Schriftliche Frage 145 von Dr. Lena Gumnior (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Werden zusätzliche Bundesmittel für Frauenhäuser bereitgestellt, um den Bedarf deckend auszubauen, damit nicht weiterhin viele Betroffene ab…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 9. März 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
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Schriftliche Frage 145 von Dr. Lena Gumnior (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Werden zusätzliche Bundesmittel für Frauenhäuser bereitgestellt, um den Bedarf deckend auszubauen, damit nicht weiterhin viele Betroffene ab…
Frage 145 (Dr. Lena Gumnior, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Werden zusätzliche Bundesmittel für Frauenhäuser bereitgestellt, um den Bedarf deckend auszubauen, damit nicht weiterhin viele Betroffene abgewiesen werden, und wenn ja, in welcher Höhe?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Mareike Lotte Wulf vom 9. März 2026:
Die Länder tragen gemäß der grundgesetzlichen Kompetenzverteilung (Artikel 30, 83, 104a Absatz 1 des Grundgesetzes) ab Inkrafttreten der Sicherstellungsverantwortung für ein Netz an ausreichenden, niedrigschwelligen, fachlichen sowie bedarfsgerechten Schutz- und Beratungsangeboten (§ 5 Absatz 1 des Gesetzes zur Sicherung des Zugangs zu Schutz und Beratung bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt – GewHG) im Jahr 2027 die Verwaltungs- und Finanzierungszuständigkeit für die Ausführung des Gewalthilfegesetzes. Um der Sicherstellungsverantwortung gerecht zu werden, wird es eines maßgeblichen Ausbaus des Hilfesystems auf Grundlage der Ausgangsund Entwicklungsplanungen nach § 8 GewHG bedürfen. Die Ausgaben hierfür sind ab 2027 nach dem grundgesetzlichen Kompetenzgefüge von den Ländern zu tragen. Der Bund beteiligt sich über den Finanzausgleich an den Kosten der Länder zur Erfüllung der Aufgaben nach dem Gewalthilfegesetz im Zeitraum von 2027 bis 2036 mit insgesamt 2,6 Mrd. Euro. Im Rahmen seiner verfassungsrechtlichen Zuständigkeit hat der Bund von 2020 bis 2024 modellhaft das Bundesinvestitionsprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ mit einem Gesamtvolumen von 140 Mio. Euro finanziert und planmäßig am 31. Dezember 2024 beendet. Unter Federführung des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen soll die Sanierung von Frauenhäusern vorangetrieben werden. Der Haushaltsgesetzgeber stellt hierfür im Jahr 2026 innerhalb des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK, Kapitel 6093) in Titel 893 77 Ausgaben i. H. v. 30 Mio. Euro und eine Verpflichtungsermächtigung i. H. v. 120 Mio. Euro (mit Fälligkeiten im Jahr 2027 bis zu 54 Mio. Euro, im Jahr 2028 bis zu 39,6 Mio. Euro und im Jahr 2029 bis zu 26,4 Mio. Euro) zur Verfügung. Die Programmmittel i. H. v. 150 Mio. Euro dienen der weiteren Umsetzung der Istanbul- Konvention und sollen insbesondere dazu eingesetzt werden, die baulichen Anforderungen an Sicherheit, Barrierefreiheit und kindgerechte Unterbringung in Schutzeinrichtungen gemäß Gewalthilfegesetz zu erfüllen und so einen wirksamen, würdevollen und sicheren Schutzraum für Betroffene gewährleisten.
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