polradar

Schriftliche Frage 127 von Niklas Wagener (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Mit welchen konkreten Vorschlägen setzt sich die Bundesregierung auf EU-Ebene für das wichtigste EU-Förderprogramm für die ländlichen Räume…

dip / schriftliche_frage 02.10.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 28. September 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat.

Im Graph öffnen

Text

Schriftliche Frage 127 von Niklas Wagener (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Mit welchen konkreten Vorschlägen setzt sich die Bundesregierung auf EU-Ebene für das wichtigste EU-Förderprogramm für die ländlichen Räume… Frage 127 (Niklas Wagener, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Mit welchen konkreten Vorschlägen setzt sich die Bundesregierung auf EU-Ebene für das wichtigste EU-Förderprogramm für die ländlichen Räume – LEADER – ein, und mit welchen Vorschlägen setzt sie sich dafür ein, dass ein fester Mittelansatz für die ländlichen Räume im neuen Mehrjährigen Finanzrahmen der EU gesichert wird (rural target)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Silvia Breher vom 1. Oktober 2026: Das EU-Förderprogramm LEADER wird derzeit als Teil der sogenannten Zweiten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) im Rahmen des deutschen GAP-Strategieplans in Verantwortung der Bundesländer umgesetzt. Nach den aktuellen Vorschlägen der Europäischen Kommission zur GAP und zum Nationalen und Regionalen Partnerschaftsplan (NRPP) soll LEADER auch künftig fortgesetzt werden. Die Bundesregierung setzt sich bei den derzeit laufenden Verhandlungen innerhalb der Europäischen Union (EU) dafür ein, dass LEADER auch in Zukunft ein wichtiges Instrument zur Verbesserung der Situation und des Zusammenhalts in ländlichen Gebieten bleibt. Ein Schwerpunkt liegt dabei darauf sicherzustellen, dass LEADER auch zukünftig möglichst EU- und bundesweit zum Einsatz kommen kann und dass der Rechtsrahmen für LEADER ein möglichst umfassendes Förderspektrum vor Ort ermöglicht. Nach der föderalen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland sind die einzelnen Bundesländer für die Umsetzung von LEADER verantwortlich, insbesondere für die Fragen der finanziellen Ausstattung und der Herkunft der notwendigen nationalen Kofinanzierungsmittel; dies gilt sinngemäß auch für die Frage der Mittelausstattung für den Politikbereich „ländlicher Raum“ insgesamt. Die konkrete Ausgestaltung des von der Europäischen Kommission eingebrachten „rural target“, insbesondere die Frage, welche Fördermaßnahmen auf den Mindestanteil von 10 Prozent der verbleibenden freien NRPP-Mittel angerechnet werden, ist derzeit noch offen.

Relationen