Schriftliche Frage 29 von Steffen Kotré (AfD): Besteht ein geregeltes Verfahren, nach dem deutsche Strafverfolgungsbehörden über den Inhalt von Erkenntnissen ausländischer Nachrichtendien…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 28. September 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.
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Schriftliche Frage 29 von Steffen Kotré (AfD): Besteht ein geregeltes Verfahren, nach dem deutsche Strafverfolgungsbehörden über den Inhalt von Erkenntnissen ausländischer Nachrichtendien…
Frage 29 (Steffen Kotré, AfD):
Besteht ein geregeltes Verfahren, nach dem deutsche Strafverfolgungsbehörden über den Inhalt von Erkenntnissen ausländischer Nachrichtendienste unterrichtet werden, ohne dass ihnen das zugrunde liegende Dokument zugänglich gemacht wird, und wird eine solche Unterrichtung gegebenenfalls aktenkundig gemacht?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 29. September 2026:
Die Nachrichtendienste des Bundes übermitteln Erkenntnisse ausländischer Nachrichtendienste gemäß den jeweils einschlägigen Übermittlungsvorschriften an deutsche Strafverfolgungsbehörden, sofern der Verdacht einer besonders schweren Straftat besteht und die Erkenntnisse zur Verfolgung dieser Straftat erforderlich sind. Hierbei sind zudem die vom ausländischen Nachrichtendienst festgelegten Verwertungsbeschränkungen zu beachten. Sämtliche Übermittlungen personenbezogener Daten durch die Nachrichtendienste des Bundes werden gemäß den gesetzlichen Vorgaben (§ 25c Absatz 1 des Bundesverfassungsschutzgesetzes, § 40 Absatz 1 des Gesetzes über den Militärischen Abschirmdienst, § 9b Absatz 1 des Gesetzes über den Bundesnachrichtendienst) dokumentiert.
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