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Schriftliche Frage 131 von Kathrin Gebel (DIE LINKE): Weshalb hat die Bundesregierung entschieden von den geplanten 150 Mio. Euro für die Sanierung von Frauenhäusern bis 2029/2030 lediglich 12,8…

dip / schriftliche_frage 02.10.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 28. September 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.

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Schriftliche Frage 131 von Kathrin Gebel (DIE LINKE): Weshalb hat die Bundesregierung entschieden von den geplanten 150 Mio. Euro für die Sanierung von Frauenhäusern bis 2029/2030 lediglich 12,8… Frage 131 (Kathrin Gebel, Die Linke): Weshalb hat die Bundesregierung entschieden von den geplanten 150 Mio. Euro für die Sanierung von Frauenhäusern bis 2029/2030 lediglich 12,8 Mio. Euro im Haushaltsplan 2027 anzusetzen (s. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/8003)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sören Bartol vom 30. September 2026: Nach jetzigem Stand werden die Zuwendungsbescheide weit überwiegend im Jahr 2027 ausgereicht. Erst nach Zuwendungserteilung kann mit der Umsetzung der förderfähigen Maßnahmen begonnen werden, weshalb im Jahr 2027 mit nur wenigen abrechenbaren förderfähigen Ausgaben und mithin Auszahlungen an Fördernehmende zu rechnen ist. Der Mittelabfluss wird sich daher auf die Jahre nach 2027 konzentrieren. Dies gilt insbesondere für umfangreiche und kostenintensive Umbauprojekte, wie beispielsweise Komplettsanierungen. Zudem ist zu beachten, dass im Haushaltsjahr 2027 neben 12,8 Mio. Euro an Ausgaben auch Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 132,5 Mio. Euro veranschlagt sind. Diese Summe steht für Mitteibindungen im Jahr 2027 zur Verfügung.

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