Schriftliche Frage 23 von Erhard Brucker (AfD): Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, ob die Bundespolizei in Folge des minutenlangen gewalttätigen Angriffs eines Esten auf einen Flughaf…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 28. September 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.
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Schriftliche Frage 23 von Erhard Brucker (AfD): Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, ob die Bundespolizei in Folge des minutenlangen gewalttätigen Angriffs eines Esten auf einen Flughaf…
Frage 23 (Erhard Brucker, AfD):
Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, ob die Bundespolizei in Folge des minutenlangen gewalttätigen Angriffs eines Esten auf einen Flughafenmitarbeiter am BER Konsequenzen in Bezug auf das Sicherheitskonzept am Flughafen BER gezogen hat, und wenn ja, welche Konsequenzen sind das (www.youtube.com/watch?v=eVIWYrz QbHI)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 29. September 2026:
Die Zuständigkeit zur allgemeinpolizeilichen Gefahrenabwehr liegt am Flughafen BER bei der Polizei des Landes Brandenburg. Die Bundespolizei ist als Polizei des Bundes für die Aufgaben „Grenzpolizei“ und „Luftsicherheit“ (§§ 2 und 4 des Bundespolizeigesetzes – BPolG) zuständig. Des Weiteren kann die Bundespolizei im Rahmen der Eilzuständigkeit erste Maßnahmen für die Polizei des Landes Brandenburg ergreifen (§ 65 BPolG). Das ist in diesem Fall erfolgt: die Bundespolizeibeamten trafen wenige Minuten später vor Ort ein und ergriffen die ersten Maßnahmen. Nach dem Eintreffen der Polizei Brandenburg am Ereignisort wurden der Beschuldigte zwecks weiterer Strafverfolgung an diese übergeben. Vor diesem Hintergrund besteht auf Seiten der Bundespolizei keine Notwendigkeit, bestehende Sicherheitskonzepte zu evaluieren.
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