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Erfahrungsaustauschkreis der anerkannten Prüfstellen nach der Rohrfernleitungs-Verordnung (EK Rof)

lobbyregister / register_entry 07.06.2024 · Original ↗

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Erfahrungsaustauschkreis der anerkannten Prüfstellen nach der Rohrfernleitungs-Verordnung (EK Rof) Tätigkeit: Plattform, Netzwerk, Interessengemeinschaft, Denkfabrik, Initiative, Aktionsbündnis o. ä. Der Erfahrungsaustauschkreis der Prüfstellen nach Rohrfernleitungsverordnung (RohrFLtgV) EK Rof dient dem Austausch von Erkenntnissen zwischen den anerkannten Prüfstellen, soweit dies der Verhinderung von Schadensfällen dient. Er soll den fachlichen Erfahrungsaustausch der anerkannten Prüfstellen gewährleisten und koordinieren sowie die Anerkennungsbehörde zu fachlichen und administrativen Fragestellungen beraten. Zur Erfüllung dieser Aufgaben betreibt der EK Rof auch Interessenvertretung im Sinne des Lobbyregistergesetzes, insbesondere gegenüber Ministerien, aber auch dem Bundestag. Dazu erstellt sie insbesondere Positionen, pflegt Kontakte sowie informiert über aktuelle Themen und tauscht sich dazu aus. Der EK Rof wird organisatorisch durch den TÜV-Verband e.V. (Registernummer R000008) betreut. Der EK Rof ist bereits seit mehreren Jahren aktiv. Eine Eintragung im Lobbyregister vor dem Jahr 2024 erfolgte jedoch nicht, da durch den EK Rof nur Interessenvertretung bis auf Ebene der Referatsleiterinnen und Referatsleiter in Bundesministerien betrieben wurde/wird. Interessenvertretung gegenüber Organen, Gremien, Mitgliedern, Fraktionen oder Gruppen des Deutschen Bundestages sowie deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erfolgte/erfolgt nicht. Interessenvertretung gegenüber Parlamentarischen Staatssekretärinnen und Parlamentarischen Staatssekretären, Staatssekretärinnen und Staatssekretären, Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleitern sowie Unterabteilungsleiterinnen und Unterabteilungsleitern erfolgte/erfolgt nicht. Interessenbereiche: Sonstiges im Bereich "Umwelt"; Sonstiges im Bereich "Wirtschaft"; Verbraucherschutz Regelungsvorhaben: - Auslegung und Umsetzung der Verordnung über Rohrfernleitungsanlagen: Ziel der Interessenvertretung ist eine praktikable Auslegung und Umsetzung der Verordnung über Rohrfernleitungsanlagen im Sinne des Personen- und Umweltschutzes sowie die Anwendbarkeit durch die Sachverständigen der nach dieser Verordnung anerkannten Prüfstellen.

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