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Tätigkeitsbericht des Polizeibeauftragten über den Zeitraum vom 1. Juli 2024 bis zum 30. Juni 2025

dip / drucksache 08.07.2025 · WP 21 · 21/750 · Unterrichtung · Original ↗

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Tätigkeitsbericht des Polizeibeauftragten über den Zeitraum vom 1. Juli 2024 bis zum 30. Juni 2025 [Unterrichtung durch den Polizeibeauftragten des Bundes beim Deutschen Bundestag Tätigkeitsbericht des Polizeibeauftragten über den Zeitraum vom 1. Juli 2024 bis zum 30. Juni 2025 Inhal tsverzeichnis Seite 1 Vorwort ........................................................................................... 3 2 Amt des Polizeibeauftragten des Bundes beim Deutschen Bundestag ..................................................................... 5 3 Strukturelle Fragestellungen ......................................................... 6 3.1 Grenzkontrollen ................................................................................ 6 3.2 Infrastrukturelle Fragestellungen ...................................................... 8 3.3 Sexuelle Belästigung und Sexismus ................................................. 11 3.4 Frauen in Führungspositionen .......................................................... 12 3.5 Vorwürfe von Diskriminierung und Racial Profiling ....................... 13 3.6 Schusswaffengebrauch gegenüber Menschen in psychischen Ausnahmesituationen ........................................................................ 14 3.7 Posttraumatische Belastungsstörung ................................................ 15 3.8 Mangelnde Fehlerkultur ................................................................... 16 4 Eingaben und Selbstbefassungen .................................................. 19 4.1 Eingaben, Hinweise und Anregungen von Bürger:innen ................. 19 4.2 Eingaben von Polizeibeschäftigten ................................................... 26 4.3 Selbstbefassungsangelegenheiten ..................................................... 27 5 Besuche, Informationsaustausch und Kooperation ..................... 31 5.1 Besuche bei den Polizeibehörden des Bundes .................................. 31 5.1.1 Besuche bei der Bundespolizei ......................................................... 31 5.1.2 Besuche beim Bundeskriminalamt ................................................... 33 Deutscher Bundestag Drucksache 21/750 21. Wahlperiode 08.07.2025 Seite 5.1.3 Besuche bei der Polizei beim Deutschen Bundestag ........................ 34 5.2 Informationsaustausch und Zusammenarbeit ................................... 34 5.3 Internationale Zusammenarbeit ........................................................ 40 5.4 Presse und Kommunikation .............................................................. 42 6 Verfahrensfragen und Organisation ............................................. 44 6.1 Verfahrensfragen .............................................................................. 44 6.2 Organisation ..................................................................................... 46 7 Anlage .............................................................................................. 48 1 Vorwort Unsere Polizeien genießen hohes Vertrauen in der Gesellschaft. Gleichzeitig ist bekannt, dass es Diskriminierungsrisiken in allen Bereichen der Polizeiarbeit gibt. In den Medien habe ich bereits betont, dass bei allen Formen möglicher Diskriminierung „Nulltoleranz“ zu gelten hat. Hier habe ich insbesondere an die Polizeiführungskräfte appelliert, diese Grundsätze jeden Tag selbst vorzuleben, was mir besonders wichtig ist. Mit „Führungskräfte“ meine ich hierbei nicht in erster Linie die Spitzenbeamt:innen der Polizeibehörden des Bundes, sondern all die Vorgesetzten, Dienstgruppenleiter:innen, Inspektionsleiter:innen, Sachgebietsleiter:innen oder Gruppen- und Zugführer:innen, die dafür verantwortlich zeichnen, dass ihre Mitarbeitenden jeden Tag aufs Neue ihr Bestes für die Sicherheit in Deutschland geben. Nach einem Jahr im Amt kann ich sagen, dass ich das nicht für selbstverständlich halte. Bei allen beamtenrechtlichen Pflichten und Weisungslagen allenthalben ist es eine Frage des Umfelds und der eigenen Motivation, mit seiner ganzen Persönlichkeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung einzutreten. Ich denke hierbei zum Beispiel an einen jungen Polizeimeister der Bundesbereitschaftspolizei, den ich am Rande eines Spiels der Fußballeuropameisterschaft 2024 getroffen habe. Auf meine Frage, wie es ihm damit gehe, von den Grenzkontrollen ans Fußballstadion zu fahren und dann gleich wieder zurück zum Grenzeinsatz, antwortete er: „Das ist unser Auftrag und den führen wir aus! Und es ist natürlich schon etwas Besonderes, hier zu sein.“ Ich fand diese spontane Aussage sehr bemerkenswert, trägt sie doch zweierlei in sich: Zum einen die Überzeugung, das Richtige für die Sicherheit unseres Landes zu tun. Und zum anderen auch ein Vertrauen gegenüber seinen Vorgesetzten und am Ende gegenüber seinem Dienstherrn. Derartiges Vertrauen gilt es zu rechtfertigen; durch einen modernen und klaren Führungsstil in den Behörden ebenso wie durch ein weiterhin klares Bekenntnis des Deutschen Bundestages zu den Polizeibehörden des Bundes. Die in den zurückliegenden Jahren getätigten Investitionen in die Polizeibehörden des Bundes zeigen Wirkung und sind deutlich sichtbar. Personalsituation und Sachausstattung verbessern sich zusehends. Dieser Weg muss jedoch weitergegangen werden, um in der „Zeitenwende“ auch die Innere Sicherheit so aufzustellen, wie es schlichtweg notwendig ist. Und es bedarf auch wiederum seitens des Dienstherrn und der Behördenleitungen eines breit angelegten Vertrauens in die Fähigkeiten ihrer Beschäftigten. Vertrauen ist die wichtigste Währung in der Inneren Sicherheit! Nicht zuletzt ist mein Amt ein Vertrauensbeweis des Parlaments gegenüber den Beschäftigten bei den Polizeibehörden des Bundes. Das umso mehr, weil die aktuellen Herausforderungen in jeder Hinsicht bestmöglich aufgestellte Sicherheitsbehörden erfordern. Die Beschäftigten des Bundeskriminalamtes sind mit Entwicklungen konfrontiert, in der sich bekannte Kriminalitätsfelder in rasend schneller Geschwindigkeit entwickeln. Hinzu kommen neue Phänomenbereiche und Herausforderungen, die zusehends spezialisiertes und außergewöhnlich leistungsfähiges Personal erfordern. Meinem Eindruck nach gelingt dies trotz aller Herausforderungen ganz hervorragend! Dies hat wohl auch damit zu tun, dass es dem Bundeskriminalamt über weite Strecken gelingt, auch „Out of the Box“ zu denken. Dies wiederum bedarf gegenüber global agierenden Tätergruppen und Delikten, die oftmals im Cyberraum begangen werden, einer intensiven internationalen Vernetzung. Hierfür halte ich auch im digitalen Zeitalter den regelmäßigen persönlichen Austausch für unerlässlich! Im Bereich der Bundespolizei meine ich damit zum Beispiel auch die zukünftige Ausgestaltung der Grenzkontrollen an den deutschen Außengrenzen: Im Berichtszeitraum habe ich eine Vielzahl an Grenzkontrollstellen zu allen deutschen Nachbarländern besucht. Es darf gesagt werden, dass sich die Ausstattung der Kontrollstellen inzwischen erheblich verbessert hat. Jedoch bin ich der Überzeugung, dass es nicht immer eine stationäre Kontrollstelle ist, die das geeignetste Mittel zur bestmöglichen Sicherung des jeweiligen Grenzabschnitts darstellt. Ich werbe deshalb dafür, auf das Wissen und die Erfahrung der regional tätigen Strukturen zu setzen, wenn es um die Antwort auf die Frage geht, wie man die illegale Migration an den deutschen Außengrenzen am effektivsten bekämpfen kann! Die schwarz-rote Koalition übernimmt mit der Absicht zur Einführung eines Bundestagspolizeigesetzes Verantwortung für eine zukunftsfähige Aufstellung der Polizei beim Deutschen Bundestag. Aus zahlreichen Gesprächen weiß ich, als welch zentrales Anliegen dies dort zu recht angesehen wird! Auch wenn die Polizei beim Deutschen Bundestag hinsichtlich ihrer Personalstärke gegenüber dem Bundeskriminalamt und der Bundespolizei relativ klein erscheinen mag, so übernimmt sie mit dem Schutz des Parlaments eine enorm wichtige Aufgabe im Gefüge der Sicherheitsbehörden in Deutschland! Entgegen anderer Darstellungen befindet sich die Etablierung des Amtes des Polizeibeauftragten des Bundes beim Deutschen Bundestages auf sehr gutem Wege: Es hat sich in weiten Teilen der Polizeibehörden des Bundes inzwischen die Erkenntnis verfestigt, dass es etwas ausgesprochen Gutes ist, was der Deutsche Bundestag als Bindeglied zwischen Zivilgesellschaft, Polizeibeschäftigten und Bürger:innen eingeführt hat. Ich freue mich hierbei über die Offenheit, die mir im Rahmen meiner Besuche bei den Polizeibehörden und den Vertreter:innen der Zivilgesellschaft und der Forschenden entgegengebracht wird. Und ich sehe auch, wie sich immer mehr Bürger:innen sowie Polizeibeschäftigte mit eigenen Anliegen an mich wenden und meine Funktion als unabhängige Ansprechstelle außerhalb der behördlichen Strukturen nutzen. Dies belegen auch die Zahlen, die ich in diesem Bericht möglichst übersichtlich versucht habe darzustellen. Hierbei kann an der großen Diskrepanz zwischen Zuschriften und tatsächlich eingeleiteten Untersuchungen abgelesen werden, dass ich meine Stelle als eine Stelle verstehe, die ausgesprochen niedrigschwellig erreicht werden kann. Dies war von Anfang an ebenso mein Anspruch an das Amt des Polizeibeauftragten wie es eine zugewandte Art und Weise, ein kooperativer Ansatz in der Klärung von Konflikten zwischen den Polizeibehörden und Bürger:innen ist. Mein Ziel ist es, über die behördlichen Mechanismen hinaus, staatliches Handeln, zumal von Sicherheitsbehörden, gegenüber den Bürger:innen nötigenfalls zu erklären und somit transparent zu machen, wo das durch die Behörden versäumt wurde. Ich merke bei der Bearbeitung von Eingaben durch Bürger:innen, die sich von den Polizeibehörden des Bundes diskriminiert oder unrechtmäßig behandelt fühlen, wie sinnvoll es ist, neben den behördlichen Strukturen eine unabhängige Stelle zu haben, an die man sich darüber hinaus wenden kann. Meine Erfahrung zeigt: Wenn Bürger:innen von einer unabhängigen Stelle einen Abschlussbericht erhalten, hat dieser einen anderen Stellenwert als ein behördliches Schreiben. Diese Erfahrung deckt sich auch mit den Erfahrungen meiner Kolleg:innen in den Bundesländern und in anderen Staaten, die über einen unabhängigen Polizeibeauftragten verfügen. Viele Themen, die uns begegnet sind, konnten wir im Berichtszeitraum aus Kapazitätsgründen nicht bearbeiten. Wir haben uns auf einen guten Weg gemacht. Diesen Weg werden wir im dritten Berichtszeitraum weitergehen. Ich danke allen, die uns im Berichtszeitraum unterstützt und vertraut haben und setze weiterhin darauf. 2 Amt des Polizeibeauftragten des Bundes beim Deutschen Bundestag Nach dem Gesetz über die Polizeibeauftragte oder den Polizeibeauftragten des Bundes beim Deutschen Bundestag (Polizeibeauftragtengesetz – PolBeauftrG) bin ich als Polizeibeauftragter des Bundes Hilfsorgan des Deutschen Bundestages bei der Ausübung der parlamentarischen Kontrolle. Ich bin in der Ausübung meines Amtes unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Jährlich zum 30. Juni habe ich dem Deutschen Bundestag und der Öffentlichkeit Bericht über die Ergebnisse meiner Arbeit zu erstatten. Als Polizeibeauftragter des Bundes beim Deutschen Bundestag habe ich zum einen die Aufgabe, strukturelle Mängel und Fehlentwicklungen bei der Bundespolizei, dem Bundeskriminalamt und der Polizei beim Deutschen Bundestag (Polizeibehörden des Bundes) aufzudecken und zu untersuchen. Zum anderen obliegt es mir, mögliches Fehlverhalten von Beschäftigten der Polizeibehörden des Bundes im Einzelfall, insbesondere solches, welches auf eine Verletzung von Grundrechten schließen lässt, zu bewerten und zu untersuchen. Sowohl Bürger:innen als auch Beschäftigte können sich an mich wenden, um mich auf mögliche strukturelle Mängel und Fehlentwicklungen oder auf mögliches Fehlverhalten im Einzelfall aufmerksam zu machen. Ich habe aber auch die Möglichkeit, tätig zu werden, wenn ich auf andere Weise von Umständen erfahre, die auf mögliche strukturelle Missstände oder mögliches Fehlverhalten im Einzelfall hindeuten. Dabei werde ich vollständig weisungsungebunden und außerhalb der behördlichen Strukturen der Polizeibehörden des Bundes tätig. Ich war von Beginn meiner Wahl an für Eingaben, Beschwerden oder Anregungen per Telefon, per E-Mail oder per Post erreichbar. Meine Kontaktdaten lauten: Der Polizeibeauftragte des Bundes beim Deutschen Bundestag Uli Grötsch Platz der Republik 1 11011 Berlin Telefon: +49 (0)30 227 39900 Fax: +49 (0)30 227 39901 E-Mail: polizeibeauftragter@bundestag.de Internetseite: www.polizeibeauftragter.de 3 Strukturelle Fragestellungen In meinem ersten Berichtsjahr wurde ich durch Eingaben, aber auch durch eine Vielzahl von mir geführter Gespräche wie etwa mit den Polizeibehörden des Bundes auf allen Ebenen, mit Interessenvertreter:innen, Gleichstellungsbeauftragten, Gewerkschaftsvertreter:innen, verschiedenen Nichtregierungsorganisationen, Vertreter:innen aus der Wissenschaft, verschiedenen Beauftragten auf Bundesebene und mit Bürger:innen bei ganz unterschiedlichen Anlässen auf Themen aufmerksam, die Anhaltspunkte für mögliche strukturelle Defizite gegeben haben. Dabei ergaben sich einige thematische Schwerpunkte, die ich im Folgenden aufgreifen werde. Die öffentliche Debatte zur Einrichtung des Amtes des Polizeibeauftragten des Bundes war auch von Themen wie Rassismus, unverhältnismäßiger Polizeigewalt und rechtsextremistischen Tendenzen innerhalb der Polizeibehörden geprägt. Auf den dritten Lagebericht des Bundesamtes für Verfassungsschutz zu Rechtsextremismus in Sicherheitsbehörden, veröffentlicht im Juli 2024, darf ich hinweisen. Die Zahlen mögen auf den ersten Blick, gemessen an der Beschäftigtenzahl, niedrig erscheinen, doch für mich ist jeder einzelne Fall einer zu viel und untergräbt das Vertrauen der Bürger:innen in die Polizei. Der Bericht zeigt, dass die Polizeibehörden des Bundes das Problem ernst nehmen und konsequent gegen Fehlverhalten vorgehen. Für einen gegenteiligen Schluss haben sich bisher keine Anhaltspunkte ergeben. Im zurückliegenden Berichtsjahr habe ich durch Eingaben keine Anhaltspunkte zu strukturellen Mängeln im Hinblick auf unverhältnismäßige Polizeigewalt bei den Polizeibehörden des Bundes feststellen können, wobei mir die Veröffentlichungen der Wissenschaft, die Gegenteiliges nahelegen, bekannt sind. Rassismusvorwürfe haben sich in den Eingaben hauptsächlich auf Racial Profiling bezogen. Demgegenüber haben sich maßgeblich folgende strukturelle Fragestellungen herausgestellt. 3.1 Grenzkontrollen Im Berichtsjahr habe ich eine Vielzahl von Grenzkontrollstellen besucht, um mich vor Ort über die Aufgaben und Herausforderungen der an den Kontrollstellen eingesetzten Bundespolizist:innen zu informieren und um mir im Auftrag des Parlaments ein eigenes Bild zu machen. Hierbei stand für mich in erster Linie der Austausch mit KSB (Kontroll- und Streifenbeamten) an den Kontrollstellen im Vordergrund. Hinzu kommt zu Beginn eines jeden Besuchs ein Austausch mit den Führungskräften vor Ort hinsichtlich struktureller Verbesserungspotentiale an den jeweiligen Kontrollstellen. Seit der Ausweitung der Grenzkontrollen im September 2024 überwacht die Bundespolizei sämtliche Landgrenzen Deutschlands. Die Binnengrenzkontrollen an den insgesamt rund 3.800 Kilometer langen deutschen Landgrenzen wurden zuletzt bis einschließlich 15. September 2025 verlängert und aufgrund der Anweisung des Bundesministers des Innern an die Bundespolizei ab dem 8. Mai 2025 intensiviert. In der Öffentlichkeit und der Politik wird viel über Grenzkontrollen diskutiert, jedoch zu wenig über die, die sie durchführen. Sie leisten Überstunden in Millionenhöhe und sind in einem Ausmaß gefordert, das auf Dauer meiner Auffassung nach aus verschiedenen Gründen nicht leistbar ist. Die Zahl von täglich bis zu 14.000 an den Grenzkontrollen eingesetzten Bundespolizist:innen zeigt womöglich das Ausmaß der Mehrbelastung für die Behörde beziehungsweise die zusätzliche Leistung, die seitens der Einsatzkräfte erbracht wird. Dies betrifft in besonderem Maße die Kräfte der Bundesbereitschaftspolizei, die teilweise seit zehn Jahren neben ihrer eigentlichen Aufgabe diese Zusatzaufgabe bewältigen. Überhaupt erst möglich wird dies durch den Personalaufwuchs bei der Bundespolizei. Dies zeigt, wie wichtig es auch in den kommenden Jahren sein wird, den Weg der personellen Konsolidierung konsequent weiterzugehen. Diese enorme Belastung wirkt sich zudem spürbar auf die reguläre Polizeiarbeit aus, da viele der eingesetzten Kolleg:innen im Regeldienst an anderer Stelle fehlen. Denn die Bundespolizei erfüllt gemäß dem Bundespolizeigesetz nicht ausschließlich grenzpolizeiliche, sondern auch eine Vielzahl weiterer Aufgaben. Auch wenn man hierfür aufgrund der regional naturgemäß sehr unterschiedlichen Gegebenheiten keine pauschale Aussage treffen kann, sei in diesem Zusammenhang eine an den großen Flughäfen nicht immer mögliche Unterstützung bei der Grenzkontrolle durch die Mobilen Kontroll- und Überwachungseinheiten (MKÜ) zu den Hauptreisezeiten (etwa am Ferienbeginn) genannt, was unvermeidbar zu längeren Wartezeiten bei den Kontrollen an den Flughäfen führt. An den Grenzkontrollstellen habe ich hochmotivierte Bundespolizist:innen getroffen, die Tag für Tag unter äußerst unterschiedlichen und zum Teil wahrhaft herausfordernden Bedingungen mit bemerkenswerter Einsatzbereitschaft ihren Dienst leisten. Auch wenn sich hinsichtlich der Infrastruktur an den Kontrollstellen im Fortgang des Berichtszeitraums spürbar Verbesserungen ergeben haben, zeigt sich die Situation an manchen Kontrollstellen jenseits eines professionellen Arbeitsumfelds und im Grenzbereich bezüglich geeigneter Maßnahmen zum Eigenschutz. Teilweise standen lediglich baulich ungeeignete Aufenthaltscontainer zur Verfügung. Ein ausreichender Schutz vor Witterungseinflüssen fehlte ebenso wie eine funktionierende Trinkwasserversorgung. Sanitäreinrichtungen waren zum Teil nur über große Entfernungen erreichbar, vielerorts mussten sich die Bundespolizist:innen mit mobilen Toiletten behelfen, die ich an Grenzkontrollstellen für unsere Bundespolizist:innen als nicht akzeptabel betrachte. Zudem mangelte es teilweise an baulichen Vorrichtungen zur Reduzierung der Einfahrgeschwindigkeit in die Kontrollstellen, etwa sogenannten Geschwindigkeitstrichtern, was ich im Hinblick auf die Sicherheit der kontrollierenden Bundespolizist:innen als sehr problematisch ansehe. Da geeignete Kontrollflächen häufig nicht vorhanden waren, wurden Maßnahmen mancherorts notgedrungen auf dem Standstreifen durchgeführt. Ein Zustand, der weder in irgendeiner Weise praktikabel noch dauerhaft hinnehmbar ist. Darüber hinaus fehlte es an einigen Standorten an moderner technischer Ausrüstung, wie beispielsweise Geräten zur Personendetektion. Dieser Umstand wiegt umso schwerer, weil die bayerische Grenzpolizei auf derselben Grenzkontrollstelle gleichsam solche Geräte zur Verhinderung von Schleusungen im Einsatz hatte. Wer denn sonst, wenn nicht die Behörde, die für die Durchführung der Grenzkontrollen in erster Linie zuständig ist, muss über derartige Ausstattung verfügen? Höchst umständliche und langwierige Prozesse hinsichtlich des Beschaffungswesens scheinen auch hier der Hinderungsgrund zu sein, wenngleich man die Frage stellen muss, wieso die eine Polizeibehörde über derartige Geräte verfügt und die andere nicht. Diese nicht abschließende Beschreibung spiegelt die gegenwärtigen Herausforderungen bei der Durchführung der Grenzkontrollen wider. Es ist der enormen Leistungsbereitschaft der Polizeibeschäftigten sowie mancherorts auch ihren „kreativen Lösungsansätzen“ zu verdanken, dass die Durchführung der Grenzkontrollen von Anfang an gewährleistet werden konnte und auch mit der aktuellen Intensivierung der Grenzkontrollen gewährleistet wird. Es ist nach meiner Ansicht unerlässlich, dass die Bundespolizei zukünftig eine eigene Infrastruktur vorhält, um auf künftige Einsatzlagen angemessen vorbereitet zu sein. Hierfür ist es zwingend notwendig, dass die Bundespolizei eine Vorhaltelogistik entwickelt, die sowohl witterungsbeständig als auch ad hoc einsatzbereit ist. Damit meine ich die Ausstattung mit Rundbogenzelten, mit wetter- und jahreszeitangepasster Ausstattung und Dienstkleidung, mit mobiler polizeilicher Bearbeitungstechnik, mit angemessenen Sanitär- und Diensträumen, mit modernen Fahndungsfahrzeugen und mit technischen Hilfsmitteln, wie den genannten. Weiterhin halte ich es für angezeigt, technische Hilfsmittel wie Drohnentechnik und Kennzeichenerfassungstechnik zu beschaffen und einzusetzen. Nach meinem Dafürhalten fehlt es aber auch an einer Perspektive, wie die jetzt weiter intensivierten und flächendeckenden Grenzkontrollen über einen zu erwartenden längeren Zeitraum angemessen und für die Einsatzkräfte leistbar durchgeführt werden können. Notwendig sind dahingehende lageangepasste, mobile beziehungsweise rotierende Konzepte, die es der Bundespolizei ermöglichen, je nach Bedarf und Lage effizient zu kontrollieren. Als 2015 Binnengrenzkontrollen aufgrund der Migrationslage wiedereingeführt wurden, hat die Bundespolizei mit Schwerpunkt an der Grenze zu Österreich sowohl stationär kontrolliert als auch die Schleierfahndung intensiviert. Dieses Konzept der Bundespolizei, die Art und Weise der Grenzkontrollen an die regionalen Gegebenheiten entlang der deutschen Grenzen anzupassen, hat sich bewährt und ist auch weiterhin der richtige Ansatz. Durch meine Besuche an Grenzkontrollstellen bin ich zu der Überzeugung gekommen, dass die Politik gut beraten ist, die Einsatzmaßnahmen zur Sicherung der Grenze nicht konkretisiert vorzugeben. Mir erscheint es effizienter und zielführender, die Umsetzung des politischen Ziels der Bekämpfung der irregulären Migration und der Bekämpfung der Schleuserkriminalität an die Bundespolizei zu geben. So hätten die Bundespolizeidirektionen vor Ort im Einsatzraum die Möglichkeit zu entscheiden, ob eine stationäre oder mobile grenzpolizeiliche Maßnahme zielführender und eben effizienter erscheint. Fest steht, dass die Bundespolizei auch weiterhin außerordentlich gefordert bleiben wird. Die Konsolidierung der Bundespolizei hinsichtlich Personal- und Sachmittelausstattung muss daher auch in den kommenden Jahren trotz angespannter Haushaltslage unbedingt fortgesetzt werden. Die Bundespolizei ist auch in Zukunft auf die Unterstützung des Parlaments angewiesen, um die absehbaren Herausforderungen zu meistern. 3.2 Infrastrukturelle Fragestellungen Einen großen Bereich nahmen im Berichtsjahr infrastrukturelle Themen ein, die mir gerade auch in den vielen Gesprächen bei meinen Besuchen in den verschiedenen Polizeibehörden immer wieder begegneten. Liegenschaften In einer sehr erheblichen Zahl meiner Gespräche bei den Polizeibehörden des Bundes wurde die Liegenschaftssituation als großes Problem angesprochen. Für die Erfüllung ihrer vielfältigen Aufgaben benötigen die Beschäftigten der Polizeibehörden des Bundes aber eine geeignete und angemessene Unterbringung, die auch baulich in gutem Zustand ist. Das sind wir den engagierten Mitarbeiter:innen, die sich tagtäglich für die Sicherheit und den Schutz unseres Rechtsstaates einsetzen, schuldig. In vielen Gesprächen bei der Bundespolizei und beim Bundeskriminalamt wurde mir der unzureichende Zustand der genutzten Gebäude und der Mangel an geeigneten Liegenschaften geschildert. Die räumliche Ertüchtigung der Liegenschaften der Bundespolizei und des Bundeskriminalamtes war dabei eines der zentralen Anliegen der Beschäftigten in diesem Berichtsjahr. Insbesondere die als unzulänglich empfundene Zusammenarbeit mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben wurde dabei regelmäßig bei meinen Besuchen vor Ort thematisiert, sowohl im Hinblick auf die Bereitstellung als auch im Hinblick auf den Zustand der Liegenschaften. Dabei wurde vielfach der Wunsch geäußert, die langen Planungszeiten bei der Bereitstellung und Sanierung von Liegenschaften durch eine zielgerichtete und effiziente Koordination zu beschleunigen. Als Beispiel sei hier mein Besuch am Standort des Bundeskriminalamtes in Meckenheim genannt: Hier wurde ich während meines Besuches auf erhebliche bauliche Mängel hingewiesen. Insbesondere schilderten mir Beschäftigte ihre Sorgen im Hinblick auf eine mögliche gesundheitliche Gefährdung durch Asbestbelastung. Auch am Standort des Bundeskriminalamtes in Berlin wurde mir die Zusammenarbeit mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben als verbesserungswürdig beschrieben. Hier wurde von extrem zeitintensiven Genehmigungsverfahren sowie von Abstimmungsproblemen zwischen den beteiligten Ministerien beziehungsweise deren nachgeordneten Behörden berichtet. Genannt sei hier beispielhaft auch der bauliche Zustand der Übungsstätte des Bundeskriminalamtes in Fürstenwalde in Brandenburg. An diesem Standort führt die Sicherungsgruppe des Bundeskriminalamtes Übungen hinsichtlich des Schutzes von Verfassungsorganen der Bundesrepublik Deutschland durch. Der bauliche Zustand des Geländes darf getrost als „erbärmlich“ beschrieben werden. Es nötigt mir höchsten Respekt ab, dass die Kräfte des Bundeskriminalamtes in der Lage sind, unter derartig schlechten Bedingungen Trainings auf dem hohen Niveau zu absolvieren wie das notwendig und auch der Fall ist! Völlig zu Recht fordern Vertreter:innen des Parlaments seit vielen Jahren eine enge Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden in Deutschland. Dies muss selbstredend auch hinsichtlich des Schutzes der Verfassungsorgane der Fall sein! Die seit Jahren in der Debatte stehende Errichtung eines integrierten Trainingszentrums scheint vor dem Hintergrund der aktuellen Sicherheitslage ebenso notwendig wie auf der anderen Seite utopisch. Utopisch jedoch nicht wegen fehlender Notwendigkeit oder Umsetzungsmöglichkeiten, sondern utopisch wegen derart langwieriger und träger Genehmigungs- und Abstimmungsprozesse wie sie eben der Realität in derartigen Projekten entsprechen. Und doch: Es bedarf zwingend einer Beschleunigung derartiger Prozesse, um die Sicherheitsbehörden, hier die Polizeibehörden des Bundes, auch hinsichtlich der räumlichen Gegebenheiten auf die Höhe der Zeit zu bringen! Die Eindrücke aus den Besuchen der Liegenschaften und die mir gegenüber geschilderten Schwierigkeiten habe ich zum Anlass genommen, um mich zu einem ersten Austausch mit dem Vorstandssprecher der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Prof. Dr. von Erdély sowie der zuständigen Abteilungsleitung des Facility Managements am Hauptsitz der Bundesanstalt in Bonn zu treffen. Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben ist als bundesunmittelbare rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts unter anderem für die Planung, den Bau und den Betrieb von Bundesbauten und Bundesliegenschaften verantwortlich. Ein großer Teil der Liegenschaften der Bundespolizei und des Bundeskriminalamtes wird im Rahmen des Einheitlichen Liegenschaftsmanagements der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben genutzt. Entweder aus dem bundeseigenen Bestand der Bundesanstalt oder durch Anmietung von Liegenschaften Dritter durch die Bundesanstalt (vgl. Bundestagsdrucksache 20/8709). Dieser erste Austausch wurde seitens der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben sehr begrüßt. Auch hier wurde durchaus Verbesserungsbedarf gesehen, insbesondere im Hinblick auf die Strukturen der Zusammenarbeit und Koordination zwischen allen Beteiligten. Angesprochen wurden dabei auch Themen wie eine mögliche Standardisierung von Planungs- und Sicherheitsanforderungen für Liegenschaften der Bundespolizei und des Bundeskriminalamtes und eine möglichst frühzeitige Abstimmung der Beteiligten über zukünftige Bedarfe. Auf Seiten der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben zeigte man sich bei konkreten Anliegen erfreulich offen für eine Zusammenarbeit mit mir. Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben berichtete, dass es im Vorfeld unseres Gesprächs, nach einer Abstimmung unter Einbeziehung aller Beteiligter bei einem Termin vor Ort, wichtige Fortschritte bei den Projekten für die Bundespolizeiakademie Lübeck und die Sanierung der Bundespolizeidirektion München gegeben habe, was ich ausdrücklich begrüße und was noch einmal deutlich macht, wie wichtig eine gute Zusammenarbeit und eine zielführende Kommunikation zwischen allen Beteiligten sind. Immer wieder wurde mir gegenüber zudem der Zustand der Liegenschaften der Bundespolizei an Bahnhöfen thematisiert. So habe ich mich an verschiedenen Bahnhöfen davon überzeugen können, dass der bauliche Zustand der Liegenschaften sehr zu wünschen übriglässt und ein erheblicher Mehrbedarf an Raumkapazitäten besteht. Den Tiefpunkt bildet hierbei im Berichtszeitraum der Zustand des Bundespolizeireviers in Fulda in Hessen. Dort genügen die zur Verfügung stehenden Diensträume in keinster Weise den Anforderungen an Eigensicherung, Datenschutz oder geschweige denn einem akzeptablen Arbeitsumfeld für die Bundespolizei. Mir wurde geschildert, dass es bereits seit mehreren Jahren Bemühungen gibt, die bestehende Situation gemeinsam mit der DB InfraGO zu verbessern. Nach § 62 Absatz 3 des Bundespolizeigesetzes (BPolG) sind Verkehrsunternehmen und Betreiber von Unternehmen, auf deren Betriebsgelände die Bundespolizei Aufgaben des Grenzschutzes, der Bahnpolizei und der Luftsicherheit wahrzunehmen hat, verpflichtet, der Bundespolizei die für die Wahrnehmung dieser Aufgaben erforderlichen Diensträume und Parkplätze für Dienstkraftfahrzeuge zur Verfügung zu stellen und diese in gutem Zustand zu halten. In der Realität habe ich allerdings insbesondere an Bahnhöfen, die ich besucht habe, teilweise unhaltbare Situationen für die Beschäftigten der Bundespolizei vorgefunden. Dies hat mich veranlasst, mich mit Vertreter:innen der Deutschen Bahn AG und der für das Liegenschaftsmanagement bei der Deutschen Bahn AG zuständigen DB InfraGO AG zu treffen. Die DB InfraGO AG selbst ist als gemeinwohlorientierte Infrastrukturgesellschaft unter anderem für rund 5.400 Personenbahnhöfe und Verkehrsstationen zuständig und damit auch für die Bahnhofsliegenschaften der Bundespolizei. Wie auch bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben ging es mir um einen Austausch zur Verbesserung der Situation der Liegenschaften der Bundespolizei. Im Rahmen dieses Termins wurde auf die sehr gute und konstruktive Zusammenarbeit mit der Bundespolizei und mit dem Bundesinnenministerium hingewiesen. Gleichzeitig wurde auch deutlich gemacht, dass es vielfach aufgrund von bestehenden örtlichen Gegebenheiten und Vorgaben von Denkmal- und Brandschutz wenig Spielraum gebe. Zum Teil fehle es aber auch an einer Finanzierungszusage, um mit Planung und Umsetzung der notwendigen Maßnahmen beginnen zu können. Erfreulich ist hier, dass es hinsichtlich des Austausches bezüglich des Zustandes von Bahnhofsdienststellen einen institutionalisierten Austausch zwischen der Deutschen Bahn AG beziehungsweise der DB InfraGO AG und dem Präsidium der Bundespolizei gibt. Derartige institutionalisierte Strukturen sind es womöglich, die Prozesse wie in diesem Kapitel beschrieben, beschleunigen und effizienter gestalten können. In diesem Zusammenhang befürworte ich ausdrücklich eine Klarstellung und Erweiterung der Unterstützungspflichten der Verkehrsunternehmen in der geplanten Neuregelung des Bundespolizeigesetzes. Dies hatte ich auch als Sachverständiger in der Anhörung im Ausschuss für Inneres und Heimat zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neustrukturierung des Bundespolizeigesetzes (Bundestagsdrucksache 20/10406) im April 2024 bereits deutlich gemacht. Eine angemessene Unterbringung der Bundespolizei in geeigneten Liegenschaften ist auch im Interesse der Verkehrsunternehmen, da die Bundespolizei die Sicherheit für einen reibungslosen Betrieb an Bahnhöfen gewährleistet. Die Präsenz der Bundespolizei spart den Verkehrsunternehmen nicht zuletzt Zeit und Kosten für Personal und Sachmittel, die sie sonst für einen reibungslosen Betrieb aufwenden müssten. Deshalb ist es auch in unser aller Interesse, wenn die Investitionen in die bundespolizeiliche Unterbringung verstärkt würden. Bereits zwei Gesetzentwürfe zur Novellierung des Bundespolizeigesetzes haben diesbezügliche Verbesserungen vorgesehen, konnten jedoch in den vergangenen Legislaturperioden nicht verabschiedet werden. Ich hoffe daher, dass im nunmehr dritten Anlauf eine Neufassung des Bundespolizeigesetzes durch den Deutschen Bundestag beschlossen wird. Auch mit Blick auf die Situation in den Liegenschaften der Bundespolizei. Das Thema der Liegenschaften wird auch in Zukunft Gegenstand intensiver Befassungen durch mich sein. Ich sehe hier ein massives strukturelles Defizit, was weniger mit finanzieller Ausstattung, aber dafür mehr mit dem konkreten Handeln der beteiligten Akteure zu tun hat. Ich bin überzeugt, dass Verbesserungen nur mit allen Verantwortlichen gemeinsam gelingen können. Für die Zukunft ist es mir daher ein zentrales Anliegen, die Kommunikation und den regelmäßigen Austausch zwischen allen Beteiligten nachhaltig zu stärken. So lassen sich Missverständnisse vermeiden, die zu Verzögerungen führen und zugleich praxisnahe Lösungen gemeinsam entwickeln. Entscheidend ist daher, dass alle Beteiligten weiterhin engagiert an der Beschleunigung und Optimierung der Verfahren und Prozesse mitwirken, da die angemessene und geeignete Unterbringung nicht nur Voraussetzung für eine gute Polizeiarbeit ist, sondern auch Ausdruck der Wertschätzung gegenüber den Beschäftigten. Beschaffungen Auch wurde wiederholt die Kritik an der erheblichen Dauer von Beschaffungsmaßnahmen, selbst bei Beschaffungen in geringerem Umfang, durch Polizeibeschäftigte an mich herangetragen. Die Komplexität des Verfahrens und auch die Beteiligung verschiedener Stellen würden zu einem erheblichen Zeitaufwand führen. Das führt verständlicherweise zu Frust unter den Beschäftigten. Ich bin der Meinung, dass Sicherheitsbehörden in die Lage versetzt werden müssen, notwendige Sach- und Einsatzmittel in angemessener preislicher Größenordnung unbürokratischer selbst zu beschaffen. Es ist auch ein Sicherheitsrisiko und daher nicht hinnehmbar, wenn beispielsweise die Beschaffung von technischer oder anderer Ausstattung unverhältnismäßig lange dauert. Zum einen sehe ich hier die Polizeibehörden des Bundes beziehungsweise die am Beschaffungsverfahren beteiligten Stellen selbst in der Verantwortung, diese Verfahren effektiv und zügig durchzuführen. Ich sehe hier aber auch, dass die bestehenden Regelungen selbst in den Blick genommen werden müssen: Mir ist bewusst, dass öffentliche Aufträge im Wettbewerb und im Wege transparenter und diskriminierungsfreier Verfahren zu vergeben sind. Gleichwohl sehe ich hier erheblichen Regelungsbedarf hinsichtlich einer Vereinfachung, einer Beschleunigung und einer Flexibilisierung der Beschaffungsverfahren. Daher unterstütze ich ausdrücklich die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD getroffene Vereinbarung, das Vergaberecht auf nationaler und europäischer Ebene für Lieferungen und Leistungen aller Art zu vereinfachen, zu beschleunigen und zu digitalisieren. Die im Koalitionsvertrag angekündigte Erhöhung der Wertgrenze für Direktaufträge für Liefer- und Dienstleistungen auf 50.000 Euro sowie die Heraufsetzung der Schwellenwerte für freihändige Vergaben sollte zügig umgesetzt werden. Die bereits zum 1. Januar 2025 in Kraft getretene und auf zunächst ein Jahr befristete Regelung zur Erhöhung der Wertgrenze für Direktaufträge auf 15.000 Euro gibt die Möglichkeit, den unverhältnismäßig hohen Aufwand für solche Vergaben deutlich zu reduzieren. Ich begrüße diese Vorhaben sehr und werde mich auch zukünftig für eine Verbesserung der Beschaffungsverfahren einsetzen, die sowohl einen fairen und transparenten Wettbewerb unter Wahrung des freien Marktzugangs als auch eine Weiterentwicklung und Vereinfachung der Beschaffungsverfahren gewährleistet. P20 – Modernisierung der polizeilichen IT-Infrastruktur Jüngste tragische Vorfälle, darunter die Anschläge in Magdeburg, Mannheim und München sowie der Angriff auf eine Kindergartengruppe in Aschaffenburg haben noch einmal verdeutlicht, wie dringend eine Reform der Informationsarchitektur bei den Polizeibehörden geboten ist. Dies wurde auch im Rahmen meines Austausches mit den Polizeibehörden des Bundes immer wieder angesprochen. Dazu habe ich das Bundesministerium des Innern und für Heimat (nunmehr Bundesministerium des Innern) um Informationen zum Stand des Projekts gebeten. Danach hatten sich bereits im Jahr 2016 Bund und Länder auf die „Saarbrücker Agenda zur Informationsarchitektur der Polizei als Teil der Inneren Sicherheit“ geeinigt: Eine gemeinsame Zielsetzung zum effektiven Informationsaustausch zwischen den Polizeien zur Wahrung der Inneren Sicherheit. Zur Schaffung einer gemeinsamen, modernen und einheitlichen Informationsinfrastruktur wurde das Bund- Länder-Programm P20 ins Leben gerufen, das gewährleisten soll, dass alle relevanten Informationen in einem fachlichen, technischen und organisatorischen Gesamtsystem für die Polizeien nutzbar sind und für eine digitale, medienbruchfreie Vernetzung mit den nationalen und internationalen Partnern zur Verfügung stehen. Zentrales Element dieses Vorhabens ist die Einführung eines mandantenfähigen Datenhauses, das die Bereitstellung polizeilicher Informationen für berechtigte Polizist:innen unabhängig von Ort und Endgerät gewährleisten soll. Allerdings befindet sich das Programm P20 aktuell weiterhin in der Umsetzungsphase. Zwar sind nach Information des Bundesinnenministeriums zahlreiche Anwendungen und Dienste, die unter dem P20-Dach entwickelt wurden, bereits in Betrieb oder stehen kurz vor der Einführung. Die Möglichkeit des umfassenden Datenzugriffs als essenzielles Ziel des Datenhauses lässt allerdings immer noch auf sich warten. Erst bis 2030 sollen sämtliche Polizeien ihre Vorgangsdaten angeliefert haben und die bestehenden Systeme, Anwendungen und Prozesse schrittweise zusammengeführt werden. Mir ist bewusst, dass es für die zügige Umsetzung auch einer entsprechenden finanziellen Ausstattung bedarf. Daher unterstütze ich die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD getroffene Vereinbarung, wonach der Bund seinen Anteil an einer auskömmlichen Finanzierung tragen wird. Das allein reicht allerdings nicht aus, das Projekt muss konsequent und mit Nachdruck auch durch entsprechende Priorisierungen vorangetrieben werden. Dies wird Teil meiner Befassung im neuen Berichtszeitraum sein. 3.3 Sexuelle Belästigung und Sexismus Seit Beginn meiner Amtszeit ist mir die Thematik der Bekämpfung von sexueller Belästigung und Sexismus ein zentrales Anliegen. Wohl wissend, dass es sich hierbei um gesamtgesellschaftliche Probleme handelt und man diese Probleme bei weitem nicht nur bei den Polizeibehörden des Bundes verorten kann, haben sexuelle Belästigung und Sexismus eben auch dort nichts zu suchen. Dahingehend besteht uneingeschränkt große Einigkeit zwischen den Leitungen der Behörden in meinem Zuständigkeitsbereich, den Interessensvertreter:innen wie Gleichstellungsbeauftragten, Personalvertretungen oder etwa Gewerkschaftsvertreter:innen und vielfach auch den Beschäftigten selbst. Insbesondere im Anschluss an meine Besuche, bei denen ich mit Beschäftigten der Polizeibehörden des Bundes aller Laufbahnen ins Gespräch komme, haben mich immer wieder weibliche Beschäftigte um einen Beratungstermin gebeten, der dann telefonisch oder auch persönlich in meinem Büro in Berlin stattfand. Dabei erzählten die Frauen von Grenzüberschreitungen durch Kollegen oder Vorgesetzte. Oft waren sie unsicher, wie sie gegen dieses Verhalten vorgehen sollen und baten um meine Unterstützung. Nicht jedes Beratungsgespräch führte zu einer Eingabe und floss damit auch ausdrücklich nicht in die Statistik der bei mir gestellten Eingaben ein. Opfer von sexueller Belästigung sind aber für mich keine „Nummer“. Sie werden von meinen Mitarbeiterinnen mit höchster Sensibilität beraten und wenn von ihnen gewünscht, auch ohne eine „offizielle“ Eingabe weiter unterstützt. Mit der Kontaktaufnahme und einem ersten Beratungsgespräch fühlten sich viele Frauen darin bestätigt, dass für sie eine nicht hinzunehmende Situation besteht. Wir konnten die Opfer darin bestärken, sich dagegen zu wehren. Dabei bestimmen die Frauen aber jederzeit selbst über den weiteren Fortgang des Umgangs mit ihrem Anliegen. Positiv hervorheben möchte ich, dass ich während meiner Arbeit auch auf Vorgesetzte getroffen bin, die die betroffenen Frauen konsequent geschützt und gegen die Täter ebenso konsequent vorgegangen sind. Für belästigendes Verhalten müssen immer diejenigen die Verantwortung tragen, die belästigen und niemals die Betroffenen. Als Polizeibeauftragter ist es mir wichtig, dass für alle Beschäftigten der Polizeibehörden ein sicheres und respektvolles Arbeitsumfeld besteht, in dem sie wirksam gegen sexuelle Belästigung und Sexismus geschützt werden. Die konsequente Aufdeckung, Aufarbeitung und Prävention von sexueller Belästigung und Sexismus sind dabei von zentraler Bedeutung für das Vertrauen der Beschäftigten der Polizeibehörden des Bundes und der Bürger:innen in die polizeilichen Institutionen. Mit der Schaffung meines Amtes wurde ein niedrigschwelliger Meldeweg außerhalb der behördlichen Strukturen auch für Fälle sexueller Belästigung und Sexismus am Arbeitsplatz geschaffen, der das Hilfsangebot für Betroffene ausweitet und dazu beiträgt sicherzustellen, dass jede Stimme gehört und ernst genommen wird. Ein: „War doch nicht so gemeint.“, „Stell dich nicht so an!“ oder „Vielleicht bin ich zu empfindlich?“ dürfen gerade in Polizeibehörden keinen Platz haben. Es wäre gerade auch deshalb sinnvoll, wenn in den Informationsmateriealien der Polizeibehörden des Bundes zu diesem Thema, sei es in digitaler oder gedruckter Form, ausdrücklich auch auf mein Amt als eine weitere externe Ansprechstelle hingewiesen wird, soweit noch nicht geschehen. Es ist mir ein wichtiges Anliegen, das Vertrauen der Betroffenen, dass jeder Vorfall ernst genommen und individueller Beistand angeboten wird, zu stärken. Der Austausch mit einzelnen Beschäftigten, aber auch mit anderen Anlaufstellen wie den Gleichstellungsbeauftragten der Polizeibehörden ermöglicht es mir zudem zu erkennen, ob und wo hier strukturelle Missstände bei den Polizeibehörden des Bundes bestehen, diese aufzuzeigen und mich diesen energisch entgegenzustellen. Hinweisen möchte ich in diesem Zusammenhang auch auf die Ergebnisse der von der Deutschen Hochschule der Polizei 2024 vorgelegten Polizeistudie „Motivation, Einstellung und Gewalt im Alltag von Polizeivollzugsbeamten – MEGAVO“. Im Rahmen dieser Studie wurden Beschäftigten von Polizeibehörden des Bundes und der Länder auch Fragen zu Beobachtungen von sexistischen Äußerungen und sexuellen Übergriffen im dienstlichen oder privaten Kontext im Kolleg:innenkreis oder gegenüber Bürger:innen innerhalb der letzten zwölf Monate gestellt. Die Ergebnisse der Studie, der mehr als 40.000 Fragebögen zu Grunde lagen, zeigen auf, dass von sexuellen Übergriffen hier vergleichsweise selten berichtet wurde. Sexistische Äußerungen fielen laut der Studie aber mehr als 40 Prozent der Befragten auf und wurden auch in ihrer Häufigkeit zum Teil sehr hoch geschätzt. Während bei beobachteten sexuellen Übergriffen in zehn Prozent der Fälle Anzeige erstattet worden sei, folgten auf wahrgenommene sexistische Äußerungen unlängst seltener Reaktionen (fast 40 Prozent reagierten auf die Beobachtung nicht). Generell würden interne Unterstützungsangebote in diesen Fällen nur selten genutzt. Zwar lässt sich aus der Studie die Zahl der Vorfälle nicht ableiten, sie weist aber doch auf strukturelle Fragen hin. Als Polizeibeauftragter des Bundes sehe ich hier im Hinblick auf das Bestehen struktureller Mängel Anlass für eine weitere gezielte Befassung mit dem Thema. Zur Vertiefung der Frage nach strukturellem Verbesserungsbedarf werde ich mich auch für weitere Untersuchungen zum Themengebiet sexualisierten Fehlverhaltens, insbesondere zu Häufigkeit, Ursachen und möglichen Folgen, einsetzen. Mir ist es wichtig, dieses Thema gegenüber Parlament, Polizeibehörden und der Öffentlichkeit sichtbar zu machen, um so Betroffene zu stärken, sich gegen sexuell übergriffiges Verhalten zur Wehr zu setzen, ohne Angst vor negativen Folgen für sie zu haben. Ich sehe hier die Polizeibehörden des Bundes in der Pflicht, ihre Nulltoleranz-Politik konsequent weiterzuführen, insbesondere den Blick verstärkt auf alle Beschäftigten mit Führungsverantwortung zu richten, denen nach meiner Auffassung eine Schlüsselrolle für eine wirkungsvolle Prävention von sexueller Belästigung und Sexismus ebenso wie bei der Intervention bei sexueller Belästigung und Sexismus am Arbeitsplatz zukommt. Ich werde dieses Thema selbstverständlich weiterverfolgen. 3.4 Frauen in Führungspositionen Eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen in Führungspositionen bei den Polizeibehörden des Bundes ist mir ein wichtiges Anliegen. Dieses Thema war auch Gegenstand des Austausches mit den Gleichstellungsbeauftragten bei unserem gemeinsamen Treffen im November 2024 in Berlin. Im Mittelpunkt standen dabei insbesondere Fragen zu Aufstiegschancen, Beurteilungsverfahren sowie zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie im Kontext des digitalen Wandels. Auch in Gesprächen mit den Gleichstellungsbeauftragten des Bundesministeriums des Inneren sowie des Bundeskriminalamtes habe ich das Thema weiterverfolgt. Die Thematik lässt sich auch anhand aktueller Zahlen belegen: So liegt etwa der Frauenanteil in der Bundespolizei beim Polizeivollzugsdienst, der größten Gruppe der Bundespolizeibeschäftigten, bei etwa 21 Prozent (ohne Anwärter:innen, Stand: 1. Januar 2025). Der Anteil der Frauen im höheren Dienst liegt in dieser Gruppe bei rund 15 Prozent. Während der Anteil hier in den Führungspositionen der Besoldungsgruppe A15 ebenfalls bei etwa 15 Prozent liegt, so beträgt der Anteil in Führungspositionen mit der Besoldungsgruppe A16 knapp 7 Prozent. Im Bundeskriminalamt liegt der Frauenanteil aller Beschäftigten bei 41 Prozent (Stand: 31. März 2025). Allerdings zeigt sich auch hier bei den Führungspositionen der Besoldungsgruppen A15 beziehungsweise der Entgeltgruppe E15 ein geringerer Frauenanteil. Dieser liegt bei etwa 30 Prozent. In den Positionen von A16 liegt der Frauenanteil bei etwa 25 Prozent. Bei der Polizei beim Deutschen Bundestag liegt der Frauenanteil im Vollzug bei knapp 15 Prozent (Stand: 11. April 2025). Von den Positionen im höheren Dienst ist keine mit einer weiblichen Beschäftigten besetzt. Sind die genannten Zahlen auch nur sehr schwer zu vergleichen, so zeigen sie doch, dass jedenfalls in den genannten Führungspositionen in allen drei Polizeibehörden des Bundes weibliche Beschäftigte unterrepräsentiert sind. Trotz der vielen bereits von den Polizeien des Bundes getroffenen Maßnahmen, besteht weiterhin Anlass, die Entwicklungen in puncto Gleichstellung mit großer Tatkraft voranzutreiben. Der Gesetzgeber hat mit der Änderung des Bundesgleichstellungsgesetzes im Jahre 2021 insbesondere die Zielsetzung manifestiert, bis Ende des Jahres 2025 im öffentlichen Dienst eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen nach Maßgabe des Gesetzes zu erreichen. In Gesprächen mit den Gleichstellungsbeauftragten der Polizeibehörden des Bundes, aus Eingaben und aus Gesprächen mit Beschäftigten haben sich einige zentrale Erwartungen und Themenschwerpunkte herauskristallisiert. So werde ich einen regelmäßigen Austausch mit den Gleichstellungsbeauftragten etablieren, um so auch polizeibehördenübergreifend mögliche strukturelle Defizite auszumachen, zu diskutieren und sich über Lösungsansätze auszutauschen. Ich werde meine parlamentarischen Möglichkeiten nutzen, um diese Themen voranzubringen und auf eine gleichberechtigte Teilhabe von Männern und Frauen, insbesondere auch an Führungspositionen hinzuwirken. Ein Faktor, der immer wieder angesprochen wurde und mit dem ich mich in meiner weiteren Tätigkeit näher befassen werde, ist die strukturelle Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie mit Studium und Beruf, etwa durch eine weitere Flexibilisierung von Arbeitszeitmodellen, wo möglich. In diesem Punkt ist es mir ein besonderes Anliegen, mich dafür einzusetzen, den Spielraum für Konzepte wie Führung in Teilzeit oder Jobsharing-Modelle auszuweiten. Ein weiterer Faktor, den ich zukünftig daneben verstärkt in den Blick nehmen werde, ist die Beurteilungspraxis. Dazu liegen mir Eingaben von weiblichen Beschäftigten vor, die auf eine strukturelle Benachteiligung hinweisen, denen ich aktuell nachgehe. Eine geschlechtergerechte Beurteilungspraxis ist auch mit Blick auf die paritätische Besetzung polizeilicher Führungspositionen essenziell. 3.5 Vorwürfe von Diskriminierung und Racial Profiling Im Berichtszeitraum erreichten mich mehr und mehr Zuschriften und persönliche Schilderungen, die Vorwürfe von Diskriminierung und Racial Profiling bei polizeilichen Maßnahmen zum Inhalt hatten. Wenngleich der zahlenmäßige Anstieg von Vorwürfen des Racial Profiling durch die Einführung von Kontrollen an allen Binnengrenzen im September 2024 scheinbar leicht zu erklären ist, so sind die Wahrnehmungen der Betroffenen, die mir ihre schmerzvollen Erfahrungen in diesem Zusammenhang offenlegen, ein Alarmsignal und nicht hinzunehmen. Ich habe im Berichtszeitraum von den mir mündlich und schriftlich zugetragenen Sachverhalten zu Diskriminierung und Racial Profiling, die Polizeien des Bundes betreffend, in 19 Fällen ein Untersuchungsverfahren eingeleitet. Dabei handelt es sich um Beschwerden im Rahmen von Kontrollsituationen an Bahnhöfen und Flughäfen sowie an den deutschen Grenzen. Sei es bei Einreisekontrollen in Zügen, in der Betroffene die schmerzliche Erfahrung machen, als einzige Fahrgäste allein unter den Augen aller übrigen Fahrgäste aufgrund ihres physischen Erscheinungsbildes kontrolliert zu werden, sei es an der Sicherheitsstrecke am Flughafen, an der Betroffene wiederholt als – subjektiv wahrgenommen – einzige Reisende, beispielsweise aufgrund ihrer Hautfarbe oder ihrer ethnischen Herkunft, eine eingehende Untersuchung über sich ergehen lassen mussten, was im Strom der wartenden Reisenden natürlich ungewollte Aufmerksamkeit erzeugt. Die Beschwerden beschränken sich in diesem Zusammenhang nicht nur auf Einreisekontrollen. An mich wandten sich ebenso Betroffene, die nicht nachvollziehen können, weshalb gerade sie einer Personenkontrolle, beispielsweise in einem Bahnhofsbereich, unterzogen werden. Auch aus Sicht der Betroffenen als diskriminierend und unverhältnismäßig beschriebene weitere polizeiliche Maßnahmen habe ich untersucht. Hierzu wandten sich unter anderem mobilitätseingeschränkte und gehörlose Menschen an mich. Mir zugeleitete Beschwerden über Racial Profiling und Diskriminierung erfüllen jedoch nicht immer die Zulässigkeitsvoraussetzungen für eine Untersuchung nach dem Polizeibeauftragtengesetz. Hierunter fallen Vorwürfe an die Polizeien der Länder, oder die Betroffenen wollen ihre anonyme oder bewusst unbestimmt gehaltene Schilderung mir gegenüber nicht konkretisieren, weil sie negative Konsequenzen bei namentlicher Zuordnung und Offenlegung gegenüber der Bundespolizei befürchten. In derartigen Konstellationen werden meine Mitarbeiter:innen beziehungsweise ich nach einer Beratung konkret gebeten, aufgrund dieser Ängste keine Untersuchung einzuleiten. Auch wenn ich nachvollziehen kann, dass Betroffene aufgrund ihrer Lebensgeschichte und etwaiger negativer Erfahrungen mit Sicherheitsbehörden in ihren Herkunftsländern Ängste haben, mit staatlichen Stellen in einem kritikwürdigen Kontext erkennbar zu werden, können die Polizeien des Bundes erst durch klare Benennung von polizeilichem Fehlverhalten durch mich als gewählten Beauftragten des Parlaments aus diesen Fällen ihre Schlüsse ziehen und ihre Maßnahmen evaluieren. Klar ist aber auch: Die an mich gerichteten Beschwerden werden im gesamten Untersuchungsverfahren vertraulich behandelt, soweit dies von den betreffenden Personen gewünscht wird. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes versteht Racial Profiling als „verdachtsunabhängige Kontrolle von Personen allein aufgrund ihres physischen Erscheinungsbildes“. Dabei würden die Hautfarbe oder andere ethnische oder religiöse Merkmale zum Anlass für Kontrollen etwa durch Polizei-, Einwanderungs- oder Zollbeamt:innen genommen. Es wird aus den von mir bei der Bundespolizei erbetenen Stellungnahmen deutlich, dass die Bundespolizei Kontrollsituationen nicht als Racial Profiling bewertet, von den Betroffenen diese aber vielfach als solches empfunden wird. Und zwar aus meiner Sicht zurecht. Eine repräsentative Befragung des Integrationsbarometers des Sachverständigenrates für Integration und Migration kommt zu dem Ergebnis, dass Personen, die von sich selbst angeben, aufgrund äußerlicher Merkmale als ausländisch wahrgenommen zu werden, etwa doppelt so häufig von der Polizei kontrolliert werden, als solche, auf die das nicht zutrifft. Mir geschilderte Äußerungen beteiligter Polizeibeamt:innen und Bearbeiter:innen der Bundespolizei im Rahmen von mir eingeleiteter Untersuchungsverfahren sind zudem in einigen Fällen nicht geeignet, das Vertrauen in die Arbeit der Polizei zu stärken, da sie den Betroffenen gegenüber zumindest den Eindruck von Racial Profiling vermitteln. Allerdings ist es aufgrund von „Aussagegegen-Aussage“-Konstellationen schwierig, Kontrollsituationen im Nachhinein eindeutig als Racial Profiling nachzuweisen. Die von mir untersuchten Fälle zeigen auf, dass es erheblichen Verbesserungsbedarf bei der Kommunikation zwischen der Bundespolizei und den betroffenen Bürger:innen gibt, die sich dahingehend an mich wenden. Den Bürger:innen sollten die polizeilichen Maßnahmen von der Bundespolizei besser erklärt werden. Deshalb mahne ich eine Evaluierung von Kontrollsituationen und eine verbesserte Sensibilisierung der Polizeibeschäftigten im Hinblick auf eine transparente und bürgerfreundlichere Kontrollpraxis an. Gerade mit Blick auf die stationären Kontrollen an den deutschen Außengrenzen sowie die beschriebenen Kontrollsituationen in Zügen und an Flughäfen steht die Bundespolizei beziehungsweise stehen die Einsatzkräfte natürlich vor einer ausgesprochen anspruchsvollen Situation: Sollen sie gemäß des Auftrages des Bundesinnenministeriums einerseits illegale Migration bekämpfen, die eben oftmals aus afrikanischen Staaten oder aus Staaten des Nahen- und Mittleren Ostens kommt, geraten sie schnell unter den Verdacht des Racial Profilings, wenn sie Personen kontrollieren, die nach Hautfarbe oder anderen ethnischen Merkmalen aus eben diesen Ländern kommen könnten. Dies stellt für die Beamt:innen der Bundespolizei im alltäglichen Dienst einen nur schwer zu vollführenden Spagat dar. Ich bin bemüht, im Zuge der Bearbeitung von Eingaben bezüglich Racial Profiling auch diesen Umstand in die Bearbeitung der Eingaben einfließen zu lassen. Eine verständnisvolle und respektvolle Kommunikation ist notwendig, um das Vertrauen der Bürger:innen in die Polizeien zu stärken. Insbesondere bei systematisch begründeten Kontrollen muss vermieden werden, dass der Eindruck diskriminierenden Vorgehens entsteht. Ein Schwerpunkt sollte dabei auf die Schulung der Beschäftigten gelegt werden. Mehr maßgeschneiderte Fortbildungsmaßnahmen können helfen, den Umgang mit besonderen Herausforderungen in diesem Kontext zu verbessern, um jederzeit eine respektvolle Kommunikation sicherzustellen. Wie es nicht funktionieren kann, zeigt beispielhaft eine von mir angeforderte Stellungnahme einer Bundespolizeidirektion, in der ausgeführt wird, dass „ein spezieller Schulungsbaustein zu Racial Profiling nicht erforderlich“ sei, da dies „kein Entscheidungskriterium bei der grenzpolizeilichen Grenzkontrolle“ darstelle. Der Bundespolizeidirektion habe ich daraufhin mitgeteilt, dass diese Aussage leider keinen Problemlösungsansatz erkennen lasse. Dass Racial Profiling „nicht erlaubt“ sei, wie mir wiederum an anderer Stelle von der Bundespolizei geantwortet worden ist, kann aus meiner Sicht nicht dazu führen, dass dieses Thema nicht verstärkt zum Gegenstand von Fortbildungen und Evaluierungen gemacht wird. Gerade in einer sich verändernden öffentlichen Debatte, in der die Einnahme von Maximalpositionen mancherorts wie selbstverständlich scheint, ist dies wichtiger als jemals zuvor! Sind es doch auch in diesem Kontext Polizeibeamt:innen, die die Auswirkungen eben dieser Debatten oftmals zuerst „abbekommen“. Ich möchte hervorheben, dass es nicht das Ziel sein kann, Menschen aufgrund ihres Aussehens von polizeilichen Kontrollen auszunehmen und, wie ich immer wieder – auch öffentlich – betone, ist es mir wichtig, Polizist:innen nicht unter Generalverdacht bei diesem Thema zu stellen. Dennoch sehe ich Verbesserungsbedarf. Es muss sichergestellt werden, dass Menschen nicht allein oder überproportional häufig wegen ihres Aussehens überprüft werden. Um dem entgegenzuwirken, bedarf es nicht nur der bereits bestehenden klaren gesetzlichen Regelungen, sondern auch einer noch stärkeren Auseinandersetzung innerhalb der Polizeien mit diesem Thema. Im polizeilichen Alltag kann dies durch fortlaufende Schulungen, Supervisionen und durch eine reflektierte Kontrollpraxis unterstützt werden. Hier sehe ich in den kommenden Jahren eine wesentliche unterstützende Rolle durch mein Amt. 3.6 Schusswaffengebrauch gegenüber Menschen in psychischen Ausnahmesituationen Der polizeiliche Umgang mit Menschen in psychischen Ausnahmesituationen ist ein Thema, mit dem ich mich im Berichtsjahr intensiv befasst habe. Dabei wurden mir in Gesprächen mit Beschäftigten der Bundespolizei die besonderen Herausforderungen geschildert, denen Einsatzkräfte bei Begegnungen mit Menschen in akuten psychischen Ausnahmesituationen gegenüberstehen. Die Relevanz des Themas zeigte sich auch auf der Tagung der parlamentarisch gewählten Polizeibeauftragten der Länder und des Bundes am 6. März 2025 in Berlin. Auch dort stand der Umgang der Polizei mit Menschen in psychischen Ausnahmesituationen im Mittelpunkt des Austausches. Dabei waren insbesondere der Impulsvortrag „Polizeiliche Einsatzbewältigung und behördlicher Umgang mit psychisch verhaltensauffälligen Menschen“ zur Situation bei der Polizei Berlin und auch die Stellungnahmen der Polizeibeauftragten der Länder sehr aufschlussreich. Die Auswertung von Polizeiberichten zeigt, dass im Jahr 2024 bundesweit 22 Menschen im Zusammenhang mit polizeilichem Schusswaffengebrauch zu Tode gekommen sind. Ein signifikanter Teil der tödlichen Schussabgaben ereignete sich dabei im Kontext von Einsätzen, bei denen die Polizist:innen auf Menschen trafen, die sich in einer psychischen Ausnahmesituation befunden haben, oder wegen psychischer Erkrankungen bereits in Behandlung gewesen sein sollen. Als Polizeibeauftragter des Bundes bin ich für Eingaben im Bereich der Bundespolizei, des Bundeskriminalamtes und der Polizei beim Deutschen Bundestag zuständig. Zur Vollständigkeit gehört, dass nach dem Archiv der Zeitschrift Bürgerrechte & Polizei/CILIP von 92 Todesfällen nach Schusswaffengebrauch im Zeitraum 2019 bis zum 6. Juni 2025 nur zwei tödliche Schussabgaben im Zusammenhang mit polizeilichen Maßnahmen durch Polizeibeamt:innen der Bundespolizei erfolgten. Alle anderen Fälle ereigneten sich im Zuständigkeitsbereich der Landespolizeien. Gleichwohl stellt der grundsätzliche Umgang mit Menschen in psychischen Ausnahmesituationen, insbesondere hinsichtlich des Schusswaffeneinsatzes, ein polizeiübergreifendes Thema dar. Ich bin überzeugt, dass viele der Polizist:innen in Deutschland schon jetzt regelmäßig ein professionelles und hohes Einsatzniveau im Umgang mit Menschen in psychischen Krisen unter Beweis stellen. Die Zahlen weisen jedoch auf die dringende Notwendigkeit hin, Einsatzkonzepte zu hinterfragen und weiterzuentwickeln. Um in herausfordernden Einsatzsituationen noch verlässlicher agieren zu können, besteht gerade bei den Polizeibeamt:innen selbst der Wunsch nach Vertiefung der Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten. Der Umgang mit Menschen in psychischen Ausnahmesituationen kann aufgrund der von ihnen scheinbar ausgehenden Unberechenbarkeit für die Einsatzkräfte als besonders bedrohlich wahrgenommen werden. Maßnahmen, die bei zurechnungsfähigen Menschen deeskalierend wirken, wie etwa eine laute Ansprache oder der Einsatz von Distanz-Elektro- Impuls-Geräten, sogenannte Taser, können aufgrund der abweichenden Realitätswahrnehmung der Personen in psychischen Ausnahmesituationen zu einem gegenteiligen Ergebnis führen. Polizeibeamt:innen müssen in kritischen Situationen sehr schnell reagieren und Entscheidungen treffen, die im Zweifel Auswirkungen für Leib und Leben haben. Die Verwendung der Schusswaffe zur Abwehr einer Gefahr für sich und andere stellt hierbei die Ultima Ratio des polizeilichen Handelns dar. Der Einsatz von Distanz- Elektro-Impuls-Geräten kann im Einzelfall eine verhältnismäßige Alternative zur Schusswaffe darstellen. Ich gebe allerdings zu bedenken, dass es sich hierbei nicht stets um das mildeste zur Verfügung stehende Mittel handelt. Auch bei dem Taser handelt es sich um ein Instrument, das körperliche Schmerzen bereitet und aufgrund seiner Funktionsweise – zwei Pfeile des Tasers müssen treffen, damit eine Wirkung eintritt – in etlichen Fällen nicht zuverlässig wirkt, wenn sich die Person etwa bewegt oder dicke Kleidung trägt. Kommunikative und deeskalierende Maßnahmen müssen insbesondere im Umgang mit Menschen in psychischen Ausnahmesituationen stets Priorität haben. Darüber hinaus darf es nicht zu einer Stigmatisierung von Menschen mit psychischer Erkrankung kommen. Ausdrücklich sei erwähnt, dass die Gesamtheit der Menschen mit psychischen Störungen gegenüber der Durchschnittsbevölkerung kein erhöhtes Gewalttätigkeitsrisiko aufweist. Ein bundesweites Register über Menschen mit psychischen Störungen ist strikt abzulehnen. Ich möchte hervorheben, dass der Schusswaffeneinsatz auch an den Polizeibeamt:innen nicht spurlos vorbeigeht. Kaum eine berufliche Situation nimmt die Polizist:innen so mit, wie die Verletzung oder gar Tötung von Menschen durch eigene Schussabgabe zur Abwendung von unmittelbaren Gefahrensituationen. Teilweise leiden die Polizeibeamt:innen selbst unter den psychischen Folgen des Schusswaffeneinsatzes, unter Umständen kommt es dabei sogar zu Posttraumatischen Belastungsstörungen. Ein besonderer Fokus muss daher auch auf den Ausbau unterstützender und begleitender Maßnahmen, etwa durch sozial-psychologische Angebote des Dienstherrn gelegt werden, wobei ich mich auch in meinen Gesprächen und Besuchen davon überzeugen konnte, dass man sich hier bereits sehr um diese Maßnahmen bemüht. 3.7 Posttraumatische Belastungsstörung Bei der Anerkennung der Posttraumatischen Belastungsstörung als Dienstunfall beziehungsweise als Berufskrankheit sehe ich Handlungsbedarf. In verschiedenen Gesprächen mit Beschäftigten vor Ort, aber auch im Rahmen einer Arbeitstagung der Bezirksschwerbehindertenvertretung beim Bundespolizeipräsidium, an der ich teilnehmen konnte, wurde deutlich, dass unter den Beschäftigten erhebliche Bedenken bestehen, ob sie im Falle einer dienstlich verursachten Posttraumatischen Belastungsstörung ausreichend geschützt sind. Auch die Vertrauensperson der Bundespolizei- Hauptschwerbehindertenvertretung beim Bundesministerium des Innern gab mir gleichzeitig als Vorstand der Arbeitsgemeinschaft der Schwerbehindertenvertretung (AGSV) Polizei Bund/Länder wichtige Auskünfte insbesondere zu den Hürden für Polizeibeschäftigte, eine Posttraumatische Belastungsstörung als Dienstunfall anerkennen zu lassen. Polizeibeamt:innen sowie Tarifbeschäftigte bei den Polizeien des Bundes sind täglich hochbelastenden Einsatzsituationen ausgesetzt – etwa lebensbedrohlichen Gewalttaten, schweren Verkehrsunfällen oder der Konfrontation mit Darstellungen sexualisierter Gewalt an Kindern im Rahmen von Ermittlungen. Solche Einsätze gehen an niemandem spurlos vorbei. Im schlimmsten Fall können aus diesen Erlebnissen psychische Gesundheitsstörungen hervorgehen. Eine Form davon ist die Posttraumatische Belastungsstörung. Sie kann jede und jeden treffen. Daher ist es wichtig, dass neben Präventionsmaßnahmen, die sowohl individuell als auch durch den Dienstherrn umgesetzt werden können, auch Schutzmaßnahmen im Sinne der versorgungsrechtlichen Unfallfürsorge gewährleistet sind. Die aktuelle Rechtslage ist in diesem Zusammenhang jedoch unbefriedigend. Erleidet eine Polizeibeamtin oder ein Polizeibeamter infolge eines traumatischen Ereignisses im Dienst eine Posttraumatische Belastungsstörung, so besteht ein Unfallfürsorgeanspruch. Allerdings greift diese Regelung nur, wenn das auslösende Ereignis ein plötzliches, örtlich und zeitlich bestimmbares Einzelereignis ist. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass eine Posttraumatische Belastungsstörung häufig nicht auf ein einziges Ereignis zurückzuführen ist, sondern durch die kumulative Wirkung mehrerer belastender Einsätze entsteht. Die bestehende Rechtslage halte ich hier für unzureichend, insbesondere vor dem Hintergrund des Urteils des Bundessozialgerichts vom 22. Juni 2023, in dem die grundsätzliche Anerkennung der Posttraumatischen Belastungsstörung als „Wie-Berufskrankheit“ im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung für Rettungssanitäter:innen entschieden wurde. Ich habe daher das Bundesinnenministerium um eine Stellungnahme gebeten. Daraus wurde noch einmal deutlich, dass nach geltendem Recht Bundesbeamt:innen Anspruch auf Unfallfürsorge gemäß § 30 Absatz 1 Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG) haben, wenn sie durch einen Dienstunfall verletzt werden. Eine Posttraumatische Belastungsstörung kann als Folgeschaden eines anerkannten Dienstunfalls gelten, sofern sie nach anerkannten medizinischen Standards diagnostiziert wurde (§ 31 Absatz 1 BeamtVG). Problematisch ist jedoch der Umgang mit kumulativ erworbener Posttraumatischer Belastungsstörung, wenn kein qualifizierendes Einzelereignis vorliegt. Ein möglicher Lösungsansatz könnte im Bereich der Berufskrankheiten liegen. Nach der aktuellen Rechtslage wird eine Krankheit nur dann als Dienstunfall anerkannt, wenn sie in der Berufskrankheitenliste der Berufskrankheiten-Verordnung aufgeführt ist. Eine entsprechende Vorprüfung zur möglichen Aufnahme in die Berufskrankheitenliste ist zum aktuellen Zeitpunkt allerdings noch nicht abgeschlossen. Sollte die Posttraumatische Belastungsstörung in diese Liste aufgenommen werden, würde dies bedeuten, dass auch kumulativ im Dienst erworbene Fälle über § 31 Absatz 3 BeamtVG als Dienstunfälle anerkannt werden könnten. Da solche Anpassungen erfahrungsgemäß langwierige Verfahren sind, prüft das Bundesinnenministerium parallel, ob alternative rechtliche Regelungen geschaffen werden können. Ich begrüße ausdrücklich, dass das Ministerium die erforderlichen Anpassungen in den Fokus genommen hat. Vor dem Hintergrund der immer größeren Herausforderungen im Polizeiberuf mit oftmals mangelndem Respekt gegenüber Einsatzkräften, damit einhergehenden körperlichen Angriffen oder Mehrbelastungen aufgrund von Aufgabenerweiterungen und besonderen Einsatzlagen ist es nach meiner Ansicht eine Frage der Fürsorgepflicht, des Respekts vor dem Polizeiberuf und der Wertschätzung des Einsatzes der Polizeibeschäftigten, die Regelungen zur Anerkennung der Posttraumatischen Belastungsstörung als Dienstunfall beziehungsweise Berufskrankheit entsprechend zu vereinfachen. Daher werde ich mich auch weiter für eine sachgerechte und zügige Lösung im Sinne der betroffenen Beschäftigten einsetzen. 3.8 Mangelnde Fehlerkultur Niemand kann rund um die Uhr perfekt und fehlerfrei arbeiten. Niemand entscheidet in jeder Situation ausschließlich richtig und niemand ist unfehlbar. Dies gilt auch für Polizeibeamt:innen. Ein angemessener und konstruktiver Umgang mit eigenen Fehlern ist ein Schlüssel, das Vertrauen der Bürger:innen in die Polizeibehörden zu stärken und zu einer Verbesserung der Arbeit der Polizeibehörden selbst beizutragen. Im Rahmen von Untersuchungen, die ich aufgrund von Eingaben einleite, nutze ich regelmäßig die mir nach meinem Gesetz zustehende Möglichkeit, von den zuständigen Polizeien des Bundes ausführliche Stellungnahmen zu den Vorwürfen anzufordern. Die Polizeibehörden des Bundes sind nach § 4 Absatz 4 Satz 2 PolBeauftrG verpflichtet, mir vollständig und wahrheitsgemäß Auskunft zu erteilen und meine Fragen zu beantworten. In nicht wenigen Stellungnahmen der Bundespolizei ist mir dabei aufgefallen, dass hier viel zu selten eigene Fehler benannt werden. Dabei meine ich nicht Fehlverhalten, das disziplinarrechtliche oder strafrechtliche Folgen nach sich ziehen könnte, sondern die Fehler, die im Rahmen der Kommunikation mit den eigenen Beschäftigten und den Bürger:innen nicht eingestanden werden, auch wenn offensichtlich ist, dass nicht alles hundertprozentig richtig gelaufen ist. Unstrittig dürfte sein, dass eine Fehlertoleranz geeignet ist, positive Effekte auszulösen, da aus Fehlern gelernt wird. Eine mangelnde konstruktive Fehlerkultur ist nicht geeignet, Vertrauen der Bürger:innen in die Polizeien zu stärken. Dies stellt aus meiner Sicht ein strukturelles Problem bei der Bundespolizei dar. So ist etwa das Verhalten von Polizeibeamt:innen einer Bundespolizeiinspektion eines Flughafens von dem Petenten als erniedrigend, diskriminierend und rassistisch empfunden worden. Die Bundespolizei hatte selbst keinerlei Hinweise auf ein unangemessenes Verhalten festgestellt. Damit standen die Ermittlungen der Bundespolizei im Widerspruch zu den Wahrnehmungen des Petenten, sodass der tatsächliche Hergang der Situation durch „Aussage-gegen-Aussage“-Konstellationen unter Würdigung aller Berichte nicht in Gänze aufzulösen war. Für mich ist nachvollziehbar, dass die geschilderte Situation für den Petenten sehr belastend gewesen sein muss. Dieser Umstand blieb in den hierzu erfolgten Stellungnahmen der Bundespolizei aber fast gänzlich außen vor. Das Vertrauen in die Bundespolizei hätte gestärkt werden können, wenn die individuelle Situation des Petenten stärker Eingang in die Bewertung gefunden hätte. Die mir zum Teil nicht adressatengerecht erscheinende Beschwerdebearbeitung einiger Bundespolizeidirektionen, die teilweise bereits abgeschlossen war, bevor sich Bürger:innen an mich wandten und mir auf diesem Weg bekannt wurde, hat ihren Anteil an der nicht in ausreichendem Maße vorhandenen Fehlerkultur. Betroffene Bürger:innen beschwerten sich bei mir über nicht empathisch und nicht zugewandt verfasste Schreiben, in denen in manchen Fällen offensichtlich war, dass sie über die Argumentationen von Betroffenen hinweggingen und diese keine Erwähnung fanden. Neben der Rechtmäßigkeit, Sorgfalt, und Nachvollziehbarkeit sollten vor allem die individuell erlebten Umstände von Beschwerdeführenden Berücksichtigung finden. So wurde etwa auf die Vorwürfe von rassistischem und diskriminierendem Verhalten von Polizeibeamt:innen der Bundespolizei während einer polizeilichen Kontrolle in einem Bahnhofsgebäude, die eine Bürgerin erhob, nur insoweit eingegangen, dass ein pflichtwidriges oder rechtsfehlerhaftes Verhalten nicht festzustellen sei und der Vorwurf der Diskriminierung und des Racial Profiling zurückgewiesen werde. Weder im vorgelagerten Beschwerdeverfahren noch in der Stellungnahme an mich wurde auf die Vorwürfe der Petentin detaillierter eingegangen. Es wurden lediglich die Geschehnisse aus Sicht der Polizeibehörde dargestellt. Die Petentin wurde mit ihrer emotionalen Betroffenheit allein gelassen. Gerade bei Vorwürfen von Racial Profiling ist mir ein ähnliches Vorgehen der Bundespolizei häufiger aufgefallen. Diese Fälle zeigen auf, dass es hier erheblichen Verbesserungsbedarf bei der Kommunikation zwischen der Bundespolizei und den Bürger:innen gibt, die sich bei mir beschwerten. Den Bürger:innen sollten in diesem Bereich polizeiliche Maßnahmen besser erklärt werden. Im Rahmen einer von mir angeforderten Stellungnahme anlässlich einer Beschwerde über eine als unverhältnismäßig und diskriminierend empfundene Kontrollmaßnahme zu dem Vorwurf einer Petentin, man habe ihr während einer stundenlangen Kontrolle auf der Polizeiwache die Bitte um Trinkwasser verweigert, führte die zuständige Bundespolizeidirektion aus, dass die Situation des verwehrten Getränkewunsches der Petentin schon allein deshalb so nicht stattgefunden haben könne, weil es „jedem geltenden Verfahren und jeder Rechtsauffassung widerspricht, dass der Petentin die Einnahme von Getränken grundsätzlich verweigert worden sein soll“. Eine solches (Hilfs-) Argument scheidet aus. Die Darstellung einer Betroffenen mit einer derartigen Begründung, frei nach dem Motto „nicht sein kann, was nicht sein darf“, erschüttern zu wollen, lässt Zweifel an nötigem Aufklärungswillen erkennen. Vielmehr erweckt eine solche Argumentation den Eindruck einer mangelhaften Fehlerkultur. Wie ich immer wieder in meinen Gesprächen mit Bürger:innen und Beschäftigten der Polizeien des Bundes betone, ist es mir als unabhängiger Polizeibeauftragter ein Anliegen, die persönlichen Wahrnehmungen aller Beteiligten zu einer bestimmten erlebten Situation in angemessener Weise zu berücksichtigen. Aussagen von sich beschwerenden Bürger:innen werden leider des Öfteren in einem Tonfall „abqualifiziert“, der – auch wenn die bearbeitenden Polizeidienststellen im Ergebnis eine Entscheidung trafen, die rechtlich nicht zu beanstanden war, – den Respekt gegenüber den Aussagen „mündiger Bürger:innen“ vermissen lässt. Einem Petenten aufgrund seiner Irritation, die nur auf einen offensichtlichen Verwechslungsfehler eines Polizeibeamten zurückzuführen ist, im Rahmen meiner Untersuchung des Vorfalls in dem Zusammenhang eine „falsche“ Aussage vorzuwerfen, ist für mich nicht hinnehmbar. Auch einen weiteren Punkt möchte ich in diesem Zusammenhang aufgreifen: Der Leiter einer Beschwerdestelle betonte sichtlich stolz in einem Gespräch mit Mitarbeiter:innen meines Amtes die geringe Zahl „begründet beschiedener“ Beschwerden in seinem Zuständigkeitsbereich. Hier wird ein Problem deutlich. Selbstverständlich erkenne ich an, wenn sich die Zahl „begründeter Beschwerden“, die von bundespolizeiinternen Stellen bearbeitet werden, auf einem niedrigen Niveau bewegt. Gleichwohl sehe ich an dieser Stelle eine Aufgabe als unabhängiger Beauftragter außerhalb der Struktur der Polizeibehörden des Bundes: Es kann nicht nur darum gehen, die Zahl „begründeter“ Beschwerden möglichst gering zu halten. Denn wann ist eine Beschwerde begründet? Nach meinem Verständnis ist eine Beschwerde nicht nur aufgrund einer rechtlichen Einschätzung begründet, sondern auch dann, wenn im Rahmen einer konstruktiven Fehlerkultur Missverständnisse und kommunikative Mängel unterhalb der Schwelle rechtlich begründeter oder unbegründeter Bewertungen offensiv stärker nach außen vertreten werden. Es sollte gemeinsam an einem Mentalitätswandel gearbeitet werden. Ein Stück weit weg von dem mir gegenüber erweckten Bild, dass sich ein positives Erscheinungsbild einer Polizeidienststelle auch daran misst, wie viele Beschwerden „unbegründet“ sind, hin zu einem besseren Miteinander. Auch wenn mir natürlich bewusst ist, dass diesem „Verhältnis auf Augenhöhe“ aufgrund der polizeilichen hoheitlichen Aufgabe Grenzen gesetzt sind. Dieses Verständnis kann aber nach meiner Einschätzung zu einer Stärkung des gegenseitigen Vertrauens beitragen. Möglicherweise hat auch die Eingliederung der Beschwerdestellen der meisten Bundespolizeidirektionen in Referate beziehungsweise Stabsstellen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Auswirkungen auf die inhaltliche Beschwerdebearbeitung. Eine solche organisatorische Struktur unter dem Dach der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit könnte aufgrund der unterschiedlichen (Teil-) Ziele weniger geeignet sein, eine innerbehördliche Fehlerkultur auszubauen. Ich beabsichtige, diesen Punkt zu untersuchen und mit der Bundespolizei ins Gespräch zu kommen. 4 Eingaben und Selbstbefassungen Sowohl Beschäftigte der Polizeien des Bundes als auch Bürger:innen haben nach dem Polizeibeauftragtengesetz die Möglichkeit, sich mit Eingaben an mich zu wenden. Nach § 3 Absatz 1 PolBeauftrG können Beschäftigte der Polizeibehörden des Bundes mit Eingaben an mich mögliche strukturelle Mängel und Fehlentwicklungen oder mögliches Fehlverhalten im Einzelfall geltend machen. Die Eingabe kann unmittelbar und ohne Einhaltung des Dienstweges bei mir eingereicht werden. Das Gesetz stellt ausdrücklich klar, dass den Beschäftigten aus solchen Eingaben keine dienstlichen Nachteile erwachsen dürfen. Eine Eingabe kann auch vertraulich behandelt werden, sodass bei der weiteren Untersuchung für die betroffene Polizeibehörde nicht erkennbar ist, wer die Eingabe eingereicht hat. Die Frage, ob ihre Eingabe vertraulich behandelt werden soll, wird direkt gestellt, wenn die Beschäftigten um ihr Einverständnis zur Verarbeitung der Daten gebeten werden. Wird um Vertraulichkeit gebeten, erfolgt eine Beratung hinsichtlich des weiteren Vorgehens. Handelt es sich nicht um einen allgemeinen Sachverhalt, sondern um den eigenen Einzelfall und werden beispielsweise Probleme bei der Behandlung eines Dienstunfalls geltend gemacht, so kann die Angelegenheit natürlich nicht weiter untersucht werden, wenn dem Dienstherrn der Name nicht bekanntgegeben wird. Nicht davon erfasst werden anonyme Eingaben. Ich stehe nicht zur Verfügung, um Kolleg:innen im Einzelfall anzuschwärzen. Nach pflichtgemäßem Ermessen habe ich aber noch die Möglichkeit, den Fall im Rahmen meines Selbstbefassungsrechts nach § 2 Absatz 3 PolBeauftrG aufzugreifen. Danach kann ich auch tätig werden, wenn mir auf sonstige Weise Umstände aus meinem Zuständigkeitsbereich bekannt werden, die auf mögliche strukturelle Mängel und Fehlentwicklungen oder mögliches Fehlverhalten im Einzelfall hindeuten. Bei den Polizeien des Bundes gibt es interne Beschwerdestellen. Ich werde immer wieder gefragt, ob sich die Beschäftigten sowohl an die Beschwerdestelle als auch an mich wenden können. Ich weise in den Gesprächen und auch hier an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, dass sich die Beschäftigten jederzeit an mich wenden können. Es gibt keine Sperrfunktion, wenn man sich zuvor behördenintern beschwert hat. Näheres beschreibe ich im Kapitel 6.1 Verfahrensfragen. Ebenso können sich Bürger:innen mit einer Eingabe an mich wenden. Dieses in § 3 Absatz 2 PolBeauftrG verbriefte Recht steht ihnen zu, sofern sie ihre eigene Betroffenheit in einem Einzelfall geltend machen und sich aus den Angaben Anhaltspunkte für strukturelle Mängel oder Fehlentwicklungen bezogen auf die Polizeibehörden des Bundes ergeben. Nach dem Gesetz nehme ich nur Eingaben zur Untersuchung an, deren zugrundeliegender Sachverhalt der eingebenden Person nicht länger als sechs Monate bekannt ist (§ 3 Absatz 5 PolBeauftrG). Durch diese Frist und auch durch das bereits erwähnte Erfordernis der persönlichen Betroffenheit bei den Bürger:innen gibt es Eingaben, die nicht zur Bearbeitung angenommen werden können. Dennoch macht es Sinn, sich an mich zu wenden. Es gibt Sachverhalte, die ich dann im Rahmen meines Selbstbefassungsrechts nach § 2 Absatz 3 PolBeauftrG aufgreife, wenn sie auf mögliche strukturelle Mängel und Fehlentwicklungen oder mögliches Fehlverhalten im Einzelfall hindeuten. So wurden von Bürger:innen zum Beispiel Zweifel geäußert, dass an einem Grenzübergang alle Arbeitssicherheitsvorschriften eingehalten werden. Im Zusammenhang mit einer Beschwerde eines Flugreisenden und des anschließenden Untersuchungsverfahrens nach dem Polizeibeauftragtengesetz möchte ich auf ein Angebot des Flughafens Berlin Brandenburg hinweisen, der als erster deutscher Flughafen das Sunflower-Umhängeband eingeführt hat. Es ist ein international anerkanntes Symbol für nicht sichtbare Beeinträchtigungen. Damit können Menschen sowohl dem Personal als auch den Mitreisenden am Flughafen diskret signalisieren, dass sie eine Beeinträchtigung haben und dass sie nach Bedarf Unterstützung, etwas mehr Zeit oder ein wenig Geduld während ihres Aufenthalts am Flughafen benötigen. Etwa zwei Drittel der schriftlichen Eingaben kommen von Bürger:innen, etwa ein Drittel entfällt auf die Beschäftigten der Polizeibehörden des Bundes. Bei den meisten Eingaben handelt es sich um Beschwerden in einem persönlichen Einzelfall. 4.1 Eingaben, Hinweise und Anregungen von Bürger:innen Im vergangenen Berichtsjahr haben sich 279 Bürger:innen mit Eingaben, Hinweisen und Anregungen an mich gewandt. Schwerpunkte der Eingaben waren dabei der Vorwurf von Racial Profiling an Grenzübergängen, bei der Einreise an Flughäfen und in Bahnhöfen, häufig verbunden mit dem Vorwurf des Rassismus, sowie Diskriminierungsvorwürfe bei nicht verhältnismäßigem polizeilichem Verhalten. Hier beschwerten sich Bürger:innen auch über Beschäftigte von privaten Sicherheitsunternehmen, die im Auftrag der Bundespolizei das Gepäck und die Personen an den Röntgenstrecken überprüfen. Das Verhalten der dort Beschäftigten muss sich die Bundespolizei auf der Grundlage des Beleihungsaktes zurechnen lassen, sodass auch in diesen Fällen die zuständigen Bundespolizeidirektionen von mir aufgefordert wurden, entsprechende Stellungnahmen abzugeben. Einige der Eingaben, die Vorwürfe von Racial Profiling, von Rassismus und von Diskriminierung durch Beschäftigte der Polizeien des Bundes betrafen, erreichten mich über die Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Dorthin hatten sich die Bürger:innen zunächst gewandt. Allerdings ist die Antidiskriminierungsstelle für diese Fälle nicht zuständig. Mit dem Einverständnis der Bürger:innen gab die Antidiskriminierungsstelle die Eingaben an mich zur weiteren Bearbeitung ab. An dieser Stelle sei betont, dass die Zusammenarbeit und der Austausch mit der Antidiskriminierungsstelle des Bundes exzellent funktioniert und der gegenseitige Austausch reibungslos und höchst zielführend ist! Nachfolgend habe ich einige Fälle exemplarisch herausgegriffen, die an mich herangetragen wurden und auf die ich kurz eingehen möchte. Hierbei gilt es immer, die Vertraulichkeit und die Persönlichkeitsrechte der betroffenen Personen zu wahren. Grenzkontrollen: Racial Profiling oder Routinekontrolle? Ein Zugfahrgast schilderte mir, dass er seit der Einführung von Grenzkontrollen an der Grenze zu Österreich im Jahr 2015 mehrfach im Jahr den Zug nach Österreich und wieder zurück nutze. Leider sei seine Rückreise in den allermeisten Fällen mit einer „unangenehmen Rassismus-Erfahrung durch die Bundespolizei verbunden“, wie er mir schrieb. Bei einer Grenzkontrolle im Zug werde er als deutscher Staatsbürger wegen seiner Hautfarbe jedes Mal kontrolliert. Entweder werde nur er kontrolliert und alle anderen Reisenden nicht oder er werde genauer als andere Reisende überprüft. Die von mir zu einer Stellungnahme zu einem konkret von dem Reisenden beschriebenen Vorfall während einer Zugfahrt aufgeforderte Bundespolizeidirektion München gab an, dem Sachverhalt nachgegangen zu sein. Tatsächlich hätten sich die beteiligten Beamten an die Kontrollsituation während der von dem Fahrgast benannten Zugfahrt erinnern können. Die Kontrolle einer ganzen Personengruppe sei unabhängig von der Hautfarbe oder dem äußeren Erscheinungsbild erfolgt. Der vorgesetzte Dienstgruppenleiter des Kontrollbeamten habe keine Anhaltspunkte feststellen können, die für das vorgeworfene rassistisch motiviertes Kontrollverhalten sprechen würden. Der Hergang der Situation, aber auch die dazugehörigen Stellungnahmen der Bundespolizei, begegneten mir häufiger. Der tatsächliche Ablauf des Geschehens ist aufgrund der „Aussage-gegen-Aussage“-Konstellation nicht in Gänze aufzulösen. Bewusstes Racial Profiling ist in diesen Fällen nur schwer nachweisbar. Dieser Sachverhalt stellt aus meiner Sicht dennoch einen Schritt in die richtige Richtung dar: Denn die Bundespolizei erkannte, dass der Fahrgast kein Vertrauen in die polizeilichen Maßnahmen hat und bot ihm ein Gespräch mit der Inspektionsleitung an. Ich erwarte nicht, dass die Bundespolizei mit jedem Fahrgast bei Beschwerden ein persönliches Gespräch führt. Worauf ich in diesem Fall hinaus möchte: Den Bürger:innen sollten polizeiliche Maßnahmen, insbesondere in diesem Zusammenhang, schon im Vorfeld besser erklärt werden, wie ich bereits im Kapitel zu den strukturellen Fragestellungen ausgeführt habe. Ich habe mich bei der zuständigen Bundespolizeidirektion München für diesen kooperativen Ansatz bedankt. Die Luftsicherheitskontrolle aus der Sicht transidenter Personen Anfang des Jahres wandte sich eine Transperson an mich und beschwerte sich über ihre Behandlung bei der Luftsicherheitskontrolle an einem Flughafen. Sie trug vor, dass sie sich an das Personal an dem eingesetzten Sicherheitsscanner gewandt und um eine manuelle Kontrolle gebeten hätte, da der Sicherheitsscanner individuell an das Geschlecht einer Person angepasst werde. Dadurch entstehe für Menschen mit sexuellen Merkmalen von Männern und Frauen ein Problem, da sie je nach Einstellung des Scanners entweder im Schritt oder auf der Brust als auffällig markiert würden. Das Personal der Luftsicherheit sei mit dem Vorgehen für diesen Fall offensichtlich nicht vertraut gewesen, hätte sie nach ihrem Geschlecht befragt und sie dann gebeten, an der Seite zu warten. Die von den Sicherheitskräften herbeigerufenen Polizeibeamten hätten sie ebenfalls nach ihrem Geschlecht gefragt und die Situation lautstark diskutiert. Nach einer manuellen Kontrolle hätte die Person dann weitergehen dürfen. Im Rahmen des von mir eingeleiteten Untersuchungsverfahrens forderte ich eine Stellungnahme der Bundespolizei an. Darin betonte die Bundespolizei, dass der Einsatz von Sicherheitsscannern im Rahmen der gesetzlichen Regelungen zum Datenschutz erfolge. Die Kontrolle sei freiwillig. Alternativ hätten Fluggäste die Option, sich manuell kontrollieren zu lassen. Die Bundespolizei am Flughafen habe die aktuelle politische und gesellschaftliche Debatte zu transidenten und intergeschlechtlichen Personen bereits zum Anlass genommen, das Personal zu sensibilisieren. Es wurde von der Bundespolizei erkannt, dass das Handeln der eingesetzten Bundespolizist:innen – über die Bindung an Recht und Gesetz hinaus – politische, wirtschaftliche und (sozial) gesellschaftliche Rahmenbedingungen berücksichtigen müsse. Es solle außerdem von Respekt geprägt sein. Dieser Aussage stimme ich selbstverständlich zu und erwarte, dass sich die Bundespolizei daran vollumfänglich messen lässt. Weiter führte die Bundespolizei zu der konkreten Kontrollsituation das vorgesehene Verfahren aus, das offenbar eingehalten worden war. Dabei wurde aber auch darauf verwiesen, dass sich das eingesetzte Luftsicherheitskontrollpersonal bei dieser nicht alltäglichen Kontrollsituation rechtlich absichern wollte und folgerichtig die Bundespolizei hinzuzog, wobei die wiederholte Befragung nach dem Geschlecht grundsätzlich hätte vermieden werden können. Dabei wies die Bundespolizei den Vorwurf zurück, dass die Befragung nach dem Geschlecht öffentlich hörbar erfolgt sei. Ich stimme der Bundespolizei zu, wenn sie erklärt, dass ihr der Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des zivilen Luftverkehrs obliegt. Gleichzeitig seien die Persönlichkeitsrechte der Fluggäste zu beachten. Dies werde nach Aussage der Bundespolizei sowohl bundespolizeiintern wie auch gegenüber dem privaten Sicherheitsunternehmen immer wieder angesprochen. Der vorliegende Fall sei mit den beteiligten Mitarbeitenden ausgewertet und zum Anlass genommen worden, alle Beschäftigten zu sensibilisieren. Die Bundespolizei hat versichert, dass es zu keinem Zeitpunkt beabsichtigt gewesen sei, die Person zu diskriminieren oder unangemessen zu behandeln. Es ist mir als unabhängigem Beauftragten ein Anliegen, die persönlichen Wahrnehmungen aller Beteiligten zu einer bestimmten erlebten Situation in angemessener Weise zu berücksichtigen. Dieser Fall, bei dem der Sachverhalt von den beteiligten Parteien unterschiedlich geschildert wurde, zeigt wiederholt, dass sich in „Aussagegegen-Aussage“-Konstellationen auch unter Würdigung aller Berichte der tatsächliche Hergang vielfach nicht in Gänze aufklären lässt. Da die Darstellung der Transperson auf eine gewisse Hilflosigkeit der Beteiligten in dieser Situation schließen lässt, habe ich hier weiteren und kontinuierlichen Schulungsbedarf für die am Kontrollprozess Beteiligten, insbesondere zu nicht alltäglichen Kontrollsituationen, gesehen, um künftig gerade solche Situationen durch eine anlassgerechte und respektvolle Kommunikation zu vermeiden. EasyPASS im Fokus: Herausforderungen für automatisierte Systeme Die Petentin reist regelmäßig aus Staaten außerhalb des Schengen-Raumes in die Bundesrepublik Deutschland ein. Sie führt aus, dass sie sich durch das automatisierte Grenzkontrollsystem der Bundespolizei (EasyPASS) aufgrund ihrer Hautfarbe und ihres Namens diskriminiert fühle. Während andere Einreisende standardmäßig „durchgewunken“ würden, melde die Software bei dem Pass der Petentin regelmäßig zusätzlichen Kontrollbedarf an, dem durch die Bundespolizist:innen in Form einer individuellen Kontrolle vor den Augen anderer Einreisender nachgekommen werden müsse. Durch diese gesonderte Behandlung fühlt sich die Petentin diskriminiert und fragt nach den Gründen für die Empfindlichkeit des Grenzkontrollsystems für ihre Person, die ihr durch die Bundespolizei bislang noch nicht schlüssig erklärt worden sei. Da die Schilderungen auf Anhaltspunkte für strukturelle Mängel oder Fehlentwicklungen innerhalb der Bundespolizei hingewiesen haben, hatte ich entschieden, ein Untersuchungsverfahren nach § 2 Absatz 3 PolBeauftrG einzuleiten und zunächst eine Stellungnahme von der zuständigen Bundespolizeidirektion München anzufordern. Nach meiner Bewertung des Sachverhaltes gibt dieser Anlass, den Kontrollprozess im Rahmen des EasyPASS- Systems – strukturell – zu beanstanden. Die geschilderten Äußerungen der beteiligten Bundespolizist:innen während der von der Petentin erlebten verschiedenen Kontrollsituationen sind großenteils nicht geeignet, Vertrauen in die Arbeit der Polizei zu fördern, da sie der Petentin gegenüber den Eindruck von Racial Profiling vermitteln. Die Aussage der Bundespolizeidirektion München, ein spezieller Schulungsbaustein zu Racial Profiling sei nicht erforderlich, da dies kein Entscheidungskriterium bei der grenzpolizeilichen Grenzkontrolle allgemein und im Besonderen beim EasyPASS-Prozess darstelle, geht fehl und lässt leider keinen Problemlösungsansatz erkennen. Diese Einschätzung kann nicht zu dem Ergebnis führen, dass dieses Thema nicht verstärkt in Fortbildungen und Evaluierungen Eingang findet. Gerade bei Anwendung eines automatisierten Verfahrens wie EasyPASS kommt einer adressatengerecht flankierenden Kommunikation mit den Fluggästen eine besondere Bedeutung zu. Ich werde deshalb diesen Vorgang zum Anlass nehmen, die Thematik Vorwürfe von Racial Profiling und mögliche Lösungsansätze an geeigneter Stelle aufzugreifen. Ziel muss es sein, Schilderungen wie diese künftig durch eine anlassgerechte und respektvolle Kommunikation zu vermeiden. Ich habe der Petentin auch mitgeteilt, dass sie bedenken möge, dass die Bundespolizist:innen tagtäglich eine Vielzahl von polizeilichen Aufgaben zu erfüllen hätten. Das stelle eine Herausforderung und andauernde Belastung dar, die bei allem Verständnis für das persönliche Erleben der Situation ebenfalls zu berücksichtigen sei und nicht immer als situationsgerecht wahrgenommen werde. Interkulturelle Sensibilität im Polizeialltag: Herausforderungen für internationale Reisende in Deutschland Eine Person of Colour aus dem europäischen Ausland, die beruflich in Deutschland zu tun hatte, beschwerte sich über ein aus ihrer Sicht unverhältnismäßiges und zumindest durch rassistische Vorurteile geprägtes polizeiliches Handeln an einem Bahnsteig und in der angeschlossenen Polizeiwache des Bahnhofs, sowohl bei der Bundespolizei direkt als auch bei mir. Die Zugreisende schilderte das Verhalten von Polizeibeamt:innen der Bundespolizeidirektion Koblenz, welches sie als erniedrigend, diskriminierend und rassistisch empfunden habe. Der diensthabende Zugbegleiter im Fernverkehr der Deutschen Bahn AG hatte bei seiner Fahrkartenkontrolle im Zug festgestellt, dass die Petentin nicht im Besitz eines gültigen Fahrscheins für den Fernverkehr war. Mit ihrem Ticket hätte sie ihre Fahrt lediglich im Regionalverkehr antreten dürfen. Am Zielbahnhof angekommen, empfingen die Petentin Polizeibeamt:innen der Bundespolizei am Bahnsteig. Der Zugbegleiter hatte diese zur Unterstützung gerufen und im Namen der Deutschen Bahn AG Strafanzeige wegen des Anfangsverdachts auf Betrug gegen sie erstattet. Die Petentin warf den eingesetzten Bundespolizist:innen vor, sie weder über den Grund der gegen sie gerichteten Maßnahme noch über die voraussichtliche Dauer aufgeklärt, die Erhebung entlastender Beweismittel bewusst unterlassen und ihr mehrfach die Konsultation eines Rechtsbeistandes versagt zu haben. Die Petentin kritisierte die mehrfach durchgeführten Taschenkontrollen ihres Reisegepäcks. Darüber hinaus seien ihr die Hintergründe der polizeilichen Dokumentation zu ihrem Aufenthalt in der Polizeiwache nicht verständlich genug erläutert worden. Durch das aus Sicht der Petentin unprofessionelle Verhalten hätten die Einsatzkräfte die Situation grundlos eskaliert und sie in ihren Rechten verletzt. Die Petentin wirft der Bundespolizei zudem Racial Profiling vor. Auch wenn meine Untersuchungen ergeben haben, dass die eingesetzten Polizeibeamt:innen rechtmäßig handelten, gibt der Vorgang Anlass zur Beanstandung. Ich greife ihn auf, um die betroffenen Polizeikräfte auf die Dimensionen und Auswirkungen ihres polizeilichen Handelns, insbesondere bei Kontrollmaßnahmen mit Personen, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, hinzuweisen und dazu anzuhalten, offensichtlichen Unsicherheiten und möglichen Ängsten dieser Menschen mit angemessener Empathie zu begegnen. Für mich ist nachvollziehbar, dass die Situation für die Petentin sehr belastend gewesen sein musste. Dieser Umstand blieb in den Stellungnahmen der Bundespolizei fast gänzlich außen vor. Das Vertrauen der Petentin in die Bundespolizei hätte gestärkt werden können, wenn ihre individuelle Situation stärker Eingang in die dortige Bewertung gefunden hätte. Des Weiteren setze ich mich für eine sowohl inhaltliche als auch sprachliche Überarbeitung der Beschwerdebescheide ein. Diese Schreiben sollten bürgernäher formuliert werden. Mir ist bewusst, dass den Polizeibeamt:innen in manchen Situationen ein hohes Maß an psychischer Robustheit abverlangt wird. Gleichwohl sehe ich es als meine Aufgabe an, bei entsprechenden Sachverhalten „den Finger in die Wunde“ zu legen. Ich möchte an dieser Stelle auf einen weiteren Punkt hinweisen, der mir bei diesem Untersuchungsverfahren aufgefallen ist. Der Verweis der Bundespolizei im Rahmen des Stellungnahmeverfahrens auf ein, wie in diesem Fall, vorausgegangenes abgeschlossenes Beschwerdeverfahren stellt keine ausreichende Grundlage für mich dar. Weder im Beschwerdeverfahren der Bundespolizei noch in der Stellungnahme an mich wurde auf die Vorwürfe der Petentin im Einzelnen eingegangen. Es wurden lediglich die Geschehnisse am Bahnhof aus Sicht einer Polizeibehörde dargestellt. Insgesamt ist festzustellen, dass die Petentin nach Durchsicht der übermittelten Unterlagen zum Beschwerdeverfahren, insbesondere nach dem Eindruck des abschließenden Beschwerdebescheides der Bundespolizei mit ihrer emotionalen Betroffenheit weitgehend allein gelassen wurde. Ich habe die zuständige Bundespolizeidirektion Koblenz gebeten, eine Stellungnahme entsprechend den Anforderungen des Polizeibeauftragtengesetzes vorzulegen und dabei konkret auf die Vorwürfe der Petentin einzugehen. Strukturelle Mängel oder Einzelfall? Herausforderungen bei polizeilichen Grenzkontrollen Eine Petentin beschwerte sich mit einer Eingabe über eine aus ihrer Sicht erniedrigende Behandlung durch die Bundespolizei im Rahmen einer Grenzkontrolle: Obwohl die junge Frau aus dem europäischen Ausland gültige Reisepapiere mit sich geführt habe, sei sie bei der Kontrolle des Reisebusses von der Bundespolizei aus dem Reisebus herausgebeten und sodann zu einer Dienststelle gebracht worden. Dort habe man ihr ihre technischen Kommunikationsmittel entzogen und sie zwecks Personenkontrolle einer Leibesvisitation unterzogen, bei der sie sich vollständig habe entblößen müssen. Anschließend sei sie in eine weitere Dienststelle gefahren worden, wo sie sich einer erneuten Leibesvisitation ohne Kleidung habe unterziehen müssen. Dort sei ihr nach Stunden schließlich mitgeteilt worden, dass sie in die Bundesrepublik Deutschland einreisen dürfe. Eine Rechtsbehelfsbelehrung und die Herausgabe der Kommunikationsmittel seien erst am Ende der insgesamt rund vierstündigen Kontrolle erfolgt. Da ihr Reisebus längst weitergefahren war, habe sie sich ein neues Zugticket für die Weiterreise buchen und die hierdurch zusätzlich entstandenen Kosten selbst tragen müssen. Die Petentin empfand die Kontrolle als unverhältnismäßig und respektlos. Ich habe die zuständige Bundespolizeidirektion München daraufhin zur Abgabe einer Stellungnahme zu dem geschilderten Sachverhalt aufgefordert. Ich kann die Schilderung der Petentin gut nachvollziehen. Der Sachverhalt gibt Anlass für eine Beanstandung. Der konkrete Umgang mit der Petentin im Rahmen des Grenzkontrollprozesses durch die Beschäftigten der Bundespolizei war zum Teil aufgrund einer nicht überzeugenden Kommunikation seitens der Beschäftigten der Bundespolizei unangemessen. Die geschilderten, aus Sicht der Petentin kritikwürdigen, polizeilichen Maßnahmen, wie die Durchsuchungen und die Abnahme der Gepäckstücke der Petentin sowie die Darstellung der Bundespolizei, dass die Petentin nicht nach Wasser und einer Kontaktaufnahme mit einem Familienangehörigen gefragt haben soll, geben Anlass für kommunikative Verbesserungen. Außerdem ist kritisch zu sehen, dass die Petentin erst am Ende der Maßnahme schriftlich belehrt worden ist. Auch wenn der Vorgang formal korrekt und im Gesamtergebnis im Sinne der Petentin verlaufen ist, hätte die Kommunikation mit der Petentin offensichtlich verständlicher sein können. Die Dauer der Maßnahme ist dagegen nach detaillierter Auswertung der Geschehnisse nachvollziehbar. Auch wenn die Maßnahmen aus rechtlicher Sicht korrekt gewesen sind, ist für mich ebenso klar, dass aus Sicht der Petentin der Ablauf des Kontrollvorgangs nicht geeignet erscheint, Vertrauen in die Arbeit der Polizei zu fördern. Dieser Eindruck darf nicht entstehen. Deshalb mahne ich weiteren kontinuierlichen und zielgerichteten Schulungsbedarf für die am Kontrollprozess beteiligten Beschäftigten an, um gerade solche Erfahrungen künftig durch eine anlassgerechte und respektvolle Kommunikation zu vermeiden. Jugendliche im Blick: Transparenz, Fairness und Dokumentation bei Polizeikontrollen Kurz vor dem Jahreswechsel wandte sich die Mutter eines Jugendlichen an mich, um sich über das in ihren Augen diskriminierende und unangemessene Verhalten von Beschäftigten der Bundespolizei gegenüber ihrem Sohn in einem Bahnhofsgebäude zu beschweren. Die Mutter beschrieb in ihrer Eingabe die Vorgehensweise von Bundespolizist:innen während einer Personenkontrolle ihres 15-jährigen Sohnes. Dabei soll neben der Personalienfeststellung auch eine Durchsuchung durchgeführt worden sein, zu der der Junge nach Aussage der Mutter „mit erhobenen Händen stehend wie ein Krimineller abgetastet“ worden sei. Während dieser Situation hätte sich eine große Menschentraube versammelt und zugeschaut, dies sei sehr unangenehm gewesen. Insgesamt habe das Verhalten der Polizist:innen in dieser Kontrollsituation sehr einschüchternd gewirkt. Der Junge selbst habe das Gefühl gehabt, dass sein Name eine Rolle für die intensivere Kontrolle gespielt hätte. Der Mutter war die Aufarbeitung dieses Vorgangs sehr wichtig. Darüber hinaus wollte sie ihrem Kind vermitteln, dass die Polizei jede Person schützt und gleichbehandelt, unabhängig von Namen und Herkunft. Die zuständige Bundespolizeidirektion Sankt Augustin berichtete mir dazu, dass im Zuge der Sachverhaltsaufklärung Stellungnahmen der infrage kommenden Dienstgruppenleitung und des diensthabenden Gruppenleiters eingeholt worden seien. Zudem seien etwaige Einsatzunterlagen, Dokumentationen sowie Videoaufzeichnungen geprüft worden. Dabei sei festgestellt worden, dass es keinerlei Hinweise für eine etwaige Polizeikontrolle durch Einsatzkräfte der Bundespolizei gebe. An eine solche Kontrolle würden sich weder die zur fraglichen Zeit am fraglichen Ort eingesetzten Polizeibeamt:innen erinnern, noch würden entsprechende Einsatzdokumentationen existieren. Darüber hinaus sei auch kein Videomaterial verfügbar, da dieses grundsätzlich automatisiert nach 30 Tagen gelöscht werde. Die Ursachen dafür, dass es keine Hinweise zu dem Sachverhalt gebe, könnten nicht abschließend beurteilt werden. Der tatsächliche Hergang der Situation war somit nicht aufzulösen, zumal in diesem konkreten Fall keinerlei Hinweise auf die von der Beschwerdeführerin geschilderte Personenkontrolle festzustellen war. Zu der polizeilichen Maßnahme an sich ist mir daher keine Bewertung möglich. Beanstandungswürdig wäre jedoch eine mögliche mangelhafte Einsatzdokumentation durch die handelnden Bundespolizist:innen, sollte sich der Sachverhalt so zugetragen haben, was durch die „Aussage-gegen-Aussage“-Konstellation nicht mehr nachzuvollziehen ist. Der Dokumentation von polizeilichen Maßnahmen kommt – unabhängig von diesem Sachverhalt – ein hoher Stellenwert zu. Beständige und wiederkehrende Fortbildungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen für die Beschäftigten der Bundespolizei hinsichtlich der Einhaltung von Dokumentationspflichten, auch bei alltäglichen Kontrollsituationen, sind unerlässlich. Ich habe die Bundespolizeidirektion Sankt Augustin in diesem Zusammenhang um Prüfung gebeten, inwieweit diese auf die Einhaltung der Dokumentationspflichten bei alltäglichen Kontrollsituationen hinwirkt. Polizeieinsatz in der Kritik: Umgang mit Diskriminierungsvorwürfen Ein Petent beschwerte sich bei mir über aus seiner Sicht diskriminierendes, rassistisches und rechtswidriges Verhalten von Polizeibeamt:innen an einem Bahnhof aufgrund seiner Hautfarbe. Der Petent schilderte, dass ihm ein Ladendiebstahl vorgeworfen worden sei und die in diesem Zusammenhang herbeigerufenen Bundespolizist:innen während der Durchführung der strafprozessualen Maßnahmen dem Petenten gegenüber den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht beachtet, überzogene Handlungen vorgenommen sowie falsche Behauptungen und Ungereimtheiten in der angefertigten Strafanzeige vermerkt hätten. In der von mir angeforderten Stellungnahme teilte die Bundespolizeidirektion Sankt Augustin mit, dass sie sich ungeachtet der noch laufenden Ermittlungen der zuständigen Staatsanwaltschaft intern mit den Vorwürfen befasst habe. Hierzu sei auch auf Aufzeichnungen einer Bodycam zurückgegriffen worden. Diese zeigten einerseits, dass der Petent einem Polizeibeamten in der Öffentlichkeit Rassismus vorgeworfen habe, und anderseits, dass die beiden eingesetzten Polizeibeamt:innen vom Verhalten des Petenten „genervt“ gewesen seien und sich ein Polizeibeamter schlussendlich unsachlich geäußert habe. Das Verhalten der eingesetzten Polizeibeamt:innen sei durch die Dienststellenleitung in einzelnen Personalgesprächen intensiv nachbereitet worden. Die Bundespolizeidirektion Sankt Augustin teilte mir mit, dass sie der Bewertung der Staatsanwaltschaft nicht vorgreifen wolle. Deshalb sei es ihr noch nicht abschließend möglich, eine Würdigung etwaiger strafrechtlich relevanter Gesichtspunkte vorzunehmen. Hierfür habe ich Verständnis. Zwischenzeitlich hat die zuständige Staatsanwaltschaft die Ermittlungen gegen die Polizeibeamt:innen der Bundespolizei eingestellt, sodass ich mein Untersuchungsverfahren nun weiterführen werde. Grenzkontrollen und Asylverfahren: Herausforderung für alle Beteiligten Eine Flugreisende aus einem Drittstaat wandte sich mit einer Beschwerde an mich, in welcher sie den Beschäftigten der Bundespolizei am Flughafen Berlin Brandenburg einerseits rassistische Diskriminierung während der Einreisekontrolle und des verbundenen Asylgesuchs vorwarf und andererseits das Bearbeitungsverfahren hinsichtlich einer von ihr gestellten Dienstaufsichtsbeschwerde bemängelte. Im Zuge des eingeleiteten Untersuchungsverfahrens nahm die zuständige Bundespolizeidirektion Berlin Stellung zu den Vorwürfen. Durch die transparente Würdigung der getroffenen polizeilichen Maßnahmen konnte die Bundespolizeidirektion nachvollziehbar und glaubhaft die Gründe für die Vorgehensweise der handelnden Bundespolizist:innen darlegen. Die Bearbeitung eines Asylgesuchs, welche nach der Einreisekontrolle an deutschen Flughäfen stattfindet, unterliegt einem bundeseinheitlichen Verfahren, welches aus standardisierten Befragungen, Belehrungen, dem Ausfüllen von Formularen sowie einer erkennungsdienstlichen Behandlung besteht. Für Asylsuchende, die sich schon allein aus dieser Tatsache heraus in einer psychischen und physischen Ausnahmesituation befinden, kann die beschriebene Verfahrensweise für zusätzlichen Stress und Druck sorgen, insbesondere wenn, wie in diesem Fall, gesundheitliche Beeinträchtigungen vorliegen. Es ist daher nachvollziehbar, wenn diese für Asylsuchende „unverständliche“ und zeitaufwendige Verfahrensweise einen befremdlichen Eindruck hinterlassen könnte. Dennoch ist zu bedenken, dass die für den Grenzschutz eingesetzten Bundespolizist:innen tagtäglich eine Vielzahl von polizeilichen Aufgaben zu erfüllen haben. Neben der Durchführung von Einreisekontrollen und der Bearbeitung zur Asylantragstellung, sind dies vor allem die polizeiliche Überwachung der Grenzen und die Abwehr von Gefahren im Zusammenhang mit dem Grenzübertritt. Dies stellt eine Herausforderung und andauernde Belastung dar, die bei allem Verständnis für das persönliche Erleben der Situation ebenfalls zu berücksichtigen ist und nicht immer als situationsgerecht wahrgenommen wird. Konkrete Anhaltspunkte für strukturelle Mängel und Fehlentwicklungen in der Bundespolizei hinsichtlich der Vorwürfe waren abschließend in diesem Fall nicht festzustellen und das Untersuchungsverfahren wurde beendet. Im Hinblick auf die kritisierte lange Bearbeitungsdauer der Dienstaufsichtsbeschwerde wurde der Bedarf der Nachbereitung im Beschwerdewesen durch die zuständige Bundespolizeidirektion erkannt. Dieses Thema werde ich bei der Zusammenarbeit mit den Polizeibehörden des Bundes aufmerksam verfolgen. Umgang mit gehörlosen Menschen und Belange des Kindeswohls: Eine ganz besondere Einsatzsituation Ein sozialpädagogischer Dienst, der einen gehörlosen Petenten zusammen mit seinem minderjährigen Sohn betreut und diesen im Rahmen des Eingabeverfahrens bei mir vertritt, wandte sich an mich. Der Petent schildert, an einem Bahnhof von Bundespolizist:innen in Gewahrsam genommen worden zu sein, nachdem er seinen Sohn nach eigenen Angaben zweimal auf die Hände geschlagen hatte. Der Grund für die Ingewahrsamnahme sei dem Petenten nicht mitgeteilt worden. Er habe deutlich gemacht, dass er gehörlos sei und einen Gebärdendolmetscher benötige, worauf die Bundespolizist:innen nicht eingegangen seien. Sie hätten den Petenten von seinem Sohn getrennt und diesen ausgiebig befragt. Erst ein vom Petenten erbetenes Telefonat zwischen der Bundespolizei und dem sozialpädagogischen Dienst habe dazu geführt, dass Vater und Sohn in eine Einrichtung des Trägers gebracht wurden, wo beide die Nacht verbringen mussten. Der Petent beschwert sich über das seiner Ansicht nach unverhältnismäßige Vorgehen der Bundespolizei. Er verstehe insbesondere nicht, warum ihm kein Gebärdendolmetscher zur Verfügung gestellt worden sei und weshalb die Beamt:innen entschieden hätten, ihn von seinem Sohn vorübergehend zu trennen. Ich habe die zuständige Bundespolizeidirektion Berlin um eine Stellungnahme zu den Vorwürfen gebeten. In dieser wird ausgeführt, dass die Beamt:innen zur Gefahrenabwehr gehandelt hätten. Da Zeugen beobachtet hätten, wie der Petent das Kind schlage, sei es zur Verhinderung weiterer Gefährdungen aus Gründen des Kindeswohls notwendig gewesen, Vater und Sohn vorübergehend zu trennen. Da das Jugendamt nicht erreichbar gewesen sei, sei unter der Federführung eines Kinder- und Jugendnotdienstes die Festlegung erfolgt, Vater und Sohn gemeinsam der Sozialbetreuungsstätte des Trägers zu übergeben. Ein Gebärdendolmetscher sei nicht bestellt worden, da die Bundespolizist:innen mit einem Angehörigen des Petenten bereits eine zweckmäßige Kommunikation erreichen konnten. Die Bundespolizei trägt überdies vor, dass mit dem Kind unter Zuhilfenahme einer erfahrenen Beamtin altersgerecht kommuniziert worden sei. Mein Untersuchungsverfahren ließ ich ruhen, während die Staatsanwaltschaft gegen den Petenten wegen der mutmaßlichen Handlungen gegenüber seinem Kind ermittelte, um einer etwaigen Bewertung der Staatsanwaltschaft im Einklang mit dem Polizeibeauftragtengesetz nicht vorzugreifen. Nachdem das Strafverfahren gemäß § 170 Absatz 2 der Strafprozessordnung (StPO) eingestellt wurde, habe ich meine Untersuchung wieder aufgenommen. Ich bin nach Bewertung der mir zugegangenen Stellungnahme der Bundespolizeidirektion Berlin und der Beantwortung weiterer Nachfragen zum Sachverhalt zu dem Ergebnis gekommen, dass die Einsatzkräfte in dieser auch für sie schwierigen Situation nicht nur insgesamt situationsgerecht und verhältnismäßig gehandelt haben, sondern ihr Einsatz anerkennend hervorzuheben ist. Aus meiner Sicht war die konkrete Situation für die beteiligten Bundespolizst:innen, auch im Hinblick auf die Einbeziehung des hohen Gutes des Kindeswohls bei Beurteilung der Lage, schwer einzuordnen. Polizeiarbeit im Fokus: Weshalb regelmäßige Fortbildungen unverzichtbar sind Ein Petent wandte sich mit einer Eingabe an mich, in welcher er den Beschäftigten der Bundespolizeiinspektion Hamburg fachliche Unkenntnis in Bezug auf den Inhalt der Verordnung über das Verbot des Führens von Waffen in den Gebieten des Hamburger Hauptbahnhofes und Zentralen Omnibusbahnhofes (WaffFHpt/BusBhfVerbotV) vorwarf. Ihm sei in Bezug auf ein nicht existentes Verbot zum Mitführen von Reizstoffsprühgeräten zur Tierabwehr eine falsche Auskunft erteilt worden. Zudem beanstandete er das Verhalten der Polizeibeamt:innen ihm gegenüber. Der Petent regte zudem eine Klarstellung und gezielte Schulung der beteiligten Beamt:innen an. Es sei unerlässlich, dass die Einsatzkräfte und Mitarbeiter:innen vor Ort genau über den Umfang des Waffenverbots informiert seien, damit die Bürger:innen ordnungsgemäß aufgeklärt werden könnten. Die anschließende Untersuchung ergab, dass der Beschwerdevortrag zutreffend war und dem Beschwerdeführer tatsächlich eine falsche Auskunft erteilt wurde. Durch die Leitung der zuständigen Bundespolizeidirektion Hannover wurde der betroffenen Dienststelle eine klarstellende Verfügung übermittelt, mit dem Auftrag der unmittelbaren Information ihrer Mitarbeitenden. Darüber hinaus wurden die Dienststellen angewiesen, ihre Mitarbeitenden regelmäßig durch Fortbildungen auf dem aktuellen Stand entsprechender Verbotsnormen zu halten. Auch wenn keine konkreten Anhaltspunkte für strukturelle Mängel und Fehlentwicklungen in der Bundespolizei hinsichtlich der Vorwürfe festzustellen waren, zeigte sich an dieser Stelle die Unerlässlichkeit von wiederkehrenden Fortbildungsmaßnahmen. Die zielgenaue Verbesserung der Aus- und Fortbildung der Beschäftigten der Bundespolizei sind mir thematisch ein großes Anliegen. Ich werde deshalb derartige Sachverhalte in geeigneter Weise verwenden, um mit entsprechenden Maßnahmen beizutragen, die Durchführung und die Ausgestaltung der Aus- und Fortbildung der Polizeibehörden des Bundes zu fördern. 4.2 Eingaben von Polizeibeschäftigten Im letzten Berichtsjahr haben sich 78 Beschäftigte sowohl von der Bundespolizei, vom Bundeskriminalamt als auch der Polizei beim Deutschen Bundestag mit Eingaben an mich gewandt. Die meisten der an mich gerichteten Eingaben von Beschäftigten betrafen im letzten Berichtsjahr die eigenen Belange, wie Beurteilungen und Beförderungen, aber auch das Verhalten von Vorgesetzten. Bei Polizeianwärter:innen besteht etwa oft die Besorgnis, dass sie nicht übernommen werden, wenn es einmal zu Schwierigkeiten kommt. Dabei geht es um die Grundvoraussetzung der charakterlichen Eignung, der für den Beamtenberuf gegeben sein muss. Aber nicht jede Auseinandersetzung mit Vorgesetzten oder Kolleg:innen führt gleich zu einer Bewertung als charakterlich ungeeignet und damit zu einem Ausschluss. In den meisten Fällen konnte den jungen Anwärter:innen nach einer Rücksprache mit den zuständigen Polizeidirektionen die Sorge genommen werden. Hier stach besonders ein Fall heraus, in dem sich mehrere Anwärterinnen gegen die sexuelle Belästigung durch eine Person gewehrt hatten, die sie im Gegenzug angezeigt hatte. Auf Nachfrage bei der Bundespolizei stellte sich heraus, dass sie bereits gegen den Täter vorgegangen war, die Gegenanzeigen mit sehr viel Augenmaß betrachtet hatte und zu keinem Zeitpunkt Zweifel an der charakterlichen Eignung der Anwärterinnen hatte. Selbstverständlich wurden sie in den Polizeidienst aufgenommen. In diesem Fall konnte ich insbesondere der Beamtin, die sich an mich gewandt hatte, ihre Befürchtungen nehmen. Ein weiteres Thema, das die meisten Polizeianwärter:innen beschäftigt, ist ihre Anschlussverwendung nach dem Ende ihrer Ausbildung. Dabei wird in der Regel eine heimatnahe Verwendung angestrebt. Im Rahmen des Zuteilungsverfahrens haben die jungen Anwärter:innen die Möglichkeit, ihre Wünsche anzugeben und dabei auch soziale Aspekte geltend zu machen, wobei das Verfahren nicht immer zu den gewünschten Ergebnissen führt. Ich habe mir von der Bundespolizeiakademie das grundsätzliche Verfahren erläutern lassen. Die Entscheidung im Einzelfall muss sich daran messen lassen, ob alle Verfahrensregeln eingehalten wurden. Aber auch in der weiteren dienstlichen Verwendung ist der Wunsch nach einer heimatnahen Verwendung von großer Bedeutung. Da diese Fälle immer den persönlichen Einzelfall mit sozialen Belangen betreffen, werde ich im Folgenden dazu keine Einzelfälle schildern. Dies gilt auch für an mich herangetragene Vorwürfe von sexueller Belästigung, von denen ich insbesondere aus Vertrauensschutzgründen an dieser Stelle keine Einzelfälle darstelle, aber bereits bei den strukturellen Fragestellungen zu dieser Thematik berichtet habe. Im Folgenden möchte ich einige Eingaben exemplarisch vorstellen: Einsatzverpflegung im Flugdienst für abgelegene Einsatzräume Ein Beschäftigter der Fliegergruppe Bundespolizei wandte sich an mich und verwies darauf, dass die Anordnung der Selbstverpflegung in den erstellten Einsatzbefehlen für die Flugbesatzungen gegen die Bestimmungen zur Unterbringung und Verpflegung der Bundespolizei bei Einsätzen und den Leitfaden 150 verstoße. Den eingesetzten Beamt:innen sei es aufgrund des unter Umständen weit abgelegenen Einsatzraumes und der Ladenöffnungszeiten vor Ort regelmäßig nicht möglich, sich im Einsatz selbst zu versorgen. Aus der Fürsorgeverpflichtung des Dienstherrn ergebe sich aber eine Pflicht zur Vollversorgung der eingesetzten Besatzungen. Auch eine reine Kaltverpflegung sei aus seiner Sicht unzulässig. Die in den Regelungen vorgesehene Ausnahme von der Vollversorgungspflicht bedürfe einer umfangreichen und in der Einsatzakte dokumentierten Prüfung im Einzelfall. Diesen Anforderungen sei der Flugdienst der Bundespolizei nicht nachgekommen. Nach der Anforderung einer Stellungnahme der Bundespolizei stellte sich heraus, dass die Praxis, für Besatzungen des Flugdienstes der Bundespolizei im Regelfall Selbstverpflegung anzuordnen, nicht gegen die gelten Vorschriften zur Einsatzverpflegung verstößt, soweit keine weiteren Möglichkeiten der Einsatzverpflegung unter anderem aus organisatorischen oder einsatztaktischen Gründen oder aus Gründen der verfügbaren Versorgungskapazitäten im Einzelfall bestehen. Die Bundespolizei sagte allerdings aufgrund der Eingabe zu, die Ausstattung der bundespolizeieigenen Luftfahrzeuge mit haltbaren Notversorgungspaketen in Fällen, in denen eine Selbstverpflegung der Besatzungen nicht möglich ist, unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen und logistischen Leistbarkeit sorgfältig zu prüfen. Von der Beschwerde zur Einigung: Ein Fall erfolgreicher Mediation Der Ehemann einer dauerhaft erkrankten Beamtin der Bundespolizei beschwerte sich über eine nach seiner Ansicht unfreundliche, unkooperative und herablassende Behandlung durch den Vorgesetzen seiner Frau. Konkret bemängelte er, dass er als Angehöriger für das Ausräumen des Spindes seiner aus dem Dienst ausscheidenden Ehefrau herangezogen worden sei. Im Rahmen meiner Prüfung konnte ich weder konkrete Hinweise auf Diskriminierung noch auf strukturelle Defizite feststellen; eher schien es sich um eine Beschwerde über mangelhafte Empathie des Vorgesetzen und seinen rauen Ton zu handeln. Insbesondere nicht zu beanstanden ist die Praxis, Spinde schwer erkrankter oder verstorbener Polizeibeschäftigter durch deren Angehörige räumen zu lassen, da sich dort regelmäßig nicht nur dienstliche, sondern auch private Gegenstände befinden. In einem Telefonat wurde diese Auffassung vom Petenten mir gegenüber bestätigt. Ein anschließendes Telefonat mit dem Vorgesetzten ergab neue Aspekte der damaligen Auseinandersetzung und deutete auf ein erhebliches Kommunikationsproblem hin. Das Angebot des Vorgesetzten, dass der Petent sich jederzeit zu einem weiteren klärenden Gespräch an ihn wenden könne, habe ich dem Petenten in einem Telefonat überbracht. Der Petent beurteilte die Bewertung des fraglichen Vorfalles ähnlich, zeigte sich mit dem Ergebnis der Überprüfung sehr zufrieden und bedankte sich für die erfolgreiche und vermittelnde Tätigkeit des Polizeibeauftragten. Auch der Vorgesetzte wurde über die Erledigung informiert und bedankte sich über den pragmatischen und lösungsorientierten Ansatz. Beide Beteiligte sehen den Konflikt als geklärt und damit erledigt an. Ich freue mich, dass ich in diesem Fall durch persönliche Vermittlung ein für beide Seiten befriedigendes Ergebnis erzielen konnte. Ein Verstoß gegen den Datenschutz mit Folgen Ein Petent wandte sich in einer vertraulichen Personalangelegenheit an mich und rügte sowohl datenschutzrechtliche Verstöße durch einen Bundespolizeibeamten als auch dessen persönliches Vorgehen. Im Zuge des von mir eingeleiteten Untersuchungsverfahrens ist nach einer vom Petenten gleichzeitig eingereichten Beschwerde von der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit nach dortiger datenschutzrechtlicher Prüfung ein Verstoß gegen Artikel 6 der Datenschutz-Grundverordnung festgestellt worden. Als Ergebnis meiner Überprüfung ist ein struktureller Mangel oder eine Fehlentwicklung bei der Bundespolizei aus dem konkreten Sachverhalt nicht herzuleiten, wenngleich die Maßnahmen der Bundespolizei gegenüber dem Petenten nicht verhältnismäßig und nicht schlüssig gewesen sind. Ich begrüße es, dass die Bundespolizeidirektion Berlin in ihrer von mir angeforderten ergänzenden Stellungnahme, insbesondere aufgrund des Beschwerdeverfahrens bei der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit und aufgrund des Ergebnisses meiner Untersuchung, das Erfordernis einer „kritischen Sachverhaltsauseinandersetzung“ erkannt hat und dieser nachgekommen ist, wie mir abschließend berichtet worden ist. Vereinbarkeit von Familie und Pflege: Sonderurlaub für Eltern mit schwerbehinderten Kindern Ein Petent kritisierte in seiner Eingabe die unzureichende Regelung im Hinblick auf die Gewährung von Sonderurlaub unter Fortzahlung der Bezüge zur Pflege und Betreuung des eigenen volljährigen Kindes mit schwerer und mehrfacher Behinderung. Er sah hier gesetzgeberischen Handlungsbedarf. Da in diesem Fall keine spezifischen Regelungen für Beschäftigte von Polizeibehörden des Bundes betroffen sind, entschied ich mich im Einvernehmen mit dem Petenten, den Vorgang zur Prüfung und zur möglichen Änderung oder Ergänzung der Sonderurlaubsverordnung an den Petitionsausschuss des Bundestages abzugeben. Zudem setzte ich mich beim Bundespolizeipräsidium für ein fürsorgliches Entgegenkommen der Dienststelle ein, sodass für den Petenten eine sozialverträgliche Lösung gefunden wurde und in zukünftigen Notsituationen die Pflege des Kindes ermöglicht werden kann. 4.3 Selbstbefassungsangelegenheiten Wie bereits dargestellt, hat der Gesetzgeber mir zur Erfüllung meines gesetzlichen Auftrags auch ein Selbstbefassungsrecht an die Hand gegeben. Das heißt, nach § 2 Absatz 3 PolBeauftrG kann ich nach pflichtgemäßem Ermessen auch dann tätig werden, wenn mir auf sonstige Weise Umstände aus meinem Zuständigkeitsbereich bekannt werden, die auf mögliche strukturelle Mängel und Fehlentwicklungen oder mögliches Fehlverhalten im Einzelfall hindeuten. Diese Möglichkeit, auch auf eigene Initiative tätig zu werden, ist für die effektive Aufgabenwahrnehmung von zentraler Bedeutung, da Bürger:innen oder auch Beschäftigte der Polizeibehörden des Bundes Gründe haben mögen, von einer Eingabe bei mir abzusehen, obwohl es objektiv einen Anlass dafür geben mag. Im Übrigen besteht für mich auch die Möglichkeit, dass ich auch über eigene Informationskanäle von möglichen strukturellen Mängeln oder Fehlentwicklungen oder Fehlverhalten im Einzelfall Kenntnis erlange und diesen nachgehen kann. Es hat sich in meinem ersten vollständigen Berichtszeitraum gezeigt, dass auf unterschiedliche Weise eine Vielzahl an strukturellen Themen an mich herangetragen wurden oder mir aus anderen Quellen, wie etwa auch aus Presseberichten, bekannt wurden. Viele der Themen konnte ich bisher nur anreißen. Ich werde diese aber im Laufe meiner Amtszeit weiterverfolgen. Auf einige strukturelle Schlüsselthemen bin ich bereits eingegangen. Auf einige weitere Sachverhalte möchte ich im Folgenden exemplarisch kurz eingehen. Sicherheit im Parlament: Die Polizei beim Deutschen Bundestag im Fokus Neben der Bundespolizei und dem Bundeskriminalamt umfasst mein Zuständigkeitsbereich auch die Polizei beim Deutschen Bundestag. Die Parlamentspolizei unterscheidet sich in ihrem Aufgaben- und Tätigkeitsbereich von der „klassischen“ Schutzpolizei. Hauptaufgabe der Polizei beim Deutschen Bundestag ist es, die öffentliche Sicherheit und Ordnung im örtlichen Zuständigkeitsbereich zu gewährleisten. Dabei sind die Polizeibeamt:innen für alle Gebäude, Räume und Grundstücke verantwortlich, die der Verwaltung des Deutschen Bundestages unterstehen, aber auch für solche, die nur vorübergehend vom Bundestag etwa bei internationalen Konferenzen genutzt werden. Unterstützt werden die Polizeibeamt:innen durch Bundespolizist:innen, die im Rahmen einer Verwaltungsvereinbarung für jeweils drei Jahre von ihrer Stammdienststelle zur Polizei beim Deutschen Bundestag abgeordnet werden. Einige Beschäftigte traten an mich heran und baten um die Rückkehr zu einer zwischenzeitlich aufgehobenen Vereinbarung, wonach eine Abordnungszeit von zwei Jahren mit einer Verlängerungsoption von einem Jahr auf insgesamt drei Jahre galt. Da eine kürzere Abordnungszeit den überwiegend noch sehr jungen Polizeibeamt:innen am Anfang ihrer Berufslaufbahn eine größere Verwendungsflexibilität einräumen und zu ihrer Arbeitszufriedenheit beitragen würde, werde ich mich für eine Rückkehr zu der vorherigen Regelung einsetzen. Die Polizei beim Deutschen Bundestag ist in fünf Dienstgruppen und der Kriminalpolizei organisiert. Ich war in den Dienstgruppen zu Gast und habe auch die neue Leitstelle im Reichstagsgebäude besucht. Dabei wurden von den Beschäftigten verschiedene Anliegen angesprochen. Nach einer ersten Sichtung habe ich für einzelne Themen die Leitung der Polizei beim Deutschen Bundestag um Stellungnahme gebeten. Manche Anliegen ließen sich dann auch schnell klären. Da zeigt es sich, dass es manchmal nur jemanden braucht, der „von außen“ ein vermeintliches Problem aus einem anderen Blickwinkel betrachtet und dies auch anspricht. So ist im Bundestag seit inzwischen Jahrzehnten bekannt, dass die Polizisten in ihrer Herrenumkleide im Reichstagsgebäude zu wenig Platz haben, um ihre Ausrüstung unterzubringen. Ein Spind reicht nicht aus, um nicht regelmäßig benötigte oder jahreszeitabhängige nicht genutzte Dienstkleidungsstücke wie beispielsweise die Winterausrüstung auch mit unterzubringen. Als Notlösung wurden in einer anderen Liegenschaft des Deutschen Bundestages weitere Spinde aufgestellt, sodass zumindest einige Kolleg:innen über einen zweiten Spind verfügen konnten. Diese Problematik wurde bei meinen Besuchen von allen Dienstgruppen angesprochen. Nach meiner Aufforderung an die Leitung der Polizei ging diese die Lösung des Problems erneut an. Sie erklärte, Ziel sei es, der polizeilichen Tätigkeit angemessene Umkleidebereiche zu schaffen, sei es durch Ertüchtigung der bisherigen Umkleidebereiche oder der Bereitstellung neuer Umkleideräume im Nahbereich des Reichstagsgebäudes. Zunächst erfolgte aber eine Bestandsaufnahme. Es stellte sich heraus, dass ausreichend Spinde für die Polizeivollzugsbeamt:innen zur Verfügung stehen müssten. Die Spinde wurden neu verteilt, sodass alle Kolleg:innen jetzt über einen Spind im Reichstagsgebäude und über einen weiteren in einer anderen Liegenschaft verfügen. Auch wurde die Herrenumkleide raumtechnisch verbessert. Davon konnte ich mich persönlich bei einem „Stubendurchgang“ überzeugen. Weitere Verbesserungen durch das Aufstellen von zusätzlichen Sitzbänken zum Umkleiden und die Schaffung von Trocknungsmöglichkeiten für nasse Dienstkleidung oder Handtücher sind angedacht. Auch der von den zur Polizei beim Deutschen Bundestag abgeordneten Bundespolizist:innen vorgetragene Vorwurf, dass ihnen ihre Ansprechpersonen nicht bekannt seien, wurde von mir aufgegriffen. Zwischenzeitlich hat die Polizei beim Deutschen Bundestag in ihrem Intranet eine Übersicht der Hauptansprechpartner:innen von Bundespolizei und Polizei beim Deutschen Bundestag veröffentlicht – eine erste kleine, aber wichtige Verbesserung. Vorwürfe in den Medien zu mutmaßlich rechten und rechtsextremen Vorfällen in der Polizei beim Deutschen Bundestag Ein weiterer Sachverhalt, dem ich im Rahmen meines Selbstbefassungsrechts nachgegangen bin, betraf ebenfalls die Polizei beim Deutschen Bundestag. In einem Medienbericht wurde auf mehrere mutmaßlich rechte und rechtsextreme Vorfälle in der Polizei beim Deutschen Bundestag hingewiesen. Dabei wurden in der Presseberichterstattung zwei Vorfälle im Zusammenhang mit einer Version des Lieds „L’amour toujours“ angesprochen und geschildert, dass dieses Lied von einer Beamtin als ihr Lieblingslied in einer Widmung in einem Abschiedsgeschenk bezeichnet wurde und dies auch von einem Vorgesetzten gesehen wurde. Zum anderen sei das Lied im Pausenraum in provozierender Absicht über ein Handy laut abgespielt worden. Bei einem weiteren Fall sei ein Polizist durch einen Kollegen rassistisch beleidigt worden. Ferner soll ein weiterer Beamter durch Reichsbürgeraussagen aufgefallen sein. Die Vorwürfe wogen schwer und haben bereits vor der Medienberichterstattung umfangreiche Ermittlungen nach sich gezogen. Ich habe die Berichterstattung zum Anlass genommen, nach § 2 Absatz 3 PolBeauftrG ein Untersuchungsverfahren einzuleiten und die Präsidentin des Deutschen Bundestages gebeten, die Akten und Unterlagen zu den angesprochenen Fällen nach § 4 Absatz 5 PolBeauftrG herauszugeben. Als Ergebnis meiner intensiven Prüfung kann ich festhalten, dass die Bundestagsverwaltung den im Raum stehenden Vorwürfen konsequent nachgegangen ist und ich bei ihrem Vorgehen in den angesprochenen Fällen keinen Grund zu Beanstandungen finden konnte. Die von den Medien geschilderten und von der Bundestagsverwaltung untersuchten Sachverhalte erwiesen sich als zum Teil unzutreffend beziehungsweise als disziplinarrechtlich nicht relevant. Zwei Disziplinarverfahren sind noch offen und dementsprechend ist das von mir eingeleitete Untersuchungsverfahren nicht abgeschlossen. Damit kann ich klarstellen: Die Bundestagsverwaltung greift Hinweise auf ein mögliches verfassungsfeindliches Verhalten von Bundestagspolizist:innen konsequent auf und untersucht diese. Nach meiner Erkenntnis hat sich in dem Vorgehen der Bundestagsverwaltung ein Zitat der Bundestagspräsidentin a. D. Bärbel Bas bestätigt, was ich ausdrücklich unterstütze: „Die Bundestagspolizei schützt das Zentrum unserer Demokratie. Es gilt, was ich schon früher gesagt habe: Jedem Hinweis oder Verdacht, dass Beschäftigte der Bundestagspolizei nicht fest auf dem Boden der Verfassung stehen könnten, wird zügig und konsequent nachgegangen. Es wird nichts unter den Tisch gekehrt. Als Hausleitung machen wir klar, dass bestimmte Verhaltensweisen nicht akzeptiert und konsequent geahndet werden.“ Personalgewinnung bei der Bundespolizei See: Quereinstieg aus der Marine Bei meinem Antrittsbesuch bei der Bundespolizei See habe ich mir im September des vergangenen Jahres ein Bild über die Einsatzfähigkeit der Bundespolizei See machen können. Als prioritäre strukturelle Mängel wurden in den Gesprächen mit Mannschaften, Vorgesetzten und Interessenvertreter:innen Problemlagen benannt, die auf eine angespannte Personallage zurückzuführen sind. Diese erschwert zunehmend die Aufgabenerfüllung der Bundespolizei See. Die Gewinnung neuen Personals zu forcieren, ist als übergeordnete Aufgabe von der Bundespolizei erkannt worden, Lösungsansätze sind vorhanden. Auf zwei Sachverhalte, die in diesem Zusammenhang an mich herangetragen worden sind, möchte ich näher eingehen. Mir wurde berichtet, dass nach den Regelungen der Bundeslaufbahnverordnung ein Austausch mit der Bundesmarine als Quereinstieg für Beschäftigte mit einer seemännischen Ausbildung im begrenzten Umfang in Einzelfällen erfolgt. Ein intensiverer Personalaustausch bei Fachverwendungen der Bundespolizei See mit der Bundeswehr (Marine) unter Berücksichtigung der Vorgaben des Soldatengesetzes wäre aus meiner Sicht anzustreben. Das zuständige Bundesinnenministerium teilte mir auf meine Nachfrage mit, dass zur Verbesserung der Personalsituation im nautischen und schiffsbetriebstechnischen Bereich in den Besatzungen und im Stab bei der Bundespolizei See Übernahmen von Soldat:innen und anderem Funktionspersonal der Bundeswehr angestrebt würden. Ein strukturiertes Übernahmekonzept mit der Deutschen Marine mit dem Ziel eines Automatismus in Bezug auf Übernahmeprozesse sei angedacht. Ich beabsichtige, an der Umsetzung eines solchen Konzeptes meinen Beitrag zu leisten. Warum auch WLAN auf Einsatzschiffen bei der Personalgewinnung bei der Bundespolizei eine Rolle spielt Ein weiteres Anliegen von Besatzungen ist mir von verschiedenen Seiten geschildert worden, welches auch eine Rolle beim Thema Attraktivität und Personalgewinnung spielt: An Bord der Einsatzschiffe ist bisher noch kein WLAN zur Nutzung für die Besatzung vorhanden. Bei größeren Zeiträumen auf See ist es für die Besatzungen nach meiner Auffassung in der heutigen Zeit nicht mehr vertretbar, auf dieses Kommunikationsmittel zu verzichten. Die Maßnahme sei aufgrund fehlender Haushaltsmittel auf künftige Jahre verschoben worden, so die Auskunft im September 2024. Ich hatte daher die zuständige Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt um Erläuterung gebeten, weshalb die Maßnahme vor dem Hintergrund der bekannten Notwendigkeit einer Attraktivitätssteigerung für Nachwuchskräfte offenbar nicht mit der nötigen Priorität verfolgt werde. Mir ist daraufhin mitgeteilt worden, dass die Beschaffung und Installation der WLAN-Systeme nun für das Jahr 2025 vorgesehen sei und für das Haushaltsjahr 2025 Mittel angemeldet worden seien. Ich werde an dem Thema dranbleiben, denn es zeigt, dass es auch abseits der großen Problemfelder bei der Personalgewinnung vergleichsweise einfache Hebel gibt, die das Bild eines attraktiven Arbeitgebers, nicht nur was die besonderen Aufgaben der Bundespolizei See angehen, nachhaltig beeinflussen können. Zwischen Sparzwang und Einsatzfähigkeit: Herausforderungen für den Flugdienst der Bundespolizei Insbesondere durch die Presseberichterstattung bin ich auf eine mögliche Unterfinanzierung von Teilbereichen des Bundespolizei-Flugdienstes und damit verbundener Einschränkungen zu Lasten des fliegerischen Personals aufmerksam geworden. Ich habe die Notwendigkeit gesehen, diesen Sachverhalt näher zu untersuchen. Ich freue mich, dass es der Bundespolizei gelungen ist, erste Maßnahmen zur Verbesserung der Situation umzusetzen, die zu einer nachhaltigen Aufrechterhaltung der fliegerischen Fähigkeiten und gleichzeitig zu einer nicht weiter steigenden Belastung des Personals für Wartung und Betrieb führen können. Ich habe der Bundespolizei mitgeteilt, an diesem Thema dranzubleiben. Einführung des Entry/Exit-Systems Bereits zu Beginn des Berichtsjahres wurde ich bei Gesprächen mit der Bundespolizei wiederholt auf die Einführung des europäischen Einreise-/Ausreisesystems (EES) angesprochen, die zu diesem Zeitpunkt für das 4. Quartal 2024 geplant war. Dabei wurde die Sorge geäußert, dass eine vollumfängliche Einführung zu einem einheitlichen Stichtag anstelle einer schrittweisen Implementierung gerade zu Beginn zu längeren Wartezeiten für Ein- und Ausreisende führen könnte, verbunden auch mit entsprechenden Belastungen für die Beschäftigten. Die Smart Borders Initiative der Europäischen Union wurde ins Leben gerufen, um die Grenzkontrollen an den EU-Außengrenzen zu verbessern. Das EES und das European Travel Information and Authorization System (ETIAS) bilden dabei die zentralen Bausteine dieses Programms. Das EES ist ein System, das die Ein- und Ausreise sowie Einreiseverweigerungen von Drittstaatsangehörigen erfasst, die für einen Kurzaufenthalt in den Schengenraum einreisen. Ziel ist es, die Grenzkontrollen zu modernisieren und ihre Effizienz und Sicherheit zu verbessern. Das EES soll insbesondere eine Automatisierung der Grenzkontrollen, eine systematische Berechnung und Überwachung der zulässigen Aufenthaltsdauer ermöglichen und sowohl irreguläre Migration als auch etwa Identitätsbetrug bekämpfen. Auf EU-Ebene ist derzeit eine mögliche schrittweise Inbetriebnahme von EES, verbunden mit der erforderlichen Änderung der entsprechenden Verordnungen, ins Auge gefasst. Angesichts der bevorstehenden EES-Einführung habe ich das Bundesinnenministerium um Informationen zum Vorbereitungsstand gebeten. Mir wurde versichert, dass auf die mit der Einführung des EES verbundenen erheblichen Veränderungen der tradierten Grenzkontrollprozesse durch umfassende materielle, personelle und organisatorische Anpassungen reagiert werde. Hierfür stünden neben den regulären Haushaltsmitteln auch zusätzliche Finanzmittel aus dem Border Management und Visa Instrument der EU zur Verfügung. Die EES-Einführung bringe aufgrund europäischer Vorgaben zusätzliche Prozessschritte in der grenzpolizeilichen Kontrolle mit sich, die zwangsläufig zu längeren Verfahrenszeiten führten. Um diese Verzögerungen zu minimieren, habe die Bundespolizei bundesweit 500 Self-Service-Systeme an den jeweiligen Dienststellen installiert. Parallel seien zusätzliche Computer, Monitore, Kameras und weitere erforderliche Technik für die Grenzkontrolle beschafft worden. Neben der technischen Ausstattung sei insbesondere auch die Deckung des gestiegenen Personalbedarfs von entscheidender Bedeutung. Um dem erwarteten Mehrbedarf zu begegnen, seien den jeweiligen Bundespolizeidirektionen 582 zusätzliche Mitarbeiter:innen zugewiesen worden. Zur umfassenden Vorbereitung aller künftigen EES-Nutzer bei der Bundespolizei sei zudem ein systematisches Schulungskonzept entwickelt und umgesetzt worden, das bereits 30.000 Mitarbeiter:innen durchlaufen hätten. Die umfassenden Vorbereitungsmaßnahmen lassen erwarten, dass die Bundespolizei sehr gut auf die Einführung des neuen Systems vorbereitet ist und der notwendige Schulungs- und Informationsbedarf abgedeckt wird. Als Polizeibeauftragter des Bundes werde ich die Einführung des EES aufmerksam begleiten. 5 Besuche, Informationsaustausch und Kooperation 5.1 Besuche bei den Polizeibehörden des Bundes Im Berichtszeitraum habe ich großen Wert auf persönliche Begegnungen nicht nur mit den Präsidenten und jeweiligen Leitungsebenen, sondern mit möglichst vielen Beschäftigten aller drei Polizeibehörden in meiner Zuständigkeit gelegt. Nach meinem Amtsverständnis kann ich meinem Auftrag und meiner Verantwortung nur gerecht werden, wenn die insgesamt über 64.000 Polizeibeschäftigten des Bundes von mir erfahren und wissen, dass es den Polizeibeauftragten, als „ihren“ Ansprechpartner gibt. Mein Ziel ist es, möglichst vielen Polizeibeschäftigten, Tarifbeschäftigten ebenso wie Beamt:innen, persönlich zu begegnen. Im Einsatzraum, auf den Dienststellen und überall dort, wo sie ihre Behörde repräsentieren. Seit meinem letzten Bericht im Juni 2024 habe ich an mehr als 60 Reisetagen acht Bundespolizeidirektionen – und somit alle seit meinem Amtsantritt – einschließlich der Bundespolizeiakademie, alle Standorte des Bundeskriminalamtes an den Dienstsitzen Wiesbaden, Berlin und Meckenheim, alle Dienstgruppen der Polizei beim Deutschen Bundestag sowie zehn Bahnhofsinspektionen beziehungsweise - reviere und etwa 30 Grenzkontrollstellen an den deutschen Außengrenzen besucht. Ich werde auch weiterhin in direktem Kontakt mit den Polizeibeschäftigten des Bundes stehen und niedrigschwellig erreichbar sein, weil es mir wichtig ist, nicht nur abstrakt in der Hauptstadt „über“ die Bundespolizei, das Bundeskriminalamt oder die Polizei beim Deutschen Bundestag zu sprechen, sondern vor Ort mit den Beschäftigten aller Laufbahnen und aller Besoldungs- und Tarifgruppen. Nur so bekomme ich einen realistischen, unverfälschten Einblick in die Arbeitsbedingungen und den Polizeialltag. Eine Übersicht zu meinen Gesprächsterminen und Besuchen ist dem Anhang zu entnehmen (Tabelle 3). Oftmals wenden sich Polizeibeschäftigte im Nachgang meiner Vor-Ort-Besuche mit Feedback, mit Anliegen oder Eingaben an mich. Das zeigt mir, dass mein Amt und meine Person zusehends Vertrauen und Rückhalt unter den Beschäftigten genießt und als Anlaufstelle angenommen wird. Ich nehme ihre vielfältigen Anliegen mit ins „Politische Berlin“ und kann als unabhängige Stelle regelmäßig Verbesserungen beziehungsweise Beschleunigungen in der behördeninternen Bearbeitung bewirken. Das mir entgegengebrachte Vertrauen nutze ich, um öffentlich wie auch im Parlament, für die Belange von Polizeibeschäftigten – und auch hier unabhängig davon, ob Polizeivollzugsbeamt:innen, Tarifbeschäftigte oder Verwaltungsbeamt:innen – einzutreten. Alle Kräfte der Polizeibehörden des Bundes leisten Dienst zu außergewöhnlichen Zeiten, was oftmals erhebliche Belastungen auch für Familie und persönliches Umfeld der Beschäftigten mit sich bringt. Um im Namen des Parlaments, dessen Hilfsorgan ich bin, meinen Respekt und meinen Dank für diese Arbeit zum Ausdruck zu bringen, habe ich zum Jahreswechsel 2024/2025 acht verschiedene Dienststellen in Berlin – darunter die Leitstelle im Reichstagsgebäude, die Wachen im Bundespräsidialamt, im Bundeskanzleramt und im Auswärtigen Amt, sowie die Leitstellen im Bahnhof Zoo, im Bahnhof Friedrichstraße und im Hauptbahnhof – besucht. 5.1.1 Besuche bei der Bundespolizei Die Zusammenarbeit mit der Bundespolizei verlief bei allen inhaltlichen und organisatorischen Fragen höchst kooperativ und produktiv. Der eigens für den Polizeibeauftragten eingerichtete „Single Point of Contact“ stand mir und meinem Team bei allen aufkommenden Fragestellungen vollumfänglich zur Seite. Ihm sei an dieser Stelle für die aus meiner Sicht vertrauensvolle und sehr zeitnahe Zusammenarbeit ausdrücklich gedankt! Zur Planung und Durchführung meiner zahlreichen Besuche bei der Bundespolizei konnte ich auf die in allen Direktionen jeweils zur Verfügung gestellten Ansprechpartner:innen zurückkommen. Diese sehr gute Zusammenarbeit hat wesentlich dazu beigetragen, dass ich im Berichtszeitraum viele Polizeibeschäftigte der Bundespolizei persönlich treffen konnte. Bei meinen Besuchen ist es mir, wie bereits erwähnt, weiterhin sehr wichtig, nicht nur die Leitungsebene zu sprechen, sondern auch Beschäftigte des mittleren und gehobenen Dienstes ohne ihre Vorgesetzten zu treffen. Außerdem lege ich großen Wert auf einen eigenen Austausch mit Vertreter:innen des örtlichen Personalrats. Zudem habe ich auch die jeweiligen Schwerbehinderten-, Jugend- und Auszubildendenvertretungen und die Gleichstellungsbeauftragten getroffen. Wo vorhanden, habe ich auch das Gespräch mit den Vertreter:innen der kirchlichen Seelsorge in der Bundespolizei gesucht. Angesichts der zunehmenden Digitalisierung ist für mich von großem Interesse, wie sich die Bundespolizei auf zukünftige Herausforderungen auf diesem Gebiet zukunftsfest macht. Die Digitalisierung der Sicherheitsbehörden sollte hier – auch mit Blick auf Resilienz und Krisenfestigkeit – höchste Priorität genießen. Dazu habe ich mich unter anderem über die Rechenzentren der Bundespolizei und deren Aufgaben informiert. Wie in anderen Behörden auch, stellt sich hier die schwierige Frage der Gewinnung von Fachkräften im IT-Bereich. Besuche an Bahnhofsinspektionen und -revieren Die Bundespolizei hat als Bahnpolizei nach § 3 Absatz 1 BPolG die Aufgabe, Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung auf den Bahnanlagen der Eisenbahnen des Bundes, unter anderem auf Bahnhöfen, abzuwehren. Ihre bahnpolizeiliche Zuständigkeit erstreckt sich auf circa 5.700 Bahnhöfe und Haltepunkte. Neben der Streifentätigkeit und Gefahrenabwehr sind insbesondere die polizeilichen Maßnahmen auf Bahnhöfen und in Zügen im Zusammenhang mit Großveranstaltungen wie zum Beispiel Fußballspielen eine große personelle und auch logistische Herausforderung. Im Berichtsjahr habe ich insgesamt zehn Bahnhofsinspektionen der Bundespolizei, unter anderem in Nürnberg, Bonn, Fulda und Hagen besucht. Ähnlich wie bei meinen Besuchen an den Grenzkontrollstellen habe ich hier unterschiedliche Unterbringungssituationen und Arbeitsbedingungen vorgefunden. So habe ich Anfang 2025, wie bereits berichtet, insbesondere die Hauptbahnhöfe in Fulda und Hagen auch deswegen besucht, weil ich zuvor auf die schwierigen örtlichen Gegebenheiten aufmerksam gemacht wurde, auf die ich in diesem Bericht bereits eingegangen bin. Bei mehreren Besuchen an Bahnhöfen haben mich Polizeibeschäftigte auf Probleme im Zusammenhang mit der Erweiterung der Videotechnik an Bahnhöfen angesprochen. Über 11.000 Kameras sind an rund 750 Bahnhöfen inzwischen im Einsatz. Das ist fast eine Verdoppelung der Anzahl von Kameras seit dem Jahr 2012. Auch wenn in der Bundespolizei zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen wurden, gibt es derzeit offenbar zu wenig Personal für die zeitnahe Auswertung der immensen Datenmengen. Auf meine Anfrage, ob für die Auswertung dieser stetig wachsenden Videodatenmengen nicht auch ein stärkerer Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI)-Anwendungen ins Auge gefasst werden könne, teilte mir die Bundespolizei mit, dass eine teilautomatisierte Videoauswertung bereits erfolgreich erprobt wurde. Diese stelle für das Personal, das die Daten auswertet, eine erhebliche Entlastung dar und erzeuge zudem eine Bearbeitungsbeschleunigung, die sowohl für die Gefahrenabwehr als auch für die beweissichere Strafverfolgung erforderlich sei. Zum 1. April 2025 sei daher die Inbetriebnahme von zwei Stand-Alone Systemen erfolgt, die von der Bundespolizeidirektion 11 als Dienstleister für alle Bedarfsträger der Bundespolizei betrieben würden. Die Videotechnik leistet für die tägliche Lagebewältigung an Bahnhöfen einen großen Beitrag. Technische und personelle Hürden müssen jedoch schnellstmöglich ausgeräumt werden, um eine effektivere Polizeiarbeit zu ermöglichen. Ob die jetzt in Betrieb genommenen Systeme insofern ausreichen, werde ich im Blick behalten. Rückführungsflüge Rückführungen von vollziehbar ausreisepflichtigen Personen sind regelmäßig Gegenstand der politischen Debatte. Die Zahl der Rückführungen auf dem Luftweg ist im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. Im Jahr 2024 sind über 20.000 Rückführungen vollzogen worden. Dies ist ein deutlicher Anstieg gegenüber dem Jahr 2023 (rund 16.000). Rund 17.000 Menschen sind im Jahr 2024 auf dem Luftweg in ihre Heimatländer gebracht worden. Es wird – zurecht – viel über die Maßnahmen geredet, aber nicht oder deutlich zu wenig über die Bedingungen derjenigen, die diese Aufgabe ausführen: Die Personenbegleiter:innen Luft („PBL“) der Bundespolizei. Das möchte ich ändern. Die Polizeikräfte, die die Rückführungsflüge begleiten, erfüllen eine sehr besondere, ausgesprochen anspruchsvolle und belastende Tätigkeit. Auch wenn deren Teilnahme an Rückführungen freiwillig ist, stellt diese Aufgabe an diese fortdauernd speziell geschulten Polizeibeamt:innen hohe Anforderungen – nicht nur physischer, sondern nicht zuletzt auch psychischer Art. Ein erster eintägiger Rückführungsflug (federführend Bundespolizeidirektion Pirna), den ich begleitete, fand im November 2024 nach Tunesien statt. Ende April 2025 begleitete ich eine Sammelrückführungsmaßnahme in westafrikanische Staaten, federführend durchgeführt durch die Bundespolizeidirektion München. Bereits bei der „Zuführung“ der rückzuführenden Menschen am Flughafenterminal wurde deutlich, dass es sich um eine äußerst sensible Tätigkeit handelt, die durch die unterschiedlichen Herausforderungen ein Höchstmaß an situationsgerechtem Verhalten im Umgang mit sich in einer persönlichen Ausnahmesituation befindlichen Rückzuführenden jeden Geschlechts und unterschiedlichen Alters erfordert. Rückführungen auf dem Luftweg stellen die Ultima Ratio dar. Sie werden durchgeführt, nachdem alle anderen Aufforderungen nicht befolgt oder wahrgenommen wurden. Ich habe mir dabei von den unterschiedlichen operativen Maßnahmen, wie der Art und Weise der Zuführungen der Rückzuführenden, dem Kontaktgespräch zwischen Rückzuführenden und PBL oder auch der Rolle der begleitenden Ärzt:innen, Seelsorger:innen und anderer Institutionen, ein umfangreiches Bild gemacht. Bemerkenswert ist bei derartigen Maßnahmen, dass diese in einer völlig anderen „Atmosphäre“ durchgeführt werden, als man womöglich zunächst vermuten mag: Die Abfertigung des Fluges, aller Umgang mit den Menschen ist von außerordentlicher Professionalität, höchst perfekten Abläufen aller beteiligten Akteure und vor allem von einem Höchstmaß an Empathie geprägt. Es ist nicht zuletzt eine große Kommunikationsleistung, die von Seiten der PBL bei den Rückführungsmaßnahmen vollbracht wird. Auch der Einsteigevorgang und die Flugzeit an Bord verlangen von den PBL ein Höchstmaß an Konzentration und Reaktionsfähigkeit, Empathie und starkem Einfühlungsvermögen für die jeweilige Situation. Ich bin beeindruckt, wie hochprofessionell und zugleich mit dem gebotenen Respekt für die Rückzuführenden diese Maßnahme von den PBL durchgeführt werden. Es bot sich während der Flüge die Gelegenheit, mit den Beschäftigten der Bundespolizei und den internationalen Begleiter:innen und Beobachter:innen ins Gespräch zu kommen. Durchweg wurde mir von anwesenden Akteuren, die nicht der Bundespolizei angehören (Frontex-Kräfte, medizinisches Personal), berichtet, dass die Arbeitsweise der Bundespolizei auch im internationalen Vergleich herausragend und von großer Professionalität geprägt ist. Welchen konkreten Gefährdungsszenarien die eingesetzten Kräfte bei derartigen Maßnahmen ausgesetzt sein können, zeigte sich exemplarisch im Rahmen eines Fluges nach Nigeria Anfang dieses Jahres: Hier kam es offenbar nach der Übergabe der rückzuführenden Menschen zu einer Zusammenrottung der bereits an die nigerianischen Behörden übergebenen Personen. In dieser Situation versuchten die Personen unter Anwendung von Gewalt, zurück ins Flugzeug zu gelangen, woran sie letztendlich durch die PBL gehindert werden konnten. Ich konnte mich davon überzeugen, wie wichtig bei all diesen Maßnahmen eine umfassende und vorausschauende Planung sowie ein professioneller kommunikativer Ansatz sind, damit diese Flüge reibungslos ablaufen können. Diese Punkte sind entscheidend, um bei Vorfällen entsprechend reagieren zu können – um sowohl die Gefahr der Selbstverletzung der Rückzuführenden als auch die Gefährdung für die PBL zu minimieren. Die Rückmeldungen der PBL veranlassen mich, für diese verantwortungsvolle Tätigkeit, die ein starkes persönliches Engagement verlangt, für gute Rahmenbedingungen und für eine entsprechende Wertschätzung zu werben – etwa mit Blick auf die Abkömmlichkeit in der eigenen Dienststelle und einer guten personellen Ausstattung der Dienststellen, die PBL in ihren Reihen haben. Dies schließt eine Verstärkung des Leh

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