Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026 (Haushaltsgesetz 2026 - HG 2026) (Bericht zu Drs. 21/600, 21/602, 21/2669 Nr. 1)
Text
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026 (Haushaltsgesetz 2026 - HG 2026) (Bericht zu Drs. 21/600, 21/602, 21/2669 Nr. 1)
[Die an den Deutschen Bundestag übermittelte Vorlage, auf deren Grundlage der Bericht erstellt wurde,
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Deutscher Bundestag Drucksache 21/2063
21. Wahlperiode 21.11.2025
Bericht*
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksachen 21/600, 21/602, 21/2669 Nr. 1 –
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des
Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026
(Haushaltsgesetz 2026 – HG 2026)
* Die Beschlussempfehlung wurde mit Drucksache 21/2062 gesondert verteilt.
Bericht der Abgeordneten Christian Haase, Dr. Michael Espendiller, Dr. Thorsten
Rudolph, Dr. Sebastian Schäfer und Ines Schwerdtner
A. Allgemeiner Teil
I. Überweisung
Die Bundesregierung hat am 15. August 2025 den Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des
Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026 – Haushaltsgesetz 2026 – dem Deutschen Bundestag vorgelegt. Der
Gesetzentwurf auf Drucksache 21/600 wurde in der 29. Sitzung des Deutschen Bundestages am 26. September 2025
zur Beratung an den Haushaltsausschuss überwiesen.
Die Unterrichtung durch die Bundesregierung mit der Stellungnahme des Bundesrates und der Gegenäußerung
der Bundesregierung auf Drucksache 21/602 wurde mit Drucksache 21/2669 Nr. 1 am 6. November 2025 dem
Haushaltsausschuss zur Beratung überwiesen.
II. Wesentlicher Inhalt der Vorlagen
Gemäß Artikel 110 Absatz 3 des Grundgesetzes wird beim Deutschen Bundestag gleichzeitig mit der Zuleitung
an den Bundesrat der von der Bundesregierung beschlossene Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des
Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026 (Haushaltsgesetz 2026) mit Begründung eingebracht.
Die Entwürfe des Gesamtplans und der Einzelpläne sind beigefügt.
III. Stellungnahmen der gutachtlich beteiligten Ausschüsse
Die nachfolgenden Stellungnahmen der gutachtlich beteiligten Ausschüsse wurden entsprechend der Regelung in
§ 95 Absatz 1 GOBT beim Aufruf der jeweiligen Einzelpläne in die Beratung einbezogen:
4. Ausschuss (Innenausschuss)
Der Innenausschuss hat in seiner 12. Sitzung am 15. Oktober 2025 den Entwurf eines Gesetzes über die
Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026 (Haushaltsgesetz 2026) – Drucksache 21/600 –
gutachtlich beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der
Fraktionen AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke die Annahme des Gesetzentwurfs.
5. Ausschuss (Ausschuss für Sport und Ehrenamt)
Der Ausschuss für Sport und Ehrenamt hat in seiner 9. Sitzung am 8. Oktober 2025 den Entwurf eines Gesetzes
über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026 (Haushaltsgesetz 2026) – Drucksache
21/600 – gutachtlich beraten und über die nachfolgend aufgeführten Einzelpläne abgestimmt:
Einzelplan 04 – Bundeskanzler und Bundeskanzleramt
Annahme mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen AfD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke.
Einzelplan 06 – Bundesministerium des Innern
Annahme mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen AfD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke.
Einzelplan 17 – Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Annahme mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen AfD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke.
Des Weiteren hat der Ausschuss für Sport und Ehrenamt in seiner 10. Sitzung am 15. Oktober 2025 den Entwurf
eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026 (Haushaltsgesetz 2026)
– Drucksache 21/600 – gutachtlich beraten und über den nachfolgend aufgeführten Einzelplan abgestimmt:
Einzelplan 08 – Bundesministerium der Finanzen
Annahme mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke bei Stimmenthaltung der Fraktion der AfD.
Ferner hat der Ausschuss für Sport und Ehrenamt in seiner 11. Sitzung am 5. November 2025 den Entwurf eines
Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026 (Haushaltsgesetz 2026) –
Drucksache 21/600 – gutachtlich beraten und über den nachfolgend aufgeführten Einzelplan abgestimmt:
Einzelplan 14 – Bundesministerium der Verteidigung
Annahme mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke bei Stimmenthaltung der Fraktion der AfD.
Einzelplan 25 – Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Annahme mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke bei Stimmenthaltung der Fraktion der AfD.
Einzelplan 60 – Allgemeine Finanzverwaltung
Annahme mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen AfD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke.
6. Ausschuss (Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz)
Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat in seiner 11. Sitzung am 5. November 2025 den Entwurf
eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026 (Haushaltsgesetz 2026)
– Drucksache 21/600 – gutachtlich beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD gegen die Stimmen der Fraktionen AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke die Annahme des
Gesetzentwurfs.
10. Ausschuss (Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat)
Der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat hat in seiner 7. Sitzung am 8. Oktober 2025 den
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026 (Haushaltsgesetz
2026) – Drucksache 21/600 – gutachtlich beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke die Annahme des
Gesetzentwurfs.
11. Ausschuss (Ausschuss für Arbeit und Soziales)
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat in seiner 7. Sitzung am 15. Oktober 2025 den Entwurf eines Gesetzes
über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026 (Haushaltsgesetz 2026) – Drucksache
21/600 – gutachtlich beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die
Stimmen der Fraktionen AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke die Annahme des Gesetzentwurfs.
12. Ausschuss (Verteidigungsausschuss)
Der Verteidigungsausschuss hat in seiner 10. Sitzung am 15. Oktober 2025 den Entwurf des Haushaltsgesetzes
2026 – hier: Einzelplan 02 – Deutscher Bundestag – Kapitel 0213 – Der Wehrbeauftragte des Deutschen
Bundestages – gutachtlich beraten und empfiehlt mit den Stimmen aller Fraktionen die Annahme des Gesetzentwurfs.
Darüber hinaus hat der Verteidigungsausschuss in dieser Sitzung den Entwurf des Haushaltsgesetzes 2026 – hier:
Einzelplan 08 – Bundesministerium der Finanzen – Kapitel 0802 – Lasten im Zusammenhang mit dem Aufenthalt
bzw. Abzug von ausländischen Streitkräften – gutachtlich beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke
die Annahme des Gesetzentwurfs.
Ferner hat der Verteidigungsausschuss in der gleichen Sitzung den Entwurf des Haushaltsgesetzes 2026 – hier:
Einzelplan 14 – Bundesministerium der Verteidigung – gutachtlich beraten und empfiehlt mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und
Die Linke die Annahme des Gesetzentwurfs.
In dieser Sitzung hat der Verteidigungsausschuss auch den Entwurf des Haushaltsgesetzes 2026 – hier:
Einzelplan 60 – Allgemeine Finanzverwaltung – Kapitel 6002 – Allgemeine Bewilligungen – gutachtlich beraten und
empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen AfD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke die Annahme des Gesetzentwurfs.
13. Ausschuss (Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend)
Der Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat in seiner 9. Sitzung am 15. Oktober 2025
den Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026
(Haushaltsgesetz 2026) – Drucksache 21/600 – gutachtlich beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke die
Annahme des Gesetzentwurfs.
14. Ausschuss (Ausschuss für Gesundheit)
Der Ausschuss für Gesundheit hat in seiner 13. Sitzung am 15. Oktober 2025 den Entwurf eines Gesetzes über
die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026 (Haushaltsgesetz 2026) – Drucksache
21/600 – gutachtlich beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die
Stimmen der Fraktionen AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke die Annahme des Gesetzentwurfs.
15. Ausschuss (Verkehrsausschuss)
Der Verkehrsausschuss hat in seiner 11. Sitzung am 15. Oktober 2025 den Entwurf eines Gesetzes über die
Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026 (Haushaltsgesetz 2026) – Drucksache 21/600 –
gutachtlich beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen
der Fraktionen AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke die Annahme des Gesetzentwurfs.
16. Ausschuss (Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit)
Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat in seiner 14. Sitzung am 8.
Oktober 2025 den Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr
2026 (Haushaltsgesetz 2026) – Drucksache 21/600 – gutachtlich beraten und empfiehlt mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und
Die Linke die Annahme des Gesetzentwurfs.
17. Ausschuss (Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe)
Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe hat in seiner 7. Sitzung am 8. Oktober 2025 den Entwurf
eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026 (Haushaltsgesetz 2026)
– Drucksache 21/600 – gutachtlich beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD gegen die Stimmen der Fraktionen AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke die Annahme des
Gesetzentwurfs.
18. Ausschuss (Ausschuss für Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung)
Der Ausschuss für Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung hat in seiner 9. Sitzung
am 5. November 2025 den Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das
Haushaltsjahr 2026 (Haushaltsgesetz 2026) – Drucksache 21/600 – gutachtlich beraten und empfiehlt mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
und Die Linke die Annahme des Gesetzentwurfs.
19. Ausschuss (Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung)
Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat in seiner 7. Sitzung am 15. Oktober 2025
den Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026
(Haushaltsgesetz 2026) – Drucksache 21/600 – gutachtlich beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke die
Annahme des Gesetzentwurfs.
20. Ausschuss (Ausschuss für Tourismus)
Der Ausschuss für Tourismus hat in seiner 8. Sitzung am 15. Oktober 2025 den Entwurf eines Gesetzes über die
Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026 (Haushaltsgesetz 2026) – Drucksache 21/600
– gutachtlich beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen
der Fraktionen AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke die Annahme des Gesetzentwurfs.
22. Ausschuss (Ausschuss für Kultur und Medien)
Der Ausschuss für Kultur und Medien hat in seiner 6. Sitzung am 8. Oktober 2025 den Entwurf eines Gesetzes
über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026 (Haushaltsgesetz 2026) – Drucksache
21/600 – Einzelplan 04 – Bundeskanzler und Bundeskanzleramt –, hier: Geschäftsbereich des Beauftragten der
Bundesregierung für Kultur und Medien, gutachtlich beraten und empfiehlt, diesem mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und
Die Linke zuzustimmen.
In dieser Sitzung hat der Ausschuss auch den Einzelplan 05 – Auswärtiges Amt –, hier: Internationale
Kulturpolitik, gutachtlich beraten und empfiehlt, diesem mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen
die Stimmen der Fraktionen AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke zuzustimmen.
Ebenfalls in dieser Sitzung hat der Ausschuss den Einzelplan 09 – Bundesministerium für Wirtschaft und
Energie –, hier: Kultur- und medienpolitische Aspekte, gutachtlich beraten und empfiehlt, diesem mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
und Die Linke zuzustimmen.
Des Weiteren hat der Ausschuss für Kultur und Medien in seiner 7. Sitzung am 15. Oktober 2025 den
Einzelplan 25 – Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen –, hier: Kulturpolitische Aspekte,
gutachtlich beraten und empfiehlt, diesem mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die
Stimmen der Fraktionen AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke zuzustimmen.
23. Ausschuss (Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung)
Der Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung hat in seiner 10. Sitzung am 5. November 2025 den
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026
(Haushaltsgesetz 2026) – Drucksache 21/600 – gutachtlich beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke die
Annahme des Gesetzentwurfs.
24. Ausschuss (Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen)
Der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen hat in seiner 9. Sitzung am 15. Oktober
2025 den Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026
(Haushaltsgesetz 2026) – Drucksache 21/600 – gutachtlich beraten und empfiehlt dessen Kenntnisnahme.
IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss
1. Überblick
Dem Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026
(Haushaltsgesetz 2026) – Drucksachen 21/600, 21/602 – in der Fassung der vorliegenden Beschlussempfehlung hat der
Haushaltsausschuss in seiner 24. Sitzung am 13. November 2025 mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen AfD, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und Die Linke
zugestimmt und empfiehlt dem Plenum dessen Annahme.
Die in der Übersicht VII des Entwurfs des Bundeshaushalts (Sonderabgaben des Bundes) vorgenommenen
Änderungen waren Gegenstand der parlamentarischen Beratung.
Auf der Grundlage der Beschlüsse des Haushaltsausschusses wurden die Ausgaben des Bundeshaushalts 2026
gegenüber dem Soll des Jahres 2025 um 3,6 Prozent erhöht.
Der Bundeshaushalt 2026 schließt in Einnahmen und Ausgaben mit rund 524,540 Mrd. Euro ab.
Der Gesetzentwurf sieht eine Nettokreditaufnahme des Bundes in Höhe von 97,965 Mrd. Euro vor. Die für die
Schuldenregel relevante Kreditaufnahme liegt bei 40,392 Mrd. Euro.
Im Übrigen wird auf die Anlage – Gesamtplan des Bundeshaushaltsplans 2026 – verwiesen.
2. Beratungen des Haushaltsausschusses
2.1. Einzelplanberatungen und Bereinigungssitzung
Die Fraktionen der CDU/CSU und SPD betonten, dass dieser Haushalt den entschlossenen Willen der Koalition
zeige, in Zeiten wirtschaftlicher Herausforderungen sowie außen- und sicherheitspolitischer Unwägbarkeiten
Verantwortung für Deutschland zu übernehmen. Die Investitionen seien mit 118,2 Milliarden Euro auf einem
historischen Höchststand. Die Investitionsquote liege für das Jahr 2026 bei 10,5 Prozent. Damit werde der Grundstein
gelegt, um starke und langfristige Wachstumsimpulse auszulösen, die Modernisierung Deutschlands
voranzutreiben sowie die innere und äußere Sicherheit zu stärken. Gleichzeitig enthalte dieser Haushalt eine Vielzahl von
Maßnahmen, um den sozialen Zusammenhalt entscheidend zu fördern. Alle von den Fraktionen eingebrachten
Maßnahmen seien gegenfinanziert worden.
Im Etat der Beauftragten für Kultur und Medien erhielten die Bundeskulturfonds eine Stärkung um 3 Millionen
Euro. Auch der Festivalförderfonds (+ 2 Millionen Euro) und der Amateurmusikfonds (+ 1,6 Millionen Euro)
erhielten weitere Mittel, damit die Kulturlandschaft in der Breite gestärkt werde. Zudem werde eine neue
Programmscheibe für das Denkmalschutzsonderprogramm mit rund 50 Millionen Euro aufgelegt und das Programm
„KulturInvest“ werde vollständig ausfinanziert, sodass alle bewilligungsreifen Projekte umgesetzt werden
könnten. Die Koalitionsfraktionen begrüßten die damit verbundene Planungssicherheit für Träger und Einrichtungen.
Im Bereich des Sports entstehe mit dem neuen Bundesprogramm „Deutschland lernt Schwimmen“ eine Förderung
von 20 Millionen Euro, um bundesweit die Schwimmfähigkeit von Kindern und Jugendlichen zu verbessern und
weitere Qualifizierungs- und Betreuungsangebote im Schwimmunterricht aufzubauen.
Im Auswärtigen Amt gerieten Maßnahmen zur Beschleunigung und Digitalisierung von Visaverfahren verstärkt
in den Fokus. Der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge erhalte zusätzliche 5 Millionen Euro, um seine
Arbeit für Frieden, Erinnerungskultur, Völkerverständigung und Kriegsgräberpflege weiterzuführen. Das Projekt
„Missing Migrants“ der Internationalen Organisation für Migration (IOM) werde mit 400.000 Euro gefördert, um
die Datenbank zu vermissten Geflüchteten weiter betreiben zu können. Die transatlantische Partnerschaft werde
mit einer um 440.000 Euro höheren Zuwendung für deutsch-amerikanische Institute gestärkt; zudem werde eine
neue Einrichtung in Schleswig-Holstein erstmals in das Förderportfolio aufgenommen. Die Studien zu China des
Mercator-Instituts (MERICS) seien um 1 Million Euro angewachsen. Auch hier unterstützten die
Koalitionsfraktionen den Ausbau wissenschaftlicher Expertise.
Im Einzelplan 06 seien für das kommende Jahr die Mittel für Sprach- und Integrationskurse um 110 Millionen
Euro aufgestockt worden, sodass über eine Milliarde Euro für Integrationskurse zur Verfügung stehe. Die im
Regierungsentwurf vorgesehenen Kürzungen bei der Migrationsberatung in Höhe von 500.000 Euro würden
vollständig zurückgenommen, so dass das bisherige Niveau von 77,5 Millionen Euro bestehen bleibe. Der Etat des
BMI für das kommende Jahr setze zudem einen deutlichen Schwerpunkt bei der Inneren Sicherheit. So würden
die Mittel für die Bundespolizei erstmals die Marke von 5 Milliarden Euro überschreiten. Neben 1.000 neuen
Stellen würden die Standorte durch zusätzliche Investitionsmittel gestärkt und die Spezialkräfte, darunter die
GSG 9, erhielten moderne ballistische Schutzwesten im Wert von 6 Millionen Euro. Verbessert würden außerdem
Internet- und WLAN-Standards an den Liegenschaften der Bundespolizei, um die Vereinbarkeit von Dienst und
Familie zu erhöhen. Die TarnApp werde mit 11 Millionen Euro für die Jahre 2027 bis 2030 langfristig abgesichert
und weiterentwickelt. Zudem werde die Drohnenabwehr mit zusätzlichen 50 Millionen Euro im nächsten Jahr
weiter ausgebaut. Davon seien 30 Millionen Euro für Drohnenabwehrsysteme an Verkehrsflughäfen vorgesehen.
Weitere 20 Millionen Euro dienten der Ausstattung operativer Drohnenabwehreinheiten mit
Drohnenabwehrtechnik. Beim Technischen Hilfswerk werde der Aufwuchs um knapp 200 Millionen Euro bestätigt und ein
Sonderförderprogramm für Wechselbrücken ergänzt. Zudem profitierten die Kommunen durch 2,7 Milliarden Euro, die
zur Ausfinanzierung des Neubauprogramms der THW-Liegenschaften genutzt werden könnten. Weitere
Schwerpunkte beim Bevölkerungsschutz entstünden durch eine bundesweite Ehrenamtskampagne und zusätzliche Mittel
für die Erste-Hilfe-Ausbildung
Im Etat des BMJ werde das Programm StoP – Stadt(teile) ohne Partnergewalt – über vier Jahre mit jährlich
2,4 Millionen Euro gefördert. Das Modell zum besseren Schutz von Frauen vor häuslicher Gewalt werde verstetigt
und umfasse insgesamt drei Millionen Euro. Die Verbraucherschulen der Verbraucherzentrale erhielten 281.000
Euro, um über achtsamen Umgang mit Geld und Verbraucherrechte aufzuklären. Besonders gestärkt würden dabei
die Online-Schuldnerberatung und die Verbraucherschulen insgesamt. Die Stiftung Forum Recht erhalte jährlich
zusätzliche 915.000 Euro, um insbesondere mit dem Mobilen Forum Recht im ländlichen Raum über den
Rechtsstaat zu informieren.
Im Einzelplan 09 des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie seien die ersten Maßnahmen des im
Koalitionsvertrag vereinbarten Deutschlandfonds verankert worden. So würden im sog. Zukunftsfonds II über das
Jahr 2029 hinaus insgesamt 250 Millionen Euro für die Initialisierung der Finanzierung von Wachstums- und
Innovationsmaßnahmen sowie zur Steigerung der Resilienz zur Verfügung stehen. Zudem seien die Ausgaben für
den Rohstofffonds, d.h. die Ausgaben im Zusammenhang mit der Beteiligung der KfW an Rohstoffvorhaben, um
knapp 158 Millionen Euro aufgestockt worden. Dies sei ein wesentlicher Beitrag zur Gewährleistung einer
verlässlichen und nachhaltigen Rohstoffversorgung, die für die Wettbewerbsfähigkeit und Sicherheit der deutschen
Wirtschaft unverzichtbar sei. Daneben seien 8 Millionen Euro für Energieinfrastrukturmaßnahmen im Rahmen
des Deutschlandfonds in einem neuen Titel ausgebracht worden, um zusätzliche private Investitionen in diesem
Bereich anreizen zu können. Zusätzlich seien mehr als 7,5 Milliarden Euro als Vorsorge für die sich noch in
Prüfung befindliche strategische Minderheitsbeteiligung am Übertragungsnetzbetreiber Tennet Deutschland
eingestellt worden. Des Weiteren würden Handwerk, Schiffbau, Luftfahrt und Außenwirtschaft gezielt gestärkt. Die
Mittel für Bauvorhaben an überbetrieblichen Berufsbildungsstätten stiegen auf 55 Millionen Euro, ergänzt durch
7,8 Millionen Euro an Verpflichtungsermächtigungen. Für die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung stünden
90 Millionen Euro bereit. Das Projekt „Perspektive Transformation Handwerk“ erhalte 500.000 Euro sowie
1,2 Millionen Euro an Verpflichtungsermächtigungen; die Zukunftskonferenz Handwerk werde mit 100.000 Euro
unterstützt. Das Maritime Forschungsprogramm wachse auf 65,7 Millionen Euro und werde damit modernisiert.
Für innovativen Schiffbau stünden 10,6 Millionen Euro zur Verfügung. Das Luftfahrtforschungsprogramm LuFo
steige auf 175 Millionen Euro und unterstütze insbesondere kleine und mittlere Unternehmen. Für eine
Investorenkonferenz stünden zusätzliche 5 Millionen Euro bereit, um ausländische Investoren sowie deutsche
Unternehmen mit konkreten Investitionsabsichten in den Wirtschaftsstandort Deutschland zu gewinnen.
Im Haushalt des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat entstehe ein neues
Bundesprogramm für tierwohlgerechte Stallumbauten. Dieses arbeite mit bundeseinheitlichen Kriterien und einer weniger
bürokratischen Förderung. Bewilligte Mittel aus dem laufenden Programm könnten bis Ende 2028 genutzt
werden. Der Ausschuss nehme zudem Korrekturen beim Bundesprogramm Ökologischer Landbau vor; die Mittel
erhöhten sich um 12,5 Millionen Euro auf 66,9 Millionen Euro. Für nachhaltige Waldbewirtschaftung und
praxisorientierte Waldforschung stünden künftig rund 50 Millionen Euro zur Verfügung. Der freiwillige
Bundeszuschuss zur Landwirtschaftlichen Unfallversicherung bleibe bei 120 Millionen Euro und sei um 20 Millionen Euro
angehoben worden. Eine unabhängige Ombudsstelle gegen unfaire Handelspraktiken werde eingerichtet und
haushaltsneutral umgesetzt. Die Koalitionsfraktionen begrüßten die Stärkung der Erzeugerbetriebe.
Im Einzelplan 11 des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales würden fünf Millionen Euro in den kommenden
zwei Jahren für den inklusiven Digitalpakt bereitgestellt. Für berufsbezogene Deutschsprachkurse stünden 450
Millionen Euro zur Verfügung. Außerdem seien 9,95 Milliarden Euro für Jobcenter und arbeitsmarktpolitische
Maßnahmen verankert.
Im Haushalt des BMV werde der Bereich Schifffahrt und Wasserstraße gestärkt und kleine Regionalflughäfen
erhielten Unterstützung. Die Schifffahrt profitiere um 21,5 Millionen Euro, darunter 4,5 Millionen Euro für
Küstenschifffahrt, 5 Millionen Euro für Traditionsschifffahrt und 10 Millionen Euro für maritimes Erbe. Eine
reduzierte Befahrensabgabe auf dem Nord-Ostsee-Kanal werde bis zur Beendigung der eingeschränkten Nutzbarkeit
gesichert. Für IHATEC stünden 6,9 Millionen Euro im kommenden Jahr und 9,1 Millionen Euro in den
Folgejahren bereit. Kleine Regionalflughäfen erhielten 50 Millionen Euro zur Finanzierung flugsicherungsbezogener
Leistungen. Die Trassenpreisförderung im Personenfernverkehr bleibe für 2026 bis zum Vorliegen der neuen
Förderrichtlinie gesperrt.
Im Einzelplan 14 würden zentrale Zukunftsbereiche gestärkt. Der Cyber Innovation Hub der Bundeswehr erhalte
40 Millionen Euro. Für ein ambulantes OP-Zentrum in Ulm stünden 15 Millionen Euro bereit. Für eine schnellere
Eigendirektbeschaffung seien 6 Millionen Euro an flexiblen Mitteln vorgesehen. Ergänzend würden
gesellschaftliches Engagement und sicherheitspolitische Forschung ausgebaut, darunter Projekte wie das
Hubschraubermuseum Bückeburg und der Bund Deutscher EinsatzVeteranen.
Im Einzelplan 15 würden die Mittel für Präventions- und Aufklärungsmaßnahmen erhöht. Online-
Beratungsangebote zur psychischen Gesundheit würden gestärkt, darunter das Projekt „Krisenchat“ mit 2 Millionen Euro. Ein
Forschungsprogramm zur Frauengesundheit werde mit 11,5 Millionen Euro aufgebaut. Das Darlehen an die SPV
werde um 1,7 Milliarden Euro erhöht, um die Pflegeversicherung zu stabilisieren und Belastungen für
Beitragszahler zu vermeiden.
Im Etat des BMU stiegen die Mittel für den Export grüner Umweltinfrastruktur um 500.000 Euro auf 11,5
Millionen Euro. Die Umweltinnovationsprojekte würden um 1 Million Euro auf 33,3 Millionen Euro angehoben. Für
die Beseitigung von Munitionsaltlasten stünden erneut 7 Millionen Euro bereit. Der Morsleben-Fonds werde ab
2026 um 200.000 Euro auf 600.000 Euro erhöht. Die Koalitionsfraktionen sehen darin eine notwendige Entlastung
der betroffenen Regionen.
Im Programmhaushalt des BMBFSFJ erhielten die Freiwilligendienste sowie der Bundesfreiwilligendienst
50 Millionen Euro im Jahr 2026 und 80 Millionen Euro in den kommenden Jahren. Der Garantiefonds Hochschule
werde um 5,3 Millionen Euro erhöht, die Psychosozialen Zentren erhielten 4,5 Millionen Euro mehr. Der Kinder-
und Jugendplan umfasse 261 Millionen Euro. Die Frühen Hilfen stiegen um 5 Millionen Euro. Die
Schwangerschaftskonfliktberatung „pro familia“ und „donum vitae“ erhielten zusätzlich jeweils 250.000 Euro.
Im Einzelplan 23 würden UN-Organisationen mit 14,8 Millionen Euro gestärkt. UNICEF erhalte fünf Millionen
Euro, UN Women 3,8 Millionen Euro, UNIDO 2 Millionen Euro, die globale Polio-Initiative 4 Millionen Euro.
Das Welternährungsprogramm erhalte weitere 12 Millionen Euro. Die Krisenreaktion des BMZ werde um 15
Millionen Euro erhöht. Zusätzlich würden 4,4 Millionen Euro für NGOs und Zivilgesellschaft bereitgestellt.
Im Einzelplan 24 des Digitalministeriums seien 1,3 Milliarden Euro sowie 3,1 Milliarden Euro aus dem
Sondervermögen veranschlagt. Sieben Maßgabebeschlüsse definierten zentrale Arbeitsaufträge, darunter die Umsetzung
der NIS-2-Richtlinie, eine verbesserte Steuerung großer IT-Projekte, der Aufbau eines IT-Projektpools sowie eine
Stärkung digitaler Kompetenzen. Auch die Koalitionsfraktionen unterstützten die Stärkung staatlicher
Digitalstrukturen.
Im Bereich Wohnen, Stadtentwicklung und Bau flössen 4 Milliarden Euro in sozialen Wohnungsbau und junges
Wohnen. Genossenschaften erhielten 31,6 Millionen Euro für die Förderung gemeinschaftlicher Wohnformen.
Das Programm für altersgerechten Umbau werde mit 50 Millionen Euro verstetigt. Die Städtebauförderung
umfasse eine Milliarde Euro. Dieser Ausbau werde auch von den Koalitionsfraktionen als wesentlicher Beitrag zu
bezahlbarem Wohnraum bewertet.
Der Einzelplan 30 sei im Zuge der parlamentarischen Beratungen um mehr als 500 Millionen Euro aufgestockt
worden. Dies sei eine deutliche Stärkung des neuen Zukunftsministeriums. Zudem entstehe im Haushalt des
BMFTR mit der Forschungsdekade zu postinfektiösen Erkrankungen eine langfristige Förderung von jährlich 50
Millionen Euro über zehn Jahre. Damit werde eine zentrale Forschungslücke – etwa bei Post COVID oder
ME/CFS – geschlossen.
Zentrale Elemente des Koalitionsvertrages würden durch die Schaffung von Kompetenznetzwerken für
Chinawissenschaften und strategische Sicherheitsforschung umgesetzt. Auch für die jüdische Gegenwartsforschung
solle ein Kompetenznetzwerk entstehen. Das Tikvah-Institut erhalte 2,36 Millionen Euro für den
Forschungsverbund COMPASS. Die Initiative Womenize in der Games-Branche werde mit 400.000 Euro jährlich gestärkt.
Im Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität werde für 2026 eine zweite Programmscheibe der
Sportmilliarde mit 333 Millionen Euro eingerichtet. 150 Millionen Euro seien für den Spitzensport vorgesehen.
Weitere 150 Millionen Euro dienten der Sanierung und Modernisierung von Frauenhäusern.
Die Fraktion der AfD erklärte, sie sähe im Verlauf und beim Ergebnis der Einzelplanberatungen sowie der
Bereinigungssitzung zum Bundeshaushalt 2026 eine Bestätigung ihrer grundsätzlichen Kritik an der Haushaltspolitik
der Bundesregierung. Nach ihrer Einschätzung zeigten die Beratungen erneut, dass die Koalition weder zu echter
Haushaltsdisziplin noch zu einer adäquaten Prioritätensetzung bereit sei, die der sich verschärfenden
wirtschaftlichen und finanziellen Lage Deutschlands auch nur im Entferntesten angemessen wäre. Die Bundesregierung
halte an einem überdehnten Ausgabenstaat fest, stütze sich weiterhin auf kreditfinanzierte Sondervermögen und
betreibe eine Politik der Verschleierung statt der Haushaltsklarheit. Die Fraktion der AfD betonte, dass die
Einzelplanberatungen verdeutlicht hätten, dass notwendige Strukturreformen ausblieben, während zugleich neue
Ausgabenprogramme initiiert würden, die weder effizient seien noch die strukturellen Probleme des Landes
lösten.
In nahezu allen Ressorts habe die Fraktion der AfD Kürzungen, Umschichtungen und Streichungen beantragt, die
nach ihrer Auffassung notwendig seien, um die Schuldenbremse einzuhalten und den Bundeshaushalt nachhaltig
zu stabilisieren. Ihre Anträge zielten darauf ab, ideologisch geprägte Programme zurückzuführen, nationale
Aufgaben zu priorisieren, Doppelstrukturen zu beseitigen und ineffiziente Förderungen einzustellen. So plädierte die
Fraktion für die Streichung oder deutliche Reduktion von Ausgaben in Bereichen wie Integration und Migration,
Öffentlichkeitsarbeit, internationaler Entwicklungszusammenarbeit, klimapolitischer
Transformationsprogramme oder bei der Arbeit der politischen Stiftungen. Ebenso forderte sie substanzielle Kürzungen beim
Bürgergeld, arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen sowie beim Klima- und Transformationsfonds.
Mehrfach habe die Fraktion der AfD zudem darauf hingewiesen, dass der Bund im Bildungs- und
Wissenschaftsbereich Aufgaben übernehme, die originär den Ländern oblägen. Entsprechend beantragte sie Modifizierungen in
schul- und hochschulpolitischen Titeln bei gleichzeitiger Aufgabenentlastung der Länder. Auch im Bereich der
Forschung plädierte sie für Einsparungen bei aus ihrer Sicht ideologiegetriebenen Ausgaben, die den Forschungs-
und Wissensstandort Deutschland tatsächlich nicht voranbrächten. Zahlreiche Titel seien überdimensioniert,
ineffizient, intransparent und würden auf naivste Weise schlicht nach dem Prinzip Hoffnung bewirtschaftet, obwohl
in vielen Fällen seit Jahren – trotz hoher Ausgaben – keine vorzeigbaren Ergebnisse hervorgebracht würden.
Ergänzend stellte die Fraktion Anträge zur pauschalen Absenkung von Personal- und Verwaltungstiteln in
verschiedenen Ministerien, um Grundsätze sparsamer Haushaltsführung durchzusetzen.
Die Bereinigungssitzung bestätigte aus Sicht der Fraktion der AfD erneut, dass die Koalition nicht bereit sei,
Konsolidierungsbeiträge zu leisten. Während sämtliche Oppositionsanträge abgelehnt worden seien, hätten die
Koalitionsfraktionen zusätzliche Ausgabensteigerungen eingebracht und weitere Verpflichtungsermächtigungen
beschlossen, die zukünftige Haushaltsgesetzgeber noch stärker binden. All dies verschärfe nach Einschätzung der
Fraktion der AfD die finanzielle Lage des Bundes drastisch und sie werte die von der Regierung und den
Koalitionsfraktionen eingebrachten Vorlagen als Beleg dafür, dass die Bundesregierung die dramatisch wachsende
Zinslast und die sich zuspitzende Haushaltskrise schlicht ignoriere.
Die Fraktion der AfD verwies überdies auf ihren eigenen Haushaltsentwurf 2026, der auf Grundlage von rund
1.100 Titeländerungen eine deutliche Konsolidierung erreicht hätte. Dieser Entwurf senke das Ausgabenvolumen
um rund 125 Milliarden Euro, reduziere die Nettokreditaufnahme massiv und halte – im Gegensatz zur Regierung
– die alte Schuldenbremsenregel ein. Zudem enthalte der AfD-Entwurf ein Entlastungsprogramm in Höhe von
54,7 Milliarden Euro für Bürger und Wirtschaft sowie ein kommunales Nothilfeprogramm von 5 Milliarden Euro.
Das Entlastungsprogramm der Fraktion der AfD enthalte im steuerlichen Bereich ein breit angelegtes
Maßnahmenpaket, das Arbeitnehmern, Familien, mittelständischen Betrieben und energieintensiven Industrien spürbare
finanzielle Spielräume eröffnen solle, wodurch Kaufkraft gestärkt, Investitionen erleichtert und die
wirtschaftliche Entwicklung stabilisiert werden solle. Im Zentrum stehe eine Lohnsteuersenkung in Höhe von 10 Milliarden
Euro, die unmittelbar zu höheren Nettoeinkommen führe und die Binnenkonjunktur stütze, ergänzt durch eine
Einkommensteuersenkung von 3 Milliarden Euro, die insbesondere mittlere Einkommen entlaste und die
Abwanderung qualifizierter Fachkräfte verhindere, sowie eine Körperschaftsteuersenkung in Höhe von 3 Milliarden
Euro, die die Liquidität der Unternehmen erhöhe, Investitionen ermögliche und die Wettbewerbsfähigkeit des
deutschen Mittelstandes stärke.
Zusätzlich beinhalte das Programm die vollständige Abschaffung der CO₂ Bepreisung mit einer Entlastung von
16,7 Milliarden Euro, wodurch Energie, Produktion und Verkehr deutlich günstiger würden, verbunden mit einer
Reduzierung der Belastungen aus dem Treibhausgas Emissionshandel in Höhe von 4,3 Milliarden Euro, die
insbesondere energieintensive Industrien entlaste und deren internationale Konkurrenzfähigkeit sichere. Eine
Absenkung der Stromsteuer um 6,5 Milliarden Euro senke die Energiekosten für Haushalte und Betriebe, wirke
inflationsdämpfend und stütze die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts, während eine Entlastung des Transport- und
Logistiksektors durch eine Reduzierung der LKW Maut um 2,25 Milliarden Euro die Transportkosten senke,
Lieferketten stabilisiere und sich positiv auf die Preisentwicklung für Verbraucher auswirke, sodass das
Entlastungsprogramm in seiner Gesamtheit einen umfassenden Beitrag zur Stärkung von Wirtschaft, Mittelstand und privaten
Haushalten leisten solle.
Auch wenn die wirtschaftliche Lage die fiskalischen Spielräume zunehmend einschränke, sehe die Fraktion der
AfD es damit als erwiesen an, dass ein finanzpolitisch tragfähiger und zugleich die Bürger und die Wirtschaft
entlastender Haushalt 2026 möglich wäre.
Aus Sicht der Fraktion der AfD belegten die Abläufe in der Einzelplanberatung und der Bereinigungssitzung
insgesamt, dass die Bundesregierung über keine tragfähige Strategie zur Bewältigung der strukturellen Krise
Deutschlands verfüge. Sie erkenne weder die Dringlichkeit der Konsolidierung der Staatsfinanzen noch die
Notwendigkeit einer konsequenten Aufgaben- und Ausgabenkritik. Der Bundeshaushalt 2026 sei weder
finanzpolitisch verantwortbar noch zukunftsfähig und mache eine umfassende Neuorientierung der Finanz- und
Haushaltspolitik erforderlich. Die Fraktion der AfD käme daher zu dem Schluss, dass die Bundesregierung es offenbar
aufgegeben habe, die wirtschaftliche und fiskalische Talfahrt des Landes noch aufzuhalten und sich damit
abgefunden habe, ihren Nachfolgern ein fiskalisches Trümmerfeld zu hinterlassen.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erklärte, die Koalition verspiele mit ihrer Haushaltspolitik die
Zukunft. Gelder würden zwischen Kernhaushalt und Sondervermögen verschoben, ohne zusätzlichen Mehrwert und
ohne echte zusätzliche Investitionen. So entstehe kein Wachstum und die aufgenommenen Kredite schufen keine
Zukunft. Die Folge seien Rekordlöcher in der Finanzplanung von 170 Milliarden Euro und die Zinskosten stiegen,
ohne dass das Bruttoinlandsprodukt (BIP) wachsen würde.
Die Bundesrepublik könne mehr als 5 Prozent zusätzliches Wachstum bis 2030 erzielen, wenn das
Sondervermögen richtig eingesetzt würde. So wie die Koalition agiere, entstünden noch nicht einmal 2 Prozent Wachstum. Der
Kurs der Koalition sei ein gefährlicher Kurs für die Wirtschaft, Gesellschaft und Glaubwürdigkeit. Statt
lobbygesteuerter Subventionen und Steuersenkungen für Privilegierte brauche es Zukunftsinvestitionen in Infrastruktur,
Klimaneutralität und Innovation, um Deutschland aus der Krise zu führen.
Die Koalition führe einen Angriff auf die Umwelt- und Klimaziele. Der Anteil an Ausgaben für den Umwelt-,
Klima- und Naturschutz im Gesamtkernhaushalt sinke um rund 1,3 Milliarden Euro. Trotz der großen
Herausforderungen und der neuen finanziellen Möglichkeiten für Klima-, Umwelt- und Naturschutz würden zentrale
Programme im Umweltministerium nicht aufgestockt. Obwohl das Ministerium nun auch für Klimaschutz zuständig
sei, fände sich kein zusätzliches Programm für Klimaschutz im Etat.
Das Thema Klimaschutz solle offenbar ausschließlich über den Klima- und Transformationsfonds (KTF) gelöst
werden. Hier fänden sich allerdings keine echten zusätzlichen Mittel, trotz der von der Fraktion BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN verhandelten 100 Milliarden Euro für Klimaschutz. Neue Verantwortungen des
Umweltministeriums im KTF bestünden insbesondere aus Programmen, die zuvor im Wirtschaftsministerium lagen, wie
z. B. die Internationale Klimaschutzinitiative, eines der wichtigsten Instrumente der Bundesregierung für
internationalen Klima- und Biodiversitätsschutz und ein entscheidender Baustein der deutschen Klimafinanzierung
weltweit. Die Forderungen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, diese Mittel aufzustocken, seien von der
Koalition abgelehnt worden. Dieser Haushalt widerlege jeden Versuch des Bundeskanzlers, sich bei der aktuellen
UN-Klimakonferenz in Belém als Klimaschützer zu präsentieren. Das zeige: Umwelt, Klima- und Naturschutz
funktioniere nur mit der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Deutschen Bundestag.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wolle Deutschlands wirtschaftliche Zukunft sichern, indem sie den
Rohstofffonds stärken und gezielt in Mittelstand, Handwerk und Start-ups investieren wollten. Eine verlässliche
Rohstoffversorgung wäre entscheidend, um geopolitische Abhängigkeiten zu verringern und die deutsche
Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten. Daher hätte der Rohstofffonds auf mindestens 2,6 Milliarden Euro aufgestockt
werden müssen. Er wäre zentral für wirtschaftliche Resilienz und die Umsetzung der Rohstoffstrategie.
Zugleich brauche der Mittelstand stärkere Unterstützung. Er sei das Rückgrat der deutschen Wirtschaft und treibe
Innovation, Klimaschutz und Digitalisierung voran. Programme wie das Zentrale Innovationsprogramm
Mittelstand (ZIM) und das Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP) sowie die Plattform
Industrielle Bioökonomie müssten gezielt ausgebaut werden, um Arbeitsplätze, Innovationskraft und langfristiges
Wachstum in Deutschland zu sichern.
Bei den Themen Bürgergeld und Renten spreche die Bundesregierung vor allem über steigende Kosten anstatt
über gerechte und effiziente Lösungen. Der Job-Turbo zeige exemplarisch die gesamte Symbolpolitik der
Bundesregierung: Eine erfolgreiche Maßnahme zur Eingliederung von hunderttausenden Ukrainern/innen in den
Arbeitsmarkt werde ohne Not abgeschafft, um wenige Millionen Euro zu sparen. Statt effizienter
Arbeitsmarktpolitik gebe es zusätzliche Bürokratie, überlastete Verwaltungen und keinerlei Haushaltseinsparungen. So eine Politik
sei realitätsfern und löse keine Probleme – sie schaffe nur neue.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN habe zusätzlich 8,5 Milliarden Euro für Kinderbetreuung in Kitas und
Ganztagsschulen gefordert, damit in eine echte Vereinbarkeit von Familie und Beruf investiert werde. Eltern
erhielten so Verlässlichkeit und Kommunen bekämen die nötige Unterstützung.
Explodierende Mietkosten brächten immer mehr Menschen zur existenziellen Sorge. Um Wohnen wieder
bezahlbar zu machen, wollte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Mittel für das genossenschaftliche Wohnen
und den Bau von Wohnheimplätzen für Studierende und Auszubildende verdoppeln. Mit 1 Milliarde Euro
Investitionszuschüssen für die Neue Wohngemeinnützigkeit sollten gemeinnützige Wohnungsunternehmen gefördert
werden.
Die Koalition habe an der Kürzung der Humanitären Hilfe um 50 Prozent im Vergleich zum Jahr 2024
festgehalten, dies sei vor dem Hintergrund von 300 Millionen Menschen, die auf Humanitäre Hilfe angewiesen seien, eine
Katastrophe. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN forderte, dass Deutschland die Höhe der Zahlungen für
die Humanitäre Hilfe an der Wirtschaftsleistung und den weltweiten Finanzierungsbedarfen ausrichten solle. Auf
Grundlage dieses Fair-Share-Modells forderte sie 3 Milliarden Euro für die Humanitäre Hilfe. Deutschland müsse
ein verlässlicher Partner im Kampf gegen Hunger und Not bleiben – aus Solidarität mit dem Globalen Süden, aber
auch im eigenen sicherheitspolitischen Interesse.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erklärte, die massiven Kürzungen im Etat des Bundesministeriums
für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) seien der aktuellen Lage durch den Ausstieg der
USA aus der Entwicklungszusammenarbeit nicht angemessen. Die Fraktion setzte sich daher für die Erreichung
der ODA-Quote von 0,7 Prozent ein und forderte eine Erhöhung des Etats des BMZ um 2,3 Milliarden Euro.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN begrüßte, dass die Bundesregierung die Hilfen für die Ukraine
angehoben habe. Damit sei diese ihrem Antrag aus dem September gefolgt. Allerdings wäre hier – dank der
Bereichsausnahme – deutlich mehr möglich gewesen. Es bleibe unverständlich, weshalb man nicht die vom
Bundesministerium der Verteidigung identifizierten Bedarfe für die Ukraine bereitstelle. Gleichzeitig müsse die
Ukraine und Präsident Selenskyj ihre Maßnahmen in der Korruptionsbekämpfung deutlich intensivieren.
Die Bereichsausnahme ermögliche einen unbegrenzten Aufwuchs des Verteidigungshaushalts. Das entbinde die
Regierung aber nicht davon, sorgsam mit Steuergeld umzugehen. Auch unter Bundesverteidigungsminister
Pistorius gebe es mittlerweile eine unrühmliche Reihe von Projekten, bei denen die Kosten regelrecht explodierten:
Ob Digitalfunk oder neue Fregatten – der Minister müsse sein Augenmerk endlich auf funktionierende
Projektsteuerung richten.
Die Fraktion Die Linke kritisierte, die Kürzungen der vergangenen Jahre hätten in Deutschland einen riesigen
Investitionsstau hinterlassen. Um die Vorgaben der Schuldenbremse einzuhalten, habe die Bundesregierung
Investitionen in Straßen, Schienen, öffentliche Gebäude, bezahlbare Wohnungen, Sportanlagen und
Bildungseinrichtungen bewusst zurückgestellt. Allein auf kommunaler Ebene bestehe nach Schätzungen der Kreditanstalt für
Wiederaufbau (KfW) ein Investitionsstau von über 215 Milliarden Euro. Die Zahl der Sozialwohnungen sinke.
Von den nötigen 20 Milliarden Euro für sozialen und gemeinnützigen Wohnungsbau jährlich gebe die
Bundesregierung 2025 nur ein Zehntel aus. Verspätete Züge, geschlossene Kitas und stundenlange Staus bremsten die
Produktivität und damit auch das Wirtschaftswachstum. Für 2025 solle das Wachstum des Bruttoinlandsprodukts
nur knapp über null liegen, nachdem die Wirtschaft schon in den Jahren 2023 und 2024 leicht geschrumpft sei.
Dies sei auch ein Ergebnis von viel zu geringen Reallohnsteigerungen sowie hohen Preissteigerungen bei Mieten,
Lebensmitteln, anderen Waren und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs in den vergangenen Jahren.
Die Bundesregierung ersetze echte Reformen durch Scheinlösungen: Statt die Schuldenbremse abzuschaffen,
würden Sondervermögen für Aufrüstung und Infrastruktur geschaffen, die die Probleme keinesfalls lösten. Von
den insgesamt 100 Milliarden Euro, die aus dem Sondervermögen Infrastruktur an Länder und Kommunen gehen
sollten, würden nur 8,3 Milliarden Euro jährlich abfließen. Dabei sei sogar die Mindestquote von 60 Prozent der
Mittel, die an notleidende Kommunen gehen sollten, gestrichen worden. Gleichzeitig drohten in den kommenden
Jahren hohe Einnahmeausfälle durch die Senkung der Mehrwertsteuer in der Gastronomie, die Senkung der
Körperschaftssteuer für Unternehmen und die Erhöhung der Pendlerpauschale. Der Deutsche Städte- und
Gemeindebund erwarte für das Jahr 2025 ein Rekorddefizit von mehr als 30 Milliarden Euro in den Haushalten von Städten
und Gemeinden. Ohne Tilgung der Altschulden würden die Mittel des Sondervermögens keine spürbare
Verbesserung der kommunalen Investitionen oder Dienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger bringen. Zudem
bleibe völlig unklar, wie hoch der Anteil der zusätzlichen Investitionen am gesamten Bundeshaushalt sein werde
und welche konkreten Zielmarken es für die Verbesserung der Infrastruktur gebe.
Für den Einzelplan 14 – Verteidigung – plane die Koalition 2026 Ausgaben in Höhe von 82,7 Milliarden Euro,
hinzu kämen Ausgaben aus dem Sondervermögen Bundeswehr in Höhe von 25,5 Milliarden Euro. Ausgaben in
dieser Größenordnung würden Arbeitskräfte und Produktionskapazitäten binden und seien eine direkte
Konkurrenz für die zivilen Investitionen in Infrastruktur und Klimaschutz. Der kaum vorhandene Wettbewerb im
Rüstungsbereich und die intransparente Vergabe der Mittel führe zu überhöhten Gewinnen bei Rüstungsfirmen. Die
explodierenden Börsenkurse von Rheinmetall u. a. seien eine Wette auf zukünftige Monopolgewinne.
Gleichzeitig sollten die Mittel für wirtschaftliche Zusammenarbeit, Frieden und Stabilität drastisch gekürzt werden – so
beim Titel „Krisenbewältigung und Wiederaufbau, Infrastruktur“ im Vergleich zum Jahr 2024 um über ein Drittel,
bei der „Humanitären Hilfe und Krisenprävention“ im Vergleich zu 2024 um fast die Hälfte. Zusätzlich sollten
jährlich 2 Prozent der Stellen in Ministerien und Behörden und Ausgaben für Sachmittel eingespart werden, so
dass auch an dieser Stelle der Wirtschaft staatliche Nachfrage entzogen werde.
Verschärfungen bei den Sanktionen für Arbeitssuchende sollten nicht zuletzt Druck auf Lohnhöhe und
Arbeitsbedingungen ausüben. Zusammen mit der viel zu geringen Erhöhung des Mindestlohns ab dem Jahr 2026 und
kaum Entlastungen für die kleinen und mittleren Einkommen werde der beabsichtigte Konjunkturimpuls über
höhere Investitionsausgaben verpuffen. Die Bundesregierung führe einen ideologischen Angriff auf den
Sozialstaat, statt die Bürgerinnen und Bürger vor überhöhten Mieten und Preisen zu schützen. Sie stelle die soziale
Sicherheit als Belastung dar, obwohl die Sozialausgaben im Verhältnis zur Wirtschaftsleistung seit zehn Jahren
unverändert seien.
Die Binnennachfrage müsse vielmehr über kräftige Reallohnerhöhungen, einen wirksamen Mietendeckel und die
Senkung der Mehrwertsteuer auf Grundnahrungsmittel, Hygieneprodukte, Bus und Bahn gestärkt werden.
Dadurch könnten Unternehmen wieder in die Ausweitung ihrer Kapazitäten für den Inlandsmarkt investieren.
Dies würde auch einen Beitrag dazu leisten, die Handelsbilanz gegenüber dem Ausland auszugleichen und die
Exportabhängigkeit der deutschen Wirtschaft zu senken. Um dem Staat eine flexible Reaktion auf innen- und
außenpolitische Herausforderungen zu ermöglichen, müsse die Schuldenbremse abgeschafft werden.
Die Regierungspolitik der vergangenen Jahrzehnte habe Deutschland in die aktuelle Krisensituation gesteuert,
dringend notwendige Investitionen verhindert, die Ungleichheit verschärft und den Sozialstaat weiter abgebaut.
Ab dem Bundeshaushalt 2027 bestehe allein für die drei Jahre bis 2029 eine Lücke von rund 150 Milliarden Euro
im Kernhaushalt. Bis zum Jahr 2029 würden die geplanten Zinsausgaben von 30 Milliarden Euro im Jahr 2025
auf mehr als 60 Milliarden Euro steigen. Koalition und Bundesregierung planten keine solidarische Finanzierung
der Lasten über die Einnahmenseite – im Gegenteil, Einkommensstarke und Wohlhabende sollten durch
Unternehmenssteuersenkungen sogar noch entlastet werden. Auch der Bundeshaushalt 2026 werde den
gesellschaftlichen Herausforderungen nicht gerecht und verschärfe die sozialen Gegensätze. Die Fraktion Die Linke lehne ihn
daher ab.
2.2. Zu den Einzelplanberatungen im Haushaltsausschuss
Einzelplan 01 (Bundespräsident und Bundespräsidialamt)
Die Gesamtausgaben für den Bundespräsidenten und das Bundespräsidialamt stiegen laut dem Regierungsentwurf
2026 auf rund 67,388 Mio. Euro, nach 58,940 Mio. Euro im Vorjahr. Der deutliche Aufwuchs der sächlichen
Verwaltungsausgaben resultiert insbesondere aus den höheren Mietausgaben für die Anmietung einer
Ausweichliegenschaft für die Zeit der Baumaßnahmen.
Die Haushaltsmittel für die große Baumaßnahme am Berliner Amtssitz des Bundespräsidenten werden außerhalb
des Einzelplans 01 im Etat des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (Einzelplan
25) veranschlagt.
Der Ausschuss thematisierte in seinem Gespräch mit der Chefin des Bundespräsidialamtes die Baumaßnahmen
am Berliner Amtssitz des Bundespräsidenten sowie die bereits jetzt eingetretenen Verzögerungen. Des Weiteren
wurde die besondere Bedeutung der Öffentlichkeitsarbeit des Bundespräsidenten bzw. des Bundespräsidialamtes
angesprochen. In diesem Zusammenhang kritisierte die Fraktion der AfD die nach ihrer Auffassung politisch nicht
neutrale Position des Bundespräsidenten in seiner Rede zum Gedenken an den 9. November, in der dieser dazu
aufgerufen habe, die Demokratie wehrhaft zu verteidigen, da sie bedroht sei wie noch nie.
Die Berichterstatter hatten dem Ausschuss keine Empfehlungen für vom Regierungsentwurf abweichende
Beschlussfassungen vorgelegt.
Die im Ausschuss vertretenen Fraktionen legten weder in der Einzelplanberatung noch in der Bereinigungssitzung
Änderungsanträge zu diesem Einzelplan vor. Damit blieben die im Regierungsentwurf veranschlagten
Gesamtausgaben unverändert.
Der Etat schloss in der Bereinigungssitzung im Saldo unverändert mit den im Regierungsentwurf veranschlagten
Ausgaben von rund 67,388 Mio. Euro ab.
Die Beschlüsse im Einzelnen sind der Ergänzenden Beschlussempfehlung zu entnehmen.
Der Ausschuss stimmte dem im Saldo unveränderten Regierungsentwurf des Einzelplans 01 in der
Bereinigungssitzung mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke bei
Stimmenthaltung der Fraktion der AfD zu.
Einzelplan 02 (Deutscher Bundestag)
Der Regierungsentwurf sah bei diesem Einzelplan Ausgaben in Höhe von rund 1,253 Mrd. Euro vor. Die
Gesamtausgaben erhöhten sich damit gegenüber dem Vorjahresansatz von 1,234 Mrd. Euro nur leicht. Die
Haushaltsmittel für die Baumaßnahmen des Deutschen Bundestages in Berlin sind im Etat der Bundesanstalt für
Immobilienaufgaben (Kapitel 6004) etatisiert.
Wie bereits in den vergangenen Jahren tauschte sich der Ausschuss in einem ausschließlich im Kreis der
Abgeordneten geführten Gespräch zu aktuellen Fragen aus dem Geschäftsbereich mit der Präsidentin des Deutschen
Bundestages aus.
Im Rahmen der Benehmensherstellung gemäß § 6 Absatz 3 Satz 3 der Geschäftsordnung des Deutschen
Bundestages hatte der Ältestenrat mit Schreiben vom 13. November 2025 an die amtierende Vorsitzende des
Haushaltsausschusses schriftlich sein Einverständnis hinsichtlich der vom Haushaltsvoranschlag zum Einzelplan 02
abweichenden Beschlüsse des Haushaltsausschusses mitgeteilt.
Die Berichterstatter hatten dem Ausschuss einvernehmlich mehrere Änderungen empfohlen, die dieser in seine
Beschlüsse überführte. In der Einzelplanberatung widerrief die Fraktion der AfD bei zwei dieser
einvernehmlichen Empfehlungen ihr zustimmendes Votum und sprach sich dagegen aus.
In der Einzelplanberatung beriet der Ausschuss den Einzelplans sowohl hinsichtlich seiner Sachtitel als auch
seiner Personaltitel abschließend.
In Kapitel 0211 – Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben – wurde in der Einzelplanberatung
der Antrag der Fraktion der AfD, den Ansatz der Öffentlichkeitsarbeit zu kürzen ebenso abgelehnt wie deren
Vorschlag, im Titel der Sachverständigen die Ausgaben für den Deutschen Ethikrat zu streichen.
In Kapitel 0212 – Deutscher Bundestag – betrafen die Kürzungsanträge der Fraktion der AfD in der
Einzelplanberatung die Auslandsdienstreisen der Abgeordneten sowie die Mittel für den Erwerb zeitgenössischer Kunst.
Des Weiteren erklärte die Fraktion der AfD, das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) verstoße nach
ihrer Auffassung gegen sein satzungsgemäß verankertes Neutralitätsgebot. Zudem sei die Dokumentation von
Menschenrechtsverletzungen in Deutschland seitens des DIMR einseitig und politisch gefärbt. Daher sollten die
veranschlagten Mittel komplett gestrichen und die Bewilligung neuer Finanzmittel von einer grundlegenden
Neuausrichtung des Instituts abhängig gemacht werden. Der Antrag wurde gegen die Stimmen der antragstellenden
Fraktion abgelehnt. Der dazu in der Bereinigungssitzung eingebrachte Aufstockungsantrag der Fraktion BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN fand ebenfalls keine Mehrheit.
Des Weiteren wollte die Fraktion der AfD einen neuen Titel „Globale Minderausgabe“ ausbringen, damit auch
der Deutsche Bundestag seinen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung leistet.
Der Etat schloss in der Bereinigungssitzung mit Ausgaben von rund 1,275 Mrd. Euro.
Die Beschlüsse im Einzelnen sind der Beschlussempfehlung zum Einzelplan 02 und der Ergänzenden
Beschlussempfehlung zu entnehmen.
Der Ausschuss stimmte dem so geänderten Regierungsentwurf des Einzelplans 02 in der Bereinigungssitzung mit
den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, AfD, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke zu.
Einzelplan 03 (Bundesrat)
Die im Regierungsentwurf veranschlagten Gesamtausgaben erhöhten sich gegenüber dem Vorjahr leicht auf rund
40,968 Mio. Euro; im Vorjahr hatten die Ausgaben rund 38,523 Mio. Euro betragen.
Die Haushaltsmittel für die Baumaßnahmen und Erneuerungen am Dienstsitz Berlin des Bundesrates werden im
Etat des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (Einzelplan 25) sowie im Etat der
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Kapitel 6004) etatisiert.
Im Gespräch des Ausschusses mit der Direktorin des Bundesrates wurde darauf verwiesen, dass es sich bei diesem
Einzelplan um einen reinen Verwaltungshaushalt handele, aus dem vor allem Personalausgaben und sächliche
Verwaltungsausgaben finanziert würden.
Gegenstand der Erörterung im Ausschuss waren erneut die aus den Personalausgaben zu leistenden Ausgaben für
die von den ordentlichen und stellvertretenden Bundesratsmitgliedern sowie den Beauftragten der
Landesregierungen genutzten Jahresnetzkarten der Deutschen Bahn AG. Des Weiteren wurden die sich verzögernden
Baumaßnahmen am Dienstsitz Berlin des Bundesrates erörtert.
Die Fraktion der AfD kritisierte die Aufrechterhaltung der administrativen Außenstelle in Bonn und forderte die
Aufgabe dieser Liegenschaft sowie die Kürzung der dafür veranschlagten Mittel. Des Weiteren sollten die Mittel
für externe Beratungsfirmen im Rahmen der Erstellung eines Konzeptes für ein neues Corporate Design
gestrichen und die Aufgaben von internen Beschäftigten übernommen werden. Die dazu vorgelegten Anträge wurden
gegen die Stimmen der antragstellenden Fraktion abgelehnt.
Die Berichterstatter hatten dem Ausschuss keine Empfehlungen für vom Regierungsentwurf abweichende
Beschlussfassungen vorgelegt.
Der Etat schloss in der Bereinigungssitzung im Saldo unverändert mit den im Regierungsentwurf veranschlagten
Ausgaben von rund 40,968 Mio. Euro ab.
Die Beschlüsse im Einzelnen sind der Ergänzenden Beschlussempfehlung zu entnehmen.
Der Ausschuss stimmte dem im Saldo unveränderten Regierungsentwurf des Einzelplans 03 in der
Bereinigungssitzung mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, AfD, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke zu.
Einzelplan 04 (Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes)
Im Vergleich zum Soll des Jahres 2025 sah der Etatentwurf 2026 für diesen Einzelplan mit rund 4,897 Mrd. Euro
eine Erhöhung um 930,056 Mio. Euro vor.
Bundeskanzler und Bundeskanzleramt (Kapitel 0410, 0411 und 0412)
In dem Gespräch mit dem Chef des Bundeskanzleramtes wurde in der Einzelplanberatung erneut der geplante
Erweiterungsneubau des Bundeskanzleramtes angesprochen. Von Seiten der Oppositionsfraktionen wurde auf die
erheblichen Kostenrisiken der Baumaßnahme verwiesen. Der Chef des Bundeskanzleramtes erinnerte daran, dass
die Baumaßnahme bereits weit fortgeschritten sei und Planänderungen mit massiven Kosten verbunden wären.
Ein verdichtetes Raumkonzept werde unter Berücksichtigung der besonderen Sicherheitsanforderungen
bestimmter Abteilungen erstellt. Darüber hinaus strebe man an, angemietete Räumlichkeiten nach Fertigstellung des
Erweiterungsneubaus aufzugeben.
In Vordergrund stand jedoch die Einrichtung des Nationalen Sicherheitsrates (NSR). Der Bundesminister erklärte,
dass die im Bundeskanzleramt dafür ausgebrachten Stellen zwischenzeitlich hätten besetzt werden können und
mit der Erarbeitung eines integrierten Lagebildes, der Kernaufgabe des Nationalen Sicherheitsrates, begonnen
worden sei. Die Konstituierung sei für Oktober/November 2025 geplant, unabhängig von einem aktuellen Anlass.
Ein Thema des Nationalen Sicherheitsrates werde künftig auch die nationale Koordinierung der Drohnenabwehr
sein.
In der Einzelplanberatung lagen dem Ausschuss einige wenige Kürzungsanträge der Fraktion der AfD vor, die
jedoch gegen die Stimmen der antragstellenden Fraktion abgelehnt wurden.
Mit der Bereinigungsvorlage hat das Bundesfinanzministerium alle wesentlichen Umschichtungen im Sinne des
Organisationserlasses vollzogen. Dazu lagen eine Vielzahl an Änderungsanträgen vor, die sich der Ausschuss zu
eigen machte. Die bislang noch in den abgebenden Ressorts veranschlagten Personalstellen und Haushaltsmittel
gelten mit Inkrafttreten des Haushaltsgesetzes 2026 als in die Einzelpläne der neu zuständigen Ressorts umgesetzt.
Bundesnachrichtendienst (Kapitel 0414)
Beim Kapitel des Bundesnachrichtendienstes, das nicht Gegenstand der Aussprache im Haushaltsausschuss war,
beantragte die Fraktion der AfD bei Titel „Zuschuss an den Bundesnachrichtendienst“, den Zuschussbetrag auf
den im Haushaltsjahr 2017 veranschlagten Ansatz zurückzuführen. Der Antrag wurde gegen die Stimmen der
antragstellenden Fraktion abgelehnt.
Die Beauftragte der Bundesregierung für Ostdeutschland (Kapitel 0415)
In dem Gespräch des Ausschusses mit der Beauftragten der Bundesregierung für Ostdeutschland (Ostbeauftragte)
berichtete diese in der Einzelplanberatung über den Planungsstand des Zukunftszentrums für Deutsche Einheit
und Europäische Transformation (Zukunftszentrum). Als Begegnungs- und Forschungsstelle solle das
Zukunftszentrum die Leistungen der deutschen Wiedervereinigung würdigen und die Erfahrungen daraus für künftige
Umbrüche und Krisen nutzbar machen. Im Frühjahr sei der Juryentscheid zum Planungsentwurf erfolgt. Die
Ostbeauftragte wies darauf hin, dass die Veranschlagung der Baukosten sowie die Bauausführung in der Verantwortung
des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) lägen. Mit der Ausbringung
der Stellen im Haushalt 2025 könne die inhaltliche und organisatorische Vorbereitung beginnen. Die
Betriebsübergabe sei nach aktuellem Planungsstand für das Jahr 2030 geplant. In der Bereinigungssitzung gab die
Ostbeauftragte ein Update zum Planungsstand.
Der Bundesrechnungshof hatte in der Einzelplanberatung kritisch angemerkt, dass das Zukunftszentrum mit Blick
auf die hohen Baukosten und die dauerhaft hohen Betriebskosten ein erhebliches finanzielles Risiko darstelle.
Das Projekt sollte daher angesichts der hohen Verschuldung und 35 Jahre nach der gelungenen
Wiedervereinigung keine Priorität genießen. Des Weiteren hinterfragte der Bundesrechnungshof unter Verweis auf die
Haushaltsklarheit und Haushaltswahrheit die Veranschlagung der Baukosten im Etat des BMWSB. Konsequenterweise
sollten diese im Kapitel der Ostbeauftragten etatisiert werden. In der sich anschließenden kontroversen Diskussion
wurde deutlich gemacht, dass die Bemerkungen des Bundesrechnungshofs zwar eine wichtige
Beratungsgrundlage darstellten, die politische Entscheidungshoheit jedoch ausschließlich beim Parlament liege.
In der Einzelplanberatung lag dem Ausschuss lediglich ein Kürzungsantrag der Fraktion der AfD zur
Öffentlichkeitsarbeit vor. Der Antrag wurde gegen die Stimmen der antragstellenden Fraktion abgelehnt.
Mit der Bereinigungsvorlage hat das Bundesfinanzministerium alle wesentlichen Umschichtungen im Sinne des
Organisationserlasses vollzogen. Dazu lagen zahlreiche Änderungsanträge vor, die sich der Ausschuss zu eigen
machte. Die bislang noch in den abgebenden Ressorts veranschlagten Personalstellen und Haushaltsmittel gelten
mit Inkrafttreten des Haushaltsgesetzes 2026 als in die Einzelpläne der neu zuständigen Ressorts umgesetzt.
Staatsministerin für Sport und Ehrenamt (Kapitel 0416 und 0417)
Mit Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 6. Mai 2025 wurden dem Geschäftsbereich des
Bundeskanzleramtes die Zuständigkeiten für Sportpolitik sowie für das Themenfeld Ehrenamt aus dem Geschäftsbereich des
Bundesministeriums des Innern übertragen. Der Ausschuss zeigte sich in der Einzelplanberatung zufrieden
darüber, dass die Übertragung der Zuständigkeiten ins Bundeskanzleramt weitgehend abgeschlossen sei.
Der Ausschuss begrüßte, dass sich die Mittel für den Spitzensport seit dem Jahr 2017 verdoppelt hätten und im
Haushalt 2026 ein weiterer Aufwuchs geplant sei. Auf Wunsch des Ausschusses informierte die Staatsministerin
über den aktuellen Stand der deutschen Olympia-Bewerbung. Weitere Themen des Gesprächs waren die
Sportagentur, die Sportmilliarde sowie die unabhängige Ansprechstelle Safe Sport.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN thematisierte die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt
(DSEE), deren Stiftungszweck die Stärkung und Förderung des bürgerschaftlichen Engagements und des
Ehrenamtes insbesondere in strukturschwachen und ländlichen Räumen ist. Die von der Fraktion BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN zur DSEE und zu weiteren Titeln aus der Titelgruppe „Sport“ eingebrachten
Aufstockungsanträge fanden keine Mehrheit.
In der Einzelplanberatung lag dem Ausschuss ein Aufstockungsantrag der Fraktion der AfD zu den „Zentralen
Maßnahmen auf dem Gebiet des Sports“ vor. Der Antrag wurde gegen die Stimmen der antragstellenden Fraktion
abgelehnt. In der Bereinigungssitzung korrigierte der Ausschuss auf Antrag der Koalitionsfraktionen diesen
Ansatz leicht nach oben.
Auf Vorschlag der Koalitionsfraktionen stellte der Ausschuss erstmalig für das Bundesprogramm „Deutschland
lernt Schwimmen“ 5 Mio. Euro an Barmitteln und eine Verpflichtungsermächtigung von 15 Mio. Euro in den Etat
ein.
Mit der Bereinigungsvorlage hat das Bundesfinanzministerium alle wesentlichen Umschichtungen im Sinne des
Organisationserlasses vollzogen. Dazu lagen zahlreiche Änderungsanträge vor, die sich der Ausschuss zu eigen
machte. Die bislang noch in den abgebenden Ressorts veranschlagten Personalstellen und Haushaltsmittel gelten
mit Inkrafttreten des Haushaltsgesetzes 2026 als in die Einzelpläne der neu zuständigen Ressorts umgesetzt.
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (Kapitel 0431 und 0432)
Mit dem Chef des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung thematisierte der Ausschuss in der
Einzelplanberatung die durch das Bundespresseamt (BPA) organisierten und finanzierten BPA-Informationsfahrten
für politisch interessierte Personen sowie die vom BPA koordinierte ressortübergreifende Presse- und
Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung. Der Ausschuss betonte die Bedeutung der Informationsfahrten für den
politischen Diskurs ausdrücklich und sprach sich explizit gegen Kürzungen aus.
In der Bereinigungssitzung berichtete der Chef des Presse- und Informationsamtes über die aktuelle Kampagne
der Bundesregierung „Das kann Deutschland“. Mit dieser Kampagne sollten über einen längeren Zeitraum mit
jeweils aktuellen, wechselnden Motiven die Entscheidungen der Bundesregierung sichtbar gemacht werden. Die
Bundesregierung wolle damit auch den Zusammenhalt in Deutschland stärken, Erfolge benennen und damit
Zuversicht für den Wandel stiften.
Bei dem Titel der Informationspolitischen Einrichtungen hinterfragte die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN
in der Einzelplanberatung die Förderung des politischen Thinktank Republik21 e. V. aus dem Bundeshaushalt. In
der Bereinigungssitzung legte sie einen Antrag zur Streichung der Mittel für den Thinktank vor, der jedoch mit
der Stimmenmehrheit der Koalitionsfraktionen abgelehnt wurde.
Die Fraktion der AfD kritisierte in ihrem in der Einzelplanberatung zu Titel „Informationspolitische
Einrichtungen“ eingebrachten Kürzungsantrag, dass die Zuwendungsempfänger hauptsächlich durch Parteinähe auffallen
würden. In der Bereinigungssitzung stockte der Ausschuss auf Vorschlag und mit der Mehrheit der
Koalitionsfraktionen diesen Titel leicht auf.
Mit der Bereinigungsvorlage hat das Bundesfinanzministerium mehrere Veränderungen in Fortführung der
Beschlüsse des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages vom 4. September 2025 zum Bundeshaushalt
2025 eingebracht, die sich der Ausschuss zu eigen machte.
Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (Kapitel 0451 bis 0456)
Zentrale Themen in dem Gespräch mit dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
waren die Zukunft der Filmförderung sowie die kulturelle Kinoförderung. Der Staatsminister machte auf die
prekäre Auftragslage der deutschen Filmbranche aufmerksam, die ohne eine konsequente staatliche Unterstützung
zu einem Zusammenbruch der deutschen Produktionslandschaft geführt hätte. Für die kulturelle Kinoförderung
sei im nächsten Jahr ein neues Programm aufgelegt worden, das das bisherige Programm ersetzen werde.
Zwischenzeitlich zeichneten sich bereits erste Erfolge dieser Förderung ab.
Hinsichtlich der geplanten Einheitsdenkmäler hatte der Staatsminister in der Einzelplanberatung über den
aktuellen Sachstand des im Bau befindlichen Freiheits- und Einheitsdenkmals auf der Schlossfreiheit in Berlin
informiert. Trotz der bisherigen Verzögerungen und Kostensteigerungen plädierte der Staatsminister für einen
Weiterbau. Weitere in Planung befindliche Einheitsdenkmäler seien der Gedenkort für die Opfer der
nationalsozialistischen "Euthanasie-Morde" in Berlin sowie das Freiheits- und Einheitsdenkmal in Leipzig. Auf Nachfrage der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erklärte der Staatsminister, dass in dem neuen Gedenkstättenkonzept die
Aufarbeitung des Kolonialismus ein wichtiges Thema sei.
Weitere Themenschwerpunkte waren die Förderung der freien Szene, die Zukunft des Kulturpasses und die
Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. In der Bereinigungssitzung betonte der Beauftragte für Kultur
und Medien die Bedeutung der Deutschen Welle als dem Auslandsrundfunk der Bundesrepublik Deutschland,
deren Bedeutung in den vergangenen Jahren noch einmal deutlich zugenommen habe, auch weil Rundfunksender
anderer Nationen ihr Programm eingeschränkt hätten.
Die Fraktion der AfD kritisierte, der Beauftragte für Kultur und Medien habe es an Mut zur
Haushaltskonsolidierung fehlen lassen. Positiv vermerkte die Fraktion der AfD hingegen, dass das Projekt zur Rekonstruktion der
vorvernichteten Stasiunterlagen nun doch vorankommen.
Mit der Bereinigungsvorlage hat das Bundesfinanzministerium alle wesentlichen Umschichtungen im Sinne des
Organisationserlasses vollzogen. Dazu lagen zahlreiche Änderungsanträge vor, die sich der Ausschuss zu eigen
machte. Die bislang noch in den abgebenden Ressorts veranschlagten Personalstellen und Haushaltsmittel gelten
mit Inkrafttreten des Haushaltsgesetzes 2026 als in die Einzelpläne der neu zuständigen Ressorts umgesetzt.
Über die Bereinigungsvorlage hinaus beschloss der Ausschuss im Kapitel des Beauftragten der Bundesregierung
für Kultur und Medien auf Antrag der Koalitionsfraktionen und bei unterschiedlichem Abstimmungsverhalten der
Oppositionsfraktionen eine Vielzahl von Veränderungen bzw. passte die Veranschlagungen an den aktuellen
Bedarf an.
Bei den „Zentral veranschlagten Verwaltungseinnahmen und -ausgaben des BKM und des Geschäftsbereichs“ –
Kapitel 0451 – lagen dem Ausschuss in der Einzelplanberatung zwei Kürzungsanträge der Fraktion der AfD vor,
die gegen die Stimmen der antragstellenden Fraktion abgelehnt wurden.
Auch in Kapitel 0452 – Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien – in der Titelgruppe 01 –
Allgemeine kulturelle Angelegenheiten – legte die Fraktion der AfD erfolglos mehrere umfangreiche
Kürzungsanträge vor.
Nach den Vorstellungen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sollte es deutlich mehr Fördermittel für
national und international bedeutsame Vorhaben geben. Ferner mahnte die Fraktion im Rahmen der Aufarbeitung der
deutschen Kolonialvergangenheit den Aufbau einer dezentralen Struktur von Erinnerungseinrichtungen an und
beantragte bei Titel „Globaler Süden, Aufarbeitung des Kolonialismus“ die Bereitstellung entsprechender Mittel.
Diesen Forderungen schloss sich die Fraktion Die Linke jeweils mit eigenen Anträgen an.
Die Fraktion Die Linke betonte die Bedeutung der Medienkompetenz und eines guten Journalismus zur Stärkung
der Zivilgesellschaft und der Wiederherstellung des Vertrauens in die Demokratie. Dazu sollten 4,0 Mio. Euro an
zusätzlichen Mittel zur Verfügung gestellt werden. Ferner sollten die Mittel für den „Kulturpass“
(+45,390 Mio. Euro) ebenso wie für die „Kulturelle Vermittlung“ (+4,5 Mio. Euro) und damit für die kulturelle
Bildung insbesondere von zugewanderten Menschen aufgestockt werden.
Die Fraktion Die Linke verwies schließlich noch auf die sich verschärfenden wirtschaftlichen
Rahmenbedingungen für Kleinverlage und beantragte die Ausbringung eines mit 10 Mio. Euro ausgestatteten neuen Titels
„Strukturelle Verlagsförderung“.
In der Titelgruppe 02 – Kulturförderung im Inland – machte sich die Fraktion der AfD in der Einzelplanberatung
für eine Reduzierung des Ansatzes zur Förderung des Reeperbahn Festivals stark, um die Wettbewerbsfähigkeit
mit anderen Veranstaltungen sicherzustellen und lehnte des Weiteren die Förderung von Gender-Mainstreaming-
und Gender-Quoten ab.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sprach sich zur Sicherstellung der Finanzierung für eine Erhöhung
der Zuschüsse für Einrichtungen auf dem Gebiet der Musik, Literatur, Tanz und Theater aus. Dieser Forderung
schloss sich die Fraktion Die Linke mit einem eigenen Antrag an. Darüber hinaus wies die Fraktion BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN auf den erheblichen Modernisierungsbedarf der Kinos im ländlichen Raum hin und
forderte eine Fortsetzung des „Zukunftsprogramms Kino“ mit einem Ansatz von 20 Mio. Euro.
In der Einzelplanberatung hatte die Fraktion Die Linke kritisiert, dass die Mittel für die Filmförderung hinter
denen des bisherigen Zukunftsprogramms Kino zurückbleiben würden und sprach sich für eine deutliche
Erhöhung aus.
In der Bereinigungssitzung stockte der Ausschuss auf Antrag der Koalitionsfraktionen die Mittel für die Kulturelle
Vermittlung, die Zuschüsse an kulturelle Einrichtungen in Berlin, den Zuschuss an die Kulturpolitische
Gesellschaft, die Förderung von national und international bedeutsamen Vorhaben sowie die Mittel für die
Substanzerhaltung und Restaurierung von unbeweglichen Kulturdenkmälern von nationaler Bedeutung auf. Die
Filmförderung und die Mittel für die Digitalisierung des Filmerbes erhielten ebenso zusätzliche Mittel wie die Einrichtungen
auf dem Gebiet der Musik, Literatur, Tanz und Theater und die Initiative Musik. Nennenswert höhere Mittel
wurden für die Kulturellen Einrichtungen und Aufgaben im Inland, für die Zuschüsse für investive
Kulturmaßnahmen bei Einrichtungen im Inland ausgebracht.
In der Titelgruppe 03 – Stiftung Preußischer Kulturbesitz – stellte die Fraktion Die Linke in der
Einzelplanberatung einen Antrag zur Abstimmung, mit dem der Beitrag an die Stiftung Preußischer Kulturbesitz um
45 Mio. Euro aufgestockt werden sollte. Die Fraktion begründete ihren Antrag damit, dass die kulturelle Teilhabe
und Bildung noch weit von dem Ideal der Teilhabegerechtigkeit entfernt sei. Auch sollte damit die
museumspädagogische Arbeit gestärkt werden. Des Weiteren verwies die Fraktion Die Linke darauf, dass die Etats der
Gedenkstätten ehemaliger Konzentrationslager in den vergangenen Jahren erheblichen finanziellen Belastungen
ausgesetzt gewesen seien und beantragte eine maßgebliche Aufstockung.
In der Titelgruppe 09 – Auslandsrundfunk (Hörfunk und Fernsehen) – wurde der Zuschuss an die Deutsche Welle
geringfügig nach unten korrigiert. Der deutlich weiter gehende Kürzungsantrag der Fraktion der AfD blieb ohne
Mehrheit.
In Kapitel 0453 – Bundesarchiv – wiederholte die Fraktion der AfD ihre Forderung nach einer konsequenten
Fortführung des Projekts zur Rekonstruktion vorvernichteter Unterlagen des ehemaligen Ministeriums für
Staatssicherheit. Dazu sollten die Mittel um 5,0 Mio. Euro aufgestockt werden.
Der Etat schloss in der Bereinigungssitzung mit Ausgaben von rund 4,998 Mrd. Euro.
Die Beschlüsse im Einzelnen sind der Ergänzenden Beschlussempfehlung zu entnehmen.
Der Ausschuss stimmte dem so geänderten Regierungsentwurf des Einzelplans 04 in der Bereinigungssitzung mit
den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen AfD, BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke zu.
Einzelplan 05 (Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts)
Nach dem Regierungsentwurf 2026 wurden im Einzelplan 05 Gesamtausgaben in Höhe von 6,059 Mrd. Euro
veranschlagt und damit 166 Mio. Euro mehr als im Vorjahr. Obwohl der Mittelansatz in den Jahren 2025 und
2026 für Maßnahmen der humanitären Hilfe sowohl absolut als auch prozentual den größten Rückgang zu
verzeichnen hatte, sind deutliche Ausgabenschwerpunkte weiterhin die Förderbereiche humanitäre Hilfe und
Krisenprävention mit insgesamt 1,38 Mrd. Euro.
Mit der Bereinigungsvorlage hat das Bundesfinanzministerium alle wesentlichen Umschichtungen im Sinne des
Organisationserlasses des Bundeskanzlers vom 6. Mai 2025 vollzogen. Dazu lagen mehrere Änderungsanträge
vor, die sich der Ausschuss zu eigen machte. Die bislang noch in den abgebenden Ressorts veranschlagten
Personalstellen und Haushaltsmittel gelten mit Inkrafttreten des Haushaltsgesetzes 2026 als in die Einzelpläne der neu
zuständigen Ressorts umgesetzt.
Erneut war die Debatte in der Einzelplanberatung von der zunehmenden Krisenhaftigkeit in der Welt geprägt.
Neben dem Thema des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine dominierte die am 7. Oktober 2023 durch den
Terrorangriff der Hamas auf Israel ausgelöste Eskalation des Nahostkonflikts und die damit verbundenen
menschenrechtlichen und humanitären Konsequenzen im Gazastreifen die Diskussion. Nach dem Friedensabkommen
vom 10. Oktober 2025 zwischen Israel und der Hamas stand insbesondere die für November 2025 geplante Gaza-
Wiederaufbaukonferenz im Mittelpunkt des Gesprächs.
Die im Regierungsentwurf vorgesehenen Kürzungen im Bereich der humanitären Hilfe standen mehrheitlich in
der Kritik. Es zeigte sich das Dilemma zwischen einer angespannten Haushaltslage und der politischen
Willenserklärung, Verantwortung in der Welt übernehmen zu wollen, auf. Bundesminister Dr. Wadephul betonte,
Deutschland leiste Unterstützung aus humanitären Gründen, aber auch aus eigenen wirtschaftlichen und
kulturellen Interessen, zur Fluchtursachenbekämpfung oder Rohstoffsicherung. Im nächsten Jahr rechne das Auswärtige
Amt (AA) mit einem Bedarf an humanitären Mitteln für Gaza und die Ukraine von jeweils 200 Mio. Euro sowie
für den Sudan von 120 Mio. Euro. Da die Mittel dort dringend benötigt würden, müsse die Unterstützung für
andere afrikanische Staaten, für Länder in Asien oder auch Lateinamerika zurückgenommen werden und
Deutschland könne seine Interessen dort nur unvollkommen wahrnehmen. Er werde sich weiterhin für eine Aufstockung
der Mittel für die humanitäre Hilfe einsetzen.
Die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke thematisierten zunehmende Notsituationen auch
durch Klimafolgeschäden sowie die Seenotrettung im Mittelmeer. Die Fraktion der AfD kritisierte die hohen
Beiträge an die Vereinten Nationen, forderte mehr Maßnahmen gegen die Verfolgung von Christen sowie eine
Auflösung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) und
Übertragung einzelner Titel in den Etat des AA.
Fraktionsübergreifend war die Reform des Goethe-Instituts sowie die Arbeit und Liegenschaft des Bundesamtes
für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA) Thema in der Einzelplanberatung. Der Außenminister erklärte, die
Reform des Goethe-Instituts sei schmerzhaft gewesen, die Zwischenziele seien aber erreicht worden. Für die Visa-
Bearbeitung benötige das BfAA dringend mehr Personal. Zudem wurde über Doppelförderungen von
Zuwendungsempfängern aus verschiedenen Einzelplänen diskutiert und ein fehlender Gesamtüberblick beanstandet.
Auch die Themen der Bereichsausnahme im Einzelplan 05, Personaleinsparungen in den Auslandsvertretungen,
Deutschlands Kandidatur für einen nichtständigen Sitz im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen, der Aufbau einer
„Work-and-Stay“-Agentur oder die Sanierung der St. Petri-Kirche in Riga wurden in der Einzelplanberatung
diskutiert.
In dem Gespräch mit Bundesminister Dr. Wadephul in der Bereinigungssitzung beanstandeten die Fraktionen
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke die eher kleinteiligen Erhöhungen der Koalition angesichts der
großen Herausforderungen in der Welt – insbesondere in Gaza, der Ukraine sowie dem Sudan. Während die Fraktion
Die Linke die falsche Schwerpunktsetzung vor dem Hintergrund der hohen militärischen Ausgaben beanstandete
und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in den Zeiten multipler Krisen zudem eine Stärkung der
auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik forderte, betonte die Fraktion der AfD, mit Blick auf die angespannte
Haushaltslage dürfe auch der Einzelplan 05 nicht von Einsparungen ausgenommen werden. Der Bundesminister
erklärte, er sei sich des Konsolidierungsbedarfs bewusst, dennoch seien die vorgesehenen Kürzungen schmerzlich.
Hinsichtlich der ursprünglich für November 2025 geplanten Wiederaufbaukonferenz für Gaza gebe es noch
Abstimmungsbedarf mit den internationalen Partnern. Für die Ukraine kündigte er weitere 40 Mio. Euro Winterhilfe
an. Auch aufgrund der verheerenden Situation im Sudan würden dringend mehr Mittel benötigt. Sonderbedarfe
im laufenden Jahr müssten mit Anträgen auf überplanmäßige Ausgaben begegnet werden.
Wie bereits in der Einzelplanberatung wurde auch in der Bereinigungssitzung über den Aufbau der „Work-and-
Stay“-Agentur, das BfAA oder die Digitalisierung der Visa-Bearbeitung gesprochen.
Die Berichterstatter hatten dem Ausschuss keine Empfehlungen für vom Regierungsentwurf abweichende
Beschlussfassungen vorgelegt.
In der Einzelplanberatung legte die Fraktion der AfD 20 Änderungsanträge vor. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN brachte insgesamt fünf Änderungsanträge sowie drei Maßgabebeschlüsse zur Umsetzung der
Bereichsausnahmen im Einzelplan 05, zur Europäischen Seenotrettungsmission sowie zur Einstellung sämtlicher
finanzieller und materieller Unterstützungsleistungen an Staaten, die internationales Seerecht missachten und humanitäre
Hilfe bedrohen, ein. Die Fraktion Die Linke legte fünf Änderungsanträge vor.
In der Bereinigungssitzung brachten die Koalitionsfraktionen erfolgreich 16 Änderungsanträge sowie einen
Maßgabebeschluss ein. Die Fraktion der AfD legte zwei Deckblätter und die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN
15 Änderungsanträge und zwei Maßgabebeschlüsse vor.
Alle Oppositionsanträge fanden im Ausschuss keine Mehrheit, während die Anträge der Koalitionsfraktionen
ausnahmslos angenommen wurden.
Im Kapitel 0501 – Sicherung von Frieden und Stabilität – kritisierte die Fraktion der AfD die hohen Beiträge an
die Vereinten Nationen (Titel 687 10) und forderte eine Absenkung des Ansatzes um 285,16 Mio. Euro. In der
Bereinigungssitzung wurde auf Basis der Bereinigungsvorlage der Ansatz um 59,49 Mio. Euro gekürzt. Zudem
forderte die Fraktion der AfD, die Beiträge an Organisationen und Einrichtungen im internationalen Bereich zu
reduzieren (Titel 687 14, -42 Mio. Euro), mit der Bereinigungsvorlage wurde der Ansatz um 1,90 Mio. Euro
abgesenkt. Während die AfD die Einstellungen aller Zahlungen an UNRWA (Titel 687 17) forderte, setzten sich
die Fraktionen BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN (+35 Mio. Euro) sowie Die Linke (+51,36 Mio. Euro) hingegen für
Aufstockung von Mitteln an internationale Organisationen wie IKRK, UNHCR, UNRWA, OHCHR und OCHA
ein. Der Titel 687 23 (Maßnahmen zur Förderung der Menschenrechte) sollte nach Ansicht der Fraktion der AfD
aufgrund fragwürdiger Projekte deutlich reduziert werden (-23 Mio. Euro), die Fraktion Die Linke forderte in
Anbetracht der global immer dramatischeren Lage eine Aufstockung um 17 Mio. Euro. Die Fraktionen BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN und Die Linke beantragten, die Mittel für Humanitäre Hilfsmaßnahmen im Ausland (Titel 687
32) von 1,048 Mrd. auf 3 Mrd. anzuheben. Während die AfD-Fraktion den Ansatz im Titel 687 34
(Krisenprävention, Stabilisierung und Friedensförderung, Klima- und Sicherheitspolitik) um 177 Mio. Euro reduzieren
wollte, forderte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine Anhebung um 73 Mio. Euro. Der Ausschuss
stockte den Ansatz mit der Bereinigungsvorlage zunächst um 26 Mio. Euro für die Durchführung des Projektes
„Lebanon AHEAD“ des Malteser Hilfsdienstes e.V. auf. Durch einen Antrag der Koalitionsfraktionen wurden
zudem weitere 400.000 Euro für das Missing Migrants Project der Internationalen Organisation für Migration
(IOM) zur Verfügung gestellt. Die Fraktion der AfD beantragte aufgrund sparsamer Haushaltsführung, den Titel
532 45 (Internationale Zusammenarbeit im Klimaschutz) zu streichen. Da der Klimawandel zu den größten
Sicherheitsrisiken weltweit zähle, forderte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den Ansatz für die Energie-,
Klima- und Umweltaußenpolitik (Titel 687 43) von 10 auf 12 Mio. Euro zu erhöhen.
Im Kapitel 0502 – Bilaterale Zusammenarbeit und Pflege der Auslandsbeziehungen – beantragte die Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Sperrung der Mittel für die Grundsteuer für das Gebäude des „Russischen
Hauses der Wissenschaft und Kultur in Berlin“, solange die Betreiberorganisation europäisch sanktioniert ist (Titel
539 99). Auf Antrag der Koalitionsfraktionen wurde zur Unterstützung des Volksbundes Deutscher
Kriegsgräberfürsorge e. V. der Ansatz beim Titel 685 01 um 2,5 Mio. Euro erhöht. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN sah für den German Marshall Fund (Titel 687 16) 1 Mio. Euro mehr vor. Für Einrichtungen zur Pflege der
Auslandsbeziehungen (Titel 685 20) wurden auf Antrag der Koalitionsfraktionen 1 Mio. Euro mehr zur
Verfügung gestellt, während die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine Erhöhung um 0,27 Mio. Euro
vorgeschlagen hatte. Die AfD-Fraktion forderte eine Streichung des Titels 687 27 (Gesellschafts- und europapolitische
Maßnahmen der Politischen Stiftungen), die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragte, die Mittel für die
Politischen Stiftungen um 10 Mio. zu erhöhen, auf Basis der Bereinigungsvorlage stockte der Ausschuss den
Ansatz dann um 10 Mio. Euro auf.
Zu dem Titel 681 11 (Förderung akademischer Stipendienprogramme für ausländische Studierende, Graduierte,
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler) im Kapitel 0504 – Pflege kultureller Beziehungen zum Ausland –
brachten die Fraktionen der AfD (-10,5 Mio. Euro) sowie BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (+ 6 Mio. Euro in der
Einzelplanberatung, +7 Mio. Euro in der Bereinigungssitzung) Änderungsanträge ein. Im selben Kapitel forderte
die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine Erhöhung der Mittel um 10 Mio. Euro für die Östlichen
Partnerschaften (Titel 687 13), die Fraktion der AfD schlug hingegen eine Reduzierung um 7,7 Mio. Euro vor. Während
die AfD-Fraktion eine Streichung des Titels 867 15 (Programmarbeit) vorschlug, sah die Fraktion BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN 1 Mio. Euro mehr vor. Zu dem Titel 687 17 (Internationale Aktivitäten gesellschaftlicher
Gruppen und deutsch-ausländischer Kultureinrichtungen im Inland und Ausland) legten alle Fraktionen jeweils ein
Deckblatt vor, die AfD-Fraktion forderte eine Streichung des Titels, während die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN und Die Linke eine Erhöhung um 1,7 Mio. Euro bzw. 6 Mio. Euro beantragten. Schlussendlich wurde
der Ansatz auf Antrag der Koalitionsfraktionen um 0,4 Mio. Euro angehoben. Diese beantragten zudem
erfolgreich eine Mittelaustockung um 4 Mio. Euro beim Titel 687 92 (Förderung von Projekten der Holocaust-
Erinnerung). Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragte im Kapitel 0504 Mittelaufstockungen bei den Titeln
687 22 (Zuwendungen an Schulen im Ausland, +10 Mio. Euro), 687 40 (Goethe-Institut, +13,2 Mio. Euro),
687 46 (Alexander von Humboldt-Stiftung, +6 Mio. Euro), 687 47 (Sonstige institutionell geförderte
Zuwendungsempfänger, +1,5 Mio. Euro), 687 48 (Deutscher Akademischer Austauschdienst, +10 Mio. Euro). Die
Koalitionsfraktionen beantragten für eine neue Orgel der Dormitio-Abtei in Jerusalem sowie die Renovierung der
St-Petri-Kirche in Riga, beim Titel 896 31 (Zuschüsse zu Baumaßnahmen) die Barmittel um 10 Mio. Euro sowie
Verpflichtungsermächtigungen um 20 Mio. Euro zu erhöhen. Sie legten bzgl. der Sanierung der St-Petri-Kirche
einen Maßgabebeschluss vor und sperrten die Mittel in Höhe von 28 Mio. Euro bis zur Vorlage eines Konzepts.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN legte außerdem zwei Maßgabebeschlüsse zur Entbürokratisierung
beim Zuwendungsrecht für Maßnahmen im Ausland sowie zur Umsetzung der Bereichsausnahmen im
Einzelplan 05 vor.
Über den gesamten Einzelplan hinweg legten die Koalitionsfraktionen zur Gegenfinanzierung mehrere
Kürzungsanträge vor, die Fraktion der AfD brachte im Sinne der sparsamen Haushaltsführung ebenfalls verschiedene
Anträge zur Kürzung bzw. Streichung ein.
Im Ergebnis der Bereinigungssitzung wurde der Etatansatz um rund 33,837 Mio. Euro abgesenkt und betrug somit
rund 6,025 Mrd. Euro.
Die Beschlüsse im Einzelnen sind der Ergänzenden Beschlussempfehlung zu entnehmen.
Der Ausschuss stimmte dem so geänderten Regierungsentwurf des Einzelplans 05 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die
Linke zu.
Einzelplan 06 (Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern)
Dem Bundesministerium des Innern wurden mit Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 6. Mai 2025 aus
dem Geschäftsbereich des Beauftragten für Kultur und Medien die Zuständigkeiten für die Kultur und Geschichte
der Deutschen im östlichen Europa einschließlich der Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung sowie für die
Kulturförderung autochthoner Minderheiten übertragen. Aus dem Geschäftsbereich des Auswärtigen Amtes
erhält das Ministerium die Zuständigkeit für Kultur-, Gesellschafts- und Medienbeziehungen: deutsche
Minderheiten. Vom Bundesministerium des Innern gehen Zuständigkeiten für die digitale Sicherheit und Cybersicherheit
an das neue Ministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) sowie die Sport- und
Ehrenamtsförderung an das Bundeskanzleramt über. Diese Veränderungen im Ressortzuschnitt spiegeln sich im
Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2026 noch nicht wider.
Im Regierungsentwurf 2026 wurden im Einzelplan 06 Gesamtausgaben in Höhe von 16 Mrd. Euro veranschlagt
und damit knapp 0,8 Mrd. Euro mehr als im Vorjahr. Den größten Anteil macht wie in den Vorjahren die innere
Sicherheit mit 7,4 Mrd. Euro aus, gefolgt von den Mitteln für Integration und Migration in Höhe von 2,2 Mrd.
Euro. Weitere Ausgabenschwerpunkte sind die IT- und Netzpolitik, Digitalfunk und Moderne Verwaltung mit
zusammen 1,4 Mrd. Euro, Versorgungsausgaben in Höhe von 1,0 Mrd. Euro sowie Bevölkerungsschutz mit 1,3
Mrd. Euro. Zuwächse verzeichneten hierbei die innere Sicherheit sowie der Bevölkerungsschutz mit jeweils 0,5
Mrd. Euro.
Die Aussprache mit Bundesminister Dobrindt zum Einzelplan 06 drehte sich schwerpunktmäßig um die
Aufwüchse für die Sicherheitsbehörden und den Zivilschutz, im Einzelnen vor allem um die Ausstattung des
Technischen Hilfswerks (THW), die Personalausstattung bei der Bundespolizei, die aktuellen Pläne für die
Drohnenabwehr, die Asylverfahrensberatung sowie Integrationskurse.
Die Koalitionsfraktionen betonten, dass der Einzelplan 06 durch die „Sicherheitsmilliarde“ und die
Bereichsausnahme gut aufgestellt sei. Die zahlreichen aktuellen Herausforderungen, vor allem die Verschärfung der
Bedrohungslage, könnten dadurch gut angegangen werden. Schon im Haushalt 2025 seien die Weichen etwa für den
Zivilschutz und eine bessere Cyberabwehr gestellt worden. Darauf werde nun aufgebaut.
Die Fraktion der AfD erklärte, dass der Haushalt für die innere Sicherheit nicht auskömmlich sei, zum Beispiel
müssten zusätzliche Stellen für die Bundespolizei geschaffen werden.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN kritisierte, dass die Mittel für das Aufnahmeprogramm Afghanistan,
obwohl vorhanden und benötigt, in der Vergangenheit nur unzureichend abgeflossen seien und die
Bundesregierung nun plane, das Programm ganz abzuschaffen.
Die Fraktion Die Linke begrüßte den Mittelaufwuchs beim Zivil- und Bevölkerungsschutz und der Ausstattung
für das THW. Sie mahnte generell an, dass bei allen Vorhaben und auch in Krisensituationen die rechtstaatlichen
Prämissen eingehalten werden müssten.
Die Berichterstatter dieses Einzelplans hatten dem Ausschuss zur Einzelplanberatung keine Änderungen zur
Beschlussfassung vorgelegt. Die von der Opposition eingebrachten Anträge fanden in den Abstimmungen durchweg
keine Mehrheit. Da die Koalitionsfraktionen in der Einzelplanberatung auf Änderungsanträge verzichtet hatten,
blieb der Einzelplan zunächst unverändert.
In Kapitel 0601 – Heimat, Gesellschaft und Verfassung – brachte die Fraktion der AfD eine Reihe von Anträgen
für Kürzungen oder Streichungen ein. Die Globalzuschüsse an die parteinahen politischen Stiftungen sollten
danach um fast 36 Mio. Euro auf 80 Mio. Euro gekürzt werden. Die Zuschüsse für Investitionen an öffentliche
Einrichtungen zur gesellschaftspolitischen und demokratischen Bildungsarbeit wollte die Fraktion ganz streichen,
da Zuschüsse über die Globalzuschüsse hinaus nicht erforderlich seien (- 10,5 Mio. Euro auf null). Auch die
Kosten der Deutschen Islam Konferenz (DIK) sowie die Förderung von Projekten zur Umsetzung der Ziele der
DIK und des interreligiösen Dialogs mit Bezug zum Islam stießen bei der Fraktion der AfD auf Ablehnung.
Entsprechend wollte sie diese Mittel von knapp 6 Mio. Euro auf null kürzen. Die Anträge erhielten durchweg keine
Mehrheit.
Zwei Fraktionen brachten Anträge mit unterschiedlicher Stoßrichtung zu den Integrationskursen ein. Während
sich die Fraktion der AfD für eine Senkung der Mittel um 600 Mio. Euro auf knapp 354 Mio. Euro aussprach,
beantragte die Fraktion Die Linke im Kapitel 0603 – Integration und Migration, Minderheiten und Vertriebene –
eine Erhöhung der Mittel für die Kurse von knapp 954 Mio. Euro um 334 Mio. Euro auf knapp 1,29 Mrd. Euro.
Durch die Erhöhung sollten die Preissteigerungen und ggf. eine verbesserte Bezahlung der Lehrkräfte finanziert
werden. Beide Anträge scheiterten.
In der Diskussion über das Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan mahnte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN eine Aufarbeitung dazu an, warum die Ortskräfte nicht wie zugesagt aufgenommen worden seien,
obwohl die Mittel dafür zur Verfügung gestanden hätten. Sie stellte den Antrag für eine Maßgabe, wonach alle
bereits erteilten Aufnahmezusagen für afghanische Staatsangehörige eingehalten und „mit höchster Priorität“
umgesetzt werden sollten. Die Fraktion Die Linke beantragte, die Mittel für Resettlement und Leistungen im Rahmen
der humanitären Hilfe um 36 Mio. Euro auf 45 Mio. Euro zu erhöhen. Zur Begründung führte sie an, für Menschen
aus Afghanistan mit Aufnahmezusage müssten ausreichend Mittel zur Verfügung stehen (Titel 684 61-219). Die
Fraktion der AfD hingegen vertrat die Auffassung, dass es keiner Resettlement-Programme bedürfe und wollte
eine Absenkung des Titels auf null erreichen.
In demselben Kapitel forderte die Fraktion der AfD einige weitere Streichungen, darunter die Zuschüsse für
Programme zur Förderung der freiwilligen Ausreise sowie die Mittel für die behördenunabhängige
Asylverfahrensberatung, die aus ihrer Sicht eine Doppelung zu den Beratungen im BAMF bedeuteten. Die Fraktion Die Linke
hingegen sprach sich für eine Erhöhung der Mittel für die Beratungen um 5,5 Mio. Euro auf insgesamt 30 Mio.
Euro aus.
Alle Anträge der Oppositionsfraktionen in diesem Kapitel blieben ohne Mehrheit.
In Kapitel 0610 – Sonstige Bewilligungen – beantragte die Fraktion der AfD, die Mittel zur Unterstützung der
Grenzschutzbehörden der mittel- und osteuropäischen Länder sowie die Ausstattungshilfen um 13,5 Mio. Euro
zu erhöhen.
Im Kapitel 0611 – Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben – stellte die Fraktion der AfD
den Antrag, den Konsolidierungsbeitrag des Etats zur globalen Minderausgabe um 100 Mio. Euro auf knapp 127
Mio. Euro zu erhöhen. Die Anstrengungen zu einer sparsamen Haushaltsführung sollten gesteigert werden.
In Kapitel 0625 – Bundespolizei – schlug die Fraktion der AfD vor, die Bundespolizei mit weiteren 2.000
Planstellen zu verstärken und darüber hinaus die Ausstattung mit Waffen, Fahrzeugen und Technik insgesamt zu
verbessern.
Die Mittel für die Bundeszentrale für politische Bildung (Kapitel 0635) wollte die Fraktion der AfD mit einem
weiteren Antrag um 17 Mio. Euro kürzen und damit ganz streichen. Die Anträge erhielten keine Mehrheit.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragte, die in Kapitel 0628 – Bundesamt für Bevölkerungsschutz
und Katastrophenhilfe – für öffentliche Schutzräume eingeplanten 30 Mio. Euro mit einer Sperre zu versehen.
Zunächst müssten Konzepte über den tatsächlichen Bedarf vorgelegt werden, bevor die Mittel freigegeben werden
könnten. Darüber hinaus wollte die Fraktion einen Maßgabebeschluss des Haushaltsausschusses zur
Grundstückssicherung für Erweiterungs- und Neubaumaßnahmen des Technischen Hilfswerks erreichen. Hierfür sollte das
Bundesministerium des Innern gemeinsam mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) entsprechende
Maßnahmen entwickeln und umsetzen. Beide Anträge wurden abgelehnt.
Mit der Bereinigungsvorlage hat das Bundesfinanzministerium (BMF) alle wesentlichen Umschichtungen im
Sinne des Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 6. Mai 2025 vollzogen. Dazu lag eine Reihe von
Änderungsanträgen vor, die sich der Ausschuss zu eigen machte. Die bislang noch in den abgebenden Ressorts
veranschlagten Personalstellen und Haushaltsmittel gelten mit Inkrafttreten des Haushaltsgesetzes 2026 als in die
Einzelpläne der neu zuständigen Ressorts umgesetzt.
Das BMF brachte in die Bereinigungssitzung einige weitere kleine Anpassungen und Korrekturen sowie einige
weitere Deckblätter ein. Sie fanden, so wie die Änderungsanträge und Maßgabebeschlüsse der
Koalitionsfraktionen, ausnahmslos eine Mehrheit im Ausschuss. Das BMF beantragte unter anderem eine Erhöhung der
„Globalzuschüsse zur gesellschaftspolitischen und demokratischen Bildungsarbeit“ in Kapitel 0601 – Heimat,
Gesellschaft und Verfassung – von knapp 116 Mio. Euro um knapp 78 Mio. Euro auf knapp 194 Mio. Euro. Begründet
wurde der Antrag mit einer Anpassung des Bedarfs.
In Kapitel 0603 – Integration und Migration, Minderheiten und Vertriebene – beantragte das BMF eine Erhöhung
beim Titel „Durchführung von Integrationskursen nach der Integrationskursverordnung“ von knapp 954 Mio.
Euro um 110 Mio. Euro auf gut 1,06 Mrd. Euro. Die „Globale Minderausgabe Konsolidierungsbeitrag“ in Kapitel
0611 – Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben – wurde auf Antrag des BMF zur
„bedarfsgerechten Erleichterung des Haushaltsvollzuges“ um knapp 27 Mio. Euro reduziert und auf null gesetzt.
Die Koalitionsfraktionen äußerten sich zufrieden darüber, dass die Mittel für die Integrationskurse nun
auskömmlich finanziert seien. Man habe auch ein Paket zur Unterstützung der deutschsprachigen Minderheiten im Ausland
und der anderssprachigen Minderheiten im Inland geschnürt.
Der neue Titel für das THW-Bauprogramm sei ebenso hervorzuheben wie die weitere Verstärkung für die
Drohnenabwehrsysteme an Flughäfen. Sparzwänge seien im Einzelplan 06 nur schwer umsetzbar, dennoch bekenne
man sich zu einer klaren Kontrolle der Ausgaben. Positiv sehe man auch die zusätzlichen Mittel bei der
Islamismusprävention. Das sei ein wichtiges Thema.
Die Fraktion der AfD kritisierte unter anderem den Mehrbedarf, den das BMF für die politischen Stiftungen
ausgemacht habe. Das sei aus Sicht der Fraktion nicht unterlegt. Kritisch sehe man auch die Reduzierung bei der
Globalen Minderausgabe.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN äußerte sich positiv über die Finanzierung der THW-Liegenschaften.
Sie mahnte an, das Bundesaufnahmeprogramm für Afghanistan angemessen auszustatten und die gemachten
Zusagen einzuhalten.
Die Fraktion Die Linke äußerte sich ebenfalls anerkennend über die Verstärkung des Titels für die THW-
Liegenschaften. Positiv sei auch hervorzuheben, dass die Mittel für die Integrationskurse angehoben worden seien.
Bundesminister Alexander Dobrindt hob ebenfalls hervor, wie wichtig die bessere Ausstattung des THW sei. Er
wies darauf hin, dass nun die Voraussetzungen für die Drohnenabwehr geschaffen würden. Für die Minderheiten
seien gute Beschlüsse gefasst worden.
Generell sei die Haushaltskonsolidierung sehr wichtig, das gelte angesichts der Sicherheitslage derzeit allerdings
nicht für den Bereich Sicherheit.
In Kapitel 0601 – Heimat, Gesellschaft und Verfassung – verstärkten die Koalitionsfraktionen den „Zuschuss für
die Förderung der jüdischen Gemeinschaft, der christlichen-jüdischen Zusammenarbeit sowie des interreligiösen
und interkulturellen Dialogs“ von knapp 37,3 Mio. Euro um gut 1,9 Mio. Euro auf gut 39 Mio. Euro. Für den
Umbau und die Erweiterung der Synagoge Münstersche Straße in Berlin-Wilmersdorf wurde in Titel 894 13-187
eine Verpflichtungsermächtigung für die Jahre 2027 und 2028 in Höhe von 6 Mio. Euro ausgebracht.
Die „Zuschüsse für Investitionen an öffentliche Einrichtungen zur gesellschaftspolitischen und demokratischen
Bildungsarbeit“ wurden gegenüber der Bereinigungsvorlage des BMF von 7,5 Mio. Euro um gut 4,8 Mio. Euro
auf 12,3 Mio. Euro erhöht. Die Mittel sind laut Antrag der Koalitionsfraktionen für ein neues Archiv der Konrad-
Adenauer-Stiftung vorgesehen.
Im Kapitel 0603 – Integration und Migration, Minderheiten und Vertriebene – beantragte die Fraktion BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN eine stärkere Erhöhung der Mittel für die „Durchführung von Integrationskursen nach der
Integrationsverordnung“ von knapp 954 Mio. Euro um 546 Mio. Euro auf 1,5 Mrd. Euro gegenüber der
Bereinigungsvorlage, die einen Aufwuchs um 110 Mio. Euro vorsah. Der Antrag wurde ebenso abgelehnt wie der erneute
Vorschlag der Fraktion, die Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer anzuheben. Der Antrag sah eine
Steigerung von knapp 77 Mio. Euro um 50 Mio. Euro auf knapp 127 Mio. Euro vor.
Bei der Migrationsberatung wurde auf Antrag der Koalitionsfraktionen die vorgesehene Kürzung um 500.000
Euro allerdings wieder zurückgenommen und der Titel wieder auf knapp 77,5 Mio. Euro erhöht.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragte ohne Erfolg, die Mittel für „Resettlement und Leistungen
im Rahmen der humanitären Aufnahme“ von 8,9 Mio. Euro um 25 Mio. Euro auf knapp 34 Mio. Euro zu erhöhen.
Die Erhöhung solle für die Umsetzung der Zusagen beim Aufnahmeprogramm Afghanistan vorsorgen, so die
Fraktion. Ebenso ohne Mehrheit blieb der Antrag der Fraktion auf eine Anhebung der Gelder für die
Behördenunabhängige Asylverfahrensberatung von 24,5 Mio. Euro um 50 Mio. Euro auf 74,5 Mio. Euro.
Kleinere Erhöhungen beschloss der Ausschuss auf Antrag der Koalitionsfraktionen bei den Titeln „Vorhaben des
Beauftragten der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationalen Minderheiten“ (+50.000 Euro),
„Unterstützung von Maßnahmen der Vertriebenen zur Förderung des friedlichen Miteinanders mit den Völkern
Ostmittel-, Ost- und Südosteuropas“ (+260.000 Euro), „Zuschuss zur Pflege kultureller Beziehungen zu
deutschsprachigen Gemeinschaften im Ausland“ (+200.000 Euro) sowie „Zuschuss an die Stiftung Flucht Vertreibung und
Versöhnung“ (+163.000 Euro). Eine zusätzliche Verstärkung erhielten auch die Titel „Förderung der dänischen
Minderheit in Deutschland“ (+50.000 Euro), „Förderung der Regionalsprache Niederdeutsch“ (+80.000 Euro) und
„Förderung der friesischen Volksgruppe“ (+ 220.000 Euro).
Auch einige Titel zur Förderung und Erforschung deutscher Kultur und Geschichte im östlichen Europa wurden
angehoben ebenso die Titel für Investitionen in Einrichtungen der deutschen Volksgruppe in Nordschleswig/
Dänemark sowie für die Unterstützung der anerkannten nationalen Minderheiten in Deutschland.
In Kapitel 0610 – Sonstige Bewilligungen – wurde eine Verpflichtungsermächtigung von 11 Mio. Euro, verteilt
auf die Jahre 2027 bis 2030, aufgenommen, mit der die App gegen Gewalt des Vereins „Gewaltfrei in die Zukunft
e. V.“ weiterentwickelt und stärker verbreitet werden soll.
In demselben Kapitel wurde ein neuer Titel für „Maßnahmen zur Islamismusprävention und
Islamismusbekämpfung“ aufgenommen und mit 8 Mio. Euro ausgestattet.
Eine Anhebung von 35,2 Mio. Euro um 6 Mio. Euro auf 41,2 Mio. Euro beschloss der Ausschuss auf Antrag der
Koalitionsfraktionen für die Beauftragung einer Satellitenkonstellation mit Direktzugriff auf hochauflösende
Satellitenbilder beim Bundesamt für Kartographie und Geodäsie.
Mehr Mittel wurden im Kapitel 0625 – Bundespolizei – für kleine Neu-, Umbau- und Erweiterungsbauten und
vor allem für Drohnenabwehrsysteme an Verkehrsflughäfen bereitgestellt. Für letzteres beantragten die
Koalitionsfraktionen einen Zuwachs von 229 Mio. Euro um 50 Mio. Euro auf 279 Mio. Euro.
Zum besseren Schutz von Einsatzkräften der Bundespolizei wurden 6 Mio. Euro zusätzlich für ballistische
Schutzwesten eingeplant.
Mit einem Maßgabebeschluss forderte der Ausschuss die Bundesregierung dazu auf, Einsatzboote für die
Bundespolizei See in nationaler Direktvergabe zu beschaffen und nicht international auszuschreiben. Das sei aus
Sicherheitsinteressen dringend geboten. Das Bundesinnenministerium wurde dazu aufgefordert, die
Ressortabstimmung für den Hafenausbau Neustadt/Holstein voranzubringen und dem Ausschuss bis zum 30. Juni 2026 einen
Bericht zum aktuellen Stand vorzulegen. Darüber hinaus wurde das Ministerium mit einem Maßgabebeschluss
dazu aufgefordert, sicherzustellen, dass die Bundespolizei in sämtlichen Liegenschaften über eine sichere und
schnelle Breitbandanbindung sowie WLAN verfüge.
Zuwächse beschloss der Ausschuss auch im Kapitel 0628 – Bundesamt für Bevölkerungsschutz und
Katastrophenhilfe – bei der Förderung des Ehrenamtes um 2 Mio. Euro auf 6,45 Mio. Euro, sowie bei der Ausbildung der
Bevölkerung in Selbsthilfemaßnahmen mit einer Erhöhung um 2,1 Mio. Euro auf 19 Mio. Euro.
Der Ausschuss forderte die Bundesregierung mit einem Maßgabebeschluss auch dazu auf, die Warninfrastruktur
mit den Ländern abzustimmen und dafür Sorge zu tragen, dass die Mittel für den Ausbau der Anlagen effektiv
und wirtschaftlich eingesetzt würden.
Nicht durchsetzen konnte sich die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit einem Antrag für einen neuen Titel
in Höhe von 50 Mio. Euro zur Einführung einer bundesweiten Zivilschutzausbildung in weiterführenden Schulen.
Erheblich verstärkt wurden die Mittel für die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk in Kapitel 0629. Knapp 86
Mio. Euro stellte der Ausschuss auf Antrag der Koalitionsfraktionen in einem neuen Titel für ein THW-
Bauprogramm bereit.
Im Kapitel 0635 – Bundeszentrale für politische Bildung – beantragte die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN
ohne Erfolg, den Titel „Förderung von Projekten für demokratische Teilhabe und gegen Extremismus“ von 17
Mio. Euro um 20 Mio. Euro auf 37 Mio. Euro zu verstärken. Dies sei angesichts des zu beobachtenden Anstiegs
von rechtsextremistischen Einstellungen in der Gesellschaft geboten. Auch ihr Antrag, die Zuschüsse für laufende
Zwecke an soziale und ähnliche Einrichtungen von 15,4 Mio. Euro um 10 Mio. Euro zu erhöhen, um damit
Bildungsträger bei der Vermittlung demokratischer Grundwerte stärker zu unterstützen, erhielt keine Mehrheit.
Zusätzliche Einsparungen im Einzelplan 06 wurden in verschiedenen Kapiteln vor allem im Verwaltungsbereich
und durch Anpassungen an den Bedarf erzielt. Im Ergebnis der Bereinigungssitzung wurde der Etat gegenüber
dem Regierungsentwurf von gut 16 Mrd. Euro um gut 250 Mio. Euro auf 15,76 Mrd. Euro abgesenkt. Die
Verpflichtungsermächtigungen stiegen von 6,46 Mrd. Euro um knapp 3,4 Mrd. Euro auf 9,85 Mrd. Euro.
Die Beschlüsse im Einzelnen sind der Ergänzenden Beschlussempfehlung zu entnehmen.
Der Ausschuss stimmte dem so geänderten Regierungsentwurf des Einzelplans 06 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die
Linke in seiner Sitzung am 13. November 2025 zu.
Einzelplan 07 (Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz)
Nach dem Regierungsentwurf 2026 wurden im Einzelplan 07 Gesamtausgaben in Höhe von 1,163 Mrd. Euro
veranschlagt und damit 0,3 Mio. Euro mehr als im Vorjahr. Mit zwei Dritteln der Gesamtausgaben sind die
Personal- und Versorgungsausgaben deutliche Ausgabenschwerpunkte.
Mit Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 6. Mai 2025 wurden aus dem Geschäftsbereich des
Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) die Zuständigkeiten für den
Verbraucherschutz, die Verbraucherpolitik, die Verbraucherrechtsdurchsetzung sowie das
Verbraucherinformationsgesetz dem Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) übertragen. Mit der
Bereinigungsvorlage hat das Bundesfinanzministerium alle wesentlichen Umschichtungen im Sinne des Organisationserlasses
des Bundeskanzlers vollzogen. Dazu lagen zahlreiche Änderungsanträge vor, die sich der Ausschuss zu eigen
machte. Die bislang noch in den abgebenden Ressorts veranschlagten Personalstellen und Haushaltsmittel gelten
mit Inkrafttreten des Haushaltsgesetzes 2026 als in die Einzelpläne der neu zuständigen Ressorts umgesetzt.
In der Einzelplanberatung mit Bundesministerin Dr. Hubig wurde mehrheitlich auf die geringen
Einsparmöglichkeiten und die überschaubare Flexibilität im Einzelplan verwiesen, da ein Großteil des Etats fest für Personal- und
Versorgungsausgaben vorgesehen sei. Die Ministerin betonte, der kleine, aber bedeutende Einzelplan decke sich
aufgrund entsprechender Einnahmen zu fast 65 Prozent selbst.
Fraktionsübergreifend wurde intensiv über die Stiftung Forum Recht diskutiert. Während die Fraktion der AfD
die Stiftung mit Verweis auf ein Verfehlen des Gründungszwecks und hohe Personal- sowie Baukosten deutlich
kritisierte, bekannten sich die übrigen Fraktionen unmissverständlich zu ihr und dem Beschluss aus der Mitte des
Parlaments im Jahr 2018. Auch Ministerin Dr. Hubig verwies auf die zentrale Bedeutung der Stiftung, durch die
der Rechtsstaat für die Bürgerinnen und Bürger greifbarer und verständlicher gemacht werden könne. Über das
finanzielle Volumen der Stiftung als auch die beiden Standorte in Karlsruhe und Leipzig werde letztlich das
Parlament entscheiden.
Ein weiteres Thema in der Einzelplanberatung war der Pakt für den Rechtsstaat als wichtiger Baustein, um die
effektive, effiziente und unabhängige Justiz zu unterstützen. Die Ministerin sei dankbar, dass die Bundesländer
Planungssicherheit hätten. Die zusätzlichen Stellen für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie Richterinnen
und Richter dürften nicht zur Haushaltsentlastung der Länder führen, sondern müssten zu tatsächlichen
Aufwüchsen führen. Die Länder hätten über die Schaffung sowie Besetzung von Stellen Bericht zu erstatten. Hinsichtlich
der Digitalisierung der Justiz hob sie die bundesweit einheitliche Justizcloud sowie die Einführung der E-Akte
hervor.
Fraktionsübergreifend wurde positiv bewerte, dass der Vorschlag der EU zur anlasslosen Chatkontrolle, also das
grundsätzliche Ausspähen privater Chatnachrichten, aus den Gesetzesplänen gestrichen worden sei. Ministerin
Dr. Hubig stellte klar, der Kampf gegen Kinderpornografie und Missbrauch von Kindern müsse auch auf EU-
Ebene weiter vorangehen, aber nicht jedes Mittel rechtfertige jeden Zweck. Der Gesetzentwurf zur
verpflichtenden Speicherung von IP-Adressen für drei Monate werde derzeit final bearbeitet und sei ein weiteres Mittel gegen
Kinderpornografie im Internet, aber auch gegen Mobbing und Cyber-Grooming.
Weitgehend Einigkeit bestand darin, dass im Bereich der Schuldnerberatung keine Einsparungen vorgenommen
werden dürften. Die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie Die Linke thematisierten – wie auch in ihren
Änderungsanträgen – eine Mittelaufstockung für die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter. Die Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hob aufgrund der gestiegenen Anzahl von Grenzverfahren an den Außengrenzen
der EU die Förderung der Initiative European Lawyers in Lesvos, den Kostenzuschuss für die Staatsschutzsenate
an den Oberlandesgerichten (OLG) sowie die Förderung der No-Slap-Anlaufstelle hervor. Die Fraktion der AfD
verwies insgesamt auf die strukturellen Probleme in der Justiz und kritisierte die große Anzahl unerledigter
Verfahren. Darüber hinaus wurde der Schutz vor häuslicher Gewalt, aber auch vor Gewalt im öffentlichen Raum und
im Internet sowie eine entsprechende psychosoziale Prozessbegleitung der Opfer thematisiert. Da die
Zuständigkeit des BMJV für den Verbraucherschutz haushalterisch erst mit der Bereinigungsvorlage umgesetzt wurde,
nahm dieser Themenkomplex in der Einzelplanberatung noch keinen großen Raum ein.
In der Bereinigungssitzung stand im Gespräch mit der Bundesministerin das neu eingerichtete Kapitel
„Verbraucherpolitik“ im Mittelpunkt, insbesondere das Digitalisierungsprojekt für eine Online-Schuldnerberatung.
Mehrheitlich positiv bewertet wurde die Mittelaufstockung für das Projekt zum Schutz von Frauen vor häuslicher
Gewalt, für das Institut für Ostrecht e. V. sowie für die Stiftung Forum Recht. Die Fraktion der AfD brachte erneut
ihre kritische Haltung zur Stiftung Forum Recht zum Ausdruck, kritisierte die Ermittlungen im Fall Norbert Bolz
sowie staatlich geförderte Meldestellen und warnte vor der Gefahr eines „Einschüchterungsstaates“. Die Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN warb für die Einrichtung einer Informationskampagne zur Mietpreisbremse, um
Mieterinnen und Mieter über ihre Rechte aufzuklären, sowie die stärkere Förderung der Verbraucherschulen. Sie
begrüße die Änderungsanträge der Koalition überwiegend, die Höhe der Mittelaufstockungen liege teilweise
jedoch unter der notwendigen Höhe.
Die Berichterstatter hatten dem Ausschuss keine Empfehlungen für vom Regierungsentwurf abweichende
Beschlussfassungen vorgelegt.
In der Einzelplanberatung wurden von der Fraktion der AfD fünf, von der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN
vier sowie von der Fraktion Die Linke drei Änderungsanträge eingebracht, die ausnahmslos abgelehnt wurden.
In der Bereinigungssitzung brachten die Koalitionsfraktionen erfolgreich neun Änderungsanträge sowie einen
Maßgabebeschluss ein, während zwei Deckblätter der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN keine Mehrheit
fanden und die Fraktionen der AfD und Die Linke auf die Einbringung von Änderungsanträgen verzichteten.
Zu dem neu eingerichteten Kapitel 0701 – Verbraucherpolitik – legten die Koalitionsfraktionen sowie die
Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke mehrere Änderungsanträge vor. So beantragen die Fraktionen
der Koalition eine Mittelaufstockung um 0,32 Mio. Euro im Bereich der Verbraucherforschung (Titel 544 01).
Nachdem die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 0,38 Mio. Euro mehr für die Finanzierung der
Verbraucherschulen (Titel 684 01) forderte, wurde der Ansatz letztlich auf Antrag der Koalitionsfraktionen um 0,28 Mio. Euro
angehoben. Die Fraktion Die Linke beantragte für denselben Titel 2 Mio. Euro mehr zur Unterstützung der
Verbraucherzentralen. Während die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN eine Aufstockung der Mittel um 0,5 Mio.
Euro zur Einrichtung einer Informationskampagne „Mietpreisbremse ziehen“ bei dem Titel 684 03 (Information
der Verbraucherinnen und Verbraucher) beantragte, wurde der Ansatz auf Vorschlag der Koalition um 0,28 Mio.
Euro zur Gegenfinanzierung abgesenkt. Die Koalitionsfraktionen beantragten zudem erfolgreich einen Aufwuchs
in Höhe von 0,28 Mio. Euro für die grenzüberschreitende Arbeit des Europäischen Verbraucherzentrums (Titel
684 05) sowie in Höhe von 0,7 Mio. Euro zur Ausfinanzierung eines Digitalisierungsprojekts für eine Online-
Schuldnerberatung. Zu diesem Modellprojekt legten sie auch einen Maßgabebeschluss vor, der eine
Berichtspflicht enthält. Abschließend wurde in dem Kapitel 0701 zur Gegenfinanzierung auf Antrag der Koalition der
Ansatz beim Titel 685 01 um 0,32 Mio. Euro abgesenkt.
Im Kapitel 0710 – Sonstige Bewilligungen – forderten die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie Die
Linke einen Aufwuchs von 26.000 bzw. 30.000 Euro für die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter (Titel 632
05). Beim Titel 684 01 – Zuschüsse für überregionale Förderungsmaßnahmen – beantragte die Fraktion Die Linke
ein Plus von 0,7 Mio. Euro für die Finanzierung der No SLAPP Anlaufstelle, die Fraktion BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN sah bei dem Titel 75.000 Euro mehr für das Rechtsberatungsprojekt European Lawyers in
Lesvos vor. Letztlich wurde der Ansatz auf Antrag der Koalitionsfraktionen um 2,3 Mio. Euro aufgrund eines
Mehrbedarfs beim Projekt „Maßnahmen auf dem Gebiet des Schutzes von Frauen vor häuslicher Gewalt“ sowie
der Einrichtung einer bundesweiten „Transfer- und Koordinierungsstelle StoP – Stadt(teile) ohne Partnergewalt“
angehoben. Bei dem Titel „Zuschüsse zur Förderung justizspezifischer und rechtspolitischer Vorhaben“ (685 01)
beantragte die Fraktion der AfD eine Streichung der Anschubfinanzierung des International Sustainability
Standards Board (-1,69 Mio. Euro). Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN forderte bei demselben Titel 0,5 Mio.
Euro mehr, sodass der Bund sich finanziell an den baulichen Voraussetzungen für die Zusammenlegung der
Staatsschutzsenate mehrerer Länder beteiligen könne. Die Fraktion der AfD setzte sich beim Titel 685 03 für eine
Streichung der Mittel für die „Bundesstiftung Magnus Hirschfeld“ sowie „Hirschfeld-Eddy-Stiftung, Berlin“
(insgesamt -1 Mio. Euro) ein. Mit der Bereinigungsvorlage wurde der Zuschuss für das Institut für Ostrecht e. V.
(ebenfalls Titel 685 03) um 0,4 Mio. Euro erhöht. Die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN beantragte, die No
SLAPP Anlaufstelle mit zusätzlich 0,7 Mio. Euro aus dem Titel 685 03 zu unterstützen. Ferne plädierte die
Fraktion der AfD erfolglos, den Titel 685 08 „Zuführung an die Stiftung Forum Recht“ auf null zu setzen und die
Stiftung abzuwickeln. Auf Antrag der Koalition wurde der Ansatz in der Bereinigungssitzung um 0,92 Mio. Euro
aufgestockt. In weiteren Anträgen forderte die Fraktion der AfD erfolglos Absenkungen des Ansatzes bei den
Titeln „Zuschuss an die Stiftung Datenschutz“ (686 01, -0,6 Mio. Euro) sowie „Beratungshilfe für den Aufbau
von Demokratie und Marktwirtschaft“ (687 88, -4,4 Mio. Euro).
Zudem wurde zur Stärkung des Sachverständigenrats für Verbraucherfragen auf Antrag der Koalitionsfraktionen
im Kapitel 0711 – Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben – der Ansatz beim Titel 526 02
um 81.000 Euro erhöht. Abschließend wurden mit der Bereinigungsvorlage beim Titel 542 01 –
Öffentlichkeitsarbeit – 1,3 Mio. Euro mehr für die bundesweite Aufklärungskampagne zum besseren Schutz von Frauen vor
häuslicher Gewalt zur Verfügung gestellt.
Im Ergebnis der Bereinigungssitzung wurde der Etatansatz um 50,24 Mio. Euro aufgestockt und betrug somit
rund 1,213 Mrd. Euro.
Die Beschlüsse im Einzelnen sind der Ergänzenden Beschlussempfehlung zu entnehmen.
Der Ausschuss stimmte dem so geänderten Regierungsentwurf des Einzelplans 07 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die
Linke zu.
Einzelplan 08 (Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen)
Die im Regierungsentwurf veranschlagten Gesamtausgaben erhöhten sich gegenüber dem Vorjahr leicht auf rund
10,777 Mrd. Euro; im Vorjahr hatten die Ausgaben rund 10,562 Mrd. Euro betragen.
Der Ausschuss nahm in der Einzelplanberatung die Gelegenheit wahr, mit dem Bundesfinanzminister den eigenen
Etat zu thematisieren. Es wurde darauf verwiesen, dass es sich bei diesem Einzelplan um einen personalintensiven
Verwaltungshaushalt handele, der durch einen hohen Anteil an Personalausgaben und den damit
zusammenhängenden Verwaltungsausgaben geprägt sei.
Der Bundesfinanzminister berichtete über die vielschichtigen Aufgaben des Zolls und seine Bedeutung bei der
Erhebung von Steuern und Zöllen, bei der Aufdeckung und Verhütung von Straftaten im Bereich des
grenzüberschreitenden Warenverkehrs sowie bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit. Insbesondere im Rahmen des
Kampfes gegen die Organisierte Kriminalität komme den spezialisierten Einheiten der Zollfahndung eine besondere
Bedeutung zu. Eine angemessene personelle und moderne materielle Ausstattung sei die Grundlage für den Erfolg
des Zolls.
Im weiteren Verlauf der Debatte stand die Konsolidierung des Haushalts im Vordergrund. Der Minister erklärte,
dass angesichts der erheblichen Haushaltslücken in den kommenden Jahren umfangreiche Sparauflagen
unerlässlich seien, die ausnahmslos alle Ressorts beträfen. Die entscheidende Voraussetzung für solide Staatsfinanzen sei
jedoch ein stabiles Wirtschaftswachstum. Erste Maßnahmen in diesem Sinne habe die Bundesregierung bereits
auf den Weg gebracht.
Abschließend thematisierte der Ausschuss die beiden großen Sondervermögen (SVIK, KTF) und die daran
geknüpften Hoffnungen auf eine wirtschaftliche Erholung. Seitens der Oppositionsfraktionen wurde insbesondere
die aus ihrer Sicht zunehmende haushalterische Intransparenz kritisiert.
Die Berichterstatter hatten dem Ausschuss keine Empfehlungen für vom Regierungsentwurf abweichende
Beschlussfassungen vorgelegt.
Da die Koalitionsfraktionen auf die Einbringung von Änderungsanträgen verzichtet hatten und die Anträge der
Oppositionsfraktionen keine Mehrheit fanden, blieb der Regierungsentwurf in der Einzelplanberatung
unverändert.
In Kapitel 0811 – Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben – wollte die Fraktion der AfD die
Mittel für die Öffentlichkeitsarbeit und die Fraktion Die Linke die Mittel für Sachverständige kürzen.
Des Weiteren beantragte die Fraktion der AfD, einen neuen Titel „Globale Minderausgabe“ mit einem Ansatz
von 250,0 Mio. Euro ausbringen, damit auch das Bundesministerium der Finanzen seinen Beitrag zur
Haushaltskonsolidierung leistet.
Im Kapitel 0813 – Zollverwaltung – forderte die Fraktion Die Linke erfolglos, die Personalmittel für zusätzliche
500 Planstellen für die Finanzkontrolle Schwarzarbeit aufzustocken, um das Mindestlohngesetzes wirksam
umsetzen zu können.
Die Beauftragte der Bundesregierung für Ostdeutschland (Kapitel 0817)
Mit Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 6. Mai 2025 wurde die Zuständigkeit der Beauftragten der
Bundesregierung für Ostdeutschland aus dem Geschäftsbereich des Bundeskanzleramtes in den des
Bundesministeriums der Finanzen übertragen.
Mit der Bereinigungsvorlage hat das Bundesfinanzministerium alle wesentlichen Umschichtungen im Sinne des
Organisationserlasses vollzogen. Die bislang noch in den abgebenden Ressorts veranschlagten Personalstellen
und Haushaltsmittel gelten mit Inkrafttreten des Haushaltsgesetzes 2026 als in die Einzelpläne der neu
zuständigen Ressorts umgesetzt.
Der Etat schloss in der Bereinigungssitzung mit Ausgaben von rund 10,823 Mrd. Euro ab.
Die Beschlüsse im Einzelnen sind der Ergänzenden Beschlussempfehlung zu entnehmen.
Der Ausschuss stimmte dem so geänderten Regierungsentwurf des Einzelplans 08 in der Bereinigungssitzung mit
den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen AfD, BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke zu.
Einzelplan 09 (Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie)
Im Etatansatz des Regierungsentwurfs für das Jahr 2026 waren für den Einzelplan 09 Ausgaben in Höhe von rund
7,97 Mrd. Euro veranschlagt. Dies stellt ein Minus von rund 1 Mrd. Euro gegenüber dem Vorjahr dar. Neben dem
Einzelplan werden allerdings wesentliche Teile der Ausgaben des BMWE im Klima- und Transformationsfonds
(KTF) sowie im geplanten Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) etatisiert.
Mit der Bereinigungsvorlage hat das Bundesfinanzministerium alle wesentlichen Umschichtungen im Sinne des
Organisationserlasses des Bundeskanzlers vom 6. Mai 2025 vollzogen. Dazu lagen mehrere Änderungsanträge
vor, die sich der Ausschuss zu eigen machte. Die bislang noch in den abgebenden Ressorts veranschlagten
Personalstellen und Haushaltsmittel gelten mit Inkrafttreten des Haushaltsgesetzes 2026 als in die Einzelpläne der neu
zuständigen Ressorts umgesetzt.
In der Einzelplanberatung mit Bundesministerin Reiche war fraktionsübergreifend die wirtschaftliche und
konjunkturelle Situation in Deutschland das beherrschende Thema. Die Koalitionsfraktionen betonten die
Notwendigkeit der Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und die Stärkung der Innovationskraft. Wichtig seien
Investitionen insbesondere in den Bereich Transformation und Klimawandel, um der Wirtschaft aus der Krise zu helfen.
Gut aufgestellt sei die Unterstützung für die Luftfahrtforschung und die Automobilindustrie, verbesserungswürdig
allerdings die Unterstützung der maritimen Industrie. Fraktionsübergreifend wurde zudem der Bereich der
Mikroelektronik debattiert. Die Fraktion der AfD setzte sich für eine Beendigung der Energiewende sowie der
aktuellen Klimapolitik ein und sprach sich für die Wiedereinführung der Kernenergie aus. Ferner kritisierte die AfD
eine Zersplitterung von Haushaltsmitteln auf unterschiedliche Einzelpläne, was den Grundsatz der
Haushaltsklarheit einschränke. So würde das BMWE insgesamt rund 60 Mrd. Euro bewirtschaften, wovon aber nur 8 Mrd. Euro
im Einzelplan 09 etatisiert seien. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betonte, Wasserstoff sei das zentrale
Element bei der Dekarbonisierung, aber nicht ausreichend im Haushalt berücksichtigt. Eine massive Erhöhung
der Mittel für das Wasserstoffkernnetz sei notwendig. Zudem thematisierte die Fraktion die Entlastungen im
Energiebereich sowie die Ausstattung des Rohstofffonds im Hinblick auf eine Verringerung von Abhängigkeiten der
deutschen Wirtschaft. Die Fraktion Die Linke kritisierte die Rückkehr zu Gaskraftwerken und die
Vernachlässigung des Ausbaus von erneuerbaren Energien. Ein schneller Netzausbau und die Einrichtung von
Speichertechnologie seien notwendig. Zudem sprach sich die Fraktion für eine Beteiligung des Staates an den
Stromnetzbetreibern und eine Aussetzung der Reprivatisierung von SEFE und Uniper aus. Darüber hinaus setzte sich die
Fraktion für die Berufsbildung sowie eine Stärkung der Binnennachfrage durch höhere Reallöhne anstelle der
Exportförderung ein.
In der Bereinigungssitzung thematisierten die Koalitionsfraktionen die Bedeutung einer Stärkung von
Wettbewerbsfähigkeit und Innovation durch Maßnahmen des Ressorts. Besonders betont wurden Maßnahmen zur
Stärkung der maritimen Industrie, der Ausbildung und der Rohstoffsicherung. Fraktionsübergreifende Themen waren
der mögliche Einstieg bei TenneT Deutschland sowie die Ergebnisse des Koalitionsausschusses und deren
Relevanz für den Bundeshaushalt. Die Fraktion der AfD thematisierte insbesondere am Beispiel TenneT die Strategie
der Bundesregierung bei den Übertragungsnetzbetreibern. Zudem machte sich die AfD für eine Rückholung von
Titeln aus Sondervermögen in den Kernhaushalt stark. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hinterfragte
den aktuellen Sachstand bei der Kraftwerksstrategie, die Ergebnisse des Stahldialogs und insbesondere im
Zusammenhang mit dem geplanten Industrie-Strompreis die Energiepreisthematik in Deutschland. Weitere
Schwerpunkte in der Beratung mit der Bundesministerin waren die Strategien beim Wasserstoff sowie beim Deutschland-
und Rohstofffonds. Die Fraktion Die Linke interessierte sich in der Beratung ferner für die Strategie der Ministerin
angesichts der Absenkung von Mitteln für die Automobil- sowie die Chipindustrie.
Die Berichterstatter hatten dem Ausschuss keine Empfehlungen für vom Regierungsentwurf abweichende
Beschlussfassungen vorgelegt.
In der Einzelplanberatung brachte die Fraktion der AfD insgesamt 74 Deckblätter ein, die durchweg keine
Mehrheit fanden. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellte sieben und die Fraktion Die Linke vier Deckblätter
zur Abstimmung, die jedoch ebenfalls alle abgelehnt wurden. Die Koalitionsfraktionen verzichteten auf
Änderungsanträge. Im Ergebnis der Einzelplanberatung blieb der Etatansatz unverändert.
In der Bereinigungssitzung brachte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN acht Deckblätter und die Fraktion
der AfD drei Deckblätter ein, die jedoch alle keine Mehrheit fanden. Die Koalitionsfraktionen brachten dagegen
28 Deckblätter und vier Maßgabebeschlüsse ein, denen vom Ausschuss zugestimmt wurde. Die Fraktion Die
Linke verzichtete auf die Einbringung von Änderungsanträgen.
In Kapitel 0901 – Innovation, Technologie und Neue Mobilität – brachte die Fraktion der AfD in der
Einzelplanberatung zahlreiche Anträge zur Kürzung der Titel 683 01 (- 111 Mio. Euro), 683 02 (- 3,4 Mio. Euro), 685 03 (-
12,4 Mio. Euro), 683 11 (- 27,3 Mio. Euro), 683 12 (- 26,4 Mio. Euro), 683 13 (- 677 000 Euro), 683 21 (- 37
Mio. Euro), 683 31 (- 82,5 Mio. Euro) oder Streichung von Titeln 671 01, 683 05, 686 11, 892 10, 892 11 ein, die
jedoch erfolglos blieben. Zugleich forderte die Fraktion der AfD vergeblich Titelverstärkungen bei Technologie-
und Innovationstransfer (Titel 685 01, + 66 Mio. Euro) oder Industrieforschung für Unternehmen (Titel 686 01,
+ 54 Mio. Euro). Anträge der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Aufstockung der Titel 683 01 (+ 39
Mio. Euro), 683 05 (+ 5 Mio. Euro), 686 01 (+ 30 Mio. Euro), 683 12 (+ 28 Mio. Euro) und 686 27 (+ 5 Mio.
Euro) waren genauso erfolglos wie ein Antrag der Fraktion Die Linke zur Aufstockung des Titels 892 11 (+ 100
Mio. Euro). In der Bereinigungssitzung brachte die Fraktion der AfD zwei Anträge zur Einrichtung neuer Titel
zur Mikroelektronik (1,5 Mrd. Euro Barmittel, 3 Mrd. Euro Verpflichtungsermächtigungen) ein, sowie für
Investitionen in nationale Raumfahrtinfrastrukturen (50 Mio. Euro Barmittel, 94 Mio. Euro
Verpflichtungsermächtigungen), die jedoch keine Mehrheit fanden. Auch Anträge der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur
Aufstockung der Titel 683 01 (+ 39 Mio. Euro), 683 05 (+ 5 Mio. Euro), 686 01 (+ 30 Mio. Euro), 683 12 (+ 28 Mio.
Euro) sowie 686 27 (+ 5 Mio. Euro) blieben ohne Mehrheit. Zudem brachten die Koalitionsfraktionen zehn
Anträge zur Änderung beispielsweise der Titel 683 05 (- 2 Mio. Euro), 686 01 (+ 4 Mio. Euro), 683 12 (+ 13 Mio.
Euro), 686 11 (- 14 Mio. Euro), 892 10 (+ 10 Mio. Euro), 892 23 (- 13 Mio. Euro) und 683 31 (+ 10 Mio. Euro)
ein, die eine Mehrheit im Ausschuss fanden.
In Kapitel 0902 – Mittelstand: Gründen, Wachsen, Investieren – brachte die Fraktion der AfD in der
Einzelplanberatung Änderungsanträge für die Titel 686 04 (+ 28,6 Mio. Euro), 686 07 (+ 24,5 Mio. Euro), 686 08 (+ 19,7
Mio. Euro), 882 01 (- 130 Mio. Euro), 882 05 (- 19 Mio. Euro), 893 01 (+ 12 Mio. Euro) sowie zur Streichung
von Titeln (686 05, 686 11, 686 12) ein, die jedoch durchweg keine Mehrheit im Ausschuss fanden. Ein Antrag
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Aufstockung des Titels 686 04 (+ 18,6 Mio. Euro) blieb ebenso
wie zwei Anträge der Fraktion Die Linke zur Aufstockung der Titel 882 01 (+ 78 Mio. Euro) und 893 01 (+ 30
Mio. Euro) ohne Erfolg. In der Bereinigungssitzung legte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Anträge zur
Aufstockung der Titel 686 04 (+ 18 Mio. Euro) und 686 07 (+ 12 Mio. Euro) vor, die keine Mehrheit im Ausschuss
fanden. Erfolgreich waren dagegen die Anträge der Koalition zur Änderung der Titel wie zum Beispiel 686 04 (+
9 Mio. Euro) und 893 01 (+ 17 Mio. Euro).
Auch in Kapitel 0903 – Energie und Nachhaltigkeit – strebte die Fraktion der AfD in der Einzelplanberatung
Kürzungen in den Titeln 526 02 (- 19 Mio. Euro) und 541 01 (- 1 Mio. Euro) sowie zahlreiche Titelstreichungen
(686 06, 686 90, 686 91, 511 31, 517 31, 518 32, 687 33, 812 31) an, die aber alle erfolglos blieben. Ein Antrag
der Fraktion der AfD zur Ausstattung des Titels 683 02 zur Energieforschung mit 400 Mio. Euro an Barmitteln
fand ebenfalls keine Mehrheit. In der Bereinigungssitzung brachte die Fraktion der AfD einen Antrag zur
Einrichtung eines neuen Titels zur Sicherung der Energieversorgung im Zusammenhang mit der Erdölraffinerie PCK
Schwedt (98 Mio. Euro Barmittel, 281 Mio. Euro Verpflichtungsermächtigungen) ein, der jedoch keine Mehrheit
fand. Änderungsanträge der Koalition unter anderem in den Titeln 526 02 (- 3 Mio. Euro), 698 01 (- 21 Mio.
Euro), 671 21 (- 2 Mio. Euro) oder 671 22 (- 6 Mio. Euro) waren hingegen erfolgreich.
Im Kapitel 0904 – Chancen der Globalisierung – strebte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der
Einzelplanberatung erfolglos eine deutliche Aufstockung des Titels 671 01 (+ 76 Mio. Euro, + 2,5 Mrd. Euro
Verpflichtungsermächtigungen) an. Die Fraktion der AfD beantragte eine Kürzung im Titel 687 05 (- 55,5 Mio. Euro)
sowie eine Streichung des Titels 687 11, was genau wie ein Antrag der Fraktion Die Linke zur Absenkung des
Titels 687 05 (- 40 Mio. Euro) keine Mehrheit im Ausschuss fand. In der Bereinigungssitzung plädierte die
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erneut erfolglos für eine Aufstockung des Titels 671 01 (+ 76 Mio. Euro, + 2,5
Mrd. Euro Verpflichtungsermächtigungen). Zwei Anträge der Koalitionsfraktionen in den Titeln 687 02 (+ 1 Mio.
Euro) und 687 05 (- 1 Mio. Euro) fanden hingegen eine Mehrheit.
Im Kapitel 0910 – Sonstige Bewilligungen – beantragte die Fraktion der AfD in der Einzelplanberatung erfolglos
die Streichung von Titeln (541 01, 683 11, 683 12, 683 13). In der Bereinigungssitzung eingebrachte Anträge der
Koalitionsfraktionen unter anderem zur Änderung der Titel 531 02 (+ 5 Mio. Euro) oder 532 04 (- 1,5 Mio. Euro)
waren dagegen erfolgreich.
Auch im Kapitel 0916 setzte sich die Fraktion der AfD in der Einzelplanberatung vor dem Hintergrund einer
angestrebten Reduktion der Aufgabenfülle beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle durch weniger
Förderprogramme erfolglos mit 33 Anträgen für eine jeweils 10-prozentige Absenkung von Personal- und
Sachtiteln ein.
Darüber hinaus legten die Koalitionsfraktionen in der Bereinigungssitzung vier Maßgabebeschlüsse in den
Bereichen Einführung eines Basisregisters für Unternehmen, Übersicht von Projektträgern, digitale Förderportale und
ressortübergreifende Querschnittsthemen vor, denen die Mehrheit im Ausschuss zustimmte.
Die Beschlüsse im Einzelnen sind der Ergänzenden Beschlussempfehlung zu entnehmen.
Der Ausschuss stimmte dem so geänderten Regierungsentwurf des Einzelplans 09 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die
Linke in seiner Sitzung am 13. November 2025 zu.
Im Ergebnis der beiden Haushaltsberatungen wurde der Etat gegenüber dem Regierungsentwurf insbesondere
infolge der Umsetzung von Mitteln aufgrund des Organisationserlasses des Bundeskanzlers um rund 2 Mrd. Euro
abgesenkt und betrug somit 5,9 Mrd. Euro.
Einzelplan 10 (Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat)
Dem Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMELH) wurden mit Organisationserlass
des Bundeskanzlers vom 6. Mai 2025 aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern die
Zuständigkeiten für gleichwertige Lebensverhältnisse sowie für regionale Kultur übertragen. Im Regierungsentwurf zum
Haushalt 2026 hat sich dieser Neuzuschnitt noch nicht niedergeschlagen.
Nach dem Regierungsentwurf 2026 wurden im Einzelplan 10 Gesamtausgaben in Höhe von 7 Mrd. Euro
veranschlagt. Er liegt damit um rund 100 Mio. Euro über dem Niveau des Vorjahres.
Wie in den Vorjahren bilden die landwirtschaftliche Sozialpolitik mit 4,2 Mrd. Euro, die Gemeinschaftsaufgabe
„Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) mit 907 Mio. Euro sowie die Förderung von
Nachhaltigkeit, Forschung und Innovation einschließlich der Bundesforschungsinstitute mit 787,5 Mio. Euro die
Schwerpunkte im Einzelplan. Für die Förderung des Umbaus der Tierhaltung sind 278 Mio. Euro im Einzelplan
eingestellt, das sind 78 Mio. Euro mehr als 2025.
Für die GAK erhält das BMLEH auch Mittel aus dem Klima- und Transformationsfonds (Einzelplan 60), die sich
für 2026 laut Regierungsentwurf auf 110 Mio. Euro belaufen.
In der Aussprache mit Bundesminister Rainer ging es schwerpunktmäßig um das Bundesprogramm für den
Stallumbau, die Notfallernährungsvorsorge für die Bevölkerung, eine zukunftsfähige Landwirtschaft sowie die
Agrarpolitik der EU.
Bundesminister Rainer äußerte sich positiv über eine Reihe von Änderungsanträgen. Er wolle die Unterstützung
der Tafeln bei der Digitalisierung herausgreifen. Sie habe eine große Wirkung. Denn schon mit einer Million Euro
zusätzlich gelinge es vor Ort, eine wesentlich bessere Verteilung der Lebensmittel zu organisieren.
Er wolle darüber informieren, dass aus dem „Bundesprogramm zur Förderung des Umbaus der Tierhaltung“ im
laufenden Jahr 282 Anträge gestellt und 27 Mio. Euro ausgegeben worden seien.
Die Verhandlungen über die Übertragung der Heimat-Abteilung seien inzwischen abgeschlossen. Das Thema
Heimat werde in die Abteilung 8 mit aufgenommen, da dort schon viele Themen aus dem Bereich angesiedelt
seien, beispielsweise die Förderung der ländlichen Entwicklung, darunter BULEplus. Für den neuen Bereich seien
im Etat 2,5 Mio. Euro an zusätzlichen Mitteln vorgesehen. Das sei kein großer Betrag, deshalb komme es aus
seiner Sicht vor allem auf gute Ideen für diesen Bereich an.
Er wolle noch darauf hinweisen, dass die Maßnahmen zur Reduktion von Pflanzenschutzmitteln auch zukünftig
finanziert werde könnten, nämlich aus dem neuen Titel „Zukunftsfähige Landwirtschaft“, in dem einige Titel
zusammengeführt würden.
Die Koalitionsfraktionen brachten zu drei Themen Änderungsanträge ein. Die Projektträgerkosten seien in einigen
Bereichen unverhältnismäßig hoch, und es bestünde die Gefahr, dass die bewilligten Mittel nicht dort ankämen,
wo sie hinsollten. Deshalb wolle man diese Kosten auf 5 Prozent deckeln. Die Tafeln wolle man in Fortführung
der Haushaltsberatungen 2025 bei ihrer wichtigen Arbeit, auch gegen die Verschwendung von Lebensmitteln,
zusätzlich unterstützen. Mehr Unterstützung benötige auch die Branche der Schweinhaltung. Sie stünde unter
Druck. Hier wolle die Koalition ein Forschungsvorhaben für den Stallumbau zusätzlich fördern.
Die Fraktion der AfD kritisierte die vorgesehene Kürzung bei der Unfallversicherung. Die Landwirte sollten hier
mehr entlastet werden. Besonders den tierhaltenden Betrieben würde damit geholfen. Den Anträgen der Koalition
wolle man weitgehend zustimmen. Auch aus Sicht der Fraktion der AfD seien die Projektträgerkosten zu hoch.
Man halte die Verwaltungskosten allerdings generell für zu hoch und stelle hierzu entsprechende
Änderungsanträge.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sprach sich dafür aus, das Thema der Notfallvorsorge verstärkt in die
Öffentlichkeit zu tragen. Die Mittel für die zivile Notfallreserve im Einzelplan 10 sollten in die Bereichsausnahme
aufgenommen werden. Dadurch könne auch verdeutlicht werden, dass die Krisenvorsorge Aufgabe der gesamten
Bundesregierung und nicht die eines einzelnen Ressorts sei. Die Fraktion wolle weniger auf Export und mehr auf
regionale Lösungen setzen. Entsprechend seien auch die Anträge der Fraktion zu verstehen.
Die Fraktion Die Linke drückte ihr Bedauern darüber aus, dass es aus ihrer Sicht weiterhin keine erkennbare
Strategie des Ministeriums für den dorthin verlagerten Bereich der Heimat gebe. Die Fraktion machte deutlich,
dass sie eine Erhöhung der GAK-Mittel für erforderlich halte. Die eigenen Anträge zielten unter anderem auf die
Forderung nach einem kostenlosen Schulessen. Das sei ein Resultat des Bürger/-innen-Dialogs gewesen. Man
honoriere, dass sich bei den Tafeln etwas tue, das bleibe aber unter dem Bedarf.
Der Abg. Seidler (fraktionslos) würdigte, dass die Mittel für den Küstenschutz weiter hoch seien. Wichtig sei,
dass die Bundesregierung die Mehrbedarfe der Küstenländer beantworte und die Finanzierung der einzelnen
Projekte sicherstelle.
Die Berichterstatter dieses Einzelplans hatten dem Ausschuss zur Einzelplanberatung keine Änderung zur
Beschlussfassung vorgelegt. Während die Anträge der Koalitionsfraktion durchgängig angenommen wurden, erhielt
kein Änderungsantrag der Opposition eine Mehrheit.
Im Ergebnis der Einzelplanberatung blieb der Etatansatz zunächst unverändert.
Die Koalitionsfraktionen beantragten erfolgreich einen Maßgabebeschluss des Haushaltsausschusses, wonach das
Ministerium dazu aufgefordert wird, die Projektträgerkosten für Förderprogramme im eigenen
Zuständigkeitsbereich generell auf 5 Prozent des Gesamtvolumens des Förderprogramms zu begrenzen. Bei einigen
Förderprogrammen, wo die Projektträgerkosten einen erheblichen Anteil der Fördersumme ausmachten, sehe man
Verbesserungsbedarf. Begründete Ausnahmen bedürfen zukünftig der Zustimmung des Haushaltsausschusses.
Im Kapitel 1001 – Landwirtschaftliche Sozialpolitik – beantragte die Fraktion der AfD ohne Erfolg eine Erhöhung
der Zuschüsse zur landwirtschaftlichen Unfallversicherung um 40 Mio. Euro auf 140 Mio. Euro. Dies sei
angesichts der weiterhin angespannten Lage vieler Agrarbetriebe geboten.
Im Kapitel 1002 – Gesundheitlicher Verbraucherschutz und Ernährung – beantragten die Koalitionsfraktionen
mit Erfolg 2 Mio. Euro zusätzlich zur Fortfinanzierung der neuen Lebensmittelrettungs- und Logistikstrategie der
Tafeln. Damit könnten die Tafeln zukünftig Lebensmittel neben dem Einzelhandel auch direkt von den Herstellern
erhalten, so die Begründung.
Die Fraktion der AfD bemühte sich darum, die „Maßnahmen zur Förderung ausgewogener Ernährung und zur
Umsetzung der Ernährungsstrategie“ um 10 Mio. Euro auf 9,3 Mio. Euro zu reduzieren. Zur Begründung führte
sie an, dass eine ausgewogene Ernährung subjektiv und eine Förderung nicht Aufgabe des Bundes sei. Der Antrag
wurde abgelehnt.
Die Fraktion Die Linke regte ohne Erfolg die Errichtung eines Bundesprogramms „Kita- und Schulverpflegung“
in Höhe von 7,7 Mrd. Euro für eine kostenfreie, hochwertige und nachhaltige Verpflegung in Schulen und
Kindertageseinrichtungen an. Eine gesunde Kita- und Schulverpflegung sei keine Schulangelegenheit, sondern
Ernährungs-, Umwelt-, Sozial- und Gesundheitspolitik gleichermaßen.
Mit einem weiteren Antrag schlug die Fraktion die Finanzierung des Stiftungskapitals für eine „Deutsche Stiftung
Tafeln“ in Höhe von 10 Mio. Euro vor. Die Stiftung solle in Zukunft durch Unternehmensspenden finanziert
werden. Auch dieser Antrag erreichte keine Mehrheit.
Im Kapitel 1004 – Marktordnung, Maßnahmen der Notfallvorsorge – wollte die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE
GRÜNEN mit einem Maßgabebeschluss erreichen, dass die Kosten für die zivile Notfallreserve und die
Bundesreserve in die Bereichsausnahme aufgenommen werden, erhielt für ihren Antrag aber nicht die erforderliche
Mehrheit.
Ein Antrag der Fraktion der AfD beim gleichen Titel zielte auf eine höhere Erstattung der Kosten für die zivile
Notfallreserve an die Landwirtschaft und Ernährung (BLE) um knapp 5,3 Mio. Euro auf 30 Mio. Euro. Auch er
erzielte keine Mehrheit.
Die Fraktion Die Linke beantragte, die Erstattung der Verwaltungskosten an die BLE um 25 Mio. Euro auf knapp
210 Mio. Euro anzuheben. Damit solle die Kontrolle und Überwachung von Maßnahmen gegen unlautere
Handelspraktiken besser unterstützt und eine Preisebeobachtungsstelle für Lebensmittel eingerichtet werden. Der
Antrag blieb ohne Mehrheit.
Eine Mehrheit hingegen erzielte der Antrag der Regierungsfraktionen auf Kürzung der Mittel bei demselben Titel
um 3,5 Mio. Euro, die durch eine Reduzierung der Internetauftritte der BLE, die vorgesehene Deckelung der
Projektträgerkosten sowie allgemeinen Konsolidierungsmaßnahmen im Einzelplan erreicht werden sollten.
Im Kapitel 1005 – Nachhaltigkeit, Forschung und Innovation – beantragten die Koalitionsfraktionen mit Erfolg,
zusätzliche 1,2 Mio. Euro zur Errichtung einer „Zukunftswerkstatt Schwein“ am Bildungscampus Triesdorf zur
Entwicklung zukunftsfähiger Konzepte zur Schweinehaltung in den Etat aufzunehmen.
Die Fraktion der AfD versuchte, eine Steigerung der Mittel für die Förderung von Innovationen im Bereich
Ernährung, Landwirtschaft und gesundheitlicher Verbraucherschutz um 4 Mio. Euro auf 40 Mio. Euro zu erreichen.
Mehr Innovationsleistungen seien für die heimische Landwirtschaft essenziell. Der Antrag verfehlte die Mehrheit.
Die Mittel für die Maßnahmen zur Reduktion von Tierversuchen wollte die Fraktion der AfD um 700.000 Euro
auf eine Million Euro erhöhen. Der Antrag scheiterte ebenso wie die Anträge der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN und der Fraktion Die Linke, die ein Plus von 200.000 Euro bzw. ebenfalls 700.000 Euro vorschlugen.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragte darüber hinaus, die vorgesehene Streichung des Titels
„Zuschüsse zur Förderung der nachhaltigen Holzverwertung“ zurückzunehmen und den Titel mit knapp 20,7 Mio.
Euro auszustatten. Die Förderung sei wichtig, um die Potenziale des Holzbaus für Klimaschutz,
Ressourcenschonung und Bauwirtschaft vollständig zu nutzen. Auch die Streichung des „Zukunftsprogramms Pflanzenschutz“
wollte die Fraktion zurücknehmen. Sie beantragte, 3 Mio. Euro hierfür bereitzustellen. Das Programm sei zentral
für eine wettbewerbsfähige und zukunftsfeste Landwirtschaft. Über das Programm könne der Einsatz von
Pestiziden bis 2030 halbiert werden.
Die Fraktion Die Linke schlug eine Anhebung der Mittel für das „Bundesprogramm Ländliche Entwicklung und
regionale Wertschöpfung (BULEplus)“ zur Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen in der
Lebensmittelverarbeitung im ländlichen Raum um 28 Mio. Euro auf 63 Mio. Euro vor. Die Fraktion der AfD regte bei
demselben Titel Kürzungen um 4 Mio. Euro an. Beide Anträge wurden abgelehnt.
Darüber hinaus wollte die Fraktion Die Linke eine Aufstockung der Zuschüsse zur Förderung von Forschungs-,
Entwicklungs- und Demonstrationsvorhaben im Bereich der nachwachsenden Rohstoffe erreichen und beantragte
Erhöhung um 10 Mio. Euro auf 36 Mio. Euro. Der Antrag scheiterte, ebenso der Antrag, für Forschung zu den
Auswirkungen der Ernährungsarmut in Deutschland Mittel in Höhe von 5 Mio. Euro in den Haushalt einzustellen.
Einen neuen Titel in Höhe von 200 Mio. Euro wollte die Fraktion Die Linke für notwendige Investitionen und
zur Einrichtung einer „Verbrauchsstiftung Tierheime“ aufnehmen, wofür sie allerdings keine Mehrheit erhielt.
Erfolglos bemühte sich die Fraktion der AfD darum, die Mittel für die Entwicklung einer verpflichtenden
Tierhaltungskennzeichnung von 3,8 Mio. Euro auf null abzusenken.
In Kapitel 1006 – Internationale Maßnahmen – beantragte die Fraktion der AfD eine Kürzung der bilateralen
technischen Zusammenarbeit mit dem Ausland auf dem Gebiet der Ernährung, der Landwirtschaft und des
gesundheitlichen Verbraucherschutzes um 10 Mio. Euro auf 11 Mio. Euro, da die Programme aus ihrer Sicht
überdimensioniert seien. Der Antrag verfehlte die erforderliche Mehrheit.
In Kapitel 1010 – Sonstige Bewilligungen – beantragten die Koalitionsfraktionen mit Erfolg, die Mittel für den
Bundesverband der Regionalbewegung um 100.000 Euro auf 500.000 Euro anzuheben und Mittel in Höhe von
200.000 Euro für das Deutsche Landwirtschaftsmuseum in den Etat aufzunehmen.
Ein Antrag der Fraktion der AfD sah vor, den Zuschuss für die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt
zu streichen, auch er blieb ohne Mehrheit.
Beim „Bundesprogramm zur Förderung des Umbaus der Tierhaltung“ beantragte die Fraktion der AfD, die Mittel
für den Stallumbau von den geplanten 50 Mio. Euro zu streichen und begründete dies mit einer sparsamen
Haushaltsführung. Der Antrag blieb ohne Erfolg.
Die Fraktion Die Linke beantragte, die Betriebsbeihilfen für die Hochseefischerei einschließlich der Küsten- und
Krabbenfischerei in Höhe von 10 Mio. Euro wieder in den Etat aufzunehmen. Die Kostensituation habe sich für
die Betriebe nicht verbessert, und es drohe ein Aussterben der traditionellen Fischerei.
Mit einer Reihe von Anträgen schlug die Fraktion der AfD, ohne Erfolg, im Kapitel 1011 – Zentral veranschlagte
Verwaltungseinnahmen und -ausgaben – pauschale Kürzungen der Personal- und Verwaltungsausgaben um
5 Prozent mit dem Ziel sparsamer Haushaltsführung vor. Auch in Kapitel 1012 – Bundesministerium – wollte die
Fraktion der AfD pauschale Kürzungen der Personal- und Verwaltungsausgaben erreichen.
In Kapitel 1013 – Julius Kühn-Institut, Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen, Kapitel 1014 – Friedrich-
Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, Kapitel 1015 – Max-Rubner-Institut,
Bundesforschungsinstitut für Ernährung und Lebensmittel, Kapitel 1016 – Johann Heinrich von Thünen-Institut,
Bundesforschungsinstitut für Ländliche Räume, Wald und Fischerei, Kapitel 1017 – Bundesamt für Verbraucherschutz
und Lebensmittelsicherheit, sowie in Kapitel 1018 – Bundessortenamt – reichte die Fraktion der AfD
Änderungsanträge für eine jeweilige Reduzierung der Personal- und Verwaltungsausgaben um 5 Prozent als Beitrag zur
Haushaltskonsolidierung ein, erreichte dafür aber bei keinem Posten eine Mehrheit.
Mit der Bereinigungsvorlage hat das Bundesfinanzministerium alle wesentlichen Umschichtungen im Sinne des
Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 6. Mai 2025 vollzogen. Dazu lagen einige Änderungsanträge vor,
die sich der Ausschuss zu eigen machte. Die bislang noch in den abgebenden Ressorts veranschlagten
Personalstellen und Haushaltsmittel gelten mit Inkrafttreten des Haushaltsgesetzes 2026 als in die Einzelpläne der neu
zuständigen Ressorts umgesetzt.
In der Bereinigungssitzung brachten die Koalitionsfraktionen sowie die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN
eine Reihe von Änderungsanträgen ein. Von der Fraktion der AfD kam ein Änderungsantrag, durch den die Mittel
für „Forschungs- und Entwicklungsvorhaben Wald“ aus dem Klima- und Transformationsfonds in den Einzelplan
übertragen werden sollten. Die von den Koalitionsfraktionen eingereichten Anträge wurden vollumfänglich
angenommen, die Anträge der Opposition durchweg abgelehnt.
In der Aussprache mit Bundesminister Alois Rainer äußerten die Oppositionsfraktionen Kritik dazu, dass der
Bereich „Heimat“, der vom BMI in das Ministerium übergegangen ist, zu niedrig ausgestattet bzw. kein Konzept
dafür erkennbar sei.
Die Koalitionsfraktionen verwiesen auf ihre Deckblätter, durch die noch eine Reihe von Verbesserungen, unter
anderem bei der landwirtschaftlichen Unfallsversicherung, dem Programm „BULEplus“ zur Förderung der
ländlichen Entwicklung und regionalen Wertschöpfungsketten sowie bei der Forschung zur Anpassung von Wäldern
an den Klimawandel erreicht würden.
Die Fraktion der AfD erkannte an, dass die landwirtschaftliche Unfallversicherung gegenübe
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