Situation junger Menschen auf dem Wohnungsmarkt und Pläne der Bundesregierung zur Unterstützung
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Situation junger Menschen auf dem Wohnungsmarkt und Pläne der Bundesregierung zur Unterstützung
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1531
21. Wahlperiode 09.09.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Hanna Steinmüller, Ayse Asar, Dr. Anja Reinalter, Lisa Paus,
Kassem Taher Saleh, Timon Dzienus, Sylvia Rietenberg, Karoline Otte, Dr. Till
Steffen, Sandra Stein und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Situation junger Menschen auf dem Wohnungsmarkt und Pläne der
Bundesregierung zur Unterstützung
Junge Menschen sind deutlich stärker von ihren Wohnkosten überlastet als der
Durchschnitt der Gesamtbevölkerung. Studierende, die nicht mehr bei ihren
Eltern wohnen und allein leben, geben im Durchschnitt 54 Prozent ihres
verfügbaren Haushaltseinkommens für Wohnkosten aus. Bei alleinlebenden
Auszubildenden sind es 42 Prozent. Junge Menschen haben meist ein geringes
Einkommen. Viele Auszubildende erhalten zum Beispiel nur eine Mindestvergütung in
Höhe von 682 Euro brutto. Die drastisch gestiegenen Wohnkosten, besonders in
den angespannten Wohnungsmärkten, führen dazu, dass Wohnen für sie
zunehmend unbezahlbar wird. Das Angebot an kleinen Wohnungen nimmt stetig ab.
Die Preise für kleine Wohnungen und WG-Zimmer steigen auf dem
freifinanzierten Wohnungsmarkt stark an (vgl. MLP [2024]: Studentenwohnreport
2024). Laut einer aktuellen Studie des Moses-Mendelssohn-Instituts liegt die
durchschnittliche Miete für ein WG-Zimmer in deutschen Hochschulstädten bei
493 Euro (https://moses-mendelssohn-institut.de/aktuelles/SoSe2025). Die
Unterstützungsleistungen wie BAföG und BAB (Berufsausbildungsbeihilfe)
sehen dagegen gerade mal 380 Euro Wohnpauschale vor. Im Ergebnis sind viele
junge Menschen während ihrer Ausbildung besonders stark von Armut
gefährdet (vgl. www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2024/08/PD24_N044_
62.html). Das bedeutet, es bleibt kaum Geld zum Leben. Freizeitaktivitäten
sind häufig nicht bezahlbar. Wenn es im Winter kalt wird, stehen viele
Menschen vor der Entscheidung: „Heize ich, oder gehe ich einkaufen?“ Im
schlimmsten Fall finden junge Menschen gar keine Wohnung an ihrem
Ausbildungsort und müssen bei Freundinnen und Freunden auf der Couch
unterkommen oder die ersten Semesterwochen in einer Turnhalle schlafen (vgl. www1.w
dr.de/nachrichten/westfalen-lippe/erstsemester-notquartier-turnhalle-100.html).
Viele Auszubildene sind unzufrieden mit ihrer Wohnsituation, sie müssen bei
ihren Eltern wohnen, oder weit entfernt von ihrem Ausbildungsbetrieb (vgl.
DGB [2020]: Ausbildungsreport 2020). Wohnheimplätze für Auszubildene sind
knapp, in einigen Fällen bleiben Ausbildungsstellen unbesetzt, weil
Interessentinnen und Interessenten keinen geeigneten Wohnraum finden (www.hwk-berli
n.de/artikel/bezahlbarer-wohnraum-fuer-junge-menschen-berliner-auszubildend
e-uebergeben-forderungen-an-die-politik-91,0,834.html). Die Bundesregierung
erkennt in ihrem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD an, dass
junge Menschen Unterstützung auf dem Wohnungsmarkt brauchen. Sie will die
Mittel für das Programm „Junges Wohnen“ verdoppeln und den Ankauf von
Belegungsrechten ermöglichen. Hierdurch soll eine „WG-Garantie“ erreicht
werden. Zusätzlich plant die Bundesregierung, den Verbraucherschutz zur
Durchsetzung von Mieterrechten für junge Menschen zu stärken und
Beratungskompetenzen in einer Anlaufstelle für Auszubildenden-Wohnen auf
Bundesebene zu bündeln.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Wohnheimplätze stehen nach Kenntnis der Bundesregierung
Studierenden im Jahr 2025 in Deutschland zur Verfügung?
2. Wie viele Wohnheimplätze stehen nach Kenntnis der Bundesregierung
Auszubildenden im Jahr 2025 in Deutschland zur Verfügung?
3. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Bedarf an
Wohnheimplätzen für Studierende und für Auszubildende für das Jahr 2025?
4. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der
Modernisierungsbedarf bei den bestehenden Wohnheimen für Studierende und
Auszubildende?
5. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittlichen
Mieten für einen Wohnheimplatz im Jahr 2025 (bitte nach Bundesländern
aufschlüsseln)?
6. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittlichen
Mieten für ein WG-Zimmer im Jahr 2025 (bitte nach Bundesländern
aufschlüsseln)?
7. Wie haben sich die Kosten für ein WG-Zimmer nach Kenntnis der
Bundesregierung seit 2019 entwickelt (bitte nach Bundesländern
aufschlüsseln)?
8. In welcher Höhe wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den
Jahren 2023 und 2024 Fördermittel aus der Programmlinie „Junges Wohnen“
von den Bundesländern zugesagt (bitte die Summen gesamt sowie nach
Bundesländern einschließlich Bundesmitteln und Eigenmitteln der Länder
aufschlüsseln)?
9. In welcher Höhe sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren
2023 und 2024 Fördermittel aus der Programmlinie „Junges Wohnen“
tatsächlich abgeflossen (bitte die Summen gesamt sowie nach
Bundesländern aufschlüsseln)?
10. Wie viele Wohnheimplätze wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in
den Jahren 2023 und 2024 mit Fördermitteln aus der Programmlinie
„Junges Wohnen“ gefördert (bitte die Anzahl gesamt sowie nach
Bundesländern einschließlich Bundesmitteln und Eigenmitteln der Länder
aufschlüsseln)?
11. Wie viele Mittel aus dem Programm „Junges Wohnen“ sind nach Kenntnis
der Bundesregierung bis heute durch die Länder an Studierendenwerke
und wie viele an Azubiwerke ausgezahlt worden (bitte die Summe
insgesamt sowie nach Bundesländern sowie nach Studierenden- bzw.
Azubiwerk aufschlüsseln)?
12. Wie viele Mittel aus dem Programm „Junges Wohnen“ sind nach Kenntnis
der Bundesregierung bis heute durch die Länder für die Modernisierung
von Wohnheimplätzen und wie viele für den Ersterwerb von
Wohnheimplätzen verausgabt worden (bitte die Summe insgesamt sowie nach
Unterscheidung in Studierenden- und Azubiwohnheimen aufschlüsseln)?
13. Wie viele der neugeschaffenen Wohnheimplätze stehen nach Kenntnis der
Bundesregierung Studierenden, wie viele stehen Auszubildenden und wie
viele stehen beiden offen?
14. In welcher Höhe wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den
Jahren 2023 und 2024 Fördermittel aus der Programmlinie „Junges Wohnen“
an welche Unternehmensarten zugesagt (bitte die Summen nach gGmbH,
eG, öffentlichen Unternehmen bzw. Anstalten, privaten
Kapitalgesellschaften aufschlüsseln)?
15. Wann plant die Bundesregierung, die Verdoppelung der Mittel für die
Programmlinie „Junges Wohnen“ in der Sozialen Wohnraumförderung
umzusetzen, wie sie von CDU/CSU und SPD im Koalitionsvertrag für die
21. Wahlperiode vereinbart wurde?
16. Wann plant die Bundesregierung, im Einvernehmen mit den
Bundesländern, die Förderbestimmungen für den Belegungsankauf von Wohnraum
für Auszubildende und Studierende in der Programmlinie „Junges
Wohnen“ zu öffnen, wie es von CDU/CSU und SPD im Koalitionsvertrag für
die 21. Wahlperiode vereinbart wurde?
17. Was versteht die Bundesregierung unter dem Konzept einer „WG-
Garantie“, wie sie von CDU/CSU und SPD im Koalitionsvertrag für die
21. Wahlperiode vereinbart wurde?
18. Ist der Bundesregierung bekannt, dass Vermieterinnen und Vermieter in
Wohnungen vermehrt einzelne Zimmer vermieten („Zwangs-WG“), um
die Mietpreisbremse zu umgehen, und plant sie, dagegen vorzugehen, weil
diese Praxis vor allem junge Menschen und Arbeitsmigrantinnen und
Arbeitsmigranten trifft?
19. Sieht die Bundesregierung im Verbraucherschutz zur Durchsetzung von
Mieterrechten besonders für junge Menschen Lücken, wenn ja, welche,
und wenn nein, warum nicht?
20. Wenn die Bundesregierung Lücken im Verbraucherschutz zur
Durchsetzung von Mieterrechten besonders für junge Menschen sieht, wann, und
wie plant die Bundesregierung, diese Lücken zu schließen, und wann, und
wie plant sie, den Verbraucherschutz zur Durchsetzung von Mieterrechten
für junge Menschen zu stärken?
21. Wie ist der Zeitplan der Bundesregierung für die Einrichtung einer
Anlaufstelle für Auszubildenden-Wohnen auf Bundesebene (vgl.
Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD, S. 24)?
22. Welche bestehenden Beratungsstrukturen werden in der Anlaufstelle
gebündelt, und wo wird diese angesiedelt sein?
23. Werden neue Stellen für die Anlaufstelle geschaffen, und in welcher Höhe
werden diese aus Bundesmitteln finanziert?
24. Wie viele Azubiwerke gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in den
Bundesländern derzeit, und wie viele sind in Planung?
25. Plant die Bundesregierung, die Einrichtung von Azubiwerken zur
Unterstützung von Auszubildenden auf dem Wohnungsmarkt in den
Bundesländern finanziell zu fördern, und wenn ja, in welcher Höhe?
26. Wie viele offene Ausbildungsstellen konnten zum Ausbildungsstart 2024
nach Kenntnis der Bundesregierung trotz geeigneter Bewerberinnen und
Bewerber aufgrund mangelnden Wohnraums nicht besetzt werden?
Berlin, den 29. August 2025
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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