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Schriftliche Frage 28 von Christopher Drößler (AfD): Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um sicherzustellen, dass digitale Undercover-Agenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz ni…

dip / schriftliche_frage 11.07.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 7. Juli 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.

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Schriftliche Frage 28 von Christopher Drößler (AfD): Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um sicherzustellen, dass digitale Undercover-Agenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz ni… Frage 28 (Christopher Drößler, AfD): Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um sicherzustellen, dass digitale Undercover-Agenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz nicht unbeabsichtigt mit solchen anderer Sicherheitsbehörden (z. B. Landesämter für Verfassungsschutz, Bundeskriminalamt) interagieren oder diese sich gegenseitig observieren? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 7. Juli 2025: Seitens des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) werden organisatorische Maßnahmen ergriffen, um entsprechende Interaktionen auszuschließen. Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung gelangt, dass eine nähere Ausführung der Maßnahmen aus Gründen des Staatswohls nicht – auch nicht in eingestufter Form – erfolgen kann. Das verfassungsrechtlich verbürgte Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung wird durch gleichfalls Verfassungsrecht genießende schutzwürdige Interessen wie das Staatswohl begrenzt. Ihre Frage zielt auf die Offenlegung nachrichtendienstlicher Arbeitsweisen und Methoden ab. Durch die nähere Beantwortung Ihrer Frage über Maßnahmen zur Verhinderung der unbeabsichtigten Interaktion zwischen Sicherheitsbehörden bei Methoden der Informationserhebung im digitalen Raum würden zudem spezifische Informationen zu operativen Aufklärungsfähigkeiten und -tätigkeiten des BfV sowohl im Bereich der Internetbearbeitung als auch in der Zusammenarbeit mit anderen Sicherheitsbehörden offengelegt werden. Die Bundesregierung würde durch Beantwortung offenlegen, in welcher Form ein in der Fragestellung aufgeworfenes Aufeinandertreffen im digitalen Raum vermieden wird. Hierbei würde sie operative Arbeitsweisen und Methoden der Sicherheitsbehörden auch in der jeweiligen Zusammenarbeit öffentlich zugänglich machen. Die Offenbarung dieser Arbeitsweisen und Methoden könnte auch auf die Abstimmung der Behörden bezüglich anderer nachrichtendienstlicher Mittel übertragen werden, weshalb der Methodenschutz weitaus umfangreicher beeinträchtigt wäre und ausländischen Nachrichtendiensten Angriffspunkte offenbar würden. Aus der Beantwortung kann also auch eine Gefährdung des Einsatzerfolgs dieser Methoden folgen. Durch spezifische Angaben hierzu könnten entsprechende Abwehrstrategien durch eine Änderung des Kommunikationsverhaltens im Internet entwickelt werden und die Maßnahmen zur Verhinderung der Interaktion mit anderen Sicherheitsbehörden unwirksam machen. Durch eine Beantwortung Ihrer Frage wäre zudem zu befürchten, dass Zielpersonen generell wachsamer werden und ihr Nutzungsverhalten dahingehend anpassen, dass sie für das BfV schwerer zu detektieren und aufzuklären sind. Durch eine Angabe der konkreten nachrichtendienstlichen Maßnahmen wären zudem Rückschlüsse auf die nachrichtendienstliche Methodik im Bereich der Internetbearbeitung sowie auch in Bezug auf die Methodik anderer Sicherheitsbehörden möglich. Durch eine zur Veröffentlichung bestimmte Antwort würde somit die Gefahr bestehen, dass die Vorgehensweise des BfV künftig antizipiert und der Einsatzerfolg der angewandten Methoden in Zukunft gefährdet würde. Dies würde einen erheblichen Nachteil für die wirksame Aufgabenerfüllung des BfV und damit für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland bedeuten, da hieraus Rückschlüsse auf die Arbeitsweise sowie Bedeutung, Schwerpunktsetzung und Intensität der in Rede stehenden Einsatzmittel im BfV und auch bei anderen Sicherheitsbehörden gezogen werden können. Möglicherweise besteht sogar die Gefahr, dass eine Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden untereinander oder jeder operative Einsatz unmöglich gemacht wird, da dies im Rahmen des parlamentarischen Fragewesens abgefragt werden kann. Aus der Abwägung der verfassungsrechtlich garantierten Informationsrechte des Deutschen Bundestages und seiner Abgeordneten mit den negativen Folgen für die künftige Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung der Verfassungsschutzbehörden sowie den daraus resultierenden Beeinträchtigungen der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland folgt zudem, dass auch eine Beantwortung unter Verschlusssachen-Einstufung ausnahmsweise ausscheidet. Im Hinblick auf den Verfassungsgrundsatz der wehrhaften Demokratie hält die Bundesregierung die Informationen der erfragten Art für so sensibel, dass selbst ein geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens im Rahmen einer eingestuften Beantwortung nicht hingenommen werden kann.

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