahre wirkenden Zinssubventionen deutlich weniger
stark ins Gewicht fallen.
Geförderte Wohnheimplätze für Studierende und Auszubildende und
entsprechend bewilligte Fördermittel; Kalenderjahre 2023 und 2024; differenziert nach
Ländern.
2023 2024
Anzahl
geförderter
Wohnheimplätze
Junges
Wohnen
Gewährte
Zinssubventionen und Zuschüsse
nominal (Summe aus
Bundes- und
Landesmitteln) Junges
Wohnen in Euro
Anzahl
geförderter
Wohnheimplätze
Junges
Wohnen
Gewährte
Zinssubventionen und Zuschüsse
nominal (Summe aus
Bundes- und
Landesmitteln) Junges
Wohnen in Euro
Baden-Württemberg 0 0,00 1 319 72 545 000,00
Bayern 915 69 699 100,00 2 371 162 619 029,00
Berlin 0 0,00 418 48 070 426,19
Brandenburg 15 2 315 454,00 138 18 032 332,88
Bremen 0 0,00 0 0,00
Hamburg 425 102 026 415,58 216 50 962 300,17
Hessen 0 0,00 679 27 857 268,10
Mecklenburg-
Vorpommern
32 3 619 594,14 172 6 051 849,29
Niedersachsen 192 23 742 464,81 532 48 010 060,40
Nordrhein-Westfalen 1 136 85 540 372,00 1 152 110 536 477,20
Rheinland-Pfalz 0 0,00 0 0,00
Saarland 61 2 299 400,00 226 11 647 400,00
Sachsen 1 005 32 383 552,40 556 32 383 552,40
Sachsen-Anhalt 0 0,00 0 0,00
Schleswig-Holstein 70 6 405 427,18 188 8 126 460,00
Thüringen 325 11 025 000,00 897 31 802 624,00
Deutschland 4 176 339 056 780,11 8 864 628 644 779,63
Datenbasis: Angaben der Länder
9. In welcher Höhe sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren
2023 und 2024 Fördermittel aus der Programmlinie „Junges Wohnen“
tatsächlich abgeflossen (bitte die Summen gesamt sowie nach
Bundesländern aufschlüsseln)?
Belastbare Aussagen über den Mittelabfluss von Finanzhilfen des Bundes im
Bereich des sozialen Wohnungsbaus können erst nach Beendigung des jeweils
fünfjährigen Ausfinanzierungszeitraums des jeweiligen Programmjahres
getroffen werden. Darüber hinaus können gemäß § 45 Absatz 2 der
Bundeshaushaltsordnung (BHO) gebildete Ausgabereste bis zu zwei Jahre über das letzte
Auszahlungsjahr hinaus in Anspruch genommen werden. Daher liegen endgültige
Zahlen zum Mittelabfluss für die Programmjahre 2023 und 2024 erst Ende der
Jahre 2029 und 2030 vor.
11. Wie viele Mittel aus dem Programm „Junges Wohnen“ sind nach
Kenntnis der Bundesregierung bis heute durch die Länder an
Studierendenwerke und wie viele an Azubiwerke ausgezahlt worden (bitte die Summe
insgesamt sowie nach Bundesländern sowie nach Studierenden- bzw.
Azubiwerk aufschlüsseln)?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
12. Wie viele Mittel aus dem Programm „Junges Wohnen“ sind nach
Kenntnis der Bundesregierung bis heute durch die Länder für die
Modernisierung von Wohnheimplätzen und wie viele für den Ersterwerb von
Wohnheimplätzen verausgabt worden (bitte die Summe insgesamt sowie nach
Unterscheidung in Studierenden- und Azubiwohnheimen aufschlüsseln)?
Der folgenden Tabelle ist zu entnehmen, wie viele Fördermittel bundesweit
(nominale Zinssubventionen und nominale Zuschüsse; Summe aus Bundes-
und Landesmitteln) in den Kalenderjahren 2023 und 2024 von den Ländern für
die Fördergegenstände Neubau/Ersterwerb und Modernisierung von
Wohnheimplätzen für Studierende und Auszubildende bewilligt wurden
(Erläuterungen siehe auch Antwort zu Frage 8).
Belastbare Angaben zu der Unterscheidung nach Studierenden- und
Auszubildendenwohnheimen können nicht gemacht werden.
Bewilligte Fördermittel im Programm Junges Wohnen; Kalenderjahre 2023 und
2024; Deutschland; differenziert nach Neubau und Modernisierung.
2023 2024
Gewährte Zinssubventionen und
Zuschüsse nominal (Summe aus Bundes-
und Landesmitteln) Junges Wohnen
in Euro
Gewährte Zinssubventionen und
Zuschüsse nominal (Summe aus Bundes-
und Landesmitteln) Junges Wohnen
in Euro
Junges Wohnen 339 056 780,11 628 644 779,63
darunter Neubau 265 882 563,71 534 463 752,34
darunter Modernisierung 73 174 216,40 94 181 027,29
13. Wie viele der neugeschaffenen Wohnheimplätze stehen nach Kenntnis
der Bundesregierung Studierenden, wie viele stehen Auszubildenden und
wie viele stehen beiden offen?
Informationen zu neugeschaffenen Wohnheimplätzen im Sinne der
Fragestellung liegen der Bundesregierung nicht vor.
14. In welcher Höhe wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den
Jahren 2023 und 2024 Fördermittel aus der Programmlinie „Junges
Wohnen“ an welche Unternehmensarten zugesagt (bitte die Summen nach
gGmbH, eG, öffentlichen Unternehmen bzw. Anstalten, privaten
Kapitalgesellschaften aufschlüsseln)?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
15. Wann plant die Bundesregierung, die Verdoppelung der Mittel für die
Programmlinie „Junges Wohnen“ in der Sozialen Wohnraumförderung
umzusetzen, wie sie von CDU/CSU und SPD im Koalitionsvertrag für
die 21. Wahlperiode vereinbart wurde?
Die Bundesregierung plant ab 2026 die weitere Aufstockung der Bundesmittel
von derzeit 3,5 Mrd. Euro im Programmjahr 2025. Nach dem vom
Bundeskabinett beschlossenen Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2026 und dem
Finanzplan bis 2029 sollen die Bundesmittel schrittweise erhöht werden: im
Jahr 2026 auf 4 Mrd. Euro, im Jahr 2027 auf 5 Mrd. Euro und für die
Programmjahre 2028 und 2029 auf jeweils 5,5 Mrd. Euro. Dabei ist geplant, die
Mittel für das Sonderprogramm Junges Wohnen ab dem Programmjahr 2027
auf 1 Mrd. Euro zu erhöhen.
16. Wann plant die Bundesregierung, im Einvernehmen mit den
Bundesländern, die Förderbestimmungen für den Belegungsankauf von Wohnraum
für Auszubildende und Studierende in der Programmlinie „Junges
Wohnen“ zu öffnen, wie es von CDU/CSU und SPD im Koalitionsvertrag für
die 21. Wahlperiode vereinbart wurde?
Der Ankauf und die Verlängerung von Belegungsbindungen ist sowohl im
klassischen sozialen Wohnungsbau als auch im Sonderprogramm Junges Wohnen
im Rahmen der bestehenden Landesregelungen mit Landesmitteln möglich.
17. Was versteht die Bundesregierung unter dem Konzept einer „WG-
Garantie“, wie sie von CDU/CSU und SPD im Koalitionsvertrag für die
21. Wahlperiode vereinbart wurde?
Die Bundesregierung versteht die WG-Garantie eng im Sinne des Wortlauts des
Koalitionsvertrags. Es wird auf die Antworten zu den Fragen 15 und 16
verwiesen.
18. Ist der Bundesregierung bekannt, dass Vermieterinnen und Vermieter in
Wohnungen vermehrt einzelne Zimmer vermieten („Zwangs-WG“), um
die Mietpreisbremse zu umgehen, und plant sie, dagegen vorzugehen,
weil diese Praxis vor allem junge Menschen und Arbeitsmigrantinnen
und Arbeitsmigranten trifft?
Der Bundesregierung liegt kein belastbares Zahlenmaterial über die Vermietung
einzelner Zimmer in Wohnungen zur Umgehung der Mietpreisbremse im Sinne
der Fragestellung vor. Die Bundesregierung beobachtet die rechtstatsächliche
Entwicklung in diesem Bereich weiterhin aufmerksam.
19. Sieht die Bundesregierung im Verbraucherschutz zur Durchsetzung von
Mieterrechten besonders für junge Menschen Lücken, wenn ja, welche,
und wenn nein, warum nicht?
20. Wenn die Bundesregierung Lücken im Verbraucherschutz zur
Durchsetzung von Mieterrechten besonders für junge Menschen sieht, wann, und
wie plant die Bundesregierung, diese Lücken zu schließen, und wann,
und wie plant sie, den Verbraucherschutz zur Durchsetzung von
Mieterrechten für junge Menschen zu stärken?
Die Fragen 19 und 20 werden gemeinsam beantwortet.
Im Koalitionsvertrag ist vereinbart, dass der Verbraucherschutz zur
Durchsetzung von Mieterrechten für junge Menschen gestärkt werden soll. Die
Bundesregierung prüft derzeit, wie diese Vorgabe am besten umgesetzt werden kann.
21. Wie ist der Zeitplan der Bundesregierung für die Einrichtung einer
Anlaufstelle für Auszubildenden-Wohnen auf Bundesebene (vgl.
Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD, S. 24)?
22. Welche bestehenden Beratungsstrukturen werden in der Anlaufstelle
gebündelt, und wo wird diese angesiedelt sein?
23. Werden neue Stellen für die Anlaufstelle geschaffen, und in welcher
Höhe werden diese aus Bundesmitteln finanziert?
25. Plant die Bundesregierung, die Einrichtung von Azubiwerken zur
Unterstützung von Auszubildenden auf dem Wohnungsmarkt in den
Bundesländern finanziell zu fördern, und wenn ja, in welcher Höhe?
Die Fragen 21 bis 23 und 25 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung versteht den Auftrag des Koalitionsvertrags im engen
Zusammenhang mit seinen erfolgreichen Bemühungen um eine Renaissance des
Mitarbeiterwohnens. Das Ziel der Bundesregierung sind regionale
Beratungskompetenzen zur Aktivierung von Unternehmen, sich mehr als bisher bei der
Bereitstellung von Wohnungen für ihre Beschäftigten (auch Auszubildenden)
zu engagieren. Zudem hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages
in der Bereinigungssitzung zum Bundeshaushalt 2025 300 000 Euro für die
Kompetenzvermittlung für Auszubildenden-Wohnen vorgesehen. Dazu wird
das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen nun ein
Konzept erarbeiten.
24. Wie viele Azubiwerke gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in den
Bundesländern derzeit, und wie viele sind in Planung?
Nach Kenntnisstand der Bundesregierung gibt es derzeit Azubiwerke in
Hamburg und München. Aachen und Frankfurt am Main planen, Azubiwerke zu
gründen.
26. Wie viele offene Ausbildungsstellen konnten zum Ausbildungsstart 2024
nach Kenntnis der Bundesregierung trotz geeigneter Bewerberinnen und
Bewerber aufgrund mangelnden Wohnraums nicht besetzt werden?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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