Schriftliche Frage 14 von Kay Gottschalk (AfD): Wurde durch die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass der Teilungskostenbericht der Bundesregierung 2025 nur die reinen Zusatzkosten in…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 28. September 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen.
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Schriftliche Frage 14 von Kay Gottschalk (AfD): Wurde durch die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass der Teilungskostenbericht der Bundesregierung 2025 nur die reinen Zusatzkosten in…
Frage 14 (Kay Gottschalk, AfD):
Wurde durch die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass der Teilungskostenbericht der Bundesregierung 2025 nur die reinen Zusatzkosten in Höhe von 10,3 Mio. Euro ausweist, in den letzten fünf Jahren eine Analyse bezüglich des Effizienzgewinns bei Zusammenlegung der Bundesministerien bzw. Dienstsitze angestellt, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde vom 28. September 2026:
Die Bundesregierung legt entsprechend Beschluss des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages vom 20. November 2008 regelmäßig den Teilungskostenbericht vor. Die Teilungskostenberichte sollen die Inhalte des „Berichts zu den Effizienzpotenzialen“ (2007) – einschließlich des Zusatzberichts hierzu – und des „Ergänzenden Berichts zum Berlin/Bonn-Gesetz“ (2008) aktualisiert zusammenfassen und Aussagen zu den dort benannten Teilaspekten enthalten. Im aktuellen Teilungskostenbericht für das Jahr 2025 wird unter Nummer 6 auf die weitere Hebung von Rationalisierungs- und Effizienzpotenzialen eingegangen. Darüber hinaus wurden seitens der Bundesregierung keine weitergehenden Analysen im Sinne der Fragestellung vorgenommen.
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