Tätigkeitsbericht des Polizeibeauftragten über den Zeitraum vom 1. Juli 2024 bis zum 30. Juni 2025
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Tätigkeitsbericht des Polizeibeauftragten über den Zeitraum vom 1. Juli 2024 bis zum 30. Juni 2025
[Unterrichtung
durch den Polizeibeauftragten des Bundes beim Deutschen Bundestag
Tätigkeitsbericht des Polizeibeauftragten über den Zeitraum vom
1. Juli 2024 bis zum 30. Juni 2025
Inhal tsverzeichnis
Seite
1 Vorwort ........................................................................................... 3
2 Amt des Polizeibeauftragten des Bundes beim
Deutschen Bundestag ..................................................................... 5
3 Strukturelle Fragestellungen ......................................................... 6
3.1 Grenzkontrollen ................................................................................ 6
3.2 Infrastrukturelle Fragestellungen ...................................................... 8
3.3 Sexuelle Belästigung und Sexismus ................................................. 11
3.4 Frauen in Führungspositionen .......................................................... 12
3.5 Vorwürfe von Diskriminierung und Racial Profiling ....................... 13
3.6 Schusswaffengebrauch gegenüber Menschen in psychischen
Ausnahmesituationen ........................................................................ 14
3.7 Posttraumatische Belastungsstörung ................................................ 15
3.8 Mangelnde Fehlerkultur ................................................................... 16
4 Eingaben und Selbstbefassungen .................................................. 19
4.1 Eingaben, Hinweise und Anregungen von Bürger:innen ................. 19
4.2 Eingaben von Polizeibeschäftigten ................................................... 26
4.3 Selbstbefassungsangelegenheiten ..................................................... 27
5 Besuche, Informationsaustausch und Kooperation ..................... 31
5.1 Besuche bei den Polizeibehörden des Bundes .................................. 31
5.1.1 Besuche bei der Bundespolizei ......................................................... 31
5.1.2 Besuche beim Bundeskriminalamt ................................................... 33
Deutscher Bundestag Drucksache 21/750
21. Wahlperiode 08.07.2025
Seite
5.1.3 Besuche bei der Polizei beim Deutschen Bundestag ........................ 34
5.2 Informationsaustausch und Zusammenarbeit ................................... 34
5.3 Internationale Zusammenarbeit ........................................................ 40
5.4 Presse und Kommunikation .............................................................. 42
6 Verfahrensfragen und Organisation ............................................. 44
6.1 Verfahrensfragen .............................................................................. 44
6.2 Organisation ..................................................................................... 46
7 Anlage .............................................................................................. 48
1 Vorwort
Unsere Polizeien genießen hohes Vertrauen in der Gesellschaft. Gleichzeitig ist bekannt, dass es
Diskriminierungsrisiken in allen Bereichen der Polizeiarbeit gibt. In den Medien habe ich bereits betont, dass bei allen Formen
möglicher Diskriminierung „Nulltoleranz“ zu gelten hat. Hier habe ich insbesondere an die Polizeiführungskräfte
appelliert, diese Grundsätze jeden Tag selbst vorzuleben, was mir besonders wichtig ist. Mit „Führungskräfte“
meine ich hierbei nicht in erster Linie die Spitzenbeamt:innen der Polizeibehörden des Bundes, sondern all die
Vorgesetzten, Dienstgruppenleiter:innen, Inspektionsleiter:innen, Sachgebietsleiter:innen oder Gruppen- und
Zugführer:innen, die dafür verantwortlich zeichnen, dass ihre Mitarbeitenden jeden Tag aufs Neue ihr Bestes für
die Sicherheit in Deutschland geben.
Nach einem Jahr im Amt kann ich sagen, dass ich das nicht für selbstverständlich halte. Bei allen
beamtenrechtlichen Pflichten und Weisungslagen allenthalben ist es eine Frage des Umfelds und der eigenen Motivation, mit
seiner ganzen Persönlichkeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung einzutreten.
Ich denke hierbei zum Beispiel an einen jungen Polizeimeister der Bundesbereitschaftspolizei, den ich am Rande
eines Spiels der Fußballeuropameisterschaft 2024 getroffen habe. Auf meine Frage, wie es ihm damit gehe, von
den Grenzkontrollen ans Fußballstadion zu fahren und dann gleich wieder zurück zum Grenzeinsatz, antwortete
er: „Das ist unser Auftrag und den führen wir aus! Und es ist natürlich schon etwas Besonderes, hier zu sein.“ Ich
fand diese spontane Aussage sehr bemerkenswert, trägt sie doch zweierlei in sich: Zum einen die Überzeugung,
das Richtige für die Sicherheit unseres Landes zu tun. Und zum anderen auch ein Vertrauen gegenüber seinen
Vorgesetzten und am Ende gegenüber seinem Dienstherrn.
Derartiges Vertrauen gilt es zu rechtfertigen; durch einen modernen und klaren Führungsstil in den Behörden
ebenso wie durch ein weiterhin klares Bekenntnis des Deutschen Bundestages zu den Polizeibehörden des
Bundes. Die in den zurückliegenden Jahren getätigten Investitionen in die Polizeibehörden des Bundes zeigen
Wirkung und sind deutlich sichtbar. Personalsituation und Sachausstattung verbessern sich zusehends. Dieser Weg
muss jedoch weitergegangen werden, um in der „Zeitenwende“ auch die Innere Sicherheit so aufzustellen, wie es
schlichtweg notwendig ist. Und es bedarf auch wiederum seitens des Dienstherrn und der Behördenleitungen
eines breit angelegten Vertrauens in die Fähigkeiten ihrer Beschäftigten.
Vertrauen ist die wichtigste Währung in der Inneren Sicherheit! Nicht zuletzt ist mein Amt ein Vertrauensbeweis
des Parlaments gegenüber den Beschäftigten bei den Polizeibehörden des Bundes. Das umso mehr, weil die
aktuellen Herausforderungen in jeder Hinsicht bestmöglich aufgestellte Sicherheitsbehörden erfordern.
Die Beschäftigten des Bundeskriminalamtes sind mit Entwicklungen konfrontiert, in der sich bekannte
Kriminalitätsfelder in rasend schneller Geschwindigkeit entwickeln. Hinzu kommen neue Phänomenbereiche und
Herausforderungen, die zusehends spezialisiertes und außergewöhnlich leistungsfähiges Personal erfordern. Meinem
Eindruck nach gelingt dies trotz aller Herausforderungen ganz hervorragend! Dies hat wohl auch damit zu tun,
dass es dem Bundeskriminalamt über weite Strecken gelingt, auch „Out of the Box“ zu denken. Dies wiederum
bedarf gegenüber global agierenden Tätergruppen und Delikten, die oftmals im Cyberraum begangen werden,
einer intensiven internationalen Vernetzung. Hierfür halte ich auch im digitalen Zeitalter den regelmäßigen
persönlichen Austausch für unerlässlich!
Im Bereich der Bundespolizei meine ich damit zum Beispiel auch die zukünftige Ausgestaltung der
Grenzkontrollen an den deutschen Außengrenzen: Im Berichtszeitraum habe ich eine Vielzahl an Grenzkontrollstellen zu
allen deutschen Nachbarländern besucht. Es darf gesagt werden, dass sich die Ausstattung der Kontrollstellen
inzwischen erheblich verbessert hat. Jedoch bin ich der Überzeugung, dass es nicht immer eine stationäre
Kontrollstelle ist, die das geeignetste Mittel zur bestmöglichen Sicherung des jeweiligen Grenzabschnitts darstellt. Ich
werbe deshalb dafür, auf das Wissen und die Erfahrung der regional tätigen Strukturen zu setzen, wenn es um die
Antwort auf die Frage geht, wie man die illegale Migration an den deutschen Außengrenzen am effektivsten
bekämpfen kann!
Die schwarz-rote Koalition übernimmt mit der Absicht zur Einführung eines Bundestagspolizeigesetzes
Verantwortung für eine zukunftsfähige Aufstellung der Polizei beim Deutschen Bundestag. Aus zahlreichen Gesprächen
weiß ich, als welch zentrales Anliegen dies dort zu recht angesehen wird! Auch wenn die Polizei beim Deutschen
Bundestag hinsichtlich ihrer Personalstärke gegenüber dem Bundeskriminalamt und der Bundespolizei relativ
klein erscheinen mag, so übernimmt sie mit dem Schutz des Parlaments eine enorm wichtige Aufgabe im Gefüge
der Sicherheitsbehörden in Deutschland!
Entgegen anderer Darstellungen befindet sich die Etablierung des Amtes des Polizeibeauftragten des Bundes beim
Deutschen Bundestages auf sehr gutem Wege: Es hat sich in weiten Teilen der Polizeibehörden des Bundes
inzwischen die Erkenntnis verfestigt, dass es etwas ausgesprochen Gutes ist, was der Deutsche Bundestag als
Bindeglied zwischen Zivilgesellschaft, Polizeibeschäftigten und Bürger:innen eingeführt hat. Ich freue mich hierbei
über die Offenheit, die mir im Rahmen meiner Besuche bei den Polizeibehörden und den Vertreter:innen der
Zivilgesellschaft und der Forschenden entgegengebracht wird. Und ich sehe auch, wie sich immer mehr
Bürger:innen sowie Polizeibeschäftigte mit eigenen Anliegen an mich wenden und meine Funktion als unabhängige
Ansprechstelle außerhalb der behördlichen Strukturen nutzen.
Dies belegen auch die Zahlen, die ich in diesem Bericht möglichst übersichtlich versucht habe darzustellen.
Hierbei kann an der großen Diskrepanz zwischen Zuschriften und tatsächlich eingeleiteten Untersuchungen abgelesen
werden, dass ich meine Stelle als eine Stelle verstehe, die ausgesprochen niedrigschwellig erreicht werden kann.
Dies war von Anfang an ebenso mein Anspruch an das Amt des Polizeibeauftragten wie es eine zugewandte Art
und Weise, ein kooperativer Ansatz in der Klärung von Konflikten zwischen den Polizeibehörden und
Bürger:innen ist. Mein Ziel ist es, über die behördlichen Mechanismen hinaus, staatliches Handeln, zumal von
Sicherheitsbehörden, gegenüber den Bürger:innen nötigenfalls zu erklären und somit transparent zu machen, wo das durch
die Behörden versäumt wurde.
Ich merke bei der Bearbeitung von Eingaben durch Bürger:innen, die sich von den Polizeibehörden des Bundes
diskriminiert oder unrechtmäßig behandelt fühlen, wie sinnvoll es ist, neben den behördlichen Strukturen eine
unabhängige Stelle zu haben, an die man sich darüber hinaus wenden kann. Meine Erfahrung zeigt: Wenn
Bürger:innen von einer unabhängigen Stelle einen Abschlussbericht erhalten, hat dieser einen anderen Stellenwert als
ein behördliches Schreiben. Diese Erfahrung deckt sich auch mit den Erfahrungen meiner Kolleg:innen in den
Bundesländern und in anderen Staaten, die über einen unabhängigen Polizeibeauftragten verfügen.
Viele Themen, die uns begegnet sind, konnten wir im Berichtszeitraum aus Kapazitätsgründen nicht bearbeiten.
Wir haben uns auf einen guten Weg gemacht. Diesen Weg werden wir im dritten Berichtszeitraum weitergehen.
Ich danke allen, die uns im Berichtszeitraum unterstützt und vertraut haben und setze weiterhin darauf.
2 Amt des Polizeibeauftragten des Bundes beim Deutschen Bundestag
Nach dem Gesetz über die Polizeibeauftragte oder den Polizeibeauftragten des Bundes beim Deutschen Bundestag
(Polizeibeauftragtengesetz – PolBeauftrG) bin ich als Polizeibeauftragter des Bundes Hilfsorgan des Deutschen
Bundestages bei der Ausübung der parlamentarischen Kontrolle. Ich bin in der Ausübung meines Amtes
unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Jährlich zum 30. Juni habe ich dem Deutschen Bundestag und der
Öffentlichkeit Bericht über die Ergebnisse meiner Arbeit zu erstatten. Als Polizeibeauftragter des Bundes beim
Deutschen Bundestag habe ich zum einen die Aufgabe, strukturelle Mängel und Fehlentwicklungen bei der
Bundespolizei, dem Bundeskriminalamt und der Polizei beim Deutschen Bundestag (Polizeibehörden des Bundes)
aufzudecken und zu untersuchen. Zum anderen obliegt es mir, mögliches Fehlverhalten von Beschäftigten der
Polizeibehörden des Bundes im Einzelfall, insbesondere solches, welches auf eine Verletzung von Grundrechten
schließen lässt, zu bewerten und zu untersuchen.
Sowohl Bürger:innen als auch Beschäftigte können sich an mich wenden, um mich auf mögliche strukturelle
Mängel und Fehlentwicklungen oder auf mögliches Fehlverhalten im Einzelfall aufmerksam zu machen. Ich habe
aber auch die Möglichkeit, tätig zu werden, wenn ich auf andere Weise von Umständen erfahre, die auf mögliche
strukturelle Missstände oder mögliches Fehlverhalten im Einzelfall hindeuten. Dabei werde ich vollständig
weisungsungebunden und außerhalb der behördlichen Strukturen der Polizeibehörden des Bundes tätig.
Ich war von Beginn meiner Wahl an für Eingaben, Beschwerden oder Anregungen per Telefon, per E-Mail oder
per Post erreichbar. Meine Kontaktdaten lauten:
Der Polizeibeauftragte des Bundes beim Deutschen Bundestag
Uli Grötsch
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Telefon: +49 (0)30 227 39900
Fax: +49 (0)30 227 39901
E-Mail: polizeibeauftragter@bundestag.de
Internetseite: www.polizeibeauftragter.de
3 Strukturelle Fragestellungen
In meinem ersten Berichtsjahr wurde ich durch Eingaben, aber auch durch eine Vielzahl von mir geführter
Gespräche wie etwa mit den Polizeibehörden des Bundes auf allen Ebenen, mit Interessenvertreter:innen,
Gleichstellungsbeauftragten, Gewerkschaftsvertreter:innen, verschiedenen Nichtregierungsorganisationen,
Vertreter:innen aus der Wissenschaft, verschiedenen Beauftragten auf Bundesebene und mit Bürger:innen bei ganz
unterschiedlichen Anlässen auf Themen aufmerksam, die Anhaltspunkte für mögliche strukturelle Defizite gegeben
haben. Dabei ergaben sich einige thematische Schwerpunkte, die ich im Folgenden aufgreifen werde.
Die öffentliche Debatte zur Einrichtung des Amtes des Polizeibeauftragten des Bundes war auch von Themen wie
Rassismus, unverhältnismäßiger Polizeigewalt und rechtsextremistischen Tendenzen innerhalb der
Polizeibehörden geprägt.
Auf den dritten Lagebericht des Bundesamtes für Verfassungsschutz zu Rechtsextremismus in
Sicherheitsbehörden, veröffentlicht im Juli 2024, darf ich hinweisen. Die Zahlen mögen auf den ersten Blick, gemessen an der
Beschäftigtenzahl, niedrig erscheinen, doch für mich ist jeder einzelne Fall einer zu viel und untergräbt das
Vertrauen der Bürger:innen in die Polizei. Der Bericht zeigt, dass die Polizeibehörden des Bundes das Problem ernst
nehmen und konsequent gegen Fehlverhalten vorgehen. Für einen gegenteiligen Schluss haben sich bisher keine
Anhaltspunkte ergeben.
Im zurückliegenden Berichtsjahr habe ich durch Eingaben keine Anhaltspunkte zu strukturellen Mängeln im
Hinblick auf unverhältnismäßige Polizeigewalt bei den Polizeibehörden des Bundes feststellen können, wobei mir
die Veröffentlichungen der Wissenschaft, die Gegenteiliges nahelegen, bekannt sind. Rassismusvorwürfe haben
sich in den Eingaben hauptsächlich auf Racial Profiling bezogen.
Demgegenüber haben sich maßgeblich folgende strukturelle Fragestellungen herausgestellt.
3.1 Grenzkontrollen
Im Berichtsjahr habe ich eine Vielzahl von Grenzkontrollstellen besucht, um mich vor Ort über die Aufgaben und
Herausforderungen der an den Kontrollstellen eingesetzten Bundespolizist:innen zu informieren und um mir im
Auftrag des Parlaments ein eigenes Bild zu machen. Hierbei stand für mich in erster Linie der Austausch mit KSB
(Kontroll- und Streifenbeamten) an den Kontrollstellen im Vordergrund. Hinzu kommt zu Beginn eines jeden
Besuchs ein Austausch mit den Führungskräften vor Ort hinsichtlich struktureller Verbesserungspotentiale an den
jeweiligen Kontrollstellen.
Seit der Ausweitung der Grenzkontrollen im September 2024 überwacht die Bundespolizei sämtliche
Landgrenzen Deutschlands. Die Binnengrenzkontrollen an den insgesamt rund 3.800 Kilometer langen deutschen
Landgrenzen wurden zuletzt bis einschließlich 15. September 2025 verlängert und aufgrund der Anweisung des
Bundesministers des Innern an die Bundespolizei ab dem 8. Mai 2025 intensiviert.
In der Öffentlichkeit und der Politik wird viel über Grenzkontrollen diskutiert, jedoch zu wenig über die, die sie
durchführen. Sie leisten Überstunden in Millionenhöhe und sind in einem Ausmaß gefordert, das auf Dauer
meiner Auffassung nach aus verschiedenen Gründen nicht leistbar ist. Die Zahl von täglich bis zu 14.000 an den
Grenzkontrollen eingesetzten Bundespolizist:innen zeigt womöglich das Ausmaß der Mehrbelastung für die
Behörde beziehungsweise die zusätzliche Leistung, die seitens der Einsatzkräfte erbracht wird. Dies betrifft in
besonderem Maße die Kräfte der Bundesbereitschaftspolizei, die teilweise seit zehn Jahren neben ihrer eigentlichen
Aufgabe diese Zusatzaufgabe bewältigen. Überhaupt erst möglich wird dies durch den Personalaufwuchs bei der
Bundespolizei. Dies zeigt, wie wichtig es auch in den kommenden Jahren sein wird, den Weg der personellen
Konsolidierung konsequent weiterzugehen.
Diese enorme Belastung wirkt sich zudem spürbar auf die reguläre Polizeiarbeit aus, da viele der eingesetzten
Kolleg:innen im Regeldienst an anderer Stelle fehlen. Denn die Bundespolizei erfüllt gemäß dem
Bundespolizeigesetz nicht ausschließlich grenzpolizeiliche, sondern auch eine Vielzahl weiterer Aufgaben. Auch wenn man
hierfür aufgrund der regional naturgemäß sehr unterschiedlichen Gegebenheiten keine pauschale Aussage treffen
kann, sei in diesem Zusammenhang eine an den großen Flughäfen nicht immer mögliche Unterstützung bei der
Grenzkontrolle durch die Mobilen Kontroll- und Überwachungseinheiten (MKÜ) zu den Hauptreisezeiten (etwa
am Ferienbeginn) genannt, was unvermeidbar zu längeren Wartezeiten bei den Kontrollen an den Flughäfen führt.
An den Grenzkontrollstellen habe ich hochmotivierte Bundespolizist:innen getroffen, die Tag für Tag unter
äußerst unterschiedlichen und zum Teil wahrhaft herausfordernden Bedingungen mit bemerkenswerter
Einsatzbereitschaft ihren Dienst leisten.
Auch wenn sich hinsichtlich der Infrastruktur an den Kontrollstellen im Fortgang des Berichtszeitraums spürbar
Verbesserungen ergeben haben, zeigt sich die Situation an manchen Kontrollstellen jenseits eines professionellen
Arbeitsumfelds und im Grenzbereich bezüglich geeigneter Maßnahmen zum Eigenschutz.
Teilweise standen lediglich baulich ungeeignete Aufenthaltscontainer zur Verfügung. Ein ausreichender Schutz
vor Witterungseinflüssen fehlte ebenso wie eine funktionierende Trinkwasserversorgung. Sanitäreinrichtungen
waren zum Teil nur über große Entfernungen erreichbar, vielerorts mussten sich die Bundespolizist:innen mit
mobilen Toiletten behelfen, die ich an Grenzkontrollstellen für unsere Bundespolizist:innen als nicht akzeptabel
betrachte.
Zudem mangelte es teilweise an baulichen Vorrichtungen zur Reduzierung der Einfahrgeschwindigkeit in die
Kontrollstellen, etwa sogenannten Geschwindigkeitstrichtern, was ich im Hinblick auf die Sicherheit der
kontrollierenden Bundespolizist:innen als sehr problematisch ansehe. Da geeignete Kontrollflächen häufig nicht
vorhanden waren, wurden Maßnahmen mancherorts notgedrungen auf dem Standstreifen durchgeführt. Ein Zustand, der
weder in irgendeiner Weise praktikabel noch dauerhaft hinnehmbar ist.
Darüber hinaus fehlte es an einigen Standorten an moderner technischer Ausrüstung, wie beispielsweise Geräten
zur Personendetektion. Dieser Umstand wiegt umso schwerer, weil die bayerische Grenzpolizei auf derselben
Grenzkontrollstelle gleichsam solche Geräte zur Verhinderung von Schleusungen im Einsatz hatte. Wer denn
sonst, wenn nicht die Behörde, die für die Durchführung der Grenzkontrollen in erster Linie zuständig ist, muss
über derartige Ausstattung verfügen? Höchst umständliche und langwierige Prozesse hinsichtlich des
Beschaffungswesens scheinen auch hier der Hinderungsgrund zu sein, wenngleich man die Frage stellen muss, wieso die
eine Polizeibehörde über derartige Geräte verfügt und die andere nicht.
Diese nicht abschließende Beschreibung spiegelt die gegenwärtigen Herausforderungen bei der Durchführung der
Grenzkontrollen wider. Es ist der enormen Leistungsbereitschaft der Polizeibeschäftigten sowie mancherorts auch
ihren „kreativen Lösungsansätzen“ zu verdanken, dass die Durchführung der Grenzkontrollen von Anfang an
gewährleistet werden konnte und auch mit der aktuellen Intensivierung der Grenzkontrollen gewährleistet wird.
Es ist nach meiner Ansicht unerlässlich, dass die Bundespolizei zukünftig eine eigene Infrastruktur vorhält, um
auf künftige Einsatzlagen angemessen vorbereitet zu sein. Hierfür ist es zwingend notwendig, dass die
Bundespolizei eine Vorhaltelogistik entwickelt, die sowohl witterungsbeständig als auch ad hoc einsatzbereit ist. Damit
meine ich die Ausstattung mit Rundbogenzelten, mit wetter- und jahreszeitangepasster Ausstattung und
Dienstkleidung, mit mobiler polizeilicher Bearbeitungstechnik, mit angemessenen Sanitär- und Diensträumen, mit
modernen Fahndungsfahrzeugen und mit technischen Hilfsmitteln, wie den genannten. Weiterhin halte ich es für
angezeigt, technische Hilfsmittel wie Drohnentechnik und Kennzeichenerfassungstechnik zu beschaffen und
einzusetzen.
Nach meinem Dafürhalten fehlt es aber auch an einer Perspektive, wie die jetzt weiter intensivierten und
flächendeckenden Grenzkontrollen über einen zu erwartenden längeren Zeitraum angemessen und für die Einsatzkräfte
leistbar durchgeführt werden können. Notwendig sind dahingehende lageangepasste, mobile beziehungsweise
rotierende Konzepte, die es der Bundespolizei ermöglichen, je nach Bedarf und Lage effizient zu kontrollieren. Als
2015 Binnengrenzkontrollen aufgrund der Migrationslage wiedereingeführt wurden, hat die Bundespolizei mit
Schwerpunkt an der Grenze zu Österreich sowohl stationär kontrolliert als auch die Schleierfahndung intensiviert.
Dieses Konzept der Bundespolizei, die Art und Weise der Grenzkontrollen an die regionalen Gegebenheiten
entlang der deutschen Grenzen anzupassen, hat sich bewährt und ist auch weiterhin der richtige Ansatz.
Durch meine Besuche an Grenzkontrollstellen bin ich zu der Überzeugung gekommen, dass die Politik gut beraten
ist, die Einsatzmaßnahmen zur Sicherung der Grenze nicht konkretisiert vorzugeben. Mir erscheint es effizienter
und zielführender, die Umsetzung des politischen Ziels der Bekämpfung der irregulären Migration und der
Bekämpfung der Schleuserkriminalität an die Bundespolizei zu geben. So hätten die Bundespolizeidirektionen vor
Ort im Einsatzraum die Möglichkeit zu entscheiden, ob eine stationäre oder mobile grenzpolizeiliche Maßnahme
zielführender und eben effizienter erscheint.
Fest steht, dass die Bundespolizei auch weiterhin außerordentlich gefordert bleiben wird. Die Konsolidierung der
Bundespolizei hinsichtlich Personal- und Sachmittelausstattung muss daher auch in den kommenden Jahren trotz
angespannter Haushaltslage unbedingt fortgesetzt werden. Die Bundespolizei ist auch in Zukunft auf die
Unterstützung des Parlaments angewiesen, um die absehbaren Herausforderungen zu meistern.
3.2 Infrastrukturelle Fragestellungen
Einen großen Bereich nahmen im Berichtsjahr infrastrukturelle Themen ein, die mir gerade auch in den vielen
Gesprächen bei meinen Besuchen in den verschiedenen Polizeibehörden immer wieder begegneten.
Liegenschaften
In einer sehr erheblichen Zahl meiner Gespräche bei den Polizeibehörden des Bundes wurde die
Liegenschaftssituation als großes Problem angesprochen. Für die Erfüllung ihrer vielfältigen Aufgaben benötigen die
Beschäftigten der Polizeibehörden des Bundes aber eine geeignete und angemessene Unterbringung, die auch baulich in
gutem Zustand ist. Das sind wir den engagierten Mitarbeiter:innen, die sich tagtäglich für die Sicherheit und den
Schutz unseres Rechtsstaates einsetzen, schuldig.
In vielen Gesprächen bei der Bundespolizei und beim Bundeskriminalamt wurde mir der unzureichende Zustand
der genutzten Gebäude und der Mangel an geeigneten Liegenschaften geschildert. Die räumliche Ertüchtigung
der Liegenschaften der Bundespolizei und des Bundeskriminalamtes war dabei eines der zentralen Anliegen der
Beschäftigten in diesem Berichtsjahr. Insbesondere die als unzulänglich empfundene Zusammenarbeit mit der
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben wurde dabei regelmäßig bei meinen Besuchen vor Ort thematisiert,
sowohl im Hinblick auf die Bereitstellung als auch im Hinblick auf den Zustand der Liegenschaften. Dabei wurde
vielfach der Wunsch geäußert, die langen Planungszeiten bei der Bereitstellung und Sanierung von
Liegenschaften durch eine zielgerichtete und effiziente Koordination zu beschleunigen.
Als Beispiel sei hier mein Besuch am Standort des Bundeskriminalamtes in Meckenheim genannt: Hier wurde
ich während meines Besuches auf erhebliche bauliche Mängel hingewiesen. Insbesondere schilderten mir
Beschäftigte ihre Sorgen im Hinblick auf eine mögliche gesundheitliche Gefährdung durch Asbestbelastung. Auch
am Standort des Bundeskriminalamtes in Berlin wurde mir die Zusammenarbeit mit der Bundesanstalt für
Immobilienaufgaben als verbesserungswürdig beschrieben. Hier wurde von extrem zeitintensiven
Genehmigungsverfahren sowie von Abstimmungsproblemen zwischen den beteiligten Ministerien beziehungsweise deren
nachgeordneten Behörden berichtet.
Genannt sei hier beispielhaft auch der bauliche Zustand der Übungsstätte des Bundeskriminalamtes in
Fürstenwalde in Brandenburg. An diesem Standort führt die Sicherungsgruppe des Bundeskriminalamtes Übungen
hinsichtlich des Schutzes von Verfassungsorganen der Bundesrepublik Deutschland durch.
Der bauliche Zustand des Geländes darf getrost als „erbärmlich“ beschrieben werden. Es nötigt mir höchsten
Respekt ab, dass die Kräfte des Bundeskriminalamtes in der Lage sind, unter derartig schlechten Bedingungen
Trainings auf dem hohen Niveau zu absolvieren wie das notwendig und auch der Fall ist! Völlig zu Recht fordern
Vertreter:innen des Parlaments seit vielen Jahren eine enge Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden in
Deutschland. Dies muss selbstredend auch hinsichtlich des Schutzes der Verfassungsorgane der Fall sein! Die seit Jahren
in der Debatte stehende Errichtung eines integrierten Trainingszentrums scheint vor dem Hintergrund der
aktuellen Sicherheitslage ebenso notwendig wie auf der anderen Seite utopisch. Utopisch jedoch nicht wegen fehlender
Notwendigkeit oder Umsetzungsmöglichkeiten, sondern utopisch wegen derart langwieriger und träger
Genehmigungs- und Abstimmungsprozesse wie sie eben der Realität in derartigen Projekten entsprechen. Und doch: Es
bedarf zwingend einer Beschleunigung derartiger Prozesse, um die Sicherheitsbehörden, hier die Polizeibehörden
des Bundes, auch hinsichtlich der räumlichen Gegebenheiten auf die Höhe der Zeit zu bringen!
Die Eindrücke aus den Besuchen der Liegenschaften und die mir gegenüber geschilderten Schwierigkeiten habe
ich zum Anlass genommen, um mich zu einem ersten Austausch mit dem Vorstandssprecher der Bundesanstalt
für Immobilienaufgaben Prof. Dr. von Erdély sowie der zuständigen Abteilungsleitung des Facility Managements
am Hauptsitz der Bundesanstalt in Bonn zu treffen. Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben ist als
bundesunmittelbare rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts unter anderem für die Planung, den Bau und den Betrieb
von Bundesbauten und Bundesliegenschaften verantwortlich. Ein großer Teil der Liegenschaften der
Bundespolizei und des Bundeskriminalamtes wird im Rahmen des Einheitlichen Liegenschaftsmanagements der
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben genutzt. Entweder aus dem bundeseigenen Bestand der Bundesanstalt oder durch
Anmietung von Liegenschaften Dritter durch die Bundesanstalt (vgl. Bundestagsdrucksache 20/8709).
Dieser erste Austausch wurde seitens der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben sehr begrüßt. Auch hier wurde
durchaus Verbesserungsbedarf gesehen, insbesondere im Hinblick auf die Strukturen der Zusammenarbeit und
Koordination zwischen allen Beteiligten. Angesprochen wurden dabei auch Themen wie eine mögliche
Standardisierung von Planungs- und Sicherheitsanforderungen für Liegenschaften der Bundespolizei und des
Bundeskriminalamtes und eine möglichst frühzeitige Abstimmung der Beteiligten über zukünftige Bedarfe. Auf Seiten der
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben zeigte man sich bei konkreten Anliegen erfreulich offen für eine
Zusammenarbeit mit mir. Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben berichtete, dass es im Vorfeld unseres Gesprächs,
nach einer Abstimmung unter Einbeziehung aller Beteiligter bei einem Termin vor Ort, wichtige Fortschritte bei
den Projekten für die Bundespolizeiakademie Lübeck und die Sanierung der Bundespolizeidirektion München
gegeben habe, was ich ausdrücklich begrüße und was noch einmal deutlich macht, wie wichtig eine gute
Zusammenarbeit und eine zielführende Kommunikation zwischen allen Beteiligten sind.
Immer wieder wurde mir gegenüber zudem der Zustand der Liegenschaften der Bundespolizei an Bahnhöfen
thematisiert. So habe ich mich an verschiedenen Bahnhöfen davon überzeugen können, dass der bauliche Zustand
der Liegenschaften sehr zu wünschen übriglässt und ein erheblicher Mehrbedarf an Raumkapazitäten besteht. Den
Tiefpunkt bildet hierbei im Berichtszeitraum der Zustand des Bundespolizeireviers in Fulda in Hessen. Dort
genügen die zur Verfügung stehenden Diensträume in keinster Weise den Anforderungen an Eigensicherung,
Datenschutz oder geschweige denn einem akzeptablen Arbeitsumfeld für die Bundespolizei. Mir wurde geschildert,
dass es bereits seit mehreren Jahren Bemühungen gibt, die bestehende Situation gemeinsam mit der DB InfraGO
zu verbessern. Nach § 62 Absatz 3 des Bundespolizeigesetzes (BPolG) sind Verkehrsunternehmen und Betreiber
von Unternehmen, auf deren Betriebsgelände die Bundespolizei Aufgaben des Grenzschutzes, der Bahnpolizei
und der Luftsicherheit wahrzunehmen hat, verpflichtet, der Bundespolizei die für die Wahrnehmung dieser
Aufgaben erforderlichen Diensträume und Parkplätze für Dienstkraftfahrzeuge zur Verfügung zu stellen und diese in
gutem Zustand zu halten.
In der Realität habe ich allerdings insbesondere an Bahnhöfen, die ich besucht habe, teilweise unhaltbare
Situationen für die Beschäftigten der Bundespolizei vorgefunden. Dies hat mich veranlasst, mich mit Vertreter:innen
der Deutschen Bahn AG und der für das Liegenschaftsmanagement bei der Deutschen Bahn AG zuständigen DB
InfraGO AG zu treffen. Die DB InfraGO AG selbst ist als gemeinwohlorientierte Infrastrukturgesellschaft unter
anderem für rund 5.400 Personenbahnhöfe und Verkehrsstationen zuständig und damit auch für die
Bahnhofsliegenschaften der Bundespolizei. Wie auch bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben ging es mir um einen
Austausch zur Verbesserung der Situation der Liegenschaften der Bundespolizei.
Im Rahmen dieses Termins wurde auf die sehr gute und konstruktive Zusammenarbeit mit der Bundespolizei und
mit dem Bundesinnenministerium hingewiesen. Gleichzeitig wurde auch deutlich gemacht, dass es vielfach
aufgrund von bestehenden örtlichen Gegebenheiten und Vorgaben von Denkmal- und Brandschutz wenig Spielraum
gebe. Zum Teil fehle es aber auch an einer Finanzierungszusage, um mit Planung und Umsetzung der notwendigen
Maßnahmen beginnen zu können. Erfreulich ist hier, dass es hinsichtlich des Austausches bezüglich des Zustandes
von Bahnhofsdienststellen einen institutionalisierten Austausch zwischen der Deutschen Bahn AG
beziehungsweise der DB InfraGO AG und dem Präsidium der Bundespolizei gibt. Derartige institutionalisierte Strukturen
sind es womöglich, die Prozesse wie in diesem Kapitel beschrieben, beschleunigen und effizienter gestalten
können.
In diesem Zusammenhang befürworte ich ausdrücklich eine Klarstellung und Erweiterung der
Unterstützungspflichten der Verkehrsunternehmen in der geplanten Neuregelung des Bundespolizeigesetzes. Dies hatte ich auch
als Sachverständiger in der Anhörung im Ausschuss für Inneres und Heimat zum Gesetzentwurf der
Bundesregierung zur Neustrukturierung des Bundespolizeigesetzes (Bundestagsdrucksache 20/10406) im April 2024
bereits deutlich gemacht. Eine angemessene Unterbringung der Bundespolizei in geeigneten Liegenschaften ist auch
im Interesse der Verkehrsunternehmen, da die Bundespolizei die Sicherheit für einen reibungslosen Betrieb an
Bahnhöfen gewährleistet. Die Präsenz der Bundespolizei spart den Verkehrsunternehmen nicht zuletzt Zeit und
Kosten für Personal und Sachmittel, die sie sonst für einen reibungslosen Betrieb aufwenden müssten. Deshalb
ist es auch in unser aller Interesse, wenn die Investitionen in die bundespolizeiliche Unterbringung verstärkt
würden. Bereits zwei Gesetzentwürfe zur Novellierung des Bundespolizeigesetzes haben diesbezügliche
Verbesserungen vorgesehen, konnten jedoch in den vergangenen Legislaturperioden nicht verabschiedet werden. Ich hoffe
daher, dass im nunmehr dritten Anlauf eine Neufassung des Bundespolizeigesetzes durch den Deutschen
Bundestag beschlossen wird. Auch mit Blick auf die Situation in den Liegenschaften der Bundespolizei.
Das Thema der Liegenschaften wird auch in Zukunft Gegenstand intensiver Befassungen durch mich sein. Ich
sehe hier ein massives strukturelles Defizit, was weniger mit finanzieller Ausstattung, aber dafür mehr mit dem
konkreten Handeln der beteiligten Akteure zu tun hat.
Ich bin überzeugt, dass Verbesserungen nur mit allen Verantwortlichen gemeinsam gelingen können. Für die
Zukunft ist es mir daher ein zentrales Anliegen, die Kommunikation und den regelmäßigen Austausch zwischen
allen Beteiligten nachhaltig zu stärken. So lassen sich Missverständnisse vermeiden, die zu Verzögerungen führen
und zugleich praxisnahe Lösungen gemeinsam entwickeln.
Entscheidend ist daher, dass alle Beteiligten weiterhin engagiert an der Beschleunigung und Optimierung der
Verfahren und Prozesse mitwirken, da die angemessene und geeignete Unterbringung nicht nur Voraussetzung
für eine gute Polizeiarbeit ist, sondern auch Ausdruck der Wertschätzung gegenüber den Beschäftigten.
Beschaffungen
Auch wurde wiederholt die Kritik an der erheblichen Dauer von Beschaffungsmaßnahmen, selbst bei
Beschaffungen in geringerem Umfang, durch Polizeibeschäftigte an mich herangetragen. Die Komplexität des Verfahrens
und auch die Beteiligung verschiedener Stellen würden zu einem erheblichen Zeitaufwand führen. Das führt
verständlicherweise zu Frust unter den Beschäftigten. Ich bin der Meinung, dass Sicherheitsbehörden in die Lage
versetzt werden müssen, notwendige Sach- und Einsatzmittel in angemessener preislicher Größenordnung
unbürokratischer selbst zu beschaffen. Es ist auch ein Sicherheitsrisiko und daher nicht hinnehmbar, wenn
beispielsweise die Beschaffung von technischer oder anderer Ausstattung unverhältnismäßig lange dauert.
Zum einen sehe ich hier die Polizeibehörden des Bundes beziehungsweise die am Beschaffungsverfahren
beteiligten Stellen selbst in der Verantwortung, diese Verfahren effektiv und zügig durchzuführen. Ich sehe hier aber
auch, dass die bestehenden Regelungen selbst in den Blick genommen werden müssen: Mir ist bewusst, dass
öffentliche Aufträge im Wettbewerb und im Wege transparenter und diskriminierungsfreier Verfahren zu
vergeben sind. Gleichwohl sehe ich hier erheblichen Regelungsbedarf hinsichtlich einer Vereinfachung, einer
Beschleunigung und einer Flexibilisierung der Beschaffungsverfahren. Daher unterstütze ich ausdrücklich die im
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD getroffene Vereinbarung, das Vergaberecht auf nationaler und
europäischer Ebene für Lieferungen und Leistungen aller Art zu vereinfachen, zu beschleunigen und zu
digitalisieren.
Die im Koalitionsvertrag angekündigte Erhöhung der Wertgrenze für Direktaufträge für Liefer- und
Dienstleistungen auf 50.000 Euro sowie die Heraufsetzung der Schwellenwerte für freihändige Vergaben sollte zügig
umgesetzt werden. Die bereits zum 1. Januar 2025 in Kraft getretene und auf zunächst ein Jahr befristete Regelung
zur Erhöhung der Wertgrenze für Direktaufträge auf 15.000 Euro gibt die Möglichkeit, den unverhältnismäßig
hohen Aufwand für solche Vergaben deutlich zu reduzieren. Ich begrüße diese Vorhaben sehr und werde mich
auch zukünftig für eine Verbesserung der Beschaffungsverfahren einsetzen, die sowohl einen fairen und
transparenten Wettbewerb unter Wahrung des freien Marktzugangs als auch eine Weiterentwicklung und Vereinfachung
der Beschaffungsverfahren gewährleistet.
P20 – Modernisierung der polizeilichen IT-Infrastruktur
Jüngste tragische Vorfälle, darunter die Anschläge in Magdeburg, Mannheim und München sowie der Angriff auf
eine Kindergartengruppe in Aschaffenburg haben noch einmal verdeutlicht, wie dringend eine Reform der
Informationsarchitektur bei den Polizeibehörden geboten ist. Dies wurde auch im Rahmen meines Austausches mit
den Polizeibehörden des Bundes immer wieder angesprochen. Dazu habe ich das Bundesministerium des Innern
und für Heimat (nunmehr Bundesministerium des Innern) um Informationen zum Stand des Projekts gebeten.
Danach hatten sich bereits im Jahr 2016 Bund und Länder auf die „Saarbrücker Agenda zur
Informationsarchitektur der Polizei als Teil der Inneren Sicherheit“ geeinigt: Eine gemeinsame Zielsetzung zum effektiven
Informationsaustausch zwischen den Polizeien zur Wahrung der Inneren Sicherheit.
Zur Schaffung einer gemeinsamen, modernen und einheitlichen Informationsinfrastruktur wurde das Bund-
Länder-Programm P20 ins Leben gerufen, das gewährleisten soll, dass alle relevanten Informationen in einem
fachlichen, technischen und organisatorischen Gesamtsystem für die Polizeien nutzbar sind und für eine digitale,
medienbruchfreie Vernetzung mit den nationalen und internationalen Partnern zur Verfügung stehen. Zentrales
Element dieses Vorhabens ist die Einführung eines mandantenfähigen Datenhauses, das die Bereitstellung
polizeilicher Informationen für berechtigte Polizist:innen unabhängig von Ort und Endgerät gewährleisten soll.
Allerdings befindet sich das Programm P20 aktuell weiterhin in der Umsetzungsphase. Zwar sind nach
Information des Bundesinnenministeriums zahlreiche Anwendungen und Dienste, die unter dem P20-Dach entwickelt
wurden, bereits in Betrieb oder stehen kurz vor der Einführung. Die Möglichkeit des umfassenden Datenzugriffs
als essenzielles Ziel des Datenhauses lässt allerdings immer noch auf sich warten. Erst bis 2030 sollen sämtliche
Polizeien ihre Vorgangsdaten angeliefert haben und die bestehenden Systeme, Anwendungen und Prozesse
schrittweise zusammengeführt werden.
Mir ist bewusst, dass es für die zügige Umsetzung auch einer entsprechenden finanziellen Ausstattung bedarf.
Daher unterstütze ich die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD getroffene Vereinbarung, wonach
der Bund seinen Anteil an einer auskömmlichen Finanzierung tragen wird. Das allein reicht allerdings nicht aus,
das Projekt muss konsequent und mit Nachdruck auch durch entsprechende Priorisierungen vorangetrieben
werden. Dies wird Teil meiner Befassung im neuen Berichtszeitraum sein.
3.3 Sexuelle Belästigung und Sexismus
Seit Beginn meiner Amtszeit ist mir die Thematik der Bekämpfung von sexueller Belästigung und Sexismus ein
zentrales Anliegen. Wohl wissend, dass es sich hierbei um gesamtgesellschaftliche Probleme handelt und man
diese Probleme bei weitem nicht nur bei den Polizeibehörden des Bundes verorten kann, haben sexuelle
Belästigung und Sexismus eben auch dort nichts zu suchen. Dahingehend besteht uneingeschränkt große Einigkeit
zwischen den Leitungen der Behörden in meinem Zuständigkeitsbereich, den Interessensvertreter:innen wie
Gleichstellungsbeauftragten, Personalvertretungen oder etwa Gewerkschaftsvertreter:innen und vielfach auch den
Beschäftigten selbst.
Insbesondere im Anschluss an meine Besuche, bei denen ich mit Beschäftigten der Polizeibehörden des Bundes
aller Laufbahnen ins Gespräch komme, haben mich immer wieder weibliche Beschäftigte um einen
Beratungstermin gebeten, der dann telefonisch oder auch persönlich in meinem Büro in Berlin stattfand. Dabei erzählten
die Frauen von Grenzüberschreitungen durch Kollegen oder Vorgesetzte. Oft waren sie unsicher, wie sie gegen
dieses Verhalten vorgehen sollen und baten um meine Unterstützung. Nicht jedes Beratungsgespräch führte zu
einer Eingabe und floss damit auch ausdrücklich nicht in die Statistik der bei mir gestellten Eingaben ein.
Opfer von sexueller Belästigung sind aber für mich keine „Nummer“. Sie werden von meinen Mitarbeiterinnen mit
höchster Sensibilität beraten und wenn von ihnen gewünscht, auch ohne eine „offizielle“ Eingabe weiter unterstützt.
Mit der Kontaktaufnahme und einem ersten Beratungsgespräch fühlten sich viele Frauen darin bestätigt, dass für sie
eine nicht hinzunehmende Situation besteht. Wir konnten die Opfer darin bestärken, sich dagegen zu wehren. Dabei
bestimmen die Frauen aber jederzeit selbst über den weiteren Fortgang des Umgangs mit ihrem Anliegen. Positiv
hervorheben möchte ich, dass ich während meiner Arbeit auch auf Vorgesetzte getroffen bin, die die betroffenen
Frauen konsequent geschützt und gegen die Täter ebenso konsequent vorgegangen sind. Für belästigendes Verhalten
müssen immer diejenigen die Verantwortung tragen, die belästigen und niemals die Betroffenen.
Als Polizeibeauftragter ist es mir wichtig, dass für alle Beschäftigten der Polizeibehörden ein sicheres und
respektvolles Arbeitsumfeld besteht, in dem sie wirksam gegen sexuelle Belästigung und Sexismus geschützt
werden. Die konsequente Aufdeckung, Aufarbeitung und Prävention von sexueller Belästigung und Sexismus sind
dabei von zentraler Bedeutung für das Vertrauen der Beschäftigten der Polizeibehörden des Bundes und der
Bürger:innen in die polizeilichen Institutionen.
Mit der Schaffung meines Amtes wurde ein niedrigschwelliger Meldeweg außerhalb der behördlichen Strukturen
auch für Fälle sexueller Belästigung und Sexismus am Arbeitsplatz geschaffen, der das Hilfsangebot für
Betroffene ausweitet und dazu beiträgt sicherzustellen, dass jede Stimme gehört und ernst genommen wird. Ein:
„War doch nicht so gemeint.“, „Stell dich nicht so an!“ oder „Vielleicht bin ich zu empfindlich?“ dürfen gerade
in Polizeibehörden keinen Platz haben. Es wäre gerade auch deshalb sinnvoll, wenn in den
Informationsmateriealien der Polizeibehörden des Bundes zu diesem Thema, sei es in digitaler oder gedruckter Form, ausdrücklich
auch auf mein Amt als eine weitere externe Ansprechstelle hingewiesen wird, soweit noch nicht geschehen.
Es ist mir ein wichtiges Anliegen, das Vertrauen der Betroffenen, dass jeder Vorfall ernst genommen und
individueller Beistand angeboten wird, zu stärken. Der Austausch mit einzelnen Beschäftigten, aber auch mit anderen
Anlaufstellen wie den Gleichstellungsbeauftragten der Polizeibehörden ermöglicht es mir zudem zu erkennen, ob
und wo hier strukturelle Missstände bei den Polizeibehörden des Bundes bestehen, diese aufzuzeigen und mich
diesen energisch entgegenzustellen.
Hinweisen möchte ich in diesem Zusammenhang auch auf die Ergebnisse der von der Deutschen Hochschule der
Polizei 2024 vorgelegten Polizeistudie „Motivation, Einstellung und Gewalt im Alltag von
Polizeivollzugsbeamten – MEGAVO“. Im Rahmen dieser Studie wurden Beschäftigten von Polizeibehörden des Bundes und der
Länder auch Fragen zu Beobachtungen von sexistischen Äußerungen und sexuellen Übergriffen im dienstlichen oder
privaten Kontext im Kolleg:innenkreis oder gegenüber Bürger:innen innerhalb der letzten zwölf Monate gestellt.
Die Ergebnisse der Studie, der mehr als 40.000 Fragebögen zu Grunde lagen, zeigen auf, dass von sexuellen
Übergriffen hier vergleichsweise selten berichtet wurde. Sexistische Äußerungen fielen laut der Studie aber mehr
als 40 Prozent der Befragten auf und wurden auch in ihrer Häufigkeit zum Teil sehr hoch geschätzt. Während bei
beobachteten sexuellen Übergriffen in zehn Prozent der Fälle Anzeige erstattet worden sei, folgten auf
wahrgenommene sexistische Äußerungen unlängst seltener Reaktionen (fast 40 Prozent reagierten auf die Beobachtung
nicht). Generell würden interne Unterstützungsangebote in diesen Fällen nur selten genutzt. Zwar lässt sich aus
der Studie die Zahl der Vorfälle nicht ableiten, sie weist aber doch auf strukturelle Fragen hin.
Als Polizeibeauftragter des Bundes sehe ich hier im Hinblick auf das Bestehen struktureller Mängel Anlass für
eine weitere gezielte Befassung mit dem Thema. Zur Vertiefung der Frage nach strukturellem
Verbesserungsbedarf werde ich mich auch für weitere Untersuchungen zum Themengebiet sexualisierten Fehlverhaltens,
insbesondere zu Häufigkeit, Ursachen und möglichen Folgen, einsetzen.
Mir ist es wichtig, dieses Thema gegenüber Parlament, Polizeibehörden und der Öffentlichkeit sichtbar zu
machen, um so Betroffene zu stärken, sich gegen sexuell übergriffiges Verhalten zur Wehr zu setzen, ohne Angst
vor negativen Folgen für sie zu haben. Ich sehe hier die Polizeibehörden des Bundes in der Pflicht, ihre
Nulltoleranz-Politik konsequent weiterzuführen, insbesondere den Blick verstärkt auf alle Beschäftigten mit
Führungsverantwortung zu richten, denen nach meiner Auffassung eine Schlüsselrolle für eine wirkungsvolle Prävention
von sexueller Belästigung und Sexismus ebenso wie bei der Intervention bei sexueller Belästigung und Sexismus
am Arbeitsplatz zukommt. Ich werde dieses Thema selbstverständlich weiterverfolgen.
3.4 Frauen in Führungspositionen
Eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen in Führungspositionen bei den Polizeibehörden des Bundes ist mir
ein wichtiges Anliegen. Dieses Thema war auch Gegenstand des Austausches mit den
Gleichstellungsbeauftragten bei unserem gemeinsamen Treffen im November 2024 in Berlin. Im Mittelpunkt standen dabei insbesondere
Fragen zu Aufstiegschancen, Beurteilungsverfahren sowie zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie im Kontext
des digitalen Wandels. Auch in Gesprächen mit den Gleichstellungsbeauftragten des Bundesministeriums des
Inneren sowie des Bundeskriminalamtes habe ich das Thema weiterverfolgt.
Die Thematik lässt sich auch anhand aktueller Zahlen belegen: So liegt etwa der Frauenanteil in der Bundespolizei
beim Polizeivollzugsdienst, der größten Gruppe der Bundespolizeibeschäftigten, bei etwa 21 Prozent (ohne
Anwärter:innen, Stand: 1. Januar 2025). Der Anteil der Frauen im höheren Dienst liegt in dieser Gruppe bei rund 15 Prozent.
Während der Anteil hier in den Führungspositionen der Besoldungsgruppe A15 ebenfalls bei etwa 15 Prozent liegt,
so beträgt der Anteil in Führungspositionen mit der Besoldungsgruppe A16 knapp 7 Prozent. Im Bundeskriminalamt
liegt der Frauenanteil aller Beschäftigten bei 41 Prozent (Stand: 31. März 2025). Allerdings zeigt sich auch hier bei
den Führungspositionen der Besoldungsgruppen A15 beziehungsweise der Entgeltgruppe E15 ein geringerer
Frauenanteil. Dieser liegt bei etwa 30 Prozent. In den Positionen von A16 liegt der Frauenanteil bei etwa 25 Prozent. Bei der
Polizei beim Deutschen Bundestag liegt der Frauenanteil im Vollzug bei knapp 15 Prozent (Stand: 11. April 2025).
Von den Positionen im höheren Dienst ist keine mit einer weiblichen Beschäftigten besetzt. Sind die genannten Zahlen
auch nur sehr schwer zu vergleichen, so zeigen sie doch, dass jedenfalls in den genannten Führungspositionen in allen
drei Polizeibehörden des Bundes weibliche Beschäftigte unterrepräsentiert sind.
Trotz der vielen bereits von den Polizeien des Bundes getroffenen Maßnahmen, besteht weiterhin Anlass, die
Entwicklungen in puncto Gleichstellung mit großer Tatkraft voranzutreiben. Der Gesetzgeber hat mit der
Änderung des Bundesgleichstellungsgesetzes im Jahre 2021 insbesondere die Zielsetzung manifestiert, bis Ende des
Jahres 2025 im öffentlichen Dienst eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an
Führungspositionen nach Maßgabe des Gesetzes zu erreichen.
In Gesprächen mit den Gleichstellungsbeauftragten der Polizeibehörden des Bundes, aus Eingaben und aus
Gesprächen mit Beschäftigten haben sich einige zentrale Erwartungen und Themenschwerpunkte herauskristallisiert.
So werde ich einen regelmäßigen Austausch mit den Gleichstellungsbeauftragten etablieren, um so auch
polizeibehördenübergreifend mögliche strukturelle Defizite auszumachen, zu diskutieren und sich über Lösungsansätze
auszutauschen. Ich werde meine parlamentarischen Möglichkeiten nutzen, um diese Themen voranzubringen und
auf eine gleichberechtigte Teilhabe von Männern und Frauen, insbesondere auch an Führungspositionen
hinzuwirken. Ein Faktor, der immer wieder angesprochen wurde und mit dem ich mich in meiner weiteren Tätigkeit
näher befassen werde, ist die strukturelle Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie mit Studium und Beruf,
etwa durch eine weitere Flexibilisierung von Arbeitszeitmodellen, wo möglich. In diesem Punkt ist es mir ein
besonderes Anliegen, mich dafür einzusetzen, den Spielraum für Konzepte wie Führung in Teilzeit oder
Jobsharing-Modelle auszuweiten. Ein weiterer Faktor, den ich zukünftig daneben verstärkt in den Blick nehmen werde,
ist die Beurteilungspraxis. Dazu liegen mir Eingaben von weiblichen Beschäftigten vor, die auf eine strukturelle
Benachteiligung hinweisen, denen ich aktuell nachgehe. Eine geschlechtergerechte Beurteilungspraxis ist auch
mit Blick auf die paritätische Besetzung polizeilicher Führungspositionen essenziell.
3.5 Vorwürfe von Diskriminierung und Racial Profiling
Im Berichtszeitraum erreichten mich mehr und mehr Zuschriften und persönliche Schilderungen, die Vorwürfe
von Diskriminierung und Racial Profiling bei polizeilichen Maßnahmen zum Inhalt hatten. Wenngleich der
zahlenmäßige Anstieg von Vorwürfen des Racial Profiling durch die Einführung von Kontrollen an allen
Binnengrenzen im September 2024 scheinbar leicht zu erklären ist, so sind die Wahrnehmungen der Betroffenen, die mir
ihre schmerzvollen Erfahrungen in diesem Zusammenhang offenlegen, ein Alarmsignal und nicht hinzunehmen.
Ich habe im Berichtszeitraum von den mir mündlich und schriftlich zugetragenen Sachverhalten zu
Diskriminierung und Racial Profiling, die Polizeien des Bundes betreffend, in 19 Fällen ein Untersuchungsverfahren
eingeleitet. Dabei handelt es sich um Beschwerden im Rahmen von Kontrollsituationen an Bahnhöfen und Flughäfen
sowie an den deutschen Grenzen. Sei es bei Einreisekontrollen in Zügen, in der Betroffene die schmerzliche
Erfahrung machen, als einzige Fahrgäste allein unter den Augen aller übrigen Fahrgäste aufgrund ihres physischen
Erscheinungsbildes kontrolliert zu werden, sei es an der Sicherheitsstrecke am Flughafen, an der Betroffene
wiederholt als – subjektiv wahrgenommen – einzige Reisende, beispielsweise aufgrund ihrer Hautfarbe oder ihrer
ethnischen Herkunft, eine eingehende Untersuchung über sich ergehen lassen mussten, was im Strom der
wartenden Reisenden natürlich ungewollte Aufmerksamkeit erzeugt. Die Beschwerden beschränken sich in diesem
Zusammenhang nicht nur auf Einreisekontrollen. An mich wandten sich ebenso Betroffene, die nicht nachvollziehen
können, weshalb gerade sie einer Personenkontrolle, beispielsweise in einem Bahnhofsbereich, unterzogen
werden. Auch aus Sicht der Betroffenen als diskriminierend und unverhältnismäßig beschriebene weitere polizeiliche
Maßnahmen habe ich untersucht. Hierzu wandten sich unter anderem mobilitätseingeschränkte und gehörlose
Menschen an mich.
Mir zugeleitete Beschwerden über Racial Profiling und Diskriminierung erfüllen jedoch nicht immer die
Zulässigkeitsvoraussetzungen für eine Untersuchung nach dem Polizeibeauftragtengesetz. Hierunter fallen Vorwürfe
an die Polizeien der Länder, oder die Betroffenen wollen ihre anonyme oder bewusst unbestimmt gehaltene
Schilderung mir gegenüber nicht konkretisieren, weil sie negative Konsequenzen bei namentlicher Zuordnung und
Offenlegung gegenüber der Bundespolizei befürchten. In derartigen Konstellationen werden meine
Mitarbeiter:innen beziehungsweise ich nach einer Beratung konkret gebeten, aufgrund dieser Ängste keine Untersuchung
einzuleiten.
Auch wenn ich nachvollziehen kann, dass Betroffene aufgrund ihrer Lebensgeschichte und etwaiger negativer
Erfahrungen mit Sicherheitsbehörden in ihren Herkunftsländern Ängste haben, mit staatlichen Stellen in einem
kritikwürdigen Kontext erkennbar zu werden, können die Polizeien des Bundes erst durch klare Benennung von
polizeilichem Fehlverhalten durch mich als gewählten Beauftragten des Parlaments aus diesen Fällen ihre
Schlüsse ziehen und ihre Maßnahmen evaluieren. Klar ist aber auch: Die an mich gerichteten Beschwerden
werden im gesamten Untersuchungsverfahren vertraulich behandelt, soweit dies von den betreffenden Personen
gewünscht wird.
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes versteht Racial Profiling als „verdachtsunabhängige Kontrolle von
Personen allein aufgrund ihres physischen Erscheinungsbildes“. Dabei würden die Hautfarbe oder andere
ethnische oder religiöse Merkmale zum Anlass für Kontrollen etwa durch Polizei-, Einwanderungs- oder
Zollbeamt:innen genommen.
Es wird aus den von mir bei der Bundespolizei erbetenen Stellungnahmen deutlich, dass die Bundespolizei
Kontrollsituationen nicht als Racial Profiling bewertet, von den Betroffenen diese aber vielfach als solches empfunden
wird. Und zwar aus meiner Sicht zurecht. Eine repräsentative Befragung des Integrationsbarometers des
Sachverständigenrates für Integration und Migration kommt zu dem Ergebnis, dass Personen, die von sich selbst angeben,
aufgrund äußerlicher Merkmale als ausländisch wahrgenommen zu werden, etwa doppelt so häufig von der
Polizei kontrolliert werden, als solche, auf die das nicht zutrifft. Mir geschilderte Äußerungen beteiligter
Polizeibeamt:innen und Bearbeiter:innen der Bundespolizei im Rahmen von mir eingeleiteter Untersuchungsverfahren sind
zudem in einigen Fällen nicht geeignet, das Vertrauen in die Arbeit der Polizei zu stärken, da sie den Betroffenen
gegenüber zumindest den Eindruck von Racial Profiling vermitteln. Allerdings ist es aufgrund von
„Aussagegegen-Aussage“-Konstellationen schwierig, Kontrollsituationen im Nachhinein eindeutig als Racial Profiling
nachzuweisen.
Die von mir untersuchten Fälle zeigen auf, dass es erheblichen Verbesserungsbedarf bei der Kommunikation
zwischen der Bundespolizei und den betroffenen Bürger:innen gibt, die sich dahingehend an mich wenden. Den
Bürger:innen sollten die polizeilichen Maßnahmen von der Bundespolizei besser erklärt werden. Deshalb mahne
ich eine Evaluierung von Kontrollsituationen und eine verbesserte Sensibilisierung der Polizeibeschäftigten im
Hinblick auf eine transparente und bürgerfreundlichere Kontrollpraxis an.
Gerade mit Blick auf die stationären Kontrollen an den deutschen Außengrenzen sowie die beschriebenen
Kontrollsituationen in Zügen und an Flughäfen steht die Bundespolizei beziehungsweise stehen die Einsatzkräfte
natürlich vor einer ausgesprochen anspruchsvollen Situation: Sollen sie gemäß des Auftrages des
Bundesinnenministeriums einerseits illegale Migration bekämpfen, die eben oftmals aus afrikanischen Staaten oder aus Staaten
des Nahen- und Mittleren Ostens kommt, geraten sie schnell unter den Verdacht des Racial Profilings, wenn sie
Personen kontrollieren, die nach Hautfarbe oder anderen ethnischen Merkmalen aus eben diesen Ländern kommen
könnten. Dies stellt für die Beamt:innen der Bundespolizei im alltäglichen Dienst einen nur schwer zu
vollführenden Spagat dar. Ich bin bemüht, im Zuge der Bearbeitung von Eingaben bezüglich Racial Profiling auch diesen
Umstand in die Bearbeitung der Eingaben einfließen zu lassen.
Eine verständnisvolle und respektvolle Kommunikation ist notwendig, um das Vertrauen der Bürger:innen in die
Polizeien zu stärken. Insbesondere bei systematisch begründeten Kontrollen muss vermieden werden, dass der
Eindruck diskriminierenden Vorgehens entsteht. Ein Schwerpunkt sollte dabei auf die Schulung der Beschäftigten
gelegt werden. Mehr maßgeschneiderte Fortbildungsmaßnahmen können helfen, den Umgang mit besonderen
Herausforderungen in diesem Kontext zu verbessern, um jederzeit eine respektvolle Kommunikation
sicherzustellen. Wie es nicht funktionieren kann, zeigt beispielhaft eine von mir angeforderte Stellungnahme einer
Bundespolizeidirektion, in der ausgeführt wird, dass „ein spezieller Schulungsbaustein zu Racial Profiling nicht
erforderlich“ sei, da dies „kein Entscheidungskriterium bei der grenzpolizeilichen Grenzkontrolle“ darstelle. Der
Bundespolizeidirektion habe ich daraufhin mitgeteilt, dass diese Aussage leider keinen Problemlösungsansatz
erkennen lasse. Dass Racial Profiling „nicht erlaubt“ sei, wie mir wiederum an anderer Stelle von der
Bundespolizei geantwortet worden ist, kann aus meiner Sicht nicht dazu führen, dass dieses Thema nicht verstärkt zum
Gegenstand von Fortbildungen und Evaluierungen gemacht wird. Gerade in einer sich verändernden öffentlichen
Debatte, in der die Einnahme von Maximalpositionen mancherorts wie selbstverständlich scheint, ist dies
wichtiger als jemals zuvor! Sind es doch auch in diesem Kontext Polizeibeamt:innen, die die Auswirkungen eben dieser
Debatten oftmals zuerst „abbekommen“.
Ich möchte hervorheben, dass es nicht das Ziel sein kann, Menschen aufgrund ihres Aussehens von polizeilichen
Kontrollen auszunehmen und, wie ich immer wieder – auch öffentlich – betone, ist es mir wichtig, Polizist:innen
nicht unter Generalverdacht bei diesem Thema zu stellen. Dennoch sehe ich Verbesserungsbedarf.
Es muss sichergestellt werden, dass Menschen nicht allein oder überproportional häufig wegen ihres Aussehens
überprüft werden. Um dem entgegenzuwirken, bedarf es nicht nur der bereits bestehenden klaren gesetzlichen
Regelungen, sondern auch einer noch stärkeren Auseinandersetzung innerhalb der Polizeien mit diesem Thema.
Im polizeilichen Alltag kann dies durch fortlaufende Schulungen, Supervisionen und durch eine reflektierte
Kontrollpraxis unterstützt werden. Hier sehe ich in den kommenden Jahren eine wesentliche unterstützende Rolle
durch mein Amt.
3.6 Schusswaffengebrauch gegenüber Menschen in psychischen Ausnahmesituationen
Der polizeiliche Umgang mit Menschen in psychischen Ausnahmesituationen ist ein Thema, mit dem ich mich
im Berichtsjahr intensiv befasst habe. Dabei wurden mir in Gesprächen mit Beschäftigten der Bundespolizei die
besonderen Herausforderungen geschildert, denen Einsatzkräfte bei Begegnungen mit Menschen in akuten
psychischen Ausnahmesituationen gegenüberstehen. Die Relevanz des Themas zeigte sich auch auf der Tagung der
parlamentarisch gewählten Polizeibeauftragten der Länder und des Bundes am 6. März 2025 in Berlin. Auch dort
stand der Umgang der Polizei mit Menschen in psychischen Ausnahmesituationen im Mittelpunkt des
Austausches. Dabei waren insbesondere der Impulsvortrag „Polizeiliche Einsatzbewältigung und behördlicher Umgang
mit psychisch verhaltensauffälligen Menschen“ zur Situation bei der Polizei Berlin und auch die Stellungnahmen
der Polizeibeauftragten der Länder sehr aufschlussreich.
Die Auswertung von Polizeiberichten zeigt, dass im Jahr 2024 bundesweit 22 Menschen im Zusammenhang mit
polizeilichem Schusswaffengebrauch zu Tode gekommen sind. Ein signifikanter Teil der tödlichen
Schussabgaben ereignete sich dabei im Kontext von Einsätzen, bei denen die Polizist:innen auf Menschen trafen, die sich in
einer psychischen Ausnahmesituation befunden haben, oder wegen psychischer Erkrankungen bereits in
Behandlung gewesen sein sollen. Als Polizeibeauftragter des Bundes bin ich für Eingaben im Bereich der Bundespolizei,
des Bundeskriminalamtes und der Polizei beim Deutschen Bundestag zuständig. Zur Vollständigkeit gehört, dass
nach dem Archiv der Zeitschrift Bürgerrechte & Polizei/CILIP von 92 Todesfällen nach Schusswaffengebrauch
im Zeitraum 2019 bis zum 6. Juni 2025 nur zwei tödliche Schussabgaben im Zusammenhang mit polizeilichen
Maßnahmen durch Polizeibeamt:innen der Bundespolizei erfolgten. Alle anderen Fälle ereigneten sich im
Zuständigkeitsbereich der Landespolizeien. Gleichwohl stellt der grundsätzliche Umgang mit Menschen in psychischen
Ausnahmesituationen, insbesondere hinsichtlich des Schusswaffeneinsatzes, ein polizeiübergreifendes Thema
dar. Ich bin überzeugt, dass viele der Polizist:innen in Deutschland schon jetzt regelmäßig ein professionelles und
hohes Einsatzniveau im Umgang mit Menschen in psychischen Krisen unter Beweis stellen. Die Zahlen weisen
jedoch auf die dringende Notwendigkeit hin, Einsatzkonzepte zu hinterfragen und weiterzuentwickeln. Um in
herausfordernden Einsatzsituationen noch verlässlicher agieren zu können, besteht gerade bei den
Polizeibeamt:innen selbst der Wunsch nach Vertiefung der Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten. Der Umgang mit
Menschen in psychischen Ausnahmesituationen kann aufgrund der von ihnen scheinbar ausgehenden
Unberechenbarkeit für die Einsatzkräfte als besonders bedrohlich wahrgenommen werden. Maßnahmen, die bei
zurechnungsfähigen Menschen deeskalierend wirken, wie etwa eine laute Ansprache oder der Einsatz von Distanz-Elektro-
Impuls-Geräten, sogenannte Taser, können aufgrund der abweichenden Realitätswahrnehmung der Personen in
psychischen Ausnahmesituationen zu einem gegenteiligen Ergebnis führen.
Polizeibeamt:innen müssen in kritischen Situationen sehr schnell reagieren und Entscheidungen treffen, die im
Zweifel Auswirkungen für Leib und Leben haben. Die Verwendung der Schusswaffe zur Abwehr einer Gefahr
für sich und andere stellt hierbei die Ultima Ratio des polizeilichen Handelns dar. Der Einsatz von Distanz-
Elektro-Impuls-Geräten kann im Einzelfall eine verhältnismäßige Alternative zur Schusswaffe darstellen. Ich
gebe allerdings zu bedenken, dass es sich hierbei nicht stets um das mildeste zur Verfügung stehende Mittel
handelt. Auch bei dem Taser handelt es sich um ein Instrument, das körperliche Schmerzen bereitet und aufgrund
seiner Funktionsweise – zwei Pfeile des Tasers müssen treffen, damit eine Wirkung eintritt – in etlichen Fällen
nicht zuverlässig wirkt, wenn sich die Person etwa bewegt oder dicke Kleidung trägt. Kommunikative und
deeskalierende Maßnahmen müssen insbesondere im Umgang mit Menschen in psychischen Ausnahmesituationen
stets Priorität haben. Darüber hinaus darf es nicht zu einer Stigmatisierung von Menschen mit psychischer
Erkrankung kommen. Ausdrücklich sei erwähnt, dass die Gesamtheit der Menschen mit psychischen Störungen
gegenüber der Durchschnittsbevölkerung kein erhöhtes Gewalttätigkeitsrisiko aufweist. Ein bundesweites
Register über Menschen mit psychischen Störungen ist strikt abzulehnen.
Ich möchte hervorheben, dass der Schusswaffeneinsatz auch an den Polizeibeamt:innen nicht spurlos vorbeigeht.
Kaum eine berufliche Situation nimmt die Polizist:innen so mit, wie die Verletzung oder gar Tötung von
Menschen durch eigene Schussabgabe zur Abwendung von unmittelbaren Gefahrensituationen. Teilweise leiden die
Polizeibeamt:innen selbst unter den psychischen Folgen des Schusswaffeneinsatzes, unter Umständen kommt es
dabei sogar zu Posttraumatischen Belastungsstörungen. Ein besonderer Fokus muss daher auch auf den Ausbau
unterstützender und begleitender Maßnahmen, etwa durch sozial-psychologische Angebote des Dienstherrn
gelegt werden, wobei ich mich auch in meinen Gesprächen und Besuchen davon überzeugen konnte, dass man sich
hier bereits sehr um diese Maßnahmen bemüht.
3.7 Posttraumatische Belastungsstörung
Bei der Anerkennung der Posttraumatischen Belastungsstörung als Dienstunfall beziehungsweise als
Berufskrankheit sehe ich Handlungsbedarf.
In verschiedenen Gesprächen mit Beschäftigten vor Ort, aber auch im Rahmen einer Arbeitstagung der
Bezirksschwerbehindertenvertretung beim Bundespolizeipräsidium, an der ich teilnehmen konnte, wurde deutlich, dass
unter den Beschäftigten erhebliche Bedenken bestehen, ob sie im Falle einer dienstlich verursachten
Posttraumatischen Belastungsstörung ausreichend geschützt sind. Auch die Vertrauensperson der Bundespolizei-
Hauptschwerbehindertenvertretung beim Bundesministerium des Innern gab mir gleichzeitig als Vorstand der
Arbeitsgemeinschaft der Schwerbehindertenvertretung (AGSV) Polizei Bund/Länder wichtige Auskünfte insbesondere
zu den Hürden für Polizeibeschäftigte, eine Posttraumatische Belastungsstörung als Dienstunfall anerkennen zu
lassen.
Polizeibeamt:innen sowie Tarifbeschäftigte bei den Polizeien des Bundes sind täglich hochbelastenden
Einsatzsituationen ausgesetzt – etwa lebensbedrohlichen Gewalttaten, schweren Verkehrsunfällen oder der Konfrontation
mit Darstellungen sexualisierter Gewalt an Kindern im Rahmen von Ermittlungen. Solche Einsätze gehen an
niemandem spurlos vorbei. Im schlimmsten Fall können aus diesen Erlebnissen psychische Gesundheitsstörungen
hervorgehen. Eine Form davon ist die Posttraumatische Belastungsstörung. Sie kann jede und jeden treffen. Daher
ist es wichtig, dass neben Präventionsmaßnahmen, die sowohl individuell als auch durch den Dienstherrn
umgesetzt werden können, auch Schutzmaßnahmen im Sinne der versorgungsrechtlichen Unfallfürsorge gewährleistet
sind. Die aktuelle Rechtslage ist in diesem Zusammenhang jedoch unbefriedigend. Erleidet eine Polizeibeamtin
oder ein Polizeibeamter infolge eines traumatischen Ereignisses im Dienst eine Posttraumatische
Belastungsstörung, so besteht ein Unfallfürsorgeanspruch. Allerdings greift diese Regelung nur, wenn das auslösende Ereignis
ein plötzliches, örtlich und zeitlich bestimmbares Einzelereignis ist. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass eine
Posttraumatische Belastungsstörung häufig nicht auf ein einziges Ereignis zurückzuführen ist, sondern durch die
kumulative Wirkung mehrerer belastender Einsätze entsteht. Die bestehende Rechtslage halte ich hier für
unzureichend, insbesondere vor dem Hintergrund des Urteils des Bundessozialgerichts vom 22. Juni 2023, in dem die
grundsätzliche Anerkennung der Posttraumatischen Belastungsstörung als „Wie-Berufskrankheit“ im Bereich der
gesetzlichen Unfallversicherung für Rettungssanitäter:innen entschieden wurde. Ich habe daher das
Bundesinnenministerium um eine Stellungnahme gebeten.
Daraus wurde noch einmal deutlich, dass nach geltendem Recht Bundesbeamt:innen Anspruch auf Unfallfürsorge
gemäß § 30 Absatz 1 Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG) haben, wenn sie durch einen Dienstunfall verletzt
werden. Eine Posttraumatische Belastungsstörung kann als Folgeschaden eines anerkannten Dienstunfalls gelten,
sofern sie nach anerkannten medizinischen Standards diagnostiziert wurde (§ 31 Absatz 1 BeamtVG).
Problematisch ist jedoch der Umgang mit kumulativ erworbener Posttraumatischer Belastungsstörung, wenn kein
qualifizierendes Einzelereignis vorliegt. Ein möglicher Lösungsansatz könnte im Bereich der Berufskrankheiten liegen.
Nach der aktuellen Rechtslage wird eine Krankheit nur dann als Dienstunfall anerkannt, wenn sie in der
Berufskrankheitenliste der Berufskrankheiten-Verordnung aufgeführt ist. Eine entsprechende Vorprüfung zur möglichen
Aufnahme in die Berufskrankheitenliste ist zum aktuellen Zeitpunkt allerdings noch nicht abgeschlossen. Sollte
die Posttraumatische Belastungsstörung in diese Liste aufgenommen werden, würde dies bedeuten, dass auch
kumulativ im Dienst erworbene Fälle über § 31 Absatz 3 BeamtVG als Dienstunfälle anerkannt werden könnten.
Da solche Anpassungen erfahrungsgemäß langwierige Verfahren sind, prüft das Bundesinnenministerium
parallel, ob alternative rechtliche Regelungen geschaffen werden können. Ich begrüße ausdrücklich, dass das
Ministerium die erforderlichen Anpassungen in den Fokus genommen hat.
Vor dem Hintergrund der immer größeren Herausforderungen im Polizeiberuf mit oftmals mangelndem Respekt
gegenüber Einsatzkräften, damit einhergehenden körperlichen Angriffen oder Mehrbelastungen aufgrund von
Aufgabenerweiterungen und besonderen Einsatzlagen ist es nach meiner Ansicht eine Frage der Fürsorgepflicht,
des Respekts vor dem Polizeiberuf und der Wertschätzung des Einsatzes der Polizeibeschäftigten, die Regelungen
zur Anerkennung der Posttraumatischen Belastungsstörung als Dienstunfall beziehungsweise Berufskrankheit
entsprechend zu vereinfachen. Daher werde ich mich auch weiter für eine sachgerechte und zügige Lösung im
Sinne der betroffenen Beschäftigten einsetzen.
3.8 Mangelnde Fehlerkultur
Niemand kann rund um die Uhr perfekt und fehlerfrei arbeiten. Niemand entscheidet in jeder Situation
ausschließlich richtig und niemand ist unfehlbar. Dies gilt auch für Polizeibeamt:innen. Ein angemessener und konstruktiver
Umgang mit eigenen Fehlern ist ein Schlüssel, das Vertrauen der Bürger:innen in die Polizeibehörden zu stärken
und zu einer Verbesserung der Arbeit der Polizeibehörden selbst beizutragen.
Im Rahmen von Untersuchungen, die ich aufgrund von Eingaben einleite, nutze ich regelmäßig die mir nach
meinem Gesetz zustehende Möglichkeit, von den zuständigen Polizeien des Bundes ausführliche Stellungnahmen
zu den Vorwürfen anzufordern. Die Polizeibehörden des Bundes sind nach § 4 Absatz 4 Satz 2 PolBeauftrG
verpflichtet, mir vollständig und wahrheitsgemäß Auskunft zu erteilen und meine Fragen zu beantworten.
In nicht wenigen Stellungnahmen der Bundespolizei ist mir dabei aufgefallen, dass hier viel zu selten eigene
Fehler benannt werden. Dabei meine ich nicht Fehlverhalten, das disziplinarrechtliche oder strafrechtliche Folgen
nach sich ziehen könnte, sondern die Fehler, die im Rahmen der Kommunikation mit den eigenen Beschäftigten
und den Bürger:innen nicht eingestanden werden, auch wenn offensichtlich ist, dass nicht alles hundertprozentig
richtig gelaufen ist. Unstrittig dürfte sein, dass eine Fehlertoleranz geeignet ist, positive Effekte auszulösen, da
aus Fehlern gelernt wird. Eine mangelnde konstruktive Fehlerkultur ist nicht geeignet, Vertrauen der Bürger:innen
in die Polizeien zu stärken. Dies stellt aus meiner Sicht ein strukturelles Problem bei der Bundespolizei dar.
So ist etwa das Verhalten von Polizeibeamt:innen einer Bundespolizeiinspektion eines Flughafens von dem
Petenten als erniedrigend, diskriminierend und rassistisch empfunden worden. Die Bundespolizei hatte selbst
keinerlei Hinweise auf ein unangemessenes Verhalten festgestellt. Damit standen die Ermittlungen der Bundespolizei
im Widerspruch zu den Wahrnehmungen des Petenten, sodass der tatsächliche Hergang der Situation durch
„Aussage-gegen-Aussage“-Konstellationen unter Würdigung aller Berichte nicht in Gänze aufzulösen war. Für mich
ist nachvollziehbar, dass die geschilderte Situation für den Petenten sehr belastend gewesen sein muss. Dieser
Umstand blieb in den hierzu erfolgten Stellungnahmen der Bundespolizei aber fast gänzlich außen vor. Das
Vertrauen in die Bundespolizei hätte gestärkt werden können, wenn die individuelle Situation des Petenten stärker
Eingang in die Bewertung gefunden hätte.
Die mir zum Teil nicht adressatengerecht erscheinende Beschwerdebearbeitung einiger Bundespolizeidirektionen,
die teilweise bereits abgeschlossen war, bevor sich Bürger:innen an mich wandten und mir auf diesem Weg
bekannt wurde, hat ihren Anteil an der nicht in ausreichendem Maße vorhandenen Fehlerkultur. Betroffene
Bürger:innen beschwerten sich bei mir über nicht empathisch und nicht zugewandt verfasste Schreiben, in denen in
manchen Fällen offensichtlich war, dass sie über die Argumentationen von Betroffenen hinweggingen und diese
keine Erwähnung fanden. Neben der Rechtmäßigkeit, Sorgfalt, und Nachvollziehbarkeit sollten vor allem die
individuell erlebten Umstände von Beschwerdeführenden Berücksichtigung finden.
So wurde etwa auf die Vorwürfe von rassistischem und diskriminierendem Verhalten von Polizeibeamt:innen der
Bundespolizei während einer polizeilichen Kontrolle in einem Bahnhofsgebäude, die eine Bürgerin erhob, nur
insoweit eingegangen, dass ein pflichtwidriges oder rechtsfehlerhaftes Verhalten nicht festzustellen sei und der
Vorwurf der Diskriminierung und des Racial Profiling zurückgewiesen werde. Weder im vorgelagerten
Beschwerdeverfahren noch in der Stellungnahme an mich wurde auf die Vorwürfe der Petentin detaillierter
eingegangen. Es wurden lediglich die Geschehnisse aus Sicht der Polizeibehörde dargestellt. Die Petentin wurde mit
ihrer emotionalen Betroffenheit allein gelassen.
Gerade bei Vorwürfen von Racial Profiling ist mir ein ähnliches Vorgehen der Bundespolizei häufiger
aufgefallen. Diese Fälle zeigen auf, dass es hier erheblichen Verbesserungsbedarf bei der Kommunikation zwischen der
Bundespolizei und den Bürger:innen gibt, die sich bei mir beschwerten. Den Bürger:innen sollten in diesem
Bereich polizeiliche Maßnahmen besser erklärt werden.
Im Rahmen einer von mir angeforderten Stellungnahme anlässlich einer Beschwerde über eine als
unverhältnismäßig und diskriminierend empfundene Kontrollmaßnahme zu dem Vorwurf einer Petentin, man habe ihr
während einer stundenlangen Kontrolle auf der Polizeiwache die Bitte um Trinkwasser verweigert, führte die
zuständige Bundespolizeidirektion aus, dass die Situation des verwehrten Getränkewunsches der Petentin schon allein
deshalb so nicht stattgefunden haben könne, weil es „jedem geltenden Verfahren und jeder Rechtsauffassung
widerspricht, dass der Petentin die Einnahme von Getränken grundsätzlich verweigert worden sein soll“. Eine
solches (Hilfs-) Argument scheidet aus. Die Darstellung einer Betroffenen mit einer derartigen Begründung, frei
nach dem Motto „nicht sein kann, was nicht sein darf“, erschüttern zu wollen, lässt Zweifel an nötigem
Aufklärungswillen erkennen. Vielmehr erweckt eine solche Argumentation den Eindruck einer mangelhaften
Fehlerkultur.
Wie ich immer wieder in meinen Gesprächen mit Bürger:innen und Beschäftigten der Polizeien des Bundes
betone, ist es mir als unabhängiger Polizeibeauftragter ein Anliegen, die persönlichen Wahrnehmungen aller
Beteiligten zu einer bestimmten erlebten Situation in angemessener Weise zu berücksichtigen.
Aussagen von sich beschwerenden Bürger:innen werden leider des Öfteren in einem Tonfall „abqualifiziert“, der
– auch wenn die bearbeitenden Polizeidienststellen im Ergebnis eine Entscheidung trafen, die rechtlich nicht zu
beanstanden war, – den Respekt gegenüber den Aussagen „mündiger Bürger:innen“ vermissen lässt. Einem
Petenten aufgrund seiner Irritation, die nur auf einen offensichtlichen Verwechslungsfehler eines Polizeibeamten
zurückzuführen ist, im Rahmen meiner Untersuchung des Vorfalls in dem Zusammenhang eine „falsche“ Aussage
vorzuwerfen, ist für mich nicht hinnehmbar.
Auch einen weiteren Punkt möchte ich in diesem Zusammenhang aufgreifen: Der Leiter einer Beschwerdestelle
betonte sichtlich stolz in einem Gespräch mit Mitarbeiter:innen meines Amtes die geringe Zahl „begründet
beschiedener“ Beschwerden in seinem Zuständigkeitsbereich.
Hier wird ein Problem deutlich. Selbstverständlich erkenne ich an, wenn sich die Zahl „begründeter
Beschwerden“, die von bundespolizeiinternen Stellen bearbeitet werden, auf einem niedrigen Niveau bewegt. Gleichwohl
sehe ich an dieser Stelle eine Aufgabe als unabhängiger Beauftragter außerhalb der Struktur der Polizeibehörden
des Bundes: Es kann nicht nur darum gehen, die Zahl „begründeter“ Beschwerden möglichst gering zu halten.
Denn wann ist eine Beschwerde begründet? Nach meinem Verständnis ist eine Beschwerde nicht nur aufgrund
einer rechtlichen Einschätzung begründet, sondern auch dann, wenn im Rahmen einer konstruktiven Fehlerkultur
Missverständnisse und kommunikative Mängel unterhalb der Schwelle rechtlich begründeter oder unbegründeter
Bewertungen offensiv stärker nach außen vertreten werden. Es sollte gemeinsam an einem Mentalitätswandel
gearbeitet werden. Ein Stück weit weg von dem mir gegenüber erweckten Bild, dass sich ein positives
Erscheinungsbild einer Polizeidienststelle auch daran misst, wie viele Beschwerden „unbegründet“ sind, hin zu einem
besseren Miteinander. Auch wenn mir natürlich bewusst ist, dass diesem „Verhältnis auf Augenhöhe“ aufgrund
der polizeilichen hoheitlichen Aufgabe Grenzen gesetzt sind. Dieses Verständnis kann aber nach meiner
Einschätzung zu einer Stärkung des gegenseitigen Vertrauens beitragen.
Möglicherweise hat auch die Eingliederung der Beschwerdestellen der meisten Bundespolizeidirektionen in
Referate beziehungsweise Stabsstellen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Auswirkungen auf die inhaltliche
Beschwerdebearbeitung. Eine solche organisatorische Struktur unter dem Dach der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
könnte aufgrund der unterschiedlichen (Teil-) Ziele weniger geeignet sein, eine innerbehördliche Fehlerkultur
auszubauen. Ich beabsichtige, diesen Punkt zu untersuchen und mit der Bundespolizei ins Gespräch zu kommen.
4 Eingaben und Selbstbefassungen
Sowohl Beschäftigte der Polizeien des Bundes als auch Bürger:innen haben nach dem Polizeibeauftragtengesetz
die Möglichkeit, sich mit Eingaben an mich zu wenden.
Nach § 3 Absatz 1 PolBeauftrG können Beschäftigte der Polizeibehörden des Bundes mit Eingaben an mich
mögliche strukturelle Mängel und Fehlentwicklungen oder mögliches Fehlverhalten im Einzelfall geltend machen.
Die Eingabe kann unmittelbar und ohne Einhaltung des Dienstweges bei mir eingereicht werden. Das Gesetz stellt
ausdrücklich klar, dass den Beschäftigten aus solchen Eingaben keine dienstlichen Nachteile erwachsen dürfen.
Eine Eingabe kann auch vertraulich behandelt werden, sodass bei der weiteren Untersuchung für die betroffene
Polizeibehörde nicht erkennbar ist, wer die Eingabe eingereicht hat. Die Frage, ob ihre Eingabe vertraulich
behandelt werden soll, wird direkt gestellt, wenn die Beschäftigten um ihr Einverständnis zur Verarbeitung der
Daten gebeten werden. Wird um Vertraulichkeit gebeten, erfolgt eine Beratung hinsichtlich des weiteren
Vorgehens. Handelt es sich nicht um einen allgemeinen Sachverhalt, sondern um den eigenen Einzelfall und werden
beispielsweise Probleme bei der Behandlung eines Dienstunfalls geltend gemacht, so kann die Angelegenheit
natürlich nicht weiter untersucht werden, wenn dem Dienstherrn der Name nicht bekanntgegeben wird. Nicht
davon erfasst werden anonyme Eingaben. Ich stehe nicht zur Verfügung, um Kolleg:innen im Einzelfall
anzuschwärzen. Nach pflichtgemäßem Ermessen habe ich aber noch die Möglichkeit, den Fall im Rahmen meines
Selbstbefassungsrechts nach § 2 Absatz 3 PolBeauftrG aufzugreifen. Danach kann ich auch tätig werden, wenn
mir auf sonstige Weise Umstände aus meinem Zuständigkeitsbereich bekannt werden, die auf mögliche
strukturelle Mängel und Fehlentwicklungen oder mögliches Fehlverhalten im Einzelfall hindeuten.
Bei den Polizeien des Bundes gibt es interne Beschwerdestellen. Ich werde immer wieder gefragt, ob sich die
Beschäftigten sowohl an die Beschwerdestelle als auch an mich wenden können. Ich weise in den Gesprächen
und auch hier an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, dass sich die Beschäftigten jederzeit an mich wenden
können. Es gibt keine Sperrfunktion, wenn man sich zuvor behördenintern beschwert hat. Näheres beschreibe ich
im Kapitel 6.1 Verfahrensfragen.
Ebenso können sich Bürger:innen mit einer Eingabe an mich wenden. Dieses in § 3 Absatz 2 PolBeauftrG
verbriefte Recht steht ihnen zu, sofern sie ihre eigene Betroffenheit in einem Einzelfall geltend machen und sich aus
den Angaben Anhaltspunkte für strukturelle Mängel oder Fehlentwicklungen bezogen auf die Polizeibehörden
des Bundes ergeben.
Nach dem Gesetz nehme ich nur Eingaben zur Untersuchung an, deren zugrundeliegender Sachverhalt der
eingebenden Person nicht länger als sechs Monate bekannt ist (§ 3 Absatz 5 PolBeauftrG). Durch diese Frist und auch
durch das bereits erwähnte Erfordernis der persönlichen Betroffenheit bei den Bürger:innen gibt es Eingaben, die
nicht zur Bearbeitung angenommen werden können. Dennoch macht es Sinn, sich an mich zu wenden. Es gibt
Sachverhalte, die ich dann im Rahmen meines Selbstbefassungsrechts nach § 2 Absatz 3 PolBeauftrG aufgreife,
wenn sie auf mögliche strukturelle Mängel und Fehlentwicklungen oder mögliches Fehlverhalten im Einzelfall
hindeuten. So wurden von Bürger:innen zum Beispiel Zweifel geäußert, dass an einem Grenzübergang alle
Arbeitssicherheitsvorschriften eingehalten werden.
Im Zusammenhang mit einer Beschwerde eines Flugreisenden und des anschließenden Untersuchungsverfahrens
nach dem Polizeibeauftragtengesetz möchte ich auf ein Angebot des Flughafens Berlin Brandenburg hinweisen,
der als erster deutscher Flughafen das Sunflower-Umhängeband eingeführt hat. Es ist ein international
anerkanntes Symbol für nicht sichtbare Beeinträchtigungen. Damit können Menschen sowohl dem Personal als auch den
Mitreisenden am Flughafen diskret signalisieren, dass sie eine Beeinträchtigung haben und dass sie nach Bedarf
Unterstützung, etwas mehr Zeit oder ein wenig Geduld während ihres Aufenthalts am Flughafen benötigen.
Etwa zwei Drittel der schriftlichen Eingaben kommen von Bürger:innen, etwa ein Drittel entfällt auf die
Beschäftigten der Polizeibehörden des Bundes. Bei den meisten Eingaben handelt es sich um Beschwerden in einem
persönlichen Einzelfall.
4.1 Eingaben, Hinweise und Anregungen von Bürger:innen
Im vergangenen Berichtsjahr haben sich 279 Bürger:innen mit Eingaben, Hinweisen und Anregungen an mich
gewandt.
Schwerpunkte der Eingaben waren dabei der Vorwurf von Racial Profiling an Grenzübergängen, bei der Einreise
an Flughäfen und in Bahnhöfen, häufig verbunden mit dem Vorwurf des Rassismus, sowie
Diskriminierungsvorwürfe bei nicht verhältnismäßigem polizeilichem Verhalten. Hier beschwerten sich Bürger:innen auch über
Beschäftigte von privaten Sicherheitsunternehmen, die im Auftrag der Bundespolizei das Gepäck und die Personen
an den Röntgenstrecken überprüfen. Das Verhalten der dort Beschäftigten muss sich die Bundespolizei auf der
Grundlage des Beleihungsaktes zurechnen lassen, sodass auch in diesen Fällen die zuständigen
Bundespolizeidirektionen von mir aufgefordert wurden, entsprechende Stellungnahmen abzugeben. Einige der Eingaben, die
Vorwürfe von Racial Profiling, von Rassismus und von Diskriminierung durch Beschäftigte der Polizeien des Bundes
betrafen, erreichten mich über die Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Dorthin hatten sich die Bürger:innen
zunächst gewandt. Allerdings ist die Antidiskriminierungsstelle für diese Fälle nicht zuständig. Mit dem
Einverständnis der Bürger:innen gab die Antidiskriminierungsstelle die Eingaben an mich zur weiteren Bearbeitung ab.
An dieser Stelle sei betont, dass die Zusammenarbeit und der Austausch mit der Antidiskriminierungsstelle des
Bundes exzellent funktioniert und der gegenseitige Austausch reibungslos und höchst zielführend ist!
Nachfolgend habe ich einige Fälle exemplarisch herausgegriffen, die an mich herangetragen wurden und auf die
ich kurz eingehen möchte. Hierbei gilt es immer, die Vertraulichkeit und die Persönlichkeitsrechte der betroffenen
Personen zu wahren.
Grenzkontrollen: Racial Profiling oder Routinekontrolle?
Ein Zugfahrgast schilderte mir, dass er seit der Einführung von Grenzkontrollen an der Grenze zu Österreich im
Jahr 2015 mehrfach im Jahr den Zug nach Österreich und wieder zurück nutze. Leider sei seine Rückreise in den
allermeisten Fällen mit einer „unangenehmen Rassismus-Erfahrung durch die Bundespolizei verbunden“, wie er
mir schrieb. Bei einer Grenzkontrolle im Zug werde er als deutscher Staatsbürger wegen seiner Hautfarbe jedes
Mal kontrolliert. Entweder werde nur er kontrolliert und alle anderen Reisenden nicht oder er werde genauer als
andere Reisende überprüft.
Die von mir zu einer Stellungnahme zu einem konkret von dem Reisenden beschriebenen Vorfall während einer
Zugfahrt aufgeforderte Bundespolizeidirektion München gab an, dem Sachverhalt nachgegangen zu sein.
Tatsächlich hätten sich die beteiligten Beamten an die Kontrollsituation während der von dem Fahrgast benannten
Zugfahrt erinnern können. Die Kontrolle einer ganzen Personengruppe sei unabhängig von der Hautfarbe oder
dem äußeren Erscheinungsbild erfolgt. Der vorgesetzte Dienstgruppenleiter des Kontrollbeamten habe keine
Anhaltspunkte feststellen können, die für das vorgeworfene rassistisch motiviertes Kontrollverhalten sprechen
würden.
Der Hergang der Situation, aber auch die dazugehörigen Stellungnahmen der Bundespolizei, begegneten mir
häufiger. Der tatsächliche Ablauf des Geschehens ist aufgrund der „Aussage-gegen-Aussage“-Konstellation nicht in
Gänze aufzulösen. Bewusstes Racial Profiling ist in diesen Fällen nur schwer nachweisbar. Dieser Sachverhalt
stellt aus meiner Sicht dennoch einen Schritt in die richtige Richtung dar: Denn die Bundespolizei erkannte, dass
der Fahrgast kein Vertrauen in die polizeilichen Maßnahmen hat und bot ihm ein Gespräch mit der
Inspektionsleitung an. Ich erwarte nicht, dass die Bundespolizei mit jedem Fahrgast bei Beschwerden ein persönliches
Gespräch führt. Worauf ich in diesem Fall hinaus möchte: Den Bürger:innen sollten polizeiliche Maßnahmen,
insbesondere in diesem Zusammenhang, schon im Vorfeld besser erklärt werden, wie ich bereits im Kapitel zu den
strukturellen Fragestellungen ausgeführt habe. Ich habe mich bei der zuständigen Bundespolizeidirektion
München für diesen kooperativen Ansatz bedankt.
Die Luftsicherheitskontrolle aus der Sicht transidenter Personen
Anfang des Jahres wandte sich eine Transperson an mich und beschwerte sich über ihre Behandlung bei der
Luftsicherheitskontrolle an einem Flughafen. Sie trug vor, dass sie sich an das Personal an dem eingesetzten
Sicherheitsscanner gewandt und um eine manuelle Kontrolle gebeten hätte, da der Sicherheitsscanner individuell
an das Geschlecht einer Person angepasst werde. Dadurch entstehe für Menschen mit sexuellen Merkmalen von
Männern und Frauen ein Problem, da sie je nach Einstellung des Scanners entweder im Schritt oder auf der Brust
als auffällig markiert würden. Das Personal der Luftsicherheit sei mit dem Vorgehen für diesen Fall offensichtlich
nicht vertraut gewesen, hätte sie nach ihrem Geschlecht befragt und sie dann gebeten, an der Seite zu warten. Die
von den Sicherheitskräften herbeigerufenen Polizeibeamten hätten sie ebenfalls nach ihrem Geschlecht gefragt
und die Situation lautstark diskutiert. Nach einer manuellen Kontrolle hätte die Person dann weitergehen dürfen.
Im Rahmen des von mir eingeleiteten Untersuchungsverfahrens forderte ich eine Stellungnahme der
Bundespolizei an. Darin betonte die Bundespolizei, dass der Einsatz von Sicherheitsscannern im Rahmen der gesetzlichen
Regelungen zum Datenschutz erfolge. Die Kontrolle sei freiwillig. Alternativ hätten Fluggäste die Option, sich
manuell kontrollieren zu lassen. Die Bundespolizei am Flughafen habe die aktuelle politische und
gesellschaftliche Debatte zu transidenten und intergeschlechtlichen Personen bereits zum Anlass genommen, das Personal zu
sensibilisieren. Es wurde von der Bundespolizei erkannt, dass das Handeln der eingesetzten Bundespolizist:innen
– über die Bindung an Recht und Gesetz hinaus – politische, wirtschaftliche und (sozial) gesellschaftliche
Rahmenbedingungen berücksichtigen müsse. Es solle außerdem von Respekt geprägt sein. Dieser Aussage stimme
ich selbstverständlich zu und erwarte, dass sich die Bundespolizei daran vollumfänglich messen lässt.
Weiter führte die Bundespolizei zu der konkreten Kontrollsituation das vorgesehene Verfahren aus, das offenbar
eingehalten worden war. Dabei wurde aber auch darauf verwiesen, dass sich das eingesetzte
Luftsicherheitskontrollpersonal bei dieser nicht alltäglichen Kontrollsituation rechtlich absichern wollte und folgerichtig die
Bundespolizei hinzuzog, wobei die wiederholte Befragung nach dem Geschlecht grundsätzlich hätte vermieden
werden können. Dabei wies die Bundespolizei den Vorwurf zurück, dass die Befragung nach dem Geschlecht
öffentlich hörbar erfolgt sei.
Ich stimme der Bundespolizei zu, wenn sie erklärt, dass ihr der Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des zivilen
Luftverkehrs obliegt. Gleichzeitig seien die Persönlichkeitsrechte der Fluggäste zu beachten. Dies werde nach
Aussage der Bundespolizei sowohl bundespolizeiintern wie auch gegenüber dem privaten
Sicherheitsunternehmen immer wieder angesprochen. Der vorliegende Fall sei mit den beteiligten Mitarbeitenden ausgewertet und
zum Anlass genommen worden, alle Beschäftigten zu sensibilisieren. Die Bundespolizei hat versichert, dass es
zu keinem Zeitpunkt beabsichtigt gewesen sei, die Person zu diskriminieren oder unangemessen zu behandeln.
Es ist mir als unabhängigem Beauftragten ein Anliegen, die persönlichen Wahrnehmungen aller Beteiligten zu
einer bestimmten erlebten Situation in angemessener Weise zu berücksichtigen. Dieser Fall, bei dem der
Sachverhalt von den beteiligten Parteien unterschiedlich geschildert wurde, zeigt wiederholt, dass sich in
„Aussagegegen-Aussage“-Konstellationen auch unter Würdigung aller Berichte der tatsächliche Hergang vielfach nicht in
Gänze aufklären lässt.
Da die Darstellung der Transperson auf eine gewisse Hilflosigkeit der Beteiligten in dieser Situation schließen
lässt, habe ich hier weiteren und kontinuierlichen Schulungsbedarf für die am Kontrollprozess Beteiligten,
insbesondere zu nicht alltäglichen Kontrollsituationen, gesehen, um künftig gerade solche Situationen durch eine
anlassgerechte und respektvolle Kommunikation zu vermeiden.
EasyPASS im Fokus: Herausforderungen für automatisierte Systeme
Die Petentin reist regelmäßig aus Staaten außerhalb des Schengen-Raumes in die Bundesrepublik Deutschland
ein. Sie führt aus, dass sie sich durch das automatisierte Grenzkontrollsystem der Bundespolizei (EasyPASS)
aufgrund ihrer Hautfarbe und ihres Namens diskriminiert fühle. Während andere Einreisende standardmäßig
„durchgewunken“ würden, melde die Software bei dem Pass der Petentin regelmäßig zusätzlichen Kontrollbedarf
an, dem durch die Bundespolizist:innen in Form einer individuellen Kontrolle vor den Augen anderer Einreisender
nachgekommen werden müsse. Durch diese gesonderte Behandlung fühlt sich die Petentin diskriminiert und fragt
nach den Gründen für die Empfindlichkeit des Grenzkontrollsystems für ihre Person, die ihr durch die
Bundespolizei bislang noch nicht schlüssig erklärt worden sei.
Da die Schilderungen auf Anhaltspunkte für strukturelle Mängel oder Fehlentwicklungen innerhalb der
Bundespolizei hingewiesen haben, hatte ich entschieden, ein Untersuchungsverfahren nach § 2 Absatz 3 PolBeauftrG
einzuleiten und zunächst eine Stellungnahme von der zuständigen Bundespolizeidirektion München anzufordern.
Nach meiner Bewertung des Sachverhaltes gibt dieser Anlass, den Kontrollprozess im Rahmen des EasyPASS-
Systems – strukturell – zu beanstanden.
Die geschilderten Äußerungen der beteiligten Bundespolizist:innen während der von der Petentin erlebten
verschiedenen Kontrollsituationen sind großenteils nicht geeignet, Vertrauen in die Arbeit der Polizei zu fördern, da
sie der Petentin gegenüber den Eindruck von Racial Profiling vermitteln. Die Aussage der Bundespolizeidirektion
München, ein spezieller Schulungsbaustein zu Racial Profiling sei nicht erforderlich, da dies kein
Entscheidungskriterium bei der grenzpolizeilichen Grenzkontrolle allgemein und im Besonderen beim EasyPASS-Prozess
darstelle, geht fehl und lässt leider keinen Problemlösungsansatz erkennen. Diese Einschätzung kann nicht zu dem
Ergebnis führen, dass dieses Thema nicht verstärkt in Fortbildungen und Evaluierungen Eingang findet. Gerade
bei Anwendung eines automatisierten Verfahrens wie EasyPASS kommt einer adressatengerecht flankierenden
Kommunikation mit den Fluggästen eine besondere Bedeutung zu.
Ich werde deshalb diesen Vorgang zum Anlass nehmen, die Thematik Vorwürfe von Racial Profiling und
mögliche Lösungsansätze an geeigneter Stelle aufzugreifen. Ziel muss es sein, Schilderungen wie diese künftig durch
eine anlassgerechte und respektvolle Kommunikation zu vermeiden.
Ich habe der Petentin auch mitgeteilt, dass sie bedenken möge, dass die Bundespolizist:innen tagtäglich eine
Vielzahl von polizeilichen Aufgaben zu erfüllen hätten. Das stelle eine Herausforderung und andauernde Belastung
dar, die bei allem Verständnis für das persönliche Erleben der Situation ebenfalls zu berücksichtigen sei und nicht
immer als situationsgerecht wahrgenommen werde.
Interkulturelle Sensibilität im Polizeialltag: Herausforderungen für internationale Reisende in
Deutschland
Eine Person of Colour aus dem europäischen Ausland, die beruflich in Deutschland zu tun hatte, beschwerte sich
über ein aus ihrer Sicht unverhältnismäßiges und zumindest durch rassistische Vorurteile geprägtes polizeiliches
Handeln an einem Bahnsteig und in der angeschlossenen Polizeiwache des Bahnhofs, sowohl bei der
Bundespolizei direkt als auch bei mir.
Die Zugreisende schilderte das Verhalten von Polizeibeamt:innen der Bundespolizeidirektion Koblenz, welches
sie als erniedrigend, diskriminierend und rassistisch empfunden habe. Der diensthabende Zugbegleiter im
Fernverkehr der Deutschen Bahn AG hatte bei seiner Fahrkartenkontrolle im Zug festgestellt, dass die Petentin nicht
im Besitz eines gültigen Fahrscheins für den Fernverkehr war. Mit ihrem Ticket hätte sie ihre Fahrt lediglich im
Regionalverkehr antreten dürfen. Am Zielbahnhof angekommen, empfingen die Petentin Polizeibeamt:innen der
Bundespolizei am Bahnsteig. Der Zugbegleiter hatte diese zur Unterstützung gerufen und im Namen der
Deutschen Bahn AG Strafanzeige wegen des Anfangsverdachts auf Betrug gegen sie erstattet. Die Petentin warf den
eingesetzten Bundespolizist:innen vor, sie weder über den Grund der gegen sie gerichteten Maßnahme noch über
die voraussichtliche Dauer aufgeklärt, die Erhebung entlastender Beweismittel bewusst unterlassen und ihr
mehrfach die Konsultation eines Rechtsbeistandes versagt zu haben. Die Petentin kritisierte die mehrfach
durchgeführten Taschenkontrollen ihres Reisegepäcks. Darüber hinaus seien ihr die Hintergründe der polizeilichen
Dokumentation zu ihrem Aufenthalt in der Polizeiwache nicht verständlich genug erläutert worden. Durch das aus Sicht
der Petentin unprofessionelle Verhalten hätten die Einsatzkräfte die Situation grundlos eskaliert und sie in ihren
Rechten verletzt. Die Petentin wirft der Bundespolizei zudem Racial Profiling vor.
Auch wenn meine Untersuchungen ergeben haben, dass die eingesetzten Polizeibeamt:innen rechtmäßig
handelten, gibt der Vorgang Anlass zur Beanstandung.
Ich greife ihn auf, um die betroffenen Polizeikräfte auf die Dimensionen und Auswirkungen ihres polizeilichen
Handelns, insbesondere bei Kontrollmaßnahmen mit Personen, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind,
hinzuweisen und dazu anzuhalten, offensichtlichen Unsicherheiten und möglichen Ängsten dieser Menschen mit
angemessener Empathie zu begegnen. Für mich ist nachvollziehbar, dass die Situation für die Petentin sehr
belastend gewesen sein musste. Dieser Umstand blieb in den Stellungnahmen der Bundespolizei fast gänzlich außen
vor. Das Vertrauen der Petentin in die Bundespolizei hätte gestärkt werden können, wenn ihre individuelle
Situation stärker Eingang in die dortige Bewertung gefunden hätte. Des Weiteren setze ich mich für eine sowohl
inhaltliche als auch sprachliche Überarbeitung der Beschwerdebescheide ein. Diese Schreiben sollten bürgernäher
formuliert werden. Mir ist bewusst, dass den Polizeibeamt:innen in manchen Situationen ein hohes Maß an
psychischer Robustheit abverlangt wird. Gleichwohl sehe ich es als meine Aufgabe an, bei entsprechenden
Sachverhalten „den Finger in die Wunde“ zu legen.
Ich möchte an dieser Stelle auf einen weiteren Punkt hinweisen, der mir bei diesem Untersuchungsverfahren
aufgefallen ist. Der Verweis der Bundespolizei im Rahmen des Stellungnahmeverfahrens auf ein, wie in diesem
Fall, vorausgegangenes abgeschlossenes Beschwerdeverfahren stellt keine ausreichende Grundlage für mich dar.
Weder im Beschwerdeverfahren der Bundespolizei noch in der Stellungnahme an mich wurde auf die Vorwürfe
der Petentin im Einzelnen eingegangen. Es wurden lediglich die Geschehnisse am Bahnhof aus Sicht einer
Polizeibehörde dargestellt. Insgesamt ist festzustellen, dass die Petentin nach Durchsicht der übermittelten Unterlagen
zum Beschwerdeverfahren, insbesondere nach dem Eindruck des abschließenden Beschwerdebescheides der
Bundespolizei mit ihrer emotionalen Betroffenheit weitgehend allein gelassen wurde.
Ich habe die zuständige Bundespolizeidirektion Koblenz gebeten, eine Stellungnahme entsprechend den
Anforderungen des Polizeibeauftragtengesetzes vorzulegen und dabei konkret auf die Vorwürfe der Petentin
einzugehen.
Strukturelle Mängel oder Einzelfall? Herausforderungen bei polizeilichen Grenzkontrollen
Eine Petentin beschwerte sich mit einer Eingabe über eine aus ihrer Sicht erniedrigende Behandlung durch die
Bundespolizei im Rahmen einer Grenzkontrolle: Obwohl die junge Frau aus dem europäischen Ausland gültige
Reisepapiere mit sich geführt habe, sei sie bei der Kontrolle des Reisebusses von der Bundespolizei aus dem
Reisebus herausgebeten und sodann zu einer Dienststelle gebracht worden. Dort habe man ihr ihre technischen
Kommunikationsmittel entzogen und sie zwecks Personenkontrolle einer Leibesvisitation unterzogen, bei der sie
sich vollständig habe entblößen müssen. Anschließend sei sie in eine weitere Dienststelle gefahren worden, wo
sie sich einer erneuten Leibesvisitation ohne Kleidung habe unterziehen müssen. Dort sei ihr nach Stunden
schließlich mitgeteilt worden, dass sie in die Bundesrepublik Deutschland einreisen dürfe. Eine
Rechtsbehelfsbelehrung und die Herausgabe der Kommunikationsmittel seien erst am Ende der insgesamt rund vierstündigen
Kontrolle erfolgt. Da ihr Reisebus längst weitergefahren war, habe sie sich ein neues Zugticket für die Weiterreise
buchen und die hierdurch zusätzlich entstandenen Kosten selbst tragen müssen. Die Petentin empfand die
Kontrolle als unverhältnismäßig und respektlos. Ich habe die zuständige Bundespolizeidirektion München daraufhin
zur Abgabe einer Stellungnahme zu dem geschilderten Sachverhalt aufgefordert.
Ich kann die Schilderung der Petentin gut nachvollziehen. Der Sachverhalt gibt Anlass für eine Beanstandung.
Der konkrete Umgang mit der Petentin im Rahmen des Grenzkontrollprozesses durch die Beschäftigten der
Bundespolizei war zum Teil aufgrund einer nicht überzeugenden Kommunikation seitens der Beschäftigten der
Bundespolizei unangemessen. Die geschilderten, aus Sicht der Petentin kritikwürdigen, polizeilichen Maßnahmen,
wie die Durchsuchungen und die Abnahme der Gepäckstücke der Petentin sowie die Darstellung der
Bundespolizei, dass die Petentin nicht nach Wasser und einer Kontaktaufnahme mit einem Familienangehörigen gefragt
haben soll, geben Anlass für kommunikative Verbesserungen. Außerdem ist kritisch zu sehen, dass die Petentin
erst am Ende der Maßnahme schriftlich belehrt worden ist. Auch wenn der Vorgang formal korrekt und im
Gesamtergebnis im Sinne der Petentin verlaufen ist, hätte die Kommunikation mit der Petentin offensichtlich
verständlicher sein können.
Die Dauer der Maßnahme ist dagegen nach detaillierter Auswertung der Geschehnisse nachvollziehbar. Auch
wenn die Maßnahmen aus rechtlicher Sicht korrekt gewesen sind, ist für mich ebenso klar, dass aus Sicht der
Petentin der Ablauf des Kontrollvorgangs nicht geeignet erscheint, Vertrauen in die Arbeit der Polizei zu fördern.
Dieser Eindruck darf nicht entstehen. Deshalb mahne ich weiteren kontinuierlichen und zielgerichteten
Schulungsbedarf für die am Kontrollprozess beteiligten Beschäftigten an, um gerade solche Erfahrungen künftig durch
eine anlassgerechte und respektvolle Kommunikation zu vermeiden.
Jugendliche im Blick: Transparenz, Fairness und Dokumentation bei Polizeikontrollen
Kurz vor dem Jahreswechsel wandte sich die Mutter eines Jugendlichen an mich, um sich über das in ihren Augen
diskriminierende und unangemessene Verhalten von Beschäftigten der Bundespolizei gegenüber ihrem Sohn in
einem Bahnhofsgebäude zu beschweren.
Die Mutter beschrieb in ihrer Eingabe die Vorgehensweise von Bundespolizist:innen während einer
Personenkontrolle ihres 15-jährigen Sohnes. Dabei soll neben der Personalienfeststellung auch eine Durchsuchung
durchgeführt worden sein, zu der der Junge nach Aussage der Mutter „mit erhobenen Händen stehend wie ein
Krimineller abgetastet“ worden sei. Während dieser Situation hätte sich eine große Menschentraube versammelt und
zugeschaut, dies sei sehr unangenehm gewesen. Insgesamt habe das Verhalten der Polizist:innen in dieser
Kontrollsituation sehr einschüchternd gewirkt. Der Junge selbst habe das Gefühl gehabt, dass sein Name eine Rolle
für die intensivere Kontrolle gespielt hätte. Der Mutter war die Aufarbeitung dieses Vorgangs sehr wichtig.
Darüber hinaus wollte sie ihrem Kind vermitteln, dass die Polizei jede Person schützt und gleichbehandelt,
unabhängig von Namen und Herkunft.
Die zuständige Bundespolizeidirektion Sankt Augustin berichtete mir dazu, dass im Zuge der
Sachverhaltsaufklärung Stellungnahmen der infrage kommenden Dienstgruppenleitung und des diensthabenden Gruppenleiters
eingeholt worden seien. Zudem seien etwaige Einsatzunterlagen, Dokumentationen sowie Videoaufzeichnungen
geprüft worden. Dabei sei festgestellt worden, dass es keinerlei Hinweise für eine etwaige Polizeikontrolle durch
Einsatzkräfte der Bundespolizei gebe. An eine solche Kontrolle würden sich weder die zur fraglichen Zeit am
fraglichen Ort eingesetzten Polizeibeamt:innen erinnern, noch würden entsprechende Einsatzdokumentationen
existieren. Darüber hinaus sei auch kein Videomaterial verfügbar, da dieses grundsätzlich automatisiert nach
30 Tagen gelöscht werde. Die Ursachen dafür, dass es keine Hinweise zu dem Sachverhalt gebe, könnten nicht
abschließend beurteilt werden.
Der tatsächliche Hergang der Situation war somit nicht aufzulösen, zumal in diesem konkreten Fall keinerlei
Hinweise auf die von der Beschwerdeführerin geschilderte Personenkontrolle festzustellen war. Zu der
polizeilichen Maßnahme an sich ist mir daher keine Bewertung möglich. Beanstandungswürdig wäre jedoch eine
mögliche mangelhafte Einsatzdokumentation durch die handelnden Bundespolizist:innen, sollte sich der Sachverhalt so
zugetragen haben, was durch die „Aussage-gegen-Aussage“-Konstellation nicht mehr nachzuvollziehen ist.
Der Dokumentation von polizeilichen Maßnahmen kommt – unabhängig von diesem Sachverhalt – ein hoher
Stellenwert zu. Beständige und wiederkehrende Fortbildungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen für die
Beschäftigten der Bundespolizei hinsichtlich der Einhaltung von Dokumentationspflichten, auch bei alltäglichen
Kontrollsituationen, sind unerlässlich.
Ich habe die Bundespolizeidirektion Sankt Augustin in diesem Zusammenhang um Prüfung gebeten, inwieweit
diese auf die Einhaltung der Dokumentationspflichten bei alltäglichen Kontrollsituationen hinwirkt.
Polizeieinsatz in der Kritik: Umgang mit Diskriminierungsvorwürfen
Ein Petent beschwerte sich bei mir über aus seiner Sicht diskriminierendes, rassistisches und rechtswidriges
Verhalten von Polizeibeamt:innen an einem Bahnhof aufgrund seiner Hautfarbe. Der Petent schilderte, dass ihm ein
Ladendiebstahl vorgeworfen worden sei und die in diesem Zusammenhang herbeigerufenen Bundespolizist:innen
während der Durchführung der strafprozessualen Maßnahmen dem Petenten gegenüber den Grundsatz der
Verhältnismäßigkeit nicht beachtet, überzogene Handlungen vorgenommen sowie falsche Behauptungen und
Ungereimtheiten in der angefertigten Strafanzeige vermerkt hätten.
In der von mir angeforderten Stellungnahme teilte die Bundespolizeidirektion Sankt Augustin mit, dass sie sich
ungeachtet der noch laufenden Ermittlungen der zuständigen Staatsanwaltschaft intern mit den Vorwürfen befasst
habe. Hierzu sei auch auf Aufzeichnungen einer Bodycam zurückgegriffen worden. Diese zeigten einerseits, dass
der Petent einem Polizeibeamten in der Öffentlichkeit Rassismus vorgeworfen habe, und anderseits, dass die
beiden eingesetzten Polizeibeamt:innen vom Verhalten des Petenten „genervt“ gewesen seien und sich ein
Polizeibeamter schlussendlich unsachlich geäußert habe. Das Verhalten der eingesetzten Polizeibeamt:innen sei durch
die Dienststellenleitung in einzelnen Personalgesprächen intensiv nachbereitet worden.
Die Bundespolizeidirektion Sankt Augustin teilte mir mit, dass sie der Bewertung der Staatsanwaltschaft nicht
vorgreifen wolle. Deshalb sei es ihr noch nicht abschließend möglich, eine Würdigung etwaiger strafrechtlich
relevanter Gesichtspunkte vorzunehmen. Hierfür habe ich Verständnis. Zwischenzeitlich hat die zuständige
Staatsanwaltschaft die Ermittlungen gegen die Polizeibeamt:innen der Bundespolizei eingestellt, sodass ich mein
Untersuchungsverfahren nun weiterführen werde.
Grenzkontrollen und Asylverfahren: Herausforderung für alle Beteiligten
Eine Flugreisende aus einem Drittstaat wandte sich mit einer Beschwerde an mich, in welcher sie den
Beschäftigten der Bundespolizei am Flughafen Berlin Brandenburg einerseits rassistische Diskriminierung während der
Einreisekontrolle und des verbundenen Asylgesuchs vorwarf und andererseits das Bearbeitungsverfahren
hinsichtlich einer von ihr gestellten Dienstaufsichtsbeschwerde bemängelte.
Im Zuge des eingeleiteten Untersuchungsverfahrens nahm die zuständige Bundespolizeidirektion Berlin Stellung
zu den Vorwürfen. Durch die transparente Würdigung der getroffenen polizeilichen Maßnahmen konnte die
Bundespolizeidirektion nachvollziehbar und glaubhaft die Gründe für die Vorgehensweise der handelnden
Bundespolizist:innen darlegen.
Die Bearbeitung eines Asylgesuchs, welche nach der Einreisekontrolle an deutschen Flughäfen stattfindet,
unterliegt einem bundeseinheitlichen Verfahren, welches aus standardisierten Befragungen, Belehrungen, dem
Ausfüllen von Formularen sowie einer erkennungsdienstlichen Behandlung besteht. Für Asylsuchende, die sich schon
allein aus dieser Tatsache heraus in einer psychischen und physischen Ausnahmesituation befinden, kann die
beschriebene Verfahrensweise für zusätzlichen Stress und Druck sorgen, insbesondere wenn, wie in diesem Fall,
gesundheitliche Beeinträchtigungen vorliegen. Es ist daher nachvollziehbar, wenn diese für Asylsuchende
„unverständliche“ und zeitaufwendige Verfahrensweise einen befremdlichen Eindruck hinterlassen könnte.
Dennoch ist zu bedenken, dass die für den Grenzschutz eingesetzten Bundespolizist:innen tagtäglich eine Vielzahl
von polizeilichen Aufgaben zu erfüllen haben. Neben der Durchführung von Einreisekontrollen und der
Bearbeitung zur Asylantragstellung, sind dies vor allem die polizeiliche Überwachung der Grenzen und die Abwehr von
Gefahren im Zusammenhang mit dem Grenzübertritt. Dies stellt eine Herausforderung und andauernde Belastung
dar, die bei allem Verständnis für das persönliche Erleben der Situation ebenfalls zu berücksichtigen ist und nicht
immer als situationsgerecht wahrgenommen wird.
Konkrete Anhaltspunkte für strukturelle Mängel und Fehlentwicklungen in der Bundespolizei hinsichtlich der
Vorwürfe waren abschließend in diesem Fall nicht festzustellen und das Untersuchungsverfahren wurde beendet.
Im Hinblick auf die kritisierte lange Bearbeitungsdauer der Dienstaufsichtsbeschwerde wurde der Bedarf der
Nachbereitung im Beschwerdewesen durch die zuständige Bundespolizeidirektion erkannt. Dieses Thema werde
ich bei der Zusammenarbeit mit den Polizeibehörden des Bundes aufmerksam verfolgen.
Umgang mit gehörlosen Menschen und Belange des Kindeswohls: Eine ganz besondere Einsatzsituation
Ein sozialpädagogischer Dienst, der einen gehörlosen Petenten zusammen mit seinem minderjährigen Sohn
betreut und diesen im Rahmen des Eingabeverfahrens bei mir vertritt, wandte sich an mich.
Der Petent schildert, an einem Bahnhof von Bundespolizist:innen in Gewahrsam genommen worden zu sein,
nachdem er seinen Sohn nach eigenen Angaben zweimal auf die Hände geschlagen hatte. Der Grund für die
Ingewahrsamnahme sei dem Petenten nicht mitgeteilt worden. Er habe deutlich gemacht, dass er gehörlos sei und
einen Gebärdendolmetscher benötige, worauf die Bundespolizist:innen nicht eingegangen seien. Sie hätten den
Petenten von seinem Sohn getrennt und diesen ausgiebig befragt. Erst ein vom Petenten erbetenes Telefonat
zwischen der Bundespolizei und dem sozialpädagogischen Dienst habe dazu geführt, dass Vater und Sohn in eine
Einrichtung des Trägers gebracht wurden, wo beide die Nacht verbringen mussten. Der Petent beschwert sich
über das seiner Ansicht nach unverhältnismäßige Vorgehen der Bundespolizei. Er verstehe insbesondere nicht,
warum ihm kein Gebärdendolmetscher zur Verfügung gestellt worden sei und weshalb die Beamt:innen
entschieden hätten, ihn von seinem Sohn vorübergehend zu trennen.
Ich habe die zuständige Bundespolizeidirektion Berlin um eine Stellungnahme zu den Vorwürfen gebeten. In
dieser wird ausgeführt, dass die Beamt:innen zur Gefahrenabwehr gehandelt hätten. Da Zeugen beobachtet hätten,
wie der Petent das Kind schlage, sei es zur Verhinderung weiterer Gefährdungen aus Gründen des Kindeswohls
notwendig gewesen, Vater und Sohn vorübergehend zu trennen. Da das Jugendamt nicht erreichbar gewesen sei,
sei unter der Federführung eines Kinder- und Jugendnotdienstes die Festlegung erfolgt, Vater und Sohn
gemeinsam der Sozialbetreuungsstätte des Trägers zu übergeben. Ein Gebärdendolmetscher sei nicht bestellt worden, da
die Bundespolizist:innen mit einem Angehörigen des Petenten bereits eine zweckmäßige Kommunikation
erreichen konnten. Die Bundespolizei trägt überdies vor, dass mit dem Kind unter Zuhilfenahme einer erfahrenen
Beamtin altersgerecht kommuniziert worden sei.
Mein Untersuchungsverfahren ließ ich ruhen, während die Staatsanwaltschaft gegen den Petenten wegen der
mutmaßlichen Handlungen gegenüber seinem Kind ermittelte, um einer etwaigen Bewertung der Staatsanwaltschaft
im Einklang mit dem Polizeibeauftragtengesetz nicht vorzugreifen. Nachdem das Strafverfahren gemäß § 170
Absatz 2 der Strafprozessordnung (StPO) eingestellt wurde, habe ich meine Untersuchung wieder aufgenommen.
Ich bin nach Bewertung der mir zugegangenen Stellungnahme der Bundespolizeidirektion Berlin und der
Beantwortung weiterer Nachfragen zum Sachverhalt zu dem Ergebnis gekommen, dass die Einsatzkräfte in dieser auch
für sie schwierigen Situation nicht nur insgesamt situationsgerecht und verhältnismäßig gehandelt haben, sondern
ihr Einsatz anerkennend hervorzuheben ist. Aus meiner Sicht war die konkrete Situation für die beteiligten
Bundespolizst:innen, auch im Hinblick auf die Einbeziehung des hohen Gutes des Kindeswohls bei Beurteilung der
Lage, schwer einzuordnen.
Polizeiarbeit im Fokus: Weshalb regelmäßige Fortbildungen unverzichtbar sind
Ein Petent wandte sich mit einer Eingabe an mich, in welcher er den Beschäftigten der Bundespolizeiinspektion
Hamburg fachliche Unkenntnis in Bezug auf den Inhalt der Verordnung über das Verbot des Führens von Waffen
in den Gebieten des Hamburger Hauptbahnhofes und Zentralen Omnibusbahnhofes (WaffFHpt/BusBhfVerbotV)
vorwarf. Ihm sei in Bezug auf ein nicht existentes Verbot zum Mitführen von Reizstoffsprühgeräten zur
Tierabwehr eine falsche Auskunft erteilt worden. Zudem beanstandete er das Verhalten der Polizeibeamt:innen ihm
gegenüber. Der Petent regte zudem eine Klarstellung und gezielte Schulung der beteiligten Beamt:innen an. Es
sei unerlässlich, dass die Einsatzkräfte und Mitarbeiter:innen vor Ort genau über den Umfang des Waffenverbots
informiert seien, damit die Bürger:innen ordnungsgemäß aufgeklärt werden könnten.
Die anschließende Untersuchung ergab, dass der Beschwerdevortrag zutreffend war und dem Beschwerdeführer
tatsächlich eine falsche Auskunft erteilt wurde. Durch die Leitung der zuständigen Bundespolizeidirektion
Hannover wurde der betroffenen Dienststelle eine klarstellende Verfügung übermittelt, mit dem Auftrag der
unmittelbaren Information ihrer Mitarbeitenden. Darüber hinaus wurden die Dienststellen angewiesen, ihre
Mitarbeitenden regelmäßig durch Fortbildungen auf dem aktuellen Stand entsprechender Verbotsnormen zu halten. Auch
wenn keine konkreten Anhaltspunkte für strukturelle Mängel und Fehlentwicklungen in der Bundespolizei
hinsichtlich der Vorwürfe festzustellen waren, zeigte sich an dieser Stelle die Unerlässlichkeit von wiederkehrenden
Fortbildungsmaßnahmen.
Die zielgenaue Verbesserung der Aus- und Fortbildung der Beschäftigten der Bundespolizei sind mir thematisch
ein großes Anliegen. Ich werde deshalb derartige Sachverhalte in geeigneter Weise verwenden, um mit
entsprechenden Maßnahmen beizutragen, die Durchführung und die Ausgestaltung der Aus- und Fortbildung der
Polizeibehörden des Bundes zu fördern.
4.2 Eingaben von Polizeibeschäftigten
Im letzten Berichtsjahr haben sich 78 Beschäftigte sowohl von der Bundespolizei, vom Bundeskriminalamt als
auch der Polizei beim Deutschen Bundestag mit Eingaben an mich gewandt.
Die meisten der an mich gerichteten Eingaben von Beschäftigten betrafen im letzten Berichtsjahr die eigenen
Belange, wie Beurteilungen und Beförderungen, aber auch das Verhalten von Vorgesetzten.
Bei Polizeianwärter:innen besteht etwa oft die Besorgnis, dass sie nicht übernommen werden, wenn es einmal zu
Schwierigkeiten kommt. Dabei geht es um die Grundvoraussetzung der charakterlichen Eignung, der für den
Beamtenberuf gegeben sein muss. Aber nicht jede Auseinandersetzung mit Vorgesetzten oder Kolleg:innen führt
gleich zu einer Bewertung als charakterlich ungeeignet und damit zu einem Ausschluss. In den meisten Fällen
konnte den jungen Anwärter:innen nach einer Rücksprache mit den zuständigen Polizeidirektionen die Sorge
genommen werden. Hier stach besonders ein Fall heraus, in dem sich mehrere Anwärterinnen gegen die sexuelle
Belästigung durch eine Person gewehrt hatten, die sie im Gegenzug angezeigt hatte. Auf Nachfrage bei der
Bundespolizei stellte sich heraus, dass sie bereits gegen den Täter vorgegangen war, die Gegenanzeigen mit sehr viel
Augenmaß betrachtet hatte und zu keinem Zeitpunkt Zweifel an der charakterlichen Eignung der Anwärterinnen
hatte. Selbstverständlich wurden sie in den Polizeidienst aufgenommen. In diesem Fall konnte ich insbesondere
der Beamtin, die sich an mich gewandt hatte, ihre Befürchtungen nehmen.
Ein weiteres Thema, das die meisten Polizeianwärter:innen beschäftigt, ist ihre Anschlussverwendung nach dem
Ende ihrer Ausbildung. Dabei wird in der Regel eine heimatnahe Verwendung angestrebt. Im Rahmen des
Zuteilungsverfahrens haben die jungen Anwärter:innen die Möglichkeit, ihre Wünsche anzugeben und dabei auch
soziale Aspekte geltend zu machen, wobei das Verfahren nicht immer zu den gewünschten Ergebnissen führt. Ich
habe mir von der Bundespolizeiakademie das grundsätzliche Verfahren erläutern lassen. Die Entscheidung im
Einzelfall muss sich daran messen lassen, ob alle Verfahrensregeln eingehalten wurden. Aber auch in der weiteren
dienstlichen Verwendung ist der Wunsch nach einer heimatnahen Verwendung von großer Bedeutung. Da diese
Fälle immer den persönlichen Einzelfall mit sozialen Belangen betreffen, werde ich im Folgenden dazu keine
Einzelfälle schildern. Dies gilt auch für an mich herangetragene Vorwürfe von sexueller Belästigung, von denen
ich insbesondere aus Vertrauensschutzgründen an dieser Stelle keine Einzelfälle darstelle, aber bereits bei den
strukturellen Fragestellungen zu dieser Thematik berichtet habe.
Im Folgenden möchte ich einige Eingaben exemplarisch vorstellen:
Einsatzverpflegung im Flugdienst für abgelegene Einsatzräume
Ein Beschäftigter der Fliegergruppe Bundespolizei wandte sich an mich und verwies darauf, dass die Anordnung
der Selbstverpflegung in den erstellten Einsatzbefehlen für die Flugbesatzungen gegen die Bestimmungen zur
Unterbringung und Verpflegung der Bundespolizei bei Einsätzen und den Leitfaden 150 verstoße. Den
eingesetzten Beamt:innen sei es aufgrund des unter Umständen weit abgelegenen Einsatzraumes und der
Ladenöffnungszeiten vor Ort regelmäßig nicht möglich, sich im Einsatz selbst zu versorgen. Aus der Fürsorgeverpflichtung des
Dienstherrn ergebe sich aber eine Pflicht zur Vollversorgung der eingesetzten Besatzungen. Auch eine reine
Kaltverpflegung sei aus seiner Sicht unzulässig. Die in den Regelungen vorgesehene Ausnahme von der
Vollversorgungspflicht bedürfe einer umfangreichen und in der Einsatzakte dokumentierten Prüfung im Einzelfall. Diesen
Anforderungen sei der Flugdienst der Bundespolizei nicht nachgekommen.
Nach der Anforderung einer Stellungnahme der Bundespolizei stellte sich heraus, dass die Praxis, für Besatzungen
des Flugdienstes der Bundespolizei im Regelfall Selbstverpflegung anzuordnen, nicht gegen die gelten
Vorschriften zur Einsatzverpflegung verstößt, soweit keine weiteren Möglichkeiten der Einsatzverpflegung unter anderem
aus organisatorischen oder einsatztaktischen Gründen oder aus Gründen der verfügbaren Versorgungskapazitäten
im Einzelfall bestehen. Die Bundespolizei sagte allerdings aufgrund der Eingabe zu, die Ausstattung der
bundespolizeieigenen Luftfahrzeuge mit haltbaren Notversorgungspaketen in Fällen, in denen eine Selbstverpflegung
der Besatzungen nicht möglich ist, unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen und logistischen Leistbarkeit
sorgfältig zu prüfen.
Von der Beschwerde zur Einigung: Ein Fall erfolgreicher Mediation
Der Ehemann einer dauerhaft erkrankten Beamtin der Bundespolizei beschwerte sich über eine nach seiner
Ansicht unfreundliche, unkooperative und herablassende Behandlung durch den Vorgesetzen seiner Frau. Konkret
bemängelte er, dass er als Angehöriger für das Ausräumen des Spindes seiner aus dem Dienst ausscheidenden
Ehefrau herangezogen worden sei.
Im Rahmen meiner Prüfung konnte ich weder konkrete Hinweise auf Diskriminierung noch auf strukturelle
Defizite feststellen; eher schien es sich um eine Beschwerde über mangelhafte Empathie des Vorgesetzen und seinen
rauen Ton zu handeln. Insbesondere nicht zu beanstanden ist die Praxis, Spinde schwer erkrankter oder
verstorbener Polizeibeschäftigter durch deren Angehörige räumen zu lassen, da sich dort regelmäßig nicht nur
dienstliche, sondern auch private Gegenstände befinden. In einem Telefonat wurde diese Auffassung vom Petenten mir
gegenüber bestätigt. Ein anschließendes Telefonat mit dem Vorgesetzten ergab neue Aspekte der damaligen
Auseinandersetzung und deutete auf ein erhebliches Kommunikationsproblem hin. Das Angebot des Vorgesetzten,
dass der Petent sich jederzeit zu einem weiteren klärenden Gespräch an ihn wenden könne, habe ich dem Petenten
in einem Telefonat überbracht.
Der Petent beurteilte die Bewertung des fraglichen Vorfalles ähnlich, zeigte sich mit dem Ergebnis der
Überprüfung sehr zufrieden und bedankte sich für die erfolgreiche und vermittelnde Tätigkeit des Polizeibeauftragten.
Auch der Vorgesetzte wurde über die Erledigung informiert und bedankte sich über den pragmatischen und
lösungsorientierten Ansatz. Beide Beteiligte sehen den Konflikt als geklärt und damit erledigt an. Ich freue mich,
dass ich in diesem Fall durch persönliche Vermittlung ein für beide Seiten befriedigendes Ergebnis erzielen
konnte.
Ein Verstoß gegen den Datenschutz mit Folgen
Ein Petent wandte sich in einer vertraulichen Personalangelegenheit an mich und rügte sowohl
datenschutzrechtliche Verstöße durch einen Bundespolizeibeamten als auch dessen persönliches Vorgehen. Im Zuge des von mir
eingeleiteten Untersuchungsverfahrens ist nach einer vom Petenten gleichzeitig eingereichten Beschwerde von
der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit nach dortiger datenschutzrechtlicher
Prüfung ein Verstoß gegen Artikel 6 der Datenschutz-Grundverordnung festgestellt worden.
Als Ergebnis meiner Überprüfung ist ein struktureller Mangel oder eine Fehlentwicklung bei der Bundespolizei
aus dem konkreten Sachverhalt nicht herzuleiten, wenngleich die Maßnahmen der Bundespolizei gegenüber dem
Petenten nicht verhältnismäßig und nicht schlüssig gewesen sind. Ich begrüße es, dass die Bundespolizeidirektion
Berlin in ihrer von mir angeforderten ergänzenden Stellungnahme, insbesondere aufgrund des
Beschwerdeverfahrens bei der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit und aufgrund des
Ergebnisses meiner Untersuchung, das Erfordernis einer „kritischen Sachverhaltsauseinandersetzung“ erkannt hat und
dieser nachgekommen ist, wie mir abschließend berichtet worden ist.
Vereinbarkeit von Familie und Pflege: Sonderurlaub für Eltern mit schwerbehinderten Kindern
Ein Petent kritisierte in seiner Eingabe die unzureichende Regelung im Hinblick auf die Gewährung von
Sonderurlaub unter Fortzahlung der Bezüge zur Pflege und Betreuung des eigenen volljährigen Kindes mit schwerer und
mehrfacher Behinderung. Er sah hier gesetzgeberischen Handlungsbedarf.
Da in diesem Fall keine spezifischen Regelungen für Beschäftigte von Polizeibehörden des Bundes betroffen sind,
entschied ich mich im Einvernehmen mit dem Petenten, den Vorgang zur Prüfung und zur möglichen Änderung
oder Ergänzung der Sonderurlaubsverordnung an den Petitionsausschuss des Bundestages abzugeben.
Zudem setzte ich mich beim Bundespolizeipräsidium für ein fürsorgliches Entgegenkommen der Dienststelle ein,
sodass für den Petenten eine sozialverträgliche Lösung gefunden wurde und in zukünftigen Notsituationen die
Pflege des Kindes ermöglicht werden kann.
4.3 Selbstbefassungsangelegenheiten
Wie bereits dargestellt, hat der Gesetzgeber mir zur Erfüllung meines gesetzlichen Auftrags auch ein
Selbstbefassungsrecht an die Hand gegeben. Das heißt, nach § 2 Absatz 3 PolBeauftrG kann ich nach pflichtgemäßem
Ermessen auch dann tätig werden, wenn mir auf sonstige Weise Umstände aus meinem Zuständigkeitsbereich
bekannt werden, die auf mögliche strukturelle Mängel und Fehlentwicklungen oder mögliches Fehlverhalten im
Einzelfall hindeuten. Diese Möglichkeit, auch auf eigene Initiative tätig zu werden, ist für die effektive
Aufgabenwahrnehmung von zentraler Bedeutung, da Bürger:innen oder auch Beschäftigte der Polizeibehörden des
Bundes Gründe haben mögen, von einer Eingabe bei mir abzusehen, obwohl es objektiv einen Anlass dafür geben
mag. Im Übrigen besteht für mich auch die Möglichkeit, dass ich auch über eigene Informationskanäle von
möglichen strukturellen Mängeln oder Fehlentwicklungen oder Fehlverhalten im Einzelfall Kenntnis erlange und
diesen nachgehen kann.
Es hat sich in meinem ersten vollständigen Berichtszeitraum gezeigt, dass auf unterschiedliche Weise eine
Vielzahl an strukturellen Themen an mich herangetragen wurden oder mir aus anderen Quellen, wie etwa auch aus
Presseberichten, bekannt wurden. Viele der Themen konnte ich bisher nur anreißen. Ich werde diese aber im Laufe
meiner Amtszeit weiterverfolgen.
Auf einige strukturelle Schlüsselthemen bin ich bereits eingegangen. Auf einige weitere Sachverhalte möchte ich
im Folgenden exemplarisch kurz eingehen.
Sicherheit im Parlament: Die Polizei beim Deutschen Bundestag im Fokus
Neben der Bundespolizei und dem Bundeskriminalamt umfasst mein Zuständigkeitsbereich auch die Polizei beim
Deutschen Bundestag. Die Parlamentspolizei unterscheidet sich in ihrem Aufgaben- und Tätigkeitsbereich von
der „klassischen“ Schutzpolizei. Hauptaufgabe der Polizei beim Deutschen Bundestag ist es, die öffentliche
Sicherheit und Ordnung im örtlichen Zuständigkeitsbereich zu gewährleisten. Dabei sind die Polizeibeamt:innen
für alle Gebäude, Räume und Grundstücke verantwortlich, die der Verwaltung des Deutschen Bundestages
unterstehen, aber auch für solche, die nur vorübergehend vom Bundestag etwa bei internationalen Konferenzen genutzt
werden.
Unterstützt werden die Polizeibeamt:innen durch Bundespolizist:innen, die im Rahmen einer
Verwaltungsvereinbarung für jeweils drei Jahre von ihrer Stammdienststelle zur Polizei beim Deutschen Bundestag abgeordnet
werden. Einige Beschäftigte traten an mich heran und baten um die Rückkehr zu einer zwischenzeitlich aufgehobenen
Vereinbarung, wonach eine Abordnungszeit von zwei Jahren mit einer Verlängerungsoption von einem Jahr auf
insgesamt drei Jahre galt. Da eine kürzere Abordnungszeit den überwiegend noch sehr jungen Polizeibeamt:innen
am Anfang ihrer Berufslaufbahn eine größere Verwendungsflexibilität einräumen und zu ihrer
Arbeitszufriedenheit beitragen würde, werde ich mich für eine Rückkehr zu der vorherigen Regelung einsetzen.
Die Polizei beim Deutschen Bundestag ist in fünf Dienstgruppen und der Kriminalpolizei organisiert. Ich war in
den Dienstgruppen zu Gast und habe auch die neue Leitstelle im Reichstagsgebäude besucht. Dabei wurden von
den Beschäftigten verschiedene Anliegen angesprochen. Nach einer ersten Sichtung habe ich für einzelne Themen
die Leitung der Polizei beim Deutschen Bundestag um Stellungnahme gebeten.
Manche Anliegen ließen sich dann auch schnell klären. Da zeigt es sich, dass es manchmal nur jemanden braucht,
der „von außen“ ein vermeintliches Problem aus einem anderen Blickwinkel betrachtet und dies auch anspricht.
So ist im Bundestag seit inzwischen Jahrzehnten bekannt, dass die Polizisten in ihrer Herrenumkleide im
Reichstagsgebäude zu wenig Platz haben, um ihre Ausrüstung unterzubringen. Ein Spind reicht nicht aus, um nicht
regelmäßig benötigte oder jahreszeitabhängige nicht genutzte Dienstkleidungsstücke wie beispielsweise die
Winterausrüstung auch mit unterzubringen. Als Notlösung wurden in einer anderen Liegenschaft des Deutschen
Bundestages weitere Spinde aufgestellt, sodass zumindest einige Kolleg:innen über einen zweiten Spind verfügen
konnten. Diese Problematik wurde bei meinen Besuchen von allen Dienstgruppen angesprochen. Nach meiner
Aufforderung an die Leitung der Polizei ging diese die Lösung des Problems erneut an. Sie erklärte, Ziel sei es,
der polizeilichen Tätigkeit angemessene Umkleidebereiche zu schaffen, sei es durch Ertüchtigung der bisherigen
Umkleidebereiche oder der Bereitstellung neuer Umkleideräume im Nahbereich des Reichstagsgebäudes.
Zunächst erfolgte aber eine Bestandsaufnahme. Es stellte sich heraus, dass ausreichend Spinde für die
Polizeivollzugsbeamt:innen zur Verfügung stehen müssten. Die Spinde wurden neu verteilt, sodass alle Kolleg:innen jetzt
über einen Spind im Reichstagsgebäude und über einen weiteren in einer anderen Liegenschaft verfügen. Auch
wurde die Herrenumkleide raumtechnisch verbessert. Davon konnte ich mich persönlich bei einem
„Stubendurchgang“ überzeugen. Weitere Verbesserungen durch das Aufstellen von zusätzlichen Sitzbänken zum Umkleiden
und die Schaffung von Trocknungsmöglichkeiten für nasse Dienstkleidung oder Handtücher sind angedacht.
Auch der von den zur Polizei beim Deutschen Bundestag abgeordneten Bundespolizist:innen vorgetragene
Vorwurf, dass ihnen ihre Ansprechpersonen nicht bekannt seien, wurde von mir aufgegriffen. Zwischenzeitlich hat
die Polizei beim Deutschen Bundestag in ihrem Intranet eine Übersicht der Hauptansprechpartner:innen von
Bundespolizei und Polizei beim Deutschen Bundestag veröffentlicht – eine erste kleine, aber wichtige Verbesserung.
Vorwürfe in den Medien zu mutmaßlich rechten und rechtsextremen Vorfällen in der Polizei beim
Deutschen Bundestag
Ein weiterer Sachverhalt, dem ich im Rahmen meines Selbstbefassungsrechts nachgegangen bin, betraf ebenfalls
die Polizei beim Deutschen Bundestag. In einem Medienbericht wurde auf mehrere mutmaßlich rechte und
rechtsextreme Vorfälle in der Polizei beim Deutschen Bundestag hingewiesen. Dabei wurden in der
Presseberichterstattung zwei Vorfälle im Zusammenhang mit einer Version des Lieds „L’amour toujours“ angesprochen und
geschildert, dass dieses Lied von einer Beamtin als ihr Lieblingslied in einer Widmung in einem
Abschiedsgeschenk bezeichnet wurde und dies auch von einem Vorgesetzten gesehen wurde. Zum anderen sei das Lied im
Pausenraum in provozierender Absicht über ein Handy laut abgespielt worden. Bei einem weiteren Fall sei ein
Polizist durch einen Kollegen rassistisch beleidigt worden. Ferner soll ein weiterer Beamter durch
Reichsbürgeraussagen aufgefallen sein. Die Vorwürfe wogen schwer und haben bereits vor der Medienberichterstattung
umfangreiche Ermittlungen nach sich gezogen. Ich habe die Berichterstattung zum Anlass genommen, nach § 2
Absatz 3 PolBeauftrG ein Untersuchungsverfahren einzuleiten und die Präsidentin des Deutschen Bundestages
gebeten, die Akten und Unterlagen zu den angesprochenen Fällen nach § 4 Absatz 5 PolBeauftrG herauszugeben.
Als Ergebnis meiner intensiven Prüfung kann ich festhalten, dass die Bundestagsverwaltung den im Raum
stehenden Vorwürfen konsequent nachgegangen ist und ich bei ihrem Vorgehen in den angesprochenen Fällen
keinen Grund zu Beanstandungen finden konnte.
Die von den Medien geschilderten und von der Bundestagsverwaltung untersuchten Sachverhalte erwiesen sich
als zum Teil unzutreffend beziehungsweise als disziplinarrechtlich nicht relevant. Zwei Disziplinarverfahren sind
noch offen und dementsprechend ist das von mir eingeleitete Untersuchungsverfahren nicht abgeschlossen.
Damit kann ich klarstellen: Die Bundestagsverwaltung greift Hinweise auf ein mögliches verfassungsfeindliches
Verhalten von Bundestagspolizist:innen konsequent auf und untersucht diese. Nach meiner Erkenntnis hat sich in
dem Vorgehen der Bundestagsverwaltung ein Zitat der Bundestagspräsidentin a. D. Bärbel Bas bestätigt, was ich
ausdrücklich unterstütze:
„Die Bundestagspolizei schützt das Zentrum unserer Demokratie. Es gilt, was ich schon früher gesagt habe: Jedem
Hinweis oder Verdacht, dass Beschäftigte der Bundestagspolizei nicht fest auf dem Boden der Verfassung stehen
könnten, wird zügig und konsequent nachgegangen. Es wird nichts unter den Tisch gekehrt. Als Hausleitung
machen wir klar, dass bestimmte Verhaltensweisen nicht akzeptiert und konsequent geahndet werden.“
Personalgewinnung bei der Bundespolizei See: Quereinstieg aus der Marine
Bei meinem Antrittsbesuch bei der Bundespolizei See habe ich mir im September des vergangenen Jahres ein
Bild über die Einsatzfähigkeit der Bundespolizei See machen können.
Als prioritäre strukturelle Mängel wurden in den Gesprächen mit Mannschaften, Vorgesetzten und
Interessenvertreter:innen Problemlagen benannt, die auf eine angespannte Personallage zurückzuführen sind. Diese erschwert
zunehmend die Aufgabenerfüllung der Bundespolizei See. Die Gewinnung neuen Personals zu forcieren, ist als
übergeordnete Aufgabe von der Bundespolizei erkannt worden, Lösungsansätze sind vorhanden. Auf zwei
Sachverhalte, die in diesem Zusammenhang an mich herangetragen worden sind, möchte ich näher eingehen.
Mir wurde berichtet, dass nach den Regelungen der Bundeslaufbahnverordnung ein Austausch mit der
Bundesmarine als Quereinstieg für Beschäftigte mit einer seemännischen Ausbildung im begrenzten Umfang in
Einzelfällen erfolgt. Ein intensiverer Personalaustausch bei Fachverwendungen der Bundespolizei See mit der
Bundeswehr (Marine) unter Berücksichtigung der Vorgaben des Soldatengesetzes wäre aus meiner Sicht anzustreben.
Das zuständige Bundesinnenministerium teilte mir auf meine Nachfrage mit, dass zur Verbesserung der
Personalsituation im nautischen und schiffsbetriebstechnischen Bereich in den Besatzungen und im Stab bei der
Bundespolizei See Übernahmen von Soldat:innen und anderem Funktionspersonal der Bundeswehr angestrebt
würden. Ein strukturiertes Übernahmekonzept mit der Deutschen Marine mit dem Ziel eines Automatismus in Bezug
auf Übernahmeprozesse sei angedacht. Ich beabsichtige, an der Umsetzung eines solchen Konzeptes meinen
Beitrag zu leisten.
Warum auch WLAN auf Einsatzschiffen bei der Personalgewinnung bei der Bundespolizei eine Rolle spielt
Ein weiteres Anliegen von Besatzungen ist mir von verschiedenen Seiten geschildert worden, welches auch eine
Rolle beim Thema Attraktivität und Personalgewinnung spielt: An Bord der Einsatzschiffe ist bisher noch kein
WLAN zur Nutzung für die Besatzung vorhanden. Bei größeren Zeiträumen auf See ist es für die Besatzungen
nach meiner Auffassung in der heutigen Zeit nicht mehr vertretbar, auf dieses Kommunikationsmittel zu
verzichten. Die Maßnahme sei aufgrund fehlender Haushaltsmittel auf künftige Jahre verschoben worden, so die
Auskunft im September 2024. Ich hatte daher die zuständige Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt um Erläuterung
gebeten, weshalb die Maßnahme vor dem Hintergrund der bekannten Notwendigkeit einer
Attraktivitätssteigerung für Nachwuchskräfte offenbar nicht mit der nötigen Priorität verfolgt werde.
Mir ist daraufhin mitgeteilt worden, dass die Beschaffung und Installation der WLAN-Systeme nun für das Jahr
2025 vorgesehen sei und für das Haushaltsjahr 2025 Mittel angemeldet worden seien.
Ich werde an dem Thema dranbleiben, denn es zeigt, dass es auch abseits der großen Problemfelder bei der
Personalgewinnung vergleichsweise einfache Hebel gibt, die das Bild eines attraktiven Arbeitgebers, nicht nur was
die besonderen Aufgaben der Bundespolizei See angehen, nachhaltig beeinflussen können.
Zwischen Sparzwang und Einsatzfähigkeit: Herausforderungen für den Flugdienst der Bundespolizei
Insbesondere durch die Presseberichterstattung bin ich auf eine mögliche Unterfinanzierung von Teilbereichen
des Bundespolizei-Flugdienstes und damit verbundener Einschränkungen zu Lasten des fliegerischen Personals
aufmerksam geworden. Ich habe die Notwendigkeit gesehen, diesen Sachverhalt näher zu untersuchen.
Ich freue mich, dass es der Bundespolizei gelungen ist, erste Maßnahmen zur Verbesserung der Situation
umzusetzen, die zu einer nachhaltigen Aufrechterhaltung der fliegerischen Fähigkeiten und gleichzeitig zu einer nicht
weiter steigenden Belastung des Personals für Wartung und Betrieb führen können. Ich habe der Bundespolizei
mitgeteilt, an diesem Thema dranzubleiben.
Einführung des Entry/Exit-Systems
Bereits zu Beginn des Berichtsjahres wurde ich bei Gesprächen mit der Bundespolizei wiederholt auf die
Einführung des europäischen Einreise-/Ausreisesystems (EES) angesprochen, die zu diesem Zeitpunkt für das 4.
Quartal 2024 geplant war. Dabei wurde die Sorge geäußert, dass eine vollumfängliche Einführung zu einem
einheitlichen Stichtag anstelle einer schrittweisen Implementierung gerade zu Beginn zu längeren Wartezeiten für Ein-
und Ausreisende führen könnte, verbunden auch mit entsprechenden Belastungen für die Beschäftigten.
Die Smart Borders Initiative der Europäischen Union wurde ins Leben gerufen, um die Grenzkontrollen an den
EU-Außengrenzen zu verbessern. Das EES und das European Travel Information and Authorization System
(ETIAS) bilden dabei die zentralen Bausteine dieses Programms.
Das EES ist ein System, das die Ein- und Ausreise sowie Einreiseverweigerungen von Drittstaatsangehörigen
erfasst, die für einen Kurzaufenthalt in den Schengenraum einreisen. Ziel ist es, die Grenzkontrollen zu
modernisieren und ihre Effizienz und Sicherheit zu verbessern. Das EES soll insbesondere eine Automatisierung der
Grenzkontrollen, eine systematische Berechnung und Überwachung der zulässigen Aufenthaltsdauer ermöglichen
und sowohl irreguläre Migration als auch etwa Identitätsbetrug bekämpfen. Auf EU-Ebene ist derzeit eine
mögliche schrittweise Inbetriebnahme von EES, verbunden mit der erforderlichen Änderung der entsprechenden
Verordnungen, ins Auge gefasst.
Angesichts der bevorstehenden EES-Einführung habe ich das Bundesinnenministerium um Informationen zum
Vorbereitungsstand gebeten. Mir wurde versichert, dass auf die mit der Einführung des EES verbundenen
erheblichen Veränderungen der tradierten Grenzkontrollprozesse durch umfassende materielle, personelle und
organisatorische Anpassungen reagiert werde. Hierfür stünden neben den regulären Haushaltsmitteln auch zusätzliche
Finanzmittel aus dem Border Management und Visa Instrument der EU zur Verfügung.
Die EES-Einführung bringe aufgrund europäischer Vorgaben zusätzliche Prozessschritte in der grenzpolizeilichen
Kontrolle mit sich, die zwangsläufig zu längeren Verfahrenszeiten führten. Um diese Verzögerungen zu
minimieren, habe die Bundespolizei bundesweit 500 Self-Service-Systeme an den jeweiligen Dienststellen installiert.
Parallel seien zusätzliche Computer, Monitore, Kameras und weitere erforderliche Technik für die Grenzkontrolle
beschafft worden. Neben der technischen Ausstattung sei insbesondere auch die Deckung des gestiegenen
Personalbedarfs von entscheidender Bedeutung. Um dem erwarteten Mehrbedarf zu begegnen, seien den jeweiligen
Bundespolizeidirektionen 582 zusätzliche Mitarbeiter:innen zugewiesen worden. Zur umfassenden Vorbereitung
aller künftigen EES-Nutzer bei der Bundespolizei sei zudem ein systematisches Schulungskonzept entwickelt und
umgesetzt worden, das bereits 30.000 Mitarbeiter:innen durchlaufen hätten.
Die umfassenden Vorbereitungsmaßnahmen lassen erwarten, dass die Bundespolizei sehr gut auf die Einführung
des neuen Systems vorbereitet ist und der notwendige Schulungs- und Informationsbedarf abgedeckt wird. Als
Polizeibeauftragter des Bundes werde ich die Einführung des EES aufmerksam begleiten.
5 Besuche, Informationsaustausch und Kooperation
5.1 Besuche bei den Polizeibehörden des Bundes
Im Berichtszeitraum habe ich großen Wert auf persönliche Begegnungen nicht nur mit den Präsidenten und
jeweiligen Leitungsebenen, sondern mit möglichst vielen Beschäftigten aller drei Polizeibehörden in meiner
Zuständigkeit gelegt.
Nach meinem Amtsverständnis kann ich meinem Auftrag und meiner Verantwortung nur gerecht werden, wenn
die insgesamt über 64.000 Polizeibeschäftigten des Bundes von mir erfahren und wissen, dass es den
Polizeibeauftragten, als „ihren“ Ansprechpartner gibt. Mein Ziel ist es, möglichst vielen Polizeibeschäftigten,
Tarifbeschäftigten ebenso wie Beamt:innen, persönlich zu begegnen. Im Einsatzraum, auf den Dienststellen und überall dort,
wo sie ihre Behörde repräsentieren. Seit meinem letzten Bericht im Juni 2024 habe ich an mehr als 60 Reisetagen
acht Bundespolizeidirektionen – und somit alle seit meinem Amtsantritt – einschließlich der
Bundespolizeiakademie, alle Standorte des Bundeskriminalamtes an den Dienstsitzen Wiesbaden, Berlin und Meckenheim, alle
Dienstgruppen der Polizei beim Deutschen Bundestag sowie zehn Bahnhofsinspektionen beziehungsweise -
reviere und etwa 30 Grenzkontrollstellen an den deutschen Außengrenzen besucht. Ich werde auch weiterhin in
direktem Kontakt mit den Polizeibeschäftigten des Bundes stehen und niedrigschwellig erreichbar sein, weil es
mir wichtig ist, nicht nur abstrakt in der Hauptstadt „über“ die Bundespolizei, das Bundeskriminalamt oder die
Polizei beim Deutschen Bundestag zu sprechen, sondern vor Ort mit den Beschäftigten aller Laufbahnen und aller
Besoldungs- und Tarifgruppen. Nur so bekomme ich einen realistischen, unverfälschten Einblick in die
Arbeitsbedingungen und den Polizeialltag. Eine Übersicht zu meinen Gesprächsterminen und Besuchen ist dem Anhang
zu entnehmen (Tabelle 3).
Oftmals wenden sich Polizeibeschäftigte im Nachgang meiner Vor-Ort-Besuche mit Feedback, mit Anliegen oder
Eingaben an mich. Das zeigt mir, dass mein Amt und meine Person zusehends Vertrauen und Rückhalt unter den
Beschäftigten genießt und als Anlaufstelle angenommen wird. Ich nehme ihre vielfältigen Anliegen mit ins
„Politische Berlin“ und kann als unabhängige Stelle regelmäßig Verbesserungen beziehungsweise Beschleunigungen
in der behördeninternen Bearbeitung bewirken. Das mir entgegengebrachte Vertrauen nutze ich, um öffentlich
wie auch im Parlament, für die Belange von Polizeibeschäftigten – und auch hier unabhängig davon, ob
Polizeivollzugsbeamt:innen, Tarifbeschäftigte oder Verwaltungsbeamt:innen – einzutreten.
Alle Kräfte der Polizeibehörden des Bundes leisten Dienst zu außergewöhnlichen Zeiten, was oftmals erhebliche
Belastungen auch für Familie und persönliches Umfeld der Beschäftigten mit sich bringt. Um im Namen des
Parlaments, dessen Hilfsorgan ich bin, meinen Respekt und meinen Dank für diese Arbeit zum Ausdruck zu
bringen, habe ich zum Jahreswechsel 2024/2025 acht verschiedene Dienststellen in Berlin – darunter die Leitstelle im
Reichstagsgebäude, die Wachen im Bundespräsidialamt, im Bundeskanzleramt und im Auswärtigen Amt, sowie
die Leitstellen im Bahnhof Zoo, im Bahnhof Friedrichstraße und im Hauptbahnhof – besucht.
5.1.1 Besuche bei der Bundespolizei
Die Zusammenarbeit mit der Bundespolizei verlief bei allen inhaltlichen und organisatorischen Fragen höchst
kooperativ und produktiv. Der eigens für den Polizeibeauftragten eingerichtete „Single Point of Contact“ stand
mir und meinem Team bei allen aufkommenden Fragestellungen vollumfänglich zur Seite. Ihm sei an dieser Stelle
für die aus meiner Sicht vertrauensvolle und sehr zeitnahe Zusammenarbeit ausdrücklich gedankt!
Zur Planung und Durchführung meiner zahlreichen Besuche bei der Bundespolizei konnte ich auf die in allen
Direktionen jeweils zur Verfügung gestellten Ansprechpartner:innen zurückkommen. Diese sehr gute
Zusammenarbeit hat wesentlich dazu beigetragen, dass ich im Berichtszeitraum viele Polizeibeschäftigte der Bundespolizei
persönlich treffen konnte. Bei meinen Besuchen ist es mir, wie bereits erwähnt, weiterhin sehr wichtig, nicht nur
die Leitungsebene zu sprechen, sondern auch Beschäftigte des mittleren und gehobenen Dienstes ohne ihre
Vorgesetzten zu treffen. Außerdem lege ich großen Wert auf einen eigenen Austausch mit Vertreter:innen des
örtlichen Personalrats. Zudem habe ich auch die jeweiligen Schwerbehinderten-, Jugend- und
Auszubildendenvertretungen und die Gleichstellungsbeauftragten getroffen. Wo vorhanden, habe ich auch das Gespräch mit den
Vertreter:innen der kirchlichen Seelsorge in der Bundespolizei gesucht.
Angesichts der zunehmenden Digitalisierung ist für mich von großem Interesse, wie sich die Bundespolizei auf
zukünftige Herausforderungen auf diesem Gebiet zukunftsfest macht. Die Digitalisierung der
Sicherheitsbehörden sollte hier – auch mit Blick auf Resilienz und Krisenfestigkeit – höchste Priorität genießen. Dazu habe ich
mich unter anderem über die Rechenzentren der Bundespolizei und deren Aufgaben informiert. Wie in anderen
Behörden auch, stellt sich hier die schwierige Frage der Gewinnung von Fachkräften im IT-Bereich.
Besuche an Bahnhofsinspektionen und -revieren
Die Bundespolizei hat als Bahnpolizei nach § 3 Absatz 1 BPolG die Aufgabe, Gefahren für die öffentliche
Sicherheit oder Ordnung auf den Bahnanlagen der Eisenbahnen des Bundes, unter anderem auf Bahnhöfen,
abzuwehren. Ihre bahnpolizeiliche Zuständigkeit erstreckt sich auf circa 5.700 Bahnhöfe und Haltepunkte. Neben der
Streifentätigkeit und Gefahrenabwehr sind insbesondere die polizeilichen Maßnahmen auf Bahnhöfen und in
Zügen im Zusammenhang mit Großveranstaltungen wie zum Beispiel Fußballspielen eine große personelle und auch
logistische Herausforderung.
Im Berichtsjahr habe ich insgesamt zehn Bahnhofsinspektionen der Bundespolizei, unter anderem in Nürnberg,
Bonn, Fulda und Hagen besucht. Ähnlich wie bei meinen Besuchen an den Grenzkontrollstellen habe ich hier
unterschiedliche Unterbringungssituationen und Arbeitsbedingungen vorgefunden. So habe ich Anfang 2025, wie
bereits berichtet, insbesondere die Hauptbahnhöfe in Fulda und Hagen auch deswegen besucht, weil ich zuvor auf
die schwierigen örtlichen Gegebenheiten aufmerksam gemacht wurde, auf die ich in diesem Bericht bereits
eingegangen bin.
Bei mehreren Besuchen an Bahnhöfen haben mich Polizeibeschäftigte auf Probleme im Zusammenhang mit der
Erweiterung der Videotechnik an Bahnhöfen angesprochen. Über 11.000 Kameras sind an rund 750 Bahnhöfen
inzwischen im Einsatz. Das ist fast eine Verdoppelung der Anzahl von Kameras seit dem Jahr 2012. Auch wenn
in der Bundespolizei zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen wurden, gibt es derzeit offenbar zu wenig Personal für
die zeitnahe Auswertung der immensen Datenmengen. Auf meine Anfrage, ob für die Auswertung dieser stetig
wachsenden Videodatenmengen nicht auch ein stärkerer Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI)-Anwendungen
ins Auge gefasst werden könne, teilte mir die Bundespolizei mit, dass eine teilautomatisierte Videoauswertung
bereits erfolgreich erprobt wurde. Diese stelle für das Personal, das die Daten auswertet, eine erhebliche
Entlastung dar und erzeuge zudem eine Bearbeitungsbeschleunigung, die sowohl für die Gefahrenabwehr als auch für
die beweissichere Strafverfolgung erforderlich sei. Zum 1. April 2025 sei daher die Inbetriebnahme von zwei
Stand-Alone Systemen erfolgt, die von der Bundespolizeidirektion 11 als Dienstleister für alle Bedarfsträger der
Bundespolizei betrieben würden. Die Videotechnik leistet für die tägliche Lagebewältigung an Bahnhöfen einen
großen Beitrag. Technische und personelle Hürden müssen jedoch schnellstmöglich ausgeräumt werden, um eine
effektivere Polizeiarbeit zu ermöglichen. Ob die jetzt in Betrieb genommenen Systeme insofern ausreichen, werde
ich im Blick behalten.
Rückführungsflüge
Rückführungen von vollziehbar ausreisepflichtigen Personen sind regelmäßig Gegenstand der politischen
Debatte. Die Zahl der Rückführungen auf dem Luftweg ist im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. Im Jahr 2024 sind
über 20.000 Rückführungen vollzogen worden. Dies ist ein deutlicher Anstieg gegenüber dem Jahr 2023 (rund
16.000). Rund 17.000 Menschen sind im Jahr 2024 auf dem Luftweg in ihre Heimatländer gebracht worden. Es
wird – zurecht – viel über die Maßnahmen geredet, aber nicht oder deutlich zu wenig über die Bedingungen
derjenigen, die diese Aufgabe ausführen: Die Personenbegleiter:innen Luft („PBL“) der Bundespolizei. Das
möchte ich ändern.
Die Polizeikräfte, die die Rückführungsflüge begleiten, erfüllen eine sehr besondere, ausgesprochen
anspruchsvolle und belastende Tätigkeit. Auch wenn deren Teilnahme an Rückführungen freiwillig ist, stellt diese Aufgabe
an diese fortdauernd speziell geschulten Polizeibeamt:innen hohe Anforderungen – nicht nur physischer, sondern
nicht zuletzt auch psychischer Art.
Ein erster eintägiger Rückführungsflug (federführend Bundespolizeidirektion Pirna), den ich begleitete, fand im
November 2024 nach Tunesien statt. Ende April 2025 begleitete ich eine Sammelrückführungsmaßnahme in
westafrikanische Staaten, federführend durchgeführt durch die Bundespolizeidirektion München.
Bereits bei der „Zuführung“ der rückzuführenden Menschen am Flughafenterminal wurde deutlich, dass es sich
um eine äußerst sensible Tätigkeit handelt, die durch die unterschiedlichen Herausforderungen ein Höchstmaß an
situationsgerechtem Verhalten im Umgang mit sich in einer persönlichen Ausnahmesituation befindlichen
Rückzuführenden jeden Geschlechts und unterschiedlichen Alters erfordert.
Rückführungen auf dem Luftweg stellen die Ultima Ratio dar. Sie werden durchgeführt, nachdem alle anderen
Aufforderungen nicht befolgt oder wahrgenommen wurden. Ich habe mir dabei von den unterschiedlichen
operativen Maßnahmen, wie der Art und Weise der Zuführungen der Rückzuführenden, dem Kontaktgespräch zwischen
Rückzuführenden und PBL oder auch der Rolle der begleitenden Ärzt:innen, Seelsorger:innen und anderer
Institutionen, ein umfangreiches Bild gemacht.
Bemerkenswert ist bei derartigen Maßnahmen, dass diese in einer völlig anderen „Atmosphäre“ durchgeführt
werden, als man womöglich zunächst vermuten mag: Die Abfertigung des Fluges, aller Umgang mit den
Menschen ist von außerordentlicher Professionalität, höchst perfekten Abläufen aller beteiligten Akteure und vor allem
von einem Höchstmaß an Empathie geprägt. Es ist nicht zuletzt eine große Kommunikationsleistung, die von
Seiten der PBL bei den Rückführungsmaßnahmen vollbracht wird.
Auch der Einsteigevorgang und die Flugzeit an Bord verlangen von den PBL ein Höchstmaß an Konzentration
und Reaktionsfähigkeit, Empathie und starkem Einfühlungsvermögen für die jeweilige Situation. Ich bin
beeindruckt, wie hochprofessionell und zugleich mit dem gebotenen Respekt für die Rückzuführenden diese
Maßnahme von den PBL durchgeführt werden. Es bot sich während der Flüge die Gelegenheit, mit den Beschäftigten
der Bundespolizei und den internationalen Begleiter:innen und Beobachter:innen ins Gespräch zu kommen.
Durchweg wurde mir von anwesenden Akteuren, die nicht der Bundespolizei angehören (Frontex-Kräfte,
medizinisches Personal), berichtet, dass die Arbeitsweise der Bundespolizei auch im internationalen Vergleich
herausragend und von großer Professionalität geprägt ist.
Welchen konkreten Gefährdungsszenarien die eingesetzten Kräfte bei derartigen Maßnahmen ausgesetzt sein
können, zeigte sich exemplarisch im Rahmen eines Fluges nach Nigeria Anfang dieses Jahres: Hier kam es
offenbar nach der Übergabe der rückzuführenden Menschen zu einer Zusammenrottung der bereits an die
nigerianischen Behörden übergebenen Personen. In dieser Situation versuchten die Personen unter Anwendung von
Gewalt, zurück ins Flugzeug zu gelangen, woran sie letztendlich durch die PBL gehindert werden konnten.
Ich konnte mich davon überzeugen, wie wichtig bei all diesen Maßnahmen eine umfassende und vorausschauende
Planung sowie ein professioneller kommunikativer Ansatz sind, damit diese Flüge reibungslos ablaufen können.
Diese Punkte sind entscheidend, um bei Vorfällen entsprechend reagieren zu können – um sowohl die Gefahr der
Selbstverletzung der Rückzuführenden als auch die Gefährdung für die PBL zu minimieren.
Die Rückmeldungen der PBL veranlassen mich, für diese verantwortungsvolle Tätigkeit, die ein starkes
persönliches Engagement verlangt, für gute Rahmenbedingungen und für eine entsprechende Wertschätzung zu werben
– etwa mit Blick auf die Abkömmlichkeit in der eigenen Dienststelle und einer guten personellen Ausstattung der
Dienststellen, die PBL in ihren Reihen haben. Dies schließt eine Verstärkung des Leh
Anzeige gekürzt – vollständiger Text im Original.
Relationen
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- part_of_vorgang → Tätigkeitsbericht des Polizeibeauftragten über den Zeitraum vom 1. Juli 2024 bis zum 30. Juni 2025 (Unterrichtung)