BEW Berliner Energie und Wärme GmbH
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BEW Berliner Energie und Wärme GmbH
Tätigkeit: Sonstiges Unternehmen
Zum Zwecke der Interessenvertretung werden Gespräche mit
Vertreterinnen und Vertretern der Bundesministerien sowie mit Mitgliedern des Deutschen Bundestages zur Erläuterung von Änderungsnotwendigkeiten hinsichtlich einer Vielzahl von
Themenfeldern, geführt, die als Rahmenbedingungen für die
unternehmerische Tätigkeit, auch im Hinblick auf die Situation der
Beschäftigten des Unternehmens, von großer Bedeutung sind.
Dabei geht es unter anderem um eine Wärmeversorgung für die Hauptstadt Berlin, Erreichung der Klimaneutralität bis hin zum Bürokratieabbau. Zweck der Interessenvertretung ist es, die Sicht der Praxis zu vermitteln. Im Zuge dessen werden auch parlamentarische Abende und
Diskussionsveranstaltungen durchgeführt, zu denen Regierungsmitglieder,
Abgeordnete sowie Vertreterinnen und Vertreter der Ministerien eingeladen
werden. Darüber hinaus werden in Einzelfällen auch Stellungnahmen und
Gutachten zu konkreten Regelungsvorhaben erarbeitet und übermittelt.
Die Berliner Energie und Wärme AG ist nach dem Verkauf der Vattenfall Wärme AG an das Land Berlin seit dem 3. Mai ein landeseigenes Unternehmen. Bis dahin, also auch im Jahr 2023, war die Berliner Energie und Wärme AG Teil des Vattenfall-Konzerns, so dass Lobbyaktivitäten für alle Konzerngesellschaften von der Vattenfall GmbH verantwortet wurden. So wurden politische Interessenvertretung, Mitgliedschaften in Verbänden und andere relevante Aufgaben von der Vattenfall GmbH übernommen. Daher wird auf die Angabe von allein auf die BEW bezogenen Angaben im Lobbyregister für das Jahr 2023 verzichtet.
Interessenbereiche: Artenschutz/Biodiversität; Klimaschutz; Energienetze; Erneuerbare Energien; Fossile Energien; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Sonstiges im Bereich "Energie"; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Immissionsschutz; Allgemeine Energiepolitik; Sonstiges im Bereich "Umwelt"
Regelungsvorhaben:
- Einführung einer Grüngasquote sollte unbürokratisch erfolgen: In der Umsetzung der Grüngasquoten-Regulierung sollten sämtliche
Brennstoffeinsätze, die bereits dem EU ETS 1 unterliegen, von der Grüngasquote
ausgenommen werden. Dies vermeidet Doppelbelastungen, reduziert Bürokratie und
gewährleistet eine konsistente Ausgestaltung der Klimaschutzinstrumente.
Hinzu kommt, dass bei Fernwärmesystemen regelmäßig KWK-Anlagen eingesetzt
werden. Werden KWK-Anlagen in eine verpflichtende Grüngasquote einbezogen und
reine Stromerzeugungsanlagen nicht, erfolgt eine Kostenerhöhung der KWK und damit
eine Diskriminierung der KWK-Anlagen gegenüber reinen (Gas-)Kraftwerken.
- Das Wärmeplanungsgesetz sollte mit EU-Vorgaben synchronisiert werden.: Momentan bestehen im Wärmeplanungsgesetz und bestehenden EU-Vorgaben unterschiedliche Vorgaben bei einigen Regelungen. Um die EU-Vorgaben umzusetzen und nicht verschiedene Vorgaben nebeneinander bestehen zu lassen, sollte das Wärmeplanungsgesetz (WPG) mit EU Vorgaben synchronisiert werden.
Relationen
Keine Relationen.