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Schriftliche Frage 152 von Dr. Stefan Nacke (CDU/CSU): Wie viele Plätze des sog. Azubiwohnens stehen in Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell zur Verfügung (bitte getrennt nach Bu…

dip / schriftliche_frage 13.09.2024 · WP 20 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 9. September 2024 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.

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Schriftliche Frage 152 von Dr. Stefan Nacke (CDU/CSU): Wie viele Plätze des sog. Azubiwohnens stehen in Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell zur Verfügung (bitte getrennt nach Bu… Frage 152 (Dr. Stefan Nacke, CDU/CSU): Wie viele Plätze des sog. Azubiwohnens stehen in Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell zur Verfügung (bitte getrennt nach Bundesländern ausweisen), und wie viele Plätze des Azubiwohnens werden voraussichtlich zusätzlich in den nächsten Jahren durch bereits erfolgte Mittelbewilligung seit 2023 im Programm „Junges Wohnen“ zur Verfügung stehen? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Elisabeth Kaiser vom 13. September 2024: Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hat ein Forschungsprojekt zur Wohnraumversorgung und zu Wohnraumbedarfen von Studierenden und Auszubildenden vergeben, welches jedoch erst im kommenden Jahr abgeschlossen wird. Zahlen für Deutschland bzw. für einzelne Bundesländer liegen mithin nicht vor. Das Forschungsprojekt soll helfen, diese Wissenslücke zu schließen. Erstmals im Programmjahr 2023 haben Bund und Länder als Teilprogramm des sozialen Wohnungsbaus die Verwaltungsvereinbarung „Junges Wohnen“ abgeschlossen. Die Mittel des Programmjahres 2023 können von den Ländern noch bis Ende 2024 durch Bewilligungen für Neubau- oder Modernisierungsmaßnahmen gebunden werden. Im Kalenderjahr 2023 wurde im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus die Förderung von 4.176 Wohnheimplätzen für Studierende und Auszubildende bewilligt (davon hat Schleswig-Holstein 52 Wohnheimplätze explizit für Auszubildende gemeldet). Insgesamt hat sich die Anzahl geförderter Wohnheimplätze für Studierende und Auszubildende damit im Vergleich zum Vorjahr mehr als verdoppelt (+135 Prozent). Das ist ein Erfolg für die Wohnraumversorgung dieser Zielgruppen und zeigt die Wichtigkeit des Sonderprogramms Junges Wohnen. Trotzdem kann die Umsetzung des Programms Junges Wohnen im Programmjahr 2023 erst nach Ende des zweijährigen Bewilligungszeitraums, also erst nach Ablauf des Kalenderjahres 2024, abschließend beurteilt werden. Zumal die Entfaltung des vollen Potenzials des Sonderprogramms Junges Wohnen mit Blick auf die neu aufgebauten Förderstrukturen in vielen Ländern und die Planungszeiten für entsprechende Bauprojekte – insbesondere im Bereich des Auszubildendenwohnens – noch Zeit benötigt.

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