zu den Verhandlungen zum Mehrjährigen Finanzrahmen der Europäischen Union für die Jahre 2028 bis 2034 hier. Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes 30 Jahre Erfolg nicht aufs Spiel setzen - LEADER-Programm sichern (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/4762)
Text
zu den Verhandlungen zum Mehrjährigen Finanzrahmen der Europäischen Union für die Jahre 2028 bis 2034 hier. Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes 30 Jahre Erfolg nicht aufs Spiel setzen - LEADER-Programm sichern (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/4762)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5649
21. Wahlperiode 29.04.2026
Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (10. Ausschuss)
zu dem Antrag der Abgeordneten Niklas Wagener, Dr. Zoe Mayer, Karl Bär,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/4762 –
zu den Verhandlungen zum Mehrjährigen Finanzrahmen der Europäischen Union
für die Jahre 2028 bis 2034
hier: Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung gemäß Artikel 23
Absatz 3 des Grundgesetzes
30 Jahre Erfolg nicht aufs Spiel setzen – LEADER-Programm sichern
A. Problem
Die antragstellende Fraktion legt dar, nach dem Vorschlag der EU-Kommission
zum Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) 2028 bis 2034 sei die Weiterführung des
LEADER-Programms nicht gesichert. Mit diesem Programm seien bisher
vielfältige Projekte gefördert worden, die Lebensqualität und Wertschöpfung in
ländlichen Räumen erhalten und steigern würden. Durch seinen Bottom-up-Ansatz
ermögliche das Programm, dass sich Menschen für Verbesserungen in ihrem
direkten Lebensumfeld engagieren könnten. Das LEADER-Programm mache die EU
vor Ort sichtbar und werde in Zeiten zunehmender Europa- und
Demokratieskepsis weiterhin benötigt.
Des Weiteren wird im Antrag ausgeführt, die geplante Festlegung eines
Ausgabenziels für ländliche Räume innerhalb der im MFR 2028 bis 20234 vorgesehenen
Nationalen und Regionalen Partnerschaftspläne (NRPP) sei nur dann sinnvoll,
wenn die Mittel nicht nur als zusätzliche Agrarförderung genutzt würden, sondern
auch anderen Sektoren zugutekämen. Außerdem sei geplant, den EU-
Beteiligungssatz für die Förderung von Projekten von 80 auf 40 Prozent abzusenken,
was dazu führen könne, dass in finanzschwachen Regionen der nötige Eigenanteil
nicht mehr aufgebracht werden könne.
Auch nach 2027 müsse sichergestellt sein, dass die EU Mittel für unterschiedliche
Maßnahmen zur Förderung des ländlichen Raums zur Verfügung stelle. Die
Bundesregierung müsse sich daher für den Erhalt des LEADER-Programms mit
seinen aktuellen Konditionen und seiner derzeitigen Mittelausstattung einsetzen.
B. Lösung
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD
und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei
Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke.
C. Alternativen
Wurden nicht erörtert.
D. Kosten
Wurden nicht erörtert.
Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag auf Drucksache 21/4762 abzulehnen.
Berlin, den 22. April 2026
Der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat
Hermann Färber
Vorsitzender
Artur Auernhammer
Berichterstatter
Christian Reck
Berichterstatter
Dr. Franziska Kersten
Berichterstatterin
Niklas Wagener
Berichterstatter
Sascha Wagner
Berichterstatter
Bericht der Abgeordneten Artur Auernhammer, Christian Reck, Dr. Franziska
Kersten, Niklas Wagener und Sascha Wagner
I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 65. Sitzung am 19. März 2026 den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN auf Drucksache 21/4762 erstmals beraten und an den Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und
Heimat zur federführenden Beratung sowie zur Mitberatung an den Innenausschuss, den Ausschuss für Sport und
Ehrenamt, den Ausschuss für Tourismus und den Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union
überwiesen.
II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat einen Antrag eingebracht, mit dem der Deutsche Bundestag gemäß
Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes eine Stellungnahme vor der Mitwirkung der Bundesregierung an
Rechtsetzungsakten der Europäischen Union abgeben soll. Mit dem vorliegenden Antrag soll vor allem festgestellt
werden, dass das LEADER-Programm mit seinem Bottom-up-Ansatz sektorübergreifend Projekte in den
ländlichen Räumen unterstützt und damit die Lebensbedingungen verbessert sowie zur wirtschaftlichen Leistung
beitrage. Zudem verdeutliche es den Stellenwert der EU vor Ort. Die aktuellen Vorschläge der EU-Kommission zum
künftigen MFR könnten den Fortbestand des Programms in seiner derzeitigen Form nicht sichern.
Die Bundesregierung soll mit dem Antrag unter anderem aufgefordert werden, sich auf EU-Ebene bei den
Verhandlungen zum MFR dafür einzusetzen, dass das LEADER-Programm verpflichtend umgesetzt werde. Dabei
dürfe sich nicht nur auf strukturschwache Regionen oder den Sektor Landwirtschaft beschränkt werden. Zudem
solle die Bundesregierung dafür Sorge tragen, dass die Mindestquote für das Programm innerhalb des MFR auf
dem aktuellen Mittelniveau bleibe und der Beteiligungssatz der EU für die Fördermittel auf einem ähnlichen
hohen Niveau gesichert werde. Des Weiteren soll die Bundesregierung dazu angehalten werden, auf nationaler
Ebene die Förderung der ländlichen Räume unter den vorgeschlagenen Bedingungen weiterhin
sektorübergreifend nutzbar zu machen, indem bei der Erarbeitung der NRPP Wirtschafts- und Sozialpartner sowie die
zivilgesellschaftlichen Verbände einbezogen würden.
III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse
Der Innenausschuss hat in seiner 32. Sitzung am 22. April 2026 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU,
AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke die Ablehnung
des Antrags der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 21/4762 empfohlen.
Der Ausschuss für Sport und Ehrenamt hat in seiner 22. Sitzung am 22. April 2026 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und
Die Linke die Ablehnung des Antrags der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 21/4762
empfohlen.
Der Ausschuss für Tourismus hat in seiner 26. Sitzung am 22. April 2026 mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung
der Fraktion Die Linke die Ablehnung des Antrags der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache
21/4762 empfohlen.
Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union hat in seiner 23. Sitzung am 22. April 2026
mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke die Ablehnung des Antrags der Fraktion BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 21/4762 empfohlen.
IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss
1. Abschließende Beratung
Der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat hat den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN auf Drucksache 21/4762 in seiner 23. Sitzung am 22. April 2026 abschließend beraten.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wies darauf hin, dass das LEADER-Programm der EU eine mehr
als 30-jährige Erfolgsgeschichte für die ländlichen Räume darstelle. Das Programm müsse gerade für finanz- und
strukturschwache Regionen erhalten bleiben, da es vor Ort Selbstwirksamkeit entfalte. Seine weitere Stärke sei
der Bottom-up-Ansatz, durch den von den Menschen vor Ort entschieden werde, welche Projekte gefördert
werden sollten. Dieses Zeichen für Vertrauen in die Bürgerinnen und Bürger und der Mitbestimmung müsse gesichert
und weiter gestärkt werden. Mit dem vorliegenden Antrag solle der Deutsche Bundestag ein Signal an die Ebene
der EU zum Erhalt der Förderung des ländlichen Raums senden und dem Bundeskanzler, der sich ebenfalls für
das LEADER-Programm ausgesprochen habe, den Rücken für die kommenden Verhandlungen zum MFR stärken.
Die Fraktion Die Linke begrüßte, dass im vorliegenden Antrag die Bedeutung ländlicher Räume als
eigenständiges, politisches Handlungsfeld betont und sich klar gegen Kürzungen, die gerade strukturschwache Regionen
besonders hart treffen würden, ausgesprochen werde. Auch der Fokus auf gleichwertige Lebensverhältnisse,
Daseinsvorsorge und demokratische Beteiligung sei grundsätzlich zu unterstützen. Dennoch blieben die Forderungen
des Antrags hinter einer eindeutig sozial ausgerichteten Strukturpolitik zurück, da die soziale Ungleichheit nicht
systematisch im Mittelpunkt stehe. Die Fraktion Die Linke bemängle darüber hinaus an den NRPP, dass sie zu
einer Aufweichung EU-weiter Standards führten, große Akteure weiter bevorzugten und soziale Kriterien zu
wenig berücksichtigten. Auch das komme im Antrag zu kurz.
Die Fraktion der CDU/CSU bemerkte, der vorliegende Antrag greife mit dem LEADER-Programm als
bewährtem Instrument zur Stärkung ländlicher Räume ein wichtiges Thema auf. Das Engagement der Menschen vor Ort
dürfe aber nicht durch politische Vorfestlegungen eingeschränkt werden, die regionale Strukturen nicht
berücksichtigten. Bei der Finanzierung des Programms müsse beachtet werden, dass der EU-Haushalt unter besonderem
Druck stehe. Besser als eine starre Quote sei eine kluge, nationale Flankierung, die den Kommunen die nötige
Flexibilität gewähre. Die im Antrag geforderte Einführung von Berichtspflichten ersticke das ehrenamtliche
Engagement vor Ort, wenn die Regionen dazu verpflichtet würden, jeden einzelnen Planungsschritt gegenüber der
EU-Kommission zu rechtfertigen. Außerdem werde das Prinzip der Subsidiarität missachtet. Die ländliche
Entwicklung bedürfe beispielsweise in Bayern oder in Sachsen-Anhalt völlig anderer Ansätze.
Die Fraktion der SPD erklärte, die Förderung des ländlichen Raums und die Schaffung gleichwertiger
Lebensverhältnisse sei ihr ein großes Anliegen. Ebenso sei sie besorgt über die zukünftige Ausgestaltung der
Gemeinsamen Agrarpolitik der EU und des MFR. Attraktive ländliche Räume seien entscheidend für gesellschaftlichen
Zusammenhalt und die Akzeptanz der Demokratie. Die Fraktion unterstütze die Forderungen des
Sachverständigenrates Ländliche Entwicklung nach einer ganzheitlichen Regionalentwicklung. Im Koalitionsvertrag zwischen
CDU, CSU und SPD stehe im Kapitel „Ländliche Räume, Landwirtschaft, Ernährung, Umwelt“ die Entwicklung
der ländlichen Räume bewusst weit vorne. Zudem gebe es einen Gesprächskreis „Ländlicher Raum“ der
Fraktionen der CDU/CSU und SPD, um die Berücksichtigung ländlicher Räume bei politischen Vorhaben
sicherzustellen. Die zuständigen Ressorts der Bundesregierung führten derzeit intensive Gespräche mit den LEADER-
Aktionsgruppen und Mitgliedern des Europäischen Parlaments. Der Antrag sei daher entbehrlich.
Die Fraktion der AfD stellte fest, der ländliche Raum brauche starke Impulse statt einer hochsubventionierten
Fortführung von LEADER. Mindestquote und ein hoher Beteiligungssatz schränkten die nationale
Haushaltssouveränität und Prioritätensetzung unverhältnismäßig ein. Starre Quoten setzten Ausgaben fest, bevor der konkrete
Bedarf geprüft sei, was Mittel binde, die Steuerfähigkeit schwäche und Mitnahme-Effekte fördere.
Daseinsfürsorge und gleichwertige Lebensverhältnisse seien zentrale Aufgaben, die auf der nationalen und kommunalen
Ebene wahrgenommen werden sollten. Wichtig sei es, die Subsidiarität zu stärken, Doppelstrukturen sowie
Bürokratieaufbau zu vermeiden und Wirkungen vor Quote zu stellen. Eine Fortführung von LEADER müsse ohne
Mindestquote, ohne Automatismen und mit einer klaren Fokussierung auf einfache Werte funktionieren.
Die Bundesregierung begrüßte, dass auch die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke ihren
Ansatz zur Stärkung der ländlichen Räume und des LEADER-Programms unterstützten. Mit Blick auf die
Verhandlungen auf Ebene der EU sei dies sehr willkommen. In den Verhandlungen zum MFR hätten sich die
Beteiligten auf ein Rural Target in Höhe von 10 Prozent geeinigt. Das heißt, diese Mittel müssten zwingend für den
ländlichen Raum und die ländliche Entwicklung verwendet werden. Das LEADER-Programm sei ein
Erfolgsmodell in ganz Deutschland; insofern setze sich die Bundesregierung für seine Fortsetzung ein. Feste Quoten würden
aber vorzeitig Mittel binden.
2. Abstimmungsergebnis
Der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat beschloss mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung
der Fraktion Die Linke dem Deutschen Bundestag zu empfehlen, den Antrag auf Drucksache 21/4762 abzulehnen.
Berlin, den 22. April 2026
Artur Auernhammer
Berichterstatter
Christian Reck
Berichterstatter
Dr. Franziska Kersten
Berichterstatterin
Niklas Wagener
Berichterstatter
Sascha Wagner
Berichterstatter
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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