Schriftliche Frage 6 von Peter Felser (AfD): Welche Begründungen liegen der Bundesregierung für die im Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2027 vorgesehene Steigerung der Amtsbezüg…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 24. August eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen.
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Schriftliche Frage 6 von Peter Felser (AfD): Welche Begründungen liegen der Bundesregierung für die im Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2027 vorgesehene Steigerung der Amtsbezüg…
Frage 6 (Peter Felser, AfD):
Welche Begründungen liegen der Bundesregierung für die im Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2027 vorgesehene Steigerung der Amtsbezüge des Bundespräsidenten auf rund 292.000 Euro sowie die Steigerung der Ausgaben des Bundespräsidialamtes auf 70,4 Mio. Euro vor, und welche konkreten Gesamtsummen an Rückstellungen, Nachzahlungen und zeitlichen Auszahlungsplänen veranschlagt sie im Gegenzug für die Beamten, Richter und Soldaten des Bundes, deren Bezüge im Nachgang zu den Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts zur verfassungswidrigen Unteralimentation angepasst werden müssen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde vom 28. August 2026:
Im Bundeshaushalt 2027 (RegE) ist Vorsorge getroffen worden für die besoldungsrechtliche Übertragung des Tarifergebnisses 2025 auf die Amtsbezüge des Bundespräsidenten. Die Steigerung der Ausgaben des Bundespräsidialamtes resultieren aus der Anmietung einer Ausweichliegenschaft im Zuge der notwendigen Sanierung des Dienstsitzes in Berlin. Die regierungsinternen Abstimmungen zum Entwurf des Bundesalimentationsgesetzes sind derzeit noch nicht abgeschlossen. Aussagen zu dessen finanziellen Folgen für den Bundeshaushalt können daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht in der gebotenen Präzision getroffen werden.
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