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BEW Berliner Energie und Wärme GmbH

lobbyregister / register_entry 26.06.2024 · Original ↗

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BEW Berliner Energie und Wärme GmbH Tätigkeit: Sonstiges Unternehmen Zum Zwecke der Interessenvertretung werden Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern der Bundesministerien sowie mit Mitgliedern des Deutschen Bundestages zur Erläuterung von Änderungsnotwendigkeiten hinsichtlich einer Vielzahl von Themenfeldern, geführt, die als Rahmenbedingungen für die unternehmerische Tätigkeit, auch im Hinblick auf die Situation der Beschäftigten des Unternehmens, von großer Bedeutung sind. Dabei geht es unter anderem um eine Wärmeversorgung für die Hauptstadt Berlin, Erreichung der Klimaneutralität bis hin zum Bürokratieabbau. Zweck der Interessenvertretung ist es, die Sicht der Praxis zu vermitteln. Im Zuge dessen werden auch parlamentarische Abende und Diskussionsveranstaltungen durchgeführt, zu denen Regierungsmitglieder, Abgeordnete sowie Vertreterinnen und Vertreter der Ministerien eingeladen werden. Darüber hinaus werden in Einzelfällen auch Stellungnahmen und Gutachten zu konkreten Regelungsvorhaben erarbeitet und übermittelt. Die Berliner Energie und Wärme AG ist nach dem Verkauf der Vattenfall Wärme AG an das Land Berlin seit dem 3. Mai ein landeseigenes Unternehmen. Bis dahin, also auch im Jahr 2023, war die Berliner Energie und Wärme AG Teil des Vattenfall-Konzerns, so dass Lobbyaktivitäten für alle Konzerngesellschaften von der Vattenfall GmbH verantwortet wurden. So wurden politische Interessenvertretung, Mitgliedschaften in Verbänden und andere relevante Aufgaben von der Vattenfall GmbH übernommen. Daher wird auf die Angabe von allein auf die BEW bezogenen Angaben im Lobbyregister für das Jahr 2023 verzichtet. Interessenbereiche: Artenschutz/Biodiversität; Klimaschutz; Energienetze; Erneuerbare Energien; Fossile Energien; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Sonstiges im Bereich "Energie"; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Immissionsschutz; Allgemeine Energiepolitik; Sonstiges im Bereich "Umwelt" Regelungsvorhaben: - Einführung einer Grüngasquote sollte unbürokratisch erfolgen: In der Umsetzung der Grüngasquoten-Regulierung sollten sämtliche Brennstoffeinsätze, die bereits dem EU ETS 1 unterliegen, von der Grüngasquote ausgenommen werden. Dies vermeidet Doppelbelastungen, reduziert Bürokratie und gewährleistet eine konsistente Ausgestaltung der Klimaschutzinstrumente. Hinzu kommt, dass bei Fernwärmesystemen regelmäßig KWK-Anlagen eingesetzt werden. Werden KWK-Anlagen in eine verpflichtende Grüngasquote einbezogen und reine Stromerzeugungsanlagen nicht, erfolgt eine Kostenerhöhung der KWK und damit eine Diskriminierung der KWK-Anlagen gegenüber reinen (Gas-)Kraftwerken. - Das Wärmeplanungsgesetz sollte mit EU-Vorgaben synchronisiert werden.: Momentan bestehen im Wärmeplanungsgesetz und bestehenden EU-Vorgaben unterschiedliche Vorgaben bei einigen Regelungen. Um die EU-Vorgaben umzusetzen und nicht verschiedene Vorgaben nebeneinander bestehen zu lassen, sollte das Wärmeplanungsgesetz (WPG) mit EU Vorgaben synchronisiert werden.

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