Schriftliche Frage 44 von Jan Ralf Nolte (AfD): Wie oft haben das Bundesamt für Verfassungsschutz und das Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst seit dem 1. Januar 2024 jeweils Dat…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 30. Juni 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.
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Schriftliche Frage 44 von Jan Ralf Nolte (AfD): Wie oft haben das Bundesamt für Verfassungsschutz und das Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst seit dem 1. Januar 2024 jeweils Dat…
Frage 44 (Jan Ralf Nolte, AfD):
Wie oft haben das Bundesamt für Verfassungsschutz und das Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst seit dem 1. Januar 2024 jeweils Daten an inländische nichtöffentliche Stellen weitergegeben?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 3. Juli 2025:
Nach sorgfältiger Abwägung ist die Bundesregierung zu der Auffassung gelangt, dass eine Beantwortung Ihrer Frage aufgrund entgegenstehender überwiegender Belange des Staatswohls nicht erfolgen kann, auch nicht in eingestufter Form. Die insoweit erbetenen Informationen zielen auf nachrichtendienstliche Methodiken und Arbeitsweisen, wozu auch die Kommunikation mit inländischen nichtöffentlichen Stellen zählt. Mit der Beantwortung würden bestimmte Arbeitsmethoden und Vorgehensweisen wie beispielsweise das Kommunikationsverhalten im Rahmen von Übermittlungen an inländische nichtöffentliche Stellen im Nachrichtendienst-Bereich offengelegt oder Rückschlüsse darauf ermöglicht. Die Übermittlung von Daten an inländische nichtöffentliche Stellen stellt eine besonders schützenswerte Tätigkeit des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) dar. Durch die Preisgabe von Informationen hierzu könnte die Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung des BfV erheblich gefährdet werden. Eine Beantwortung Ihrer Frage würde Rückschlüsse auf die Intensität und Häufigkeit der Zusammenarbeit des BfV mit inländischen nichtöffentlichen Stellen zulassen. Insbesondere bei regelmäßigen Abfragen würde das Kommunikationsverhalten des BfV offengelegt werden. Erschwerend kommt hinzu, dass die Beantwortung zu einer Offenlegung des Übermittlungsverhaltens der deutschen inländischen Nachrichtendienste führen könnte. Eine Einstufung als Verschlusssache und Hinterlegung der angefragten Informationen in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages kommt angesichts der hohen Bedeutung der Informationen für die nachrichtendienstliche Aufklärung und damit die Aufgabenerfüllung ebenfalls nicht in Betracht. Das Risiko, dass derart sensible Informationen bekannt werden, kann unter keinen Umständen hingenommen werden. Die angefragten Informationen könnten eine Ausspähung des nachrichtendienstlichen Kommunikationsverhaltens ermöglichen, weswegen auch eine Bekanntgabe lediglich gegenüber einem begrenzten Kreis von Empfängern dem Schutzbedürfnis nicht Rechnung tragen würde. Auch in diesem Fall würden konkrete operative Schwerpunktsetzungen der Dienste deutlich. Die Bekanntgabe einer Zahl, mit der offengelegt würde, wie oft eine Übermittlung von personenbezogenen Daten stattfindet, ließe Informationen zu einzelnen Vorgängen, zu Arbeitsweisen, Strategien, Methoden und daraus zu ziehenden Erkenntnisständen zu. Durch eine turnusmäßige Wiederholung derselben Fragestellung könnten durch die Beantwortung und die Mengenangaben Rückschlüsse auf die Zusammenarbeit der Dienste mit nichtöffentlichen Stellen und deren Entwicklung gezogen werden.
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