Drohende Kürzung der EU-Mittel für den ländlichen Raum - Auswirkungen bei Wegfall von LEADER-Förderprogrammen
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Drohende Kürzung der EU-Mittel für den ländlichen Raum - Auswirkungen bei Wegfall von LEADER-Förderprogrammen
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5294
21. Wahlperiode 14.04.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ina Latendorf, Janina Böttger, Sahra Mirow, Luigi Pantisano,
Marcel Bauer, Desiree Becker, Lorenz Gösta Beutin, Violetta Bock, Jorrit
Bosch, Dr. Fabian Fahl, Katalin Gennburg, Mareike Hermeier, Caren Lay, David
Schliesing, Sascha Wagner und der Fraktion Die Linke
Drohende Kürzung der EU-Mittel für den ländlichen Raum – Auswirkungen bei
Wegfall von LEADER-Förderprogrammen
Die Europäische Union (EU) beheimatet unterschiedlichste Regionen:
wirtschaftlich starke genauso wie strukturschwache. Die EU setzt sich in
Artikel 174 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV)
das Ziel des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts sowie
die regionalen Unterschiede zu verringern. Durch verschiedene Fonds
unterstützt die EU ihre Regionen bei Entwicklungs- und Transformationsprozessen.
Im Rahmen der Aufstellung des nächsten Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR)
von 2028 bis 2034 wird auch über die Zukunft und finanzielle Ausgestaltung
dieser Fonds verhandelt.
Der neunte Kohäsionsbericht der Europäischen Kommission verdeutlicht den
Trend der Urbanisierung in ganz Europa (vgl. www.efre.gv.at/fileadmin/user_u
pload/2021-2027/news-beitraege/2024/9._Kohaesionsbericht_DE.pdf) und
zeigt verschiedene Ursachen für Strukturschwäche und sogenannte
Entwicklungsfallen in den Regionen Europas auf. Ländliche Regionen bergen
ökonomische Potenziale und können attraktive Lebensorte sein, stehen jedoch häufig im
Schatten städtischer Metropolregionen als wirtschaftliche und kulturelle
Zentren. Entwickeln sich gerade die Großstädte weiter deutlich rasanter als der
ländliche Raum, entstehen Risiken für die gesamte Wettbewerbsfähigkeit. In
den ländlichen Regionen fehlen nicht nur Arbeitsplätze, sondern auch
notwendige Infrastruktur wie Verkehrsanbindungen, Nahversorgung sowie soziale oder
gesundheitliche Einrichtungen. Armutsbetroffenheit und politische Frustration
nehmen zu.
Vor diesem Hintergrund soll ländlichen Gebieten nach Absatz 3 des
Artikels 174 AEUV besondere Aufmerksamkeit zukommen. Ländliche Regionen
werden insbesondere durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die
Entwicklung ländlicher Räume (ELER) im Rahmen der zweiten Säule der
Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) unterstützt. Ein Teil dieses Fonds ist die
„Liaison entre actions de développement de l’économie rurale“, bekannt als
LEADER-Programm. Seit nunmehr 35 Jahren ermutigt das Programm durch
einen Bottom-up-Ansatz die Menschen vor Ort, zur bedarfsgerechten
Entwicklung ihrer Region beizutragen. Dies wird über Lokale Aktionsgruppen (LAG)
umgesetzt, die auf Grundlage einer eigenen Regionalen Entwicklungsstrategie
auswählen, welche Projekte lokal und regional gefördert werden sollen. Durch
seine basisdemokratische Verankerung fördert LEADER die demokratische
Kultur der örtlichen Gesellschaft.
Aus EU-Mitteln und nationaler Kofinanzierung stehen den 373 deutschen
LEADER-Regionen insgesamt 1,65 Mrd. Euro zur Verfügung (vgl. www.dvs-g
ap-netzwerk.de/dorf-region/leader/leader-kurz-erklaert/; www.bmleh.de/Shared
Docs/Downloads/DE/_laendliche-Regionen/4-reg-bericht-le-langfassung.pdf
?__blob=publicationFile&v=7). Von Projekten wie dem Aufbau eines mobilen
Landkinos oder der Unterstützung von Kinder- und Jugendfeuerwehren und
Dorfgemeinschaftshäusern profitiert fast die Hälfte der deutschen Bevölkerung.
Aufgrund ihrer ländlichen Prägung sind insbesondere die ostdeutschen
Flächenländer von dem Programm begünstigt.
Der Vorschlag der EU-Kommission zum nächsten MFR von 2028 bis 2034
sieht eine grundlegende Veränderung der europäischen Regionalförderung vor.
Zahlreiche bislang getrennte Fonds sollen in Nationalen und Regionalen
Partnerschaftsplänen (NRPP) gebündelt und national verwaltet werden. Für
ländliche Räume ist aus den NRPP nach Abzug von Agrar-, Fischerei- und
Grenzschutzmitteln ein Ausgabeziel in Höhe von 10 Prozent vorgesehen. Das
LEADER-Programm soll zwar verpflichtend fortgeführt, aber auf rein
landwirtschaftliche Bezüge verengt werden und verfügt in den
Kommissionsvorschlägen über kein festgesetztes Budget. Zusätzlich soll der EU-
Beteiligungssatz von 80 Prozent auf 50 Prozent drastisch abgesenkt werden.
Zahlreiche Träger befürchten ein Aus ihrer Projekte.
Im Rahmen der aktuellen MFR-Verhandlungen ist es geboten, die
haushälterischen Auswirkungen auf die kommunale Finanzlage der LEADER-Regionen
mit fortbestehendem Entwicklungsbedarf zu beleuchten.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Inwiefern wird die Bundesregierung in Zusammenwirken mit den Ländern
sicherstellen, dass LEADER-Mittel nicht nur agrarnahe Maßnahmen
fördern, sondern diese insbesondere auch der regionalen Wirtschaft,
kommunalen Infrastruktur und der öffentlichen Daseinsvorsorge zugutekommen?
2. Wird sich die Bundesregierung auf EU-Ebene in den Verhandlungen des
MFR 2028 bis 2034 für eine Fortsetzung des n+2-Prinzips für LEADER
einsetzen?
3. Welche Hinweise, Vorschläge und Kritikpunkte seitens der Bundesländer
zu den geplanten Veränderungen in der LEADER-Förderung sind der
Bundesregierung bekannt (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
4. Wie bewertet die Bundesregierung die von den Ländern vorgetragenen
Hinweise, Vorschläge und Kritikpunkte jeweils?
5. Welche Bedeutung werden die Hinweise, Vorschläge und Kritikpunkte der
Bundesländer bei der weiteren Beratung des MFR für die
Bundesregierung haben?
6. Wird sich die Bundesregierung im Sinne der Hinweise, Vorschläge und
Kritikpunkte der Bundesländer in Bezug auf die künftige LEADER-
Förderung für Änderungen am MFR einsetzen, wenn ja, für welche
konkret, und wenn nein, warum nicht?
7. Welchen kommunalen Kofinanzierungssatz für LEADER-Projekte strebt
die Bundesregierung in den Verhandlungen des MFR-Vorschlags an, und
inwiefern werden dabei die künftige Durchführbarkeit der Projekte und
die Personal- und Finanzlage der betroffenen Kommunen berücksichtigt?
8. Inwiefern teilt die Bundesregierung die Sorge der kommunalen
Spitzenverbände und der LEADER-Aktionsgruppen, dass eine in den
Kommissionsvorschlägen angelegte Absenkung des EU-Beteiligungssatzes von
80 Prozent auf 50 Prozent für die LEADER-Förderung die bereits prekäre
Lage der kommunalen Haushalte verschärfen wird, und würde dies nach
Auffassung der Bundesregierung dazu führen, dass vor allem finanzstarke
Kommunen von LEADER profitieren, während struktur- und
finanzschwache Kommunen von der Förderung ausgeschlossen bleiben?
9. Sieht und wie bewertet die Bundesregierung das Risiko, dass
finanzschwache Kommunen angesichts des prognostizierten kommunalen
Finanzierungsdefizits von über 30 Mrd. Euro im Jahr 2026 die erhöhten
kommunalen Eigenanteile bei einer Kofinanzierungsabsenkung von LEA-
DER nicht mehr aufbringen können und somit faktisch von der EU-
Förderung abgeschnitten werden?
10. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass finanzschwache Kommunen
und Landkreise nicht von LEADER-Fördermitteln ausgeschlossen
werden, weil sie die notwendigen Eigenanteile nicht aufbringen können, und
plant die Bundesregierung, Förderungen im LEADER-Bereich auch ohne
Eigenmittel der Kommunen zu ermöglichen?
11. Wie bewertet die Bundesregierung den Kommissionsvorschlag, eines
Ausgabeziels von 10 Prozent in den NRPP, nach Abzug von Agrar-,
Fischerei- und Migrationsmitteln, für ländliche Regionen anstatt einer
Mindestausgabesumme?
12. Wird sich die Bundesregierung auf EU-Ebene in den Verhandlungen des
nächsten MFR für einen eigenständigen und auf ländliche Räume
bezogenen LEADER-Mindestsatz einsetzen?
13. Welche Regionen und welche Kommunen profitieren am meisten von der
LEADER-Förderung in Deutschland?
14. Trägt LEADER nach Kenntnis der Bundesregierung messbar zur
Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse bei (bitte quantifizieren)?
15. Inwiefern kompensieren nach Kenntnis der Bundesregierung LEADER-
Mittel Kürzungen oder Defizite anderer Förderprogramme?
16. Inwiefern kompensieren nach Kenntnis der Bundesregierung LEADER-
Mittel Defizite in kommunalen Haushalten?
17. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, inwiefern
die LEADER-Förderung in der aktuellen Förderperiode (2023 bis 2027)
die eigenständige politische und gestalterische Handlungsfähigkeit
ländlicher Kommunen tatsächlich stärkt?
18. Welchen messbaren Beitrag leistet LEADER nach Einschätzung der
Bundesregierung zum Abbau des auf 216 Mrd. Euro angewachsenen
kommunalen Investitionsrückstands?
19. Wird die Bundesregierung dahin gehend auf die Länder einwirken, dass
diese Maßnahmen ergreifen, damit verwaltungsschwache Kommunen
gleichermaßen LEADER-Fördermittel beantragen können, um somit eine
Benachteiligung dieser zu vermeiden?
20. Inwiefern wird die Bundesregierung Kommunen in die Planung und
Umsetzung der nationalen und regionalen Partnerschaftspläne, die laut
Vorschlag der EU-Kommission die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP), den
Kohäsionsfonds, den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+), den
Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) und weitere
Instrumente vereinheitlichen sollen, einbinden, und wenn sie diese nicht
einbindet, warum nicht?
21. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Projekte, die sowohl
LEADER- als auch Förderungen anderer EU-Strukturfonds erhalten
haben, und wenn ja, welche, und wie viele (bitte nach Bundesländern
aufschlüsseln)?
22. Welche Synergieeffekte gibt es nach Erkenntnis der Bundesregierung für
ländliche Kommunen aus dem Zusammenspiel zwischen LEADER-
Förderung und weiteren Fördermaßnahmen der Bundesregierung für
ländliche Entwicklung (Rahmenpläne der Gemeinschaftsaufgabe
„Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) und
Bundesprogramm Ländliche Entwicklung und Regionale Wertschöpfung)
hinsichtlich der Stärkung kommunaler Handlungsfähigkeit, der Entwicklung
kommunaler Infrastruktur und des Erhalts der öffentlichen Daseinsvorsorge?
23. Würde die Bundesregierung sicherstellen, dass zunächst rein quantitativ
die durchschnittlichen öffentlichen Mittel, die bisher im Rahmen von
LEADER geflossen sind, anderweitig erhalten bleiben?
24. Zieht die Bundesregierung in Betracht, die durchschnittlichen öffentlichen
Mittel, die bisher im Rahmen von LEADER geflossen sind, durch eine
Änderung der Kofinanzierungsmöglichkeiten aus der GAK zu erhalten?
25. Sollte sich der Zuschnitt der LEADER-Förderung grundsätzlich ändern,
würde die Bundesregierung für Ersatz der vormaligen allein der
Eigenregie der lokalen Aktionsgruppen unterstehenden Regionalbudgets sorgen,
und wenn ja, in welcher Höhe?
26. Sollte die regionale Verankerung von LEADER durch die LAG künftig
wegfallen, wie plant die Bundesregierung, den positiven Effekt auf die
demokratische Kultur durch die bisherige lokale Verantwortlichkeit zu
ersetzen?
27. Stimmt die Bundesregierung den Aussagen zu, dass Regionen aus
unterschiedlichen Gründen in sogenannte Entwicklungsfallen geraten können
und dass dann regional, lokal verschiedene Lösungen dafür gefunden
werden müssen?
a) Wenn ja, wird sich die Bundesregierung auf EU-Ebene dafür
einsetzen, regionale Ansätze und lokal verankerte Programme wie LEADER
zu erhalten?
b) Wenn nein, wie bringt die Bundesregierung das dann mit dem
grundgesetzlichen Auftrag der gleichwertigen Lebensverhältnisse
zusammen?
Berlin, den 10. April 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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